📅 E-Rechnungspflicht 2025: Alles, was Sie jetzt wissen müssen! | 🚨 Unternehmen aufgepasst!

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  • Опубліковано 24 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 14

  • @claasdenker6901
    @claasdenker6901 4 місяці тому +1

    Endlich wieder neue Videos 🙏

  • @markussherrod7681
    @markussherrod7681 4 місяці тому +1

    Sehr gutes Video!

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  4 місяці тому

      @@markussherrod7681 besten Dank 😊

  • @gabirychlicki1150
    @gabirychlicki1150 4 місяці тому +1

    Hallo Herr Denker, danke für das Video. Ich freue mich schon jetzt auf das nächste Video und die nächste Schulung. Für Sie alles Gute. Viele Grüße

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  4 місяці тому

      @@gabirychlicki1150 vielen Dank und sehr gerne 😊 ebenfalls alles Gute und bis bald 👋 LG DD

  • @jurgensorensen7888
    @jurgensorensen7888 3 місяці тому +1

    Sie sprechen im Video davon, dass das Buchhaltungsprogramm in der Lage sein muss eine Rechnung zu verarbeiten. Geht es bei der Annahmepflicht nicht nur darum, selbige empfangen zu können - also primär eine E-Mail Adresse für den Rechnungsempfang? Elementar sehe ich hier eher die Pflicht auch ein DMS einzusetzen. Wie wollen Sie sonst der GoBD Rechnung tragen? Thema Unveränderbarkeit.

  • @djjayogee
    @djjayogee 3 місяці тому +3

    Naja ... wird sich schon einspielen. Ist für größere Firmen sicherlich eine enorme Arbeitserleichterung. Für uns "Kleine" Gewerbetreibende/ Selbstständige nicht wirklich.

  • @kaischmidt2413
    @kaischmidt2413 4 місяці тому

    Die Behauptung, dass Unternehmen ab 2025 alle Rechnungen in elektronischer Form ausstellen müssen, ist nicht korrekt. Für den Empfang ist die Regelung eindeutig, aber für den Versand von E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen. Unternehmen können weiterhin PDF- oder Papier-Rechnungen verwenden, sofern der Empfänger dem zustimmt. Diese Möglichkeit besteht bis zum 31. Dezember 2027.

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  4 місяці тому

      @@kaischmidt2413 das wurde in dem Video auch nicht gesagt! Bitte Video komplett anschauen. Übergangsfristen sind erläutert worden. Papierrechnungen sind ohne Zustimmung des Empfängers möglich. PDF-Rechnung aber nicht, da muss der Empfänger zustimmen. LG Team von Steuer-Webinar.de

  • @luckyhenry544
    @luckyhenry544 4 місяці тому +1

    kein Wort über Programme zum Empfang der Dateien! Als Freiberufler will ich ohne Steuerberater arbeitsfähig sein!

    • @SteuerWebinar
      @SteuerWebinar  4 місяці тому +1

      Danke für die Nachricht. DATEV ist hier natürlich Vorreiter, Agenda & Co. ziehen nach. Natürlich sind auch Sevdesk & Co. dran. Es ist zu hoffen, dass sämtliche Programme, die herkömmlich im Einsatz sind, ihre Programmierung bis Ende des Jahres dahingehend durch haben, um den Empfang sicherzustellen. Bei Ausgangsrechnungen ist es deutlich einfacher. Lexware bietet z.B. XRechnung, ZUGFeRD (basic/comfort) und die signierte eRechnung an (z.B. Lexware faktura+auftrag / plus, Lexware warenwirtschaft pro / premium, Lexware financial office / plus, Lexware financial office pro / premium, Lexware financial office plus handwerk, Lexware financial office premium handwerk, Lexware handwerk plus /premium, Lexware business plus / pro etc.). Hinsichtlich der Prozesse (z.B. E-Rechnungspostfach sollte eine Abstimmung mit dem StB erfolgen. Liebe Grüße,
      Team von Steuer-Webinar.de