38:00 Wie würde man den Punkt "Aber: Angebot nach § 146 Alt. 2 BGB erschlosen?" und den darauffolgenden Unterpunkt im Gutachtenstil eingliedern? Ist ersterer ein Obersatz?
Da schreiben Sie „Das Angebot könnte aber nach § 146 Alt. 2 BGB erloschen sein. Das wäre der Fall, wenn V das Angebot nicht nach den §§ 147 ff. BGB fristgerecht angenommen hätte" oder etwas Ähnliches. Herzliche Grüße!!
Ich verstehe Ihren Gedankengang, aber das wäre ein riesiger Fehler. § 929 S. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage und gibt deshalb dem Käufer auch keinen Anspruch auf die Übereignung. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB gibt dem Käufer den Anspruch und in § 929 S. 1 BGB steht, wie der Anspruch erfüllt werden kann, wie also V dem K das Eigentum an der Sache übertragen kann. Sehen Sie sich gerne nochmal auf meinem Hauptkanal das Video zum Abstraktionsprinzip an (ua-cam.com/video/N-n_Jdunsr4/v-deo.html). Dort erkläre ich auch ab 36:33 ausführlich, warum die von Ihnen ins Spiel gebrachte Formulierung nicht richtig ist. Herzliche Grüße!!
An sich alles super! Aber wenn ein Jura-Dozenzt spricht, als wären die Voreinstellungen auf 150% Geschwindigkeit, wird es doch manchmal leicht schwer zu folgen ;)
38:00 Wie würde man den Punkt "Aber: Angebot nach § 146 Alt. 2 BGB erschlosen?" und den darauffolgenden Unterpunkt im Gutachtenstil eingliedern? Ist ersterer ein Obersatz?
Da schreiben Sie „Das Angebot könnte aber nach § 146 Alt. 2 BGB erloschen sein. Das wäre der Fall, wenn V das Angebot nicht nach den §§ 147 ff. BGB fristgerecht angenommen hätte" oder etwas Ähnliches. Herzliche Grüße!!
@@Jura-Vorlesungen danke sehr!:)
Weshalb lautet der Obersatz beim ersten Fall nicht "K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Autos gem. § 929 S. 1 BGB haben"?
Ich verstehe Ihren Gedankengang, aber das wäre ein riesiger Fehler. § 929 S. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage und gibt deshalb dem Käufer auch keinen Anspruch auf die Übereignung. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB gibt dem Käufer den Anspruch und in § 929 S. 1 BGB steht, wie der Anspruch erfüllt werden kann, wie also V dem K das Eigentum an der Sache übertragen kann. Sehen Sie sich gerne nochmal auf meinem Hauptkanal das Video zum Abstraktionsprinzip an (ua-cam.com/video/N-n_Jdunsr4/v-deo.html). Dort erkläre ich auch ab 36:33 ausführlich, warum die von Ihnen ins Spiel gebrachte Formulierung nicht richtig ist. Herzliche Grüße!!
@@Jura-Vorlesungen Vielen Dank! Jetzt habe ich es verstanden :)
An sich alles super!
Aber wenn ein Jura-Dozenzt spricht, als wären die Voreinstellungen auf 150% Geschwindigkeit, wird es doch manchmal leicht schwer zu folgen ;)
Das ist ja das Geniale an Prof. Dr. Fervers. Dieser Mann lebt nicht nur das Zivilrecht, sondern spart unsere Lebenszeit im gleichen Atemzug.