Gewicht, Führerscheinklasse, Strafen: Die häufigsten Anhänger Fragen erklärt | Recht? Logisch!
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- Опубліковано 2 сер 2024
- Unterschiedliche Gewichtsbeschränkungen und Führerscheinklassen, Achsbeschränkung und Scheinwerfer. Das Thema Anhänger kann ziemlich komplex sein und schnell unübersichtlich werden, was man mit welchem Führerschein darf und was nicht.
Unsere Top Anhänger-FAQs und die entsprechenden Antworten, erklärt Clubjurist Bastian Metzger in diesem Video.
9. Ausnahmeverordnung zur StVO: www.gesetze-im-internet.de/st...
www.adac.de/verkehr/rund-um-d...
www.adac.de/rund-ums-fahrzeug...
www.adac.de/verkehr/recht/ver...
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Danke, das ihr dazu endlich mal ein Video gemacht habt. Ich muss das regelmäßig erklären. Jetzt kann ich einfach euer Video weiterleiten 👍
Da fehlt nur wichtiges... wenn dann ganz oder garnicht.
Wie ist das denn im Ausland? In Österreich darf ich z.B 100km/h auf der Autobahn fahren, ist das richtig? Vielen Dank dass ihr das Thema aufgenommen habt hier gibt es doch eine große Unsicherheit. Liebe Grüsse Hansjörg
Hallo Hansjörg, freut uns, dass dir das Video gefällt. Richtig - in Österreich dürfen Gespanne bis 3,5 t zGG auf Schnellstraßen und Autobahnen 100 km/h fahren. Nur bei Kfz über 3,5 t zGG (z. B. schweres Wohnmobil) gilt mit Anhänger außerorts 70 km/h und auf Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h . VG Marion/ Social Team
In Frankreich ist es meines Wissens nach so, dass wenn du die 100 auf dem Anhänger hast darfst du in Frankreich nur 100 fahren. Jedoch ohne 100er Plakette darfst du 130 fahren, da es in Frankreich keine Beschränkung gibt.
Und war es nicht so dass die 100er Geschwindigkeit dann auch nur auf Autobahnen und nicht auf Landstraßen gefahren werden darf?
Hallo Frank, stimmt, hier ist unsere Aussage im Video nicht ganz eindeutig. Wenn man die 100er Zulassung hat, darf man auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h fahren 🙂👍VG Andi / Social Team
Verstehe ich das richtig (für Klasse B)? Der Anhänger darf so schwer sein wie er will solange das gesamte Gespann 3,5 t (tatsächliches Gewicht) nicht überschreitet?
Ja fast richtig und zwar: Das max. zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf niemals höher sein, als das des Zugfahrzeugs. Also mit Klasse B wäre z. B. denkbar: KFZ: 2 Tonnen, Anhänger 1,5 Tonnen.
Es kommt hier auch auf die Anhängelast des Zugfahrzeugs an. In der Regel scheitert es daran.
1:33 Zulässiges Gesamtgewicht ist nicht alles, was zum Thema Gewicht zu beachten ist. Ob zuviel Gewicht auf der Anhängerkupplung lastet merkt man zwar nachts am zu weit scheinenden Licht, aber am Tag genügt eine entsprechende Federwaage oder auf jeden Fall eine Personenwaage.
Was hat es denn für Folgen wenn ich die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht einhalte?
Hallo Achim, in Deutschland kann bei Überladung ein Bußgeld von bis zu 235 Euro plus ein Punkt in Flensburg verhängt werden. Im Ausland können die Strafen noch viel höher sein. Mehr dazu hier 👉scom.ly/adac_autoueberladen_anhaenger_yt . VG Marion/ Social Team
Den letzten Satz verstehe ich nicht, der Anhänger muss beim Abstellen beleuchtet sein? Also mehr als nur die roten reflektierenden Dreiecke?
Hallo Frank, ja, mehr. In §17(4) der StVO heißt es dazu: " Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen" 🙂 VG Andi / Social Team
Die alte Kl 3 war bis 12 Tonnen, Gruß von Fernfahrer
Richtig, mit der Klasse 3 darf man Gespanne bis zu zwölf Tonnen fahren. Allerdings nur wenn das Zugfahrzeug ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Guten Tag,habe den Klasse 2 CE Führerschein,darf auch leeren Bus fahren,sowie Motorrad und Traktor
Die Nebelschlussleuchte ist nur bei Erstzulassung ab 01.01.1991 Pflicht.
Bri neueren Anhängern über 750kg ist auch die Rückfahrleuchte Pflicht.
@@ascidriver Kannst du eine Quelle dazu nennen? Mir ist das nicht bekannt. Bei Anhängern der Klasse O1 ist der Rückfahrscheinwerfer zulässig aber nicht vorgeschrieben.
Hallo @ascidriver, laut § 52a StVZO sind an Anhängern hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Sie sind also nicht vorgeschrieben, sondern dürfen angebracht werden - so wie es suggarman2 schreibt. VG Marion/ Social Team
Stimmt mit nur B nicht. Einen 750kg Anhänger darf man auch mit einem 3,5t Fahrzeug ziehen.
3,5Tonnen zulässiges gesamtgewicht!😉also nein,kein 750kg Anhänger🤔!nur mit Klasse 3 !
@@jenspirch6737 NEIN! ein 750KG Anhänger geht immer! Was darf ich mit der Klasse B fahren? Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge bis 3500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (zGM) mit Anhänger bis 750 Kilogramm zGM gefahren werden. Bei Anhängern über 750 Kilogramm darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 Kilogramm nicht übersteigen.
Dann kan mann ein 3,5tonner als KW haben😉somit könnte mann immer einen Anhänger von 750kg ziehen🤔!hmmm wird schwierig mit der Parkplatz suche😉!aber ja!so ist Deutschland
Der erste und zweite Satz ist schon falsch.
Hallo Ronny, die Klasse B umfasst Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Mit der Klasse B dürfen immer Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht gezogen werden, so wie dies im Video bei 0:30 gesagt wird. VG Claude/ Social Team
ges.