BetrVG Irrtümer #7 - Ersatzmitglieder müssen bei jeder Verhinderung nachrücken | Betriebsrat Video

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 17 лис 2024

КОМЕНТАРІ •

  • @mr.kraebs
    @mr.kraebs 3 роки тому +3

    Wer keine Lust auf BR Arbeit hat, soll sich nicht aufstellen oder zurücktreten. Es ist eine wichtige Arbeit für die gesamte Belegschaft und man muss sich im klaren sein, dass das eben richtige Arbeit ist, auch wenn undankbare Arbeit.

  • @Caffbaba
    @Caffbaba 4 роки тому

    Vielen dank hat mir sehr geholfen.

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  4 роки тому

      Vielen Dank für dein Feedback! Wir freuen uns sehr dich auch weiterhin mit hilfreichen Videos rund um die Betriebsratsarbeit zu unterstützen.
      Herzliche Grüße
      Dein W.A.F. UA-cam-Team

  • @mr.kraebs
    @mr.kraebs Рік тому

    Das OLG Hamm hat jetzt "Verhinderung wegen Arbeit" als Verhinderungsgrund zugelassen. Aber das wohl nur unter bestimmten Umständen. Wie kann ich als Vorsitzende wissen wie dringend und wichtig die Arbeit des BR-Mitglieds ist? Wenn ich nachladen MUSS, dann sind sonst die Beschlüsse unwirksam. Wenn ich nicht nachladen darf, es aber tue, gilt das gleiche.

  • @helen3261
    @helen3261 2 роки тому

    Kann man ein Ersatzmitglied telefonisch dazu schalten
    Wenn es nur um einen Beschluss geht
    Also nur einen TOP gibr
    Oder muss es körperlich anwesend sein

  • @MrSlevendogg
    @MrSlevendogg 2 роки тому

    Wo steht das?

  • @StoppschildTV
    @StoppschildTV 7 років тому

    Können aber nicht wollen - nehmen wir an ich arbeite in Schicht und habe eine Freischicht. Nun ist eine Freischicht ja kein Verhindersgrund an sich. Nun habe ich aber nicht nur frei und und sitze zu Hause, sondern mache mit meiner Familie einen Ausflug, fahre also auch weg - bin ich dann verhindert? Oder lassen wir das Beispiel Familienausflug weg - wie sieht es bei Freischicht und einem Banktermin aus? Ein Zahnarzttermin würde wahrscheinlich immer als verhindert gelten analog krank.

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  7 років тому

      Hallo Stoppschild-TV,
      vielen Dank für Deine Frage. Wie Du richtig schreibst, ist das Arbeitsfrei (Freischicht) noch kein Verhinderungsgrund an sich. Denn das Bundesarbeitsgericht steht insoweit auf dem Standpunkt:
      "Ein Betriebsratsmitglied ist nicht allein deshalb im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG zeitweilig verhindert, weil es arbeitsfrei hat. Anders als im Falle bewilligten Erholungsurlaubs ist ihm die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben außerhalb der persönlichen Arbeitszeit nicht grundsätzlich unzumutbar." (BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 955/11 - 3. Orientierungssatz)
      Aber aus der o.g. Formulierung wird auch deutlich, dass es für jemanden in seinem Arbeitsfrei eben sehr wohl Fälle geben kann und muss, in denen es unzumutbar ist, bspw. an einer BR-Sitzung teilzunehmen. Welche Fälle das nun genau sind, dazu hat das BAG hach unserer Recherche bislang noch geschwiegen. Aber wie Du auch, gehen wir davon aus, dass ein Arzttermin ein solcher Fall der Unzumutbarkeit sein dürfte.
      Und auch Termine mit Geschäftspartnern oder dem ganzen Familienclan sind ja nicht so einfach hin- und herschiebbar. Vielmehr sind Ersatz-Termine sehr oft eben nicht so leicht zu finden. Und vor dem Hintergrund dürfte es schon so sein, dass auch die Rechtsprechung solche Fälle als Verhinderungsgrund anerkennt. Denn jedenfalls für den BR-Vorsitzenden steht die Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass dem "Arbeitsfrei" ein besonderer Wert zukommt: Der BR-Vorsitzende muss in seiner Freizeit keine Erklärungen des AG entgegennehmen.
      Und ist nicht das Treffen mit dem gesamten Familienclan etwas Besonderes? ;-)
      Viele Grüße
      Dein W.A.F. UA-cam Team