Du hast recht , „Zugriffsbereit“ ist eine Schusswaffe, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit weniger als drei Handgriffen in weniger als drei Sekunden). umgekehrt mit mehr als 3 Handgriffen und länger als 3 Sekunden also nicht zugriffsbereit von einem Schloß oder Verschlossenem Behältnis ist nirgends die Rede.
Dazu fällt mir noch was ein. Wenn es beim Transport im "nicht zugriffsbereiten Zustand" zum Schießstand oder Büma zu einer Polizeikontrolle kommt und klar ist, daß eine Feuerwaffe transportiert wird, sollte man das Öffnen des Futterals auf Verlangen der Beamten *nicht selbst* vornehmen, sondern lediglich das Schloss entsperren. Da liegt nämlich eine Grauzone, bei der man von mißgünstigen Beamten angeschmiert werden kann. Öffnet man das Futteral selbst, kann es als Führen außerhalb der Jagdausübung ausgelegt werden. Deshalb: Holzauge, sei wachsam und sich nicht veräppeln lassen.
Dazu muss auch gesagt werden, dass dann selbst der Polizeibeamte die Waffe nicht aus dem "Transportbehälter" nehmen darf um zum Beispiel die Seriennummer abzugleichen. Dies darf er nur, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.
Auch das Mährchen mit dem auf Verlangen zum Vorzeigen der Waffe, nicht selber öffnen dürfen ist ein Märchen. Wenn mich ein Polizist um Amtshilfe bittet, darf ich sogar laden und einen Fangschuss antragen…
Warum gibt es eigentlich bei dem Thema immer so viele Schlaumeier ala „wo steht dass es verschlossen sein muss“? Ja im Gesetzt und lt gängiger Rechtsprechung auch schon mehrfach entschieden. Leute macht einfach ein Schloss ran und gut ist oder lasst es drauf ankommen wie eure Behörde dass beurteilt mit allen Konsequenzen. Bin sicher jeder von denen mit der grossen Klappe hier hat ein Schloss dran 😁
Selbst eine Behörde hat sich an geltendes Recht zu halten. Da sitzen auch nur Menschen und die haben sich genauso daran zu halten. Nach Gutdünken entscheiden die gar nichts. Man muss nicht päpstlicher sein als der Papst. Das Waffengesetz in Deutschland ist schon viel zu streng.
Das Schloss am Futteral ist genau genommen optional. Allerdings erspart einem ein Schloss ganz einfach unnötige und unangeneme Diskussionen weshalb ich auch immer ein Schloss am Futteral habe. Die Waffe darf nicht zugriffsbereit sein. Definiert wird die Zugriffsbereitschaft wie folgt: Ist die Waffe in unter 3 Sekunden oder mit weniger als drei Handgriffen in Anschlag zu bringen wird sie nicht Transportiert sondern Geführt und das bedarf eines Waffenscheins.
Größtenteils stimme ich zu, zwei Kommentare habe ich zu dem Video dennoch ;-) - Auf dem Weg zur- & von der Jagd: Die Waffe darf nicht geladen oder unterladen sein, Munition an der Waffe z.B. am Schaft ist jedoch erlaubt. (Schaftmagazin / Schaftetui) - Transport zum Schießstand, Büchsenmacher etc.: Das Gesetz fordert ein "Geschlossenes Behältnis" jedoch kein "Abgeschlossenes Behältnis", das Schloss ist somit Überflüssig! Damit ist ebenfalls der Forderung nach "nicht zugriffsbereit" genüge getan. Hierzu gibt es ein Urteil welches besagt, dass die Waffe nicht "in unter 3 Sekunden oder in unter 3 Handgriffen" in Anschlag gebracht werden darf. Wegen des "oder" reicht es wenn ein Kriterium berteits nicht erfüllt wird. Wobei man beim Aussteigen aus dem Auto und dem Herausnehmen aus dem Futeral schon weit über 3 Handgriffen und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch jenseits der 3 Sekunden ist. LG
Danke für dein Feedback. Laut Waffengesetz ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird (Anlage 1 Abschnitt 2 Ziffer 13 zum WaffG) - der Gesetzgeber fordert also ein verschlossenes Behältnis ;-)
Am Schaft ja, aber nicht in der Waffe, also auch nicht in einem internen Schaftmagazin. Da gibt es auch ein schon etwas älteres Gerichtsurteil zu, AZ habe ich leider nicht mehr.
Beim Transport z.B. zum Büma gilt eine Waffe auch als nicht zugriffsbereit wenn sie in einem unverschlossenem ( also ohne Schloss ) Futteral im Kofferraum liegt. In der WaffVwv. § 12 ff ist es genau beschrieben. Das Schloss am Futteral wird nicht zwingend gefordert, sondern nur empfohlen, wenn die Waffe z.B. auf dem Rücksitz liegt. Textauszug: Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befinden).
Im Prinzip ja. Auch, wenn man zu Fuß unterwegs ins Revier ist. Allerdings dann nicht wundern, wenn man vom Blau-Silber Partybus gestellt wird. Irgend ein Schlauberger ruft da garantiert gleich an.
Im verschlossenen Futteral ja. Anders sieht es in öffentlichen Verkehrsmitteln aus. So untersagt z.B. die Deutsche Bahn in ihren Beförderungsrichtlinien den Waffentransport, was im Rahmen des Hausrechts auch rechtens ist.
moin, der begehungsschein sollte auch dabei sein, und wo im gesetzt steht unter verschlossen das es mit einem schloss versehen sein muss? eine tasche oder koffer der mit dem vorhandenen verschlüssen oder reisverschluss zu ist gilt doch als verschlossen?
Gesetzlich ist ein Vorhängeschloss nicht vorgeschrieben, sondern nur das "verschlossene" Behältnis. Daher nennt unser Kollege das Futteral mit Schloss als Beispiel. Wie "leicht" der Zugang zur Waffe ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Mit einem Vorhängeschloss ist man in der Regel auf der sicheren Seite. :-)
Bei einer Verkehrskontrolle ist es das erste was ich sage wenn die Polizei am Fenster ist. Meist wollen die nur kurz mal die Waffen sehen, WBK und Co. egal. Gerne auch mal zum Schießen im Schützenverein einladen. Weiterfahrt meist nach 5 min. Ohne weitere Kontrollen oder Fragen. (Schützen/Jäger sind zuverlässig! Zumindest hier in den Landkreisen ist dies auch der Polizei bekannt). Hatte auch schon welche die wollten weder WBK/Führerschein und Co. sehen.
Gesetzlich ist ein Vorhängeschloss nicht vorgeschrieben, sondern nur das "verschlossene" Behältnis. Daher nennt unser Kollege das Futteral mit Schloss als Beispiel. Wie "leicht" der Zugang zur Waffe ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Mit einem Vorhängeschloss ist man in der Regel auf der sicheren Seite. :-)
Das ist die Problematik unserer wischiwaschi Gesetze wo alles doch iwie auslegen könntest -> verschlossen vs geschlossen... Wo steht, dass beim Transport der Waffe 0,00 Promille zählen und weshalb ist beim Auto fahren die Auslegung der Zuverlässigkeit plötzlich oberhalb 0,00
Es muß kein Schloss sein, ist aber die sinnvollste Lösung. Wenn du 1 Mio. Kabelbinder daheim hast, kannst du auch diesen Bestand über die Zeit damit verbrauchen ;)
Gesetzlich ist ein Vorhängeschloss nicht vorgeschrieben, sondern nur das "verschlossene" Behältnis. Daher nennt unser Kollege das Futteral mit Schloss als Beispiel. Wie "leicht" der Zugang zur Waffe ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Mit einem Vorhängeschloss ist man in der Regel auf der sicheren Seite. :-)
Für Jäger gilt bei der Kurzwaffe das selbe wie für die Langwaffe. Die Waffe darf auf dem weg zur Jagd und auf dem weg nach Hause von der Jagd geführt werden allerdings vollständig entladen. Im Revier darf die KW sogar geladen geführt werdern, wird allerdings ein Fahrzeug bestiegen muss die KW genau wie die LW aus Sicherheitsgründen vollständig entladen werden.
Muss ich auf dem Weg zur Jagdausübung nicht noch ein Dokument mitführen, aus dem entnehmbar ist, wo ich jage? Also nen Begehungsschein oder ne Jagdeinladung… Ansonsten ist ja im Zweifel nicht feststellbar, dass der Transport gerechtfertigt ist.
Schaden tut ein Begehungsschein allerdings nicht, ein Kollege wurde vor kurzem kontrolliert und die Polizisten wollten einen Nachweis dass er hier auch wirklich eine Waffe führen darf! Wie der Vorredner schon sagt, Pflicht Nein aber es ist gut einen dabei zu haben!
Der Begehungsschein oder die Jagdeinladung oder die WhatsApp Jagdeinladung macht es vielleicht dem Polizisten einfacher, nur kennt er die Reviere in seinem Wirkungsbereich!? Wenn nicht, soll er halt machen, was er für richtig hält… wenn er meint, die Waffe sicherstellen zu müssen…. Gut, aber das wird Ärger geben! Das mit dem Schloss steht auch in keinem Gesetz explizit, sonder ergibt sich aus Richertauslegung und Verwaltungsvorschriften, … wird sich halt immer mehr vom Gesetztestext entfernen, bis es irgendwann mal explizit drin stehen wird. (Eine durchsichtige Palsiktüte mit schloss oder ein Fischernetz mit Schloss ist auch ein Abgeschlossenes Behältnis. Dann kommt aber irgendwann eine Zertifizierung mit elektronischen Zahlenschloss oder Fingerabdrck Scanner oder… es muss eine zweite Person zur Bewachung mitfahren…. Man man man, wie einfach hatte es der Opa! Drilling von der Garderobe genommen, geladen isser ja, aufs Rad gesetzt und ins Feld gefahren!
Der Revierinhaber benötigt keinen Begehungsschein. In manchen Revieren ist es auch üblich, dass die Gäste kurzfristig telefonisch eingeladen werden, wenn z. B. Sauen im Revier sind. Man sollte aber wenigstens Auskunft geben können wer in welches Revier einlädt. Im Zweifel wird die Polizei nachprüfen.
Das ist nur teils korrekt. Wir dürfen z.b. zu einem Geschäft gehen und eine Brotzeit kaufen. Das Geschäft sollte aber nicht in gegengesetzter Richtung liegen. Handfeuerwaffen dürfen wir ungeladen sogar im Holster mit in das Geschäft nehmen. Gemacht hab ich das noch nicht... Sehe darin keinen Mehrwert, außer Potential zum Streit/Stress.
@@christians.9962 Zwei Dinge sind zu beachten, zum einen dürfen die Waffen nicht erkennbar im Auto belassen werden und zum anderen könnte die Kurzwaffe im Geschäft als Führen ausgelegt werden, ausserdem kollidiert man da auch schnell mit dem Hausrecht des Inhabers.
@@udoscharfenstein4192 Ich Stand schon neben der Beamtin von der Unteren Waffenbehörde in der Tanke auf dem Weg zur Jagd mit Kurzwaffe sichtbar im Holster, außer einem netten wie geht es Ihnen und nah Dienstwagen voll tanken war da gar nichts.
Knackig kurz und bündig!!
Weidmannsheil 🌿📯
Auf das Wesentliche beschränkt, kurz und knackig behandelt und erklärt👍🍀
Gruß & Weidmannsheil aus Berlin, Sven 🙋♂️
Danke dass daraus kein 20-30 Minuten Video gemacht wurde.
kurz und bündig!
Danke :-)
Gut. Kurz und knackig. Weidmannsheil…
Nach studieren der gesetzlichen Vorschriften, halte ich die Aussage im Video "Vorhängeschloss am Futteral" für eine falsche Information !!
Du hast recht , „Zugriffsbereit“ ist eine Schusswaffe, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann (d.h. mit weniger als drei Handgriffen in weniger als drei Sekunden). umgekehrt mit mehr als 3 Handgriffen und länger als 3 Sekunden also nicht zugriffsbereit von einem Schloß oder Verschlossenem Behältnis ist nirgends die Rede.
Dazu fällt mir noch was ein. Wenn es beim Transport im "nicht zugriffsbereiten Zustand" zum Schießstand oder Büma zu einer Polizeikontrolle kommt und klar ist, daß eine Feuerwaffe transportiert wird, sollte man das Öffnen des Futterals auf Verlangen der Beamten *nicht selbst* vornehmen, sondern lediglich das Schloss entsperren. Da liegt nämlich eine Grauzone, bei der man von mißgünstigen Beamten angeschmiert werden kann. Öffnet man das Futteral selbst, kann es als Führen außerhalb der Jagdausübung ausgelegt werden. Deshalb: Holzauge, sei wachsam und sich nicht veräppeln lassen.
Dazu muss auch gesagt werden, dass dann selbst der Polizeibeamte die Waffe nicht aus dem "Transportbehälter" nehmen darf um zum Beispiel die Seriennummer abzugleichen. Dies darf er nur, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.
@@herrmannlehmann6046 das ist nicht richtig.
Auch das Mährchen mit dem auf Verlangen zum Vorzeigen der Waffe, nicht selber öffnen dürfen ist ein Märchen. Wenn mich ein Polizist um Amtshilfe bittet, darf ich sogar laden und einen Fangschuss antragen…
Uff, wieder was wichtiges gelernt, danke.
Sehr knackig 👍🏻👍🏻👍🏻 WMH🍀
Warum gibt es eigentlich bei dem Thema immer so viele Schlaumeier ala „wo steht dass es verschlossen sein muss“? Ja im Gesetzt und lt gängiger Rechtsprechung auch schon mehrfach entschieden. Leute macht einfach ein Schloss ran und gut ist oder lasst es drauf ankommen wie eure Behörde dass beurteilt mit allen Konsequenzen. Bin sicher jeder von denen mit der grossen Klappe hier hat ein Schloss dran 😁
Selbst eine Behörde hat sich an geltendes Recht zu halten. Da sitzen auch nur Menschen und die haben sich genauso daran zu halten. Nach Gutdünken entscheiden die gar nichts.
Man muss nicht päpstlicher sein als der Papst. Das Waffengesetz in Deutschland ist schon viel zu streng.
Das Schloss am Futteral ist genau genommen optional. Allerdings erspart einem ein Schloss ganz einfach unnötige und unangeneme Diskussionen weshalb ich auch immer ein Schloss am Futteral habe. Die Waffe darf nicht zugriffsbereit sein. Definiert wird die Zugriffsbereitschaft wie folgt: Ist die Waffe in unter 3 Sekunden oder mit weniger als drei Handgriffen in Anschlag zu bringen wird sie nicht Transportiert sondern Geführt und das bedarf eines Waffenscheins.
Genau, lieber ein Schloss am Futteral, als mit der Polizei zu diskutieren. 🙈
Das sollte man als Jäger aber wissen!
Wo (welches Gesetz und welcher Paragraph) steht, dass die Waffe mit einem Schloss in einem Futteral gesichert sein muss?
Größtenteils stimme ich zu, zwei Kommentare habe ich zu dem Video dennoch ;-)
- Auf dem Weg zur- & von der Jagd:
Die Waffe darf nicht geladen oder unterladen sein, Munition an der Waffe z.B. am Schaft ist jedoch erlaubt. (Schaftmagazin / Schaftetui)
- Transport zum Schießstand, Büchsenmacher etc.:
Das Gesetz fordert ein "Geschlossenes Behältnis" jedoch kein "Abgeschlossenes Behältnis", das Schloss ist somit Überflüssig!
Damit ist ebenfalls der Forderung nach "nicht zugriffsbereit" genüge getan.
Hierzu gibt es ein Urteil welches besagt, dass die Waffe nicht "in unter 3 Sekunden oder in unter 3 Handgriffen" in Anschlag gebracht werden darf.
Wegen des "oder" reicht es wenn ein Kriterium berteits nicht erfüllt wird.
Wobei man beim Aussteigen aus dem Auto und dem Herausnehmen aus dem Futeral schon weit über 3 Handgriffen und mit hoher
Wahrscheinlichkeit auch jenseits der 3 Sekunden ist.
LG
Danke für dein Feedback. Laut Waffengesetz ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird (Anlage 1 Abschnitt 2 Ziffer 13 zum WaffG) - der Gesetzgeber fordert also ein verschlossenes Behältnis ;-)
Am Schaft ja, aber nicht in der Waffe, also auch nicht in einem internen Schaftmagazin. Da gibt es auch ein schon etwas älteres Gerichtsurteil zu, AZ habe ich leider nicht mehr.
Beim Transport z.B. zum Büma gilt eine Waffe auch als nicht zugriffsbereit wenn sie in einem unverschlossenem ( also ohne Schloss ) Futteral im Kofferraum liegt. In der WaffVwv. § 12 ff ist es genau beschrieben. Das Schloss am Futteral wird nicht zwingend gefordert, sondern nur empfohlen, wenn die Waffe z.B. auf dem Rücksitz liegt.
Textauszug: Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befinden).
An alles gedacht, außer an den Führerschein 😂😅❤
Danke für das Video. Noch eine Frage: Darf man ein Gewehr auch auf dem Fahrrad mitnehmen?
Im Prinzip ja. Auch, wenn man zu Fuß unterwegs ins Revier ist. Allerdings dann nicht wundern, wenn man vom Blau-Silber Partybus gestellt wird. Irgend ein Schlauberger ruft da garantiert gleich an.
@@norwegianwood2145 ach krass, besten Dank für die Antwort!
Hier mal eine kleine Reportage zum Thema Fahrrad und Jagen ;-) www.pirsch.de/jagdpraxis/mit-fahrrad-ins-revier-nur-mit-muskelkraft-auf-jagd-37049
Im verschlossenen Futteral ja. Anders sieht es in öffentlichen Verkehrsmitteln aus. So untersagt z.B. die Deutsche Bahn in ihren Beförderungsrichtlinien den Waffentransport, was im Rahmen des Hausrechts auch rechtens ist.
@@udoscharfenstein4192 wie kommst du auf verschlossen? ob ich zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto ins Revier komme ist doch nebensächlich!
moin, der begehungsschein sollte auch dabei sein, und wo im gesetzt steht unter verschlossen das es mit einem schloss versehen sein muss? eine tasche oder koffer der mit dem vorhandenen verschlüssen oder reisverschluss zu ist gilt doch als verschlossen?
Nö, das gilt als geschlossenes Behältnis . So darfst du Munition transportieren , Waffen gehören in ein verschlossenes Behältnis.
Muß kein Schloss sein. Wenn du Fabrikant für Kabelbinder bist, kannst du auch jedes Mal das Behältnis mit Kabelbindern zugriffssicher verschließen ;)
Gesetzlich ist ein Vorhängeschloss nicht vorgeschrieben, sondern nur das "verschlossene" Behältnis. Daher nennt unser Kollege das Futteral mit Schloss als Beispiel. Wie "leicht" der Zugang zur Waffe ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Mit einem Vorhängeschloss ist man in der Regel auf der sicheren Seite. :-)
Bei einer Verkehrskontrolle ist es das erste was ich sage wenn die Polizei am Fenster ist. Meist wollen die nur kurz mal die Waffen sehen, WBK und Co. egal. Gerne auch mal zum Schießen im Schützenverein einladen. Weiterfahrt meist nach 5 min. Ohne weitere Kontrollen oder Fragen. (Schützen/Jäger sind zuverlässig! Zumindest hier in den Landkreisen ist dies auch der Polizei bekannt). Hatte auch schon welche die wollten weder WBK/Führerschein und Co. sehen.
Wozu sagst du denen, dass du die Büchse im Auto hast?
@@Buntspecht85 Damit vermeide ich einen nervösen finger an der Waffe wenn es zum Kofferraum geht.
was ist wenn ich noch keine wbk habe ? z.b ich kaufe jetzt eine büchse und fahre heim ?
Was gehört zu Jagd Ausübung, zb. Hundeausbildung u.ä. Wo steht das mit dem Schloß?
Gesetzlich ist ein Vorhängeschloss nicht vorgeschrieben, sondern nur das "verschlossene" Behältnis. Daher nennt unser Kollege das Futteral mit Schloss als Beispiel. Wie "leicht" der Zugang zur Waffe ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Mit einem Vorhängeschloss ist man in der Regel auf der sicheren Seite. :-)
wo steht das ein Vorhängeschloss Pflicht ist?
Das ist die Problematik unserer wischiwaschi Gesetze wo alles doch iwie auslegen könntest -> verschlossen vs geschlossen...
Wo steht, dass beim Transport der Waffe 0,00 Promille zählen und weshalb ist beim Auto fahren die Auslegung der Zuverlässigkeit plötzlich oberhalb 0,00
Es muß kein Schloss sein, ist aber die sinnvollste Lösung. Wenn du 1 Mio. Kabelbinder daheim hast, kannst du auch diesen Bestand über die Zeit damit verbrauchen ;)
Gesetzlich ist ein Vorhängeschloss nicht vorgeschrieben, sondern nur das "verschlossene" Behältnis. Daher nennt unser Kollege das Futteral mit Schloss als Beispiel. Wie "leicht" der Zugang zur Waffe ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Mit einem Vorhängeschloss ist man in der Regel auf der sicheren Seite. :-)
Mich hätte noch die Kurzwaffe interessiert 🤔…… ansonsten kurz und präzise 👍😊
Das kann unser Kollege bestimmt auch einmal kurz und knapp zusammenfassen. ;-)
es gilt das gleiche wie bei der Langwaffe
Für Jäger gilt bei der Kurzwaffe das selbe wie für die Langwaffe. Die Waffe darf auf dem weg zur Jagd und auf dem weg nach Hause von der Jagd geführt werden allerdings vollständig entladen. Im Revier darf die KW sogar geladen geführt werdern, wird allerdings ein Fahrzeug bestiegen muss die KW genau wie die LW aus Sicherheitsgründen vollständig entladen werden.
Das mit dem Schloss war mal.
Muss ich auf dem Weg zur Jagdausübung nicht noch ein Dokument mitführen, aus dem entnehmbar ist, wo ich jage? Also nen Begehungsschein oder ne Jagdeinladung… Ansonsten ist ja im Zweifel nicht feststellbar, dass der Transport gerechtfertigt ist.
Nein musst du nicht denn du kannst ja auch als Jagdgast eingeladen sein wo du nicht weißt wo sich das Revier explizit befindet!
Schaden tut ein Begehungsschein allerdings nicht, ein Kollege wurde vor kurzem kontrolliert und die Polizisten wollten einen Nachweis dass er hier auch wirklich eine Waffe führen darf! Wie der Vorredner schon sagt, Pflicht Nein aber es ist gut einen dabei zu haben!
Der Begehungsschein oder die Jagdeinladung oder die WhatsApp Jagdeinladung macht es vielleicht dem Polizisten einfacher, nur kennt er die Reviere in seinem Wirkungsbereich!? Wenn nicht, soll er halt machen, was er für richtig hält… wenn er meint, die Waffe sicherstellen zu müssen…. Gut, aber das wird Ärger geben!
Das mit dem Schloss steht auch in keinem Gesetz explizit, sonder ergibt sich aus Richertauslegung und Verwaltungsvorschriften, … wird sich halt immer mehr vom Gesetztestext entfernen, bis es irgendwann mal explizit drin stehen wird. (Eine durchsichtige Palsiktüte mit schloss oder ein Fischernetz mit Schloss ist auch ein Abgeschlossenes Behältnis. Dann kommt aber irgendwann eine Zertifizierung mit elektronischen Zahlenschloss oder Fingerabdrck Scanner oder… es muss eine zweite Person zur Bewachung mitfahren…. Man man man, wie einfach hatte es der Opa! Drilling von der Garderobe genommen, geladen isser ja, aufs Rad gesetzt und ins Feld gefahren!
Der Revierinhaber benötigt keinen Begehungsschein. In manchen Revieren ist es auch üblich, dass die Gäste kurzfristig telefonisch eingeladen werden, wenn z. B. Sauen im Revier sind. Man sollte aber wenigstens Auskunft geben können wer in welches Revier einlädt. Im Zweifel wird die Polizei nachprüfen.
Was mE noch erwähnenswert wäre: auf dem Weg zur/von der Jagd sind keine Umwege erlaubt; analog dem Arbeitsweg (Wegeversicherung)
Das ist nur teils korrekt.
Wir dürfen z.b. zu einem Geschäft gehen und eine Brotzeit kaufen. Das Geschäft sollte aber nicht in gegengesetzter Richtung liegen. Handfeuerwaffen dürfen wir ungeladen sogar im Holster mit in das Geschäft nehmen. Gemacht hab ich das noch nicht... Sehe darin keinen Mehrwert, außer Potential zum Streit/Stress.
@@christians.9962 Zwei Dinge sind zu beachten, zum einen dürfen die Waffen nicht erkennbar im Auto belassen werden und zum anderen könnte die Kurzwaffe im Geschäft als Führen ausgelegt werden, ausserdem kollidiert man da auch schnell mit dem Hausrecht des Inhabers.
@@udoscharfenstein4192 Ich Stand schon neben der Beamtin von der Unteren Waffenbehörde in der Tanke auf dem Weg zur Jagd mit Kurzwaffe sichtbar im Holster, außer einem netten wie geht es Ihnen und nah Dienstwagen voll tanken war da gar nichts.