Tatsächlich auf die Minute, allerdings hätte ich auch gar nichts anderes von Ihnen erwartet! ;) Vielen Dank für Ihre Mühe, sowohl für die #fussnote , als auch die ganzen Vorlesungen!
Hallo Herr Fries, vielen Dank für die - wie immer - sehr tolle Folge! Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Sie auf ein Urteil hinweisen vom Landgericht Frankenthal, (Urt. v. 12.10.2022 - 8 O 165/22) in dem es im wesentlichen um eine Schenkung geht, welche am Widerruf des Angebots durch die Erben scheiterte. Der Fall erinnert stark an den Bonifatius-Fall und ähnlich gelagerte Fälle und könnte sich daher sehr für eine Klausur (older Fußnote) eignen.
Super Beschäftigung mit den Themen. Frage zu den Klimaklebern: Eine gesellschaftlich als gut eingestufte Angelegenheit darf doch nicht die Rechtfertigung für Straftaten sein. Dies ist die Aufgabe des Gesetzgebers. Sonst wäre auch der Einbruch bei Milliardären und Diebstahl deren Güter zur Verteilung an Bedürftige (Robin-Hood-Prinzip) strafrechtlich nicht relevant. Ergo: Der Gesetzgeber muß sich hier festlegen.
Ein Wort des Gesetzgebers könnte hier sicher nicht schaden, ich sehe es aber nicht kommen. Was die "Rechtfertigung für Straftaten" angeht: Es klingt spitzfindig, aber wenn ich (als Nicht-Strafrechtler) mich nicht irre, ist eine gerechtfertigte Verwirklichung eines Straftatbestandes keine Straftat. Aber da könnten wir sicherlich lange diskutieren... :)
Vielen Dank für die tolle Folge. Ich wünsche Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit!
Ihnen auch! ☺️
Noch nicht angehört, aber sofort abgespeichert und freue mich sehr, die Folge bald zu hören - vielen Dank Ihnen Herr Fries! :)
Gern geschehen!
Tatsächlich auf die Minute, allerdings hätte ich auch gar nichts anderes von Ihnen erwartet! ;) Vielen Dank für Ihre Mühe, sowohl für die #fussnote , als auch die ganzen Vorlesungen!
Gern geschehen!
Hallo Herr Fries,
vielen Dank für die - wie immer - sehr tolle Folge!
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Sie auf ein Urteil hinweisen vom Landgericht Frankenthal, (Urt. v. 12.10.2022 - 8 O 165/22) in dem es im wesentlichen um eine Schenkung geht, welche am Widerruf des Angebots durch die Erben scheiterte.
Der Fall erinnert stark an den Bonifatius-Fall und ähnlich gelagerte Fälle und könnte sich daher sehr für eine Klausur (older Fußnote) eignen.
Vielen Dank für den Tipp, das schaue ich mir gerne einmal an!
Super Beschäftigung mit den Themen. Frage zu den Klimaklebern: Eine gesellschaftlich als gut eingestufte Angelegenheit darf doch nicht die Rechtfertigung für Straftaten sein. Dies ist die Aufgabe des Gesetzgebers. Sonst wäre auch der Einbruch bei Milliardären und Diebstahl deren Güter zur Verteilung an Bedürftige (Robin-Hood-Prinzip) strafrechtlich nicht relevant. Ergo: Der Gesetzgeber muß sich hier festlegen.
Ein Wort des Gesetzgebers könnte hier sicher nicht schaden, ich sehe es aber nicht kommen. Was die "Rechtfertigung für Straftaten" angeht: Es klingt spitzfindig, aber wenn ich (als Nicht-Strafrechtler) mich nicht irre, ist eine gerechtfertigte Verwirklichung eines Straftatbestandes keine Straftat. Aber da könnten wir sicherlich lange diskutieren... :)