Durch die Neuregelung für Nutzfahrzeuge ab 3,5 t werden auch die sog. Polen-Sprinter für die Nutzung unserer Autobahnen zur Kasse gebeten. Da diese Form des Gütertransport stark zugenommen hat, finde ich diesenReform richtig. Bei der CO2-Abgabe hätte man die Steigerung zumindest moderater ausgestalten bzw. über einen längeren Zeitraum strecken sollen.
Danke ! Als WoMofahrer habe ich gerätselt was da jetzt kommt ! ! ! Jetzt ist ein kleiner Backstein vom Herzen gefallen, nochmals DICKES DANKESCHÖN ! Und bin weiterhin GERNE beim ADAC . . . 🥰
Auf die Auswirkungen auf Transport und Logistik freue ich mich jetzt schon! Im Restaurant, aber auch in den Supermärkten, an der Zapfsäule und und und wird dann noch einmal alles teurer! Es lebe die Ampel-Regierung!
Dankeschön für die Info. Habe den letzten Newsletter angesehen und Autothemen vermisst. War wohl eine Verwechslung mit der Apothekenrundschau. Bitte wieder Themen welche Automobilisten interessieren.
Hallo Bernhard, danke für dein Feedback zum letzten ADAC Newsletter 👉 scom.ly/adac_newsletter_yt. Wie du ja sicher weißt, machen Themen rund ums Auto und die Mobilität den größten Teil des Newsletters aus. Der ADAC steht für Hilfe, Rat und Service. Natürlich im Bereich der Mobilität, aber auch bei vielen anderen Themen - so auch bei Gesundheit. Mit dem ADAC Ambulanzdienst und der ADAC Luftrettung, mit dem ADAC Ärztekollegium und der ADAC Unfallforschung verfügt der ADAC über viel Expertise in diesem Bereich. Seit geraumer Zeit bietet der ADAC seinen Mitgliedern im Premium-Tarif zudem die Medical App 👉 scom.ly/adac_medicalapp_yt an, über die sie im Ausland telemedizinische Unterstützung bekommen können. Mit Information und vielen Tipps rund um Gesundheit - sowohl auf Reisen als auch zuhause - auf adac.de und in unseren Newslettern ergänzen wir dieses Angebot im Sinne all unserer Mitglieder. VG Marion/ Social Team
Hallo @niklasmeyer9660, Ausnahmen gibt es für Handwerkerfahrzeuge, Wohnmobile und emmisionsfreie Nutzfahrzeuge. Wenn dein VW LT55 nicht drunter fällt, ist er wohl mautpflichtig. Wende dich mit deiner Frage am besten direkt an Toll Collect 👉www.toll-collect.de/de/toll_collect/tc_homepage.html . VG Marion/ Social Team
Und wie ist es mit den Schlaumeiern, die sich einen Kastenwagen über 3,5 t zum Wohnmobil ausgebaut haben, ihn aber weiterhin als LKW im Fahrzeugschein registriert haben?
@@nikitaaranovski5884 Nein, da liegst du falsch. Wenn man eine Ausnahme erhalten möchte, soll man bei Toll Collect auch die Fahrzeugpapiere einreichen. Und in den steht bei manchen nicht die Umschreibung/Ummeldung von LKW zum WoMo, da steht immer noch der Schlüssel für einen LKW. Das nächste Mal bitte die Frage(n) richtig lesen und verstehen ;)
@@giorgiocorleone2747 das kapier ich nicht warum man noch die Papiere einreichen muss. Die ASFINAG in Österreich kann auf mein deutsches Fahrzeug zugreifen und weiß nicht nur den Halter sondern auch die Zulassung Daten zulässiges Gesamtgewicht sowie die Zulassung als Camper. Warum soll das die deutsche Maut Station nicht wiesen oder ist es nur zu Gegenkontrolle... Viele Fragen über Fragen... Wieder ein Gesetz oder ein System welches nicht zu Ende gedacht wurde...
@@timo6279 Ob es zu Ende gedacht sei, oder nicht, kann ich nicht sagen. Aber Du als Österreicher bist bestimmt schon auf Gesetze/Vorschriften/Amtsverfahren und Verhalten der Beamten usw. aus der Zeit des Franz Josefs gestossen. Deutschland ist nicht besser und auch nicht viel anders. Als man in beiden Reichen die bereits damals übermässige Bürokratie kritisiert hat, hat man nicht geahnt, was in mehr als 100 Jahren kommt. Trotz des Computers gibt es heute mehr Verwaltungsangestellte (allerdings nicht mehr verbeamtet) als je zuvor. Die sg. Weisse Kragen, oder auf Volksdeutsch, die Büroratten, wissen schon, wie sie ihre Arbeitsplätze nicht nur erhalten, sondern auch ausbauen. Denn deren Kinder sollen auch schöne und warme Beschäftigungstherapie-Plätze geniessen können. ;)
Ich habe eine frage. Es meint den (technischen zulässige Gesamtgewicht). Ist damit gemeint den total maximal gewicht oder den jetzigen abgelastete gewicht (z.b Sprinter war früher 4 tonnen aber ist jetzt auf 3.5 abgelastet)
Hallo @misterspeed118 Entscheidend für die Berechnung der Maut ist künftig die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm im Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein) und nicht mehr das eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht (zGG, Feld F.2). Die tzGm wird vom Hersteller angegeben und liegt in bestimmten Fällen über der bisherigen Grenze. Damit sind mehr Fahrzeuge betroffen. Dies gilt auch für Wohnmobil-Fahrende, die ihre Fahrzeuge auf 3,5 Tonnen "abgelastet", also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert hatten. VG Jan/Social Team
Hallo Otto, wende dich mit deiner sehr speziellen Frage bitte am Besten direkt an Toll Collect 👉 www.toll-collect.de/de/toll_collect/tc_homepage.html . VG Marion/ Social Team
@ryko343 Der Hänger zählt in diesem Fall nicht mit. Ausschlaggebend ist nur das Gewicht des Zugfahrzeugs. Hier der Wortlaut der künftigen Vorschrift: „Im Fall von Fahrzeugkombinationen besteht eine Pflicht zur Entrichtung der Maut nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.“ VG Andi / Social Team
Bis hierhare alles verstanden - danke. Aber wie ist das mit den Anhängern? Es geht das Gerücht, dass zur "Gesamtmasse" auch der Anhänger gehört. Z.B. Pick Up mit 2950 kg plus Anhänger mit 2700 kg. Wie schaut´s da aus?
Hallo @renegomringer6590, der Hänger zählt in diesem Fall nicht mit. Ausschlaggebend ist nur das Gewicht des Zugfahrzeugs. Hier der Wortlaut der künftigen Vorschrift: „Im Fall von Fahrzeugkombinationen besteht eine Pflicht zur Entrichtung der Maut nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.“ VG Marion/ Social Team
Eine Frage doch noch. Wenn ein Umbau als WoMo zugelassen ist, aber äußerlich eher einem Transporter ähnlich ist, muss man sich dann dennoch bei der "Tollen Kollekte" registrieren?
@Hundselend Es geht bei der Maut um Fahrzeuge, „die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden“. Unabhängig von der Frage, ob entsprechend umgebaute Fahrzeuge nicht schon aus zulassungsrechtlichen Gründen umgeschlüsselt werden müssen, besteht Mautpflicht nur, wenn der Bezug zum Güterkraftverkehr vorliegt. VG Claude/ Social Team
Sehr gut erklärt. Eine Kleinigkeit die auch ein wenig versteckt ist. Es ist nicht das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend sondern das technisch zulässige Gesamtgewicht. Das heißt ein 3,5 Tonner der ursprünglich mal ein 5 Tonner war und abgelastet wurde fällt auch in die Maut.
Hallo, wie verhält sich das mit einem pickup, zlgg 5,5t und wohnauflieger mit 5t zlgg? Sowohl wenn ich nur mit pickup fahre als auch mit dem Zug.. gibt es generell unterschiede dazu?
Hallo @Sindy4212, deine sehr spezielle Frage können wir dir leider nicht beantworten. Wende dich am Besten direkt an TollCollect 👉 www.toll-collect.de/de/toll_collect/tc_homepage.html . VG Marion/ Social Team
Was ist mit Oldtimer LKW im privaten Bereich? In meinem Fall H Kennzeichen und 5,5 Tonnen Gesamtgewicht. Muss ich mich da irgendwo registrieren oder wird dies automatisch durch das H im Kennzeichen erkannt. Danke für die Antwort
Hallo und vielen dank für die Info 👍 gerade für Wohnmobil ist das auch interessant… aber mal noch ne frage , es gab doch da mal was das für Wohnmobil über 3,5t ebenso wie für Omnibusse das Überholverbot auf den Autobahnen wegfallen soll .. gibt es da schon ne Regelung? Gruß Johannes
Hallo Johannes, Omnibusse schon nach jetzigem Recht ausgenommen sind. Aktuelle Planungen, Wohnmobile ebenfalls auszunehmen, sind uns nicht bekannt. VG Marion/ Social Team
Interessant wäre es zu wissen was ist wenn man mit einem SUV ein Pkw Anhänger fährt Und man als Fahrzeug Kombination über zb 3,5 to kommt Bsp ich habe neulich einem Freund beim Umzug geholfen Mein Pkw 2600 kg zGg Plus Anhänger 2500 kg zGg gesamte Kombination 5100 Bin ich da auch mautpflichtig ?
Hallo @vapetrucker, der Hänger zählt in diesem Fall nicht mit. Ausschlaggebend ist nur das Gewicht des Zugfahrzeugs. Hier der Wortlaut der künftigen Vorschrift: „Im Fall von Fahrzeugkombinationen besteht eine Pflicht zur Entrichtung der Maut nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.“ VG Marion/ Social Team
Man muss sowieso aufpassen, dass das Gesamtgewicht des 'Gespann' nicht das angegebene Maximum überschreitet, was im COC (und/oder auf dem Aufkleber im Türrahmen) angegeben ist.
Hallo @franciscoperinan-sanchez2133, der Hänger zählt in diesem Fall nicht mit. Ausschlaggebend ist nur das Gewicht des Zugfahrzeugs. Hier der Wortlaut der künftigen Vorschrift: „Im Fall von Fahrzeugkombinationen besteht eine Pflicht zur Entrichtung der Maut nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.“ VG Marion/ Social Team
@@ADAC teschnisschces Gesamtgeweicht und nicht Zulässiges Gesamtgewicht? Das würde dann ja auch PU/SUV betreffen die kastriert, ähm abgelastet, sind, aber technisch zb 4 Tonnen GG haben.
Und wie sieht es aus mit kleinem LKW 7,49 Tonnen? mit dem ich meine private Oldtimer transportiere? Der LKW und auch die Oldtimer sind meine Privatfahrzeuge. Ich verdiene also kein Geld mit der Fahrten. Der LKW dient ausschließlich für private Fahrten.
Mein PKW VW Passat ist in der EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW unter 3,5t) zugelassen. Ein Wohnmobil ist überwiegend als M1, oder als M2 (PKW, also Personenbeförderung, über 3,5t) zugelassen. Das schützt in Österreich, ASFINAG nicht vor der Schwerlastmaut von ca. 25ct/km und 70 auf Landstrassen und 80 auf den Autobahnen dort 😵💫
@@markusr.3179 Die GO Box gilt 2a und muss dann zurück gegeben werden. Am besten bei der Ausreise an der Mautstelle/Grenze abgeben, sonst muss man sie zurück senden, um Restguthaben erstattet zu bekommen.
Gilt dies auch für Fahrzeuge aus dem Ostblock ? Speziell Autotransporter über 3;5 T welche Nachts mit 120 km/h auf Deutschen Autobahnen unterwegs sind ? Oder haben diese weiterhin Sonderrechte !
@foodismylife5743 Foodtrucks sind keine Wohnmobile, auch wenn sich mancher gerne ins Essen reinlegen würde 😋 Es gilt für sie also die normale Regelung: Alles über 3,5t muss die Go-Maut entrichten. VG Claude/ Social Team
@@marco.loetscher es geht um das Gesamtgewicht, nicht um Leergewicht oder tatsächliches Gewicht. Normal hat ein PU ca2,6t leer und 3,9-4,5t Gesamtgewicht. Es gibt auch große PU mit 3,3-3,7 Leer und 5-6t Gesamt. Meistens werden die PU jedoch von den Händlern kastriert, damit sie auch an Leute mit Kinderführerschein (oder wie auch immer der Anfängerschein im Amtsdeutsch heißen mag) verkauft werden können. Aber egal wie das Gesamtgewicht auch sein mag, die Maut in Deutschland betrifft nur Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehr. Privatleute und Handwerker sind von der Maut in Deutschland nicht betroffen (im Ausland sieht das anders aus).
@@Babecknormaler Pickup gefällt mir gut. Normaler F150 z.B. oder?! Die in D vertriebenen Pickups haben meist nicht über 3,5 t zul. GG würde ich mal behaupten. Mein L200 hat sogar nur 2,85t zul. GG, Weil er leer unter 2 t hat… und kastriert 3,5t sind immernoch 3,5t und nicht 3,9 in den Papieren
@@memmim6239 da ich die PU geschäftlich nutze benötige ich Fahrzeuge mit großer Nutzlast. F250 und K2500. Meine PU sind, da gewerbliche Fahrzeuge, Mautpflichtig. Für Privatpersonen wären auch diese PU mautffrei. Weil wir gerade von Privat- und Gewerblichen Fahrten sprechen, das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt auch nur für den gewerblichen Güterverkehr. Ich erwähne dies hier, weil oft fälschlich behauptet wird, man dürfe mit einem PU mit Lkw Zulassung nicht an Sonn- und Feiertagen fahren.
Wäre sehr schön wenn mir mal jemand klipp und klar was zu Pickup`s sagen könnte. Mein L200 hat max. 2,95 t plus 3,5 t Anhängelast. Ich kann also mit max. 6,45 t unterwegs sein. Habe von Anfang an eine LKW-Zulassung bekommen und habe kein Gewerbe. Ich denke ich lasse mich einfach mal blitzen, dann weis ich es genau.
Hallo @mannomannomann2476, deine sehr spezielle Frage können wir dir leider nicht beantworten. Wende dich am Besten direkt an TollCollect 👉 www.toll-collect.de/de/toll_collect/tc_homepage.html . VG Marion/ Social Team
Ich habe das so verstanden das es um Camper geht von 3,5 bis 7,5t. Also auch die Camper wo selber ausgebaut sind. Alles unter 3,5t sind vom der Maut ja gar nicht betroffen, also auch nicht Thema dieses Videos.
@@timo6279 Das hab ich schon verstanden, aber wenn der Ausgebaute Camper (3,5t) aufgelastet wurde auf 4,2t, ist er äußerlich immer noch als 3,5t erkennbar. Selbst in Transporteroptik. (Viele können ja über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgelastet werden ohne technische Veränderung) Dann müsste der Mauteintreiber ja jeden 3,5 tonner anschreiben, und andichten, ein transporter über 3,5t zu sein. Die registrierung macht also nur sinn für abgelastete Wohnmobile von zb. 5,5t auf 4,2t, weil diese eben als eindeutig schwerer erkennbar sind und genau deshalb angeschrieben/genervt werden würden.
@@Technoide1 es geht nur um die Zulassung Daten welche eingetragen ist. So wie bisher auch. Das jeder zweite 3,5t vermutlich überladen ist ändert auch das neue Maut system nicht. Wenn der Camper aufgelastet würde steht es ja in den Papieren (glaub F1 oder F2) dann weiß das Mautsystem (wie in Österreich auch) das dieses Fahrzeug (Kfz Kennzeichen Abfrage per Video Kontrolle) ob es über 3,5t ist oder nicht. Ist es über 3,5t und nicht als Wohnmobil zugelassen, muss vermutlich ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Sprich Camper welche ausgebaut aufgelastet und keine Camper Zulassung in den Papieren haben, diese müssen dann ein Freistellung beantragen. So habe ich das ganze bis heute verstanden.
@@giorgiocorleone2747 Nein, viele zwillingsbereifte Kastenwagen kann man auflasten. Einige nachdem zb von da Fa. Goldschmitt ein Luftfahrwerk zur Unterstützung nachgerüstet wurde. Beim Iveco 35c hat man zb beim 3,5 Tonner vorn eine technisch mögliche Achslast von 1,8 t und hinten 2,6t. Hier kommt man also auf 4,4t mögliche Achslast. Kann also auf 4,25t aufgelastet werden. lg.
Hallo undercoverneunzehn, falls du deinen Beitrag von gestern nachmittag meinst - wir haben ihn nicht gelöscht. Sollte so etwas öfter vorkommen, wende dich bitte an UA-cam. VG Marion/ Social Team
Wieder mal der größte Blödsinn ala deutscher Michel. Ab 3,5 to hänge ich in Austria ein Mautgerät rein und fertig. Immer schön wenn ich das alte Kennzeichen beim neuen nicht übernehme und dieser kommt an eine Ausgabe stelle von der Asfinag. Dieses Fahrzeug ist schon registriert.
Ja, wenn sich schon die megakorrupte CSU in BY (Land der Autobauer) für Autobahngebühren für PKWs einsetzt... ...aber Leute wollen es eben so. Jedes Land, jeder Staat, jede Nation und jedes Volk hat die Obrigkeit, die es eben verdient.
was erwartet ihr von einem Verein, der Shell (einen der grössten Abzocker z.Zt.) aktiv unterstützt (der sogenannte „Tankrabatt“, bei dem ich immer noch wesentlich mehr bezahle, als an jeder anderen Tanke) und der das sogenannte „Wechselkennzeichen“ bei der Einführung für „Gut“ befunden hat (bei dem man für BEIDE Autos Steuern zahlen muss, für das zweite lediglich einen kleinen Rabatt auf die Versicherung bekommt (dabei ist die ADAC Kfz Versicherung dann immer noch teuer, als wenn ich BEIDE Fahrzeuge voll anmelde und woanders versichere) und man DANN NOCH das jeweils inaktive Fahrzeug nur auf Privatgrund abstellen darf…… Die Interessen der Mitglieder hat dieser Club noch nie unterstützt. Das abschleppen übernehmen gerne auch andere Automobilclubs. Wobei ich seit 1990 Mitglied des ADAC bin und noch von dem alten Leistungsspektrum profitiere, neuere Mitglieder bekommen wohl einiges weniger an Leistungen geboten.
@@Zac_McKracken Zunächst vielen Dank für deine langjährige Treue zu unserem Club 🙌 Aber es ist eigentlich nicht so, dass neuere Mitglieder einiges weniger an Leistungen geboten bekommen. Der Hauptunterschied aus „alter“ und „neuer“ Mitgliedschaft dürfte wohl sein, dass seit 2014 Dritte („berechtigte Fahrer“) im neuen Tarif nicht mehr leistungsberechtigt sind - der Leistungsanspruch ist an die Mitgliedschaft geknüpft. Neuere Mitglieder erhalten hingegen folgende zusätzliche Leistungen: ADAC Unterwegsschutz mit Unfall-Sofortleistung, Auslandsreise-Haftpflicht und Reisevertragsrechtsschutz, sowie ADAC Unfall-Rechtshilfe Ausland. Und richtig, Shell (als auch Agip/Eni) sind ADAC-Vorteilspartner, bei denen unsere Mitglieder beim Tanken 1 Cent je Liter sparen. Wir fordern unsere Mitglieder trotzdem auf, vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen und die günstigste Tankstelle anzufahren. Einen Spritpreisvergleich ermöglichen wir mit der ADAC Drive App. Falls jedoch eines unserer Mitglieder bei einer Tankstelle der genannten Ketten tankt, weil es die nächste oder günstigste ist, oder aus persönlichen Gründen, so bieten wir hier diesen Vorteil. Auch denken wir schon, dass wir die Interessen unserer Mitglieder unterstützen. Hier kannst du dich ausführlich hierzu informieren 👉scom.ly/adac_interessenvertretung_yt 🙂 VG Andi / Social Team
Es wird an allen Ecken und Enden abkassiert. Vielen Dank für die Infos.
Durch die Neuregelung für Nutzfahrzeuge ab 3,5 t werden auch die sog. Polen-Sprinter für die Nutzung unserer Autobahnen zur Kasse gebeten. Da diese Form des Gütertransport stark zugenommen hat, finde ich diesenReform richtig. Bei der CO2-Abgabe hätte man die Steigerung zumindest moderater ausgestalten bzw. über einen längeren Zeitraum strecken sollen.
das war überfällig, also nix "abkassiert"
@@sinform9714gar keine co2 steuer wäre sinnvoller
Danke ! Als WoMofahrer habe ich gerätselt was da jetzt kommt ! ! ! Jetzt ist ein kleiner Backstein vom Herzen gefallen, nochmals DICKES DANKESCHÖN ! Und bin weiterhin GERNE beim ADAC . . . 🥰
Lieber @MrVikingsea, herzlichen Dank für dein nettes Feedback 💛. Freut uns, dass wir - in deinem Sinne - aufklären konnten. VG Marion/ Social Team
Endlich mal jemand vernünftig erklärt 👍
Herzlichen Dank für dein Lob 😊 - wir geben's gerne weiter.
kurz und knapp erklärt, genau wie ich das toll finde - Dankeschön!
Freut uns, dass dir das Video gefällt - herzlichen Dank für dein Lob😊!
Auf die Auswirkungen auf Transport und Logistik freue ich mich jetzt schon! Im Restaurant, aber auch in den Supermärkten, an der Zapfsäule und und und wird dann noch einmal alles teurer! Es lebe die Ampel-Regierung!
.....Ihr habt sie ja schließlich gewählt.
Danke ,euch auch eine schöne Weihnachtszeit,viel Spaß beim Weihnachtscamp. Super Rückblick. Danke Ramona und Andreas
Was für ein Chaos. Wer soll da an der Mautstelle durchblicken
Dankeschön für die Info.
Habe den letzten Newsletter angesehen und Autothemen vermisst.
War wohl eine Verwechslung mit der Apothekenrundschau. Bitte wieder Themen welche Automobilisten interessieren.
Hallo Bernhard, danke für dein Feedback zum letzten ADAC Newsletter 👉 scom.ly/adac_newsletter_yt. Wie du ja sicher weißt, machen Themen rund ums Auto und die Mobilität den größten Teil des Newsletters aus. Der ADAC steht für Hilfe, Rat und Service. Natürlich im Bereich der Mobilität, aber auch bei vielen anderen Themen - so auch bei Gesundheit. Mit dem ADAC Ambulanzdienst und der ADAC Luftrettung, mit dem ADAC Ärztekollegium und der ADAC Unfallforschung verfügt der ADAC über viel Expertise in diesem Bereich. Seit geraumer Zeit bietet der ADAC seinen Mitgliedern im Premium-Tarif zudem die Medical App 👉 scom.ly/adac_medicalapp_yt an, über die sie im Ausland telemedizinische Unterstützung bekommen können. Mit Information und vielen Tipps rund um Gesundheit - sowohl auf Reisen als auch zuhause - auf adac.de und in unseren Newslettern ergänzen wir dieses Angebot im Sinne all unserer Mitglieder. VG Marion/ Social Team
Jawohl!
Die Abzocke geht weiter und man setzt noch eins drauf!
Irgendjemand muß ja alles bezahlen!
Aber warum immer die selben?!
Muss ich denn jetzt mit meinem Privaten und privat genutzdem VW Lt55 (5,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) Maut zahlen?
Hallo @niklasmeyer9660, Ausnahmen gibt es für Handwerkerfahrzeuge, Wohnmobile und emmisionsfreie Nutzfahrzeuge. Wenn dein VW LT55 nicht drunter fällt, ist er wohl mautpflichtig. Wende dich mit deiner Frage am besten direkt an Toll Collect 👉www.toll-collect.de/de/toll_collect/tc_homepage.html . VG Marion/ Social Team
Und wie ist es mit den Schlaumeiern, die sich einen Kastenwagen über 3,5 t zum Wohnmobil ausgebaut haben, ihn aber weiterhin als LKW im Fahrzeugschein registriert haben?
Tja gute Frage...
Antwort ist im Video weiter hinten
@@nikitaaranovski5884 Nein, da liegst du falsch.
Wenn man eine Ausnahme erhalten möchte, soll man bei Toll Collect auch die Fahrzeugpapiere einreichen. Und in den steht bei manchen nicht die Umschreibung/Ummeldung von LKW zum WoMo, da steht immer noch der Schlüssel für einen LKW.
Das nächste Mal bitte die Frage(n) richtig lesen und verstehen ;)
@@giorgiocorleone2747 das kapier ich nicht warum man noch die Papiere einreichen muss. Die ASFINAG in Österreich kann auf mein deutsches Fahrzeug zugreifen und weiß nicht nur den Halter sondern auch die Zulassung Daten zulässiges Gesamtgewicht sowie die Zulassung als Camper. Warum soll das die deutsche Maut Station nicht wiesen oder ist es nur zu Gegenkontrolle... Viele Fragen über Fragen... Wieder ein Gesetz oder ein System welches nicht zu Ende gedacht wurde...
@@timo6279 Ob es zu Ende gedacht sei, oder nicht, kann ich nicht sagen.
Aber Du als Österreicher bist bestimmt schon auf Gesetze/Vorschriften/Amtsverfahren und Verhalten der Beamten usw. aus der Zeit des Franz Josefs gestossen. Deutschland ist nicht besser und auch nicht viel anders.
Als man in beiden Reichen die bereits damals übermässige Bürokratie kritisiert hat, hat man nicht geahnt, was in mehr als 100 Jahren kommt. Trotz des Computers gibt es heute mehr Verwaltungsangestellte (allerdings nicht mehr verbeamtet) als je zuvor.
Die sg. Weisse Kragen, oder auf Volksdeutsch, die Büroratten, wissen schon, wie sie ihre Arbeitsplätze nicht nur erhalten, sondern auch ausbauen. Denn deren Kinder sollen auch schöne und warme Beschäftigungstherapie-Plätze geniessen können. ;)
Ich habe eine frage. Es meint den (technischen zulässige Gesamtgewicht). Ist damit gemeint den total maximal gewicht oder den jetzigen abgelastete gewicht (z.b Sprinter war früher 4 tonnen aber ist jetzt auf 3.5 abgelastet)
Hallo @misterspeed118 Entscheidend für die Berechnung der Maut ist künftig die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm im Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein) und nicht mehr das eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht (zGG, Feld F.2). Die tzGm wird vom Hersteller angegeben und liegt in bestimmten Fällen über der bisherigen Grenze. Damit sind mehr Fahrzeuge betroffen. Dies gilt auch für Wohnmobil-Fahrende, die ihre Fahrzeuge auf 3,5 Tonnen "abgelastet", also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert hatten. VG Jan/Social Team
Hallo, hab ein MB Vario 711D von der Feuerwehr, Bj. 88 mit H Kennzeichen. Wie sieht es dann aus?
Danke.
Beste Grüße
Hallo Otto, wende dich mit deiner sehr speziellen Frage bitte am Besten direkt an Toll Collect 👉 www.toll-collect.de/de/toll_collect/tc_homepage.html . VG Marion/ Social Team
Wie sieht es aus mit Wohnanhänger? Wenn ich mit Dienstwagen (Transporter) und Wohnanhänger (Zug über 3,5t) unterwegs bin.
@ryko343 Der Hänger zählt in diesem Fall nicht mit. Ausschlaggebend ist nur das Gewicht des Zugfahrzeugs. Hier der Wortlaut der künftigen Vorschrift: „Im Fall von Fahrzeugkombinationen besteht eine Pflicht zur Entrichtung der Maut nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.“ VG Andi / Social Team
Bis hierhare alles verstanden - danke. Aber wie ist das mit den Anhängern? Es geht das Gerücht, dass zur "Gesamtmasse" auch der Anhänger gehört. Z.B. Pick Up mit 2950 kg plus Anhänger mit 2700 kg. Wie schaut´s da aus?
Hallo @renegomringer6590, der Hänger zählt in diesem Fall nicht mit. Ausschlaggebend ist nur das Gewicht des Zugfahrzeugs. Hier der Wortlaut der künftigen Vorschrift: „Im Fall von Fahrzeugkombinationen besteht eine Pflicht zur Entrichtung der Maut nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.“ VG Marion/ Social Team
@@ADAC Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Frage doch noch. Wenn ein Umbau als WoMo zugelassen ist, aber äußerlich eher einem Transporter ähnlich ist, muss man sich dann dennoch bei der "Tollen Kollekte" registrieren?
@Hundselend Es geht bei der Maut um Fahrzeuge, „die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden“. Unabhängig von der Frage, ob entsprechend umgebaute Fahrzeuge nicht schon aus zulassungsrechtlichen Gründen umgeschlüsselt werden müssen, besteht Mautpflicht nur, wenn der Bezug zum Güterkraftverkehr vorliegt. VG Claude/ Social Team
Steuerbefreiungen für diese und jene Fahrzeuge kenne ich seit den 1980ern. Von Dauer war keine…
Sehr gut erklärt. Eine Kleinigkeit die auch ein wenig versteckt ist. Es ist nicht das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend sondern das technisch zulässige Gesamtgewicht. Das heißt ein 3,5 Tonner der ursprünglich mal ein 5 Tonner war und abgelastet wurde fällt auch in die Maut.
Hallo Dirk, richtig - es kommt auf die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs an. Dieses muss über 3,5 Tonnen sein. VG Marion / Social Team
Hallo, wie verhält sich das mit einem pickup, zlgg 5,5t und wohnauflieger mit 5t zlgg? Sowohl wenn ich nur mit pickup fahre als auch mit dem Zug.. gibt es generell unterschiede dazu?
Hallo @Sindy4212, deine sehr spezielle Frage können wir dir leider nicht beantworten. Wende dich am Besten direkt an TollCollect 👉 www.toll-collect.de/de/toll_collect/tc_homepage.html . VG Marion/ Social Team
Was ist mit Oldtimer LKW im privaten Bereich? In meinem Fall H Kennzeichen und 5,5 Tonnen Gesamtgewicht. Muss ich mich da irgendwo registrieren oder wird dies automatisch durch das H im Kennzeichen erkannt. Danke für die Antwort
Hallo @dobby4281, nach den Angaben von Toll Collect sind Oldtimer von der Mautpflicht befreit. VG Andi / Social Team
Wie ist das denn mit Gespanne Zugfahrzeug zulässiges gesamt Gewicht 2,5 Tonnen und Wohnwagen mit 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht?
Hallo Michael, es kommt auf die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs an. Dieses muss über 3,5 Tonnen sein. VG Andi / Social Team
@@ADACOK dann bin ich ja raus das hat allerhöchstens 2,5 Tonnen 🙏😉
Hallo und vielen dank für die Info 👍 gerade für Wohnmobil ist das auch interessant… aber mal noch ne frage , es gab doch da mal was das für Wohnmobil über 3,5t ebenso wie für Omnibusse das Überholverbot auf den Autobahnen wegfallen soll .. gibt es da schon ne Regelung?
Gruß Johannes
Hallo Johannes, Omnibusse schon nach jetzigem Recht ausgenommen sind. Aktuelle Planungen, Wohnmobile ebenfalls auszunehmen, sind uns nicht bekannt. VG Marion/ Social Team
wie sieht es mit einem 7,49 LKW für Bootstransport nutzung nur als Bootstranporter
Interessant wäre es zu wissen was ist wenn man mit einem SUV ein Pkw Anhänger fährt
Und man als Fahrzeug Kombination über zb 3,5 to kommt
Bsp ich habe neulich einem Freund beim Umzug geholfen
Mein Pkw 2600 kg zGg
Plus Anhänger 2500 kg zGg gesamte Kombination 5100
Bin ich da auch mautpflichtig ?
Hallo @vapetrucker, der Hänger zählt in diesem Fall nicht mit. Ausschlaggebend ist nur das Gewicht des Zugfahrzeugs. Hier der Wortlaut der künftigen Vorschrift: „Im Fall von Fahrzeugkombinationen besteht eine Pflicht zur Entrichtung der Maut nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.“ VG Marion/ Social Team
Man muss sowieso aufpassen, dass das Gesamtgewicht des 'Gespann' nicht das angegebene Maximum überschreitet, was im COC (und/oder auf dem Aufkleber im Türrahmen) angegeben ist.
Wie ist es mit 3,5t Transporter mit Anhänger, wie verhält es sich da die Maut?
kommt auf die Nutzung an. Privat=keine Maut, gewerblich=Maut
Danke für die Info
Hallo @franciscoperinan-sanchez2133, der Hänger zählt in diesem Fall nicht mit. Ausschlaggebend ist nur das Gewicht des Zugfahrzeugs. Hier der Wortlaut der künftigen Vorschrift: „Im Fall von Fahrzeugkombinationen besteht eine Pflicht zur Entrichtung der Maut nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.“ VG Marion/ Social Team
@@ADAC teschnisschces Gesamtgeweicht und nicht Zulässiges Gesamtgewicht? Das würde dann ja auch PU/SUV betreffen die kastriert, ähm abgelastet, sind, aber technisch zb 4 Tonnen GG haben.
@@ADAC SUPER👍🏼Das war eine Fachliche Aussage, danke.
Und wie sieht es aus mit kleinem LKW 7,49 Tonnen? mit dem ich meine private Oldtimer transportiere? Der LKW und auch die Oldtimer sind meine Privatfahrzeuge. Ich verdiene also kein Geld mit der Fahrten. Der LKW dient ausschließlich für private Fahrten.
Mein PKW VW Passat ist in der EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW unter 3,5t) zugelassen. Ein Wohnmobil ist überwiegend als M1, oder als M2 (PKW, also Personenbeförderung, über 3,5t) zugelassen. Das schützt in Österreich, ASFINAG nicht vor der Schwerlastmaut von ca. 25ct/km und 70 auf Landstrassen und 80 auf den Autobahnen dort 😵💫
Über 3,5t braucht man die Go box
@@markusr.3179 Die GO Box gilt 2a und muss dann zurück gegeben werden. Am besten bei der Ausreise an der Mautstelle/Grenze abgeben, sonst muss man sie zurück senden, um Restguthaben erstattet zu bekommen.
Gilt dies auch für Fahrzeuge aus dem Ostblock ? Speziell Autotransporter über 3;5 T welche Nachts mit 120 km/h auf Deutschen Autobahnen unterwegs sind ? Oder haben diese weiterhin Sonderrechte !
Was ist mit Foodtrucks?
@foodismylife5743 Foodtrucks sind keine Wohnmobile, auch wenn sich mancher gerne ins Essen reinlegen würde 😋 Es gilt für sie also die normale Regelung: Alles über 3,5t muss die Go-Maut entrichten. VG Claude/ Social Team
Ein Pickup mit Dachzelt könnte Probleme bereiten ^^
Pickup mit über 3,5t?
aha…
Warum? Ein Pickup wiegt wohl kaum über 3,5 Tonnen.
@@marco.loetscher es geht um das Gesamtgewicht, nicht um Leergewicht oder tatsächliches Gewicht. Normal hat ein PU ca2,6t leer und 3,9-4,5t Gesamtgewicht. Es gibt auch große PU mit 3,3-3,7 Leer und 5-6t Gesamt. Meistens werden die PU jedoch von den Händlern kastriert, damit sie auch an Leute mit Kinderführerschein (oder wie auch immer der Anfängerschein im Amtsdeutsch heißen mag) verkauft werden können.
Aber egal wie das Gesamtgewicht auch sein mag, die Maut in Deutschland betrifft nur Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehr. Privatleute und Handwerker sind von der Maut in Deutschland nicht betroffen (im Ausland sieht das anders aus).
@@Babecknormaler Pickup gefällt mir gut. Normaler F150 z.B. oder?! Die in D vertriebenen Pickups haben meist nicht über 3,5 t zul. GG würde ich mal behaupten. Mein L200 hat sogar nur 2,85t zul. GG, Weil er leer unter 2 t hat… und kastriert 3,5t sind immernoch 3,5t und nicht 3,9 in den Papieren
@@memmim6239 da ich die PU geschäftlich nutze benötige ich Fahrzeuge mit großer Nutzlast. F250 und K2500. Meine PU sind, da gewerbliche Fahrzeuge, Mautpflichtig. Für Privatpersonen wären auch diese PU mautffrei. Weil wir gerade von Privat- und Gewerblichen Fahrten sprechen, das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt auch nur für den gewerblichen Güterverkehr. Ich erwähne dies hier, weil oft fälschlich behauptet wird, man dürfe mit einem PU mit Lkw Zulassung nicht an Sonn- und Feiertagen fahren.
Wäre sehr schön wenn mir mal jemand klipp und klar was zu Pickup`s sagen könnte. Mein L200 hat max. 2,95 t plus 3,5 t Anhängelast. Ich kann also mit max. 6,45 t unterwegs sein. Habe von Anfang an eine LKW-Zulassung bekommen und habe kein Gewerbe.
Ich denke ich lasse mich einfach mal blitzen, dann weis ich es genau.
Hallo @mannomannomann2476, deine sehr spezielle Frage können wir dir leider nicht beantworten. Wende dich am Besten direkt an TollCollect 👉 www.toll-collect.de/de/toll_collect/tc_homepage.html . VG Marion/ Social Team
Die Maut in Deutschland gilt nur für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Privatfahrer und Handwerker sind davon ausgenommen. Ich bin Spediteur.
Kein Wort zu Gespannen?
Diese gelten ja in der StVO als ein Fahrzeug.
Gespanne wurden deshalb nicht erwähnt, weil es nur um "Einzelfahrzeuge" - Lkw bzw. Wohnmobile geht.
Warum soll sich ein Camper der optisch als 3,5 Tonner durch geht, sich registrieren lassen? Ist doch ein Paradoxon 😂
Ich habe das so verstanden das es um Camper geht von 3,5 bis 7,5t. Also auch die Camper wo selber ausgebaut sind. Alles unter 3,5t sind vom der Maut ja gar nicht betroffen, also auch nicht Thema dieses Videos.
@@timo6279 Das hab ich schon verstanden, aber wenn der Ausgebaute Camper (3,5t) aufgelastet wurde auf 4,2t, ist er äußerlich immer noch als 3,5t erkennbar. Selbst in Transporteroptik. (Viele können ja über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgelastet werden ohne technische Veränderung) Dann müsste der Mauteintreiber ja jeden 3,5 tonner anschreiben, und andichten, ein transporter über 3,5t zu sein. Die registrierung macht also nur sinn für abgelastete Wohnmobile von zb. 5,5t auf 4,2t, weil diese eben als eindeutig schwerer erkennbar sind und genau deshalb angeschrieben/genervt werden würden.
@@Technoide1 es geht nur um die Zulassung Daten welche eingetragen ist. So wie bisher auch. Das jeder zweite 3,5t vermutlich überladen ist ändert auch das neue Maut system nicht. Wenn der Camper aufgelastet würde steht es ja in den Papieren (glaub F1 oder F2) dann weiß das Mautsystem (wie in Österreich auch) das dieses Fahrzeug (Kfz Kennzeichen Abfrage per Video Kontrolle) ob es über 3,5t ist oder nicht. Ist es über 3,5t und nicht als Wohnmobil zugelassen, muss vermutlich ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Sprich Camper welche ausgebaut aufgelastet und keine Camper Zulassung in den Papieren haben, diese müssen dann ein Freistellung beantragen. So habe ich das ganze bis heute verstanden.
@@Technoide1 Kann man nicht nur die E-Autos (Kastenwagen) auf 4,25 t auflasten? Ich glaube schon.
@@giorgiocorleone2747 Nein, viele zwillingsbereifte Kastenwagen kann man auflasten. Einige nachdem zb von da Fa. Goldschmitt ein Luftfahrwerk zur Unterstützung nachgerüstet wurde. Beim Iveco 35c hat man zb beim 3,5 Tonner vorn eine technisch mögliche Achslast von 1,8 t und hinten 2,6t. Hier kommt man also auf 4,4t mögliche Achslast. Kann also auf 4,25t aufgelastet werden. lg.
Ich bin zahlendes Clubmitglied, warum werden meine Beiträge, die keine Gesetze brechen entfernt?
Hallo undercoverneunzehn, falls du deinen Beitrag von gestern nachmittag meinst - wir haben ihn nicht gelöscht. Sollte so etwas öfter vorkommen, wende dich bitte an UA-cam. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Danke
Das heißt ein LKW der 3,5 Tonnen hat , oder ab 3,55 Tonnen ?
Hallo @wg8174llo , es geht um Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. VG Marion/ Social Team
Meine Meinung absolut alle Fahrzeuge in alle Länder sollen Maut Zahlen!!!
Nur noch Irrsinn in diesen Land hier
Wieder mal der größte Blödsinn ala deutscher Michel. Ab 3,5 to hänge ich in Austria ein Mautgerät rein und fertig. Immer schön wenn ich das alte Kennzeichen beim neuen nicht übernehme und dieser kommt an eine Ausgabe stelle von der Asfinag. Dieses Fahrzeug ist schon registriert.
🤔Deutschland war mal ne Autofahrer Nation... Wenigstens wird das Geld gut eingesetzt,da bin ich mir total sicher...😜
Ja, wenn sich schon die megakorrupte CSU in BY (Land der Autobauer) für Autobahngebühren für PKWs einsetzt...
...aber Leute wollen es eben so.
Jedes Land, jeder Staat, jede Nation und jedes Volk hat die Obrigkeit, die es eben verdient.
Du hast aber schon verstanden worum es in dem Video geht, oder?
@@yohh96 ich jetzt? Ja,Wegezoll! Eine weitere Abzocke unter dem Deckmantel des z.b. "Naturschutzes"
,, Autofahrer Nation"ist ja das Problem. Dauernd musste irgendwo hinkutschen,um etwas zu erledigen.
3,5minuten Video für 3 Erklärungen... als vernünftig formatierten Text könnte man das in 10-20s lesen.
🤦
Da können wir doch glatt diesen - in der Videobeschreibung verlinkten - Artikel anbieten 👉scom.ly/adac_lkwmaut_yt . VG
@@ADAC: Danke.
Und an mich selber: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Junge Frau, wir bräuchten einen Automobil Club, der sich für seine Mitglieder einsetzt und nicht nur Beiträge einzieht.
Also ich hab schon mehrfach die Dienste in Anspruch genommen, der Beitrag hat sich bereits auf viele Jahre armotisiert.
@@MrPummi88 Ich habe nicht nur die Dienste gemeint. Der Club sollte sich mehr gegen die Politik für uns einsetzen. Benzin Preise, KFZ Steuer usw.
was erwartet ihr von einem Verein, der Shell (einen der grössten Abzocker z.Zt.) aktiv unterstützt (der sogenannte „Tankrabatt“, bei dem ich immer noch wesentlich mehr bezahle, als an jeder anderen Tanke) und der das sogenannte „Wechselkennzeichen“ bei der Einführung für „Gut“ befunden hat (bei dem man für BEIDE Autos Steuern zahlen muss, für das zweite lediglich einen kleinen Rabatt auf die Versicherung bekommt (dabei ist die ADAC Kfz Versicherung dann immer noch teuer, als wenn ich BEIDE Fahrzeuge voll anmelde und woanders versichere) und man DANN NOCH das jeweils inaktive Fahrzeug nur auf Privatgrund abstellen darf……
Die Interessen der Mitglieder hat dieser Club noch nie unterstützt.
Das abschleppen übernehmen gerne auch andere Automobilclubs.
Wobei ich seit 1990 Mitglied des ADAC bin und noch von dem alten Leistungsspektrum profitiere, neuere Mitglieder bekommen wohl einiges weniger an Leistungen geboten.
Genau aus diesem Grund habe ich nach 35 Jahren dort gekündigt.
@@Zac_McKracken Zunächst vielen Dank für deine langjährige Treue zu unserem Club 🙌
Aber es ist eigentlich nicht so, dass neuere Mitglieder einiges weniger an Leistungen geboten bekommen. Der Hauptunterschied aus „alter“ und „neuer“ Mitgliedschaft dürfte wohl sein, dass seit 2014 Dritte („berechtigte Fahrer“) im neuen Tarif nicht mehr leistungsberechtigt sind - der Leistungsanspruch ist an die Mitgliedschaft geknüpft. Neuere Mitglieder erhalten hingegen folgende zusätzliche Leistungen: ADAC Unterwegsschutz mit Unfall-Sofortleistung, Auslandsreise-Haftpflicht und Reisevertragsrechtsschutz, sowie ADAC Unfall-Rechtshilfe Ausland.
Und richtig, Shell (als auch Agip/Eni) sind ADAC-Vorteilspartner, bei denen unsere Mitglieder beim Tanken 1 Cent je Liter sparen. Wir fordern unsere Mitglieder trotzdem auf, vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen und die günstigste Tankstelle anzufahren. Einen Spritpreisvergleich ermöglichen wir mit der ADAC Drive App. Falls jedoch eines unserer Mitglieder bei einer Tankstelle der genannten Ketten tankt, weil es die nächste oder günstigste ist, oder aus persönlichen Gründen, so bieten wir hier diesen Vorteil.
Auch denken wir schon, dass wir die Interessen unserer Mitglieder unterstützen. Hier kannst du dich ausführlich hierzu informieren 👉scom.ly/adac_interessenvertretung_yt 🙂
VG Andi / Social Team