NEUE Verfahren! Photovoltaik, Steuernachzahlungen 2021 Investitionsabzugsbetrag IAB & Verluste 2022

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  • Опубліковано 29 лип 2024
  • [UPDATE] NEUE Musterprozesse anhängig wegen Steuernachzahlungen 2021 aus der Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) und dem Verlustverrechnungsverbot im VZ 2022
    ➤ *fachliche Stellungnahme * muecke.de/stellungnahme
    ➤ DREI FÄLLE beim 7G/IAB-COMPLEX (1) Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag 2021 gegen PV-Betreiber, (2) Raub der Sonder-AfA und Verlustverrechnung 2022 und (3) Pro-Investitionsabzugsbetrag 2022 7G/IAB-COMPLEX : muecke.de/7g-complex
    ➤ PLATTENBERGMODELL - NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023 : plattenbergmodell.de/
    ➤ SteuerClass für *VERMIETER , Tipps & Tricks: muecke.de/vermieter
    ➤ Kostenloser Steuer FOKUS free für Unternehmer: steuerfokus.de
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    ➤ Jetzt Unternehmer-MANDANT werden: muecke.de/zusammenarbeiten
    ➤ Jetzt TEAM-Mitglied werden: muecke.de/team
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    Stefan Mücke, Steuerberatung 370 Grad
    Steuerberater und Partner der BVWM PartG
    Frühlingstr. 10-12
    63839 Kleinwallstadt
    www.muecke.de/
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    Wir führen zwischenzeitlich bundesweit verschiedene Finanzgerichtsprozesse gegen die perfide Vorgehensweise des Gesetzgebers und der Finanzbehörden. Zwei Verfahren könnten jetzt richtigweisend sein; ein weiteres Verfahren lässt noch auf sich warten.
    ➤ Das FG Köln hatte mit Beschluss vom 14.3.2024 die Auffassung der Finanzbehörden geteilt und die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt. In dem Aussetzungsverfahren - ein nur vorläufiges Verfahren geht es um die Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages 2021 trotz ausgeführter Investition in 2022 (Aktenzeichen 7 V 10/24). Wir haben Beschwerde eingelegt und diese ist jetzt beim Bundesfinanzhof anhängig. Die Verfahrensruhe kann mit unserer Vorlage aus dem Mitgliederbereich beantragt werden.
    ➤ Beim FG Stuttgart ist nunmehr ein Verfahren wegen dem rückwirkenden Verlustverrechnungsverbot in 2022 anhängig. Das rückwirkende Verlustverrechnungsverbot ist u. E. verfassungsrechtlich unzulässig. Die Verfahrensruhe kann mit unserer Vorlage aus dem Mitgliederbereich beantragt werden.
    ➤ Noch nicht anhängig ist ein Verfahren wegen der Verlustverrechnung 2022 wegen einem Investitionsabzugsbetrag in 2022 bei Bestellung der Anlage bis zum 30.11.2022. Die Verlustverrechnung steht unter einem doppelten Vorbehalt.
    In unserem Beitrag Steuerpolitischer Flächenbrand gegen Betreiber von Photovoltaikanlagen , der in der Fachzeitschrift NWB erscheint und in unserer Stellungnahme zum steuerpolitischen Flächenbrand haben wir ausgeführt, warum wir die Vorgehensweise unzulässig betrachten.
    Hinweise und Haftungsausschluss
    Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
    Betreiber des UA-cam-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

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