Steuern mit Kopf erklärt dir wie das Reverse Charge Verfahren funktioniert. Das findet oft bei Amazon, Google oder anderen Anbietern Anwendung. Das ist im Bereich Affiliate oft der Fall, in diesem Video erfährst du die Hintergründe.
Hallo Roland, liegt da bei Dir im Video ab 4:10 Minuten nicht ein Denkfehler vor? Amazon mit Sitz in Luxemburg führt die Umsatzsteuer in Deutschland eben nicht ab. Sie schicken mir über sämtliche Verkaufs-, Service und Versandgebühren eben Nettorechnungen mit 0% Ust. und ich darf dann aufgrund "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers - Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG" die 19% an das Finanzamt abführen. Also ich muss sehr wohl etwas machen. Bei Dir klingt es im Video an der besagten Stelle (4:10-04:40) eben genau anders.
Hallo Roland. Vielen Dank für das verständlich erklärte Thema. Ich würde gerne wissen, wie ich als Einzelunternehmer (mit Regelbesteuerung), eine Rechnung für eine in Anspruch genommene Dienstleistung von einem in Malta ansässigen Unternehmen steuerlich behandle? Auf der Rechnung ist keine Steuer ausgewiesen. Danke und liebe Grüße.
Vielen Dank für die Infos. Eine Frage ist für mich noch offen. Wo kann ich mich für das Reserve Charge Verfahren registrieren/listen lassen kann? Danke 🙏🏼
Wo trage ich denn die §13 Umsätze (z.B. Amazongebühren) in der Umsatzsteuererklärung ein? In der Anlage UR? Es muss ich ja wieder ein Nullsummenspiel ergeben.
Wie ist das denn mit dem Vorsteuererstattung: erfolgt die Umst Belastung im gleichen Atemzug (zb. In dem jeweiligen Monat) mit der Vorsteuererstattung? Dh. Wenn ich zb. Im August das reverse Charge verfahren anwende für eine Ware ihv 1mio €. Muss ich dann im August 190tsd zuerst abführen und erfahre zb im Dezember die Vorsteuer 190tsd zurück oder gleich im August? Wird es direkt verrechnet? Sonst entsteht ja ein Liquiditätsproblem!
Hi, muss ein Kleinunternehmer der Umsatzsteuer befreit ist nach Paragraph 19 UstG 1 auf einer Rechnung mit Abbruch Arbeiten auch Paragraph 13b UstG auf die Rechnung schreiben ????
Hey Roland, super Video! Vielen Dank für die Erläuterung. Grundsätzlich müsste es ja dann so sein, dass ich als Vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer aufgrund des Reverse-Charge Verfahrens in meiner Umsatzsteuererklärung immer Vorsteuerüberhänge habe, sofern ich nur Umsätze nach §13b erziele? Als ein weiteres interessantes Umsatzsteuer-Thema fände ich den Ablauf einer innergemeinschaftlichen Lieferung sehr Interessant und würde mich über einen Beitrag sehr freuen! Liebe Grüße
Guten Abend, Grundsätzlich ja. Ausnahmen: Du bist Kleinunternehmer § 19 UStG Die Rechnung entspricht nicht den Vorschriften des § 14 (4) UStG Freundliche Grüße
Hallo Roland ich hätte noch eine Frage..wenn ich besipielsweise bei einem Unternehmen aus China für 2000 Euro Elektroware bestellt habe,gilt reverse charge auch für mich ? ich hatte iwo von einer Bagatellgrenze von 5000 Euro gelesen...DANKE
Wie verrechne ich denn dann meine gezahlte Umsatzsteuer für Vorleistungen? An welcher Stelle berücksichtigt das Finanzamt, dass ja Amazon meine USt abgeführt hat. Auf diesen Aspekt wird im Video leider nicht eingegangen
wichtige frage, beispiel: ich erhalte 1000€ von facebook/youtube. diese 1000€ fallen NUR unter das reverse-charge-verfahren und nicht unter steuerpflichtige Umsätze (also meine umsätze innerhalb deutschlands). man macht beides getrennt, ist das richtig?
Ja, m.E. musst du das (bin allerdings kein Steuerberater...). Daher ist es wichtig, von den genannten Unternehmen die Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu bekommen, sonst zahlst du sie am Ende doppelt, das bedenken viele nicht.
Ich bin kein Steuerberater aber möchte gern meine Meinung dazu äußern. Wenn du ein Kleinunternehmer bist, entsprechend keine Umsatzsteuer bezahlen musst (Umsatzsteuerbefreiung hast) und von daher auch keine Vorsteuer abziehen darf. UND wenn du die Leistungen von Amazon, Facebook etc ohne Umsatzsteuer beziehst . In diesem Fall musst du die deutsche Umsatzsteuer 19% an das Finanzamt abführen aber leider darfst du diese als Vorsteuer nicht geltend machen.
@@1La2La3La4La Wenn ich aber ein Steuerzahler bin und eine Rechnung von Amazon mit ,,0,, bekomme,muss ich darauf 19% drauf rechnen (Elster Punkt 42 z.B) und darf bei Vorsteuer es abziehen (Elster 66). Welche Summe nehme ich als Steuerpflichtig? Bei Elster steht ,,Ihre Netto,, die Summe des Paragraf 13b separat eingeben.Mein Steuerberater sagt aber ,dass diese Summe gar keine Bedeutung hat,weil sowieso ,,0,, entsteht,also braucht man es gar nicht berücksichtigen! 🤷♀️
Ich möchte gern mal wissen, wie das bei CZ Rechnungen läuft. Meine Firma hat eine CZ Firma beauftragt, Akquise durchzuführen. Dafür habe ich eine Rechnung bekommen und im Reverse Verfahren gebucht. Also steuer abgeführt und gleichzeitig vorsteuer gezogen. Nun sagt das FA , dass ich die Vorsteuer nicht bekomme, weil die CZ Firma keine in gültige UstID hat. Außerdem wird die Vorsteuer abgelehnt, weil die Akquise zur Erzielung steuerfreier Umsätze zugrunde liegt...
Wenn z. B. der Steuerschuldner im Ausland lebt und für eine deutsche Firma als Freelancer arbeitet und die Einnahmen im Ausland, wo er gemeldet ist, versteuert...wie ist das Procedere?
Sorry, aber es ist doch ein Widerspruch, wenn "der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, diese aber gleichzeitig als Vorsteuer wieder abziehen kann", dann ergibt das in Summe doch 0, also es muss nichts an das Finanzamt abgeführt werden. Im nächsten Satz heißt es dann aber " dass die Unternehmer untereinander Nettorechnungen schreiben, aber der Leistungsempfänger am Ende die Umsatzsteuer schuldet, einbehalten und abführen muss"........ Das widersprichst sich doch.......
Gutes Video !!! Habe eine Frage zum Freibetrag. Bezieht sie sich nur auf Dividendenausschüttung oder auch auf einen Aktiengewinn die man dann bei einem Verkauf erzielt ?
Hallo, Danke für das Video! Ich habe da mal eine Frage: Ich bin Einzelunternehmer und unterliege NICHT der Kleinunternehmerregelung, d.H ich weise die MwSt auf meinen Rechnung aus und ziehe Vorsteuer. Für mich ergibt das reverse charge Verfahren keinen Sinn, denn wenn ich den netto Rechnungsbetrag, den ich erhalte mit 19% versteuer also ans Finanzamt abführen und im selben Moment aber wieder als Vorsteuer Buche komme ist es im Endeffekt genau das selbe als würde ich einfach nichts verbuchen. Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.
Im Grunde hast du Recht, es ist ein rechtlicher Schachzug, dass man hier die "fiktive Umsatzsteuer" zahlen muss und dann wieder die Vorsteuer abziehen kann. Jedoch gibt es Fälle, bei denen kein Vorsteuerabzug vorliegt, diese müssen dann zum Beispiel trotz Steuerfreiheit die Umsatzsteuer zahlen. Dürfen aber dann nicht die Vorsteuer abziehen.
Bedeutet das, wenn ich als Einzelunternehmen ausschließlich Rechnungen mittels Reverse-Charge-Verfahren erstelle und dementsprechend nur diese Einkünfte habe, dass ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung immer 0 Euro angebe? Gilt das dann ebenfalls für die Umsatzsteuererklärung?
Hallo Roland, danke erst einmal für das Videos, für eigentlich jedes deiner Videos. Ich habe zu dem hier eine Frage. Was mache ich, wenn ich mich für die Kleinunternehmer Regel entschieden habe, aber keine Ust ID habe und nun Facebook Werbung mache... Also geht das überhaupt?
Also technisch ist das möglich. Umsatzsteuerlich führt das aber zu Problemen, da du auch als Kleinunternehmer die USt-ID vorlegen musst. Diese kannst du aber nachträglich beantragen.
Wie ist es wenn ich eine Rechnung an ein US Unternehmen oder EU Unternehmen schreibe? Dann Mwst weglassen und den Satz: Gemäß §13B UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da das reverse-Charge Verfahren angewendet wird. The service is being charged without VAT. Reverse charge procedure as per German VAT law (UStG) §13b. Schreiben und gut ist?
Sabbatxxx Ja solange du auf den §13b UStG und dem Kunden über die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweist ist das in Ordnung. Zu finden sind diese Vorschriften im §14a UStG.
Ich bin kein Steuerberater aber möchte gern meine Meinung dazu äußern. Wenn du ein Kleinunternehmer bist, entsprechend keine Umsatzsteuer bezahlen musst (Umsatzsteuerbefreiung hast) und von daher auch keine Vorsteuer abziehen darfst. UND wenn du die Leistungen von Amazon, Facebook etc (ohne Umsatzsteuer) beziehst . In diesem Fall musst du die deutsche Umsatzsteuer (19%) an das Finanzamt abführen aber leider darfst du diese als Vorsteuer nicht geltend machen.
Ware nicht schlecht, wenn Sie ein paar video Beispiele machen!!!
Und wie es am Ende bei Umsatzsteuervoranmeldung aussieht.
Steuern mit Kopf erklärt dir wie das Reverse Charge Verfahren funktioniert. Das findet oft bei Amazon, Google oder anderen Anbietern Anwendung. Das ist im Bereich Affiliate oft der Fall, in diesem Video erfährst du die Hintergründe.
Hallo Roland, liegt da bei Dir im Video ab 4:10 Minuten nicht ein Denkfehler vor? Amazon mit Sitz in Luxemburg führt die Umsatzsteuer in Deutschland eben nicht ab. Sie schicken mir über sämtliche Verkaufs-, Service und Versandgebühren eben Nettorechnungen mit 0% Ust. und ich darf dann aufgrund "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers - Leistungsempfaenger Steuerschuldner gemaess Art. 44 und 196 der MwSt Richtlinie 2006/112/EG" die 19% an das Finanzamt abführen. Also ich muss sehr wohl etwas machen. Bei Dir klingt es im Video an der besagten Stelle (4:10-04:40) eben genau anders.
Habe auch das Gefühl, das hier etwas nicht korrekt ist
Hallo Roland. Vielen Dank für das verständlich erklärte Thema. Ich würde gerne wissen, wie ich als Einzelunternehmer (mit Regelbesteuerung), eine Rechnung für eine in Anspruch genommene Dienstleistung von einem in Malta ansässigen Unternehmen steuerlich behandle? Auf der Rechnung ist keine Steuer ausgewiesen. Danke und liebe Grüße.
Vielen Dank für die Infos. Eine Frage ist für mich noch offen. Wo kann ich mich für das Reserve Charge Verfahren registrieren/listen lassen kann? Danke 🙏🏼
Wo trage ich denn die §13 Umsätze (z.B. Amazongebühren) in der Umsatzsteuererklärung ein? In der Anlage UR? Es muss ich ja wieder ein Nullsummenspiel ergeben.
Super !
Vielen Dank für das Video !
Wie ist das denn mit dem Vorsteuererstattung: erfolgt die Umst Belastung im gleichen Atemzug (zb. In dem jeweiligen Monat) mit der Vorsteuererstattung? Dh. Wenn ich zb. Im August das reverse Charge verfahren anwende für eine Ware ihv 1mio €. Muss ich dann im August 190tsd zuerst abführen und erfahre zb im Dezember die Vorsteuer 190tsd zurück oder gleich im August? Wird es direkt verrechnet? Sonst entsteht ja ein Liquiditätsproblem!
Welche art von steuern muss der leistende dann noch bezahlen wenn er keine Umsatzsteuer einnimmt ?
Hi, muss ein Kleinunternehmer der Umsatzsteuer befreit ist nach Paragraph 19 UstG 1 auf einer Rechnung mit Abbruch Arbeiten auch Paragraph 13b UstG auf die Rechnung schreiben ????
Super simpel erklärt! Habe es beim ersten durchgucken verstanden. Danke dir🙏🏽
Hey Roland, super Video! Vielen Dank für die Erläuterung. Grundsätzlich müsste es ja dann so sein, dass ich als Vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer aufgrund des Reverse-Charge Verfahrens in meiner Umsatzsteuererklärung immer Vorsteuerüberhänge habe, sofern ich nur Umsätze nach §13b erziele? Als ein weiteres interessantes Umsatzsteuer-Thema fände ich den Ablauf einer innergemeinschaftlichen Lieferung sehr Interessant und würde mich über einen Beitrag sehr freuen! Liebe Grüße
Guten Abend,
Grundsätzlich ja.
Ausnahmen:
Du bist Kleinunternehmer § 19 UStG
Die Rechnung entspricht nicht den Vorschriften des § 14 (4) UStG
Freundliche Grüße
Hallo Roland
ich hätte noch eine Frage..wenn ich besipielsweise bei einem Unternehmen aus China für 2000 Euro Elektroware bestellt habe,gilt reverse charge auch für mich ? ich hatte iwo von einer Bagatellgrenze von 5000 Euro gelesen...DANKE
Wie verrechne ich denn dann meine gezahlte Umsatzsteuer für Vorleistungen? An welcher Stelle berücksichtigt das Finanzamt, dass ja Amazon meine USt abgeführt hat. Auf diesen Aspekt wird im Video leider nicht eingegangen
wichtige frage, beispiel: ich erhalte 1000€ von facebook/youtube. diese 1000€ fallen NUR unter das reverse-charge-verfahren und nicht unter steuerpflichtige Umsätze (also meine umsätze innerhalb deutschlands). man macht beides getrennt, ist das richtig?
Muss ich also am Jahresende als Kleinunternehmer auf alle Rechnungen von Amazon, Facebook etc. nochmal 19% nachzahlen?
Würde mich auch interessieren..
Ja, m.E. musst du das (bin allerdings kein Steuerberater...). Daher ist es wichtig, von den genannten Unternehmen die Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu bekommen, sonst zahlst du sie am Ende doppelt, das bedenken viele nicht.
Ich bin kein Steuerberater aber möchte gern meine Meinung dazu äußern. Wenn du ein Kleinunternehmer bist, entsprechend keine Umsatzsteuer bezahlen musst (Umsatzsteuerbefreiung hast) und von daher auch keine Vorsteuer abziehen darf. UND wenn du die Leistungen von Amazon, Facebook etc ohne Umsatzsteuer beziehst . In diesem Fall musst du die deutsche Umsatzsteuer 19% an das Finanzamt abführen aber leider darfst du diese als Vorsteuer nicht geltend machen.
@@1La2La3La4La Wenn ich aber ein Steuerzahler bin und eine Rechnung von Amazon mit ,,0,, bekomme,muss ich darauf 19% drauf rechnen (Elster Punkt 42 z.B) und darf bei Vorsteuer es abziehen (Elster 66). Welche Summe nehme ich als Steuerpflichtig? Bei Elster steht ,,Ihre Netto,, die Summe des Paragraf 13b separat eingeben.Mein Steuerberater sagt aber ,dass diese Summe gar keine Bedeutung hat,weil sowieso ,,0,, entsteht,also braucht man es gar nicht berücksichtigen! 🤷♀️
Ich möchte gern mal wissen, wie das bei CZ Rechnungen läuft. Meine Firma hat eine CZ Firma beauftragt, Akquise durchzuführen. Dafür habe ich eine Rechnung bekommen und im Reverse Verfahren gebucht. Also steuer abgeführt und gleichzeitig vorsteuer gezogen. Nun sagt das FA , dass ich die Vorsteuer nicht bekomme, weil die CZ Firma keine in gültige UstID hat. Außerdem wird die Vorsteuer abgelehnt, weil die Akquise zur Erzielung steuerfreier Umsätze zugrunde liegt...
Wenn z. B. der Steuerschuldner im Ausland lebt und für eine deutsche Firma als Freelancer arbeitet und die Einnahmen im Ausland, wo er gemeldet ist, versteuert...wie ist das Procedere?
Sorry, aber es ist doch ein Widerspruch, wenn "der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, diese aber gleichzeitig als Vorsteuer wieder abziehen kann", dann ergibt das in Summe doch 0, also es muss nichts an das Finanzamt abgeführt werden. Im nächsten Satz heißt es dann aber " dass die Unternehmer untereinander Nettorechnungen schreiben, aber der Leistungsempfänger am Ende die Umsatzsteuer schuldet, einbehalten und abführen muss"........ Das widersprichst sich doch.......
Was ist mit den Materialen werden diese mit der Leistung abgerechnet nach 13b?
Gutes Video !!!
Habe eine Frage zum Freibetrag.
Bezieht sie sich nur auf Dividendenausschüttung oder auch auf einen Aktiengewinn die man dann bei einem Verkauf erzielt ?
Hallo,
auf beidem.
Siehe § 20 EStG.
Hallo,
Danke für das Video!
Ich habe da mal eine Frage:
Ich bin Einzelunternehmer und unterliege NICHT der Kleinunternehmerregelung, d.H ich weise die MwSt auf meinen Rechnung aus und ziehe Vorsteuer.
Für mich ergibt das reverse charge Verfahren keinen Sinn, denn wenn ich den netto Rechnungsbetrag, den ich erhalte mit 19% versteuer also ans Finanzamt abführen und im selben Moment aber wieder als Vorsteuer Buche komme ist es im Endeffekt genau das selbe als würde ich einfach nichts verbuchen.
Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.
Im Grunde hast du Recht, es ist ein rechtlicher Schachzug, dass man hier die "fiktive Umsatzsteuer" zahlen muss und dann wieder die Vorsteuer abziehen kann. Jedoch gibt es Fälle, bei denen kein Vorsteuerabzug vorliegt, diese müssen dann zum Beispiel trotz Steuerfreiheit die Umsatzsteuer zahlen. Dürfen aber dann nicht die Vorsteuer abziehen.
Bedeutet das, wenn ich als Einzelunternehmen ausschließlich Rechnungen mittels Reverse-Charge-Verfahren erstelle und dementsprechend nur diese Einkünfte habe, dass ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung immer 0 Euro angebe? Gilt das dann ebenfalls für die Umsatzsteuererklärung?
Bis heute gab es leider keine Antwort :(
soweit benutzt du das verfahren nur bei B2B.
Wie sieht es aus wenn ich physiche Waren außerhalb der EU liefere, fällt das auch unter Parapraph 13.
Hallo Roland, danke erst einmal für das Videos, für eigentlich jedes deiner Videos. Ich habe zu dem hier eine Frage. Was mache ich, wenn ich mich für die Kleinunternehmer Regel entschieden habe, aber keine Ust ID habe und nun Facebook Werbung mache... Also geht das überhaupt?
Also technisch ist das möglich. Umsatzsteuerlich führt das aber zu Problemen, da du auch als Kleinunternehmer die USt-ID vorlegen musst. Diese kannst du aber nachträglich beantragen.
@@SteuernmitKopf danke für die Antwort. Leider muss ich dann auch immer eine Umsatzsteuer Voranmeldung machen oder?
Ja.
Wie ist es wenn ich eine Rechnung an ein US Unternehmen oder EU Unternehmen schreibe? Dann Mwst weglassen und den Satz:
Gemäß §13B UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da das reverse-Charge Verfahren angewendet wird.
The service is being charged without VAT. Reverse charge procedure as per German VAT law (UStG) §13b.
Schreiben und gut ist?
Sabbatxxx Ja solange du auf den §13b UStG und dem Kunden über die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweist ist das in Ordnung. Zu finden sind diese Vorschriften im §14a UStG.
Hallo,ich habe im Facebook über ein Problem geschrieben! Wenn Du mir antwortest,wäre es sehr lieb! Danke,im Voraus!
Ist das für Kleinunternehmen auch relevant?
Ich bin kein Steuerberater aber möchte gern meine Meinung dazu äußern. Wenn du ein Kleinunternehmer bist, entsprechend keine Umsatzsteuer bezahlen musst (Umsatzsteuerbefreiung hast) und von daher auch keine Vorsteuer abziehen darfst. UND wenn du die Leistungen von Amazon, Facebook etc (ohne Umsatzsteuer) beziehst . In diesem Fall musst du die deutsche Umsatzsteuer (19%) an das Finanzamt abführen aber leider darfst du diese als Vorsteuer nicht geltend machen.