§13b UstG! Das Reverse-Charge-Verfahren! Teil 1/2

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  • Опубліковано 14 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 16

  •  4 роки тому +1

    Gewährleistungsausschluss / Disclaimer
    Wir sorgen dafür, dass alle unsere Videos mit höchster Qualität erstellt werden. Dennoch kann es zu Änderungen, Fehlern, Irrtümern und Auslassungen kommen. Daher empfehlen wir immer eine individuelle, rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die geteilten Informationen in diesem Video sind lediglich unsere persönlichen Erfahrungen und Interpretationen von Gesetzen, Literatur und aktueller Rechtsprechungen und basieren auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Wir weisen darauf hin, dass aktuelle Änderungen durch die Finanzverwaltung oder durch die Gerichte jederzeit möglich sind - auch rückwirkend. Die Finanzverwaltung oder die Gerichte könnten jederzeit unsere Interpretationen der Rechtslage infrage stellen. Wir sind nicht verpflichtet die Zuschauer, Empfänger oder sonstige Dritte über mögliche Änderungen oder neue Erkenntnisse zu informieren.

    • @1La2La3La4La
      @1La2La3La4La 4 роки тому

      Hallo Martin, herzlichen Dank für das tolle Video! In der Hoffnung, dass es weitere solche informative und ausführliche Videos gegeben werden, habe ich diesen Kanal gern bereits abboniert. LG Soreb.

  • @ludmilacernobrovciuc7735
    @ludmilacernobrovciuc7735 5 років тому +1

    Super erklärt 👍. Bravo.

    •  5 років тому +1

      Danke. LG MM

  • @frankmeyer7321
    @frankmeyer7321 3 роки тому +1

    Kurzes Video?

  • @Faruk-td5mt
    @Faruk-td5mt 4 роки тому +2

    Hallo Herr müller ich hätte bezüglich der werbekosten von Facebook eine Frage.
    Habe ich als Kleinunternehmer mit der kleinunternehmerregelung die unsatzsteuer abzuführen und brauche ich eine USt-Id, wenn ich dienstleistungen wie das Werben über facebook in anspruch nehme?

    • @1La2La3La4La
      @1La2La3La4La 4 роки тому +1

      Hallo, obwohl ich kein Steuerberater bin, trotzdem versuche ich es gern zu beantworten. Als Kleinunternehmer bist du von der Ust befreit , aber auch keine Vorsteuer abziehen, wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Aber wenn du eine Dienstleistung von einem Auslandsunternehmen in Anspruch nimmst, musst du die deutsche Ust bezahlen aber leider keine Vst geltend machen. Bitte wend dich an deinen Steuerberater. LG

  • @SebastianSavoy
    @SebastianSavoy 4 роки тому +1

    Top video! Hat mir sehr geholfen. Frage: Wo in der UST Anmeldung gebe ich die Einnahme durch Reverse Charge an? Und, es handelt sich um Dienstleistungen als Videograf. Unter welche Kategorie fällt das?

  • @Gongodler
    @Gongodler 3 роки тому

    Reicht es denn z.B. aus, wenn ich als Kleinunternehmer dem Finanzamt die Zahlungsbelege von Google Adsense (in diesem Fall Google Irland) schicke oder muss ich da selbst noch auf die Umsatzsteuer hinweisen?

  • @dropthatloaf
    @dropthatloaf 4 роки тому +1

    Hallo Martin, herzlichen Dank für dieses Video! Was ich aber jetzt noch nicht ganz verstanden habe: Ich habe ein Kleingewerbe und bekomme von ausländischen Firmen (nicht in der EU) Geld überwiesen, da ich bei diesen durch Provision Einnahmen erzielt habe (Affiliate). Auf diesen Rechnungen wird auch auf das Reverse Charge Verfahren hingewiesen. Muss ich hier trotzdem - da Kleingewerbe Regelung - Umsatzsteuer abführen? Meistens lese ich immer nur etwas davon, wenn ich Dienstleistungen aus dem Ausland beziehe, nicht aber, wenn ich der Dienstleister bin und das Geld erhalte. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! :)

    • @ChrisBoenig
      @ChrisBoenig 3 роки тому

      Würde mich auch interessieren. :)

  • @Sercooo1234
    @Sercooo1234 5 років тому +1

    Bester mann

  • @Sensance
    @Sensance 3 роки тому

    Ich bin da noch nicht ganz durchgestiegen. Ich bin IT Dienstleister (kein Kleinunternehmer) und arbeite für eine Firma in Österreich.
    - Ich erstelle die Rechnung mit dem Nettobetrag
    - Der Leistungsempfänger muss das ganze dann abführen.
    Frage:
    - Wenn ich Netto 10k€ Umsatz gemacht habe im Monat und Waren im Wert von 1k€ Ust erworben, kann das dann trotzdem verrechnet werden?

  • @m.w.8760
    @m.w.8760 5 років тому +1

    Hallo, ich bin ein Kleinunternehmer und arbeite mit einer polnischen Baufirma, die ihre Leistungen in Deutschland erbringen. Meine Aufgabe sind reine Bürotätigkeiten (Bestellungen übersetzen, Koordination auf der Baustelle u.ä.). Wie soll meine Rechnung die ich der polnischen Firma ausstelle aussehen? Muss ich für mich auch die Mehrwertsteueridentifikationsnummer beantragen? Ich habe die Frage im Finanzamt gestellt. Die Antwort war ja, das muss ich.... und dazu kommt monatliche Mehrwertsteuervoranmeldung....ich bin ehrlich gesagt, total verunsichert, weil ich bis jetzt keine Mehrwertsteuervoranmeldung gemacht habe....

    • @1La2La3La4La
      @1La2La3La4La 4 роки тому

      Hallo, darf ich fragen, ob du sozusagen das Reverse-Charge-Verfahren verwendest? Ich meine, du stellst deine Ausgangsrechnungen an diese polnische Baufirma ohne Umsatzsteuer aus und gleichzeitig gibst du auf der Ausgangsrechnung " Umsatzsteuerfrei" aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens an? Sollte es der Fall sein, musst du gar keine Umsatzsteuer auf die Rechnungen stellen. Sondern muss die polnische Firma dort in Polen die Mehrwertsteuer bezahlen und zugleich die Vorsteuer geltend machen, vorausgesetzt, dass ihr beide-du und die polnische Firma eure Umsatzsteuer Identifikationsnummer auf der Rechnung angebt. Auch interessant zu wissen: Da du ein Kleinunternehmer bist, nimmst du die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch? Im Rahmen deren, du als Kleinunternehmer in Deutschland deine Leistung Ohne Umsatzsteuer erbringen kannst aber leider keine Vorsteuer abziehen kannst. Ich bin kein Steuerberater aber interessiere mich für die Steuerfallen und Info-Austausch. Daraus lernt man selbst. Vielen Dank und liebe Grüße Soreb.

  • @ACIDGREENTECHNO
    @ACIDGREENTECHNO 5 років тому +1

    in zukunft vor dem media erstellen audio normalisieren... video ton ist sauleise..