GmbH gründen - alle Zwischenschritte und Bedingungen leicht erklärt | Gesellschaftsrecht 8/12

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  • Опубліковано 19 лип 2024
  • Eine GmbH gründen Unternehmer dann, wenn alle Gesellschafter ihre Haftung auf ihre Einlage beschränken möchten. Um eine GmbH zu gründen, statten sie sie mit einem Stammkapital aus. Laut GmbHG muss als Voraussetzung ein Mindeststammkapital von EUR 25.000 erbracht werden. Davon ist die Hälfte bei der Gründung einzuzahlen. Jeder Gesellschafter zahlt mindestens 25 % seines Anteils am Stammkapital ein. Eine UG (haftungsbeschränkt) kann man mit EUR 1 gründen.
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    0:00 Einleitung & Intro
    1:02 Gründung der GmbH
    4:38 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
    5:09 Musterprotokoll
    8:06 Die UG (haftungsbeschränkt)
    10:23 Stammkapital
    15:12 Fazit & Kontakt
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    Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
    Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
    Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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КОМЕНТАРІ • 2

  • @theowaigel8588
    @theowaigel8588 Рік тому

    Und schon wieder falsch: Das Gesetz verlangt gerade nicht, dass ein Einzahlungsbeleg der HR-Anmeldung beigefügt wird, § 8 II 2 GmbHG, wir haben bei der MoMiG Reform hart dafür gekämpft, dass die Versicherung des GF in der Regel ausreicht.