#fussnote

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  • Опубліковано 1 лют 2025

КОМЕНТАРІ • 10

  • @Max_Superfoxi_der_Assessor
    @Max_Superfoxi_der_Assessor 2 роки тому +3

    Fussnote ist IMHO eines der besten Formate im Internet. Danke, das Sie es stets durchziehen und uns Interessierte alle auf dem Laufenden halten. Wie user MN unten bereits geschrieben hatte: das Seminar bitte aufzeichnen und einstellen analog Ihren Vorlesungen u.a. Grundkurs II, der wirklich auch top war! Grüße nach MUC auch an den Kollegen Fervers - ist der noch vor Ort überhaupt?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 роки тому

      Vielen Dank für die Rückmeldung! Und den Matthias grüß ich gerne - höchste Zeit mal wieder nachzuschauen, wo er gerade steckt... ;-9

  • @djangodc4136
    @djangodc4136 2 роки тому +2

    Ich hätte eine Frage zu dem Musicla-Fall, den der BGH entschieden hat. Welche (anderen) Rechte hat denn dann der Verbraucher, wenn das Musical nicht stattfinden kann/darf oder aus anderen Gründen mangelhaft ist?
    Er geht ja quasi nur einen Vertrag mit dem Ticket-Verkäufer ein. Oder kommt zusätzlich auch noch ein Werk-/Dienstvertrag mit dem Musicalveranstalter zustande? Das wäre doch insofern schwierig, als Werk- und Dienstvertrag ja nur entgeltlich sind. Aber an den Musicalveranstalter hat ja der Betroffene überhaupt kein Geld gezahlt, sondern nur an den Ticketverkäufer, also kann doch auch kein Werk- bzw. Dienstvertrag vorliegen...

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 роки тому

      Sehr gute Frage! Der Sache nach liegt der Inhalt der Verpflichtung des Veranstalters in der Tat nah beim Dienst- bzw. Werkvertrag. Im Unterschied zum Dienst- oder Werkvertrag handelt es sich aber um ein einseitiges Leistungsversprechen des Veranstalters, für das keine klassische Vergütung zu zahlen ist. Deswegen bleibt es bei der Anwendung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, wenn der Veranstalter sein Leistungsversprechen nicht ordnungsgemäß erfüllt. Dass da mit Blick auf die Gewährleistungsrechte ein so großer Unterschied besteht, nur weil ein Dritter das Ticket verkauft, kann man natürlich mit guten Gründen kritisieren...

  • @ceasy
    @ceasy 2 роки тому +3

    Als digitale Kanzlei ist es nur schwer zu verstehen wenn immer wieder Rückschritte gemacht werden. So mit dem neuen Nachweisgesetz. Es setzt die Schriftformerfordernis auf ein hohes Podest. Also wieder zurück zum Papier und der guten alten Post.
    Ich hoffe Ihr Event im Oktober wird aufgezeichnet. Ich wäre zu gerne persönlich zugegen, aber das ist leider nicht möglich.
    Und hier noch ein paar Vorschläge für Themen die vielleicht in Ihren zukünftigen Vorlesungen untergebracht werden können:
    1. Wie kann eine Kanzlei die Thematik mit der Auskehr rechtlich einwandfrei angehen. Ein Treuhandkonto für jeden Mandanten, bei dem es um einmalige Sachen geht, wäre wenig sinnvoll z.B Reiserecht (wenn der Reiseveranstalter Schadensersatz und Rechtsanwaltgebühren gemeinsam auf das Konto der Kanzlei überweist).
    2. Filesharing Abmahnungen
    Auf welcher Grundlage ist die Abmahnung auf rechtlich sicheren Füßen?
    In welchen Fällen steht dem Abmahner Schadensersatz zu.
    Was wenn der Rechtsverletzer nicht eindeutig festgestellt werden kann, weil zu viele Nutzer an dieser IP?
    In welcher Höhe können Rechtsanwaltskosten berechnet werden ( auf welcher Grundlage wird der Gegenstandswert angesetzt).
    Ja das ist mehr aus der Praxis, aber ich habe das Gefühl dass das wichtig ist für angehende Rechtsanwälte

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 роки тому +1

      Vielen Dank für die Anregungen!