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Den § 269 sollte man auf gewerbliche Steuern machen. Unabhängig davon, wo der Firmensitz oder Wohnort des Eigners sind. Da wäre es womöglich Schluss mit Steuerumgehung. In dem Land, wo sie entstehen werden sie fällig!
Guter Punkt! Wäre ein Schritt in die richtige Richtung!
Den § 269 sollte man auf gewerbliche Steuern machen. Unabhängig davon, wo der Firmensitz oder Wohnort des Eigners sind. Da wäre es womöglich Schluss mit Steuerumgehung. In dem Land, wo sie entstehen werden sie fällig!
Guter Punkt! Wäre ein Schritt in die richtige Richtung!