Die Formulierung in der Minute 2:41 „Was wir davon persönlich halten“ finde ich etwas unglücklich gewählt. Dachte ein BR hat Gemeinschaftstinteressen und kein persönliches Einzelinteresse in diesen Zusammenhang zu vertreten. Oder ? VG
Hallo mvagusta72, vielen Dank für diesen Kommentar! Richtig ist, dass der Betriebsrat nach § 2 Abs. 1 BetrVG mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenarbeitet. Dies soll auch nicht in Zweifel gezogen werden. Die Formulierung, "was wir persönlich davon halten", soll nur verdeutlichen, dass der Betriebsrat als Gremium seine Meinung bilden soll. Dass dies unter Beachtung der obigen Kriterien geschieht, ist selbstverständlich. Mit freundlichem Gruß Rüdiger Matyssek
Kennen Sie sich auch mit Urlaubsberechnung aus?
Die Formulierung in der Minute 2:41 „Was wir davon persönlich halten“ finde ich etwas unglücklich gewählt. Dachte ein BR hat Gemeinschaftstinteressen und kein persönliches Einzelinteresse in diesen Zusammenhang zu vertreten.
Oder ?
VG
Hallo mvagusta72,
vielen Dank für diesen Kommentar!
Richtig ist, dass der Betriebsrat nach § 2 Abs. 1 BetrVG mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammenarbeitet. Dies soll auch nicht in Zweifel gezogen werden.
Die Formulierung, "was wir persönlich davon halten", soll nur verdeutlichen, dass der Betriebsrat als Gremium seine
Meinung bilden soll. Dass dies unter Beachtung der obigen Kriterien geschieht, ist selbstverständlich.
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Matyssek