@@ericwollenschlager2686 Ich bin Sportschütze und kann sagen dass wir seit Jahren von den Behörden getritzt werden. Wenn ich heute eine illegale Waffe erwerben will ist das nur eine Frage des Geldes. Das mit den freilaufenden Messermännern stimmt, aber es ist schlecht wenn du mit einem Messer zu einer Schießerei gehst 😉
Wie gesagt die Notwendigkeit der Kontrollen ist offensichtlich und sollte eigentlich die wenigsten vernünftigen Waffenbesitzer stören. Es gibt genügend Spinner die ein schlechtes Licht auf legalen Waffenbesitz fallen lassen, da finde ich es nicht ganz verkehrt dass diese bei Kontrollen aus de Verkehr gezogen werden.
Guten Morgen, Ihr habt den Tipp gegeben, jemanden als Zeuge zur Kontrolle hinzuzuziehen. Wie lange kann ich der Behörde (sichtlich sehr subjektiv) ein Warten auf diesen Zeugen, bei unangekündigter Kontrolle zumuten? Gibt es dazu einen Anhaltspunkt? Besten Dank Michael
Guten Morgen Michael, die Frage kann ich leider nicht beantworten, ohne in Richtung Rechtsberatung zu gehen. Ich würde empfehlen, sich bereits im Vorhinein ein, zwei Personen zu überlegen, die man dann im Zweifel schnell erreichen kann. Beste Grüße Alexander Mathis
@@LS-ut8gr ich hab das zwar selbst noch nicht erlebt, aber ich kenne Geschichten in der weiteren Familie wo sich ein Familienstreit auch in Behördendinge niedergeschlagen hat (Weil eine Seite des Streits zeitgleich auch einen Beamten in der Behörde hatte und somit eine Baugenehmigung für die andere Seite des Streits rausgezögert wurde) mit anderen Worten kein Beamte ist per Definition zu 100% vertrauenswürdig und erfüllt nur Recht und Ordnung nach bestem Wissen und Gewissen. Ja die meisten Beamten werden genau das tun, aber da müssen dir nur zwei Scharze Schaffe gegenüber stehen und beim Gerichtsverfahren stehen zwei Aussagen gegen deine wem glaubt man wohl? Also immer dann wenn man etwas tut bei dem eventuell jemand einen vor Gericht ziehen will, Briefe nur per Einschreiben, bei allem einen Zeugen dabei oder Videoaufnahmen und Bilder anfertigen. Ja ich würde auch lieber in einer Welt auf Treu und Glauben leben, aber wenn auch nur einmal die andere Seite deine Gutgläubigkeit oder Unvorsichtigkeit ausnutzt kann es dir das Leben versauen (so ne Vorstrafe z.B. kann beim nächsten möglichen Arbeitgeber ein Hindernis sein).
Ich glaube dein "Ich" in deiner Frage hat verhindert, dass dir der Jurist, hier Herr Mathis, dir die Frage beantworten darf. Ich stelle daher eine allgemeine Frage zu folgender Fallbetrachtung und die geht jetzt an Herr Mathis: "Bei einem Waffeninhaber findet eine unangekündigte Waffenkontrolle durch die Waffenbehörde statt. Der Waffeninhaber möchte einen Freund, der ebenfalls Waffeninhaber ist, als Zeuge hinzuziehen. Allerdings benötigt der Freund noch etwas Zeit bis er da ist. Welche Dauer darf der Waffeninhaber der Waffenbehörde zumuten bis der Freund da ist und muss die Behörde diese Wartezeit akzeptieren bzw. kann er alternativ der Waffenbehörde einen alternativen Termin vorschlagen, bei dem der Freund dann da ist und muss die Waffenbehörde dieses alternative Angebot dann annehmen?"
@@LS-ut8gr Nix renitent: Wenn 2 Beamte behaupten, eine Waffe wäre geladen gewesen, obwohl sie es objektiv nicht war, ist Deine Zuverlässigkeit weg, denn eine deutscher Beamter lügt nicht....
Bei uns kam das Ordnungsamt während der Arbeitszeit der Sportschützen, und die Ehefrau holte den Schlüssel um den Beamten die Waffen zu zeigen. Konsequenz Waffen wurden beschlagnahmt!
Sehr informativ, vielen Dank für die Informationen. Die Überschrift heisst zwar "Achtung Waffenkontrolle" und nicht Munitionskontrolle. In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird aber eine Kontrolle der Waffenschränke, der Waffen sowie Munition erwähnt. Das Munition die in den Waffenschränken mitaufbewahrt wird mitkontrolliert wird, ist klar nachvollziehbar. Aber was ist mit den Metallriegelschränken für die Trainingsmunition? Was ist zu tun, falls die legitimierten Besucher fragen, "Lagern sie noch irgendwo weitere Munition und ggf. wo?" Hier reichen ja schon einfache Metallschränke mit Schwenkriegelverschluss? Gibt es hier wie es im Bericht erscheint nur eine Waffenkontrolle und eine Kontrolle der gemeldeten Waffenschränke? Oder gibt es auch eine Munitionskontrolle und in welcher Form? Muss man z.B. auch einen Metallschrank mit Schwenkriegenlverschluss unaufgefordert oder ggf. erst nach Nachfragen der Besucher vorzeigen? Gilt für die Metallriegelschränke, die in der Regel Schlüsselhaben, die gleiche strenge Vorschrift zur Schlüssel-/Ersatzschlüsselaufbewahrung oder reicht die Aufbewahrung in einer einfachen Sigmabox mit kleinem Schwenkriegel, die ich irgendwo in einen Schrank lege? Wäre schön wenn ihr das Thema "Munitionskontrolle" hier im Thread noch etwas kommentiert.
Danke für diesen sehr informativen Beitrag! Habe nur eine Frage zum Thema ungeladene Waffen. Meine Waffen mit Randfeuerpatronen schlage ich nie trocken ab - ich nutze Pufferpatronen, damit der Schlagbolzen nicht leidet. Somit liegen diese Waffen mit Pufferpatrone im Tresor. Diese gelten hoffentlich trotzdem als ungeladen, da es ja nur ein Stück Aluminium ist, was da im Patronenlager steckt. (Kein Geschoss, kein Zündhütchen, kein Pulver - keine Gefahr!) Vielen Dank für eine kurze Antwort. VG ...
Späte, aber hoffentlich genügend kurze Antwort: Pufferpatronen sind waffenrechtlich kein Problem und das wird schnell deutlich, wenn man statt "geladen" den vom Gesetz verwendeten Begriff "schussbereit" verwendet. Mit einer Pufferpatrone kann man nicht schießen. Um das zu signalisieren, sind Pufferpatronen ganz in knalligen Farben, meist rot, gehalten. Bei einer Kontrolle könntest du aber insbesondere bei Flinten mit Ejektor vorwarnen, dass da was geflogen kommt, wenn sie geöffnet wird. Wenn du schon mal was von "Pufferpatronen sind nicht erlaubt" gehört hast, dann betrifft das die Sportordnungen der Verbände für Sportschützen. Bei Wettkämpfen kann es (je nach Verband, ich kenne nicht alle) verboten sein, mit "geladenen" Pufferpatronen bei der Waffenkontrollen zu erscheinen und auch Pufferpatronen dürfen auch nicht im Sicherheitsbereich/ safety area, wo nur Waffen abgelegt werden dürfen, vorhanden sein.
Sie hatten auf mögliche, "kleinere Vergehen" hingewiesen die dennoch zum Entzug der Berechtigung führen können. (z.B. Schalldämpfer zum Trocknen suf der Heizung) Gibt es dazu und zur Abhilfe auch noch ein Video?
Ganz wichtig noch. Es ist früher Abend, ich habe mir mein ersten Bier auf gemacht, die Waffenjohnnies klingeln und wollen kontrollieren. An der Waffe gilt 0,0 Promille, darf ich denen den Waffenschrank öffnen?
@@grenni1527 § 5 WaffG (1) 2. b) ist ein Gummiparagraf der es erlaubt die Zuverlässigkeit infrage zu stellen, wenn der Waffeninhaber mit Alkohol im Blut die Gewalt über die Waffen ausübt. Aus dem Grund würde ich den Kontrolltermin auf jeden Fall verschieben und falls das nicht möglich ist, aller höchstens zeigen, dass der Waffenschrank verschlossen ist, aber definitiv an diesem Tag in den nächsten Stunden den Waffenschrank nicht aufschließen. Wegen der Gefahr für die Zuverlässigkeit halte ich es sogar für geboten eine Bitte, den Schrank aufzuschließen, zu verweigern. Das kann man dann auch begründen, weil man Alkohol getrunken hat und § 5 WaffG einen vollkommen nüchternen Zustand erfordert, wenn man mit Waffen umgeht. Ich denke daher auch, sobald man den Schrank in diesem Zustand öffnet, hat man verloren. Schrank bleibt also zu.
@@grenni1527 Nein, im Gesetz steht das nicht, was ich anspreche ist aus Rechtsprechung abgeleitete Praxis der Behörden und der Polizei. Ich bin aber auch niemand der dem Gesetz nach Recht haben will, ich will meine Ruhe haben. Darum verschließe ich meine Waffentaschen mit Bügelschlössern auch wenn das nicht im Gesetz steht aber bei Schlössern ist einfach jeder Polzist zufrieden und wir gehen alle freidlich unserer Wege.
Was passiert wenn ich bei einer angekündigten/ unangekündigten Kontrolle Wochentags nicht zuhause bin? Z.B. auf Montage, LKW Fahrer die nur am WE zuhause sind? 🤔
Eigentlich nichts. Sollte das wiederholt der Fall sein, kann die Behörde Sie kontaktieren und einen Termin aus machen, oder fragen, ab wann sie normalerweise erreichbar sind. Sie haben ja alle Informationen. 🙂 Sollten weitere Personen im Haus leben, können diese maximal den Waffenschrank zeigen und mitteilen, dass sie, als nicht berechtigte, richtigerweise, keinen Zugriff haben.
da hätte ich ne frage. egal ob jäger, sammler oder sportschütze. folgende situation: waffe entladen, sämtliche munition im waffenschrank der verschlossen ist. waffe xy teilzerlegt auf einem tisch und dann klingelt die kontrolle... was kann in dem fall jetzt kommen
4:10 Meine Familie darf in meiner Abwesenheit auch die Kontrolleure nicht hineinlassen? Nur weil die im Haus sind haben sie doch keinen Zugang zu Waffen und oder Munition.
Servus, gemeint ist, dass es wenig Sinn macht oder sogar schädlich sein könnte, die Kontrolleure ins Haus zu lassen, wenn die Person nicht zuhause ist, auf die sich die Kontrolle bezieht. An sich darf der Inhaber des Hausrechts aber natürlich Zugang zu seinen vier Wänden gestatten, wem er oder sie möchte. Zu Waffen und Munition natürlich keinesfalls, da die Familienmitglieder hierauf bereits keinen Zugriff haben dürfen. Beste Grüße und Waidmannsheil, Alexander Mathis
@@teamjagdmomente Moin. Warum sollte es "schädlich" sein, die Kontrolleure, ohne Anwesenheit des Waffenbesitzers, ins Haus zu lassen? Wenn die Kontrolleure die Information bekommen, daß der Waffenbesitzer nicht anwesend ist, hat sich die ganze Kontrolle doch schon erledigt. Eben aus der Tatsache heraus: Die Kontrolleure haben Nachschaurecht. Und des Wissens: andere Personen haben keinen Zugang zu Aufbewahrungsort.
@@thomaskaterbau464 Es wäre genau dann schädlich, wenn der Waffeninhaber seine Waffenaufbewahrungspflichten nicht richtig nachgekommen ist und die Familie keine Ahnung hat. Man stelle sich bspw. mal vor, eine Schreckschusswaffe, die dem Legalwaffenbesitzer gehört, liegt auf dem Waffenschrank, anstatt verschlossen in einem Behältnis und in der Familie befinden sich minderjährige Kinder und die Familie lässt die Beamten von der Waffenbehörde in Abwesenheit des Waffeninhabers rein um den verschlossenen Waffenschrank zu zeigen. Die Zuverlässigkeit ist dann sicher weg, wenn nachgewiesen werden kann, dass die SRS dem Waffeninhaber gehört und das obwohl die erlaubnispflichtigen Waffen alle brav verschlossen waren. Dass auch die Schreckschusswaffe mindestens in ein verschlossenes Behältnis gehört, wusste der Rest der Familie halt nicht.
Wie ist das eigentlich wenn man zu zweit einen Schrank hat. Habe mit 16 meinen Schein gemacht und werde dieses Jahr 18 und werde waffen übernehmen, darf ich diese bei meinem Vater im gleichen Schrank haben zu dem beide zugriff haben?
Die gemeinsame Waffenaufbewahrung ist nach § 13 Abs. 8 AWaffV möglich, wenn die waffenrechtlich Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben. Nähere Informationen findest du auch in Nr. 36.2.14 der WaffVwV. Liebe Grüße und Waidmannsheil Alex Mathis
Was mir in dem Video noch fehlt wäre die Frage, was passieren würde, wenn der Waffeninhaber körperlich nicht geeignet wäre, die Waffenkontrolle zu diesem Zeitpunkt durchführen zu lassen. Er könnte bspw. übermüdet sein oder Alkohol getrunken haben, aus meiner Sicht sollte dann der Waffenschrank zu bleiben. Müssten die Beamten der Waffenbehörde dann nicht gehen und an einem anderen Tag kommen?
Beispiel: große Geburtstagsfeier im Hause, dann könnte dies als Unzeit durchgehen. Wenn man krank ist eigentlich auch. Baldmöglichst einen neuen Termin zur Kontrolle vereinbaren.
Wie ist es wenn ich nach der Aufbewahrung desSchlüssel für den Waffenschrank gefragt werde wie ich den Lager!! Bin ich verpflichtet den Schlüssel in einem Tresor der selben Sicherheits Klasse wie der des Waffenschranks zu lagern?
Also bei mir war das bei weitem nicht so ernst, die Waffenbehörde war erst ein Mal da und da ganz entspannt, hätte gemütlich Zeit gehabt alles nochmals zu kontrollieren und den gefüllten Schrank haben sie auf nicht angeschaut, erst als ich mein Gewehr geholt hatte haben sie halt die Plakette angeschaut. Munitionsschrank hab ich nicht mal aufgemacht
Wie lange darf man die Kontrolleure warten lassen wenn man z.B. sehr früh kontrolliert wird und noch schnell duschen muss ? Ist eine viertel Stunde akzeptabel ?
Hi, vielen Dank für die Anregung. Wir haben uns diese Frage für spätere Expertisen zu diesem Thema notiert! Liebe Grüße und einen schönen Abend Alexander Mathis
Naja angenommen man ist duschen oder koten, es klingelt und Frauchen (oder wer auch immer) macht auf und verweist darauf dass du gerade unpässlich bist. 😂 Dann müssen sie halt warten und wenn die Sitzung eine Stunde dauert. Ist doch nichts verwerfliches dran. 😅 Kann ja auch was anderes sein. Teams Meetings what ever. Müssen die sich halt hinten anstellen oder vorher mal durchrufen.
@@spitzkopflarry3597 doch, du zahlst ggf. nachher die Warterei. Bei uns zahlt man die Kontrolle selbst. Ich weiß, das ist ein Hohn aber so ist es eben. Und das zahlst du hier nach Arbeitszeit. So eine teure Sitzung auf der Keramik hattest du noch nie, das ist gewiss.
Ich glaube mit den Kontrollen hätten die wenigsten Waffenbesitzer ein Problem. Es sind andere Gesetze die unser Hobby langsam unerträglich aufwendig, teuer und kompliziert machen.
@@TheEscape2012 Die Kontrollen sind teil der Problems. Absurd ist es, dass Bürger die sowieso schon komplett überprüft sind, verdachtsunabhängig jemanden in die Wohnung lassen müssen.
Sehr gutes, informatives Video. Zu diesem Thema gibts es leider ja sonst kaum Infos. Ein Thema, was leider nicht vorkam, wie sieht es bei der gemeinschaftlichen Aufbewahrung aus ? Sprich ein Haushalt mit z.B zwei Berechtigten welche ihre Waffen zwar unabhängig vom anderen besitzen und auf die eigene WBK eingetragen haben, diese aber eben in einem gemeinsamen Waffenschrank verwahren ? Was wäre wenn bei der Kontrolle nur ein Berechtigter anwesend wäre ? Darf die Kontrolle trotzdem durchgeführt werden ? Was wäre wenn bsp. Unstimmigkeiten mit der Waffe eines Berechtigten vorhanden wären oder z.B wenn sich in einer Waffe unerlaubt eine Patrone im Magazin befinden würde. Hätte dies auch Auswirkungen auf die zweite berechtigte Person die ihre Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt hat ?
Hallo Patrick, vielen Dank für den Feedback, in der Tat sehr interessante Fragen! Die gemeinsame Aufbewahrung bietet eigentlich genug Umfang für ein eigenes Video. Danke für die Anregung! Liebe Grüße und einen schönen Abend, Alex Mathis
Bei uns der Fall (Gemeinsame Lagerung - jeweils eigene WBK) Meine Frau war allein zuhause - ich nicht vor Ort - alles keinb Problem - Kontrolle war jetzt im Januar
anmerkung am rande: patronen dürfen reichlich im magazin und das magazin im schrank, nur das befüllte magazin dann nicht in der waffe sein (bei bestandsschutz, zb. a-schrank mit b-fach ist munition und waffe getrennt zu lagern).
Darf man als jäger auch munition haben wofür keine waffe vorhanden ist ? Zb flinten munition ohne eine flinte zu besitzen ? Laut jagdschule darf man als jäger jede langwaffen munition kaufen die man möchte ...
Mal eine dumme Frage: ich habe verstanden, dass wenn man sicherstellen kann, dass niemand unbefugten Zugriff hat, man nicht einmal den Schrank verriegeln müsste. ZB. Wenn man alleine zu Hause ist. Es könnte ja auch eine Waffe gerade zur Reinigung draußen sein. Wie ist das in so einem Fall? Da das ja legal ist, dürfte das kein Problem bereiten oder?
Rechtsberatung kostet Geld. Ansonsten kannst du dir ja sicherlich selbst erklären, dass ein unverschlossener Schrank keine Sicherheit bietet. Wenn du allein zu Hause bist, darf er unverriegelt sein, bist du weg, muss er zu.
@@Vanalosganz dünnes Eis. Weil wenn du allein zuhause bist und schläfst bist du defacto bewusstlos und hast somit keine willentliche Gewalt/Verfügung über die Waffen. Wenn das raus käme -> Abgabe....
Angenommen ich putze meine Waffen gerade und die Waffenbehörde klingelt an der Tür. Würde es hier ausreichen das Zimmer zu verschließen um die Türe zu öffnen oder muss ich zuerst alles in den Waffenschrank packen? Danke für das Video. Sehr informativ!
Soweit ich weis reicht es wenn du die Zimmertür abschließen tust. Solange du halt noch im Haus bist. Sonst könnte man sein Waffe ja gar nicht richtig reinigen, trocknen, etc. Bin aber kein Anwalt
Ich sehe das wie Grenni152. Wenn es an der Tür klingelt, dann sollte man die Waffen im Waffenschrank wieder einschließen bevor man die Haustüre öffnet. Eine gewöhnliche Zimmertür ist kein sicheres Aufbewahrungsbehältnis und wie willst du nachweisen, dass du gerade die Waffe putzen wolltest? Tipp: Wenn man die Möglichkeiten dafür hat. Bei einem zugelassenen Waffenraum anstatt Waffenschrank kann man die Putzarbeiten im Waffenraum erledigen und die Sicherheitstüre zum Waffenraum jederzeit schließen, ohne dass man die Waffe groß wieder zusammenstecken muss.
@@tavish4699 Du kannst der Behörde über die Sprechanlage immer noch mitteilen, dass du gerade die Waffen -geputzt hast- putzt und sie jetzt im Waffenschrank verschließen wirst bevor du die Türe aufmachst. Sie also warten sollen. Und dann nimmst du deine Waffen und gehst in den Keller zum Schrank und verschließt sie. Dass sie dich in dem Moment dann bspw. im Treppenhaus mit den Waffen sehen spielt keine Rolle, denn du hast sie ja über die Sprechanlage darauf hingewiesen, dass du sie gerade eben geputzt hast.
aha. hatte 3 Wochenenden hintereinander Beamte da und jedes mal weggeschickt. jedes mal aufs Neue erklärt dass der Waffenscheininhaber ein Wochenendsitz am Land hat. aber nein, tanzen wieder am Samstag an und laut Amtsschimmel darf es keine Vorankündigung/Termin geben. man darf also nicht zu viel erwarten von den Herren. mitdenken wird nicht bezahlt anscheinend.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Wir haben zum Glück in diesem Bereich kompetente Polizisten. Die Polizeibehörde hat auch Verständnis dafür, wenn man sich bei Erscheinen der Beamten rückversichert, dass das auch tatsächlich Beamte sind. Für diesen Zweck ist es hilfreich die Nummer der Polizeidienststelle bei den Unterlagen zu haben.
Wichtige Frage! Ich komme abends nach Hause und trinke ein Feierabend Bier. Die Herrn klopfen an, darf Ich die Nachschau verweigern da ich unter Alkoholeinfluss keine Waffen zugänglich machen oder anfassen will.
Ich denke die einzig richtige Vorgehensweise wäre zu sagen dass man gerade Alkohol getrunken hat. Anschließend würde ich mir freundlich um einen neuen Termin bitten. Wenn die den Alkohol riechen und du die Waffen rausholst, dann gibt es sicherlich ärger...
Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, empfiehlt es sich, den Waffenschrank am Boden/an der Wand zu verankern. Wenn ich dies nicht getan habe, kommt es nur zu einer Rüge, oder verliere ich meine Zuverlässigkeit und im weiteren Verlauf meine waffenrechtliche Erlaubnis? Dankeschön!
Das schreibt normal die zuständige Waffenbehörde vor. Einfach anrufen und nachfragen, ob der Schrank verankert werden muss, bei mir im Landkreis muss das z.b. nicht gemacht werden.
Die Behörde kann keine Verankerung vorschreiben, das gibt das Waffengesetz bzw. die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) vor. Die alten A- und B-Schränke müssen je nach Gewichtsklasse (unter 200 kg) verankert werden. Mein neuer 1er-Schrank muss es nicht. Bei meiner ersten Kontrolle neulich, war die erste Frage: Ist der Schrank veranktert? Daraufhin erwiederte ich "Das ist ein 1er Schrank, der muss nicht verankter sein". Daraufhin der Kontrolleur "Alles gut, ich habe ja nur gefragt". Ebenso stellte der Kontrolleur fest "Aha, Sie haben Munition im Schrank". Ich wieder: "....was bei einem 1er Schrank erlaubt ist". Er wiederum: "Jaja, schon gut - war nur eine Feststellung fürs Protokoll". Ich denke, die checken mit ihren Fragen auch das Fachwissen um die Aufbewahrungspflichten ein wenig ab. Ist man sattelfest, wissen sie, dass man die Waffenhandhabung seriös betreibt.
@@alltagsnutzen8682 "Die alten A- und B-Schränke müssen je nach Gewichtsklasse (unter 200 kg) verankert werden." Diese Aussage stimmt so leider nicht. Es gibt jedoch Grenzen der Aufbewahrung, wenn z.B. ein B-Schrank unter 200kg nicht verankert ist --> 5 Kurzwaffen als Bsp, Es gibt da ein tolles Video von "vprojekte" speziell zum Thema "Muss ein Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 veranjert werden?" VG
Ich sehe, im Gegensatz zu vielen anderen die hier Kommentierenden, nicht den Sinn dieser Kontrollen: 1. Darf ich als Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Waffen ausüben, heisst jederzeit aus dem Tresor nehmen zum Trockentraining, Reinigen usw. 2. Kann ich jederzeit die Waffen, wenn es an der Tür klingelt, einfach in den Tresor packen und dann die Tür öffnen. Selbst wenn ich die Waffe unrechtmäßig aufbewahre (geladen unter dem Kopfkissen z. B.), wie lange dauert es denn beim Türklingeln die Sachen im Tresor zu deponieren, devor man die Tür öffnet? 3. Ich kann auch im Extremfall die Türe einfach nicht öffnen und mich auch garnicht melden. Die Behörde wird dann einen Termin vereinbaren, bis dahin kann ich dann alles schön wegschliessen, vor und nach dem Termin könnten dann theoretisch die drei AR15 weiterhin geladen auf dem Küchentisch liegen. 4. Haben diese Kontrollen nachweislich keine Amokläufe verhindert, zu deren Verhinderung sie extra eingeführt wurden nach Winnenden. Bei dem Zeugen Jehova Amokläufer hat die Behörde auf Verdacht sogar vorher kontrolliert. Meiner Meinung nach dienen diese Kontrollen nur der Gängelei und haben überhaupt nicht den Sinn, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
Kontrollen haben den psychologischen Effekt eine gewisse Sensibilität in der Mehrheit der Gesellschaft bezüglich der Rechtslage aufrecht zu erhalten. Mit der gleichen Argumentation könnte man alle Geschwindigkeitskontrollen abschaffen: Sie verhindern nicht dass es Raser gibt, Leute bremsen nur kurz am Blitzer und es gibt trotzdem Unfälle. Aber: würden sich dann in 20 Jahren noch nennenswert Leute an irgendein Limit halten?
Dürfen die auch Vorderlader kontrollieren buw die Nummern notieren, die ggf auch im Schrank oder dem selben Raum aufbewahrt werden obwohl waffenrechtlich nicht unter die Kontrolle fallen.
Ich gehe mal davon aus, dass du bei mehrfacher Nichtanwesenheit bzw. Nichtöffnen eine schriftliche Nachricht bekommst. Das gibt dir Gelegenheit die Behörde anzurufen und einen passenden Termin zu vereinbaren. Fatal wäre lediglich nicht darauf zu reagieren.
Was wenn eine unangekündigte Kontrolle stattfindet und ich in diesem Augenblick eine ohne mehrere Waffen aus dem Schrank z.b auf dem Tisch liegen habe, zum Teil schon demontiert zwecke Reinigung?
@@grenni1527 eh das kommt ganz klar drauf an ob man alleine in der wohnung ist oder nicht zumal in gewissen fällen der schrank nicht in der wohnung steht sondern zb im keller oder der garage
Man hätte in diesem Video gleich noch das Thema "Wiederlader" mit behandeln können. Sehr viele, wenn nicht fast jeder Jäger und Sportschütze ist doch auch Wiederlader. Pulver & Zündis immer verschlossen, Pulverfüller leer, keine Munition rumliegen lassen, Feuerlöscher, sauberer Arbeitsbereich, Lagermenge...nur ein paar Stichpunkte. Das wären zusätzliche 2 Minuten gewesen.
dann lagern Sie die Waffen sachgerecht und sicher bei einem Berechtigten (Jäger mit gültigem Jagdschein oder Büchsenmacher) mit schriftlichem Vertrag ein. Wenn die Beamten dann wieder kommen und fragen wo Sie waren holen Sie die Buchungsunterlagen und den Leihvertrag raus.
Darf ich mit meiner Freundin einen gemeinsamen Waffenschrank haben, wenn beide einen Jagdschein besitzen oder darf nur ich selbst Zugriff auf die Waffen aus der WBK haben?
Nur mal so als Gedankentipps meine Meinung dazu: Den Jagdschein erhält man nur nach erfolgter Prüfung der Zuverlässigkeit und er setzt natürlich die bestandene Jägerprüfung voraus, was die Waffensachkunde mit einschließt. Beim Schießsport ist das etwas anders, da gibt es keinen speziellen Schein, die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt da praktisch erst beim Beantragen einer WBK und spätestens da muss man nachweisen, dass man eine Waffensachkundeprüfung bestanden hat. Die WBK ist da praktisch also auch der Ausweis, der die bestandene Zuverlässigkeitsprüfung bescheinigt. Es bedeutet auch, ein Sportschütze ohne eigene Waffe, also ohne WBK, muss so gesehen noch keine Zuverlässigkeitsprüfung über sich ergehen lassen haben und ohne das bestehen einer solchen und deren Nachweis darf er auch noch keinen Zugang zu Waffen außerhalb einer Schießstätte haben.
Wenn ich in einer Wohngemeinschaft wohne und ich den Schrank mit einer anderen Person nutze, alles natürlich bei der Behörde gemeldet, ist es dann erlaubt das, wenn eine Kontrolle bei der anderen Person stattfindet, meine Waffen auch kontrolliert werden, obwohl ich nicht dabei bin?
Servus, die gemeinsame Waffenaufbewahrung bietet eine ganze Reihe interessanter Rechtsfragen. Die hier ist natürlich besonders wichtig. Wir haben sie uns für eine zukünftige Expertise zu diesem Thema vermerkt. Vielen Dank! Liebe Grüße Alex Mathis
Da ich die Sachkunde erst gemacht habe und wir das Thema durchgenommen haben kann ich dir das beantworten. Geprüft werden nur die Waffen die in deiner WBK eingetragen sind. Sind diese alle da und sicher aufbewahrt ist alles in Ordnung. Ob jetzt in dem Waffenschrank noch 20 andere Waffen sind, ist nicht relevant für die Prüfung.
ob lose, in der munitionsschachtel, oder im magazin spielt keine rolle, solange sich die munition nicht IN der waffe befindet (bei alten a und b schränken sind waffen und munition getrennt aufzubewahren)
Sehr informatives Video 👍🏻 In einem Waffenschrank der Klasse 1 dürfen Waffen und Munition gemeinsam gelagert werden. Darf ich ein geladenes Magazin, dass nicht in die Waffe eingefügt ist, im Schrank aufbewahren? Oder würde dies bei der Kontrolle zu Problemen führen?
Du solltest auf keinen Fall Fragen dazu beantworten, warum du das Magazin voll geladen lagerst.. mir fällt zumindest keine Antwort ein, die keine Zweifel an deiner Zuverlässigkeit aufkommen ließe xD
Vielen Dank! Die Frage kann ich leider nicht beantworten, ohne dass es in Richtung Rechtsberatung gehen würde. Ich habe sie mir mal für zukünftige Expertisen notiert! Liebe Grüße Alexander Mathis
@@golosamariter Ein guter Grund könnte doch sein, dass ich das Magazin nicht ständig entladen möchte, wenn ich als Jäger meine Waffe nach dem berechtigen Führen im Jagdrevier wieder im Waffenschrank verstaue. Wieso sollte dadurch an meiner Zuverlässigkeit gezweifelt werden?
Vielen Dank McWood! Die Frage klingt zwar einfach, wirft aber eine Reihe datenschutzrechtlicher Folgeprobleme auf, weshalb ich hier leider nicht ausführlich darauf eingehen kann. Ich habe sie mir aber für spätere Expertisen notiert. Beste Grüße und Waidmannsheil, Alex
Sehr gute Frage. Zweck: dann braucht man weder Zeugen noch Protokolle. M.E. müsste es zulässig sein, man ist ja in seinen eigenen 4 Wänden und falls alleine in einer ungünstigen Lage, sollte es später Fragen geben über den tatsächlichen Ablauf.
Mit Ankündigung und Einverständnis der Kontrolleure sicher kein Problem insofern die Aufnahme dann nicht öffentlich zugänglich gemacht wird. Also einfach Fragen und u.U. auf Gesichtsaufnahmen (Identifikation) der Kontrolleure verzichten.
In welchem Paragraph des von ihm so bezeichneten Gesetzes ist denn überhaupt der territoriale Geltungsbereich definiert und in welchem Paragraph findet man das exakte Datum des inkrafttretens?
Ich hoffe mal, Sie haben keine Waffe. Denn wenn Sie eine hätten, müsste Ihnen das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) geläufig sein. Aber lassen Sie mich raten: Die haben für sie keine Gültigkeit, weil die ja von der Firma BRD kommen? Und sie sind ein "lebender Mensch"?
@@herdifreund7715 Leider keine Antwort auf meine Fragen. Derartige Kommentare sollte er besser lassen und diese sogenannten Gesetze scheint er wohl auch nicht zu kennen
@@grenni1527 Leider wieder jemand der die Frage nicht richtig beantworten kann. Lasst dann doch einfach diese unqualifizierten Kommentare. Er scheint auch nicht zu wissen das es sich dabei um NS Recht handelt.
@@ehrenfriedholzvoigt7515 jau, schon klar. Lass uns doch einfach mit dem 80 Jahre alten Scheiß in Ruhe. Die Welt hat sich in der Zwischenzeit ein paar Mal gedreht und du drehst sie nicht zurück. Jedenfalls bin ich entschieden dafür, das Leute, die unsere aktuellen Gesetze nicht akzeptieren, keine Waffen besitzen dürfen.
Das kommt auf die Hülsen an. Granathülsen fallen bspw. unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und darfst du gar nicht besitzen, auch dann nicht, wenn sie leer und abgeschossen sein sollten. Bei NATO Hülsen von Gewehrmunition bin ich mir gerade nicht sicher, da müsstest du im KrWaffKontrG nachschauen. Normale leere Hülsen, die Sportschützen und Jäger benutzen musst du nicht in einem geschlossenen Behältnis aufbewahren, da das noch keine Munition im Sinne des WaffG ist. Zündhütchen sollte wie bereits erwähnt abgefeuert oder nicht drauf sein.
Eine Frage 🙋♂️ 3:17 Wenn die Behörde unangekündigten Besuch startet. Wie soll man dann einen Zeugen bestenfalls Familien fremd und am besten noch Ahnung haben. Wir sind hier nicht in America 🇺🇸 wo jeder dritte in manchen Teilen eine hat und dann auch noch Ahnung hat.. Trotzdem gute in Infos.
Guten Morgen, da die Kontrollen häufig angekündigt werden, stellt sich in vielen Fällen diese Frage nicht, weil man ja ausreichend Zeit im Vorfeld hat. Für den Fall einer unangekündigten Kontrolle, sollte man sich im Vorfeld Gedanken über in Betracht kommende Zeugen machen. Vielleicht findet sich jemand im selben Ort, den man gut kennt und der vertrauenswürdig ist? Beste Grüße Alex Mathis
Wenn die Kontrolle nicht angemeldet wird, haben die ein Problem, wenn ich nicht zuhause bin. Da ist dann nix mit Kontrolle. Außer mir kommt keiner an die Waffen. Eine Bescheinigung vom Kontrollergebnis gibt es bei uns direkt am Ende noch vor Ort.
Naja. Bei uns im Kreis gibt es aktuell keine Kontrollen... Der Sachbearbeiter meinte dazu nur, dass im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Besitzer doch sowieso den Zutritt verwehren kann aus jeglichem Grund (Meeting, Termine etc.) Und er ab dem Punkt sowieso vorgewarnt wäre. Bei einem Verdacht halte ich es natürlich auch für richtig... Aber ansonsten bin ich mir unsicher inwiefern es effektiv ist. Zieht man dazu in Betracht das Straftaten durch legale Waffen nicht gesondert mehr erfasst werden (ich glaube seit 2015) da einfach kaum was von solchen Waffen ausgeht... Dann frage ich mich inwiefern es verhältnismäßig ist. Mir persönlich ist es echt egal ob ich kontrolliert werde, da ich mich sowieso an jede Kleinigkeit halte. Nur gibt es halt Sachen die quasi nicht zu überwachen sind
Die Waffen werden selber vorgezeigt zum Nummervergleich mit WBK/NWR- die Behörden-MA bekommen sie nicht in die Hand! Wurde mir so beim (guten) WSK-Lehrgang beigebracht.
Da hast du keine Chance bei unserer SB vom LRA. Klar selbst rausnehmen, Sicherheit vorzeigen bzw. herstellen aber spätestens dann gibst du die Waffe ganz schnell aus der Hand. Unsere SB vom LRA ist nämlich eine absolut zuvorkommende, verständnisvolle und bezaubernde Blondine die selbst eine begeisterte Schützin ist. Wenn die mit aufgerissenen strahlenden Augen vor dir steht und sich was unbedingt angucken will dann darf die das natürlich.
Muß oder darf ich überhaupt dem Kontrolleur der Waffenbehörde die Waffe aushändigen? Ich weiß ja garnicht ob die Person befugt ist oder reicht ein bloßes inaugenscheinnahemme?
Guten Abend, wenn man Zweifel an der Befugnis des Kontrollpersonals hat, sollte man sich unbedingt bei der Waffenbehörde rückversichern oder notfalls bei der Polizei, sollte man die Waffenbehörde nicht erreichen. Beste Grüße
Wenn die an meine Haustür klingeln ist meine erste Frage an den Herrn das er mir die Waffennummer meiner waffen aufsagen soll, hat er keine Ahnung kann er sich umdrehen und gehen ;)
Die Waffen holt der Besitzer raus, die Behörde überprüft die Nummern und der Besitzer packt die Waffen wieder in den Schrank. Die Behörde fasst die Waffen nicht an 😁
Es wurde vom Besitzer der Schrank geöffnet. Die Waffen wurden von der Ortspolizei im Auftrag der Behörde aus dem Schrank genommen. Es wurden im Vorfeld, es gab einen vorher vereinbarten Termin mit der Behörde, Verschlüsse geöffnet. Daher war die Handhabung durch die Mitarbeiter dem Besitzer egal. Die Mitarbeiter waren sehr freundlich und es lief bis auf fehlerhafte Daten der Behörde alles glatt und ohne Beanstandung ab. WBK und Bestand waren identisch, die Daten der Behörde nicht. Zur Korrektur wurden als Beleg Photos gemacht. Es wurde am Schluss ein Protokoll mit Anmerkung ohne Mängel von allen Beteiligten unterzeichnet. Es waren Zeugen anwesend. Es gab eine Rückfrage der Behörde. Danach war alles geklärt.
Ich muss ja jetzt einen neuen Tresor anschaffen, wollte dann gleich einen großen nehmen, das man dann auch in Zukunft Ruhe hat. Meinst du das lohnt sich noch, was jetzt die Zukunft unseres Sportes betrifft? Nicht das ich jetzt gut 1700 Euro ausgebe und dann heißt es in wenigen Jahren, das wir nur noch Luftgewehr schießen dürfen oder max 22er? Würdest du hinsichtlich dessen vielleicht dann sogar erstmal nur einen kleinerem Langwaffentresor kaufen für max 800 Euro z.B. oder gar nur einen ganz kleinen um nur den Schlüssel wegschließen zu können? Aber wer weiß, vielleicht gibt es ja zudem bald auch keinen Bestandsschutz mehr auf die alten Schränke?
Naja wenn jemand von der Kontrolle bemerkt du bist aus dem Wohnzimmer zur Haustür gegangen (das wäre z.B. bei meinen Eltern wenn man an der Haustür klingelt ganz einfach einsehbar). Und dann zeigst du Ihnen nen offenen Schrank naja das wird schon etwas unglaubwürdig.
@@technikchaot Wieso? Nur weil ich oben bin und der Schrank im Keller ist, bedeutet dass noch nichts. Unglaubwürdig hin oder her es muss bewiesen werden. Deshalb sind die Kontrollen ja auch ein eher fragwürdiges Prinzip, wobei ich für Kontrollen bin um zumindest eine wenn auch vielleicht ineffektive Kontrolle zu haben. Es geht bei diesen Kontrollen nur darum zu überprüfen ob eine Waffe da ist ob die Munition entsprechend gelagert wurde und ob es andere illegale Waffen gibt. Der letzte Aspekt ist wieder irrelevant, denn wer ist so dumm eine illegale Waffe bei den legalen Waffen zu lagern. Es wäre etwas anderes wenn meine Waffe unter dem Kopfkissen liegt oder im Nachtschränkchen.
@@werekorden Falsch gedacht. Bei den Kontrollen geht es in allererster Linie darum zu überprüfen, ob du die Waffen auch wirklich sicher aufbewahrst. Die Kontrollen wurden nämlich nach dem Amoklauf in Winnenden eingeführt, eben weil der Vater die Pistole nicht im Waffenschrank aufbewahrte. Ein offener Waffenschrank würde dich meiner Meinung nach die Zuverlässigkeit kosten. Es dürfte dann an dir liegen zu erklären und zu beweisen, dass der Waffenschrank nur kurz offen stand und das zu beweisen, das scheint mit kaum möglich. Siehe dazu auch § 5 WaffG (1) 2. b). Aus dem Grund stellt man die Waffen in den Schrank und verschließt ihn, *bevor* man die Türe öffnet. Auch wenn es länger dauert. Es kann auch sinnvoll sein, eine zusätzliche Türsprechanlage in unmittelbarer Reichweite des Waffenschranks zu haben.
@@OpenGL4ever Ja klar geht es darum. Es ist aber die Frage wie effektiv ist es. Die Kontrollen waren schon vor Winnenden vorhanden wurden nur nicht so oft durchgeführt, denn die Gesetzeslage war vor Winnenden schon so, dass die Waffen sicher aufbewahrt werden sollten. Genau den Winnenden Fall habe ich ja erwähnt mit der Waffe im Nachttisch. Aus der Tatsache eines offenen Schrankes kann kein Zuverlässigkeitsverlust entstehen nur ein Verdacht. Dieser muss aber bewiesen werden. Dein zitierter § 5 I Nr. 2b WaffG sagt ja genau das: " …Tatsachen die Annahme rechtfertigen…" dies muss also von der Behörde begründet werden. Bei mir waren die Kontrollen bis jetzt unangekündigten. Da weiß man nicht wer an der Tür steht wenn man aufmacht, die Waffe dann in den Schrank tragen funktioniert nicht mehr. Ich trainiere z.B. im ersten Stock während der Schrank im Keller ist. Jetzt könnte man sagen, dann mach erst auf, nachdem du in den Keller bist mit der Waffe und sie wieder eingeschlossen hast. Die Behörden-Leute sehen mich an der Haustür vorbeigehen und eine Waffe in den Keller tragen oder es dauert einfach extrem lange bis ich an der Tür bin. Ist das dann eventuell eine "Tatsache die die Annahme rechtfertigt"? Ich hoffe, du siehst das Problem hier. Was bedeutet Zuverlässigkeit eigentlich, da gibt es keine klare Regelung und hier liegt ein weiteres Problem. Nach deinem Verständnis würde jeder Fehler in der Waffenhandhabung ein Verlust der Zuverlässigkeit nach sich ziehen, denn. §5 umfasst ja mehr als nur Aufbewahrung. Wird damit aber schon das Risiko erhöht? Es muss erst eine Gefährdungssituation eintreten damit ein Risiko die Möglichkeit hat sich zu verwirklichen. Die Gefährdungssituation wäre eine Person, die nicht berechtigt ist, kommt durch deine Nachlässigkeit an die Waffe und Munition und kann dann irgendetwas machen. Was ist aber mit einem versehentlich offen gelassenen Tresor, der in einem Raum steht wo sonst niemand rein kann? Der Widerstandsgrad des Tresors oder der Tür kann hier kein Argument sein, da man alles immer öffnen kann (Siehe leidiges Thema Tresorschlüssel wegschliessen) Ähnliches passiert täglich im Straßenverkehr, wenn jemand die Geschwindigkeit überschreitet erhöht er das Risiko für alle am Verkehr Teilnehmende (Wahrscheinlichkeit des Eintretens + Schadenshöhe), oder die Polizei, die ihre Waffen verliert. Jetzt muss ich eine Risikoabschätzung machen, welches Risiko ist höher, der offene private Tresor, der Autofahrer oder der Polizist, der eine Waffe verliert. Auf das höchste Risiko sollte ich mich konzentrieren und entsprechend versuchen mit einer Maßnahme, das Risiko zu senken, also z.B. die Wahrscheinlichkeit oder die Schadenshöhe. Wenn also die Behörde ein Problem hat muss es dies Belegen. In jedem Fall aber holt ihr euch einen Anwalt und sagt selbst nichts zu der Sache. Im Zweifelsfall das Protokoll nicht unterschreiben bzw. sagen es darf erst eine Kontrolle durchgeführt werden wenn auf deiner Seite in zweiter Zeuge dabei ist, der möglichst nicht aus der eigenen Familie stammt. Wir brauchen dringend statistische Daten um die Ineffektivität der Kontrollen in Bezug Verhinderung von Gewalttaten aufzuzeigen. Ich selbst bin trotzdem für Kontrollen, da sie die Waffenbesitzer erinnert welche Regeln gelten und dazu anhalten diese ordentlich einzuhalten damit so wenig Unfälle und Straftaten wie möglich passieren. Die Konsequenzen aus Kontrollen in dieser absolutistischen und strengen Form halte ich für falsch. Es sollte wie im Straßenverkehr eine Abstufung der Strafen/Bußgelder geben.
@@werekorden Die werden das damit begründen, dass sie den Schrank im offenem Zustand angetroffen haben. Wenn es dann noch ein paar Meter zur Türe sind und Familienmitglieder im Haus sind, war's das. Denn du kannst nicht gleichzeitig am Waffenschrank und an der Türe sein, wenn die weiter voneinander entfernt stehen. Wenn du mit den Waffen im ersten Stock trainierst und der Schrank auch noch im Keller steht, dann sollte der Schrank auf jeden Fall geschlossen sein, wenn sich darin noch weitere Waffen oder Munition befindet, denn wenn er in der Zeit offen steht, dann befindet er sich außerhalb deines Einflussbereichs. Du kannst ja trainieren und den Schrank geschlossen halten. Wenn du gerade mit den Waffen trocken trainierst oder sie putzt, wirst du so oder so den Behördenmitarbeitern über die Sprechanlage mitteilen müssen, dass du gerade mit der Waffe trocken trainierst oder sie putzt, wenn du es nicht mehr zum Schrank schaffst. Damit kann man nämlich im Vorfeld schon einmal ausräumen, dass du die Waffen nicht unsachgemäß aufbewahrst. (Anmerkung: noch besser wäre es allerdings, gleich den Termin zu verschieben) Denn stell dir mal vor, du übst mit 3 Waffen. Mit denen kannst du nicht alle zur Tür rennen um in ihrer Gewalt zu bleiben, also legst du zwei auf deinen Küchentisch. Solltest du die Türe also öffnen, dann sehen die die Waffen bspw. auf deinem Küchentisch und dann kannst du denen viel erzählen, dass du trainiert hast, wenn du sie vorher nicht darauf hingewiesen hast, es für sie also eine Überraschung ist und deine Worte jetzt nur noch als Ausreden gelten. Es macht hier also schon Sinn, das vorher zu sagen, bevor man die Türe öffnet. Und damit andere Gefahren wie bspw. die Leute von der Behörde sind keine, ausgeschlossen werden können, macht es meiner Meinung nach immer noch Sinn, dass du die Waffen verschließt, bevor du sie reinlässt. Wenn du ihnen sagst, dass du gerade Trocken trainiert hast und sie jetzt einschließen wirst, bevor du die Türe öffnest, dann kann man dir zumindest nicht vorwerfen, dass du die Türe für Dritte öffnest, während die Waffen unverschlossen sind. Das wäre nämlich eine potentielle Gefahrensituation, man stelle sich vor, es sind Diebe. Also, wenn du den Termin nicht verschieben kannst, was in dieser Situation sicher das beste wäre, dann ist es meiner Meinung nach sinnvoll, sie über die Sprechanlage darauf hinzuweisen, dass du gerade mit den Waffen trainierst, denn zum Schrank schaffst du es ja nicht ohne gesehen zu werden, und dann sagst du ihnen gleich dass du sie wegschließen wirst und sie warten sollen und erst dann machst du die Türe auf. Somit ist sichergestellt, dass du den Zugang zum Haus erst dann ermöglichst, wenn die Waffen sicher aufbewahrt sind. Zuverlässigkeit bedeutet hier auch, dass du die Waffen zum Schrank so transportierst, wie du es gelernt hast. Also bspw. Lauf nach oben und nie gegen Menschen richten, auch nicht hier. Also aufpassen, wenn du mit den Waffen die Treppe runter gehst. Es ist sinnvoll, sich das gleich richtig anzugewöhnen. Ein versehentlich offen gelassener Tresor wird dich definitiv deine Zuverlässigkeit kosten, weil du nicht fahrlässig mit Waffen umgehen darfst. Es darf dir also gar nicht passieren, dass der Tresor versehentlich offen bleibt. Einzige Ausnahme, es sind keine Waffen und auch keine Munition mehr im Tresor, dann ist es egal. Natürlich kann man mit genug Zeit und passendem Werkzeug alles öffnen, aber hier geht es allein um den juristischen Zustand des Tresor, also offen oder geschlossen und nicht ob man ihn öffnen könnte. Die normale Zimmertüre hat keinen entsprechenden Widerstandsgrad im Sinne des Waffengesetzes für die Aufbewahrung der Waffen. Das rettet dich also nicht, wenn du den Tresor versehentlich offen gelassen hast. Etwas anderes wäre es, wenn der Tresor offen ist und in einem verschlossenen Waffenraum steht, der bereits die entsprechenden Anforderungen erfüllt, was mit der Behörde abgesprochen und schriftlich fixiert sein muss. Dann ist die sichere Aufbewahrung durch die verschlossene Türe des Waffenraums erfüllt. Und im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Zimmertüre, hat die auch alle dem Gesetz entsprechenden Sicherheitserfordernisse. Es gibt Abstufungen. Ein ordnungsgemäß verschlossener aber nicht mit Schrauben an die Wand befestigter zu leichter Tresor wird dich meiner Einschätzung nach noch nicht gleich die Zuverlässigkeit kosten. Das gibt eher eine Verwarnung mit der Auflage das nachzuholen. Dazu kommt eine Geldbuße und die Waffenkontrolle wirst du in dem Fall selber bezahlen müssen. So war es zumindest vor über 10 Jahren bei meinem Opa und seinem A Schrank. Er hat der Behörde mitgeteilt, dass hinter der Wand möglicherweise Wasserleitungen verlaufen und er erst einmal prüfen muss, ob dem nicht so ist.
Das war von Hilla085 vermutlich eine Anspielung auf das Video 😃 Ich hatte auch öfter den Eindruck, dass du sehr verkrampft geschluckt hast - als hättest du länger nichts getrunken. Aber das nur am Rande, das Video war sehr aufschlussreich 👍🏻
Und noch eine Frage, die letzte von mir dazu. 😉 Wieviele Mitarbeiter der Ordnungsbehörden muss man akzeptieren, denen man im Prinzip alleine gegenüber steht? Kann ich 2 reinlassen und jedem weiteren den Zutritt verwehren. Wie ist Eure Erfahrung aus den Euch bekannten Kontrollen? Bisher bin ich einmal kontrolliert worden (angekündigt, durch einen Mitarbeiter der Behörde). Ich war sehr angenehm überrascht über das Vorgehen.
Guten Abend, diese Frage ist tatsächlich rechtlich umstritten. Wir haben sie uns schon für eine der späteren Expertisen aufgeschrieben. Vielen Dank und Waidmannsheil! Alexander
Guten Morgen, diese Frage ist tatsächlich rechtlich umstritten. Ich habe sie mir mal für spätere Expertisen notiert, vielen Dank für die Anregung! Beste Grüße Alexander Mathis
@@teamjagdmomente bei mir waren 2 Damen der Behörde und 2 Herren der SchuPo, kam mir vor wie ein Schwerverbrecher, haben auch extra ums Eck geparkt damit ich die Ankunft nicht sehe.
@@teamjagdmomente Bei mir waren immer zwei ,einer macht die Konntrolle der andere vergleicht die Angaben in seinen Vormularen. Schon aus Beweisgründen und auch Sicherheitsgründen müssen sie zu Zweit sein. Ich denke wie bei der Polizei die sind auch immer 2 Personen.
wegen den Zeugen. Ich habe keine Zeugen gebraucht. Ich habe mir ein Foto mit meim Handy von dem Protokol gemacht was der eine Beamte für die Behörde ausgefüllt hat. Als er fertig war hab ich gefragt ob ich ein Foto machen darf und er hatte zugestimmt. Ich wurde schon 7 mal alle 2 Jahre ...also 14 Jahre schon Kontrolliert. Sie sind immer sehr nett und entschuldigen sich fast schon für die Kontrolle. Es hat nie Probleme gegeben. Ich hatte mal mein 45er zerlegt und nur den Griff und den Lauf im Schrank. Er fragte was ich da mache. ich hab dann gesagt das ich grad was am Schlitten Visier mache und der auf der Werkbank liegt. Er sagte dann ...schliesen sie den dann auch ein wenn sie fertig sind mit der Arbeit. Also auch da kein Problem. Sie kamen bei mir immer unangemeldet und ich hab sie auch immer gleich reingelassen. Ich führe die Beamten wenn sie kommen gleich zum Schrank. Da sehen die das der zu ist. Dann sage ich das ich in einen anderen Raum gehe um die Schlüssel zu holen und sie hier warten sollen. Dann kam ich mit den Schlüssel zurück. Gab nie Probleme. Ich habe A -B Schrank seit 25 jahren und Munition quergekreutzt gelagert. Ich habe aber auch nur eine Kurzwaffe und eine Langwaffe zur Zeit. Hab vieles was ich länger nicht geschossssen habe verkauft.
Alkohol im Umgang mit Waffen ist strickt verboten, ist auch völlig richtig. Ich habe zwei Bier getrunken und die Herren kommen überraschend vorbei, lasse ich sie schauen und fasse selbst nichts an? Zugriff hätte ich ja auch mit 4 Promille, theoretisch jedenfalls.
Die Aussage ist meines Wissens falsch, alleine die Feststellung eines Promillewertes von 1,6 kann zur Unzuverlässigkeit führen, also mal richtig "abschiessen, Format C" ist nicht drin. Vorsicht, informiere Dich besser noch mal, auch meine Aussage kann falsch sein .🤷
Jo, nämlich so dass es keinerlei Regelung zur Aufbewahrung gibt und zig Millionen Waffen in den Händen von Kriminellen sind die mit wenig Aufwand gestohlen wurden
Das Blöde ist, dass eine Verwehrung der Kontrolle ( egal aus welchem Grund ) der Behörde schon einen ausreichenden Grund liefern kann, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzusprechen. Mit allen Konsequenzen vom Verlust der Waffen, Revier etc.. Auch wenn der Klageweg hier Erfolg verspricht, so hat dies keine aufschiebende Wirkung und das kann Jahre dauern.
Danke, ich bin Jäger und Sportschütze, jetzt hab ich festgestellt dass bei keinen meiner jagdlichen Langwaffen der Munitionserwerb eingetragen ist, ist das normal ?? Gruß Richard
Munitionserwerb für Langwaffen wird bei Jägern i.d.R. nicht eingetragen, weil der Jagdschein das ja schon abdeckt. Ich würds aber auf jeden Fall eintragen lassen, wenn man Langwaffen in klassischen Kurzwaffenkalibern hat. Unterhebelrepetierer in .357, oder sowas.
Bei mir kamen die von der Waffenbehörde auch Mal unangekündigt, was denen gefallen hat, dass die Tür zum Waffenschrank IMMER verschlossen ist. (Klinke hat nen Fingerabdruck Scanner) und einen Türschließer (die Tür steht niemals offen). Was denen nicht so gefallen hat (wo sie die Begründung aber akzeptierten) dass meine S&W M&P 9mm (meine Dienstwaffe) gerade draußen lag (weil ich die gerade reinigen wollte) Aber sie betonten, da niemand anderes Zutritt in den Raum hat, sehen die da gar kein Problem. Weil sie gerade Zuhause war die Zeit fragten sie meine 17 Jährige Tochter ob sie bereit wäre zu beweisen, dass sie nicht rein kommt und Mal die Türklinke benutzt. Da sie wirklich nicht eingetragen ist, kam sie nicht rein. (Dass sie weiß wo der Notschlüssel für die Zimmertür ist, mussten die ja nicht wissen) Nur anders als der Fingerabdruck an der Klinke deaktiviert der Notschlüssel nicht die Kamera im Raum (die bei einem Sicherheitsdienst aufgeschaltet ist) Und in meinen Waffenschrank kommt meine Tochter gar nicht rein. Der ist auch biometrisch mit Fingerabdruck. Meine Dienstwaffe hat genau genommen 2 Lagerungsorte die ich auch der Behörde gezeigt habe. Vorne im Büro hab ich noch einen 2. Kleinen Kurzwaffenschrank. Da liegt meine Dienstwaffe aber nur, wenn ich im Büro bin. Meine Jagdwaffen liegen alle brav hinten im zweiten Arbeitszimmer (was auch keine Fenster hat) im großen Schrank. Auch der Durchgang von Büro in den Wohnbereich ist mit Türklinke mit Fingerabdruck Scanner gesichert. Die von der Behörde fragten dann (da alle Räume ebenerdig sind) was ist wenn ein Einbrecher durch's Fenster kommen würde. Ich: Wenn die Polizei nicht gerade einen Wagen aus dem tiefsten Bayern hinschickt oder er mit schwersten Gerät anrückt, ist der längst in Handschellen bevor die Scheibe zerstört ist. Mein eigenes Haus war Mal ein Projekt mit dem sich meine Schwester (sie ist Architektin) in einer Firma bewarb die geschützte Häuser baut (darum ist mein Haus um einiges sicherer als es den Anschein hat)
Ich würde sagen, gerade weil und wenn der biometrische Fingerabdruck die einzige Zugangsanforderung ist, kommt jeder mit Ahnung, an die Waffen im Waffenschrank heran. Und ganz fatal, biometrische Merkmale, wie Fingerabdrücke, kann man nicht austauschen, wenn sie mal kompromittiert sind. Fingerabdrücke sind somit eine ganz schlechte Zugangskontrolle, die viel zu einfach zu umgehen ist. Sie taugen nicht einmal dazu um zu überprüfen ob der, der den Fingerabdruckscanner benutzt auch wirklich der ist, der Finger mit diesem Fingerabdruck hat. Zahlencodes sind weitaus besser und kann man jederzeit wieder ändern. Zum Punkt mit der Tochter. Die Tochter war hier schlau, dass sie nicht von sich aus erwähnt hat, dass sie einen Notschlüssel für die Zimmertür hat bzw. weiß, wo sich dieser befindet. Es gab schon Fälle, da hat der Sohn im Beisein der Waffenbehörde gesagt, er macht schon mal den Schrank auf, während der Vater noch im Gespräch mit der Behörde war. Das hat den Vater die Zuverlässigkeit und die Waffen gekostet.
@@OpenGL4ever trotzdem ist es ein zunehmendes Problem, dass die Behörde gar nicht mehr die Kapazitäten hat, alle Waffenbesitzer zu kontrollieren. Rein theoretisch sollte ja jährlich einer zu Kontrolle kommen. Praktisch habe ich den Beamten das letzte Mal vor Corona gesehen. Und Frau Faeser‘s „Heilige“ Verschärfung des Waffenrechts macht nichts besser. Denn weniger verfügbare Beamten sollen noch mehr Kontrollen durchführen. So kann man die Leute auch kaputt spielen
@@jenslindnerfotografie Artikel 13 Grundgesetz, Unverletzlichkeit der Wohnung Laut diesem Grundrecht dürfte man unerwünschten Personen den Eintritt in die Wohnung verwehren, meines Wissens wurde jedoch zum Schutze der allgemeinen Sicherheit eine konkrete Ausnahme gemacht.
@@gene9230 Das sind so weit ich weiß keine Grundrechte und diese Dinge greifen erst, wenn man schon in einem laufen Verfahren ist. Die Kontrolle an sich ist aber kein Strafverfahren.
Sehr informativ, danke Felix und danke Alexander.
Aktuell sollte jeder Jäger mit derartigen Kontrollen zu rechnen haben.
Hallo New Hunter,
vielen Dank für dein Feedback! Ja, in der Tat!
Liebe Grüße
Alexander Mathis
Nicht nur Jäger, zu den Sportschützen kommen sie auch regelmäßig.
@@joachim9043 Ehrlich gesagt habe ich als Nicht-Jäger keine Angst vor waffenbesitzenden Jägern. Eher vor den Messermännern die ständig frei rumlaufen.
@@ericwollenschlager2686 Ich bin Sportschütze und kann sagen dass wir seit Jahren von den Behörden getritzt werden. Wenn ich heute eine illegale Waffe erwerben will ist das nur eine Frage des Geldes. Das mit den freilaufenden Messermännern stimmt, aber es ist schlecht wenn du mit einem Messer zu einer Schießerei gehst 😉
@@joachim9043Ehrlich?
In Großstädten nicht realisierbar, überhaupt kein Personal dafür vorhanden.
Bei mir waren das zwei ex- Kripobeamte. War vollkommen entspannt und wirklich schnell erledigt. Immer wieder, Grüße an das LRA RNK.
Die beiden waren letze Woche auch bei mir ! War bei 6 Waffen und 1er Schrank nach 10 minuten gelaufen . Sehr entspannt!
Wie gesagt die Notwendigkeit der Kontrollen ist offensichtlich und sollte eigentlich die wenigsten vernünftigen Waffenbesitzer stören.
Es gibt genügend Spinner die ein schlechtes Licht auf legalen Waffenbesitz fallen lassen, da finde ich es nicht ganz verkehrt dass diese bei Kontrollen aus de Verkehr gezogen werden.
Gutes Video mit wichtigen Infos ! Danke!
Vielen Dank!
Liebe Grüße und einen schönen Abend,
Alex Mathis
Guten Morgen, Ihr habt den Tipp gegeben, jemanden als Zeuge zur Kontrolle hinzuzuziehen. Wie lange kann ich der Behörde (sichtlich sehr subjektiv) ein Warten auf diesen Zeugen, bei unangekündigter Kontrolle zumuten? Gibt es dazu einen Anhaltspunkt? Besten Dank Michael
Guten Morgen Michael,
die Frage kann ich leider nicht beantworten, ohne in Richtung Rechtsberatung zu gehen. Ich würde empfehlen, sich bereits im Vorhinein ein, zwei Personen zu überlegen, die man dann im Zweifel schnell erreichen kann.
Beste Grüße
Alexander Mathis
Warum dieses ganze Zeugs mit dem Zeugen ? Warum den Beamten da schwer machen und so renitent sein
@@LS-ut8gr ich hab das zwar selbst noch nicht erlebt, aber ich kenne Geschichten in der weiteren Familie wo sich ein Familienstreit auch in Behördendinge niedergeschlagen hat (Weil eine Seite des Streits zeitgleich auch einen Beamten in der Behörde hatte und somit eine Baugenehmigung für die andere Seite des Streits rausgezögert wurde) mit anderen Worten kein Beamte ist per Definition zu 100% vertrauenswürdig und erfüllt nur Recht und Ordnung nach bestem Wissen und Gewissen. Ja die meisten Beamten werden genau das tun, aber da müssen dir nur zwei Scharze Schaffe gegenüber stehen und beim Gerichtsverfahren stehen zwei Aussagen gegen deine wem glaubt man wohl? Also immer dann wenn man etwas tut bei dem eventuell jemand einen vor Gericht ziehen will, Briefe nur per Einschreiben, bei allem einen Zeugen dabei oder Videoaufnahmen und Bilder anfertigen. Ja ich würde auch lieber in einer Welt auf Treu und Glauben leben, aber wenn auch nur einmal die andere Seite deine Gutgläubigkeit oder Unvorsichtigkeit ausnutzt kann es dir das Leben versauen (so ne Vorstrafe z.B. kann beim nächsten möglichen Arbeitgeber ein Hindernis sein).
Ich glaube dein "Ich" in deiner Frage hat verhindert, dass dir der Jurist, hier Herr Mathis, dir die Frage beantworten darf.
Ich stelle daher eine allgemeine Frage zu folgender Fallbetrachtung und die geht jetzt an Herr Mathis:
"Bei einem Waffeninhaber findet eine unangekündigte Waffenkontrolle durch die Waffenbehörde statt. Der Waffeninhaber möchte einen Freund, der ebenfalls Waffeninhaber ist, als Zeuge hinzuziehen. Allerdings benötigt der Freund noch etwas Zeit bis er da ist. Welche Dauer darf der Waffeninhaber der Waffenbehörde zumuten bis der Freund da ist und muss die Behörde diese Wartezeit akzeptieren bzw. kann er alternativ der Waffenbehörde einen alternativen Termin vorschlagen, bei dem der Freund dann da ist und muss die Waffenbehörde dieses alternative Angebot dann annehmen?"
@@LS-ut8gr Nix renitent: Wenn 2 Beamte behaupten, eine Waffe wäre geladen gewesen, obwohl sie es objektiv nicht war, ist Deine Zuverlässigkeit weg, denn eine deutscher Beamter lügt nicht....
Tolle Idee, schön umgesetzt!
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Alexander Mathis
Bei uns kam das Ordnungsamt während der Arbeitszeit der Sportschützen, und die Ehefrau holte den Schlüssel um den Beamten die Waffen zu zeigen. Konsequenz Waffen wurden beschlagnahmt!
Wen sie keinen WES hat darf ihre frau auch kein zugang haben zu den waffen, wen doch ist die konsequenz vorübergehend gerechtfertigt
Ja dann sollte der Sportschütze Mal überlegen ob er nicht Bei der Waffensachkunde bissel geschlafen hat!
Wer es so heraus fordert... 😂
Richtig so. Und noch ein fettes Strafverfahren dazu!
jeden Tag stehen halt Deppen auf
Sachlich sehr gut erklärt. Sehr gutes Video.
Vielen Dank!
Beste Grüße und Waidmannsheil,
Alexander Mathis
Sehr informativ, vielen Dank für die Informationen.
Die Überschrift heisst zwar "Achtung Waffenkontrolle" und nicht Munitionskontrolle. In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird aber eine Kontrolle der Waffenschränke, der Waffen sowie Munition erwähnt. Das Munition die in den Waffenschränken mitaufbewahrt wird mitkontrolliert wird, ist klar nachvollziehbar.
Aber was ist mit den Metallriegelschränken für die Trainingsmunition? Was ist zu tun, falls die legitimierten Besucher fragen, "Lagern sie noch irgendwo weitere Munition und ggf. wo?" Hier reichen ja schon einfache Metallschränke mit Schwenkriegelverschluss?
Gibt es hier wie es im Bericht erscheint nur eine Waffenkontrolle und eine Kontrolle der gemeldeten Waffenschränke? Oder gibt es auch eine Munitionskontrolle und in welcher Form? Muss man z.B. auch einen Metallschrank mit Schwenkriegenlverschluss unaufgefordert oder ggf. erst nach Nachfragen der Besucher vorzeigen? Gilt für die Metallriegelschränke, die in der Regel Schlüsselhaben, die gleiche strenge Vorschrift zur Schlüssel-/Ersatzschlüsselaufbewahrung oder reicht die Aufbewahrung in einer einfachen Sigmabox mit kleinem Schwenkriegel, die ich irgendwo in einen Schrank lege?
Wäre schön wenn ihr das Thema "Munitionskontrolle" hier im Thread noch etwas kommentiert.
Hatte schon mehrere Kontrollen, es waren ehemalige Polizei Beamte , die Kontrollen liefen immer geregelt und sehr entspannt ab.
Kontrolle über Kontrolle und nur noch Kontrolle aber alles gut oder so,aber schön Erklärt danke
Vielen Dank für das Feedback!
Waidmannsheil und viele Grüße
Alexander Mathis
Danke für diesen sehr informativen Beitrag! Habe nur eine Frage zum Thema ungeladene Waffen. Meine Waffen mit Randfeuerpatronen schlage ich nie trocken ab - ich nutze Pufferpatronen, damit der Schlagbolzen nicht leidet. Somit liegen diese Waffen mit Pufferpatrone im Tresor. Diese gelten hoffentlich trotzdem als ungeladen, da es ja nur ein Stück Aluminium ist, was da im Patronenlager steckt. (Kein Geschoss, kein Zündhütchen, kein Pulver - keine Gefahr!) Vielen Dank für eine kurze Antwort. VG ...
Im Zweifel bei der Waffenbehörde nachfragen und ggf. schriftlich geben lassen.
Späte, aber hoffentlich genügend kurze Antwort:
Pufferpatronen sind waffenrechtlich kein Problem und das wird schnell deutlich, wenn man statt "geladen" den vom Gesetz verwendeten Begriff "schussbereit" verwendet. Mit einer Pufferpatrone kann man nicht schießen. Um das zu signalisieren, sind Pufferpatronen ganz in knalligen Farben, meist rot, gehalten.
Bei einer Kontrolle könntest du aber insbesondere bei Flinten mit Ejektor vorwarnen, dass da was geflogen kommt, wenn sie geöffnet wird.
Wenn du schon mal was von "Pufferpatronen sind nicht erlaubt" gehört hast, dann betrifft das die Sportordnungen der Verbände für Sportschützen. Bei Wettkämpfen kann es (je nach Verband, ich kenne nicht alle) verboten sein, mit "geladenen" Pufferpatronen bei der Waffenkontrollen zu erscheinen und auch Pufferpatronen dürfen auch nicht im Sicherheitsbereich/ safety area, wo nur Waffen abgelegt werden dürfen, vorhanden sein.
6 Uhr keine Unzeit... Darf man es aufzeichnen Video/Audio, die Ausweisdaten dokumentieren?
Sie hatten auf mögliche, "kleinere Vergehen" hingewiesen die dennoch zum Entzug der Berechtigung führen können. (z.B. Schalldämpfer zum Trocknen suf der Heizung) Gibt es dazu und zur Abhilfe auch noch ein Video?
Ganz wichtig noch. Es ist früher Abend, ich habe mir mein ersten Bier auf gemacht, die Waffenjohnnies klingeln und wollen kontrollieren. An der Waffe gilt 0,0 Promille, darf ich denen den Waffenschrank öffnen?
Die Frage wollte ich auch stellen. Bin auf die Antwort gespannt.
Kann man die 0,0 in einem Gesetz nachlesen?
@@grenni1527 § 5 WaffG (1) 2. b) ist ein Gummiparagraf der es erlaubt die Zuverlässigkeit infrage zu stellen, wenn der Waffeninhaber mit Alkohol im Blut die Gewalt über die Waffen ausübt.
Aus dem Grund würde ich den Kontrolltermin auf jeden Fall verschieben und falls das nicht möglich ist, aller höchstens zeigen, dass der Waffenschrank verschlossen ist, aber definitiv an diesem Tag in den nächsten Stunden den Waffenschrank nicht aufschließen. Wegen der Gefahr für die Zuverlässigkeit halte ich es sogar für geboten eine Bitte, den Schrank aufzuschließen, zu verweigern. Das kann man dann auch begründen, weil man Alkohol getrunken hat und § 5 WaffG einen vollkommen nüchternen Zustand erfordert, wenn man mit Waffen umgeht.
Ich denke daher auch, sobald man den Schrank in diesem Zustand öffnet, hat man verloren. Schrank bleibt also zu.
@@grenni1527 Nein, im Gesetz steht das nicht, was ich anspreche ist aus Rechtsprechung abgeleitete Praxis der Behörden und der Polizei.
Ich bin aber auch niemand der dem Gesetz nach Recht haben will, ich will meine Ruhe haben. Darum verschließe ich meine Waffentaschen mit Bügelschlössern auch wenn das nicht im Gesetz steht aber bei Schlössern ist einfach jeder Polzist zufrieden und wir gehen alle freidlich unserer Wege.
@@andreottivontasmanien1740 das macht durchaus Sinn
Sehr guter Inhalt. Danke. Gibt es ein Muster Protokoll ?
Was passiert wenn ich bei einer angekündigten/ unangekündigten Kontrolle Wochentags nicht zuhause bin? Z.B. auf Montage, LKW Fahrer die nur am WE zuhause sind? 🤔
Nichts.
Eigentlich nichts. Sollte das wiederholt der Fall sein, kann die Behörde Sie kontaktieren und einen Termin aus machen, oder fragen, ab wann sie normalerweise erreichbar sind. Sie haben ja alle Informationen. 🙂
Sollten weitere Personen im Haus leben, können diese maximal den Waffenschrank zeigen und mitteilen, dass sie, als nicht berechtigte, richtigerweise, keinen Zugriff haben.
da hätte ich ne frage. egal ob jäger, sammler oder sportschütze. folgende situation: waffe entladen, sämtliche munition im waffenschrank der verschlossen ist. waffe xy teilzerlegt auf einem tisch und dann klingelt die kontrolle... was kann in dem fall jetzt kommen
❤ ...warst
gerade vielleicht bei der Reinigung... ?
4:10 Meine Familie darf in meiner Abwesenheit auch die Kontrolleure nicht hineinlassen? Nur weil die im Haus sind haben sie doch keinen Zugang zu Waffen und oder Munition.
Servus,
gemeint ist, dass es wenig Sinn macht oder sogar schädlich sein könnte, die Kontrolleure ins Haus zu lassen, wenn die Person nicht zuhause ist, auf die sich die Kontrolle bezieht. An sich darf der Inhaber des Hausrechts aber natürlich Zugang zu seinen vier Wänden gestatten, wem er oder sie möchte. Zu Waffen und Munition natürlich keinesfalls, da die Familienmitglieder hierauf bereits keinen Zugriff haben dürfen.
Beste Grüße und Waidmannsheil,
Alexander Mathis
@@teamjagdmomente Moin. Warum sollte es "schädlich" sein, die Kontrolleure, ohne Anwesenheit des Waffenbesitzers, ins Haus zu lassen?
Wenn die Kontrolleure die Information bekommen, daß der Waffenbesitzer nicht anwesend ist, hat sich die ganze Kontrolle doch schon erledigt.
Eben aus der Tatsache heraus: Die Kontrolleure haben Nachschaurecht. Und des Wissens: andere Personen haben keinen Zugang zu Aufbewahrungsort.
@@thomaskaterbau464 Es wäre genau dann schädlich, wenn der Waffeninhaber seine Waffenaufbewahrungspflichten nicht richtig nachgekommen ist und die Familie keine Ahnung hat. Man stelle sich bspw. mal vor, eine Schreckschusswaffe, die dem Legalwaffenbesitzer gehört, liegt auf dem Waffenschrank, anstatt verschlossen in einem Behältnis und in der Familie befinden sich minderjährige Kinder und die Familie lässt die Beamten von der Waffenbehörde in Abwesenheit des Waffeninhabers rein um den verschlossenen Waffenschrank zu zeigen. Die Zuverlässigkeit ist dann sicher weg, wenn nachgewiesen werden kann, dass die SRS dem Waffeninhaber gehört und das obwohl die erlaubnispflichtigen Waffen alle brav verschlossen waren.
Dass auch die Schreckschusswaffe mindestens in ein verschlossenes Behältnis gehört, wusste der Rest der Familie halt nicht.
@@OpenGL4ever Stimmt. Das wäre doof.
Gute Tipps super Felix
Vielen Dank!
Liebe Grüße,
Alex Mathis
Wie ist das eigentlich wenn man zu zweit einen Schrank hat. Habe mit 16 meinen Schein gemacht und werde dieses Jahr 18 und werde waffen übernehmen, darf ich diese bei meinem Vater im gleichen Schrank haben zu dem beide zugriff haben?
Die gemeinsame Waffenaufbewahrung ist nach § 13 Abs. 8 AWaffV möglich, wenn die waffenrechtlich Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben. Nähere Informationen findest du auch in Nr. 36.2.14 der WaffVwV.
Liebe Grüße und Waidmannsheil
Alex Mathis
Sobald Zweifel an der Identität des Kontrollpersonals besteht, kontrollieren Sie diese!
Absolut!
Beste Grüße
Was mir in dem Video noch fehlt wäre die Frage, was passieren würde, wenn der Waffeninhaber körperlich nicht geeignet wäre, die Waffenkontrolle zu diesem Zeitpunkt durchführen zu lassen. Er könnte bspw. übermüdet sein oder Alkohol getrunken haben, aus meiner Sicht sollte dann der Waffenschrank zu bleiben. Müssten die Beamten der Waffenbehörde dann nicht gehen und an einem anderen Tag kommen?
Beispiel: große Geburtstagsfeier im Hause, dann könnte dies als Unzeit durchgehen. Wenn man krank ist eigentlich auch. Baldmöglichst einen neuen Termin zur Kontrolle vereinbaren.
Ein interessanter Punkt! Ich habe ihn mir für spätere Videos zum Thema Waffenkontrolle notiert!
Beste Grüße
@@teamjagdmomente Danke. Dann bin ich auf das neue Video mal gespannt.
Ebenfalls beste Grüße
Wie ist es wenn ich nach der Aufbewahrung desSchlüssel für den Waffenschrank gefragt werde wie ich den Lager!! Bin ich verpflichtet den Schlüssel in einem Tresor der selben Sicherheits Klasse wie der des Waffenschranks zu lagern?
Also bei mir war das bei weitem nicht so ernst, die Waffenbehörde war erst ein Mal da und da ganz entspannt, hätte gemütlich Zeit gehabt alles nochmals zu kontrollieren und den gefüllten Schrank haben sie auf nicht angeschaut, erst als ich mein Gewehr geholt hatte haben sie halt die Plakette angeschaut. Munitionsschrank hab ich nicht mal aufgemacht
Es ist so lange gemütlich bis sie was sehen was ihnen nicht passt😂
6:07 Wenn Waffen verliehen werden, ist eine schriftliche Form gefordert oder kann dies auch mündlich geschehen?
Gibt Vordrucke bei der Polizei des jeweiligen Bundeslandes, Inhalt zb Jagdschein oder wbk Nummer der Beteiligten etc.
schriftlich
Sehr gut. Danke 🤝
Vielen Dank!
Beste Grüße
Alexander Mathis
Wie lange darf man die Kontrolleure warten lassen wenn man z.B. sehr früh kontrolliert wird und noch schnell duschen muss ? Ist eine viertel Stunde akzeptabel ?
Hi, vielen Dank für die Anregung. Wir haben uns diese Frage für spätere Expertisen zu diesem Thema notiert!
Liebe Grüße und einen schönen Abend
Alexander Mathis
schnell noch den Revolver unterm Bett vorholen und entladen :D
Naja angenommen man ist duschen oder koten, es klingelt und Frauchen (oder wer auch immer) macht auf und verweist darauf dass du gerade unpässlich bist. 😂 Dann müssen sie halt warten und wenn die Sitzung eine Stunde dauert. Ist doch nichts verwerfliches dran. 😅
Kann ja auch was anderes sein. Teams Meetings what ever. Müssen die sich halt hinten anstellen oder vorher mal durchrufen.
@@spitzkopflarry3597 doch, du zahlst ggf. nachher die Warterei. Bei uns zahlt man die Kontrolle selbst. Ich weiß, das ist ein Hohn aber so ist es eben. Und das zahlst du hier nach Arbeitszeit. So eine teure Sitzung auf der Keramik hattest du noch nie, das ist gewiss.
Bin neugierig, ob die Gebrüder Remmo auch kontrolliert werden.
Absolut absurd… ich lebe mittlerweile hauptsächlich in der Schweiz und dort kommt niemand zur Kontrolle…
In Deutschland kommt auch keiner zur Kontrolle. Das schaffen die gar nicht alle zu kontrollieren. Aber möglich wäre es.
Ich glaube mit den Kontrollen hätten die wenigsten Waffenbesitzer ein Problem. Es sind andere Gesetze die unser Hobby langsam unerträglich aufwendig, teuer und kompliziert machen.
@@TheEscape2012 Die Kontrollen sind teil der Problems. Absurd ist es, dass Bürger die sowieso schon komplett überprüft sind, verdachtsunabhängig jemanden in die Wohnung lassen müssen.
@@TheEscape2012die. Wohnung ist unantastbar . Wer mit einer registrieren legalen Waffe scheiße baut ist ja einfach nur dumm
Willkommen in Germany
Sehr gutes, informatives Video.
Zu diesem Thema gibts es leider ja sonst kaum Infos.
Ein Thema, was leider nicht vorkam, wie sieht es bei der gemeinschaftlichen Aufbewahrung aus ?
Sprich ein Haushalt mit z.B zwei Berechtigten welche ihre Waffen zwar unabhängig vom anderen besitzen und auf die eigene WBK eingetragen haben, diese aber eben in einem gemeinsamen Waffenschrank verwahren ?
Was wäre wenn bei der Kontrolle nur ein Berechtigter anwesend wäre ? Darf die Kontrolle trotzdem durchgeführt werden ?
Was wäre wenn bsp. Unstimmigkeiten mit der Waffe eines Berechtigten vorhanden wären oder z.B wenn sich in einer Waffe unerlaubt eine Patrone im Magazin befinden würde. Hätte dies auch Auswirkungen auf die zweite berechtigte Person die ihre Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt hat ?
Hallo Patrick,
vielen Dank für den Feedback, in der Tat sehr interessante Fragen! Die gemeinsame Aufbewahrung bietet eigentlich genug Umfang für ein eigenes Video. Danke für die Anregung!
Liebe Grüße und einen schönen Abend,
Alex Mathis
Bei uns der Fall (Gemeinsame Lagerung - jeweils eigene WBK) Meine Frau war allein zuhause - ich nicht vor Ort - alles keinb Problem - Kontrolle war jetzt im Januar
anmerkung am rande: patronen dürfen reichlich im magazin und das magazin im schrank, nur das befüllte magazin dann nicht in der waffe sein (bei bestandsschutz, zb. a-schrank mit b-fach ist munition und waffe getrennt zu lagern).
Darf man als jäger auch munition haben wofür keine waffe vorhanden ist ? Zb flinten munition ohne eine flinte zu besitzen ? Laut jagdschule darf man als jäger jede langwaffen munition kaufen die man möchte ...
ja
Mal eine dumme Frage: ich habe verstanden, dass wenn man sicherstellen kann, dass niemand unbefugten Zugriff hat, man nicht einmal den Schrank verriegeln müsste. ZB. Wenn man alleine zu Hause ist. Es könnte ja auch eine Waffe gerade zur Reinigung draußen sein.
Wie ist das in so einem Fall? Da das ja legal ist, dürfte das kein Problem bereiten oder?
Rechtsberatung kostet Geld. Ansonsten kannst du dir ja sicherlich selbst erklären, dass ein unverschlossener Schrank keine Sicherheit bietet. Wenn du allein zu Hause bist, darf er unverriegelt sein, bist du weg, muss er zu.
@@Vanalosganz dünnes Eis. Weil wenn du allein zuhause bist und schläfst bist du defacto bewusstlos und hast somit keine willentliche Gewalt/Verfügung über die Waffen.
Wenn das raus käme -> Abgabe....
Darf man die Kontrolle per Video (Sicherheitskamera) dokumentieren?
Angenommen ich putze meine Waffen gerade und die Waffenbehörde klingelt an der Tür. Würde es hier ausreichen das Zimmer zu verschließen um die Türe zu öffnen oder muss ich zuerst alles in den Waffenschrank packen?
Danke für das Video. Sehr informativ!
Soweit ich weis reicht es wenn du die Zimmertür abschließen tust. Solange du halt noch im Haus bist. Sonst könnte man sein Waffe ja gar nicht richtig reinigen, trocknen, etc.
Bin aber kein Anwalt
Ganz dünnes Eis...
Wenn es an der Tür klingelt, sollte man die Waffe wieder einschließen.
Ich sehe das wie Grenni152.
Wenn es an der Tür klingelt, dann sollte man die Waffen im Waffenschrank wieder einschließen bevor man die Haustüre öffnet. Eine gewöhnliche Zimmertür ist kein sicheres Aufbewahrungsbehältnis und wie willst du nachweisen, dass du gerade die Waffe putzen wolltest?
Tipp: Wenn man die Möglichkeiten dafür hat. Bei einem zugelassenen Waffenraum anstatt Waffenschrank kann man die Putzarbeiten im Waffenraum erledigen und die Sicherheitstüre zum Waffenraum jederzeit schließen, ohne dass man die Waffe groß wieder zusammenstecken muss.
@@OpenGL4ever in meinem fall steht aber der schrank im keller und ist räumlich von der wohnung getrennt
dann geht es nunmal nicht anders
@@tavish4699 Du kannst der Behörde über die Sprechanlage immer noch mitteilen, dass du gerade die Waffen -geputzt hast- putzt und sie jetzt im Waffenschrank verschließen wirst bevor du die Türe aufmachst. Sie also warten sollen.
Und dann nimmst du deine Waffen und gehst in den Keller zum Schrank und verschließt sie. Dass sie dich in dem Moment dann bspw. im Treppenhaus mit den Waffen sehen spielt keine Rolle, denn du hast sie ja über die Sprechanlage darauf hingewiesen, dass du sie gerade eben geputzt hast.
aha. hatte 3 Wochenenden hintereinander Beamte da und jedes mal weggeschickt. jedes mal aufs Neue erklärt dass der Waffenscheininhaber ein Wochenendsitz am Land hat. aber nein, tanzen wieder am Samstag an und laut Amtsschimmel darf es keine Vorankündigung/Termin geben. man darf also nicht zu viel erwarten von den Herren. mitdenken wird nicht bezahlt anscheinend.
Die Kontrolle ist Anlasslos. Was nicht bedeutet unangekündigt.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
Wir haben zum Glück in diesem Bereich kompetente Polizisten.
Die Polizeibehörde hat auch Verständnis dafür, wenn man sich bei Erscheinen der Beamten rückversichert, dass das auch tatsächlich Beamte sind.
Für diesen Zweck ist es hilfreich die Nummer der Polizeidienststelle bei den Unterlagen zu haben.
Ein guter Hinweis!
Beste Grüße
Darf mann sagen das mann den Schrank auf grund von Alkoholkonsum nicht aufmacht?
machste maximal 2x
Wichtige Frage! Ich komme abends nach Hause und trinke ein Feierabend Bier. Die Herrn klopfen an, darf Ich die Nachschau verweigern da ich unter Alkoholeinfluss keine Waffen zugänglich machen oder anfassen will.
Ich denke die einzig richtige Vorgehensweise wäre zu sagen dass man gerade Alkohol getrunken hat. Anschließend würde ich mir freundlich um einen neuen Termin bitten. Wenn die den Alkohol riechen und du die Waffen rausholst, dann gibt es sicherlich ärger...
Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, empfiehlt es sich, den Waffenschrank am Boden/an der Wand zu verankern. Wenn ich dies nicht getan habe, kommt es nur zu einer Rüge, oder verliere ich meine Zuverlässigkeit und im weiteren Verlauf meine waffenrechtliche Erlaubnis? Dankeschön!
Das schreibt normal die zuständige Waffenbehörde vor. Einfach anrufen und nachfragen, ob der Schrank verankert werden muss, bei mir im Landkreis muss das z.b. nicht gemacht werden.
Die Behörde kann keine Verankerung vorschreiben, das gibt das Waffengesetz bzw. die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) vor. Die alten A- und B-Schränke müssen je nach Gewichtsklasse (unter 200 kg) verankert werden. Mein neuer 1er-Schrank muss es nicht. Bei meiner ersten Kontrolle neulich, war die erste Frage: Ist der Schrank veranktert? Daraufhin erwiederte ich "Das ist ein 1er Schrank, der muss nicht verankter sein". Daraufhin der Kontrolleur "Alles gut, ich habe ja nur gefragt". Ebenso stellte der Kontrolleur fest "Aha, Sie haben Munition im Schrank". Ich wieder: "....was bei einem 1er Schrank erlaubt ist". Er wiederum: "Jaja, schon gut - war nur eine Feststellung fürs Protokoll".
Ich denke, die checken mit ihren Fragen auch das Fachwissen um die Aufbewahrungspflichten ein wenig ab. Ist man sattelfest, wissen sie, dass man die Waffenhandhabung seriös betreibt.
@@alltagsnutzen8682 "Die alten A- und B-Schränke müssen je nach Gewichtsklasse (unter 200 kg) verankert werden." Diese Aussage stimmt so leider nicht. Es gibt jedoch Grenzen der Aufbewahrung, wenn z.B. ein B-Schrank unter 200kg nicht verankert ist --> 5 Kurzwaffen als Bsp, Es gibt da ein tolles Video von "vprojekte" speziell zum Thema "Muss ein Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 veranjert werden?" VG
Ich sehe, im Gegensatz zu vielen anderen die hier Kommentierenden, nicht den Sinn dieser Kontrollen:
1. Darf ich als Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Waffen ausüben, heisst jederzeit aus dem Tresor nehmen zum Trockentraining, Reinigen usw.
2. Kann ich jederzeit die Waffen, wenn es an der Tür klingelt, einfach in den Tresor packen und dann die Tür öffnen.
Selbst wenn ich die Waffe unrechtmäßig aufbewahre (geladen unter dem Kopfkissen z. B.), wie lange dauert es denn beim Türklingeln die Sachen im Tresor zu deponieren, devor man die Tür öffnet?
3. Ich kann auch im Extremfall die Türe einfach nicht öffnen und mich auch garnicht melden.
Die Behörde wird dann einen Termin vereinbaren, bis dahin kann ich dann alles schön wegschliessen, vor und nach dem Termin könnten dann theoretisch die drei AR15 weiterhin geladen auf dem Küchentisch liegen.
4. Haben diese Kontrollen nachweislich keine Amokläufe verhindert, zu deren Verhinderung sie extra eingeführt wurden nach Winnenden.
Bei dem Zeugen Jehova Amokläufer hat die Behörde auf Verdacht sogar vorher kontrolliert.
Meiner Meinung nach dienen diese Kontrollen nur der Gängelei und haben überhaupt nicht den Sinn, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
Kontrollen haben den psychologischen Effekt eine gewisse Sensibilität in der Mehrheit der Gesellschaft bezüglich der Rechtslage aufrecht zu erhalten.
Mit der gleichen Argumentation könnte man alle Geschwindigkeitskontrollen abschaffen: Sie verhindern nicht dass es Raser gibt, Leute bremsen nur kurz am Blitzer und es gibt trotzdem Unfälle. Aber: würden sich dann in 20 Jahren noch nennenswert Leute an irgendein Limit halten?
Dürfen die auch Vorderlader kontrollieren buw die Nummern notieren, die ggf auch im Schrank oder dem selben Raum aufbewahrt werden obwohl waffenrechtlich nicht unter die Kontrolle fallen.
Wenn es erlaubnispflichtige Vorderladerwaffen sind, klar.
Was ist mit Nachtschichtler bzw Tagschläfern ...?
Ich gehe mal davon aus, dass du bei mehrfacher Nichtanwesenheit bzw. Nichtöffnen eine schriftliche Nachricht bekommst. Das gibt dir Gelegenheit die Behörde anzurufen und einen passenden Termin zu vereinbaren. Fatal wäre lediglich nicht darauf zu reagieren.
na...die arbeiten nachts und schlafen am Tag
Was wenn eine unangekündigte Kontrolle stattfindet und ich in diesem Augenblick eine ohne mehrere Waffen aus dem Schrank z.b auf dem Tisch liegen habe, zum Teil schon demontiert zwecke Reinigung?
Da man Waffen nicht unbeaufsichtigt rumliegen lassen darf, solltest du sie also ohnehin wieder wegschließen, bevor du zur Tür gehst.
@@grenni1527 eh das kommt ganz klar drauf an ob man alleine in der wohnung ist oder nicht zumal in gewissen fällen der schrank nicht in der wohnung steht sondern zb im keller oder der garage
Was für Musik wurde benutzt?
Also wenn man gerade Waffen reinigt und die Behörde klingelt - hat man ein Verstoß am Hals?
Bevor man an die Türe geht, sollte man die Waffen zuvor vorschriftsgemäß im Waffenschrank verschließen.
Beste Grüße!
Man hätte in diesem Video gleich noch das Thema "Wiederlader" mit behandeln können. Sehr viele, wenn nicht fast jeder Jäger und Sportschütze ist doch auch Wiederlader. Pulver & Zündis immer verschlossen, Pulverfüller leer, keine Munition rumliegen lassen, Feuerlöscher, sauberer Arbeitsbereich, Lagermenge...nur ein paar Stichpunkte. Das wären zusätzliche 2 Minuten gewesen.
Wie sieht es den aus, wenn die Kontrolleure Bilder von der Lagerung machen wollen?
Was stört dich daran?
@@Vanalos...er ist vielleicht kein Kriecher
@@OliPrive-z6l Ah. Also Trotz aus Prinzip. Danke für die Erklärung.
Geistige Reife ist eben keine Voraussetzung für die Sachkunde.
@@Vanalos ....braver Ducker
Was ist wenn ich 3 Wochen im Ausland bin und währenddessen die beamten vor der Tür stehen?
dann lagern Sie die Waffen sachgerecht und sicher bei einem Berechtigten (Jäger mit gültigem Jagdschein oder Büchsenmacher) mit schriftlichem Vertrag ein. Wenn die Beamten dann wieder kommen und fragen wo Sie waren holen Sie die Buchungsunterlagen und den Leihvertrag raus.
Darf ich mit meiner Freundin einen gemeinsamen Waffenschrank haben, wenn beide einen Jagdschein besitzen oder darf nur ich selbst Zugriff auf die Waffen aus der WBK haben?
Nur mal so als Gedankentipps meine Meinung dazu:
Den Jagdschein erhält man nur nach erfolgter Prüfung der Zuverlässigkeit und er setzt natürlich die bestandene Jägerprüfung voraus, was die Waffensachkunde mit einschließt.
Beim Schießsport ist das etwas anders, da gibt es keinen speziellen Schein, die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt da praktisch erst beim Beantragen einer WBK und spätestens da muss man nachweisen, dass man eine Waffensachkundeprüfung bestanden hat. Die WBK ist da praktisch also auch der Ausweis, der die bestandene Zuverlässigkeitsprüfung bescheinigt.
Es bedeutet auch, ein Sportschütze ohne eigene Waffe, also ohne WBK, muss so gesehen noch keine Zuverlässigkeitsprüfung über sich ergehen lassen haben und ohne das bestehen einer solchen und deren Nachweis darf er auch noch keinen Zugang zu Waffen außerhalb einer Schießstätte haben.
Da musst du auf die zuständige untere Behörde zugehen und fragen. Bei uns in der WG sind 4 Leute und ein Waffenschrank für alle. Ist schon möglich.
Wenn ich in einer Wohngemeinschaft wohne und ich den Schrank mit einer anderen Person nutze, alles natürlich bei der Behörde gemeldet, ist es dann erlaubt das, wenn eine Kontrolle bei der anderen Person stattfindet, meine Waffen auch kontrolliert werden, obwohl ich nicht dabei bin?
Servus,
die gemeinsame Waffenaufbewahrung bietet eine ganze Reihe interessanter Rechtsfragen. Die hier ist natürlich besonders wichtig. Wir haben sie uns für eine zukünftige Expertise zu diesem Thema vermerkt. Vielen Dank!
Liebe Grüße
Alex Mathis
Da ich die Sachkunde erst gemacht habe und wir das Thema durchgenommen haben kann ich dir das beantworten. Geprüft werden nur die Waffen die in deiner WBK eingetragen sind. Sind diese alle da und sicher aufbewahrt ist alles in Ordnung. Ob jetzt in dem Waffenschrank noch 20 andere Waffen sind, ist nicht relevant für die Prüfung.
Bei der Kontrolle war ich nicht vor Ort und wir lagern mit meiner Frau gemeinsam und meine Waffen wurden auch kontrolliert
Ich hab zwar keine Waffe und beabsichtige das auch nicht, aber das war interessant
Vielen Dank!
Darf ich Magazine geladen im Munitionsfach im Waffenschrank Lagern
ob lose, in der munitionsschachtel, oder im magazin spielt keine rolle, solange sich die munition nicht IN der waffe befindet (bei alten a und b schränken sind waffen und munition getrennt aufzubewahren)
Sehr informatives Video 👍🏻
In einem Waffenschrank der Klasse 1 dürfen Waffen und Munition gemeinsam gelagert werden. Darf ich ein geladenes Magazin, dass nicht in die Waffe eingefügt ist, im Schrank aufbewahren?
Oder würde dies bei der Kontrolle zu Problemen führen?
Du solltest auf keinen Fall Fragen dazu beantworten, warum du das Magazin voll geladen lagerst.. mir fällt zumindest keine Antwort ein, die keine Zweifel an deiner Zuverlässigkeit aufkommen ließe xD
Darfst du.
Vielen Dank! Die Frage kann ich leider nicht beantworten, ohne dass es in Richtung Rechtsberatung gehen würde. Ich habe sie mir mal für zukünftige Expertisen notiert!
Liebe Grüße
Alexander Mathis
@@golosamariter Ein guter Grund könnte doch sein, dass ich das Magazin nicht ständig entladen möchte, wenn ich als Jäger meine Waffe nach dem berechtigen Führen im Jagdrevier wieder im Waffenschrank verstaue.
Wieso sollte dadurch an meiner Zuverlässigkeit gezweifelt werden?
@@stevenvogt135 Da stellt sich wiederum die Frage, wieso du sie nicht entladen willst. Es handelt sich hierbei um eine Dauer von etwa 30 Sekunden.
Sehr gutes Video mich würde interessieren ob ich die Kontrolle mit meinem Handy Filmen darf.
Vielen Dank McWood! Die Frage klingt zwar einfach, wirft aber eine Reihe datenschutzrechtlicher Folgeprobleme auf, weshalb ich hier leider nicht ausführlich darauf eingehen kann. Ich habe sie mir aber für spätere Expertisen notiert.
Beste Grüße und Waidmannsheil,
Alex
Zu welchem Zweck ?
Sehr gute Frage. Zweck: dann braucht man weder Zeugen noch Protokolle. M.E. müsste es zulässig sein, man ist ja in seinen eigenen 4 Wänden und falls alleine in einer ungünstigen Lage, sollte es später Fragen geben über den tatsächlichen Ablauf.
Mit Ankündigung und Einverständnis der Kontrolleure sicher kein Problem insofern die Aufnahme dann nicht öffentlich zugänglich gemacht wird.
Also einfach Fragen und u.U. auf Gesichtsaufnahmen (Identifikation) der Kontrolleure verzichten.
Verhältnismäßig ist das nicht mehr nachdem man Bedürfnis, Sachkunde, Zuverlässigkeit und sichere Aufbewahrung nachgewiesen hat.
In welchem Paragraph des von ihm so bezeichneten Gesetzes ist denn überhaupt der territoriale Geltungsbereich definiert und in welchem Paragraph findet man das exakte Datum des inkrafttretens?
Ich hoffe mal, Sie haben keine Waffe. Denn wenn Sie eine hätten, müsste Ihnen das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) geläufig sein. Aber lassen Sie mich raten: Die haben für sie keine Gültigkeit, weil die ja von der Firma BRD kommen? Und sie sind ein "lebender Mensch"?
@@herdifreund7715 Leider keine Antwort auf meine Fragen.
Derartige Kommentare sollte er besser lassen und diese sogenannten Gesetze scheint er wohl auch nicht zu kennen
@@ehrenfriedholzvoigt7515 beim Begriff "sogenannte Gesetze" wird schon klar aus welcher Richtung der Wind weht...
@@grenni1527 Leider wieder jemand der die Frage nicht richtig beantworten kann.
Lasst dann doch einfach diese unqualifizierten Kommentare.
Er scheint auch nicht zu wissen das es sich dabei um NS Recht handelt.
@@ehrenfriedholzvoigt7515 jau, schon klar. Lass uns doch einfach mit dem 80 Jahre alten Scheiß in Ruhe. Die Welt hat sich in der Zwischenzeit ein paar Mal gedreht und du drehst sie nicht zurück. Jedenfalls bin ich entschieden dafür, das Leute, die unsere aktuellen Gesetze nicht akzeptieren, keine Waffen besitzen dürfen.
Sind die Controllettis eigendlich bewaffnet ?
lol
ja klar. in dem Moment wo sie Deine Waffe in der Hand haben haha
möglich
Wie ist das eigentlich mit Hülsen darf ich die außerhalb des schlankes aufbewahren sofern abgeschlossen und nicht zum wieder laden verwendet wird ?
Äh ist da dein Ernst? Hülsen sind Messing. Sonst nix. Zündhütchen ist natürlich abgefeuert.
Das kommt auf die Hülsen an. Granathülsen fallen bspw. unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und darfst du gar nicht besitzen, auch dann nicht, wenn sie leer und abgeschossen sein sollten. Bei NATO Hülsen von Gewehrmunition bin ich mir gerade nicht sicher, da müsstest du im KrWaffKontrG nachschauen. Normale leere Hülsen, die Sportschützen und Jäger benutzen musst du nicht in einem geschlossenen Behältnis aufbewahren, da das noch keine Munition im Sinne des WaffG ist. Zündhütchen sollte wie bereits erwähnt abgefeuert oder nicht drauf sein.
Eine Frage 🙋♂️
3:17 Wenn die Behörde unangekündigten Besuch startet.
Wie soll man dann einen Zeugen bestenfalls Familien fremd und am besten noch Ahnung haben.
Wir sind hier nicht in America 🇺🇸 wo jeder dritte in manchen Teilen eine hat und dann auch noch Ahnung hat..
Trotzdem gute in Infos.
Eine Unangekündigte Kontrolle? Wo bitte gibt es das? Wenn das hier passiert sind das Illegale Punkt
Guten Morgen,
da die Kontrollen häufig angekündigt werden, stellt sich in vielen Fällen diese Frage nicht, weil man ja ausreichend Zeit im Vorfeld hat.
Für den Fall einer unangekündigten Kontrolle, sollte man sich im Vorfeld Gedanken über in Betracht kommende Zeugen machen. Vielleicht findet sich jemand im selben Ort, den man gut kennt und der vertrauenswürdig ist?
Beste Grüße
Alex Mathis
@@teamjagdmomente ja wird auch bestimmt so sein. Ich denke eh das unangekündigten Besuch als Misstrauen ein seitens der Behörden.
Verstehe nicht warum man sowas nicht zulassen sollte. Außer dass mit der Unzeit das kann ich nachvollziehen.
weil man alle waffenrechtliche Vorschriften erfüllt?
top idee das video!
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Alexander Mathis
Wenn die Kontrolle nicht angemeldet wird, haben die ein Problem, wenn ich nicht zuhause bin. Da ist dann nix mit Kontrolle. Außer mir kommt keiner an die Waffen. Eine Bescheinigung vom Kontrollergebnis gibt es bei uns direkt am Ende noch vor Ort.
So eine Bescheinigung ist natürlich sehr praktisch!
Beste Grüße
Dass das so streng ist find ich auch gut so, da kann schon einmal fahrlässig sein echt schlimme Folgen haben.
Das sehe ich genauso!
Liebe Grüße
Alexander Mathis
Naja. Bei uns im Kreis gibt es aktuell keine Kontrollen... Der Sachbearbeiter meinte dazu nur, dass im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Besitzer doch sowieso den Zutritt verwehren kann aus jeglichem Grund (Meeting, Termine etc.) Und er ab dem Punkt sowieso vorgewarnt wäre. Bei einem Verdacht halte ich es natürlich auch für richtig... Aber ansonsten bin ich mir unsicher inwiefern es effektiv ist. Zieht man dazu in Betracht das Straftaten durch legale Waffen nicht gesondert mehr erfasst werden (ich glaube seit 2015) da einfach kaum was von solchen Waffen ausgeht... Dann frage ich mich inwiefern es verhältnismäßig ist.
Mir persönlich ist es echt egal ob ich kontrolliert werde, da ich mich sowieso an jede Kleinigkeit halte. Nur gibt es halt Sachen die quasi nicht zu überwachen sind
GG Unverletzlichkeit der Wohnung??
was Kriecher...
Diese laute aufdringliche Zwischenmusik, schlimm.
Die Waffen werden selber vorgezeigt zum Nummervergleich mit WBK/NWR- die Behörden-MA bekommen sie nicht in die Hand! Wurde mir so beim (guten) WSK-Lehrgang beigebracht.
Diese Frage wird tatsächlich zuweilen diskutiert. Ich habe sie mir mal notiert für spätere Videos. Danke für die Anregung!
Beste Grüße
Da hast du keine Chance bei unserer SB vom LRA. Klar selbst rausnehmen, Sicherheit vorzeigen bzw. herstellen aber spätestens dann gibst du die Waffe ganz schnell aus der Hand.
Unsere SB vom LRA ist nämlich eine absolut zuvorkommende, verständnisvolle und bezaubernde Blondine die selbst eine begeisterte Schützin ist.
Wenn die mit aufgerissenen strahlenden Augen vor dir steht und sich was unbedingt angucken will dann darf die das natürlich.
Bei mir ist die Klingel immer aus, also niemals ohne Termin. Und wie gesagt nur Betretungsrecht und Durchgangsrecht. Pech.
Muß oder darf ich überhaupt dem Kontrolleur der Waffenbehörde die Waffe aushändigen?
Ich weiß ja garnicht ob die Person befugt ist oder reicht ein bloßes inaugenscheinnahemme?
Guten Abend,
wenn man Zweifel an der Befugnis des Kontrollpersonals hat, sollte man sich unbedingt bei der Waffenbehörde rückversichern oder notfalls bei der Polizei, sollte man die Waffenbehörde nicht erreichen.
Beste Grüße
Wenn die an meine Haustür klingeln ist meine erste Frage an den Herrn das er mir die Waffennummer meiner waffen aufsagen soll, hat er keine Ahnung kann er sich umdrehen und gehen ;)
Muss ich die Waffen eigentlich aus der Hand geben? Ich meine ich kann dem Kontrolleur ja auch zeigen was er sehen will.
Ein immer wieder diskutierter Punkt. Ich habe ihn mir für spätere Videos zum Thema Waffenkontrolle notiert!
Beste Grüße
Die Waffen holt der Besitzer raus, die Behörde überprüft die Nummern und der Besitzer packt die Waffen wieder in den Schrank. Die Behörde fasst die Waffen nicht an 😁
In der Tat ein immer wieder diskutierter Punkt. Ich habe ihn mir mal für spätere Videos zu diesem Thema notiert.
Beste Grüße!
Es wurde vom Besitzer der Schrank geöffnet. Die Waffen wurden von der Ortspolizei im Auftrag der Behörde aus dem Schrank genommen. Es wurden im Vorfeld, es gab einen vorher vereinbarten Termin mit der Behörde, Verschlüsse geöffnet. Daher war die Handhabung durch die Mitarbeiter dem Besitzer egal. Die Mitarbeiter waren sehr freundlich und es lief bis auf fehlerhafte Daten der Behörde alles glatt und ohne Beanstandung ab. WBK und Bestand waren identisch, die Daten der Behörde nicht. Zur Korrektur wurden als Beleg Photos gemacht. Es wurde am Schluss ein Protokoll mit Anmerkung ohne Mängel von allen Beteiligten unterzeichnet. Es waren Zeugen anwesend. Es gab eine Rückfrage der Behörde. Danach war alles geklärt.
ich bin selten zuhause, unangekündigte Kontrollen sind bei mir fast unmöglich, was ist wenn keiner da ist?
Ich muss ja jetzt einen neuen Tresor anschaffen, wollte dann gleich einen großen nehmen, das man dann auch in Zukunft Ruhe hat.
Meinst du das lohnt sich noch, was jetzt die Zukunft unseres Sportes betrifft?
Nicht das ich jetzt gut 1700 Euro ausgebe und dann heißt es in wenigen Jahren, das wir nur noch Luftgewehr schießen dürfen oder max 22er?
Würdest du hinsichtlich dessen vielleicht dann sogar erstmal nur einen kleinerem Langwaffentresor kaufen für max 800 Euro z.B. oder gar nur einen ganz kleinen um nur den Schlüssel wegschließen zu können?
Aber wer weiß, vielleicht gibt es ja zudem bald auch keinen Bestandsschutz mehr auf die alten Schränke?
Empfehlung für Termine, ab 16.30 Uhr oder Samstag!🤣
Es heißt anlasslose Kontrolle. Nicht unangekündigt. Das ist ein wichtiger Unterschied
Was ist, wenn die Polizisten eine Waffe bei der Kontrolle beschädigen?
Je nach den Umständen des Einzelfalls kann natürlich eine entsprechende Schadensersatzpflicht bestehen.
Beste Grüße
Mal angenommen die unangemeldete Kontrolle schaut vorbei und ich habe bereits Alkohol getrunken. Schrank öffnen oder besser nicht ?
Nein!
@@0kalki Na dann stelle ich mir jetzt immer eine Flasche Bier an die Haustür 😂
Solltest du dir selbst beantworten können
Bei offenem Schrank kann ja nie nachgewiesen werden, dass man gerade nicht sowieso daran gearbeitet hat: z.B. Trockentraining, Putzen usw.
Naja wenn jemand von der Kontrolle bemerkt du bist aus dem Wohnzimmer zur Haustür gegangen (das wäre z.B. bei meinen Eltern wenn man an der Haustür klingelt ganz einfach einsehbar). Und dann zeigst du Ihnen nen offenen Schrank naja das wird schon etwas unglaubwürdig.
@@technikchaot Wieso? Nur weil ich oben bin und der Schrank im Keller ist, bedeutet dass noch nichts. Unglaubwürdig hin oder her es muss bewiesen werden. Deshalb sind die Kontrollen ja auch ein eher fragwürdiges Prinzip, wobei ich für Kontrollen bin um zumindest eine wenn auch vielleicht ineffektive Kontrolle zu haben. Es geht bei diesen Kontrollen nur darum zu überprüfen ob eine Waffe da ist ob die Munition entsprechend gelagert wurde und ob es andere illegale Waffen gibt. Der letzte Aspekt ist wieder irrelevant, denn wer ist so dumm eine illegale Waffe bei den legalen Waffen zu lagern.
Es wäre etwas anderes wenn meine Waffe unter dem Kopfkissen liegt oder im Nachtschränkchen.
@@werekorden Falsch gedacht. Bei den Kontrollen geht es in allererster Linie darum zu überprüfen, ob du die Waffen auch wirklich sicher aufbewahrst. Die Kontrollen wurden nämlich nach dem Amoklauf in Winnenden eingeführt, eben weil der Vater die Pistole nicht im Waffenschrank aufbewahrte. Ein offener Waffenschrank würde dich meiner Meinung nach die Zuverlässigkeit kosten. Es dürfte dann an dir liegen zu erklären und zu beweisen, dass der Waffenschrank nur kurz offen stand und das zu beweisen, das scheint mit kaum möglich. Siehe dazu auch § 5 WaffG (1) 2. b).
Aus dem Grund stellt man die Waffen in den Schrank und verschließt ihn, *bevor* man die Türe öffnet. Auch wenn es länger dauert. Es kann auch sinnvoll sein, eine zusätzliche Türsprechanlage in unmittelbarer Reichweite des Waffenschranks zu haben.
@@OpenGL4ever Ja klar geht es darum. Es ist aber die Frage wie effektiv ist es. Die Kontrollen waren schon vor Winnenden vorhanden wurden nur nicht so oft durchgeführt, denn die Gesetzeslage war vor Winnenden schon so, dass die Waffen sicher aufbewahrt werden sollten. Genau den Winnenden Fall habe ich ja erwähnt mit der Waffe im Nachttisch. Aus der Tatsache eines offenen Schrankes kann kein Zuverlässigkeitsverlust entstehen nur ein Verdacht. Dieser muss aber bewiesen werden. Dein zitierter
§ 5 I Nr. 2b WaffG sagt ja genau das: " …Tatsachen die Annahme rechtfertigen…" dies muss also von der Behörde begründet werden.
Bei mir waren die Kontrollen bis jetzt unangekündigten. Da weiß man nicht wer an der Tür steht wenn man aufmacht, die Waffe dann in den Schrank tragen funktioniert nicht mehr. Ich trainiere z.B. im ersten Stock während der Schrank im Keller ist.
Jetzt könnte man sagen, dann mach erst auf, nachdem du in den Keller bist mit der Waffe und sie wieder eingeschlossen hast. Die Behörden-Leute sehen mich an der Haustür vorbeigehen und eine Waffe in den Keller tragen oder es dauert einfach extrem lange bis ich an der Tür bin. Ist das dann eventuell eine "Tatsache die die Annahme rechtfertigt"?
Ich hoffe, du siehst das Problem hier. Was bedeutet Zuverlässigkeit eigentlich, da gibt es keine klare Regelung und hier liegt ein weiteres Problem. Nach deinem Verständnis würde jeder Fehler in der Waffenhandhabung ein Verlust der Zuverlässigkeit nach sich ziehen, denn. §5 umfasst ja mehr als nur Aufbewahrung. Wird damit aber schon das Risiko erhöht? Es muss erst eine Gefährdungssituation eintreten damit ein Risiko die Möglichkeit hat sich zu verwirklichen. Die Gefährdungssituation wäre eine Person, die nicht berechtigt ist, kommt durch deine Nachlässigkeit an die Waffe und Munition und kann dann irgendetwas machen. Was ist aber mit einem versehentlich offen gelassenen Tresor, der in einem Raum steht wo sonst niemand rein kann? Der Widerstandsgrad des Tresors oder der Tür kann hier kein Argument sein, da man alles immer öffnen kann (Siehe leidiges Thema Tresorschlüssel wegschliessen)
Ähnliches passiert täglich im Straßenverkehr, wenn jemand die Geschwindigkeit überschreitet erhöht er das Risiko für alle am Verkehr Teilnehmende (Wahrscheinlichkeit des Eintretens + Schadenshöhe), oder die Polizei, die ihre Waffen verliert.
Jetzt muss ich eine Risikoabschätzung machen, welches Risiko ist höher, der offene private Tresor, der Autofahrer oder der Polizist, der eine Waffe verliert. Auf das höchste Risiko sollte ich mich konzentrieren und entsprechend versuchen mit einer Maßnahme, das Risiko zu senken, also z.B. die Wahrscheinlichkeit oder die Schadenshöhe.
Wenn also die Behörde ein Problem hat muss es dies Belegen. In jedem Fall aber holt ihr euch einen Anwalt und sagt selbst nichts zu der Sache. Im Zweifelsfall das Protokoll nicht unterschreiben bzw. sagen es darf erst eine Kontrolle durchgeführt werden wenn auf deiner Seite in zweiter Zeuge dabei ist, der möglichst nicht aus der eigenen Familie stammt.
Wir brauchen dringend statistische Daten um die Ineffektivität der Kontrollen in Bezug Verhinderung von Gewalttaten aufzuzeigen.
Ich selbst bin trotzdem für Kontrollen, da sie die Waffenbesitzer erinnert welche Regeln gelten und dazu anhalten diese ordentlich einzuhalten damit so wenig Unfälle und Straftaten wie möglich passieren. Die Konsequenzen aus Kontrollen in dieser absolutistischen und strengen Form halte ich für falsch. Es sollte wie im Straßenverkehr eine Abstufung der Strafen/Bußgelder geben.
@@werekorden Die werden das damit begründen, dass sie den Schrank im offenem Zustand angetroffen haben. Wenn es dann noch ein paar Meter zur Türe sind und Familienmitglieder im Haus sind, war's das.
Denn du kannst nicht gleichzeitig am Waffenschrank und an der Türe sein, wenn die weiter voneinander entfernt stehen.
Wenn du mit den Waffen im ersten Stock trainierst und der Schrank auch noch im Keller steht, dann sollte der Schrank auf jeden Fall geschlossen sein, wenn sich darin noch weitere Waffen oder Munition befindet, denn wenn er in der Zeit offen steht, dann befindet er sich außerhalb deines Einflussbereichs.
Du kannst ja trainieren und den Schrank geschlossen halten.
Wenn du gerade mit den Waffen trocken trainierst oder sie putzt, wirst du so oder so den Behördenmitarbeitern über die Sprechanlage mitteilen müssen, dass du gerade mit der Waffe trocken trainierst oder sie putzt, wenn du es nicht mehr zum Schrank schaffst.
Damit kann man nämlich im Vorfeld schon einmal ausräumen, dass du die Waffen nicht unsachgemäß aufbewahrst.
(Anmerkung: noch besser wäre es allerdings, gleich den Termin zu verschieben)
Denn stell dir mal vor, du übst mit 3 Waffen. Mit denen kannst du nicht alle zur Tür rennen um in ihrer Gewalt zu bleiben, also legst du zwei auf deinen Küchentisch.
Solltest du die Türe also öffnen, dann sehen die die Waffen bspw. auf deinem Küchentisch und dann kannst du denen viel erzählen, dass du trainiert hast, wenn du sie vorher nicht darauf hingewiesen hast, es für sie also eine Überraschung ist und deine Worte jetzt nur noch als Ausreden gelten.
Es macht hier also schon Sinn, das vorher zu sagen, bevor man die Türe öffnet.
Und damit andere Gefahren wie bspw. die Leute von der Behörde sind keine, ausgeschlossen werden können, macht es meiner Meinung nach immer noch Sinn, dass du die Waffen verschließt, bevor du sie reinlässt. Wenn du ihnen sagst, dass du gerade Trocken trainiert hast und sie jetzt einschließen wirst, bevor du die Türe öffnest, dann kann man dir zumindest nicht vorwerfen, dass du die Türe für Dritte öffnest, während die Waffen unverschlossen sind. Das wäre nämlich eine potentielle Gefahrensituation, man stelle sich vor, es sind Diebe.
Also, wenn du den Termin nicht verschieben kannst, was in dieser Situation sicher das beste wäre, dann ist es meiner Meinung nach sinnvoll, sie über die Sprechanlage darauf hinzuweisen, dass du gerade mit den Waffen trainierst, denn zum Schrank schaffst du es ja nicht ohne gesehen zu werden, und dann sagst du ihnen gleich dass du sie wegschließen wirst und sie warten sollen und erst dann machst du die Türe auf.
Somit ist sichergestellt, dass du den Zugang zum Haus erst dann ermöglichst, wenn die Waffen sicher aufbewahrt sind.
Zuverlässigkeit bedeutet hier auch, dass du die Waffen zum Schrank so transportierst, wie du es gelernt hast. Also bspw. Lauf nach oben und nie gegen Menschen richten, auch nicht hier.
Also aufpassen, wenn du mit den Waffen die Treppe runter gehst. Es ist sinnvoll, sich das gleich richtig anzugewöhnen.
Ein versehentlich offen gelassener Tresor wird dich definitiv deine Zuverlässigkeit kosten, weil du nicht fahrlässig mit Waffen umgehen darfst. Es darf dir also gar nicht passieren, dass der Tresor versehentlich offen bleibt. Einzige Ausnahme, es sind keine Waffen und auch keine Munition mehr im Tresor, dann ist es egal.
Natürlich kann man mit genug Zeit und passendem Werkzeug alles öffnen, aber hier geht es allein um den juristischen Zustand des Tresor, also offen oder geschlossen und nicht ob man ihn öffnen könnte.
Die normale Zimmertüre hat keinen entsprechenden Widerstandsgrad im Sinne des Waffengesetzes für die Aufbewahrung der Waffen. Das rettet dich also nicht, wenn du den Tresor versehentlich offen gelassen hast.
Etwas anderes wäre es, wenn der Tresor offen ist und in einem verschlossenen Waffenraum steht, der bereits die entsprechenden Anforderungen erfüllt, was mit der Behörde abgesprochen und schriftlich fixiert sein muss. Dann ist die sichere Aufbewahrung durch die verschlossene Türe des Waffenraums erfüllt. Und im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Zimmertüre, hat die auch alle dem Gesetz entsprechenden Sicherheitserfordernisse.
Es gibt Abstufungen. Ein ordnungsgemäß verschlossener aber nicht mit Schrauben an die Wand befestigter zu leichter Tresor wird dich meiner Einschätzung nach noch nicht gleich die Zuverlässigkeit kosten. Das gibt eher eine Verwarnung mit der Auflage das nachzuholen. Dazu kommt eine Geldbuße und die Waffenkontrolle wirst du in dem Fall selber bezahlen müssen.
So war es zumindest vor über 10 Jahren bei meinem Opa und seinem A Schrank. Er hat der Behörde mitgeteilt, dass hinter der Wand möglicherweise Wasserleitungen verlaufen und er erst einmal prüfen muss, ob dem nicht so ist.
Bekomme unmittelbar einen trockenen Mund beim zuhören, aber vielen Dank :)
Sehr gerne! Solange alles passt, hat man ja nichts zu befürchten 🙂
Beste Grüße
Alex Mathis
Das war von Hilla085 vermutlich eine Anspielung auf das Video 😃 Ich hatte auch öfter den Eindruck, dass du sehr verkrampft geschluckt hast - als hättest du länger nichts getrunken. Aber das nur am Rande, das Video war sehr aufschlussreich 👍🏻
Finde das extrem wichtig und sollte ruhig regelmäßig gemacht werden.
@OliverKaterle-r7s Laber nicht 😂
Dürfen pufferpatronen in der waffe sein?
zu spät..... Waffen weg 😡
Und noch eine Frage, die letzte von mir dazu. 😉
Wieviele Mitarbeiter der Ordnungsbehörden muss man akzeptieren, denen man im Prinzip alleine gegenüber steht? Kann ich 2 reinlassen und jedem weiteren den Zutritt verwehren. Wie ist Eure Erfahrung aus den Euch bekannten Kontrollen?
Bisher bin ich einmal kontrolliert worden (angekündigt, durch einen Mitarbeiter der Behörde). Ich war sehr angenehm überrascht über das Vorgehen.
Guten Abend,
diese Frage ist tatsächlich rechtlich umstritten. Wir haben sie uns schon für eine der späteren Expertisen aufgeschrieben. Vielen Dank und Waidmannsheil!
Alexander
Wieviel Personen muß ich bei einer Kontrolle in meine Wohnung lassen?
Guten Morgen,
diese Frage ist tatsächlich rechtlich umstritten. Ich habe sie mir mal für spätere Expertisen notiert, vielen Dank für die Anregung!
Beste Grüße
Alexander Mathis
@@teamjagdmomente bei mir waren 2 Damen der Behörde und 2 Herren der SchuPo, kam mir vor wie ein Schwerverbrecher, haben auch extra ums Eck geparkt damit ich die Ankunft nicht sehe.
@@teamjagdmomente Bei mir waren immer zwei ,einer macht die Konntrolle der andere vergleicht die Angaben in seinen Vormularen.
Schon aus Beweisgründen und auch Sicherheitsgründen müssen sie zu Zweit sein.
Ich denke wie bei der Polizei die sind auch immer 2 Personen.
von jedem Geschlecht eine...also 72
Guten Tag! Alle österreichischen Staatsbürger: Bitte nicht beachten. Nur wenig überschlägt sich.
Wow - you Germans have to let cops in your house to show them your guns? That is crazy
Murat & Hakan meinen, daß "die das gar nix angeht".
Angesichts der BRD-Umstände ein durchaus verständlicher Standpunkt.
wegen den Zeugen. Ich habe keine Zeugen gebraucht. Ich habe mir ein Foto mit meim Handy von dem Protokol gemacht was der eine Beamte für die Behörde ausgefüllt hat. Als er fertig war hab ich gefragt ob ich ein Foto machen darf und er hatte zugestimmt. Ich wurde schon 7 mal alle 2 Jahre ...also 14 Jahre schon Kontrolliert. Sie sind immer sehr nett und entschuldigen sich fast schon für die Kontrolle. Es hat nie Probleme gegeben. Ich hatte mal mein 45er zerlegt und nur den Griff und den Lauf im Schrank. Er fragte was ich da mache. ich hab dann gesagt das ich grad was am Schlitten Visier mache und der auf der Werkbank liegt. Er sagte dann ...schliesen sie den dann auch ein wenn sie fertig sind mit der Arbeit. Also auch da kein Problem. Sie kamen bei mir immer unangemeldet und ich hab sie auch immer gleich reingelassen. Ich führe die Beamten wenn sie kommen gleich zum Schrank. Da sehen die das der zu ist. Dann sage ich das ich in einen anderen Raum gehe um die Schlüssel zu holen und sie hier warten sollen. Dann kam ich mit den Schlüssel zurück. Gab nie Probleme. Ich habe A -B Schrank seit 25 jahren und Munition quergekreutzt gelagert. Ich habe aber auch nur eine Kurzwaffe und eine Langwaffe zur Zeit. Hab vieles was ich länger nicht geschossssen habe verkauft.
Sehr informativ, aber gebt ihm doch ein Glas Wasser 😂
Hab mein Glas Wasser inzwischen erhalten ;-)
Lag damals aber an einer frisch überstandenen Erkältung.
Beste Grüße
cooles Video. Aber: trink mal mehr Wasser, du schluckst sehr oft...
Alkohol im Umgang mit Waffen ist strickt verboten, ist auch völlig richtig.
Ich habe zwei Bier getrunken und die Herren kommen überraschend vorbei, lasse ich sie schauen und fasse selbst nichts an?
Zugriff hätte ich ja auch mit 4 Promille, theoretisch jedenfalls.
Die Aussage ist meines Wissens falsch, alleine die Feststellung eines Promillewertes von 1,6 kann zur Unzuverlässigkeit führen, also mal richtig "abschiessen, Format C" ist nicht drin. Vorsicht, informiere Dich besser noch mal, auch meine Aussage kann falsch sein .🤷
Typisch Germanistan ... in etlichen USA-Bundesstaaten ist das sehr viel bürgerfreundlicher umgesetzt
Jo, nämlich so dass es keinerlei Regelung zur Aufbewahrung gibt und zig Millionen Waffen in den Händen von Kriminellen sind die mit wenig Aufwand gestohlen wurden
Das Blöde ist, dass eine Verwehrung der Kontrolle ( egal aus welchem Grund ) der Behörde schon einen ausreichenden Grund liefern kann, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzusprechen. Mit allen Konsequenzen vom Verlust der Waffen, Revier etc.. Auch wenn der Klageweg hier Erfolg verspricht, so hat dies keine aufschiebende Wirkung und das kann Jahre dauern.
Danke, ich bin Jäger und Sportschütze, jetzt hab ich festgestellt dass bei keinen meiner jagdlichen Langwaffen der Munitionserwerb eingetragen ist, ist das normal ??
Gruß Richard
Munitionserwerb musst du dir extra beantragen.
Munitionserwerb für Langwaffen wird bei Jägern i.d.R. nicht eingetragen, weil der Jagdschein das ja schon abdeckt.
Ich würds aber auf jeden Fall eintragen lassen, wenn man Langwaffen in klassischen Kurzwaffenkalibern hat. Unterhebelrepetierer in .357, oder sowas.
Ja ja so machen wier das ,und dämliche fragen beantworten achtung ! Das tun sie .
Super erklärt. Nur bitte mit dieser Schluckerei aufhören und stattdessen Sprechen lernen
Die dauernde Schluckerei nervt extrem! Sprechen lernen bitte.
Dachte ich mir auch schon
Bei mir kamen die von der Waffenbehörde auch Mal unangekündigt, was denen gefallen hat, dass die Tür zum Waffenschrank IMMER verschlossen ist.
(Klinke hat nen Fingerabdruck Scanner) und einen Türschließer (die Tür steht niemals offen). Was denen nicht so gefallen hat (wo sie die Begründung aber akzeptierten) dass meine S&W M&P 9mm (meine Dienstwaffe) gerade draußen lag (weil ich die gerade reinigen wollte)
Aber sie betonten, da niemand anderes Zutritt in den Raum hat, sehen die da gar kein Problem. Weil sie gerade Zuhause war die Zeit fragten sie meine 17 Jährige Tochter ob sie bereit wäre zu beweisen, dass sie nicht rein kommt und Mal die Türklinke benutzt.
Da sie wirklich nicht eingetragen ist, kam sie nicht rein. (Dass sie weiß wo der Notschlüssel für die Zimmertür ist, mussten die ja nicht wissen)
Nur anders als der Fingerabdruck an der Klinke deaktiviert der Notschlüssel nicht die Kamera im Raum (die bei einem Sicherheitsdienst aufgeschaltet ist)
Und in meinen Waffenschrank kommt meine Tochter gar nicht rein. Der ist auch biometrisch mit Fingerabdruck.
Meine Dienstwaffe hat genau genommen 2 Lagerungsorte die ich auch der Behörde gezeigt habe.
Vorne im Büro hab ich noch einen 2. Kleinen Kurzwaffenschrank. Da liegt meine Dienstwaffe aber nur, wenn ich im Büro bin.
Meine Jagdwaffen liegen alle brav hinten im zweiten Arbeitszimmer (was auch keine Fenster hat) im großen Schrank.
Auch der Durchgang von Büro in den Wohnbereich ist mit Türklinke mit Fingerabdruck Scanner gesichert.
Die von der Behörde fragten dann (da alle Räume ebenerdig sind) was ist wenn ein Einbrecher durch's Fenster kommen würde.
Ich: Wenn die Polizei nicht gerade einen Wagen aus dem tiefsten Bayern hinschickt oder er mit schwersten Gerät anrückt, ist der längst in Handschellen bevor die Scheibe zerstört ist.
Mein eigenes Haus war Mal ein Projekt mit dem sich meine Schwester (sie ist Architektin) in einer Firma bewarb die geschützte Häuser baut (darum ist mein Haus um einiges sicherer als es den Anschein hat)
Ich würde sagen, gerade weil und wenn der biometrische Fingerabdruck die einzige Zugangsanforderung ist, kommt jeder mit Ahnung, an die Waffen im Waffenschrank heran. Und ganz fatal, biometrische Merkmale, wie Fingerabdrücke, kann man nicht austauschen, wenn sie mal kompromittiert sind. Fingerabdrücke sind somit eine ganz schlechte Zugangskontrolle, die viel zu einfach zu umgehen ist.
Sie taugen nicht einmal dazu um zu überprüfen ob der, der den Fingerabdruckscanner benutzt auch wirklich der ist, der Finger mit diesem Fingerabdruck hat.
Zahlencodes sind weitaus besser und kann man jederzeit wieder ändern.
Zum Punkt mit der Tochter. Die Tochter war hier schlau, dass sie nicht von sich aus erwähnt hat, dass sie einen Notschlüssel für die Zimmertür hat bzw. weiß, wo sich dieser befindet. Es gab schon Fälle, da hat der Sohn im Beisein der Waffenbehörde gesagt, er macht schon mal den Schrank auf, während der Vater noch im Gespräch mit der Behörde war. Das hat den Vater die Zuverlässigkeit und die Waffen gekostet.
@@OpenGL4ever trotzdem ist es ein zunehmendes Problem, dass die Behörde gar nicht mehr die Kapazitäten hat, alle Waffenbesitzer zu kontrollieren.
Rein theoretisch sollte ja jährlich einer zu Kontrolle kommen. Praktisch habe ich den Beamten das letzte Mal vor Corona gesehen.
Und Frau Faeser‘s „Heilige“ Verschärfung des Waffenrechts macht nichts besser. Denn weniger verfügbare Beamten sollen noch mehr Kontrollen durchführen. So kann man die Leute auch kaputt spielen
Mich würde eher interessieren ob die Mitwirkungspflicht nicht gegen verfassungsmäßige Grundrechte verstößt.
Wir sind hier nicht in den USA. Wie kommt man überhaupt auf so eine Frage?
@@jenslindnerfotografie Artikel 13 Grundgesetz, Unverletzlichkeit der Wohnung
Laut diesem Grundrecht dürfte man unerwünschten Personen den Eintritt in die Wohnung verwehren, meines Wissens wurde jedoch zum Schutze der allgemeinen Sicherheit eine konkrete Ausnahme gemacht.
@@Scorpion-es9ri Denke da auch an das Recht sich nicht selbst belasten zu müssen oder an Strafverfahren gegen einen selbst mitzuwirken.
@@gene9230 Das sind so weit ich weiß keine Grundrechte und diese Dinge greifen erst, wenn man schon in einem laufen Verfahren ist. Die Kontrolle an sich ist aber kein Strafverfahren.
Einfach mal den Paragraph 36 Abs. 3 des WaffG lesen!
Man darf gerne "Hallo" sagen am Anfang eines Videos!!
Hoffentlich sind Sie nun nicht zu sehr traumatisiert.
Achtung alles stimmt hier nicht !
Wiedermal einer der Unwissen verteilt !🙈🤬
Bitte erstmal RICHTIG SCHLAU MSCHEN , und dann hier Videos reinstellen !
Wir freuen uns auf dein Video!
Die Regelungen sind noch viel zu lasch, da muss noch viel eingeschränkt werden. Am besten gar keine privaten Waffen.
Unfug was du dort redest