BGB AT - Folge 04 (Vertragsschluss nach den §§ 145 ff. BGB)

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  • Опубліковано 20 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 8

  • @baranpolat2366
    @baranpolat2366 Місяць тому

    38:00 Wie würde man den Punkt "Aber: Angebot nach § 146 Alt. 2 BGB erschlosen?" und den darauffolgenden Unterpunkt im Gutachtenstil eingliedern? Ist ersterer ein Obersatz?

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  Місяць тому +1

      Da schreiben Sie „Das Angebot könnte aber nach § 146 Alt. 2 BGB erloschen sein. Das wäre der Fall, wenn V das Angebot nicht nach den §§ 147 ff. BGB fristgerecht angenommen hätte" oder etwas Ähnliches. Herzliche Grüße!!

    • @baranpolat2366
      @baranpolat2366 Місяць тому +1

      @@Jura-Vorlesungen danke sehr!:)

  • @baranpolat2366
    @baranpolat2366 Місяць тому

    Weshalb lautet der Obersatz beim ersten Fall nicht "K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Autos gem. § 929 S. 1 BGB haben"?

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  Місяць тому +2

      Ich verstehe Ihren Gedankengang, aber das wäre ein riesiger Fehler. § 929 S. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage und gibt deshalb dem Käufer auch keinen Anspruch auf die Übereignung. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB gibt dem Käufer den Anspruch und in § 929 S. 1 BGB steht, wie der Anspruch erfüllt werden kann, wie also V dem K das Eigentum an der Sache übertragen kann. Sehen Sie sich gerne nochmal auf meinem Hauptkanal das Video zum Abstraktionsprinzip an (ua-cam.com/video/N-n_Jdunsr4/v-deo.html). Dort erkläre ich auch ab 36:33 ausführlich, warum die von Ihnen ins Spiel gebrachte Formulierung nicht richtig ist. Herzliche Grüße!!

    • @baranpolat2366
      @baranpolat2366 Місяць тому +1

      @@Jura-Vorlesungen Vielen Dank! Jetzt habe ich es verstanden :)

  • @PipRap
    @PipRap 2 місяці тому

    An sich alles super!
    Aber wenn ein Jura-Dozenzt spricht, als wären die Voreinstellungen auf 150% Geschwindigkeit, wird es doch manchmal leicht schwer zu folgen ;)

    • @Jurakeks-c7y
      @Jurakeks-c7y Місяць тому +4

      Das ist ja das Geniale an Prof. Dr. Fervers. Dieser Mann lebt nicht nur das Zivilrecht, sondern spart unsere Lebenszeit im gleichen Atemzug.