Der T-Führerschein erlaubt das fahren einer Zugmaschine mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h. Selbstfahrer wie Häcksler u. Futterwagen bis 40km/h. Ferner darf man ein bis zwei Anhänger bis max. 40km/h gefahren werden. Vorrausetzung: Sie müssen zugelassen sein plus zur HU gebracht werden. Eigenbau Anhänger sind NICHT zugelassen. Allerdings mit Fahrgestellnummer und Auflaufbremse bis max. 25 km/h. Die Zulassung z.B. mit Auflaufbremse für 40km/h wird nicht genehmigt. Es muss eine Druckluftbremse sein. Ferner dürfen auch LKW´s gefahren werden-wenn sie ausschließlich für die Landwirtschaft genutzt werden-auch bis 60km/h. Sie müssen gedrosselt sein und im KFZ Schein eingetragen werden. (Türlich auch im KFZ-Brief)
@@Saphir2001 der wichtige Punkt, welcher gerne vergessen wird, ist dieEinschränkung auf lof Nutzung. Eine private Nutzung ist nicht gestattet und stellt ein Fahren ohne Führerschein da.
Ich habe mit 16 die Klasse IV gemacht und durfte Moped bis 50 ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren, mit 18 dann die Rechte aufgehoben Klassen I und III. Moped ohne Begrenzung und PKW bis 7,5 Tonnen. Mofa durfte ich mit 15 ohne Fahrerlaubnis fahren. Es war irgendwie alles so überschaubar...
Soweit alles super erklärt. Wenn man gerade bei der Erklärung der Führerscheinklassen ist, hätte man die Spalten 10, 11 und 12 auf der Rückseite gleich mit Aufschlüsseln können. Besonders die Spalte 12 mit ihren Schlüsselnummern.
@@recordedmonitor6720 Gilt dann aber auch nur in Österreich, ich find solche Einzelregelungen immer total dämlich. Ab 16 darfst du auch hier das fahren, halt nur 40 stats 60 kmh. Für 60kmh brauchst du den T Schein (Wenn 16 jährige in der Landwirtschaft arbeiten machen die in der Regel auch gleich den T, der kostet nicht viel, der L ist ja eher für Leute die eigentlich nicht hauptberuflich da arbeiten und halt nur gelegentlich fahren)
@@recordedmonitor6720 60kmh darfst du in Österreich mit 16 erstmal garnicht fahren. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist bei 50kmh und drunter der F(Traktor) notwendig, ab 50kmh ist der C Schein dran. Um einen Fendt oder Fasttrac mit 60kmh zu fahren, ist eine C Lenkberechtigung notwendig, die Frühestens ab 18(C1, 7,5T) bzw. 21(C,40T) gegeben wird.
@@an2thea514 " ab 50kmh ist der C Schein dran." - naja und wenn der Trekker mehr als 5.5t Eigengewicht hat ^^. Haste auch noch Leute auf der Ladefläche (Erntehelfer) hast du schon verloren wenn der Trekker mehr als 40 fahren darf....
Da fehlen noch ein paar Führerscheinklassen, wie die Klasse L, Klasse T und die Klasse F. Die Klassen L und T sind die beiden Führerscheine für Landmaschinen, die Klasse F ist die Führerscheinklasse für Kettenfahrzeuge. Die Klasse F kann in Deutschland nur bei der Bundeswehr gemacht werden, in Österreich kann er aber auch als Zivilist gemacht werden, Voraussetzung dafür sind die Klassen L und T.
Achtung L und T gelten nur im Land und Forstwirtschaftlichen Verkehr. Wird der Trecker privat oder gewerblich gefahren benötigt man den entsprechenden Lkw Führerschein
Bravo, komplizierter geht es wohl nicht. Stellt noch ein paar Beamte mehr ein und es werden noch weitere Klassenkombinationen erfunden. Erschreckend diese Praxis !
Um das Chaos perfekt zu machen , ich habe 1980 die Klassen A,BCE ,D, F1 - F4 erworben . Einige werden sich wundern , 1980 da gab es doch gar keine Buchstaben sondern nur Zahlen . Das ist auch richtig . Nur habe ich da meine Fahrerlaubnisse beim Bundesministerium der Verteidigung gemacht . Dort gab es damals schon den Buchstabensalat . Da wir auch mit dem Dienstführerschein Privat fahren durften , waren Verkehrs Kontrollen der Polizei immer interessant da die zu der Zeit damit nichts anfangen konnten . Wer sich nun fragt was ist F , Das Sind die Führerscheine für halbketten und Ketten Fahrzeuge . Die Ziffer gab die Größe an . F4 bedeutete die Schmusekatze Leopard damals war sie noch in der Version 1 aktuell . Und was uns den Neid der Zivilen Logistik einbrachte waren dann Gespanne aus einem FAUN SLT 50 mit geladenen Gepard . Da fuhr dann mal ein 20 Jahre alter Mensch mit mal locker 92 t zulässigen Gesamtgewicht über Deutschlands Straßen . Wobei der SLT 50 noch die leichtere Version war . Aber es hat Spaß gemacht und das war die Hauptsache .
Mich würde ein Video über eine Preisgestaltung sehr interessieren! Oftmals lese ich im Internet Preise die sich pro Kilometer zusammen setzen z.B 1,50€ pro Kilometer. Oftmals aber auch Stundenlöhne die an die 30-35€ orientieren. Mach weiter so und bleib so wie du bist! Lg
Was auf jeden Fall ganz wichtig ist. Bitte denkt nicht, wenn ihr D und DE Führerschein macht, dass ihr auch Sonderfahrzeuge fahren dürft. Es gibt ja ehemalige Busse die zu Wohnmobilen umgebaut wurden und da verfällt diese Fahrerlaubnisklasse. Wenn ihr euch einen Bus kauft und baut den dann um zum Wohnmobil, dann müsst ihr die Fahrerlaubnisklasse CE haben. Habt ihr diese Fahrerlaubnisklasse nicht und ihr fahrt damit jetzt los in den langersehnten Campingurlaub und werdet dann angehalten von der Polizei, dann droht euch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dann habt ihr hoffentlich einen guten Anwalt. Bitte denkt daran: Ein umgebauter Bus zum Wohnmobil ist kein Bus mehr sondern gilt als Sonderfahrzeug und darf nur dann gefahren werden wenn die Fahrerlaubnisklasse CE auf eurem Führerschein existiert. Und dieses Sonderfahrzeug muss sich dann auch an allen Vorschriften halten im Straßenverkehr die hauptsächlich auch nur für LKW gelten. Ist das richtig formuliert, Logistik-Kanal?
Horst, super erklärt. Aber in der Geschichte hast du etwas vergessen, was die heutigen Klassen geprägt hat, der heutige Führerschein ist eigentlich der Führerschein der DDR ! 1982 hat die DDR ihr Führerscheinrecht reformiert, und dabei auch geschaut, was in Europa, auch Westeuropa, so üblich ist. Herausgekommen ist: A = Motorrad, Klasse M eingeschlossen, Mindestalter 16 Jahre, aber begrenzt auf 150 cm³, ab 18 Geburtstag automatisch unbegrenzt. B = Pkw bis 3,5 t + Anhänger bis 750 kg, jedoch durfte der Anhänger auch größer 750 kg sein, wenn die zGM kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeug ist, und die zGM der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. ab 18 Jahre C = Lkw ab 18 Jahre D = Bus ab 18 Jahre E = Anhänger ab 18 Jahre M = Moped bis 50 cm³ und bis 60 km/h, ab 15 Jahre T = Traktor, auch mit Anhänger, ab 16 Jahre Die heutigen ganzen Unterklassen sind eigentlich nur, um dem Besitzstand älterer Führerscheine Rechnung zu tragen. So war die BRD das einzige Land in Europa, in dem man mit dem Pkw- Führerschein bis 7,5 t fahren durfte, eigentlich fast alles, aber nichts wirklich richtig. Nur wer aus DDR- Zeiten die Klasse T besitzt, bekommt nur die Klasse L, es sei denn, er kann nachweisen, dass er in der Landwirtschaft tätig ist, dann gibt's auch die T. Preislich, wer den Führerschein über die GST (Gesellschaft für Sport und Technik ) im Rahmen der MKF- Ausbildung (Militärkraftfahrer ) noch während der Berufsausbildung gemacht hat, hat eigentlich nur ein Apfel und ein Ei dafür bezahlt. Ich habe alle Führerscheinklassen, mein Bruder auch, aber er hat noch einen drauf gesetzt, er ist Fahrprüfer. Gruß aus Thüringen Doni
Super Video :) aber noch eine Anmerkung: Man kann D/DE auch mit 18 schon machen, wenn man BKF Azubi usw. ist und man im Linienverkehr unterwegs ist und max 50 KM im Umkreis des Betriebes bleibt. Nach der Ausbildung könnte man auch schon mit 20 oder jünger D/DE machen und unbegrenzt fahren. Die bestimmten Vorrausetzungen entfallen ja nach der Lehre. (Bin selber erst 20 und ausgelernter BKF, ich darf jz auch schon ins Ausland usw. fahren mit dem LKW, was in der Lehre nicht erlaubt wäre.) Und man darf als 17 Jähriger BKF Azubi, wenn es für den Betrieb ist, schon alleine Klasse B fahren, aber nur für den Betrieb und nicht Privat.
Das mit dem Klasse B mit 17 alleine find ich total witzig weil das einfach kein Mensch weiß. In meinem Betrieb wusste es niemand. In der Fahrschule wusste es niemand. Und bei derFührerscheinstelle musste ich denen auch die Fahrerlaubnisverordnung vorlesen weil die Sachbearbeiterin das auch nicht wusste 😅 macht aber total viel Sinn, mir hat es ziemlich geholfen weil ich sonst LKW gefahren wäre ohne jemals vorher wirklich Pkw gefahren zu haben.
Ich hab sie alle😅 bin aber auch schon fast 60 Jahre alt… Achso, kurze Kostenaufstellung: klasse 3 -500,-DM Klasse 1- 750,- DM Klasse 2- 2500,- € Und D vor zehn Jahren- 11500,- € hat allerdings die Agentur für Arbeit bezahlt. Klasse DE hab ich auch durch den Vorbesitz der Klasse 2. Fahre auch immer noch im Linienverkehr…
Eine Sache die mir gefehlt hatte war das es noch zwei Deutschland exclusive Klassen gibt. Klassen L und T. Beide sind für Land- und Forstwirtschaftliche Maschinen, wobei man höchstens 40 km/h mit L, und 60 km/h mit T wenn man über 18 ist (sonst besteht auch die 40 km/h Grenze). Es besteht auch noch die Begrenzung des Geltungs Bereichs, nämlich nur Land- und Forstwirtschaftliche Zweck. Da darf der Landwirt zwar mit seinem 250 PS starken Deutz aufs Acker zum Grubbern, aber nicht mit seinem Eicher im Wald um Feuerholz zu holen, da das Wald fahren einen Privaten Grund hat. Diese Klassen sind aber wie gesagt nur in Deutschland gelandet. Britannien hat z.B. denn F Führerschein, welcher etwas besser als T ist, von dem was ich gehört habe. Die Beschränkung mit "Nur für Land- u d Forstwirtschaftliche Zwecke" ist für mich aber Bullshit, da ich für einem Landwirt Von Hildesheim nach Hannover mit 60 km/h 40t Gespann darf, aber nicht mit dem 80 PS IHC und 4,7t Anhänger zum eigenem Wald für Feuerholz darf.
Feuerholz zähle ich zu "LoF" zweck, wenn der Polizist was anderes meint zieh ihm eine mit dem Meterholz über. Nein mach das nicht aber du weist was ich mein, nicht imemr alles kleinlich genau auf die Waagschale legen. bei Erdaushub, muss man halt die Passende weise haben, klar wenn du "Fremd" für andere fährst geht das schon richtung gewerblich, bringst das zeug aber auf deinen eigenen Hof/flächen muss halt sowas fallen, ja ist für den Stallbau... muss er ja nicht wissen das der erst in 40 Jahren vielleicht gebaut wird...oder eben nicht. die 95 ist entscheident für Lohnunternehmer, entsprechend auch die Frage CE sprich fährst du für LAndwirtschaft (inkl Biogas) ins Silo/mist brauchst den 95er nicht, im regelfall reicht auch hier "nur der T" hingegen fährst du im Lohn auf einer Autobahnbaustelle mit deinem sonst übklichen T-Führerschein geigneten Fahrzeug brauchst die Führerscheinklasse CE! weil nicht mehr LoF. die 95 wird dann primär relevant wenn dann noch ein Fahrschreiber ins Spiel kommt und dieser dokumentationspflicht wird, also keine Fahrten ausserhalb mit "out of scope" und du die "handwerkeregelung" nicht beantragen kannst
Als ich 2007 den Führerschein gemacht habe, habe ich den Auto- und Motorradschein gemacht. Ich hatte 2 Jahre Probezeit und eine Kw- Beschränkung und automatisch nach 2 Jahren ohne Auffälligkeiten hatte ich gleich den großen A- Führerschein. Ohne weitere Prüfung. Das Modell von 2013 scheint mir eine Gelddruckmaschine für die Fahrschulen zu sein
Das ist schon mal ganz gut erklärt. Vermisst habe ich die Altersbegrenzung bzw. die Verlängerungsplicht ab 50 Jahre bei den Klassen C und CE. Was ist mit den Klassen L und T? Gruß Frank
Hallo Horst. Vielen Dank für Deine Videos. Diese bringen mir auf sehr verständliche Art und Weise das Thema Logistik näher. Wäre schön, wenn Du mal ein Video über Bulk Container machen würdest. ACEP, CSC, "Last Examination", "Next Examination" Wann ist ein Bulk Container geprüft und darf gefüllt werden? Meine bisherige Erfahrung: 5 Leute, 8 Meinungen. Herzlichen Dank. JBO
Du könntest mal ein Video über die Fahrerlaubnisklassen von Sattelzügen herausbringen. 1.Welcher Mikro-Sattelzug kann von dem B gefahren werden. 2.Welcher Mini-Sattelzug von B96? 3.Welcher Sattelzug von BE? 4. Welcher mit dem Führerschein Klasse 3? 5. Welcher mit Führerschein Klasse 3, aber nach Vollendung des 50.Lebensjahres ohne Verlängerung(Ärtztliche Untersuchung, 5 Module)? (Hierbei würde alles wegfallen, was von C1E in CE hineinfallen würde). 6. Welcher mit C1E? Das komplizierte hierbei ist, dass "Zugfahrzeuge" , deren Anhängelast das 1,5-fache der eigenen zulässigen Gesamtmasse überschreiten, eine Zulassung als "Zugmaschine" bekommen, diese aber in der Fahrerlaubnisverordnung, eine eigenständige Fahrzeuggattung darstellt. Ein Traktor darf mehr ziehen, als das 1,5-fache seines zulässigen Gesamtgewichtes, wenn der Hersteller mit der entsprechenden Motorleistung das freigibt, diese sind aber bauartbedingt nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gebaut, benötigen somit keine Klasse CE, oder 2, sondern nur "T". Es wäre zum Beispiel zu klären, ab wann ein Geländewagen, oder ein Sprinter, der nur eine Sattelkupplung hinten drauf hat, als "Sattelzugmaschine mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h" gilt, denn dann wäre diese nur mit CE oder Klasse 2 zu bewegen, oder? BEISPIEL: Den ersten Range Rover ab Baujahr 1974, konnte man, bei der Nachrüstung einer Druckluft-Bremsanlage, sowie einer Maulkupplung, auf 6t Anhängelast auflasten. Dies war für all diejenigen interessant, die ein 5 Tonnen schweres Boot hatten, dass auf dem 1 Tonne schwerem 2-Achser Hänger, im Frühjahr ans Wasser gezogen wurde, sowohl im November wieder heraus, zurück in die Halle. Da dies aber, bei einem Fahrzeug, von einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8t eine Auflastung der Anhängelast, auf über das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bedeutete, bekam der Range Rover eine Zulassung als "Zugmaschine", da er aber schließlich schneller fuhr als 60 km/h, war diese "bauartbedingt über 60 km/h" . Wenn der Bootsbesitzer einen LKW-Führerschein Klasse 2 besaß, dann war es für ihn selbst zwar kein Thema zweimal im Jahr diese Bootsüberführung durchzuführen, dumm war nur, dass das Fahrzeug somit eine Zulassung, ähnich eines Unimogs hat, durfte somit, auch ohne Anhänger, von niemendem ohne 2er-Führerschein mehr bewegt werden. Somit mussten die Ehefrauen, erst den LKW-Führerschein machen, um das Auto zum Einkaufen wiederbenutzen zu dürfen. --- Hieraus ergeben sich Fragen über die erforderlichen Fahrerlaubnisse bei Mikro, Mini- und Klein-Sattelzugmaschinen. Würde mich freuen, darüber ein Video zu sehen.
Die Zugmaschinen sind nach FeV genauso Kraftfahrzeuge wie PKW und LKW. Die Klasse "T" gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, somit ist zum Führen von Zugmaschinen ohne diesen Zweck entsprechend die eine andere Klasse nötig. Übrigens: Die maximal zulässige Anhängelast beträgt höchstens das 1,5 fachen der zGM des Zugfahrzeug. Somit wäre eine Auflastung der zGM nötig um die Anhängelast zu erhöhen, dies ist aber nur begrenzt ohne umfangreiche Umbauten möglich. Ferner richtet sich die benötigte Fahrerlaubnisklasse für das Zugfahrzeug nach der zGM (hohe Anhängelast= hohe zGM). Daraus ergibt sich, dass Fahrzeuge mit einer Anhängelast von mehr als 5250kg automatisch außerhalb der Führerscheinklasse B liegen, da sie eine zGM von mehr als 3,5t haben müssen. (Vgl. §42 StVZO und §6 FeV)
@@DHLpenner2 Eine Auflastung der über dem 1,5 fachen des zulässigen bedeutet automatisch eine Zulassung als "Zugmaschine" dies ist eine andere Fahrzeuggattung. Die technischen Voraussetzungen , wie sogenannte " durchgehende Bremsanlage" zum Beispiel Druckluftbremse für den Anhänger , sowohl entsprechende Anfahrfaehigkeit an der Steigung muss gegeben sein, dann kann der Hersteller das Zug fahrzeug über das 1,5fache hinaus zulassen, damit daraus eine Zugmaschine machen.
@@gunthardsamel1919 Schuldigung, da hast du natürlich recht. War gedanklich zu sehr in der FeV, wo Zugmaschinen keine besondere Beachtung geschenkt wird und somit die Sonderregelungen in der StVZO nicht bedacht. Das Beispiel würde heutzutage keine Probleme mehr machen, da eine andere Person mit der Klasse B dieses Fahrzeug weiterhin fahren dürfte (zGM bis 3,5t), sie dürfte lediglich nicht mit dem Anhänger fahren.
In der Schweiz ist es relativ ähnlich nur: wenn ich den C1 erwerbe bekomme ich den D1 ebenfalls und umgekehrt. C1 erlaubt sogar mehr als 7.5t Gesamtgewicht (gilt aber nur für die Feuerwehr, d.h. mit C1 darf ein Feuerwehrfahrzeug gefahren werden, Grund für diese Ausnahme, der Erwerb eines C1 ist günstiger und auch leichter zu erwerben als die Kategorie C (einfachere Theorieprüfung und etwas weniger Fahrstunden (im besten Fall)) damit wollte die Schweiz der Feuerwehr entgegen kommen. Wahrscheinlich gilt das selbe auch für die Ambulanz.) D muss für alle Cars erworbenen werden, Ausnahme Omnibus (in CH werden nur ÖV- Buse so genannt) mit dieser Regelung wollte die Schweiz es vereinfachen das jemand in der Stadt Busfahrer werden kann, aber diese Ausnahme gilt nur für eine Feste Tour und nur für Stadtbusse. Z.b. für den Fahrer der Buslinie 1 in Winterthur. Mich würde es interessieren ob es in Deutschland auch solche Sonderlösungen gibt.
Mal wieder ein TOP Video mit Basics, aber 2 Dinge missfallen mir, Horst 😑 Einerseits sprichst du laufend von zulassigerGesamtMasse (zGM) hast aber leider die alteingesessene Bezeichnung zulässigesGesamtGewicht (zGG) in der Animation eingeblendet - SO macht das mit dem Trinkspiel doch keinen wirklichen Spaß 🤒🤣🤪 Was inhaltlich gänzlich fehlt sind die Klassen L & T - die beiden durchaus interessanten Klassen, mit Ihren Besonderheiten (Höchstgeschwindigkeit bei 2 Anhängern, Mindestalter in der Landwirtschaft ....) haste vollends unterschlagen, das kennt man so von dir garnicht. Ebenso wäre erwähnenswert das inzwischen die Gültigkeit des Führerschein auf 15 Jahre begrenzt ist, also nur auf das Dokument selbst. Aber sonst, insgesamt, wiedermal ein sehr interessantes und informatives Video - THUMPSUP, mach weiter so und, nebenbei erwähnt, GLÜCKWUNSCH ZU SIEBENUNDDREIßIGTAUSEND ABONNENTEN!!!!!!
Moin Horst, als Ergänzung zum Video währe es sicherlich interessant gewesen Infos über die Schlüsselzahlen (95) Etz. Mit einzubauen. Ansonsten ein super interessantes Video. Dir und deiner Familie ein schönes Weihnachtsfest und bleibt gesund grüße aus dem Emsland
A80 wäre vielleicht noch interessant A80 kann man bereits mir 21 Jahre erwerben ... und man benötigt nach 2 Jahren keine Aufstiegsprüfung um A Motorräder zu fahren.. aber das hat jetzt wenig mit Logistik zu tun daher googelt doch mal ;-)
Was diskriminierend ist, ist die Tatsache das Führerscheine immer teurer, die Ausbildung immer umfangreicher wird und du immer weniger Fahrzeuge beziehungsweise KG fahren darfst.
Moin Horst fehlt da in dem Video nicht das zulässige Gesamtgewicht (Prost) beim C1E Im Grunde könnte mir das Egal sein weil ich mit der alten Klasse 3 schon 18Tonnen fahren durfte ( durchgängige Bremsanlage Druckluft ) Nun mit CE könnte es mir noch egaler sein, isses aber nicht. Oder hab ich wegen dem Trinkspiel nicht alles mit bekommen?
Sehr geehrter Herr Götze, eine Frage habe ich: Dürfen heutzutage (im Ausbahmefall) noch Busse mit Busanhänger inkl. FAHRGÄSTEN bewegt werden (Oldtimer!)? Welche Führerscheinklasse wäre dafür ggf. erforderlich? In der DDR waren - meines Wissens (ich stamme aus Dresden) - Busanhänger im Linienverkehr bis 1975 (oder 1976?) zulässig. Jedenfalls wurde in Dresden der Verkehr von Obussen mit Anhängern im Februar 1976 endgültig eingestellt. Ich erinner mich, mit meiner Mutter und meinem großen Bruder, auf Überlandstrecken gern im Anhänger mitgefahren zu sein. Dieser "sprang" immer wunderbar über und in die allgegenwärtigen Schlaglöcher in den 1960-er und 1970-er Jahren. Bei ao einem "Sprung" saß einmal meine Mutter plötzlich neben der Sitzbank auf dem Fußboden des Anhängers. Glücklicherweise erlitt sie keine Verletzungen! Zurück zur Frage: Welche Führerscheinklasse war / ist notwendig, um so ein Gespann fahren zu dürfen? Ist es heute noch zulässig, im Oldtimer-Gelegenheitsverkehr so einen Bus (z.B. H3A) mit Busanhänger (besetzt mit Fahrgästen) zu fahren? Sind dafür ggf. besondere Ausnahmegenehmigungen erforderlich? Wann wurde in der "alten" BRD der Anhängerbetrieb bei Linienbussen eingestellt? Welche Erlaubnisse waren damals dafür erforderlich? Mit freundlichen Grüßen! Detlev Burghardt
Ein sehr interessantes Video. Was erklärt werden könnte, ist die Übertragung von alten Führerscheinklassen in das heutige System. Ich habe seit 1971. Begonnen habe ich mit einem Moped. Dann kam die Klasse 3 mit dem Maximalgewicht von 7,5 T und der Aussage, darauf, dieß der Führerschein nicht zeitlich begrenzt ist. Wenn ich nun meinen Führerschein in Checkkartenformat umtauschen darf ist dieser zeitlich begrenzt. Welche Klassen bekomme ich auf den neuen Führerschein eingetragen? Motorad bis 126ccm, PKW mit Hänger und in welcher zulässigen maximalen Zusammenstellung? Ich freue mich auf eine Antwort. Gruß Ralf
Super schön erklärt. Aber was sehr schön wäre: Was darf ich denn nun alles mit dem "alten Dreier" alles fahren. Also Gesamtgewicht mit Anhänger und usw.
interessant war es ja.. was fehlt is die erklärung was die ziffern (spalte 12) hinter den einzelnen klassen bedeuten 171 hinter dem c1 172 hinter dem c 174 hinter dem l
Meine Mutter hat 1953 den Führerschein Klasse 2 gemacht. Grund dafür war, mein Opa kaufte damals einen LKW mit 7,5t. Allerdings ging die Führerscheinklasse 1953-55 nach der Nutzlast. Und der 7,5t hatte eben 3,6t Nutzlast. Später fuhr meine Mutter auch "richtige" Klasse 2 LKW. Deshalb sage ich den Leuten auch wenn sie mich fragen wie lange ich LKW fahre, 9 Monate länger als ich alt bin.
@@howie4285 Dann schau dir doch die Daten eines LK 312 Bis 1954 Lb4500 K genannt an. Du wirst sehen dass schon damals höhere Lasten wie 2,6t möglich waren und das als Kipper. Und von 1953 bis 1955 ging der Führerschein tatsächlich nach der Nutzlast und nicht nach dem zGG.
@@howie4285 Ich verwechsle nichts. Den L 4500K (312) gabs damals auch mit 7,49t. Kann vielleicht auch als L 3500 (311) bezeichnet gewesen sein. So genau weiß ich das auch nicht mehr. Aber der 3500 wird nur mit 7t angegeben. Und mit 7,49t würde das auch passen. Aber auf besonderen Wunsch kann ich ja mal bei dem Käufer anfragen. Das Fahrzeug müsste noch bei einem Sammler existieren. Das Fahrzeug wurde übrigends dreimal verkauft. Erst der dritte Käufer nahm das Fahrzeug auch mit.
Moin der D-Führerscheine kann schon ab 18 erworben werden, wenn man eine Ausbildung als Fachkraft im Fahrbetrieb mach so ist es in unseren Unternehmen möglich die auch eine Fahrschule hat. Voraussetzung ist 1 Jahr den B Führerschein mit begleiten Fahren.
Hallo Herr Götze. Ich muss mal anmerken das Sie bei den Führerschein Klassen offensichtlich was vergessen haben. Zum Beispiel darf man in der Landwirtschaft heutzutage mit Klasse B Traktoren bis 40 kmh bewegen. Mit Anhänger ist bei 25 kmh schluss. Desweiteren fehlt in ihrer Aufstellung der T Schein. Der wichtigste Führerschein in der Landwirtschaft.
Hallo ihr Fachleute. Ihr habt bestimmt was übersehen, weil beim c1e zulässiges gesammtgewicht von 16,5 tonnen und Lkw fahren ist nicht nur mit Führerschein erlaubt sondern nur mit Zusatz scheinen wie ADR Schein ( Gefahrgut ) kurs und Kraftfahrmodule 1-5 für Gewerblich und Fahrerkarte ( Nachweis für Kraftfahrbundesamt ) , da es sonst nur um leerfahrten handelt oder nur für privat zwecke gefahren werden darf. Und dann wären sa noch die Führerscheinklassen L und T. L Bekommt man auch ab 16 Jahren und T ( bis 40 tonnen mit zei Anhänger ) ab 18 Jahren aber nur wenn man Wiese und Acker nachweisen kann oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbritet. ( Dies muss aber durch den Betrieb bestätigt werden). Um das zu umgehen reicht auch der Lkw Schein und du brkommst die Klassen mit eingetragen. Und zu guter letzt fehlt euch noch die klasse M ( Mofa Schein) dies ist eine Prüfbescheinigung ab 16 jahren mopets bis 25 kmh fahren zu dürfen.
Fahrerkarte braucht man nicht. Es reicht der Ausdruck. Gewerblich gehts nur mehr mit C95. Auch ein leeres Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht und kann mit dem alten C bis zur maximalen Größe aber ohne Anhänger gefahren werden. Also auch ein 6 Achser mit 40 Tonnen. Moped bis 25kmH gibt es in Österreich nicht.
Hallo Danke für das infovideo über dir Führerscheinklassen. Jetzt zu meiner Frage, wie sieht es mit E Autos aus welche Führerscheinklasse braucht man da????
Gut erklärt 😎👍 Vielleicht hätte man erwähnen sollen das einige Klassen nur bis zum Fünfigsten Geburtstag gelten und sie dann einen Gesundheitsnachweis benötigen 🙂 Grüße Wolfram
Ist das auch so bei privat gemachten C oder D Führerschein? Bei Beruflichen Kraftfahrern kenne ich das aber privat?! p.S. Frage nur interessehalber habe nur AM bis B ^^
@@EideardVMR mir hat man erklärt wenn ich meinen Führerschein umschreiben lasse gilt mein C1E wird der befristet bis zu einem 50. Geburtstag ! Der war nun schon und ich habe meinen Faltschein immer noch 😉 Jetzt nur 7,5 t mit 3,5 t Anhänger ... Vorher waren es mal Anhänger mit 10 t 🤭
@@EideardVMR Hier wird da drauf eingegangen , also C1E 12t immer C1E ( 79 ) 18,75 t nur bis 50ig oder Gesundheitsnachweis ... ua-cam.com/video/1Z_BYynD8eI/v-deo.html
Inzwischen werden C1 und höher nur noch auf 5 Jahre begrenzt erteilt und müssen mit einen Gesundheitsnachweis verlängert werden. Ein Sonderfall sind natürlich sogenannte "Führerscheine des alten Rechts".
@@wg8174 Genau an diesem Punkt bin ich gerade und die Führerscheinstelle ist am verzweifeln *gg* Erworben habe ich mein Fahrerlaubnis der Klasse 2 (inkl. Anhänger) im Jahr 1996 und hatte bis jetzt die 50-Jahre-Regel. Mal gespannt, bis wann man es geschafft hat, mit die Karte fehlerfrei auszustellen. Ich habe natürlich auch noch die gemeine Frage gestellt, wie es sich mit Leer-Omnibussen verhält (also Werkstatt-, bzw. Betriebsfahrten ohne Fahrgäste mit max. 1 werksinternen Begleiter). Man rätselt noch und will mir das dann bei meinem NÄCHSTEN Besuch mitteilen.
viele schlüsselzahlen: Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den beim Umschreiben der Klasse 3 üblichen Schlüsselzahlen: 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3): Beschränkung der Klasse C1E auf Züge von mehr als 12 Tonnen (der Buchstabe L steht hier für die Anzahl der erlaubten Achsen bei Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger) 79.03: Beschränkung der Klasse A1 auf dreirädrige Kfz 79.04: Beschränkung der Klasse A1 auf dreirädrige Kfz mit Anhängern bis 750 kg 79.05: Krafträder der Klasse A1 mit mehr als 0,1 kW/kg Leistungsgewicht 79.06: Züge/Gespanne der Klasse BE, zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss 3,5 T übersteigen 171: Erweiterung der Klasse C1 auf Klasse D bis max. 7,5 t und ohne Fahrgäste 174: Erweiterung Klasse L auf Zugmaschinen bis max. 40 km/h inklusive einachsigem Anhänger, als Gespann mit Anhänger mit max. 25 km/h 175: Fahrzeuge der Klasse L, Kfz mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, Kfz mit 50 ccm außer A1, A2 und AM
In der Ausbildung darf man den Führerschein der Klasse D schon ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. In den Kartenführerschein wird dann die Schlüsselzahl 817 eingetragen.
Hallo Zusammen, Ich habe noch den Rossa lapen und da steht das mit dem Lapen man noch LKW"s bis 7,5 Tonnen fahren darf ! Wie ist das jetzt bei dem Checkformart ? geht das dann nicht mehr ? und dei beiden klssen L,T sind eigenlich auch drin !! egal ob Klasse 3 oder B,BE !!
12:46: Das heißt, wenn ich zum Busfahrer ausgebildet werde, bekomme ich ab 21 den Führerschein. Wie ist es also, wenn ich einen Reisebus fahren will? Wenn ich zum Beispiel bei Flixbus anfange als neuer Fahrer, bekomme ich mit 18 D?
hallo tolles video aber bisschen was fehlt da noch z.b. klasse T M L und mit der klasse B kann man ja noch mehr fahren als nur anhänger z.b. klasse L M
Sehr schönes Video. Allerdings erwähnst du bei „B“, dass der Anhänger „mit maximal 751kg wiegt“. Das ist falsch, denn der Anhänger darf maximal 750kg wiegen DÜRFEN. Das genau ist die zGM. Interessant wäre noch ein extra-super-super-hyper-ultra-Video mit den ganzen Schlüsselzahlen, speziell für die älteren Fahrerlaubnisse und deren Inhaber wäre das durchaus aufschlussreich…
Doch hat er richtig erwähnt. Bei der Klasse B darf der Anhänger über 750kg mitgeführt werden , aber die Gesamtkombination darf nicht über 3,5to liegen. Bis 750kg sind es 4,25to.
@@BKFKanal und ganz wichtig bei B gilt die zulässige gesamtmasse was im Fahrzeugschein drinn steht, im BE zählt dann beim Anhänger nur noch das tatsächliche Gewicht, gerade in bezug auf bewegen von PKW Anhängern im leeren zustand
Laut EU Regeln ist der Anhänger mit max 750kg zGM ein Fahrzeuge der Klasse O1 (keine Null). Die darf man mit dem B ziehen. Diese zusätzliche Gewichtsregelung in Ehren, sie ist zumindest heute nicht mehr aktuell. Dann geht es wie folgt weiter: O2: 3500kg zGM (BE bzw. Code 96 mit dem Unterschied, dass der Code 96 einem nur die 4250kg tatsächliches Gespanngewicht erlaubt und der BE die vollen 7 Tonnen) O3: 10 000kg zGM (ab Klasse C1E und womöglich D1E) O4: keine Obergrenze (bewilligungspflichtig wenn die Fzg-Kombination mehr als 40 bzw. 44t hat usw..). Natürlich nur mit CE (oder DE). Ja, ich tu' mir im Moment leicht beim Klugscheißern, weil ich ja gerade alle Prüfungen bestanden habe, einschl. C95. Gute Fahrt o/
@@elofos0815 Im Zulassungsschein vom Fzg ist eine Zahl die sagt wieviel das Fahrzeug ziehen darf, es ist immer das GG des Hängers. Zwischen BE und Code 96 existiert nur der Unterschied vom Gespanngewicht, während BE die vollen 7 Tonnen haben darf (vorrausgesetzt das Zugfahrzeug darf 3500kg ziehen) und der Code 96 nur 4250kg Gespanngewicht erlaubt. Ich finde den C96 ziemlich sinnlos, ist nur meine Meinung. Ab wann man welche Hängerklasse ziehen darf (und das ist immer unabhängig vom GG) sagt einem der Führerschein. Mit B alleine nur Anhänger der Klasse O1 (750kg) mit BE/C96 auch O2 (bis 3500kg), mit C1E 'nen O3 (max 7500kg, Achtung die Klasse O3 geht bis 10 Tonnen und mit C1E darf auch nur ein Zug-Gesamtgewicht/Gespanngewicht von max. 12 Tonnen gefahren werden) und mit CE auch 'nen O4 (alles über 10t).
Kann mit der alten Klasse 3 für PKW noch bis 7.5 Tonnen fahren.Wir haben ein schönes Wohnmobil. Und ein Motorroller bis 125ccm. Habe die Prüfung vor dem 1.4.1980 gemacht. Alles nur Geldschneiderei. Bin heute 63 und Rentnerin. Möchte auch nicht mehr tauschen. Grüße aus Berlin Zehlendorf
Hallo lieber Horst, es wäre sehr nett ein Video über Erwerb oder Erweiterungen von den Führerscheinen machen. Ich würde gerne wissen als Inhaber der Klasse B ich eine Erweiterung machen soll oder alles neue für Klasse A erwerben. MFG
Im Video ab Minute 6:47 Achtung!! §6 FeV für die Fahrerlaubnisklasse B gilt: Anhänger mit einer zGG von nicht mehr als 750Kg oder mehr als 750Kg zGG, sofern 3,5t der zGG der Kombination nicht überschritten wird. Im Video wird erklärt das die Kombination nicht 4,25t zGG überschreiten darf. Also wer nur die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt, darf auf keinen Fall die 3,5t zGG überschreiten. Liebe Grüße
Nein. So wie ich das sehe ist da korrekt dargestellt. Die 4,25 Tonnen sind insgesamt tatsächlich drin. Das geht auch aus dem Wortlaut des Par. 6 FeV hervor. Anhänger 0,75t zGG und Fahrzeug Klasse B (zGG 3,5 Tonnen). Fall 1: Anhänger 0,75 + Sprinter 3,5 ==> 4,25t Fall 2: Anhänger/Wowa >0,75 (!) + Transporter ==> max 3,5t (!) Der B96 erhöht also das zGG der Zugkombination nur für den Fall, dass der Anhänger schwerer ist als 750kg.
Moin. Wenn das Fahrzeug 3,5to hat und der Anhänger 1,5to darf man den also mit BE fahren. Brauch man dann nicht einen Fahrtenschreiber? Habe nen Transporter und wollte ein Wohnwagen ziehen. Cooler Kanal, macht bitte weiter so. 👍😁
Moin Moin, also das Video ist sehr informativ wenn man mal bedenkt das die heutigen Führerscheinklassen die Köpfe zum qualmen bringen, doch mir ist was bezugnehmend der Klasse CE aufgefallen und zwar was es mit dem Einschluß weiterer Klassen betrifft, denn als ich vor sehr langer Zeit meinen CE gemacht hatte, steht seit dem bis heute die Klasse T mit drin. Bei mir auf Arbeit sehr wichtig da wir neben LKWs auch einen dementsprechenden Trecker besitzen und mein Vorgesetzter soll wohl gehört haben das wenn man heutzutage den CE machen würde, der T nicht nehr automatisch eingetragen wird. Nun zu meiner Frage: Wird die Klasse T im neuem CE für diejenigen nicht mehr eingetragen welche den CE jetzt erst erwerben? Denn beim Einschluß werden nur, BE & C1E aufgelistet! Mit freundlichen Grüßen
Hallo Horst. Vielen Dank für das, wieder einmal, sehr gut gemachte Video. Eine Frage dazu habe ich jedoch noch. Wie sieht es bei der BE96 mit der Anzahl der Achsen am Anhänger aus? Ist das immer noch auf eine Achse bzw. einer Tandemachse beschränkt oder könnte ich mit meinem Cherokee auch einen 3t Drehschemel ziehen? Die Anhängelast (gebremst) meines Jeep würde das erlauben. Bislang brauchte man ja für einen Zug mit mehr als 3 Achsen die Klasse 2, bzw. die CE.
Hey Black Eagle! Wenn man sich die Bedingungen der Fahrerlaubnisse anschaut, sind dort keine Einschränkungen mehr bezüglich der Achsen zu finden. Aber Achtung! Auch mit der B96-Erweiterung darf die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 4250 Kilogramm nicht übersteigen. Gruß Petter .
@@Petter_Swansson ja, letzteres ist mir schon klar. Da ich mein Fahrerlaubnis jedoch schon vor knapp 40 Jahren gemacht habe, war mir nur noch in Erinnerung, das ich für einen Zug mit mehr als 3 Achsen nen LKW Schein brauche. Deshalb meine Frage.
Hey @@blackeagle6809 ! Alles gut. Kann ich nachvollziehen, bei mir war es 1976. Allerdings muss ich als Fahrlehrer halt auf dem Stand bleiben. Gruß Petter .
Danke für das Video. Es wird leider fast durchgängig eine nicht existierende Europaflagge verwendet bei der die Sterne nach innen gedreht sind. Im Original stehen alle Sterne unten auf ihren zwei Spitzen und eine Spitze zeigt immer nach oben.
Tolles Video, ich habe persönlich alle Fahrerlaubnisklassen von A-G also auch F (kettenfahrzeuge) und G ( gepanzerte radfahrzeuge) des weiteren habe ich noch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr absolviert... ist nun schon 1jahr her und ich würde gerne nebenbei bisschen fahren, aber in der führerscheinstelle gibt es leider keine Termine ... naja bei soviel Bürokratie haben wir es auch verdient am versorgungsnotstand zu krepieren... Ein Video über die kosten für die verschiedenen FS- Klassen wäre toll ( F dauert 5wochen Vollzeit und G 2-4wochen je nach Größe tpz Fuchs / GTK Boxer )
Moin Horst schießt der B Führerschein auch Quads ein weil 4 Reifen und wie ist es wenn das Quad zb kein Automatik ist sondern ein Schalter darf ich das dann trotzdem mit meinem B Führerschein fahren? tolles Video :)
Hallo, hätte eine Frage, wenn man den CE Führerschein+ C95 dessen Prüfung bestanden hat, ist man für die Bedienung eines Lastzuges, qualifiziert, nur wenn man sich bei firmen bewirbt, wird immer nach Praxis gefragt, ob wohl die Praxisprüfung Voraussetzung des Bestehens des Führerscheins beinhaltet, sind Fahrschulprüfer und C95 Prüfer inkompetent? Fest zustellen, ob jemand geeignet ist, wie sehen sie es mfg mich nervt es aktuell bei Stellenbewerbungen, wo Firmen ihre Kompetenzen überschreiten und sich über die Prüfer stellen :-( ich habe das Gefühl, dass damit ruinierte Praxis gemeint ist, unter dem Motto, im Schlaf den monotonen ablauf zu bewältigen, ich weiß aus Erfahrung, dass Routine oft Unfälle begünstigen, wie seht ihr es liege ich mit meiner ansieht Falsch ??
Moin Horst ich darf alles fahren außer Motorrad und Bus aber du hast 2 Klassen vergessen ein mal klasse L traktoren bis 35kmh und klasse t bis 40 kmh und ab 18 bis 50 kmh
Aufschlussreich, habe letztens in Achtung Kontrolle gesehen das ein Polnischer Fahrer mit T mit dem Führerschein in Deutschland nicht fahren durfte! Woher kommt das?
Hat erst mal mit der Nationalität des Fahrers gar nichts zu tun. Die Klasse T ist für Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis 60 km/h, auch mit Anhänger. Natürlich darf man damit auch Eigenbedarf transportieren, also wenn du für dich selbst mal eine Fuhre Kies fährst, ist das in Ordnung. Aber wenn du für andere fährst, und auch noch Geld dafür nimmst, ist das kein landwirtschaftlicher Zweck. Dafür ist dann eine der Fahrzeugkombination entsprechende Lkw- Klasse nötig, und auch die Module.
interessante grafische Darstellung, super gemacht, Da aktuell für viele die Umschreibung ins Haus steht, wäre es interessant mal einen Film zu machen, wer darf/kann was mit den alten Klassen machen. Ich habe einfach kein Vertrauen in die Behörden mehr und befürchte, das mir etwas weggenommen wird was ich seit 41 Jahren habe. Wenn ich dann unerwartet in eine Routinekontrolle kommen sollte, habe ich keine Lust nach Hause laufen zu müssen, weil Behörden schlampig gearbeitet haben. Dabei bitte auch die DDR Klassen mit einbeziehen. oder gibt es den Film schon? dann bitte Link einstellen.
Danke schön !!! Mir geht ' s genauso .......... mit den ( deutschen ) Behörden , und deren Willkür .......... Genau , einen Film , der ÜBER ALLE AKTUELLEN DATEN VERFÜGT !!..... AKTUELLEN DAT
Ich war lange Fernreisebusfahrer und hatte eigentlich alle Klassen,bis auf die von Motorrädern.Nun habe ich vor drei Jahren einem jungen Mann mit 21 Jahren zum Busfahrer verholfen.Hat auch super geklappt,weil er gut fuhr.Nun hat er sich beim Deutschen Roten Kreuz beworben und wollte dort auch einen Rettungswagen (4,5 t) fahren.Das war aber nicht möglich,weil er dazu den C1 gebraucht hätte.......Was für ein Blödsinn,er darf einen Gelenkbus mit ca. 170 Personen befördern,darf aber keinen Rettungswagen fahren,weil er als Lkw gilt.Wie blöd ist das denn?????
Diese Ärgernisse haben wir in Österreich auch. Ich habe C, CE und C95 gemacht und darf nach zwei Jahren im Besitz der Klassen einen Bus gerade mal aus den "Gefahrenbereich" bringen. So als, ob es eine komplett andere Technik wäre. Ich wittere hier Geldmacherei -.- Trekker, Radlader, Muldenkipper, Asphaltwalze usw.. darf ich ja auch fahren, der Klasse C sei dank. Aber nönö, mal eben nen 12 Sitzer aus den Gefahrenbereich bringen gibt Ärger xD
Dazu sollte man nachreichen, dass der B96 nur in Deutschland gilt! Auch der Führerschein "B" berechtigt in einigen Ländern ein Moped/Motorroller bis 125cm2 mit einer Leistung von bis 36kw fahren zu dürfen. Von daher, ist die Führerscheinnovelle von 1999 nur eine Geldquelle einiger Fahrschulen.
Der B96 gilt Europaweit. "Wo ist die B96-Erweiterung gültig? Die Führerscheinerweiterung B96 ist europaweit und unbefristet gültig" - autozeitung Zweistellige Schlüsselnummern gelten immer Europaweit, dreistellige nur im jeweiligen Land.
@@cokefridger Nein! Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland auf den Führerschein B196 erweitert werden. Damit darf man Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren - allerdings nur in der Bundesrepublik. Das könnte sich mit der 4. Führerscheinrichtlinie ändern: Die bisher nur national geltenden Regelungen würden zukünftig auch EU-weit anerkannt. Fahrten mit einem 125er-Motorrad über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich. Quelle: ADAC
eine zweite Frage, ist es richtig, daß auch die Klasse 3 nur max 8 Fahrgäste erlaubt und ich für mehr zusätzlich einen Personenbeförderungsschein benötige und ist es aiuch richtig daß ioch mit der Klasse 2 auch einen leeren Bos bewegen darf ?
Ok. Weil Ihr gefragt habt. Ich war vor 20 Jahren bei der Bundeswehr und mein Dienstposten war „ Kraftfahrer C“( Unimog) . Den habe ich dann Zivil umschreiben lassen und verlängere der ihn seit dem regelmäßig.
Es gibt keine Klasse B197 ! Es gibt eine Klasse B ! Und dazu entsprechende Schlüsselzahlen. Wer B197 sagt, da weißt du genau, der kommt aus dem Westen, weil der heutige Führerschein ist eigentlich der Führerschein der DDR.
@@doni7368 Die Schlüsselzahl B197 ist zwar eine nationale Schlüsselzahl , bei Erwerb darf diese aber auch im Ausland uneingeschränkt genutzt und gefahren werden. Das unterscheidet sich zum Beispiel von der B196 , die nur in Deutschland gilt. Ich wollte mit meinem obigen Kommentar nur zum Ausdruck bringen , das man das mit der B197 hätte erwähnen können.
Hallo,leider fehlen die Zusätze wie B196,oder dreirädrige Roller die mit dem B Schein gefahren werden dürfen und deren Voraussetzungen...sonst gutes Video! Vg
Ich denke die ganzen Schlüsselzahlen sind eher was für ein eigenes Video und die dreirädigen Fahrzeuge fallen genau genommen unter die Motorradklassen also AM bis A.
@@DHLpenner2 Doch, ich habe den Code 79.04 und 79.04 - sind Dreiräder und der zweite Code ist dafür, dass ich (wer auch immer das macht LOL) 'nen Dreirad mit nem Hänger zu fahren, bis max. 750kg Gespanngewicht. Hab' ich dazubekommen weil ich auch CE gemacht habe. :)
@@BruceCarbonLakeriver das Ding ist die von dir angeführten Schlüsselzahlen bekommt man weil man eine Besitzstandswahrung für eine alte Fahrerlaubnisklasse bekommen hat und diese nicht 1 zu 1 in die aktuellen Klassen Klassen übertragen werden konnte. ZB "B96" und "B196" sind hingegen Erweiterungen.
@@DHLpenner2 Ne, weil ich damals auch keine Befähgung für Dreiräder hatte. Wobei damals 2007 war, wo ich meinen B-Lappen bekam. Oder bin ich da falsch? Aja, ich sollte dazusagen, dass ich Österreicher bin, wenngleich diese Dinger ja EU-Harmonisiert sein sollen...
Wie sieht das beim BE eigentlich mit den Anhängern aus, die man fahren darf? Dürfen die mehr als eine Achse haben? Mein Klasse III-Schein wurde bei der Umschreibung zum C1E bzw. CE mit Begrenzung des Gewichts des Gespanns auf 12 Tonnen¹. Ich war aber immer auf 3 Achsen beschränkt, mit der Ausnahme der Zwillingsachse am Anhänger, also Hänger mit 2 Achsen, die nicht weiter als einen Meter voneinander entfernt sind. ¹Was eine Verschlechterung für mich ergibt: Der Kl. III (Bis1989 erworben) erlaubte mir einen 7,5-Tonner LKW mit einem Anhänger von einer Gesamtmasse von 90% des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs zu fahren. 7,5+7,5x0,9=14,25 ² ²Ein Trinkspiel mit den ganzen Ausnahmen von Stichtagen der Ausstellungsdaten würde vermutlich zur Alkoholvergiftung aller teilnehmenden führen. Nichtmal die härteste sibirische Leber hält *das* aus!
"Wie sieht das beim BE eigentlich mit den Anhängern aus, die man fahren darf? Dürfen die mehr als eine Achse haben?" - nachdem alles EU normiert wurde ist der Unsinn mit den Achsen weggefallen. Es gibt nun folgende Anhängerklassen: O1 - bis 750kg GM (B Führerschein reicht dafür aus) O2 - bis 3500kg GM (C96 bzw BE notwendig mit einem Unterschied den ich nach der Tabelle erkläre) O3 - bis 10 000kg GM (C1E - einziges Limit: Der Zug darf nicht über 12 Tonnen wiegen) O4 - unbegrenzt. (Nur mit CE) Code 96 erlaubt einem Anhänger der Klasse O2 zu fahren, jedoch ist das Gespanngewicht auf 4250kg begrenzt. Beim BE kann man in die Vollen gehen und 7 Tonnen fahren (Zugfahrzeug 3500kg + Anhänger 3500kg). Die Achszahl ist nur noch Sache des Herstellers und der Achlastgrenzen, in Österreich darf eine Antriebsachse 11,5 Tonnen auf die Straße bringen, eine nicht angetriebene höchstens 10 Tonnen. (Fahren mit Spikes bis max 1800kg Achslast). Das ist zu wissen/kontrollieren. Hat aber nix mehr mit dem Lappen zu tun. Dürftest auch nen O2 (Anhänger bis 3500kg) fahren auch wenn er 4 Achsen hat, solange du C96 oder BE hast ^^
Von den Führerscheinklassen L und T war hier jetzt leider garniert die Rede. Das hätte mich jetzt halt auch noch interessiert was man mit diesen Klassen so fahren und machen darf . :-/
Was ich mir Frage, ob man die Klasse T mit geliefert bekommt, wenn man CE macht, Schließlich müssen die Schlepperfahrer beim Sandtransport oder an Biogasanlage den CE vorlegen (falls ein anderer Cx ausreicht kann man mich gerne korrigieren )
Was ich nicht verstehe: Ich habe 2004 den CE - Führerschein gemacht und darf damit Fahrzeuge auch jenseits der 40t bewegen [(im Moment 3m breit, 16m lang, 60t schwer) oder auch (20m lang, 90t schwer)] aber ich darf keinen LEEREN Omnibus zu Überführungsfahrten (oder bis 9 Pers) führen. Mein Bruder hat 2010 die Klasse BE erworben, und ist mit Gelenkbussen und ähnlichem unterwegs aber darf keine Lkw der Klasse C1E führen.....
Moin, Mit Klasse C darf nicht mehr alles gefahren werden nämlich der Kraftomnibus. Klasse D darf unter bestimmten Voraussetzungen auch mit 18 erworben werden.
Ich habe über 50 Jahre einen F-Schein. Ich habe den Eindruck, dass es zu viele Juristen in Europa giebt, die sich so etwas ausdenken. Beim Fahren kann man nur noch beide Hände über dem Kopf zusammenschlagen.
Der Ziehharmonikabus wird Schubgelenkbus genannt und darf mit Klasse D gefahren werden. Weil es sich beim hinteren Teil nicht um einen Anhänger handelt, sondern um die Motor und Antriebseinheit. Für die Wuppertaler Schwebebahn braucht man vermutlich den Eisenbahntriebfahrzeugschein der Klasse B. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher...
AM inkludiert auch die Microautos dIe nur 45 km/h fahren. Also soweit mir das bekannt ist. Hier wird diese unter den Führerschein B1 gestellt. Ist wohl ne deutsche Sonderregelung..^° wie das mit der Drosselei der Moteorräder für die Klasse A bis 2013..^° A1 oder A2 lassen Dreiräder ab 18. Sogar unbegrenzt zu. Und seit 2013 ist zwischen Den Klassen A1 A2 und A ein Klassen aufstieg erforderlich den gabs davor nicht. Da musste man A2 komplett neu machen wenn man den A1 hatte, jedoch bekam mn wie im Video erklärt nach 2 jahren auf Antrag und Bescheinigung von einer gewissen fahr leistung den Führerschein A. Aber wie gesagt das gilt so jetzt eben nicht mehr.. Momentan gilt es bei den Motorrädern eine Aufstiegsprüfung abzulegen die nach 2 jahren Besitz der kleineren Klasse abgelegt werden kann und aus einer praktischen Prüfung besteht. Zwar werden weder Theoiestunden und Prüfung, noch Fahe stunden gefordert. Jedoch empielt es sich zumindest 2 drei solcher wahr zu nehmen da man dann doch nach zweijahren fahrerrei nicht mehr Fahrschulmäßig fährt. Und die Theorie kann man ruhig mal war mehmen da man die in den meisten Fahrschulen trozdem mit bezahlt und es sowieso nicht ganz unsinnig ist sein wissen aufzufrischen. Sinnvollerweise kombiniert man den A2 mit dem Auto dann kann man sich ne ganze stange geld sparen. Ich selbst war dazu zu dähmlich..^^ naja wollte damals aber auch meine Eltern ncht anpumpen..^^ Achja Das Begleitefahren ist glaube ich auch mitlerweile auf 16 herabgesetzt worden.^^
unseren armen treckerfahrern keine aufmerksamkeit geschenkt :(
Gerade hier entstehen oft Missverständnisse und Fallstricke. Da viele unwissende Schlepper Gespanne im gewerblichen Güterverkehr nutzen.
Der T-Führerschein erlaubt das fahren einer Zugmaschine mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h. Selbstfahrer wie Häcksler u. Futterwagen bis 40km/h. Ferner darf man ein bis zwei Anhänger bis max. 40km/h gefahren werden. Vorrausetzung: Sie müssen zugelassen sein plus zur HU gebracht werden. Eigenbau Anhänger sind NICHT zugelassen. Allerdings mit Fahrgestellnummer und Auflaufbremse bis max. 25 km/h. Die Zulassung z.B. mit Auflaufbremse für 40km/h wird nicht genehmigt. Es muss eine Druckluftbremse sein.
Ferner dürfen auch LKW´s gefahren werden-wenn sie ausschließlich für die Landwirtschaft genutzt werden-auch bis 60km/h. Sie müssen gedrosselt sein und im KFZ Schein eingetragen werden. (Türlich auch im KFZ-Brief)
Mir auch aufgefallen
@@Saphir2001 der wichtige Punkt, welcher gerne vergessen wird, ist dieEinschränkung auf lof Nutzung. Eine private Nutzung ist nicht gestattet und stellt ein Fahren ohne Führerschein da.
Ich habe mit 16 die Klasse IV gemacht und durfte Moped bis 50 ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren, mit 18 dann die Rechte aufgehoben Klassen I und III. Moped ohne Begrenzung und PKW bis 7,5 Tonnen. Mofa durfte ich mit 15 ohne Fahrerlaubnis fahren. Es war irgendwie alles so überschaubar...
Soweit alles super erklärt. Wenn man gerade bei der Erklärung der Führerscheinklassen ist, hätte man die Spalten 10, 11 und 12 auf der Rückseite gleich mit Aufschlüsseln können.
Besonders die Spalte 12 mit ihren Schlüsselnummern.
Ganz prima erklärt. Nur die Landwirtschafts FS Klassen fehlen.
L und T vergessen hast recht 😅
@@timobrelein4222 In österreich ist e s nich t getrennt und man darf tiroretisch mit 16 Jahren einen traktor mit 60kmh und 40 Tonnen fahren
@@recordedmonitor6720 Gilt dann aber auch nur in Österreich, ich find solche Einzelregelungen immer total dämlich.
Ab 16 darfst du auch hier das fahren, halt nur 40 stats 60 kmh. Für 60kmh brauchst du den T Schein (Wenn 16 jährige in der Landwirtschaft arbeiten machen die in der Regel auch gleich den T, der kostet nicht viel, der L ist ja eher für Leute die eigentlich nicht hauptberuflich da arbeiten und halt nur gelegentlich fahren)
@@recordedmonitor6720 60kmh darfst du in Österreich mit 16 erstmal garnicht fahren. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist bei 50kmh und drunter der F(Traktor) notwendig, ab 50kmh ist der C Schein dran.
Um einen Fendt oder Fasttrac mit 60kmh zu fahren, ist eine C Lenkberechtigung notwendig, die Frühestens ab 18(C1, 7,5T) bzw. 21(C,40T) gegeben wird.
@@an2thea514 " ab 50kmh ist der C Schein dran." - naja und wenn der Trekker mehr als 5.5t Eigengewicht hat ^^.
Haste auch noch Leute auf der Ladefläche (Erntehelfer) hast du schon verloren wenn der Trekker mehr als 40 fahren darf....
Da fehlen noch ein paar Führerscheinklassen, wie die Klasse L, Klasse T und die Klasse F. Die Klassen L und T sind die beiden Führerscheine für Landmaschinen, die Klasse F ist die Führerscheinklasse für Kettenfahrzeuge. Die Klasse F kann in Deutschland nur bei der Bundeswehr gemacht werden, in Österreich kann er aber auch als Zivilist gemacht werden, Voraussetzung dafür sind die Klassen L und T.
Achtung L und T gelten nur im Land und Forstwirtschaftlichen Verkehr. Wird der Trecker privat oder gewerblich gefahren benötigt man den entsprechenden Lkw Führerschein
Du hast m,t/s und l.ich habe 1996 meinen Führerschein gemacht ich darf B,BE,C1,C1E,M,L,undT/S fahren
Bravo, komplizierter geht es wohl nicht. Stellt noch ein paar Beamte mehr ein und es werden noch weitere Klassenkombinationen erfunden. Erschreckend diese Praxis !
Es fehlen noch die Klassen M L und T im Video😁
Die aktuellen Klassen sind doch wirklich nicht kompliziert... Das war früher schlimmer. Da musste man noch Achsen zählen usw.
Um das Chaos perfekt zu machen , ich habe 1980 die Klassen A,BCE ,D, F1 - F4 erworben . Einige werden sich wundern , 1980 da gab es doch gar keine Buchstaben sondern nur Zahlen . Das ist auch richtig . Nur habe ich da meine Fahrerlaubnisse beim Bundesministerium der Verteidigung gemacht . Dort gab es damals schon den Buchstabensalat . Da wir auch mit dem Dienstführerschein Privat fahren durften , waren Verkehrs Kontrollen der Polizei immer interessant da die zu der Zeit damit nichts anfangen konnten . Wer sich nun fragt was ist F , Das Sind die Führerscheine für halbketten und Ketten Fahrzeuge . Die Ziffer gab die Größe an . F4 bedeutete die Schmusekatze Leopard damals war sie noch in der Version 1 aktuell . Und was uns den Neid der Zivilen Logistik einbrachte waren dann Gespanne aus einem FAUN SLT 50 mit geladenen Gepard . Da fuhr dann mal ein 20 Jahre alter Mensch mit mal locker 92 t zulässigen Gesamtgewicht über Deutschlands Straßen . Wobei der SLT 50 noch die leichtere Version war . Aber es hat Spaß gemacht und das war die Hauptsache .
Zum C hat man noch den F+ G dazubekommen.
Hey WoW krass das klingt sehr interessant . Darüber würde ich sehr gerne mehr erfahren 😊
Mich würde ein Video über eine Preisgestaltung sehr interessieren!
Oftmals lese ich im Internet Preise die sich pro Kilometer zusammen setzen z.B 1,50€ pro Kilometer. Oftmals aber auch Stundenlöhne die an die 30-35€ orientieren.
Mach weiter so und bleib so wie du bist!
Lg
Es ist ziemlich kompliziert aber du hast es sehr verständlich erklärt DANKE
Was auf jeden Fall ganz wichtig ist. Bitte denkt nicht, wenn ihr D und DE Führerschein macht, dass ihr auch Sonderfahrzeuge fahren dürft. Es gibt ja ehemalige Busse die zu Wohnmobilen umgebaut wurden und da verfällt diese Fahrerlaubnisklasse. Wenn ihr euch einen Bus kauft und baut den dann um zum Wohnmobil, dann müsst ihr die Fahrerlaubnisklasse CE haben. Habt ihr diese Fahrerlaubnisklasse nicht und ihr fahrt damit jetzt los in den langersehnten Campingurlaub und werdet dann angehalten von der Polizei, dann droht euch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dann habt ihr hoffentlich einen guten Anwalt. Bitte denkt daran: Ein umgebauter Bus zum Wohnmobil ist kein Bus mehr sondern gilt als Sonderfahrzeug und darf nur dann gefahren werden wenn die Fahrerlaubnisklasse CE auf eurem Führerschein existiert. Und dieses Sonderfahrzeug muss sich dann auch an allen Vorschriften halten im Straßenverkehr die hauptsächlich auch nur für LKW gelten. Ist das richtig formuliert, Logistik-Kanal?
Horst, super erklärt.
Aber in der Geschichte hast du etwas vergessen, was die heutigen Klassen geprägt hat, der heutige Führerschein ist eigentlich der Führerschein der DDR ! 1982 hat die DDR ihr Führerscheinrecht reformiert, und dabei auch geschaut, was in Europa, auch Westeuropa, so üblich ist. Herausgekommen ist:
A = Motorrad, Klasse M eingeschlossen, Mindestalter 16 Jahre, aber begrenzt auf 150 cm³, ab 18 Geburtstag automatisch unbegrenzt.
B = Pkw bis 3,5 t + Anhänger bis 750 kg, jedoch durfte der Anhänger auch größer 750 kg sein, wenn die zGM kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeug ist, und die zGM der Kombination 3,5 t nicht überschreitet. ab 18 Jahre
C = Lkw ab 18 Jahre
D = Bus ab 18 Jahre
E = Anhänger ab 18 Jahre
M = Moped bis 50 cm³ und bis 60 km/h, ab 15 Jahre
T = Traktor, auch mit Anhänger, ab 16 Jahre
Die heutigen ganzen Unterklassen sind eigentlich nur, um dem Besitzstand älterer Führerscheine Rechnung zu tragen. So war die BRD das einzige Land in Europa, in dem man mit dem Pkw- Führerschein bis 7,5 t fahren durfte, eigentlich fast alles, aber nichts wirklich richtig.
Nur wer aus DDR- Zeiten die Klasse T besitzt, bekommt nur die Klasse L, es sei denn, er kann nachweisen, dass er in der Landwirtschaft tätig ist, dann gibt's auch die T.
Preislich, wer den Führerschein über die GST (Gesellschaft für Sport und Technik ) im Rahmen der MKF- Ausbildung (Militärkraftfahrer ) noch während der Berufsausbildung gemacht hat, hat eigentlich nur ein Apfel und ein Ei dafür bezahlt.
Ich habe alle Führerscheinklassen, mein Bruder auch, aber er hat noch einen drauf gesetzt, er ist Fahrprüfer.
Gruß aus Thüringen
Doni
Was bedeuten denn unter Reiter 12 die Beschränkungen 🤷
Super Video :) aber noch eine Anmerkung: Man kann D/DE auch mit 18 schon machen, wenn man BKF Azubi usw. ist und man im Linienverkehr unterwegs ist und max 50 KM im Umkreis des Betriebes bleibt. Nach der Ausbildung könnte man auch schon mit 20 oder jünger D/DE machen und unbegrenzt fahren. Die bestimmten Vorrausetzungen entfallen ja nach der Lehre. (Bin selber erst 20 und ausgelernter BKF, ich darf jz auch schon ins Ausland usw. fahren mit dem LKW, was in der Lehre nicht erlaubt wäre.) Und man darf als 17 Jähriger BKF Azubi, wenn es für den Betrieb ist, schon alleine Klasse B fahren, aber nur für den Betrieb und nicht Privat.
Das mit dem Klasse B mit 17 alleine find ich total witzig weil das einfach kein Mensch weiß. In meinem Betrieb wusste es niemand. In der Fahrschule wusste es niemand. Und bei derFührerscheinstelle musste ich denen auch die Fahrerlaubnisverordnung vorlesen weil die Sachbearbeiterin das auch nicht wusste 😅 macht aber total viel Sinn, mir hat es ziemlich geholfen weil ich sonst LKW gefahren wäre ohne jemals vorher wirklich Pkw gefahren zu haben.
Ich hab sie alle😅 bin aber auch schon fast 60 Jahre alt…
Achso, kurze Kostenaufstellung: klasse 3 -500,-DM
Klasse 1- 750,- DM
Klasse 2- 2500,- €
Und D vor zehn Jahren- 11500,- € hat allerdings die Agentur für Arbeit bezahlt. Klasse DE hab ich auch durch den Vorbesitz der Klasse 2.
Fahre auch immer noch im Linienverkehr…
Angeber. Das kostet mittlerweile ein richtiges Vermögen.
Also ich darf alles fahren , außer Bus !😀Und das langt mir auch voll 👌👌💯
Eine Sache die mir gefehlt hatte war das es noch zwei Deutschland exclusive Klassen gibt. Klassen L und T.
Beide sind für Land- und Forstwirtschaftliche Maschinen, wobei man höchstens 40 km/h mit L, und 60 km/h mit T wenn man über 18 ist (sonst besteht auch die 40 km/h Grenze).
Es besteht auch noch die Begrenzung des Geltungs Bereichs, nämlich nur Land- und Forstwirtschaftliche Zweck. Da darf der Landwirt zwar mit seinem 250 PS starken Deutz aufs Acker zum Grubbern, aber nicht mit seinem Eicher im Wald um Feuerholz zu holen, da das Wald fahren einen Privaten Grund hat.
Diese Klassen sind aber wie gesagt nur in Deutschland gelandet. Britannien hat z.B. denn F Führerschein, welcher etwas besser als T ist, von dem was ich gehört habe.
Die Beschränkung mit "Nur für Land- u d Forstwirtschaftliche Zwecke" ist für mich aber Bullshit, da ich für einem Landwirt Von Hildesheim nach Hannover mit 60 km/h 40t Gespann darf, aber nicht mit dem 80 PS IHC und 4,7t Anhänger zum eigenem Wald für Feuerholz darf.
Der Kracher ist ja dann wenn man Erdaushub fährt und dann angeblich nen Lkw Schein bräuchte, weil es dann gewerblich sei...
@@SebastianWittich gewerblich brauchst du die 95 als schlüsselzahl den aushub kann ich theoretisch auch mit meinem alten klasse 3 fahren!
Feuerholz zähle ich zu "LoF" zweck, wenn der Polizist was anderes meint zieh ihm eine mit dem Meterholz über.
Nein mach das nicht aber du weist was ich mein, nicht imemr alles kleinlich genau auf die Waagschale legen.
bei Erdaushub, muss man halt die Passende weise haben, klar wenn du "Fremd" für andere fährst geht das schon richtung gewerblich, bringst das zeug aber auf deinen eigenen Hof/flächen muss halt sowas fallen, ja ist für den Stallbau... muss er ja nicht wissen das der erst in 40 Jahren vielleicht gebaut wird...oder eben nicht.
die 95 ist entscheident für Lohnunternehmer, entsprechend auch die Frage CE
sprich fährst du für LAndwirtschaft (inkl Biogas) ins Silo/mist brauchst den 95er nicht, im regelfall reicht auch hier "nur der T"
hingegen fährst du im Lohn auf einer Autobahnbaustelle mit deinem sonst übklichen T-Führerschein geigneten Fahrzeug brauchst die Führerscheinklasse CE! weil nicht mehr LoF.
die 95 wird dann primär relevant wenn dann noch ein Fahrschreiber ins Spiel kommt und dieser dokumentationspflicht wird, also keine Fahrten ausserhalb mit "out of scope" und du die "handwerkeregelung" nicht beantragen kannst
Für was steht das T/S im Führerschein.
Als ich 2007 den Führerschein gemacht habe, habe ich den Auto- und Motorradschein gemacht. Ich hatte 2 Jahre Probezeit und eine Kw- Beschränkung und automatisch nach 2 Jahren ohne Auffälligkeiten hatte ich gleich den großen A- Führerschein. Ohne weitere Prüfung. Das Modell von 2013 scheint mir eine Gelddruckmaschine für die Fahrschulen zu sein
Das ist schon mal ganz gut erklärt. Vermisst habe ich die Altersbegrenzung bzw. die Verlängerungsplicht ab 50 Jahre bei den Klassen C und CE. Was ist mit den Klassen L und T? Gruß Frank
Hallo Horst. Vielen Dank für Deine Videos. Diese bringen mir auf sehr verständliche Art und Weise das Thema Logistik näher.
Wäre schön, wenn Du mal ein Video über Bulk Container machen würdest. ACEP, CSC, "Last Examination", "Next Examination"
Wann ist ein Bulk Container geprüft und darf gefüllt werden?
Meine bisherige Erfahrung: 5 Leute, 8 Meinungen. Herzlichen Dank. JBO
Du könntest mal ein Video über die Fahrerlaubnisklassen von Sattelzügen herausbringen. 1.Welcher Mikro-Sattelzug kann von dem B gefahren werden. 2.Welcher Mini-Sattelzug von B96? 3.Welcher Sattelzug von BE? 4. Welcher mit dem Führerschein Klasse 3? 5. Welcher mit Führerschein Klasse 3, aber nach Vollendung des 50.Lebensjahres ohne Verlängerung(Ärtztliche Untersuchung, 5 Module)? (Hierbei würde alles wegfallen, was von C1E in CE hineinfallen würde). 6. Welcher mit C1E? Das komplizierte hierbei ist, dass "Zugfahrzeuge" , deren Anhängelast das 1,5-fache der eigenen zulässigen Gesamtmasse überschreiten, eine Zulassung als "Zugmaschine" bekommen, diese aber in der Fahrerlaubnisverordnung, eine eigenständige Fahrzeuggattung darstellt. Ein Traktor darf mehr ziehen, als das 1,5-fache seines zulässigen Gesamtgewichtes, wenn der Hersteller mit der entsprechenden Motorleistung das freigibt, diese sind aber bauartbedingt nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gebaut, benötigen somit keine Klasse CE, oder 2, sondern nur "T". Es wäre zum Beispiel zu klären, ab wann ein Geländewagen, oder ein Sprinter, der nur eine Sattelkupplung hinten drauf hat, als "Sattelzugmaschine mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h" gilt, denn dann wäre diese nur mit CE oder Klasse 2 zu bewegen, oder? BEISPIEL: Den ersten Range Rover ab Baujahr 1974, konnte man, bei der Nachrüstung einer Druckluft-Bremsanlage, sowie einer Maulkupplung, auf 6t Anhängelast auflasten. Dies war für all diejenigen interessant, die ein 5 Tonnen schweres Boot hatten, dass auf dem 1 Tonne schwerem 2-Achser Hänger, im Frühjahr ans Wasser gezogen wurde, sowohl im November wieder heraus, zurück in die Halle. Da dies aber, bei einem Fahrzeug, von einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8t eine Auflastung der Anhängelast, auf über das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bedeutete, bekam der Range Rover eine Zulassung als "Zugmaschine", da er aber schließlich schneller fuhr als 60 km/h, war diese "bauartbedingt über 60 km/h" . Wenn der Bootsbesitzer einen LKW-Führerschein Klasse 2 besaß, dann war es für ihn selbst zwar kein Thema zweimal im Jahr diese Bootsüberführung durchzuführen, dumm war nur, dass das Fahrzeug somit eine Zulassung, ähnich eines Unimogs hat, durfte somit, auch ohne Anhänger, von niemendem ohne 2er-Führerschein mehr bewegt werden. Somit mussten die Ehefrauen, erst den LKW-Führerschein machen, um das Auto zum Einkaufen wiederbenutzen zu dürfen. --- Hieraus ergeben sich Fragen über die erforderlichen Fahrerlaubnisse bei Mikro, Mini- und Klein-Sattelzugmaschinen. Würde mich freuen, darüber ein Video zu sehen.
Die Zugmaschinen sind nach FeV genauso Kraftfahrzeuge wie PKW und LKW. Die Klasse "T" gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, somit ist zum Führen von Zugmaschinen ohne diesen Zweck entsprechend die eine andere Klasse nötig.
Übrigens:
Die maximal zulässige Anhängelast beträgt höchstens das 1,5 fachen der zGM des Zugfahrzeug. Somit wäre eine Auflastung der zGM nötig um die Anhängelast zu erhöhen, dies ist aber nur begrenzt ohne umfangreiche Umbauten möglich.
Ferner richtet sich die benötigte Fahrerlaubnisklasse für das Zugfahrzeug nach der zGM (hohe Anhängelast= hohe zGM). Daraus ergibt sich, dass Fahrzeuge mit einer Anhängelast von mehr als 5250kg automatisch außerhalb der Führerscheinklasse B liegen, da sie eine zGM von mehr als 3,5t haben müssen.
(Vgl. §42 StVZO und §6 FeV)
@@DHLpenner2 Eine Auflastung der über dem 1,5 fachen des zulässigen bedeutet automatisch eine Zulassung als "Zugmaschine" dies ist eine andere Fahrzeuggattung. Die technischen Voraussetzungen , wie sogenannte " durchgehende Bremsanlage" zum Beispiel Druckluftbremse für den Anhänger , sowohl entsprechende Anfahrfaehigkeit an der Steigung muss gegeben sein, dann kann der Hersteller das Zug fahrzeug über das 1,5fache hinaus zulassen, damit daraus eine Zugmaschine machen.
@@gunthardsamel1919 Schuldigung, da hast du natürlich recht. War gedanklich zu sehr in der FeV, wo Zugmaschinen keine besondere Beachtung geschenkt wird und somit die Sonderregelungen in der StVZO nicht bedacht.
Das Beispiel würde heutzutage keine Probleme mehr machen, da eine andere Person mit der Klasse B dieses Fahrzeug weiterhin fahren dürfte (zGM bis 3,5t), sie dürfte lediglich nicht mit dem Anhänger fahren.
Danke für dieses Video, sehr gut erklärt.
In der Schweiz ist es relativ ähnlich nur: wenn ich den C1 erwerbe bekomme ich den D1 ebenfalls und umgekehrt.
C1 erlaubt sogar mehr als 7.5t Gesamtgewicht (gilt aber nur für die Feuerwehr, d.h. mit C1 darf ein Feuerwehrfahrzeug gefahren werden, Grund für diese Ausnahme, der Erwerb eines C1 ist günstiger und auch leichter zu erwerben als die Kategorie C (einfachere Theorieprüfung und etwas weniger Fahrstunden (im besten Fall)) damit wollte die Schweiz der Feuerwehr entgegen kommen. Wahrscheinlich gilt das selbe auch für die Ambulanz.)
D muss für alle Cars erworbenen werden, Ausnahme Omnibus (in CH werden nur ÖV- Buse so genannt) mit dieser Regelung wollte die Schweiz es vereinfachen das jemand in der Stadt Busfahrer werden kann, aber diese Ausnahme gilt nur für eine Feste Tour und nur für Stadtbusse. Z.b. für den Fahrer der Buslinie 1 in Winterthur.
Mich würde es interessieren ob es in Deutschland auch solche Sonderlösungen gibt.
Danke schön für dieses Video !
Ich kannte als Autofahrer nur die alten klassen :
1 bis 5 !......
Mal wieder ein TOP Video mit Basics, aber 2 Dinge missfallen mir, Horst 😑
Einerseits sprichst du laufend von zulassigerGesamtMasse (zGM) hast aber leider die alteingesessene Bezeichnung zulässigesGesamtGewicht (zGG) in der Animation eingeblendet - SO macht das mit dem Trinkspiel doch keinen wirklichen Spaß 🤒🤣🤪
Was inhaltlich gänzlich fehlt sind die Klassen L & T - die beiden durchaus interessanten Klassen, mit Ihren Besonderheiten (Höchstgeschwindigkeit bei 2 Anhängern, Mindestalter in der Landwirtschaft ....) haste vollends unterschlagen, das kennt man so von dir garnicht.
Ebenso wäre erwähnenswert das inzwischen die Gültigkeit des Führerschein auf 15 Jahre begrenzt ist, also nur auf das Dokument selbst.
Aber sonst, insgesamt, wiedermal ein sehr interessantes und informatives Video - THUMPSUP, mach weiter so und, nebenbei erwähnt, GLÜCKWUNSCH ZU SIEBENUNDDREIßIGTAUSEND ABONNENTEN!!!!!!
Viele danke für das Video es war sehr hilfreiche!
Vielen dank für ausführlichen Erklärung 👍
Moin Horst, als Ergänzung zum Video währe es sicherlich interessant gewesen Infos über die Schlüsselzahlen (95) Etz.
Mit einzubauen. Ansonsten ein super interessantes Video. Dir und deiner Familie ein schönes Weihnachtsfest und bleibt gesund grüße aus dem Emsland
Die 95 hat der Horst schon mal in einem anderen Video erklärt. Interessant sind natürlich auch alle anderen Schlüsselzahlen.
@@doni7368 mit der 95 war ein Beispiel dem Sinne stimme ich dir aber zu zudem sind die Klasse L und T nicht enthalten 😅
A80 wäre vielleicht noch interessant A80 kann man bereits mir 21 Jahre erwerben ... und man benötigt nach 2 Jahren keine Aufstiegsprüfung um A Motorräder zu fahren..
aber das hat jetzt wenig mit Logistik zu tun daher googelt doch mal ;-)
Wenn ich ein D Führerschein mache, darf ich Dan auch die Bikes von der A1,2 Klassen fahren
Was diskriminierend ist, ist die Tatsache das Führerscheine immer teurer, die Ausbildung immer umfangreicher wird und du immer weniger Fahrzeuge beziehungsweise KG fahren darfst.
Moin Horst
fehlt da in dem Video nicht das zulässige Gesamtgewicht (Prost) beim C1E
Im Grunde könnte mir das Egal sein weil ich mit der alten Klasse 3 schon 18Tonnen fahren durfte ( durchgängige Bremsanlage Druckluft )
Nun mit CE könnte es mir noch egaler sein, isses aber nicht.
Oder hab ich wegen dem Trinkspiel nicht alles mit bekommen?
Sehr geehrter Herr Götze,
eine Frage habe ich:
Dürfen heutzutage (im Ausbahmefall) noch Busse mit Busanhänger inkl. FAHRGÄSTEN bewegt werden (Oldtimer!)? Welche Führerscheinklasse wäre dafür ggf. erforderlich?
In der DDR waren - meines Wissens (ich stamme aus Dresden) - Busanhänger im Linienverkehr bis 1975 (oder 1976?) zulässig. Jedenfalls wurde in Dresden der Verkehr von Obussen mit Anhängern im Februar 1976 endgültig eingestellt.
Ich erinner mich, mit meiner Mutter und meinem großen Bruder, auf Überlandstrecken gern im Anhänger mitgefahren zu sein. Dieser "sprang" immer wunderbar über und in die allgegenwärtigen Schlaglöcher in den 1960-er und 1970-er Jahren. Bei ao einem "Sprung" saß einmal meine Mutter plötzlich neben der Sitzbank auf dem Fußboden des Anhängers. Glücklicherweise erlitt sie keine Verletzungen! Zurück zur Frage:
Welche Führerscheinklasse war / ist notwendig, um so ein Gespann fahren zu dürfen? Ist es heute noch zulässig, im Oldtimer-Gelegenheitsverkehr so einen Bus (z.B. H3A) mit Busanhänger (besetzt mit Fahrgästen) zu fahren? Sind dafür ggf. besondere Ausnahmegenehmigungen erforderlich?
Wann wurde in der "alten" BRD der Anhängerbetrieb bei Linienbussen eingestellt? Welche Erlaubnisse waren damals dafür erforderlich?
Mit freundlichen Grüßen!
Detlev Burghardt
Ein sehr interessantes Video. Was erklärt werden könnte, ist die Übertragung von alten Führerscheinklassen in das heutige System. Ich habe seit 1971. Begonnen habe ich mit einem Moped. Dann kam die Klasse 3 mit dem Maximalgewicht von 7,5 T und der Aussage, darauf, dieß der Führerschein nicht zeitlich begrenzt ist. Wenn ich nun meinen Führerschein in Checkkartenformat umtauschen darf ist dieser zeitlich begrenzt. Welche Klassen bekomme ich auf den neuen Führerschein eingetragen? Motorad bis 126ccm, PKW mit Hänger und in welcher zulässigen maximalen Zusammenstellung?
Ich freue mich auf eine Antwort.
Gruß Ralf
Neue Regeln und Umtauschen ist immer kompliziert. Ich habe zwar C von 1991 aber darf ohne C95 nicht mehr gewerblich fahren.
Ich vermisse die Klassen T und L 😢😂
Super. Danke !
Super schön erklärt. Aber was sehr schön wäre: Was darf ich denn nun alles mit dem "alten Dreier" alles fahren. Also Gesamtgewicht mit Anhänger und usw.
interessant war es ja..
was fehlt is die erklärung was die ziffern (spalte 12) hinter den einzelnen klassen bedeuten
171 hinter dem c1
172 hinter dem c
174 hinter dem l
Danke fürs Video und die Infos. Lass dich von den Treckerfahrern nicht ärgern die wiesen schon was Sie dürfen und was nicht. 😉
Sollte das nicht jeder?
Meine Mutter hat 1953 den Führerschein Klasse 2 gemacht. Grund dafür war, mein Opa kaufte damals einen LKW mit 7,5t. Allerdings ging die Führerscheinklasse 1953-55 nach der Nutzlast. Und der 7,5t hatte eben 3,6t Nutzlast. Später fuhr meine Mutter auch "richtige" Klasse 2 LKW. Deshalb sage ich den Leuten auch wenn sie mich fragen wie lange ich LKW fahre, 9 Monate länger als ich alt bin.
@@howie4285 Dann schau dir doch die Daten eines LK 312 Bis 1954 Lb4500 K genannt an. Du wirst sehen dass schon damals höhere Lasten wie 2,6t möglich waren und das als Kipper. Und von 1953 bis 1955 ging der Führerschein tatsächlich nach der Nutzlast und nicht nach dem zGG.
@@howie4285 Ich verwechsle nichts. Den L 4500K (312) gabs damals auch mit 7,49t. Kann vielleicht auch als L 3500 (311) bezeichnet gewesen sein. So genau weiß ich das auch nicht mehr. Aber der 3500 wird nur mit 7t angegeben. Und mit 7,49t würde das auch passen. Aber auf besonderen Wunsch kann ich ja mal bei dem Käufer anfragen. Das Fahrzeug müsste noch bei einem Sammler existieren. Das Fahrzeug wurde übrigends dreimal verkauft. Erst der dritte Käufer nahm das Fahrzeug auch mit.
Moin der D-Führerscheine kann schon ab 18 erworben werden, wenn man eine Ausbildung als Fachkraft im Fahrbetrieb mach so ist es in unseren Unternehmen möglich die auch eine Fahrschule hat. Voraussetzung ist 1 Jahr den B Führerschein mit begleiten Fahren.
Hallo Herr Götze. Ich muss mal anmerken das Sie bei den Führerschein Klassen offensichtlich was vergessen haben. Zum Beispiel darf man in der Landwirtschaft heutzutage mit Klasse B Traktoren bis 40 kmh bewegen. Mit Anhänger ist bei 25 kmh schluss. Desweiteren fehlt in ihrer Aufstellung der T Schein. Der wichtigste Führerschein in der Landwirtschaft.
Hallo ihr Fachleute.
Ihr habt bestimmt was übersehen, weil beim c1e zulässiges gesammtgewicht von 16,5 tonnen und Lkw fahren ist nicht nur mit Führerschein erlaubt sondern nur mit Zusatz scheinen wie ADR Schein ( Gefahrgut ) kurs und Kraftfahrmodule 1-5 für Gewerblich und Fahrerkarte ( Nachweis für Kraftfahrbundesamt )
, da es sonst nur um leerfahrten handelt oder nur für privat zwecke gefahren werden darf. Und dann wären sa noch die Führerscheinklassen L und T.
L Bekommt man auch ab 16 Jahren und T ( bis 40 tonnen mit zei Anhänger ) ab 18 Jahren aber nur wenn man Wiese und Acker nachweisen kann oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb arbritet. ( Dies muss aber durch den Betrieb bestätigt werden). Um das zu umgehen reicht auch der Lkw Schein und du brkommst die Klassen mit eingetragen.
Und zu guter letzt fehlt euch noch die klasse M ( Mofa Schein) dies ist eine Prüfbescheinigung ab 16 jahren mopets bis 25 kmh fahren zu dürfen.
Fahrerkarte braucht man nicht. Es reicht der Ausdruck. Gewerblich gehts nur mehr mit C95. Auch ein leeres Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht und kann mit dem alten C bis zur maximalen Größe aber ohne Anhänger gefahren werden. Also auch ein 6 Achser mit 40 Tonnen. Moped bis 25kmH gibt es in Österreich nicht.
Sehr schön.
Hallo
Danke für das infovideo über dir Führerscheinklassen.
Jetzt zu meiner Frage, wie sieht es mit E Autos aus welche Führerscheinklasse braucht man da????
Gut erklärt 😎👍
Vielleicht hätte man erwähnen sollen das einige Klassen nur bis zum Fünfigsten Geburtstag gelten und sie dann einen Gesundheitsnachweis benötigen 🙂
Grüße Wolfram
Ist das auch so bei privat gemachten C oder D Führerschein? Bei Beruflichen Kraftfahrern kenne ich das aber privat?! p.S. Frage nur interessehalber habe nur AM bis B ^^
@@EideardVMR mir hat man erklärt wenn ich meinen Führerschein umschreiben lasse gilt mein C1E wird der befristet bis zu einem 50. Geburtstag !
Der war nun schon und ich habe meinen Faltschein immer noch 😉
Jetzt nur 7,5 t mit 3,5 t Anhänger ...
Vorher waren es mal Anhänger mit 10 t 🤭
@@EideardVMR Hier wird da drauf eingegangen , also C1E 12t immer C1E ( 79 ) 18,75 t nur bis 50ig oder Gesundheitsnachweis ...
ua-cam.com/video/1Z_BYynD8eI/v-deo.html
Inzwischen werden C1 und höher nur noch auf 5 Jahre begrenzt erteilt und müssen mit einen Gesundheitsnachweis verlängert werden. Ein Sonderfall sind natürlich sogenannte "Führerscheine des alten Rechts".
@@wg8174 Genau an diesem Punkt bin ich gerade und die Führerscheinstelle ist am verzweifeln *gg* Erworben habe ich mein Fahrerlaubnis der Klasse 2 (inkl. Anhänger) im Jahr 1996 und hatte bis jetzt die 50-Jahre-Regel. Mal gespannt, bis wann man es geschafft hat, mit die Karte fehlerfrei auszustellen. Ich habe natürlich auch noch die gemeine Frage gestellt, wie es sich mit Leer-Omnibussen verhält (also Werkstatt-, bzw. Betriebsfahrten ohne Fahrgäste mit max. 1 werksinternen Begleiter). Man rätselt noch und will mir das dann bei meinem NÄCHSTEN Besuch mitteilen.
Supi 👍
Mich würde noch interessieren, wenn man den "alten 3er" tauscht- was alles dann in den neuen eingetragen wird....
viele schlüsselzahlen:
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den beim Umschreiben der Klasse 3 üblichen Schlüsselzahlen:
79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3): Beschränkung der Klasse C1E auf Züge von mehr als 12 Tonnen (der Buchstabe L steht hier für die Anzahl der erlaubten Achsen bei Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger)
79.03: Beschränkung der Klasse A1 auf dreirädrige Kfz
79.04: Beschränkung der Klasse A1 auf dreirädrige Kfz mit Anhängern bis 750 kg
79.05: Krafträder der Klasse A1 mit mehr als 0,1 kW/kg Leistungsgewicht
79.06: Züge/Gespanne der Klasse BE, zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss 3,5 T übersteigen
171: Erweiterung der Klasse C1 auf Klasse D bis max. 7,5 t und ohne Fahrgäste
174: Erweiterung Klasse L auf Zugmaschinen bis max. 40 km/h inklusive einachsigem Anhänger, als Gespann mit Anhänger mit max. 25 km/h
175: Fahrzeuge der Klasse L, Kfz mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, Kfz mit 50 ccm außer A1, A2 und AM
In der Ausbildung darf man den Führerschein der Klasse D schon ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. In den Kartenführerschein wird dann die Schlüsselzahl 817 eingetragen.
Hallo Zusammen, Ich habe noch den Rossa lapen und da steht das mit dem Lapen man noch LKW"s bis 7,5 Tonnen fahren darf ! Wie ist das jetzt bei dem Checkformart ? geht das dann nicht mehr ? und dei beiden klssen L,T sind eigenlich auch drin !! egal ob Klasse 3 oder B,BE !!
Danke für die Erklärung.
12:46: Das heißt, wenn ich zum Busfahrer ausgebildet werde, bekomme ich ab 21 den Führerschein. Wie ist es also, wenn ich einen Reisebus fahren will? Wenn ich zum Beispiel bei Flixbus anfange als neuer Fahrer, bekomme ich mit 18 D?
hallo tolles video aber bisschen was fehlt da noch z.b. klasse T M L und mit der klasse B kann man ja noch mehr fahren als nur anhänger z.b. klasse L M
Sehr schönes Video. Allerdings erwähnst du bei „B“, dass der Anhänger „mit maximal 751kg wiegt“. Das ist falsch, denn der Anhänger darf maximal 750kg wiegen DÜRFEN. Das genau ist die zGM.
Interessant wäre noch ein extra-super-super-hyper-ultra-Video mit den ganzen Schlüsselzahlen, speziell für die älteren Fahrerlaubnisse und deren Inhaber wäre das durchaus aufschlussreich…
Doch hat er richtig erwähnt. Bei der Klasse B darf der Anhänger über 750kg mitgeführt werden , aber die Gesamtkombination darf nicht über 3,5to liegen. Bis 750kg sind es 4,25to.
@@BKFKanal und ganz wichtig bei B gilt die zulässige gesamtmasse was im Fahrzeugschein drinn steht, im BE zählt dann beim Anhänger nur noch das tatsächliche Gewicht, gerade in bezug auf bewegen von PKW Anhängern im leeren zustand
Laut EU Regeln ist der Anhänger mit max 750kg zGM ein Fahrzeuge der Klasse O1 (keine Null). Die darf man mit dem B ziehen. Diese zusätzliche Gewichtsregelung in Ehren, sie ist zumindest heute nicht mehr aktuell.
Dann geht es wie folgt weiter:
O2: 3500kg zGM (BE bzw. Code 96 mit dem Unterschied, dass der Code 96 einem nur die 4250kg tatsächliches Gespanngewicht erlaubt und der BE die vollen 7 Tonnen)
O3: 10 000kg zGM (ab Klasse C1E und womöglich D1E)
O4: keine Obergrenze (bewilligungspflichtig wenn die Fzg-Kombination mehr als 40 bzw. 44t hat usw..). Natürlich nur mit CE (oder DE).
Ja, ich tu' mir im Moment leicht beim Klugscheißern, weil ich ja gerade alle Prüfungen bestanden habe, einschl. C95.
Gute Fahrt o/
@@elofos0815 Im Zulassungsschein vom Fzg ist eine Zahl die sagt wieviel das Fahrzeug ziehen darf, es ist immer das GG des Hängers. Zwischen BE und Code 96 existiert nur der Unterschied vom Gespanngewicht, während BE die vollen 7 Tonnen haben darf (vorrausgesetzt das Zugfahrzeug darf 3500kg ziehen) und der Code 96 nur 4250kg Gespanngewicht erlaubt. Ich finde den C96 ziemlich sinnlos, ist nur meine Meinung. Ab wann man welche Hängerklasse ziehen darf (und das ist immer unabhängig vom GG) sagt einem der Führerschein. Mit B alleine nur Anhänger der Klasse O1 (750kg) mit BE/C96 auch O2 (bis 3500kg), mit C1E 'nen O3 (max 7500kg, Achtung die Klasse O3 geht bis 10 Tonnen und mit C1E darf auch nur ein Zug-Gesamtgewicht/Gespanngewicht von max. 12 Tonnen gefahren werden) und mit CE auch 'nen O4 (alles über 10t).
Kann mit der alten Klasse 3 für PKW noch bis 7.5 Tonnen fahren.Wir haben ein schönes Wohnmobil. Und ein Motorroller bis 125ccm. Habe die Prüfung vor dem 1.4.1980 gemacht. Alles nur Geldschneiderei. Bin heute 63 und Rentnerin. Möchte auch nicht mehr tauschen. Grüße aus Berlin Zehlendorf
Ich habe bei meinen B Führerschein automatisch AM und L bekommen ohne auch nur einmal auf einen Kraftrad oder Traktor gesessen zu haben
Hallo Horst. Wäre toll wenn Du noch die wichtigsten Kennzahlen erklären könntest.
Du hast leider den l und T schein vergessen aber ich glaube das währe ein eigenes video wert😉
Was ist den jetzt wenn ich einen Bus gekauft habe unter 7,5 t und den zum Womo umbaue, darf ich den mit meinem c1e fahren, oder doch nicht? 🤔
Hallo lieber Horst, es wäre sehr nett ein Video über Erwerb oder Erweiterungen von den Führerscheinen machen.
Ich würde gerne wissen als Inhaber der Klasse B ich eine Erweiterung machen soll oder alles neue für Klasse A erwerben.
MFG
Im Video ab Minute 6:47 Achtung!! §6 FeV für die Fahrerlaubnisklasse B gilt: Anhänger mit einer zGG von nicht mehr als 750Kg oder mehr als 750Kg zGG, sofern 3,5t der zGG der Kombination nicht überschritten wird. Im Video wird erklärt das die Kombination nicht 4,25t zGG überschreiten darf. Also wer nur die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt, darf auf keinen Fall die 3,5t zGG überschreiten. Liebe Grüße
Nein. So wie ich das sehe ist da korrekt dargestellt.
Die 4,25 Tonnen sind insgesamt tatsächlich drin. Das geht auch aus dem Wortlaut des Par. 6 FeV hervor.
Anhänger 0,75t zGG und Fahrzeug Klasse B (zGG 3,5 Tonnen).
Fall 1: Anhänger 0,75 +
Sprinter 3,5 ==> 4,25t
Fall 2: Anhänger/Wowa >0,75 (!) + Transporter ==> max 3,5t (!)
Der B96 erhöht also das zGG der Zugkombination nur für den Fall, dass der Anhänger schwerer ist als 750kg.
Moin. Wenn das Fahrzeug 3,5to hat und der Anhänger 1,5to darf man den also mit BE fahren. Brauch man dann nicht einen Fahrtenschreiber? Habe nen Transporter und wollte ein Wohnwagen ziehen. Cooler Kanal, macht bitte weiter so. 👍😁
gibt es auch eine möglichkeit, mit 17 den b führerschein und zusätzlich einen 125er führerschein zu machen?
Moin Moin, also das Video ist sehr informativ wenn man mal bedenkt das die heutigen Führerscheinklassen die Köpfe zum qualmen bringen, doch mir ist was bezugnehmend der Klasse CE aufgefallen und zwar was es mit dem Einschluß weiterer Klassen betrifft, denn als ich vor sehr langer Zeit meinen CE gemacht hatte, steht seit dem bis heute die Klasse T mit drin. Bei mir auf Arbeit sehr wichtig da wir neben LKWs auch einen dementsprechenden Trecker besitzen und mein Vorgesetzter soll wohl gehört haben das wenn man heutzutage den CE machen würde, der T nicht nehr automatisch eingetragen wird. Nun zu meiner Frage: Wird die Klasse T im neuem CE für diejenigen nicht mehr eingetragen welche den CE jetzt erst erwerben?
Denn beim Einschluß werden nur, BE & C1E aufgelistet!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Horst. Vielen Dank für das, wieder einmal, sehr gut gemachte Video. Eine Frage dazu habe ich jedoch noch. Wie sieht es bei der BE96 mit der Anzahl der Achsen am Anhänger aus? Ist das immer noch auf eine Achse bzw. einer Tandemachse beschränkt oder könnte ich mit meinem Cherokee auch einen 3t Drehschemel ziehen? Die Anhängelast (gebremst) meines Jeep würde das erlauben. Bislang brauchte man ja für einen Zug mit mehr als 3 Achsen die Klasse 2, bzw. die CE.
Hey Black Eagle! Wenn man sich die Bedingungen der Fahrerlaubnisse anschaut, sind dort keine Einschränkungen mehr bezüglich der Achsen zu finden.
Aber Achtung! Auch mit der B96-Erweiterung darf die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 4250 Kilogramm nicht übersteigen.
Gruß
Petter
.
@@Petter_Swansson ja, letzteres ist mir schon klar. Da ich mein Fahrerlaubnis jedoch schon vor knapp 40 Jahren gemacht habe, war mir nur noch in Erinnerung, das ich für einen Zug mit mehr als 3 Achsen nen LKW Schein brauche. Deshalb meine Frage.
Hey @@blackeagle6809 ! Alles gut. Kann ich nachvollziehen, bei mir war es 1976.
Allerdings muss ich als Fahrlehrer halt auf dem Stand bleiben.
Gruß
Petter
.
Danke,ich muss meinen Grauen Lappen,bis 19.01.22 leider gegen Plastic umtauschen.
Warum habt ihr den B196 nicht erwähnt? Vergessen?
Nur zur Info, das begleitete fahren ab 17 gibt es bereits seit 2005 und nicht 2011.
Hallo Horst,
Es wäre interessant gewesen, wie schwer c1e sein darf!
Danke für das Video. Es wird leider fast durchgängig eine nicht existierende Europaflagge verwendet bei der die Sterne nach innen gedreht sind. Im Original stehen alle Sterne unten auf ihren zwei Spitzen und eine Spitze zeigt immer nach oben.
Wenn man CE macht hat man automatisch auch BE ? Die Klassen L und T würden vergessen.
Klasse CE schließt C1E, BE und T ein. Wenn Klasse D oder D1 vorhanden ist, dann wird auch D1 oder D1E mit eingeschlossen.
Tolles Video, ich habe persönlich alle Fahrerlaubnisklassen von A-G also auch F (kettenfahrzeuge) und G ( gepanzerte radfahrzeuge) des weiteren habe ich noch die Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr absolviert... ist nun schon 1jahr her und ich würde gerne nebenbei bisschen fahren, aber in der führerscheinstelle gibt es leider keine Termine ... naja bei soviel Bürokratie haben wir es auch verdient am versorgungsnotstand zu krepieren...
Ein Video über die kosten für die verschiedenen FS- Klassen wäre toll ( F dauert 5wochen Vollzeit und G 2-4wochen je nach Größe tpz Fuchs / GTK Boxer )
Klasse S vergessen 😃
Moin Horst schießt der B Führerschein auch Quads ein weil 4 Reifen und wie ist es wenn das Quad zb kein Automatik ist sondern ein Schalter darf ich das dann trotzdem mit meinem B Führerschein fahren? tolles Video :)
Hallo, hätte eine Frage, wenn man den CE Führerschein+ C95 dessen Prüfung bestanden hat, ist man für die Bedienung eines Lastzuges, qualifiziert, nur wenn man sich bei firmen bewirbt, wird immer nach Praxis gefragt, ob wohl die Praxisprüfung Voraussetzung des Bestehens des Führerscheins beinhaltet, sind Fahrschulprüfer und C95 Prüfer inkompetent? Fest zustellen, ob jemand geeignet ist, wie sehen sie es mfg mich nervt es aktuell bei Stellenbewerbungen, wo Firmen ihre Kompetenzen überschreiten und sich über die Prüfer stellen :-( ich habe das Gefühl, dass damit ruinierte Praxis gemeint ist, unter dem Motto, im Schlaf den monotonen ablauf zu bewältigen, ich weiß aus Erfahrung, dass Routine oft Unfälle begünstigen, wie seht ihr es liege ich mit meiner ansieht Falsch ??
Moin Horst ich darf alles fahren außer Motorrad und Bus aber du hast 2 Klassen vergessen ein mal klasse L traktoren bis 35kmh und klasse t bis 40 kmh und ab 18 bis 50 kmh
Will ja nicht Klugscheißer sein aber Klasse L sind max. 32 km/h
@@Fernando-eastfilder nein 40kmh ohne Anhänger aber anbaugerat
Bitte ein Video über den neuen b196 machen
Bei der Klasse C1E wurde vergessen, die Maximalgesamtmasse von 12.000 kg zu erwähnen. Aber ansonsten gut erklärt.
Mit entsprechender Schlüsselzahl bis 18,75 t.
Aufschlussreich, habe letztens in Achtung Kontrolle gesehen das ein Polnischer Fahrer mit T mit dem Führerschein in Deutschland nicht fahren durfte! Woher kommt das?
Regionale Unterschiede wahrscheinlich. Polen hat vielleicht nicht die selben Bedingungen für T als wir
Hat erst mal mit der Nationalität des Fahrers gar nichts zu tun. Die Klasse T ist für Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis 60 km/h, auch mit Anhänger. Natürlich darf man damit auch Eigenbedarf transportieren, also wenn du für dich selbst mal eine Fuhre Kies fährst, ist das in Ordnung. Aber wenn du für andere fährst, und auch noch Geld dafür nimmst, ist das kein landwirtschaftlicher Zweck. Dafür ist dann eine der Fahrzeugkombination entsprechende Lkw- Klasse nötig, und auch die Module.
T = Traktor. Wenn er von der Spargelernte kam, klappte das. Ansonsten benötigt er einen LKW-Führerschein ;-)
A,B seit dem Alter von 18 und C,F,G seit dem Militä mit 24 Jahren.
Interessant wäre bei diesem Video noch die Informationen gewesen, wie sich das bei den nun anstehenden Umschreibungen verhält.
interessante grafische Darstellung, super gemacht,
Da aktuell für viele die Umschreibung ins Haus steht, wäre es interessant mal einen Film zu machen, wer darf/kann was mit den alten Klassen machen. Ich habe einfach kein Vertrauen in die Behörden mehr und befürchte, das mir etwas weggenommen wird was ich seit 41 Jahren habe. Wenn ich dann unerwartet in eine Routinekontrolle kommen sollte, habe ich keine Lust nach Hause laufen zu müssen, weil Behörden schlampig gearbeitet haben. Dabei bitte auch die DDR Klassen mit einbeziehen.
oder gibt es den Film schon? dann bitte Link einstellen.
Danke schön !!!
Mir geht ' s genauso ..........
mit den ( deutschen ) Behörden ,
und deren Willkür ..........
Genau , einen Film , der ÜBER ALLE AKTUELLEN DATEN
VERFÜGT !!.....
AKTUELLEN DAT
Daten !!!.....
Mal frage in der C1E darf ich doch auch nur als Kombi bis 12000 kg Fahren wie bei D1E oder
Ich war lange Fernreisebusfahrer und hatte eigentlich alle Klassen,bis auf die von Motorrädern.Nun habe ich vor drei Jahren einem jungen Mann mit 21 Jahren zum Busfahrer verholfen.Hat auch super geklappt,weil er gut fuhr.Nun hat er sich beim Deutschen Roten Kreuz beworben und wollte dort auch einen Rettungswagen (4,5 t) fahren.Das war aber nicht möglich,weil er dazu den C1 gebraucht hätte.......Was für ein Blödsinn,er darf einen Gelenkbus mit ca. 170 Personen befördern,darf aber keinen Rettungswagen fahren,weil er als Lkw gilt.Wie blöd ist das denn?????
Diese Ärgernisse haben wir in Österreich auch. Ich habe C, CE und C95 gemacht und darf nach zwei Jahren im Besitz der Klassen einen Bus gerade mal aus den "Gefahrenbereich" bringen. So als, ob es eine komplett andere Technik wäre. Ich wittere hier Geldmacherei -.-
Trekker, Radlader, Muldenkipper, Asphaltwalze usw.. darf ich ja auch fahren, der Klasse C sei dank. Aber nönö, mal eben nen 12 Sitzer aus den Gefahrenbereich bringen gibt Ärger xD
Habe CE klasse aber keine D ? Bekommt man das automatisch beim Führerschein Wechsel ?
Ich kann demnächst den D/ DE schein machen, besitze aber keinen B schein, aber Ich könnte dann ein Pfw führen oder?
Dazu sollte man nachreichen, dass der B96 nur in Deutschland gilt! Auch der Führerschein "B" berechtigt in einigen Ländern ein Moped/Motorroller bis 125cm2 mit einer Leistung von bis 36kw fahren zu dürfen. Von daher, ist die Führerscheinnovelle von 1999 nur eine Geldquelle einiger Fahrschulen.
Der B96 gilt Europaweit.
"Wo ist die B96-Erweiterung gültig? Die Führerscheinerweiterung B96 ist europaweit und unbefristet gültig" - autozeitung
Zweistellige Schlüsselnummern gelten immer Europaweit, dreistellige nur im jeweiligen Land.
@@cokefridger Nein! Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland auf den Führerschein B196 erweitert werden. Damit darf man Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren - allerdings nur in der Bundesrepublik. Das könnte sich mit der 4.
Führerscheinrichtlinie ändern: Die bisher nur national geltenden Regelungen würden zukünftig auch EU-weit anerkannt. Fahrten mit einem 125er-Motorrad über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich. Quelle: ADAC
@@mirkostumpf3341 Du hast B96 geschrieben, meinst du B196?
"Dazu sollte man nachreichen, dass der B96 nur in Deutschland gilt!"
eine zweite Frage, ist es richtig, daß auch die Klasse 3 nur max 8 Fahrgäste erlaubt und ich für mehr zusätzlich einen Personenbeförderungsschein benötige und ist es aiuch richtig daß ioch mit der Klasse 2 auch einen leeren Bos bewegen darf ?
Ich finde das immer witzig wenn jemand erzählt das C selten erworben wird und ich den habe. 😂
Hast du auch CE ?
Du bist bei der Feuerwehr, da braucht man kein CE.
@@doni7368 . Nein. Bin ich nicht.
@@jorgschimmer8213 Aber warum hast du nur Lkw? Ohne Anhänger.
Hast ein camper oder wofür nur c
Ok. Weil Ihr gefragt habt. Ich war vor 20 Jahren bei der Bundeswehr und mein Dienstposten war „ Kraftfahrer C“( Unimog) . Den habe ich dann Zivil umschreiben lassen und verlängere der ihn seit dem regelmäßig.
Wieder ein schönes Video Horst. Zu erwähnen wäre noch eventuell gewesen die Klasse B197 / Wegfall der Automatikregelung.
Es gibt keine Klasse B197 ! Es gibt eine Klasse B ! Und dazu entsprechende Schlüsselzahlen.
Wer B197 sagt, da weißt du genau, der kommt aus dem Westen, weil der heutige Führerschein ist eigentlich der Führerschein der DDR.
@@doni7368 Jepp, da hast du recht, ist nur eine Schlüsselzahl. Nur ob das jemand aus West oder Ost sagt, es bleibt bei B197.
@@BKFKanal Und was hast du von der 197 ? Hat im Ausland keine Gültigkeit. Dreistellige Schlüsselzahlen sind nationale Bestimmungen.
@@doni7368 Die Schlüsselzahl B197 ist zwar eine nationale Schlüsselzahl , bei Erwerb darf diese aber auch im Ausland uneingeschränkt genutzt und gefahren werden. Das unterscheidet sich zum Beispiel von der B196 , die nur in Deutschland gilt. Ich wollte mit meinem obigen Kommentar nur zum Ausdruck bringen , das man das mit der B197 hätte erwähnen können.
Hallo,leider fehlen die Zusätze wie B196,oder dreirädrige Roller die mit dem B Schein gefahren werden dürfen und deren Voraussetzungen...sonst gutes Video! Vg
Ich denke die ganzen Schlüsselzahlen sind eher was für ein eigenes Video und die dreirädigen Fahrzeuge fallen genau genommen unter die Motorradklassen also AM bis A.
@@DHLpenner2 Doch, ich habe den Code 79.04 und 79.04 - sind Dreiräder und der zweite Code ist dafür, dass ich (wer auch immer das macht LOL) 'nen Dreirad mit nem Hänger zu fahren, bis max. 750kg Gespanngewicht. Hab' ich dazubekommen weil ich auch CE gemacht habe. :)
@@BruceCarbonLakeriver das Ding ist die von dir angeführten Schlüsselzahlen bekommt man weil man eine Besitzstandswahrung für eine alte Fahrerlaubnisklasse bekommen hat und diese nicht 1 zu 1 in die aktuellen Klassen Klassen übertragen werden konnte. ZB "B96" und "B196" sind hingegen Erweiterungen.
@@DHLpenner2 Ne, weil ich damals auch keine Befähgung für Dreiräder hatte. Wobei damals 2007 war, wo ich meinen B-Lappen bekam. Oder bin ich da falsch? Aja, ich sollte dazusagen, dass ich Österreicher bin, wenngleich diese Dinger ja EU-Harmonisiert sein sollen...
Wie sieht das beim BE eigentlich mit den Anhängern aus, die man fahren darf? Dürfen die mehr als eine Achse haben?
Mein Klasse III-Schein wurde bei der Umschreibung zum C1E bzw. CE mit Begrenzung des Gewichts des Gespanns auf 12 Tonnen¹. Ich war aber immer auf 3 Achsen beschränkt, mit der Ausnahme der Zwillingsachse am Anhänger, also Hänger mit 2 Achsen, die nicht weiter als einen Meter voneinander entfernt sind.
¹Was eine Verschlechterung für mich ergibt: Der Kl. III (Bis1989 erworben) erlaubte mir einen 7,5-Tonner LKW mit einem Anhänger von einer Gesamtmasse von 90% des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs zu fahren. 7,5+7,5x0,9=14,25 ²
²Ein Trinkspiel mit den ganzen Ausnahmen von Stichtagen der Ausstellungsdaten würde vermutlich zur Alkoholvergiftung aller teilnehmenden führen. Nichtmal die härteste sibirische Leber hält *das* aus!
"Wie sieht das beim BE eigentlich mit den Anhängern aus, die man fahren darf? Dürfen die mehr als eine Achse haben?" - nachdem alles EU normiert wurde ist der Unsinn mit den Achsen weggefallen.
Es gibt nun folgende Anhängerklassen:
O1 - bis 750kg GM (B Führerschein reicht dafür aus)
O2 - bis 3500kg GM (C96 bzw BE notwendig mit einem Unterschied den ich nach der Tabelle erkläre)
O3 - bis 10 000kg GM (C1E - einziges Limit: Der Zug darf nicht über 12 Tonnen wiegen)
O4 - unbegrenzt. (Nur mit CE)
Code 96 erlaubt einem Anhänger der Klasse O2 zu fahren, jedoch ist das Gespanngewicht auf 4250kg begrenzt. Beim BE kann man in die Vollen gehen und 7 Tonnen fahren (Zugfahrzeug 3500kg + Anhänger 3500kg).
Die Achszahl ist nur noch Sache des Herstellers und der Achlastgrenzen, in Österreich darf eine Antriebsachse 11,5 Tonnen auf die Straße bringen, eine nicht angetriebene höchstens 10 Tonnen. (Fahren mit Spikes bis max 1800kg Achslast). Das ist zu wissen/kontrollieren. Hat aber nix mehr mit dem Lappen zu tun.
Dürftest auch nen O2 (Anhänger bis 3500kg) fahren auch wenn er 4 Achsen hat, solange du C96 oder BE hast ^^
Von den Führerscheinklassen L und T war hier jetzt leider garniert die Rede.
Das hätte mich jetzt halt auch noch interessiert was man mit diesen Klassen so fahren und machen darf . :-/
Gutes Video
Aber es waren nicht alle Klassen.
Den Trecker hast du komplett unter den Tisch fallen lassen. Sehr Schade.
Was ich mir Frage, ob man die Klasse T mit geliefert bekommt, wenn man CE macht, Schließlich müssen die Schlepperfahrer beim Sandtransport oder an Biogasanlage den CE vorlegen (falls ein anderer Cx ausreicht kann man mich gerne korrigieren )
Ich habe in Österreich CE mit C95 gemacht und den Trekker dazubekommen. Hatte auch Trekker-Fragen bei der theor. Prüfung dabei.
Was ich nicht verstehe: Ich habe 2004 den CE - Führerschein gemacht und darf damit Fahrzeuge auch jenseits der 40t bewegen [(im Moment 3m breit, 16m lang, 60t schwer) oder auch (20m lang, 90t schwer)] aber ich darf keinen LEEREN Omnibus zu Überführungsfahrten (oder bis 9 Pers) führen.
Mein Bruder hat 2010 die Klasse BE erworben, und ist mit Gelenkbussen und ähnlichem unterwegs aber darf keine Lkw der Klasse C1E führen.....
Moin,
Mit Klasse C darf nicht mehr alles gefahren werden nämlich der Kraftomnibus.
Klasse D darf unter bestimmten Voraussetzungen auch mit 18 erworben werden.
Kraftomnibus darf dann mit CE gefahren werden, wenn das Fahrzeug leer ist
@@peers1111 aber nur wenn es zur Überprüfung des technischen Zustands ist oder als schlüsselzahl eingetragen ist.
@@dominikseidel7632 Danke
Bien! Muy bien!
Ich habe über 50 Jahre einen F-Schein. Ich habe den Eindruck, dass es zu viele Juristen in Europa giebt, die sich so etwas ausdenken. Beim Fahren kann man nur noch beide Hände über dem Kopf zusammenschlagen.
Tolles Video aber ich habe schon 2008 den Führerschein mit begleitendem Fahren gemacht somit vor 2011
Kurze frage, was ist mit b196 Motorrad fahren mit auto Führerschein oder hab ich dass falsch verstanden?
Wo hast du den L und T gelassen?
Gruss christian
Meine Frage ist. Als was gilt der "Zieharmoniker Bus" als D oder DE? Und welchen Führerschein braucht man eigentlich für die Wuppertaler Schwebebahn?
Der Ziehharmonikabus wird Schubgelenkbus genannt und darf mit Klasse D gefahren werden. Weil es sich beim hinteren Teil nicht um einen Anhänger handelt, sondern um die Motor und Antriebseinheit. Für die Wuppertaler Schwebebahn braucht man vermutlich den Eisenbahntriebfahrzeugschein der Klasse B. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher...
AM inkludiert auch die Microautos dIe nur 45 km/h fahren. Also soweit mir das bekannt ist. Hier wird diese unter den Führerschein B1 gestellt. Ist wohl ne deutsche Sonderregelung..^° wie das mit der Drosselei der Moteorräder für die Klasse A bis 2013..^°
A1 oder A2 lassen Dreiräder ab 18. Sogar unbegrenzt zu. Und seit 2013 ist zwischen Den Klassen A1 A2 und A ein Klassen aufstieg erforderlich den gabs davor nicht. Da musste man A2 komplett neu machen wenn man den A1 hatte, jedoch bekam mn wie im Video erklärt nach 2 jahren auf Antrag und Bescheinigung von einer gewissen fahr leistung den Führerschein A. Aber wie gesagt das gilt so jetzt eben nicht mehr.. Momentan gilt es bei den Motorrädern eine Aufstiegsprüfung abzulegen die nach 2 jahren Besitz der kleineren Klasse abgelegt werden kann und aus einer praktischen Prüfung besteht. Zwar werden weder Theoiestunden und Prüfung, noch Fahe stunden gefordert. Jedoch empielt es sich zumindest 2 drei solcher wahr zu nehmen da man dann doch nach zweijahren fahrerrei nicht mehr Fahrschulmäßig fährt. Und die Theorie kann man ruhig mal war mehmen da man die in den meisten Fahrschulen trozdem mit bezahlt und es sowieso nicht ganz unsinnig ist sein wissen aufzufrischen. Sinnvollerweise kombiniert man den A2 mit dem Auto dann kann man sich ne ganze stange geld sparen. Ich selbst war dazu zu dähmlich..^^ naja wollte damals aber auch meine Eltern ncht anpumpen..^^
Achja Das Begleitefahren ist glaube ich auch mitlerweile auf 16 herabgesetzt worden.^^