Hallo Herr Mücke, vielen Dank für das interessante Video. Haben Sie zu dem BFH-Urteil mit dem abgeteilten und dann verkauften Grundstück ein Aktenzeichen. Ich würde mich freuen. Grüße T.K.
Lässt sich ein Grundstück, welches 2014 für Vermietungszwecke gekauft wurde aber leider aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht fertig saniert wurde, auch Steuerfrei verkauft werden? Einnahmen wurden seit Kauf nicht erzielt. Lediglich WK würden geltend gemacht
Guten Tag, wenn Kauf und Verkauf nicht innerhalb von 10 Jahren liegen, dann ist ein Gewinn nicht steuerpflichtig (wenn kein Betriebsvermögen vorliegt). Stefan Mücke
@@marianm1860 diese Frage betrifft nicht Besteuerung der Veräußerung sondern den Werbungskostenabzug hinsichtlich der Vermietung. Wenn die Absicht bestand, dann bleibt rechtlich die Verlustverrechnung erhalten; in der Praxis wird das Finanzamt die Verluste vermutlich nicht anerkennen. Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke,
vielen Dank für das interessante Video.
Haben Sie zu dem BFH-Urteil mit dem abgeteilten und dann verkauften Grundstück ein Aktenzeichen. Ich würde mich freuen.
Grüße T.K.
Guten Abend. Das Aktenzeichen lautet IX R 14/22. Stefan Mücke
Gutes Video!
Vielen Dank für das positive Feedback
Lässt sich ein Grundstück, welches 2014 für Vermietungszwecke gekauft wurde aber leider aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht fertig saniert wurde, auch Steuerfrei verkauft werden? Einnahmen wurden seit Kauf nicht erzielt. Lediglich WK würden geltend gemacht
Grundstücke mit Gebäude (ZFH)
Guten Tag, wenn Kauf und Verkauf nicht innerhalb von 10 Jahren liegen, dann ist ein Gewinn nicht steuerpflichtig (wenn kein Betriebsvermögen vorliegt). Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke Auch wenn der Bescheid hinsichtlich der Einnahmeerzielungsabsicht vorläufig gestellt wurde?
@@marianm1860 diese Frage betrifft nicht Besteuerung der Veräußerung sondern den Werbungskostenabzug hinsichtlich der Vermietung. Wenn die Absicht bestand, dann bleibt rechtlich die Verlustverrechnung erhalten; in der Praxis wird das Finanzamt die Verluste vermutlich nicht anerkennen. Stefan Mücke
Können Sie kurz erläutern, was Sie mit dem letzten Punkte meinten?
👍👍