Der TÜV arbeitet doch im Auftrag des Staates. Wie kommt er dann dazu, seine eigenen Regeln zu erfinden. Ich bin staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger und ich sollte vielleicht klagen, dass alle TüV-Angestellte von mir auf ihre Zurechnungsfähigkeit geprüft werden müssen, bevor sie tätig werden dürfen. Und das natürlich alle 2 Jahre für Cash 70 €. Ich werde mich dumm und dämlich verdienen.😃
Bitte beachten!!! Richtigstellung!!!Dient zum Verständnis dieser Sache!!! 1. Die Eintragung eines Reifenfabrikats/Hersteller ( Michelin, Conti, Pirelli etc. ) bei einer Fabrikatsbindung gilt nur, wenn Dein Bike keine EG-Betriebserlaubnis hat! Sprich, wenn Du z.B. eine ältere KTM fährst, diese wurden zu Anfang aus Österreich nach Deutschland importiert ( meist vor dem Jahr 1999 ). Diese wurden über eine Einzelbetriebserlaubnis ( Einzelabnahme ) eingeführt und bekamen hier in Deutschland ihre Betriebserlaubnis auf nationaler Ebene ausgeschrieben mit einer Reifenfabrikatsbindung. Für diese Fahrzeuge gilt ganz klar ab 2020 eine Eintragungspflicht, wenn Du das Reifenfabrikat ändern möchtest! Achtung!!!Ich rede hier erst einmal von dem Reifenfabrikat, also Michelin, Conti, Pirelli etc., nicht von einer anderen Reifengröße!!! Alle Bikes mit einer EG-Betriebszulassung benötigen weiterhin keine Eintragung beim Fabrikatswechsel sofern die zugelassenen Reifengröße eingehalten wird, die im Fahrzeugschein eingetragen ist!!! ( Hier reicht weiterhin die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller ). Man kann also nicht einfach sagen, alle Motorräder mit einem Kennzeichen, brauch jetzt eine Eintragung bei einem Fabrikatswechsel!!! 2. Was nun auch neu ist und dies gilt für alle Motorräder, ist die Eintragung einer anderen Reifengröße! Möchtest Du Deine Felge, oder Reifengröße ändern, die nicht im Fahrzeugschein oder im CC Blatt aufgeführt ist, musst Du diese über den TÜV eintragen lassen. Sprich, Du fährst einen 190/50 ZR 17 Hinterreifen und möchtest einen 190/55 ZR17 fahren und dieser ist nicht in den Papieren eingetragen, musst Du diesen per Einzelabnahme beim TÜV eintragen lassen! ( Dies gilt auch bei einer anderen Felgengröße! ) Das war vorher einfacher, da viele Hersteller durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dieses ausschreiben konnte. Das gibt es jetzt nicht mehr, egal ob Du ein EG-Motorrad hast oder nicht. Ist beim Auto übrigens schon immer so und wird auch so bleiben. Jetzt kam halt das Motorrad noch mit hinzu. Kurz um, es ist sehr entscheidend, welche Betriebserlaubnis-Art Dein Bike hat. Und es ist nicht richtig, dass jedes Bike, Quad, Roller eine Eintragung benötigt, wenn Du z.B. von einen Michelin-Reifen auf einen Continetal-Reifen mit einer zulässigen Reifengröße wechseln möchtest!!!
Ja, das ist ja alles richtig. Und wie ist es mit dem Geschwindigkeitsindex? Wenn ich zum Beispiel einen V Reifen fahren muss (laut COC und Fahrzeugpapiere) und mein Fahrzeug mit einem Q Reifen ausgeliefert wurde mit dem Aufkleber im Cockpit natürlich. Der hat doch jetzt seine Gültigkeit verloren und ich muss meine Werksbereifung eintragen lassen!? 😬
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Wenn es mich auf die fresse legt, weil mein Reifen weggerutscht ist, kann ich den TÜV verklagen anstatt den Reifenhersteller? :-D
Das stimmt so leider nicht, lieber Nils. 😉 Reifenfreigaben behalten ihre Gültigkeit. Nur die Freigaben, wo sich die Dimensionen ändern, gelten nicht mehr. Und das hat nichts mit Sicherheit zu tun und das die Reifenhersteller das nicht Testen könnten. Die Gründe sind, die engen Abgasvorschriften und die genauen Tachos in Verbindung mit veränderten Abrollumfängen bei anderen Dimensionen an modernen Motorrädern. Das testen die Reifenhersteller nämlich nicht. Der TÜV ist sich durchaus bewusst, dass die Reifenhersteller das Fahrverhalten auf eigenen Teststrecken, deutlich besser Testen können, als der Blaukittel auf der Strasse. Gerade erst mit dem TÜV Nord durchgekaut. Übergangsfristen gibt es übrigens mit Dot Nr. bis einschließlich 2019 bis 2025.
Christian Eicke was heißt das nun ? Kann ich auf mein Motorrad nur noch reifen montieren die vom tüv für mein Moped freigegeben wurden ? Oder kann ich weiter alles mit reifenfreigabe für mein Moped auf mein Moped montieren ?
@@steffenweber4212 So lange du die vom Motorradhersteller vorgegebenen Reifendimensionen verwendest ändert sich nichts für dich! Das Video hier ist totaler Unfug!
@@Appelkorn1 Ist kein Unfug. Bei enstprechend alten Fahrzeugen stehen noch die Zollgrößen drin wie 3.00. Neue Reifen haben meist angaben wie 90/90 & co, dass würde schon bedeuten, dass man diese "neuen" Reifen eintragen muss, da es ev. keine entsprechende Bereifung mehr für das Fahrzeug gibt. (Die Werte sind besipielhaft und passen nicht zusammen)
Soweit ich weiß, muss die TÜV-Abnahme nur erfolgen, wenn die Dimension geändert wurde, auch wenn bisher eine Freigabe galt. Bleiben die Dimensionen gleich, benötigt man wie beim Auto nichtmal mehr eine Freigabe.
Das hast du ganz richtig erkannt. Es wird nun nur geltendes Recht (§19.3 StVZO) konsequent umgesetzt.. Davor was das eine reine Kulanz Seitens des BMVI
Leute.. Bevor ihr weiter rummeckert und Kommentare loslasst, solltet ihr vllt mal die Videobeschreibung oder die anderen sehr gut recherchierten Kommentare durchlesen. Kurz: gleiche Dimensionen wie in den Papieren -> alles gut Andere Dimensionen -> von einer Prüforganisation auf Verkehrssicherheit prüfen lassen. Ausführlich: Reifen die in ihren Dimensionen von der eingetragenen Dimension abweichen, benötigen eine Abnahme einer Prüforganisation. Als Grundlage dazu dient die Bescheinigung des Reifenherstellers. (Reifenfreigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung) Und das ist auch gut so! Hier geht es hauptsächlich darum, ob der Reifen auf Grund der geänderten Dimension kein Sicherheitsrisiko darstellt (schleift der Reifen irgendwo bzw hat er genug Spiel zu anderen Bauteilen) Auf einem PKW kann ich ja auch nicht einfach einen breiteren Reifen aufziehen! Nehme ich einen Reifen mit den in den Papieren eingetragen Dimensionen, genügt einzig und allein die Freigabe des Reifenherstellers! Wobei es hier auch nur darum geht, dass der Hersteller sagt ob ein bestimmter Reifen für alle Motorräder oder nur für bestimmte Motorräder geeignet ist.
Da wächst mir ne Feder! Hatte mal 2,80 € als Zusatzkosten für eine elektronische Sichtprüfung auf der TÜV Rechnung. Die haben es drauf. Hab Informatik studiert und wir haben auch Leiterplatten im Reinraum gefertigt. Und diese Spezialisten machen das mit bloßen Auge .... das ganze für eine Suzuki DR 650 von 1992. Da gab es keine Elektronik dran! Aber die haben sie testen können ...
Können wir das Thema irgendwie Viral machen? Ich würde vom Tüv gerne die Statistik dazu sehen. Wieviele Motorrad Fahrer kommen im Jahr um aufgrund „falscher“ Bereifung... Sammelklage gegen den Tüv...irgendwer hier Anwalt?
Da kann der Prüfer auch nichts für, wenn die Chefs ganz oben sowas durchsetzen. Die Brötchen Verkäuferin kann auch nichts dafür, wenn die Schrippen 2 Cent teurer werden
Hallo Nils, danke für die Info. Ich habe mal bei TÜV, KÜS usw. mal angerufen und nachgefragt. Es gibt eine Übergangszeit bis 2023/2024. Es gibt noch keine genaue Festlegung. Ich sitze das aus, bis die sich mal einig sind und dann kläre das dann. Aber ich kann dich verstehen.
Hallo Moto, ich glaube dies gilt nur für Reifen die bis Ende 19 Hergestellt worden sind, alle die 2020 hergestellt worden sind müssen zur Kasse. Vorausgesetzt andere Dimensionen wie es im FS steht.
So wie in diesem Video dargestellt ist es nicht. Es geht nicht um Markenbindungen der Hersteller, sondern um andere verbaute Reifengrößen , als die im Fahrzeugschein eingetragen sind. Wenn ich zum Beispiel ein 180/55 R 17 anstatt eines 160/60 R 17 montieren will, so muss ich ihn jetzt eintragen lassen. Nicht wenn ich die Marke bzw. den Hersteller wechsle. Da geht es nicht um Probefahrten oder ähnlich, sondern passt das Ding (Reifen) in die Schwinge oder nicht....... usw. usw. Ich denke, dass das ein Sachverständiger einer Prüforganisation feststellen kann. Es wird auch viel ohne -Sinn und Verstand geschraubt. .
Stimmt auch leider nicht ganz. Es geht nicht nur um die Größe, sondern auch um die Bauart also Radial, Diagonalreifen oder Bias Belted und natürlich um den Geschwindigkeitsindex. Auch diese Werte müssen stimmen, ansonsten wird eine Abnahme durch den TÜV fällig. Alle Reiseenduristen, wo ich mich auch zu zähle, haben damit ein massives Problem, da die meisten Reifen, gerade wenn man mal abseits der Straße fahren will, unterschiedlicher Bauart sind, zu dem was in den Papieren steht, und auch einen geringeren Geschwindigkeitsindex aufweisen. Das wird super-lustig in Zukunft.
@@fordgeher hab da mit meiner dual sport auch meine probleme. reifenfreigaben gibts nur für 90/10 und 80/20 reifen... ich will aber block oder stolle fahren damit ich auch mal ins richtige gelände kann. dann ist der dual sport markt in europa auch noch so winzig dass es keine aktuellen dual sport reifen zu kaufen gibt. es gibt nur modelle von vor 20 jahren oder älter wie zbsp den TKC80. wenn ich mir aktuellere reifen kaufen will dann muss ich die aus amerika oder australien importieren und das macht die ganze sache sau teuer weil ich dann mehr versand zahle als der reifen kostet und dann noch mal 23,5% steuern auf den reifen und den versand... ich könnte kotzen...
Hallo der Herr . zu dem Thema Reifen und Freigabe bin ich zui drei Stellen des TÜV im Umkreis gepilgert um Auskunft zu erhalten. Ergebniss drei verschiedene Auskünfte !! Der eine sagte "Ja müssen alle die nicht in den Papieren stehen eingetragen werden !" der andere : " Nee solange die Dimensionen dieselben bleiben , muss da nix eingetragen werden !!" und der Letzte den ich fragte meinte : " Nur wenn sich Profil und die Größe der Reifen ändert muss eingetragen werden !!!" Kurz zusammengefasst : " Noch nicht mal der TÜV weis z.Z.mit der VERSCHLIMBESSERUNG umzugehen ! Danke für deine Beiträge "immer wieder unterhaltsam , nett und aufschlussreich ! mach weiter so . und komm immer gesund nach hause !!
Achja der Tüv. 5min Räder einschlagen und ne Runde auf dem Parkplatz drehen, um originale Audi Felgen vom Nachfolgermodel einzutragen. Das macht dann 85€. Einfach nur schön sowas...
Wenn, dann wurde das Krad beim KBA vorgeführt, ned beim TÜV ;-) vom Hersteller aus. Ich habe da keine großen Sorgen wegen dem TÜV, eher wegen den Herstellern, dass die die Reifen nicht mehr herstellen, wie ich sie fahre.
Eingetragen (also geprüft) werden müssen nur die Reifen die in der Größe von den Seriengrößen abweichen. Hierbei geht's dann eigentlich nur um Freigangigkeit und Abrollumfang. Fahrverhalten kann man natürlich nicht sinnvoll mal schnell an einer Prüfstelle prüfen. Reifen in Seriengrößen müssen nicht eingetragen werden. Wenn allerdings bei alten Moppeds die Seriengröße nicht mehr erhältlich ist, ist dies natürlich sehr ärgerlich. Vor allem wenn die Abweichungen nur minimal sind sollte man sinnvoller Weise von einer Einzelprüfung absehen und Reifenfreigaben zulassen. MfG der TÜV Prüfer
Jetzt mal ehrlich, klar können die Reifenhersteller besser testen welche Reifen für welche Bikes freigegeben werden können und klar kann ein TÜV-Prüfer eh nicht die Fahreigenschaften testen, nur weil er ne Runde um den Block fährt, aber es ist doch eigentlich egal, weil man hält doch in der Regel die Reifendimensionen ein, auch wenn man sich mal für einen anderen Reifen/anderes Profil entscheidet. Das einzige was ein TÜV- Prüfer sehen könnte bei minimal breiteren Reifen wäre zum Beispiel ob die Kette noch genug Abstand zum Reifen hat usw.
Keine Panik. Eine TÜV-Abnahme ist erst dann erforderlich wenn a) in den Papieren eine Reifen(Marken)bindung eingetragen ist und man eine andere Marke fahren möchte und/oder b) eine andere Reifengröße und/oder ein Reifen mit einer anderen Tragfähigkeitsklasse aufgezogen werden soll als in den Papieren steht. Wenn in den Papieren nur die Reifengröße und die Tragfähigkeitsklasse und keine Reifenmarke eingetragen ist, dann darf man ALLE Reifen aufziehen, die dieser Größe und Tragfähigkeitsklasse entsprechen.
Nils hat natürlich mit dem Video recht, aber er stellt es so hin, als ob jetzt der 0815 Motorradfahrer sich immer seine Reifen abnehmen lassen müsste. Die wenigsten Motorräder werden heutzutage noch mit Reifenfabrikatsbindung zugelassen und ebenso verwenden äußert wenige Motorradfahrer andere Reifengrößen als die, die ab Werk aufgezogen sind, selbst mit Reifenfreigabe. Grundsätzlich ja, ist der TÜV ein Arschloch, aber es werden in diesem Video halt auch wichtige Informationen weggelassen.
@Mike Sommerfeld seit wann soll es die nicht mehr geben? Es werden immernoch Motorräder mit eingetragener Fabrikatsbindung verkauft, ob die jetzt rechtlich verbindlich ist sei mal dahin gestellt.
Fahre über 50 Jahre Motorrad .Habe gerade neue Reifen aufziehen lassen. 23 Jahre bin ich mit dem Reifenset sehr gut und sicher gefahren . Werde auch weiterhin ohne diesem Scheiß weiterfahren. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nur mal zum Verständnis. Geht es hier jetzt nur um die Bindung der Reifendimension oder um eine Markenbindung? In meinem Fahrzeugschein steht jetzt eine Reifengröße dirn zusammen mit Michelin, Bridgestone oder Metzler. Darf ich dann ohne weitere Eintragung dann auch nur die Reifen dieser Hersteller fahren oder auch einen Conti, Pirelli u.s.w. wenn der Reifen trozdem die exakt gleiche Grosenbezeichnung hat? Bei Autos gibt es ja, meines Wissens, keine Markenbindung. Also die Dimensionen die in den Papieren oder in der Freigabe des Fahrzeugherstellers steht und gut. Reifenhersteller kann man dann frei aussuchen. Wenn man eine Dimension fahren will die dort nicht vorhandn ist, ist eine Einzelabnahme notwendig. Hätte jetzt erwartet das es beim Motorrad gleich wäre.
Gibt es inzwischen eine Bewegung, Aktionen gegen den TüV ? Da muss man doch aktiv werden !! Wo muss ich unterschreiben und wem darf ich zur Unterstützung Geld geben ??
Ich könnte mich auch aufregen bei 2 x Oldtimer Honda und 1 x W650 ... Aber was bringt es, wenn es im Bundesverkehrsministerium leicht be"scheuer"t zugeht. Jetzt könnte ich eine große Liste von Dingen aufführen (nur zur Kenntnisnahme, ich will nix illegales oder gefährliches machen) in Verbindung mit TÜV und DEKRA, aber die Aufregung schadet nur meiner Gesundheit. Vielen Dank das die Misere mal auf den Punkt gebracht wird. Gruß und bitte weiter so mit dieser Bandbreite Wolfgang
Ist nur halb so wild, wenn man bei der gleichen bauart und Dimension bleibt ändert sich nix, dann muss man nicht zum TüV. Nur wenn sich eins oder beides ändert muss man hin, das macht ja auch Sinn. so bei Continental nachzulesen, vor allem der letzte Absatz ist da wichtig! Continental Motorrad Reifenfreigaben Wichtiger Hinweis zum Umgang mit Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigung insbesondere für Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen am Kraftrad! Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert. Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden. Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich. Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen. Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen. Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen. Bei Umbereifung auf ein anderes Profil ohne Dimensions- oder Bauartänderung ist eine Begutachtung gemäß §21 und Eintragung in die Fahrzeugpapiere/Zulassungsbescheinigung nicht nötig, die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt nicht.
Wenn man keine Ahnung hat... Es geht nur um abweichende Reifengrößen!!! In Einzelfällen um sehr alte Maschinen, wo tatsächlich noch ein bestimmter Reifen in den Papieren steht. Solange man die richtige Größe nimmt, ändert sich gar nichts...
Danke, dann kann ich mir des Video gleich sparen. Und wenn es ein Problem geben sollte wär es mir eh erstmal egal weil ich sowieso grade neue Reifen draufgezogen hab und die jetzt benutze.
Also sehe ich das richtig. Bei meiner Yamaha von 1998 steht ja noch drinnen Reifenbindung beachten. Ich hab jedoch die gleiche Dimension an Reifen drauf wie es in den damaligen Daten steht. Ergo ist ja eigentlich alles gut.
Stimmt so nicht, hab beim TÜV angefragt wegen Reifen eines anderen Reifen-Herstellers mit Reifenfreigabe, muss ich bei meiner 2012er Maschine ab dieses Jahr beim Wechsel extra eintragen lassen und nicht wie vorher, nur die Freigabe mitführen.
@@jever0012 Oh verdammt da werd ich vorher auch lieber anrufen. Wollte meine Latschen noch drauf lassen die halt die Dimensionen haben wir die geforderten. Extra Eintragung wäre natürlich ärgerlich finanziell gesehen. Hab irgendwie echt das Gefühl das nur Geld damit gemacht werden soll.
Dies betrifft aber nur die Reifendimension, wenn diese von der in den Papieren eingetragenen abweicht. Was bedeutet, dass bei einer Freigabe für eine andere Dimension, eine Abnahme und Eintragung durch den TÜV erforderlich ist, ansonsten bleibt es wie gehabt. Sprich, 170er eingetragen, dann reicht die Freigabe eines Herstellers für einen 180er nicht mehr aus, sondern muss durch den TÜV begutachtet und in die Papiere eingetragen werden. Trotzdem sieht dies nach einem Geschäftsmodell der Prüforganisationen aus, denn die Reifenhersteller erteilen sicherlich keine Freigabe, wenn dies nicht ausreichend geprüft wurden. Wieder ein sehr gutes Beispiel für die Überregulierung in Deutschland, zum Nachteil der Bürger, aber zum eindeutigen Vorteil der Prüforganisationen. Die Verkehrssicherheit wird dadurch wohl kaum steigen.
Hierbei wird sich vorallem auf geänderte Aabrollumfänge und die nötigen Änderungen wie Tachoanpassungen und ein eventuelles überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch andere Reifengrößen bezogen
Man muss es positiv sehen. Besser der TÜV prüft geprüfte Reifen, als wie Staudämme, die ganze Dörfer begraben. Demnächst prüft der TÜV noch das Klopapier vor und nach der Nutzung;-)
Hast du da eine Quellenangabe? War das nicht so, dass eben ein zB 190/50 ZR17 eingetragen war, und ich jetzt egal ob Pirelli oder Michelin drauf knallen kann, aber nur eine neue Eintragung brauche wenn ich einen 199/55 ZR17 montieren möchte? Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?!
Ich werd das weiter handhaben wie bisher. Hatte nie Probleme mit Reifenfreigaben, auch nicht mit anderen Größen oder Reifenquerschnitt. Im gegenteil, oft waren die älteren Bikes dann überhaupt erst wirklich zu gebrauchen. Aber gut HU mach ich sowieso schon seit Jahren nicht mehr beim TÜV. Gibt nämlich bessere Einrichtungen die sehr erfreut sind das alle ABEs vorhanden sind ohne das man rum diskutieren muss, das man irgendwas davon nun doch wieder eintragen soll oder müsste...
Sehe ich genauso, welche Einrichtungen wären das? Habe nämlich dieses jahr wieder eine HU zu machen und bin auch nicht besonders gut gestimmt wenn es um das Thema TÜV geht.
@@diepetrijunger5509 Ich war jetzt immer bei GTÜ, die waren auch die ersten die das Bike auch richtig gecheckt haben und auch alle Anbauten und ABEs. Beim TÜV haben die immer nur einmal rum geschaut kurze Testfahrt und Geld einsacken. Wie DEKRA und KÜS sind kann ich nicht sagen.
Ähhhm...falsch!!! Ein eintragungspflichtiger Reifen, der nicht eingetragen ist, führt streng genommen zum erlöschen der Betriebserlaubnis...dein Moped bleibt stehen...nix Mängelkarte, bei einem strengen Polizisten! Und sind wir doch ehrlich...wenn die Kontrollen machen bei uns Bikern...dann schauen die meisten Polizisten ganz genau hin. Aber jeder kann das natürlich machen wie er das möchte. Allzeit Polizei und Sturzfrei Fahrt wünsche ich Euch!
Wenn sich hier genug Leute finden könnte man eine Petition eröffnen: In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ oder man macht nichts und es bleibt alles wie es ist...
Hallo Nils. Anbei die Stellungnahme der Fa. Continental. Ich bin da ja in den meisten Punkten bei Dir, aber die Verordnung wird die meisten Kradfahrer nicht so hart treffen wie befürchtet. Stellungnahme Continental: Wichtiger Hinweis zum Umgang mit Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigung insbesondere für Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen am Kraftrad! Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert. Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden. Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich. Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen. Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen. Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen. Bei Umbereifung auf ein anderes Profil ohne Dimensions- oder Bauartänderung ist eine Begutachtung gemäß §21 und Eintragung in die Fahrzeugpapiere/Zulassungsbescheinigung nicht nötig, die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt nicht.
Soweit ich es verstanden habe, ging es nur um Freigaben mit unterschiedlicher Größe als im Fahrzeugschein eingetragen. www.mopedreifen.de/News/KEINE-ABWEICHENDE-REIFENGR%C3%96SSE-MEHR-AB-2020-%21%21%21.html?id=41 Das betrifft doch fast eh nur alte Bikes oder Customumbauten, die sowieso zum TÜV müssen.
Hi Nils, geiles Video Eine Frage: kann ich auch ein Reifen eintragen Lassen was jetzt nicht vom Reifenhersteller freigegeben bzw. Empfohlen worden ist bsp. Der 190-50-17 ist frei und der 190-55-17 von Metzeler für mein Motorrad Leider nicht. Geht der Prüfer vom Tüv wirklich nach dem Reifenhersteller oder schaut er sich die überhaupt nicht an.
Hallo Nils,, Wie schaut’s aus wenn ich aus der CH in D von Trachtenverein kontrolliert werde? Wir haben hier keine Reifenvorgaben, ausser natürlich Dimensionen, Geschwindigkeitsindex etc. Merci, Gruss und Danke für deine Beiträge Bernard
In Deutschland gelten deutsche Gesetze. Wenn du mit dem Motorrad herkommst, dann muss es auch für Deutschland tauglich sein. Gab ja schon des Öfteren Leute die aus dem Ausland mit ihren Motorrädern zu irgendwelchen Treffen in Deutschland gefahren sind und die Polizei die Bikes dann stillgelegt hat aufgrund von Mängeln.
@@UCRiksDE Warum? Die Reifenfreigabe ist eine zulassungsrechtliche Vorschrift. Solange Dir der Trachtenverein also nicht nachweisen kann dass die montierten Reifen in Deutschland nicht zulssungsfähig sind sollte es keinen Ärger geben. Ein Schweizer kann ja schlecht seine Reifen nur wegen einem Urlaub in D seine Reifen auch in D eintragen lassen.
oha...hat irgendwer ahnung ob das dann auch in der schweiz kommt? danke nils für deine erläuterung, war trotz des ärgerlichen grundes , sehr erfrischend anzuschauen. grüsse aus der schweiz
Wie wäre es mit einer Sammelklage? Der TÜV soll nachweislich zeigen wie er eine Reifenprüfung macht, ohne vom Datenblatt der Hersteller abzulesen. Wie schon im Video gesagt, soll ein Prüfer den Reifen bis ans Limit testen ob der Reifen genug Sicherheit gibt. Danach muss der TÜV aber einen neuen Reifen kaufen da der geprüfte ja schon bis an die Leistungsgrenze "geprüft" wurde. Wir Biker müßen zusammen halten. Ich frage mal meine Rechtschutzversicherung ob das ginge.
Jaaaa, jaaaaa, die TÜV-Männer vom Moffffa-Club. Die halten den Verein jetzt finanziell hoch.... es ist unfassbar. Und sowas ist für mich typisch deutsch. Könnte mich genauso darüber ereifern wie Du. Ey, ey, ey.......
Hallo, deine Aussage ist nur teilweise richtig! Reifenfreigaben behalten weiterhin ihre Gültigkeit wenn es um die Standartgröße geht, also die Reifengröße die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Wenn man eine Reifenfreigaben mit einer anderen Reifegröße hat, ist diese ungültig und die neue Reifegröße muss per Einzelabnahme gesondert in die Papiere eingetragen werden.... und dies gilt auch erst bei Reifen die ab 2020 produziert wurden! Meine Reifenfreigabe wurde bereits 06/2018 vom TÜV nicht mehr anerkannt und ich musste damals schon die Einzelabnahme machen 🤬
Es wäre schon schön gewesen, wenn du auch im Video erwähnt hättest, daß sich das nur auf Reifen mit anderen Dimensionen bezieht. Ich schätze, daß mindestens 90% der Freigaben nicht betroffen sind. Die ganze Sache ist vor allem für Besitzer von alten Mopeds ärgerlich, die noch Reifen in Zollmaßen haben.
Ich hoff ab jetzt einfach, dass der Tüv bei mir blind ist... Ich bezweifle, dass für ne 20 Jahre alte Enduro, dessen Hersteller es gar nicht mehr gibt, eine Reifenfreigabe zu haben ist.
im ersten Satz wird doch erklärt dass das für alle Zulassungspflichtigen Fahrzeuge, also für alle mit Nummernschild gilt. Wenn dein Roller ein Versicherungskennzeichen hat ist dies KEIN Nummernschild und somit ist dein Roller NICHT zulassungspflichtig, also gilt die Reifenfreigabe NICHT für einen 50ccm Roller. AUSSER du hast deinen Roller derart frisiert dass du ihn (was unwahrscheinlich ist) als Kleinkraftrad zugelassen hast, denn dann wäre er Zulassungspflichtig und würde ein Nummernschild bekommen
WOW, Nils danke, danke und nochmals danke für diese wichtige Info. Das Du natürlich voll recht hast bzgl. der Kohle machen beim TÜV steht außer Frage. Da ich ja bald zum TÜV muß mit meiner Karre mit "neuen Reifen", die noch nicht eingetragen sind, werde ich mal für mein Geld so richtig viel vom TÜV Onkel erwarten. 1. werde ich im Winter/ frühes Frühjahr an einem beschissen kalten und am besten noch regnerrischen Tag meine Karre prüfen lassen. 2. Und dann werde ich vom TÜV Onkel verlangen, daß dieser gefälligst ein lange Runde als Testfahrt machen soll. Und wenn dieser sich weigert werde ich ihn fragen für was ich den die Kohle hier ausgeben muß und warum er seiner Prüfpflicht nicht nachkommt? Nun werden einige sagen, der TÜV Mann wird dich aber dann auffahren lassen. Kann schon sein, aber diesen Spaß werde ich mir gönnen. Notfalls zahle ich die TÜV Prüfung eben doppelt, da ich zu einem anderen TÜV fahren werde und dort dann die Prüfung nochmal machen lasse. Aber der 1. TÜV Onkel wird meinen Zorn zu spüren bekommen und das is' mir die Kohle einfach wert. Die glauben ehrlich, die können sich alles erlauben. - Ach übrigens, Deine Ausführungen bzgl. des Ablaufes der Probefahrt kann ich erfahrungsmäßig nur bestätigen. Mein TÜV Onkel (is' immer desselbe) fährt max. 30m geradeaus und macht einen kurzen Bremstest. Und ja, sein Umhang flattert im Wind. Nur die Suppenschüssel hat er nicht auf. - Nun komm aber lieber wieder runter. Nicht das Dir noch wichtige Gefäße platzen. Danke für's Video und bis zum nächsten Mal. Gruß Mücke
Das widerspricht ja irgendwie den EU-Regularien. Für viele Teile reicht ein E-Kennzeichen aus, das muss auch nicht extra eingetragen werden. Fragt sich also ob nicht einer auf die Idee kommt und dagegen klagt weil so eine Regelung nicht EU-konform ist. Letztlich finde ich es immer wieder grossartig dass sich eine private Firma (TÜV, Dekra etc.) als Behörde aufspielen. Vor allem weil ein TÜV-Prüfer bei einer Runde um das Gebäude nicht mal einen Schlag in der Felge feststellen würde. Oder soll man jetzt drei Mal den Reifen prüfen lassen? Einmal an einem heissen, trockenen Tag, einmal bei Schnee und einmal bei Regen?
"Auf Nummer sicher gehen Sie mit einem persönlichen Gespräch im TÜV Service-Center. Die TÜV Experten kennen sich mit den Feinheiten bei Fahrwerk, Felgen, Lenkern, Verkleidung usw. aus." Wenn jetzt jeder, bevor er neue Reifen aufzieht, so ein Gespräch beim TÜV macht, sieht deren Bilanz sicher nicht mehr so gut aus.
Meine Informationen stammen aus einem Telefonat mit dem Tüv einem zweiten Telefonat mit einem Redakteur der Zeitschrift Motorrad und ein paar Artikeln die ich dazu schon in Motorradzeitschriften gefunden habe und darum habe ich Ende nächster Woche einen Termin mit der Dekra Hauptstelle wo ich doch den Menschen noch mal dazu interviewen werde
TOP VIDEO !!! Ich Feier es grade echt. der TÜV Prüfer darf keine Hochgeschwindigkeit Testfahrt machen, da er nicht versichert ist über 100 kmh !! aber genau die wurden ja vom TÜV gefordert und die Reifenfreigabe ist nichts wert - da die ja gelogen ist vom Hersteller. vollkommener schmarn !
Lustig, dass mir gerade heute das Video vorgeschlagen wird. Bekomme meine Fireblade heute mit neuen Reifen wieder, hatte bisher Bridgestone S20 Evo und habe mir diesmal die neueren S22 von Bridgestone gegönnt. Am Anfang war ich auch extrem unsicher, welche Reifen jetzt an mein Motorrad dran dürfen - es gibt von Bridgestone aber tatsächlich speziell für meine Maschine ein Freigabedokument.
Ich kann relativ gut kommunizieren und hab ne gute Verbindung zu meinem TÜV Prüfer. Da ist es kein Problem mit der reifenfreigabe und die Polizei ist für mich auch kein Thema ich bin Jahre lang eine 200er zweitakt exc offen auf der Straße gefahren und wurde insg. 5 mal angehalten mit nicht eingetragenen Supermoto Räder, Übersetzung, Kennzeichenwinkel und keine Spiegel. Hab einfach immer gelassen und verständnisvoll mit Ihnen geredet und das war's. Hab nie etwas gezahlt.
Früher = bevor 2008 mußten die Reifen auch alle eingetragen sein. Manche hatten ein Problem, wenn nur ein bestimmter Reifen eingetragen = zulässig war. Entweder sehr teuer - oder gerade nicht lieferbar, zB weil ausverkauft. zB Harleys der 70er Jahre - nur bestimmte Reifen von Goodyear zugelassen. Oder die ersten Honda Bol´dÓr.: hinten 4.10 x 18 = gabs damals nur von Bridgestone. = sehr trickreich. Denn 4.00 x 18 wäre kein Problem gewesen. Noch drolliger waren zB manche Chopper-Umbauten. Da war der Fahrzeugschein ggf. drei Seiten lang. Um all die Umbauten aufzuführen. Weil die alle eingetragen sein mußten. Dabei geht es auch um die Produkthaftung. Ob der FAHRZEUG-Hersteller haftbar gemacht werden kann, wenn was schief geht. Der Fahrzeug-hersteller ist aber idR nicht dabei, wenn die Reifenhersteller ihre Reifen prüfen. Also wird das auf den TÜV etc. abgewälzt. Die prüfen sinngemäs im Auftrag der Fahrzeug-Hersteller. Um deren Produkthaftung aufrecht zu halten. = darum geht es hier. Deswegen wurde zB bei AME-Gabelverlängerungen der Fz.-Hersteller geändert = umgetypt. Weil dann AME dafür haftet. Wer mal eine längere Gabel gefahren ist, der bemerkt die stark geänderte Fz.-Geometrie. So einfach und so cool wie das in den USA aussieht - ist das in der Fahrpraxis nicht. Dazu die höhere Belastung der Gabel beim federn. In den USA ist die Haftung ggf. anders. Bei Fz.-Veränderungen haftet der Fahrer persönlich. Nicht mehr der Fz.-Hersteller.
Die Infos in diesem Beitrag sind faktisch nicht richtig. Solange der Reifen in Bezug auf Bauart, Dimension, Last- und Geschwindigkeitsindex identisch mit dem vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen ist, ist keine zusätzliche Abnahme und Eintragung notwendig; und es reicht weiterhin die Reifenfreigabe des Reifenherstellers. Selbst wenn bei gleicher Bauart und Dimension der Last- und Geschwindigkeitsindex den des eingetragenen Reifens übertreffen, ist keine gesonderte Abnahme und Eintragung notwendig. Lediglich wenn sich Bauart und/oder Dimension des Reifen ändern ist eine Abnahme und Eintragung verpflichtend. In diesem Fall sollte die Reifenfreigabe des Reifenherstellers bei der Abnahme vorgelegt werden, um die Eintragung zu erleichtern.
Ich Habe den Bridgestone BT45 auf meine Honda CB450N PC14 gezogen. Wenn im Schein keine Eintragungen sind, gilt eine Übergangsreglung für Reifen die vor 31.12.2019 hergestellt wurden. Da ich wie die Meisten Eintragungen habe (Windschild und Nockenwelle), musste ich die Eintragung der Reifen gemäß §21 machen lassen. §21 heißt, der Sachverständige vom TÜV Nord fährt eine Runde und kassiert 120€ und danach beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen. Allerdings können das nicht alle Sachverständigen beim TÜV (GTÜ, KÜS, DEKRA sowiso nicht). Alles in Allem eine miese Sache, zumal es im Rest von Europa keine Regulierung von Motorradbereifung gibt.
@@r.blacky341 120€, weil Einzelabnahme. Ich hatte noch Glück, weil der einzige Prüfer der das dort konnte gerade da war und Zeit hatte. Warum das so ist weiß ich auch nicht. Es scheint so, als ob die neue Regelung noch ziemlich unbekannt ist bei den Prüfgesellschaften. Wenn du es nicht eilig hast, würde ich noch warten. Der TÜV Prüfer meinte, dass diese Regelung wahrscheinlich bald wieder geändert wird. Wer weiß.....
Muss die Reifenbindung im Fahrzeugschein unter 22 eingetragen sein? Bei meiner Transalp 700 steht da kein Hersteller/Modell. Nur die Dimensionen unter 15. Verstehe ich das richtig, dass ich alles in der richtigen Größe fahren darf?
Jungs, euer Video ist einfach falsch! Leider keine Ahnung. Ich würde vorher mal bisschen recherchieren. Das einzige was sich tatsächlich geändert hat ist, dass Reifenhersteller nicht mehr per Reifenfreigabe oder Reifenempfehlung eine andere ReifenGRÖßE zulassen können.
Er hat recht es heist wenn du m9rr 190/55 einträgst kannst du s22 Bridgestone 190/55 so nicht fahren da nicht abgenommen 🙋🏻♂️ danke Deutschland .... der tüv und der Staat interessiert sich nur für mein Geldbeutel nicht für meine Sicherheit... immer nur die Deutschen Bürger müssen leiden. Tja dann eben 190/50 auf ein Rad wo ist das Problem 🤷🏻♂️😘
@@Aeroxxx88 Genau, weil die Reifen ab diesem Datum einfach anders und gefährdend, gefährlich und nicht passend sind. So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört. Allerdings war das abzusehen. TÜV=Abzocke plus sogenannte Regierung=Abzocke gleich dummer Deutscher. Die stecken doch alle unter einer Decke. Von nichts keine Ahnung, aber das Maul aufreißen.
So richtig habe ich das Thema noch nicht verstanden. Die Änderung bezieht sich auf Änderungen der Dimension oder Bauart. Wenn ich also die gleichen Reifengrößen (120/70 ZR17, 180/55 ZR17 mit gleicher Tragfähigkeit) fahre, dann ist eine Bedingung erfüllt. Wenn ich recherchiere, was Bauart bedeutet, dann komme ich bei den Reifenherstellern auf Diagonal- bzw. Radialreifen. Aber das wollen wir ja auch nicht ändern. Also ändert sich das doch auch nicht. Wo ist dann das Problem? Bei meinem Motorrad ist bei den Reifen auch Hersteller und Typ eingetragen. Da ich keine e-Zulassung für das Motorrad habe, würde mir eine Austragung der Hersteller- und Typbezeichnung weiterhelfen?
Moin, inzwischen haben wir das Jahr 2024 und es hat sich alles zum positiven gewendet. Reifenfreigaben sind Schnee von gestern, genauso wie die Eintragung von Reifen. Es sei denn, Du willst die Reifengröße ändern lassen. Welche Dimensionen auf dem Moped erlaubt sind, steht in der Zulassung, bzw. in der COC-Bescheinigung. Allen eine gute und sichere Fahrt.
@@VFR-MikeHi, so pauschal kann man das leider nicht sagen. Bei EU zugelassenen (ca. ab 2000) hast du Recht. Aber leider ist es bei nach nationalem Recht (ABE) zugelassenen Youngtimern ist es leider so, dass wenn du nicht das eingetragene Modell der betreffenden Marke, das ja schon ewig nicht mehr auf dem Markt ist, drauf hast, musst du ein entsprechendes modernes Modell (zb. Battlax BT 46) eintragen lassen. Dann darfst du auch nur noch das Modell fahren. 😢 Gruß Stefan
Ich wollte mir dieses Jahr eigentlich einen neuen Satz Reifen für meine 40 Jahre alte Maschine besorgen und hatte mir im Herbst schon mal die Freigaben von Reifenhersteller und von Suzuki besorgt. Die Schlappen sind jetzt 23 Jahre alt aber noch gut in Schuss. 👌 Maschine steht im Dunklen Keller nicht zu feucht und nicht zu trocken, keine Risse und Gummi ist auch noch nicht allzu hart. TÜV sagt aber schon seit mehreren HU dass ich mal neue bräuchte, kann aber nichts in den Bericht schreiben, da Alter kein Mangel. Nur wenn Risse zu sehen wären. 😌 Da überleg ich mir doch jetzt wirklich, ob ich die alten nicht noch mal 10 Jahre drauflasse.☺️
@@headshot7452 wer auf einem motorisierten 2 rad wegen geld mit 10 jahre alten reifen rumfährt hat es nicht anders verdient als sich aufs maul zu legen.kann echt nicht verstehen wie man wegen geld sein leben riskiert wenn man mal bremsen oder ausweichen muss.von nässe wollen wir gar nicht reden.und jetzt bitte nicht mit im dunkeln lagern kommen,die sind nach 10 jahren so hart das du bei einer vollbremsung oder nässe das risiko dich aufs maul zu legen um ein vielfaches erhöst.
Das kann es ja nur in Deutschland geben... Wenn die mich wenigstens mal an der richtigen Stelle melken würden.. dann würde das wenigstens noch Spaß machen...
In Hessen gibt es noch die Bündelungsbehörde, da werden dann die Papiere vom TÜV hingeschickt, die prüfen ob der TÜV Mann seine Arbeit auch richtig gemacht hat. Ratet mal, wer das bezahlt?
Angeblich auch EU Vorgabe, nur in den anderen 15 Bundesländern brauchtest das nicht! Ach so, in den andere EU-Ländern auch nicht. Nur die Hessen zahlen 40€ wenn Sie was änderrn(müssen).
Das ist wieder typisch deutsch. Aber aktuell ist es so, dass das nur für Reifen gilt, dessen Produktionsjahr ab 2020 ist. Reifen mit Baujahr vor 2020 sind davon nicht betroffen. Stand heute.
Ich hoffe das ist ein schlechter Scherz. Haben wir den 1. April? Als erstes sollten dann bitte auch mal die Fahrzeugscheine angepasst werden. Entgegen aller freigegeben Radreifenkombinationen steht doch eh nur eine Grösse drin .erst dieses ominöse Coc Papier gibt Aufschluss darüber was ab Werk schon geht. Wenn es dann schlussendlich nur um grössen änderungen ausserhalb der werkszulassung Geht, dann kann ich da noch etwas Verständnis für aufbringen. Wenn ich aber den Wechsel von Marke A Zu B auch eintragen lassen muss obwohl der Reifenhersteller dafür bereits alles ausgiebig getestet hat dann ist das nicht mehr ganz begreiflich. Ich möchte erst mal alle Grössen im Fahrzeugschein stehen stehen haben die ich auch fahren darf. Und nicht nur die kleinste wie beim Auto üblich.
... hab ich das jetzt richtig verstanden? Meine XS650 die letztes Jahr gemäß Reifenfreigabe von Avon noch legal auf deutschen resp. europäischen Straßen unterwegs war, hat jetzt keinen Versicherungsschutz mehr - weil die Reifen nicht eingetragen sind?!
Auf die Frage, wie so eine TÜV-Prüfung aussieht: Zuerst bringt man mal 4 Sätze des Reifentyps mit. Dann macht sich der Prüfer auf den Weg durch die verschiedenen Klimazonen und Jahreszeiten, und natürlich durch jede verschiedene Kombination von Klimazone und Jahreszeit. Dazu dann natürlich noch bei jedem Wetter und somit selbstverständlich auch bei jeder Kombination aus Wetter, Klimazone und Jahreszeit. Das macht der Prüfer dann noch einmal mit leerem Motorrad und einmal mit voll beladem. Dann natürlich auch nochmal mit Sozius und mit Sozius und Zuladung. Selbstständige dann auch nochmal bei den verschiedenen Reifendrücken und den Kombinationen von Reifendrücken, Jahreszeiten, Wetter, Klimazonen, Sozius bzw kein Sozius und Zuladung. Spätestens jetzt ist wahrscheinlich auch klar, warum man die 4 Sätze Reifen mitbringen muss. Ca 1 einhalb Jahre später, kann man also als Besitzer des motorisierten Zweirades seinen Bock wieder abholen, welcher dann etwa 20.000km mehr auf der Uhr hat und dann sollte man vielleicht auch erstmal die ganzen versäumten Service nachholen. Außerdem ist natürlich das Jahresgehalt des Prüfingenieurs als kleiner Unkostenbeitrag mit zu bringen. Falls in der Prüfzeit der TÜV abgelaufen ist, muss dieser natürlich nachgeholt werden, aber da kommen die einem dann, kooperativ wie sie sind, mit 10%igem Preisnachlass entgegen. So. Ich verkaufe übrigens jetzt mein Haus, um den Reifenwechsel meines Motorrades zu finanzieren.. Ach warte :D Ich kann auch einfach 50€ zahlen und der TÜV-Prüfer macht gar nichts? Na top 👌
Der Mann spricht wahre Worte... Auch beim entdrosseln machen die so ein Mist, kann muss 100 Euro zahlen damit ein Typ vom TÜV da 2 Zettel druckt und was unterschreibt -.- wow, einfach nur wow
Vielen Dank für die lustige Einlage .ggf. wird jetzt ein noch teureres Prüfverfahren konstruiert, um einen noch höheren Preis zu legitimieren. Danke dafür
Ich hab bei Umbauten schon immer auf Sicherheit geachtet. Das einzige was bei mir gerne mal bemängelt wird sind irgendwelche Schlauchschellen die ich mit Gaffa verstärkt habe. Ich sie demnächst einfach nichtmehr an, wenn die Männchen in blau das wollen...
Der TÜV arbeitet doch im Auftrag des Staates. Wie kommt er dann dazu, seine eigenen Regeln zu erfinden. Ich bin staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger und ich sollte vielleicht klagen, dass alle TüV-Angestellte von mir auf ihre Zurechnungsfähigkeit geprüft werden müssen, bevor sie tätig werden dürfen. Und das natürlich alle 2 Jahre für Cash 70 €. Ich werde mich dumm und dämlich verdienen.😃
@@thorstenpaulus9773 😃
Der TÜV arbeitet nicht im Auftrag des Staates. Wie der Name schon sagt, das ist dein Verein.
Bitte beachten!!! Richtigstellung!!!Dient zum Verständnis dieser Sache!!!
1. Die Eintragung eines Reifenfabrikats/Hersteller ( Michelin, Conti, Pirelli etc. ) bei einer Fabrikatsbindung gilt nur, wenn Dein Bike keine EG-Betriebserlaubnis hat! Sprich, wenn Du z.B. eine ältere KTM fährst, diese wurden zu Anfang aus Österreich nach Deutschland importiert ( meist vor dem Jahr 1999 ). Diese wurden über eine Einzelbetriebserlaubnis ( Einzelabnahme ) eingeführt und bekamen hier in Deutschland ihre Betriebserlaubnis auf nationaler Ebene ausgeschrieben mit einer Reifenfabrikatsbindung. Für diese Fahrzeuge gilt ganz klar ab 2020 eine Eintragungspflicht, wenn Du das Reifenfabrikat ändern möchtest! Achtung!!!Ich rede hier erst einmal von dem Reifenfabrikat, also Michelin, Conti, Pirelli etc., nicht von einer anderen Reifengröße!!!
Alle Bikes mit einer EG-Betriebszulassung benötigen weiterhin keine Eintragung beim Fabrikatswechsel sofern die zugelassenen Reifengröße eingehalten wird, die im Fahrzeugschein eingetragen ist!!! ( Hier reicht weiterhin die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller ).
Man kann also nicht einfach sagen, alle Motorräder mit einem Kennzeichen, brauch jetzt eine Eintragung bei einem Fabrikatswechsel!!!
2. Was nun auch neu ist und dies gilt für alle Motorräder, ist die Eintragung einer anderen Reifengröße! Möchtest Du Deine Felge, oder Reifengröße ändern, die nicht im Fahrzeugschein oder im CC Blatt aufgeführt ist, musst Du diese über den TÜV eintragen lassen. Sprich, Du fährst einen 190/50 ZR 17 Hinterreifen und möchtest einen 190/55 ZR17 fahren und dieser ist nicht in den Papieren eingetragen, musst Du diesen per Einzelabnahme beim TÜV eintragen lassen! ( Dies gilt auch bei einer anderen Felgengröße! ) Das war vorher einfacher, da viele Hersteller durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dieses ausschreiben konnte. Das gibt es jetzt nicht mehr, egal ob Du ein EG-Motorrad hast oder nicht. Ist beim Auto übrigens schon immer so und wird auch so bleiben. Jetzt kam halt das Motorrad noch mit hinzu.
Kurz um, es ist sehr entscheidend, welche Betriebserlaubnis-Art Dein Bike hat. Und es ist nicht richtig, dass jedes Bike, Quad, Roller eine Eintragung benötigt, wenn Du z.B. von einen Michelin-Reifen auf einen Continetal-Reifen mit einer zulässigen Reifengröße wechseln möchtest!!!
Ja, das ist ja alles richtig. Und wie ist es mit dem Geschwindigkeitsindex? Wenn ich zum Beispiel einen V Reifen fahren muss (laut COC und Fahrzeugpapiere) und mein Fahrzeug mit einem Q Reifen ausgeliefert wurde mit dem Aufkleber im Cockpit natürlich. Der hat doch jetzt seine Gültigkeit verloren und ich muss meine Werksbereifung eintragen lassen!? 😬
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Wenn es mich auf die fresse legt, weil mein Reifen weggerutscht ist, kann ich den TÜV verklagen anstatt den Reifenhersteller? :-D
Das stimmt so leider nicht, lieber Nils. 😉 Reifenfreigaben behalten ihre Gültigkeit. Nur die Freigaben, wo sich die Dimensionen ändern, gelten nicht mehr. Und das hat nichts mit Sicherheit zu tun und das die Reifenhersteller das nicht Testen könnten. Die Gründe sind, die engen Abgasvorschriften und die genauen Tachos in Verbindung mit veränderten Abrollumfängen bei anderen Dimensionen an modernen Motorrädern. Das testen die Reifenhersteller nämlich nicht. Der TÜV ist sich durchaus bewusst, dass die Reifenhersteller das Fahrverhalten auf eigenen Teststrecken, deutlich besser Testen können, als der Blaukittel auf der Strasse. Gerade erst mit dem TÜV Nord durchgekaut. Übergangsfristen gibt es übrigens mit Dot Nr. bis einschließlich 2019 bis 2025.
Christian Eicke was heißt das nun ? Kann ich auf mein Motorrad nur noch reifen montieren die vom tüv für mein Moped freigegeben wurden ? Oder kann ich weiter alles mit reifenfreigabe für mein Moped auf mein Moped montieren ?
@@steffenweber4212 So lange du die vom Motorradhersteller vorgegebenen Reifendimensionen verwendest ändert sich nichts für dich! Das Video hier ist totaler Unfug!
@Nils Homann kannst Du dich dazu nochmal auslassen? Schlecht recherchiert?
@@Appelkorn1 Ist kein Unfug. Bei enstprechend alten Fahrzeugen stehen noch die Zollgrößen drin wie 3.00. Neue Reifen haben meist angaben wie 90/90 & co, dass würde schon bedeuten, dass man diese "neuen" Reifen eintragen muss, da es ev. keine entsprechende Bereifung mehr für das Fahrzeug gibt. (Die Werte sind besipielhaft und passen nicht zusammen)
Soweit ich weiß, muss die TÜV-Abnahme nur erfolgen, wenn die Dimension geändert wurde, auch wenn bisher eine Freigabe galt. Bleiben die Dimensionen gleich, benötigt man wie beim Auto nichtmal mehr eine Freigabe.
Das hast du ganz richtig erkannt.
Es wird nun nur geltendes Recht (§19.3 StVZO) konsequent umgesetzt..
Davor was das eine reine Kulanz Seitens des BMVI
das problem ist auch, dass wenn man ein älteres motorrad fährt, es die reifen die im schein stehen, gar nicht mehr gibt.
Leute.. Bevor ihr weiter rummeckert und Kommentare loslasst, solltet ihr vllt mal die Videobeschreibung oder die anderen sehr gut recherchierten Kommentare durchlesen.
Kurz: gleiche Dimensionen wie in den Papieren -> alles gut
Andere Dimensionen -> von einer Prüforganisation auf Verkehrssicherheit prüfen lassen.
Ausführlich: Reifen die in ihren Dimensionen von der eingetragenen Dimension abweichen, benötigen eine Abnahme einer Prüforganisation. Als Grundlage dazu dient die Bescheinigung des Reifenherstellers. (Reifenfreigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Und das ist auch gut so! Hier geht es hauptsächlich darum, ob der Reifen auf Grund der geänderten Dimension kein Sicherheitsrisiko darstellt (schleift der Reifen irgendwo bzw hat er genug Spiel zu anderen Bauteilen)
Auf einem PKW kann ich ja auch nicht einfach einen breiteren Reifen aufziehen!
Nehme ich einen Reifen mit den in den Papieren eingetragen Dimensionen, genügt einzig und allein die Freigabe des Reifenherstellers! Wobei es hier auch nur darum geht, dass der Hersteller sagt ob ein bestimmter Reifen für alle Motorräder oder nur für bestimmte Motorräder geeignet ist.
So etwas gibt es wirklich nur in Deutschland!
Das gilt doch „nur“ wenn die Reifengröße von der eingetragenen abweicht und für Reifen ab DOT2020!
Das habe ich an anderer Stelle auch gehört. Ist zwar immer noch reine Abzocke, aber auch anders als in dem Video dargestellt.
Was stimmt denn nun?
Ich kenne das auch nur mit der Reifengröße nicht dem Typ bzw Hersteller ich glaube das ist im Video falsch dargestellt
Da wächst mir ne Feder!
Hatte mal 2,80 € als Zusatzkosten für eine elektronische Sichtprüfung auf der TÜV Rechnung. Die haben es drauf. Hab Informatik studiert und wir haben auch Leiterplatten im Reinraum gefertigt. Und diese Spezialisten machen das mit bloßen Auge .... das ganze für eine Suzuki DR 650 von 1992. Da gab es keine Elektronik dran! Aber die haben sie testen können ...
Je weniger Wissen vorhanden ist um so mehr kann man lernen.
Können wir das Thema irgendwie Viral machen?
Ich würde vom Tüv gerne die Statistik dazu sehen. Wieviele Motorrad Fahrer kommen im Jahr um aufgrund „falscher“ Bereifung...
Sammelklage gegen den Tüv...irgendwer hier Anwalt?
Sehe ich genau so, hoffentlich bekommt dein Kommentar noch mehr Aufmerksamkeit.
Da kann der Prüfer auch nichts für, wenn die Chefs ganz oben sowas durchsetzen.
Die Brötchen Verkäuferin kann auch nichts dafür, wenn die Schrippen 2 Cent teurer werden
Was lernen wir daraus? Wenn wir schon Geld ausgeben müssen, tun wir das bei der GÜS oder GTÜ und nicht bei dem Verein der das angeleiert hat.
Deren Verantwortliche arbeiten sehr sehr Eng mit dem TÜV zusammen.
Der Sketch hat mich sehr an Varion erinnert :D
Geilste Stimme auf UA-cam. Mach bitte weiter so.
Hallo Nils, danke für die Info.
Ich habe mal bei TÜV, KÜS usw. mal angerufen und nachgefragt. Es gibt eine Übergangszeit bis 2023/2024. Es gibt noch keine genaue Festlegung. Ich sitze das aus, bis die sich mal einig sind und dann kläre das dann.
Aber ich kann dich verstehen.
Hallo Moto, ich glaube dies gilt nur für Reifen die bis Ende 19 Hergestellt worden sind, alle die 2020 hergestellt worden sind müssen zur Kasse. Vorausgesetzt andere Dimensionen wie es im FS steht.
So wie in diesem Video dargestellt ist es nicht.
Es geht nicht um Markenbindungen der Hersteller, sondern um andere verbaute Reifengrößen , als die im Fahrzeugschein eingetragen sind. Wenn ich zum Beispiel ein 180/55 R 17 anstatt eines 160/60 R 17 montieren will, so muss ich ihn jetzt eintragen lassen. Nicht wenn ich die Marke bzw. den Hersteller wechsle. Da geht es nicht um Probefahrten oder ähnlich, sondern passt das Ding (Reifen) in die Schwinge oder nicht....... usw. usw. Ich denke, dass das ein Sachverständiger einer Prüforganisation feststellen kann. Es wird auch viel ohne -Sinn und Verstand geschraubt.
.
Stimmt auch leider nicht ganz. Es geht nicht nur um die Größe, sondern auch um die Bauart also Radial, Diagonalreifen oder Bias Belted und natürlich um den Geschwindigkeitsindex. Auch diese Werte müssen stimmen, ansonsten wird eine Abnahme durch den TÜV fällig.
Alle Reiseenduristen, wo ich mich auch zu zähle, haben damit ein massives Problem, da die meisten Reifen, gerade wenn man mal abseits der Straße fahren will, unterschiedlicher Bauart sind, zu dem was in den Papieren steht, und auch einen geringeren Geschwindigkeitsindex aufweisen.
Das wird super-lustig in Zukunft.
@@fordgeher hab da mit meiner dual sport auch meine probleme. reifenfreigaben gibts nur für 90/10 und 80/20 reifen... ich will aber block oder stolle fahren damit ich auch mal ins richtige gelände kann. dann ist der dual sport markt in europa auch noch so winzig dass es keine aktuellen dual sport reifen zu kaufen gibt. es gibt nur modelle von vor 20 jahren oder älter wie zbsp den TKC80.
wenn ich mir aktuellere reifen kaufen will dann muss ich die aus amerika oder australien importieren und das macht die ganze sache sau teuer weil ich dann mehr versand zahle als der reifen kostet und dann noch mal 23,5% steuern auf den reifen und den versand... ich könnte kotzen...
😂😂😂.. Wenn es nicht so traurig wäre! Super Beitrag 👍
Hallo der Herr . zu dem Thema Reifen und Freigabe bin ich zui drei Stellen des TÜV im Umkreis gepilgert um Auskunft zu erhalten.
Ergebniss drei verschiedene Auskünfte !! Der eine sagte "Ja müssen alle die nicht in den Papieren stehen eingetragen werden !"
der andere : " Nee solange die Dimensionen dieselben bleiben , muss da nix eingetragen werden !!" und der Letzte den ich fragte meinte : " Nur wenn sich Profil und die Größe der Reifen ändert muss eingetragen werden !!!"
Kurz zusammengefasst : " Noch nicht mal der TÜV weis z.Z.mit der VERSCHLIMBESSERUNG umzugehen !
Danke für deine Beiträge "immer wieder unterhaltsam , nett und aufschlussreich ! mach weiter so .
und komm immer gesund nach hause !!
Es geht doch nur um die Reifengröße
Stimmt genau!
Achja der Tüv. 5min Räder einschlagen und ne Runde auf dem Parkplatz drehen, um originale Audi Felgen vom Nachfolgermodel einzutragen. Das macht dann 85€. Einfach nur schön sowas...
Wenn, dann wurde das Krad beim KBA vorgeführt, ned beim TÜV ;-) vom Hersteller aus. Ich habe da keine großen Sorgen wegen dem TÜV, eher wegen den Herstellern, dass die die Reifen nicht mehr herstellen, wie ich sie fahre.
Eingetragen (also geprüft) werden müssen nur die Reifen die in der Größe von den Seriengrößen abweichen. Hierbei geht's dann eigentlich nur um Freigangigkeit und Abrollumfang. Fahrverhalten kann man natürlich nicht sinnvoll mal schnell an einer Prüfstelle prüfen. Reifen in Seriengrößen müssen nicht eingetragen werden. Wenn allerdings bei alten Moppeds die Seriengröße nicht mehr erhältlich ist, ist dies natürlich sehr ärgerlich. Vor allem wenn die Abweichungen nur minimal sind sollte man sinnvoller Weise von einer Einzelprüfung absehen und Reifenfreigaben zulassen.
MfG der TÜV Prüfer
Jetzt mal ehrlich, klar können die Reifenhersteller besser testen welche Reifen für welche Bikes freigegeben werden können und klar kann ein TÜV-Prüfer eh nicht die Fahreigenschaften testen, nur weil er ne Runde um den Block fährt, aber es ist doch eigentlich egal, weil man hält doch in der Regel die Reifendimensionen ein, auch wenn man sich mal für einen anderen Reifen/anderes Profil entscheidet. Das einzige was ein TÜV- Prüfer sehen könnte bei minimal breiteren Reifen wäre zum Beispiel ob die Kette noch genug Abstand zum Reifen hat usw.
Keine Panik. Eine TÜV-Abnahme ist erst dann erforderlich wenn
a) in den Papieren eine Reifen(Marken)bindung eingetragen ist und man eine andere Marke fahren möchte und/oder
b) eine andere Reifengröße und/oder ein Reifen mit einer anderen Tragfähigkeitsklasse aufgezogen werden soll als in den Papieren steht.
Wenn in den Papieren nur die Reifengröße und die Tragfähigkeitsklasse und keine Reifenmarke eingetragen ist, dann darf man ALLE Reifen aufziehen, die dieser Größe und Tragfähigkeitsklasse entsprechen.
So hatte ich es eigentlich auch verstanden ja
Nils hat natürlich mit dem Video recht, aber er stellt es so hin, als ob jetzt der 0815 Motorradfahrer sich immer seine Reifen abnehmen lassen müsste.
Die wenigsten Motorräder werden heutzutage noch mit Reifenfabrikatsbindung zugelassen und ebenso verwenden äußert wenige Motorradfahrer andere Reifengrößen als die, die ab Werk aufgezogen sind, selbst mit Reifenfreigabe.
Grundsätzlich ja, ist der TÜV ein Arschloch, aber es werden in diesem Video halt auch wichtige Informationen weggelassen.
@Mike Sommerfeld Umso weniger Leute sind davon betroffen. Immer noch scheiße, aber komplett aus den Proportionen geschlagen.
@Mike Sommerfeld seit wann soll es die nicht mehr geben? Es werden immernoch Motorräder mit eingetragener Fabrikatsbindung verkauft, ob die jetzt rechtlich verbindlich ist sei mal dahin gestellt.
Fahre über 50 Jahre Motorrad .Habe gerade neue Reifen aufziehen lassen. 23 Jahre bin ich mit dem Reifenset sehr gut und sicher gefahren . Werde auch weiterhin ohne diesem Scheiß weiterfahren. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nur mal zum Verständnis. Geht es hier jetzt nur um die Bindung der Reifendimension oder um eine Markenbindung? In meinem Fahrzeugschein steht jetzt eine Reifengröße dirn zusammen mit Michelin, Bridgestone oder Metzler. Darf ich dann ohne weitere Eintragung dann auch nur die Reifen dieser Hersteller fahren oder auch einen Conti, Pirelli u.s.w. wenn der Reifen trozdem die exakt gleiche Grosenbezeichnung hat?
Bei Autos gibt es ja, meines Wissens, keine Markenbindung. Also die Dimensionen die in den Papieren oder in der Freigabe des Fahrzeugherstellers steht und gut. Reifenhersteller kann man dann frei aussuchen. Wenn man eine Dimension fahren will die dort nicht vorhandn ist, ist eine Einzelabnahme notwendig. Hätte jetzt erwartet das es beim Motorrad gleich wäre.
Zählt das denn jetzt nur für neue Krads ?? oder müssen alle alten die ja schon fahren auch wieder zum TÜV???
Gibt es inzwischen eine Bewegung, Aktionen gegen den TüV ? Da muss man doch aktiv werden !! Wo muss ich unterschreiben und wem darf ich zur Unterstützung Geld geben ??
Ich könnte mich auch aufregen bei 2 x Oldtimer Honda und 1 x W650 ...
Aber was bringt es, wenn es im Bundesverkehrsministerium leicht be"scheuer"t zugeht.
Jetzt könnte ich eine große Liste von Dingen aufführen (nur zur Kenntnisnahme, ich will nix illegales oder gefährliches machen) in Verbindung mit TÜV und DEKRA, aber die Aufregung schadet nur meiner Gesundheit.
Vielen Dank das die Misere mal auf den Punkt gebracht wird.
Gruß und bitte weiter so mit dieser Bandbreite
Wolfgang
Ist nur halb so wild, wenn man bei der gleichen bauart und Dimension bleibt ändert sich nix, dann muss man nicht zum TüV. Nur wenn sich eins oder beides ändert muss man hin, das macht ja auch Sinn.
so bei Continental nachzulesen, vor allem der letzte Absatz ist da wichtig!
Continental Motorrad Reifenfreigaben
Wichtiger Hinweis zum Umgang mit Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigung insbesondere für Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen am Kraftrad!
Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert.
Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.
Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich.
Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.
Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.
Bei Umbereifung auf ein anderes Profil ohne Dimensions- oder Bauartänderung ist eine Begutachtung gemäß §21 und Eintragung in die Fahrzeugpapiere/Zulassungsbescheinigung nicht nötig, die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt nicht.
Danke!
Da hat der Nils aber etwas dramatisiert.
TÜV ist für mich seit 20 Jahren gestorben. Geldgier und Beamtengetue kotzen mich an..
Gutes Video 👍🏻💪🏻
Wenn man keine Ahnung hat... Es geht nur um abweichende Reifengrößen!!! In Einzelfällen um sehr alte Maschinen, wo tatsächlich noch ein bestimmter Reifen in den Papieren steht. Solange man die richtige Größe nimmt, ändert sich gar nichts...
Danke, dann kann ich mir des Video gleich sparen. Und wenn es ein Problem geben sollte wär es mir eh erstmal egal weil ich sowieso grade neue Reifen draufgezogen hab und die jetzt benutze.
Ist bei vielen Maschinen aus den 90ern der fall
Also sehe ich das richtig. Bei meiner Yamaha von 1998 steht ja noch drinnen Reifenbindung beachten. Ich hab jedoch die gleiche Dimension an Reifen drauf wie es in den damaligen Daten steht. Ergo ist ja eigentlich alles gut.
Stimmt so nicht, hab beim TÜV angefragt wegen Reifen eines anderen Reifen-Herstellers mit Reifenfreigabe, muss ich bei meiner 2012er Maschine ab dieses Jahr beim Wechsel extra eintragen lassen und nicht wie vorher, nur die Freigabe mitführen.
@@jever0012 Oh verdammt da werd ich vorher auch lieber anrufen. Wollte meine Latschen noch drauf lassen die halt die Dimensionen haben wir die geforderten. Extra Eintragung wäre natürlich ärgerlich finanziell gesehen. Hab irgendwie echt das Gefühl das nur Geld damit gemacht werden soll.
Dies betrifft aber nur die Reifendimension, wenn diese von der in den Papieren eingetragenen abweicht. Was bedeutet, dass bei einer Freigabe für eine andere Dimension, eine Abnahme und Eintragung durch den TÜV erforderlich ist, ansonsten bleibt es wie gehabt. Sprich, 170er eingetragen, dann reicht die Freigabe eines Herstellers für einen 180er nicht mehr aus, sondern muss durch den TÜV begutachtet und in die Papiere eingetragen werden. Trotzdem sieht dies nach einem Geschäftsmodell der Prüforganisationen aus, denn die Reifenhersteller erteilen sicherlich keine Freigabe, wenn dies nicht ausreichend geprüft wurden. Wieder ein sehr gutes Beispiel für die Überregulierung in Deutschland, zum Nachteil der Bürger, aber zum eindeutigen Vorteil der Prüforganisationen. Die Verkehrssicherheit wird dadurch wohl kaum steigen.
Hierbei wird sich vorallem auf geänderte Aabrollumfänge und die nötigen Änderungen wie Tachoanpassungen und ein eventuelles überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch andere Reifengrößen bezogen
Jetzt wo die Freigabe ungültig ist, fährt es sich gleich viel schlechter. Man merkt, dass die nicht TÜV geprüft sind. Oh man ey
Man muss es positiv sehen. Besser der TÜV prüft geprüfte Reifen, als wie Staudämme, die ganze Dörfer begraben. Demnächst prüft der TÜV noch das Klopapier vor und nach der Nutzung;-)
Hast du da eine Quellenangabe? War das nicht so, dass eben ein zB 190/50 ZR17 eingetragen war, und ich jetzt egal ob Pirelli oder Michelin drauf knallen kann, aber nur eine neue Eintragung brauche wenn ich einen 199/55 ZR17 montieren möchte? Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?!
So hatte ich das auch verstanden und in Erinnerung
Hab grad mein neues gebrauchtes Motorrad zugelassen. Natürlich stehen 2 Hersteller im Brief. Toll. Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt.
Heißt das, dass Reifenfreigaben mit Datum vor 2020 ab 2020 zulässig sind oder müssen nun alle nochmal zu einer Prüfstelle?
Ich werd das weiter handhaben wie bisher. Hatte nie Probleme mit Reifenfreigaben, auch nicht mit anderen Größen oder Reifenquerschnitt.
Im gegenteil, oft waren die älteren Bikes dann überhaupt erst wirklich zu gebrauchen.
Aber gut HU mach ich sowieso schon seit Jahren nicht mehr beim TÜV. Gibt nämlich bessere Einrichtungen die sehr erfreut sind das alle ABEs vorhanden sind ohne das man rum diskutieren muss, das man irgendwas davon nun doch wieder eintragen soll oder müsste...
Sehe ich genauso, welche Einrichtungen wären das? Habe nämlich dieses jahr wieder eine HU zu machen und bin auch nicht besonders gut gestimmt wenn es um das Thema TÜV geht.
@@diepetrijunger5509 Ich war jetzt immer bei GTÜ, die waren auch die ersten die das Bike auch richtig gecheckt haben und auch alle Anbauten und ABEs.
Beim TÜV haben die immer nur einmal rum geschaut kurze Testfahrt und Geld einsacken.
Wie DEKRA und KÜS sind kann ich nicht sagen.
einfach fahren und gut wenn es kommt gibt eh ne mängelkarte was solls so oft wirst du auch nicht angehalten.
Ähhhm...falsch!!! Ein eintragungspflichtiger Reifen, der nicht eingetragen ist, führt streng genommen zum erlöschen der Betriebserlaubnis...dein Moped bleibt stehen...nix Mängelkarte, bei einem strengen Polizisten! Und sind wir doch ehrlich...wenn die Kontrollen machen bei uns Bikern...dann schauen die meisten Polizisten ganz genau hin. Aber jeder kann das natürlich machen wie er das möchte. Allzeit Polizei und Sturzfrei Fahrt wünsche ich Euch!
Wenn sich hier genug Leute finden könnte man eine Petition eröffnen: In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ oder man macht nichts und es bleibt alles wie es ist...
Jeder TÜVer hat einen eingebauten Popometer der feinste Unregelmässigkeiten registriert *rofl*
Hallo Nils. Anbei die Stellungnahme der Fa. Continental. Ich bin da ja in den meisten Punkten bei Dir, aber die Verordnung wird die meisten Kradfahrer nicht so hart treffen wie befürchtet.
Stellungnahme Continental:
Wichtiger Hinweis zum Umgang mit Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigung insbesondere für Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen am Kraftrad!
Durch die Verkehrsblattverlautbarung 15/2019 hat sich die Auslegung des § 19 (2) bezogen auf die Dimensionsänderungen oder Reifenbauartänderungen abweichend von der im Rahmen der Fahrzeugtypprüfung genehmigten Größen und Reifenbauarten geändert.
Eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung kann nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage mit abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden.
Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich.
Die bisher ausgestellten Bescheinigungen können somit nur noch als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen. Wir empfehlen, die entsprechende Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung zur notwendigen Anbauabnahme mitzuführen.
Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahresdatums der Produktion) auf dem Reifen.
Bei Umbereifung auf ein anderes Profil ohne Dimensions- oder Bauartänderung ist eine Begutachtung gemäß §21 und Eintragung in die Fahrzeugpapiere/Zulassungsbescheinigung nicht nötig, die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt nicht.
Soweit ich es verstanden habe, ging es nur um Freigaben mit unterschiedlicher Größe als im Fahrzeugschein eingetragen. www.mopedreifen.de/News/KEINE-ABWEICHENDE-REIFENGR%C3%96SSE-MEHR-AB-2020-%21%21%21.html?id=41 Das betrifft doch fast eh nur alte Bikes oder Customumbauten, die sowieso zum TÜV müssen.
Hi Nils, geiles Video
Eine Frage: kann ich auch ein Reifen eintragen Lassen was jetzt nicht vom Reifenhersteller freigegeben bzw. Empfohlen worden ist bsp. Der 190-50-17 ist frei und der 190-55-17 von Metzeler für mein Motorrad Leider nicht.
Geht der Prüfer vom Tüv wirklich nach dem Reifenhersteller oder schaut er sich die überhaupt nicht an.
Hallo Nils,,
Wie schaut’s aus wenn ich aus der CH in D von Trachtenverein kontrolliert werde?
Wir haben hier keine Reifenvorgaben, ausser natürlich Dimensionen, Geschwindigkeitsindex etc.
Merci, Gruss und Danke für deine Beiträge
Bernard
In Deutschland gelten deutsche Gesetze. Wenn du mit dem Motorrad herkommst, dann muss es auch für Deutschland tauglich sein. Gab ja schon des Öfteren Leute die aus dem Ausland mit ihren Motorrädern zu irgendwelchen Treffen in Deutschland gefahren sind und die Polizei die Bikes dann stillgelegt hat aufgrund von Mängeln.
Am besten bei der original dimension bleiben und Kopie der reofenfreigabe mitführen dann gibts keine Probleme 👍
@@UCRiksDE Warum? Die Reifenfreigabe ist eine zulassungsrechtliche Vorschrift. Solange Dir der Trachtenverein also nicht nachweisen kann dass die montierten Reifen in Deutschland nicht zulssungsfähig sind sollte es keinen Ärger geben. Ein Schweizer kann ja schlecht seine Reifen nur wegen einem Urlaub in D seine Reifen auch in D eintragen lassen.
Danke für euer Feedback 😊😊
Tüv Nord ist ab jetzt für mich gestorben!
Für mich schon seit vielen Jahren.
Die schwachsinnigste Regelung, ohne irgendeinen Sicherheitsgewinn.
Jahre lang mit den Reifen gefahren und plötzlich braucht man ne Einzelabnahme....
oha...hat irgendwer ahnung ob das dann auch in der schweiz kommt? danke nils für deine erläuterung, war trotz des ärgerlichen grundes , sehr erfrischend anzuschauen. grüsse aus der schweiz
Wie wäre es mit einer Sammelklage? Der TÜV soll nachweislich zeigen wie er eine Reifenprüfung macht, ohne vom Datenblatt der Hersteller abzulesen. Wie schon im Video gesagt, soll ein Prüfer den Reifen bis ans Limit testen ob der Reifen genug Sicherheit gibt. Danach muss der TÜV aber einen neuen Reifen kaufen da der geprüfte ja schon bis an die Leistungsgrenze "geprüft" wurde.
Wir Biker müßen zusammen halten. Ich frage mal meine Rechtschutzversicherung ob das ginge.
Jaaaa, jaaaaa, die TÜV-Männer vom Moffffa-Club. Die halten den Verein jetzt finanziell hoch.... es ist unfassbar. Und sowas ist für mich typisch deutsch. Könnte mich genauso darüber ereifern wie Du. Ey, ey, ey.......
Besser kann man das nicht vormachen, genau so läuft das. Manchmal noch schlimmer.
Super gesagt, ich freu mich schon auf die Wurstblinker-abnahme 🙄👈
Ist der Helm ="Pisspott" des TÜV-Prüfers überhaupt noch zulässig ?
Oder hat veraltete Prüfnormen und -etiketten ?
Mein Moped ist Baujahr 69, und die Reifen, die original drauf waren, gibts seit den 70ern nicht mehr... ganz große Klasse...
Hallo, deine Aussage ist nur teilweise richtig! Reifenfreigaben behalten weiterhin ihre Gültigkeit wenn es um die Standartgröße geht, also die Reifengröße die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Wenn man eine Reifenfreigaben mit einer anderen Reifegröße hat, ist diese ungültig und die neue Reifegröße muss per Einzelabnahme gesondert in die Papiere eingetragen werden.... und dies gilt auch erst bei Reifen die ab 2020 produziert wurden! Meine Reifenfreigabe wurde bereits 06/2018 vom TÜV nicht mehr anerkannt und ich musste damals schon die Einzelabnahme machen 🤬
Es wäre schon schön gewesen, wenn du auch im Video erwähnt hättest, daß sich das nur auf Reifen mit anderen Dimensionen bezieht. Ich schätze, daß mindestens 90% der Freigaben nicht betroffen sind. Die ganze Sache ist vor allem für Besitzer von alten Mopeds ärgerlich, die noch Reifen in Zollmaßen haben.
naja Heidenau Produziert ja für Simson noch in den Zollmaßen,
und für MZ auch.
@@andystronger ja stimmt :-) ^^ ganz vergessen
Reifenbindung hatte ich sogar bei meiner popligen Yamaha YBR 125. Nur gehalten gab ich mich nicht dran und hing trotzdem durch die HU ;-)
Ich hoff ab jetzt einfach, dass der Tüv bei mir blind ist...
Ich bezweifle, dass für ne 20 Jahre alte Enduro, dessen Hersteller es gar nicht mehr gibt, eine Reifenfreigabe zu haben ist.
Betrifft das dann auch meinen 50ccm Roller ? Weil der ist doch normalerweise vom Tüv "ausgeschlossen" ?
im ersten Satz wird doch erklärt dass das für alle Zulassungspflichtigen Fahrzeuge, also für alle mit Nummernschild gilt. Wenn dein Roller ein Versicherungskennzeichen hat ist dies KEIN Nummernschild und somit ist dein Roller NICHT zulassungspflichtig, also gilt die Reifenfreigabe NICHT für einen 50ccm Roller. AUSSER du hast deinen Roller derart frisiert dass du ihn (was unwahrscheinlich ist) als Kleinkraftrad zugelassen hast, denn dann wäre er Zulassungspflichtig und würde ein Nummernschild bekommen
@@kalleaix6238 Okey, vielen Dank :-) Ne fahre eine Original Aprilia Sr 50 Motard mit BBH 45 Km/h :-)
WOW, Nils danke, danke und nochmals danke für diese wichtige Info.
Das Du natürlich voll recht hast bzgl. der Kohle machen beim TÜV steht außer Frage.
Da ich ja bald zum TÜV muß mit meiner Karre mit "neuen Reifen", die noch nicht eingetragen sind, werde ich mal für mein Geld so richtig viel
vom TÜV Onkel erwarten.
1. werde ich im Winter/ frühes Frühjahr an einem beschissen kalten und am besten noch regnerrischen Tag meine Karre prüfen lassen.
2. Und dann werde ich vom TÜV Onkel verlangen, daß dieser gefälligst ein lange Runde als Testfahrt machen soll.
Und wenn dieser sich weigert werde ich ihn fragen für was ich den die Kohle hier ausgeben muß und warum er seiner Prüfpflicht nicht nachkommt?
Nun werden einige sagen, der TÜV Mann wird dich aber dann auffahren lassen. Kann schon sein, aber diesen Spaß werde ich mir gönnen.
Notfalls zahle ich die TÜV Prüfung eben doppelt, da ich zu einem anderen TÜV fahren werde und dort dann die Prüfung nochmal machen lasse.
Aber der 1. TÜV Onkel wird meinen Zorn zu spüren bekommen und das is' mir die Kohle einfach wert.
Die glauben ehrlich, die können sich alles erlauben.
-
Ach übrigens, Deine Ausführungen bzgl. des Ablaufes der Probefahrt kann ich erfahrungsmäßig nur bestätigen.
Mein TÜV Onkel (is' immer desselbe) fährt max. 30m geradeaus und macht einen kurzen Bremstest.
Und ja, sein Umhang flattert im Wind. Nur die Suppenschüssel hat er nicht auf.
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Nun komm aber lieber wieder runter. Nicht das Dir noch wichtige Gefäße platzen.
Danke für's Video und bis zum nächsten Mal.
Gruß
Mücke
Yes
Den Nagel auf den Kopf getroffen
ist nur mal wieder abzocke
Das widerspricht ja irgendwie den EU-Regularien. Für viele Teile reicht ein E-Kennzeichen aus, das muss auch nicht extra eingetragen werden. Fragt sich also ob nicht einer auf die Idee kommt und dagegen klagt weil so eine Regelung nicht EU-konform ist. Letztlich finde ich es immer wieder grossartig dass sich eine private Firma (TÜV, Dekra etc.) als Behörde aufspielen. Vor allem weil ein TÜV-Prüfer bei einer Runde um das Gebäude nicht mal einen Schlag in der Felge feststellen würde. Oder soll man jetzt drei Mal den Reifen prüfen lassen? Einmal an einem heissen, trockenen Tag, einmal bei Schnee und einmal bei Regen?
hallo!
🤔 sag mal Nils, sind denn Simson-Fahrzeuge (50ccm) davon auch betroffen?
Gruß aus Potsdam
Versicherungspflichtig oder 😉
@@yungbratello7151
ja das ist richtig.
aber es gibt ja trotzdem ne ABE...
Sehr amüsant musste schmunzeln. 🤣✌️👍
Das reicht.. ich wander aus... scheiss Haufen die sich Experten nennen...
Danke für das tolle Video!
"Auf Nummer sicher gehen Sie mit einem persönlichen Gespräch im TÜV Service-Center. Die TÜV Experten kennen sich mit den Feinheiten bei Fahrwerk, Felgen, Lenkern, Verkleidung usw. aus."
Wenn jetzt jeder, bevor er neue Reifen aufzieht, so ein Gespräch beim TÜV macht, sieht deren Bilanz sicher nicht mehr so gut aus.
Hast Du eine Quelle/Gesetzestext zu deinem Vid? Würde ich gerne mal nachlesen.
Meine Informationen stammen aus einem Telefonat mit dem Tüv einem zweiten Telefonat mit einem Redakteur der Zeitschrift Motorrad und ein paar Artikeln die ich dazu schon in Motorradzeitschriften gefunden habe und darum habe ich Ende nächster Woche einen Termin mit der Dekra Hauptstelle wo ich doch den Menschen noch mal dazu interviewen werde
Sobald ich den passenden Gesetzestext dazu habe werde ich den Link dazu hier veröffentlichen
@@NilsHomann Dann lass doch bitte erst deinen Senf ab, wenn Du mal alles richtig gelesen hast. Das was Du im Video abläßt, ist einfach falsch.
WER gibt den Reifenherstellern denn die Freigabebescheinigung ???
TOP VIDEO !!! Ich Feier es grade echt.
der TÜV Prüfer darf keine Hochgeschwindigkeit Testfahrt machen, da er nicht versichert ist über 100 kmh !! aber genau die wurden ja vom TÜV gefordert und die Reifenfreigabe ist nichts wert - da die ja gelogen ist vom Hersteller. vollkommener schmarn !
Lustig, dass mir gerade heute das Video vorgeschlagen wird. Bekomme meine Fireblade heute mit neuen Reifen wieder, hatte bisher Bridgestone S20 Evo und habe mir diesmal die neueren S22 von Bridgestone gegönnt.
Am Anfang war ich auch extrem unsicher, welche Reifen jetzt an mein Motorrad dran dürfen - es gibt von Bridgestone aber tatsächlich speziell für meine Maschine ein Freigabedokument.
Das Freigabedokument gilt auch weiter, solange du die Reifendimensionen nicht verändert hast
TÜV = Total Überbewerteter Verein!
Ich kann relativ gut kommunizieren und hab ne gute Verbindung zu meinem TÜV Prüfer. Da ist es kein Problem mit der reifenfreigabe und die Polizei ist für mich auch kein Thema ich bin Jahre lang eine 200er zweitakt exc offen auf der Straße gefahren und wurde insg. 5 mal angehalten mit nicht eingetragenen Supermoto Räder, Übersetzung, Kennzeichenwinkel und keine Spiegel. Hab einfach immer gelassen und verständnisvoll mit Ihnen geredet und das war's. Hab nie etwas gezahlt.
Wenns stimmt, verdammt Glück gehabt. Aber bei manchen klappt das.
Ja ne, is klar.
@@v-g-z3689 Wenn man öfter von den gleichen Cops angehalten wird entsteht halt gute Beziehungen wenn’s halbwegs entspannt ist.
@@enkidusool6109 Ja, das hilft oft was.
Gilt nur für andere Größen also zb. 190/55/17 anstatt 190/50/17 und Reifen ab DOT 2020
Aber trotzdem stimmt die Aussage der Abzocke.
Früher = bevor 2008 mußten die Reifen auch alle eingetragen sein.
Manche hatten ein Problem, wenn nur ein bestimmter Reifen eingetragen = zulässig war.
Entweder sehr teuer - oder gerade nicht lieferbar, zB weil ausverkauft.
zB Harleys der 70er Jahre - nur bestimmte Reifen von Goodyear zugelassen.
Oder die ersten Honda Bol´dÓr.: hinten 4.10 x 18 = gabs damals nur von Bridgestone.
= sehr trickreich. Denn 4.00 x 18 wäre kein Problem gewesen.
Noch drolliger waren zB manche Chopper-Umbauten.
Da war der Fahrzeugschein ggf. drei Seiten lang. Um all die Umbauten aufzuführen.
Weil die alle eingetragen sein mußten.
Dabei geht es auch um die Produkthaftung. Ob der FAHRZEUG-Hersteller haftbar gemacht werden kann, wenn was schief geht.
Der Fahrzeug-hersteller ist aber idR nicht dabei, wenn die Reifenhersteller ihre Reifen prüfen.
Also wird das auf den TÜV etc. abgewälzt. Die prüfen sinngemäs im Auftrag der Fahrzeug-Hersteller. Um deren Produkthaftung aufrecht zu halten.
= darum geht es hier.
Deswegen wurde zB bei AME-Gabelverlängerungen der Fz.-Hersteller geändert = umgetypt.
Weil dann AME dafür haftet.
Wer mal eine längere Gabel gefahren ist, der bemerkt die stark geänderte Fz.-Geometrie.
So einfach und so cool wie das in den USA aussieht - ist das in der Fahrpraxis nicht.
Dazu die höhere Belastung der Gabel beim federn.
In den USA ist die Haftung ggf. anders. Bei Fz.-Veränderungen haftet der Fahrer persönlich.
Nicht mehr der Fz.-Hersteller.
Die Infos in diesem Beitrag sind faktisch nicht richtig. Solange der Reifen in Bezug auf Bauart, Dimension, Last- und Geschwindigkeitsindex identisch mit dem vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen ist, ist keine zusätzliche Abnahme und Eintragung notwendig; und es reicht weiterhin die Reifenfreigabe des Reifenherstellers. Selbst wenn bei gleicher Bauart und Dimension der Last- und Geschwindigkeitsindex den des eingetragenen Reifens übertreffen, ist keine gesonderte Abnahme und Eintragung notwendig. Lediglich wenn sich Bauart und/oder Dimension des Reifen ändern ist eine Abnahme und Eintragung verpflichtend. In diesem Fall sollte die Reifenfreigabe des Reifenherstellers bei der Abnahme vorgelegt werden, um die Eintragung zu erleichtern.
Ich Habe den Bridgestone BT45 auf meine Honda CB450N PC14 gezogen.
Wenn im Schein keine Eintragungen sind, gilt eine Übergangsreglung für Reifen die vor 31.12.2019 hergestellt wurden.
Da ich wie die Meisten Eintragungen habe (Windschild und Nockenwelle), musste ich die Eintragung der Reifen gemäß §21 machen lassen.
§21 heißt, der Sachverständige vom TÜV Nord fährt eine Runde und kassiert 120€ und danach beim Straßenverkehrsamt eintragen lassen.
Allerdings können das nicht alle Sachverständigen beim TÜV (GTÜ, KÜS, DEKRA sowiso nicht).
Alles in Allem eine miese Sache, zumal es im Rest von Europa keine Regulierung von Motorradbereifung gibt.
120€???? Dein Ernst? warum kann die "Güs" dass nicht? Im voraus Danke für Antwort
@@r.blacky341 120€, weil Einzelabnahme. Ich hatte noch Glück, weil der einzige Prüfer der das dort konnte gerade da war und Zeit hatte. Warum das so ist weiß ich auch nicht. Es scheint so, als ob die neue Regelung noch ziemlich unbekannt ist bei den Prüfgesellschaften. Wenn du es nicht eilig hast, würde ich noch warten. Der TÜV Prüfer meinte, dass diese Regelung wahrscheinlich bald wieder geändert wird.
Wer weiß.....
gut das ich im zuge der Umrüstung von 120/60 auf 120/70 vor 5 jahren die reifenfabrikatsbindung gleich noch austragen hab lassen :D
Muss die Reifenbindung im Fahrzeugschein unter 22 eingetragen sein? Bei meiner Transalp 700 steht da kein Hersteller/Modell. Nur die Dimensionen unter 15. Verstehe ich das richtig, dass ich alles in der richtigen Größe fahren darf?
Unter 15.1 & 15.2 steht eine Kennung, gib die mal bei Google ein und du wirst sehen für welchen Reifen diese Kennung exakt steht!
Jungs, euer Video ist einfach falsch! Leider keine Ahnung. Ich würde vorher mal bisschen recherchieren. Das einzige was sich tatsächlich geändert hat ist, dass Reifenhersteller nicht mehr per Reifenfreigabe oder Reifenempfehlung eine andere ReifenGRÖßE zulassen können.
Max Headroom So ist es. Und das aber auch erst für ab dem 01.01.2020 produzierte Reifen
Er hat recht es heist wenn du m9rr 190/55 einträgst kannst du s22 Bridgestone 190/55 so nicht fahren da nicht abgenommen 🙋🏻♂️ danke Deutschland .... der tüv und der Staat interessiert sich nur für mein Geldbeutel nicht für meine Sicherheit... immer nur die Deutschen Bürger müssen leiden.
Tja dann eben 190/50 auf ein Rad wo ist das Problem 🤷🏻♂️😘
@@Aeroxxx88 Genau, weil die Reifen ab diesem Datum einfach anders und gefährdend, gefährlich und nicht passend sind. So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört. Allerdings war das abzusehen. TÜV=Abzocke plus sogenannte Regierung=Abzocke gleich dummer Deutscher. Die stecken doch alle unter einer Decke. Von nichts keine Ahnung, aber das Maul aufreißen.
So richtig habe ich das Thema noch nicht verstanden. Die Änderung bezieht sich auf Änderungen der Dimension oder Bauart. Wenn ich also die gleichen Reifengrößen (120/70 ZR17, 180/55 ZR17 mit gleicher Tragfähigkeit) fahre, dann ist eine Bedingung erfüllt. Wenn ich recherchiere, was Bauart bedeutet, dann komme ich bei den Reifenherstellern auf Diagonal- bzw. Radialreifen. Aber das wollen wir ja auch nicht ändern. Also ändert sich das doch auch nicht. Wo ist dann das Problem?
Bei meinem Motorrad ist bei den Reifen auch Hersteller und Typ eingetragen. Da ich keine e-Zulassung für das Motorrad habe, würde mir eine Austragung der Hersteller- und Typbezeichnung weiterhelfen?
Ich war seither auch mehrfach beim Tüv und interessiert hat das noch keinen ...
Moin, inzwischen haben wir das Jahr 2024 und es hat sich alles zum positiven gewendet. Reifenfreigaben sind Schnee von gestern, genauso wie die Eintragung von Reifen. Es sei denn, Du willst die Reifengröße ändern lassen. Welche Dimensionen auf dem Moped erlaubt sind, steht in der Zulassung, bzw. in der COC-Bescheinigung. Allen eine gute und sichere Fahrt.
@@VFR-MikeHi, so pauschal kann man das leider nicht sagen. Bei EU zugelassenen (ca. ab 2000) hast du Recht. Aber leider ist es bei nach nationalem Recht (ABE) zugelassenen Youngtimern ist es leider so, dass wenn du nicht das eingetragene Modell der betreffenden Marke, das ja schon ewig nicht mehr auf dem Markt ist, drauf hast, musst du ein entsprechendes modernes Modell (zb. Battlax BT 46) eintragen lassen. Dann darfst du auch nur noch das Modell fahren. 😢 Gruß Stefan
@@stefant.6112 Moin, da hast Du recht.
Ich wollte mir dieses Jahr eigentlich einen neuen Satz Reifen für meine 40 Jahre alte Maschine besorgen
und hatte mir im Herbst schon mal die Freigaben von Reifenhersteller und von Suzuki besorgt.
Die Schlappen sind jetzt 23 Jahre alt aber noch gut in Schuss. 👌
Maschine steht im Dunklen Keller nicht zu feucht und nicht zu trocken, keine Risse und Gummi ist auch noch nicht allzu hart.
TÜV sagt aber schon seit mehreren HU dass ich mal neue bräuchte, kann aber nichts in den Bericht schreiben, da Alter kein Mangel.
Nur wenn Risse zu sehen wären. 😌
Da überleg ich mir doch jetzt wirklich, ob ich die alten nicht noch mal 10 Jahre drauflasse.☺️
reifen sollte man alle 4 jahre wechseln...
@@bikewolf7455 wer sagt das?
@@headshot7452 wer auf einem motorisierten 2 rad wegen geld mit 10 jahre alten reifen rumfährt hat es nicht anders verdient als sich aufs maul zu legen.kann echt nicht verstehen wie man wegen geld sein leben riskiert wenn man mal bremsen oder ausweichen muss.von nässe wollen wir gar nicht reden.und jetzt bitte nicht mit im dunkeln lagern kommen,die sind nach 10 jahren so hart das du bei einer vollbremsung oder nässe das risiko dich aufs maul zu legen um ein vielfaches erhöst.
@@headshot7452 Reifenhändler ;-)
Da bin ich mit menen 11 Jahre alten ja noch harmlos :))
Du hast meine volle Zustimmung Nils. Freue mich schon drauf, auf meiner Straßenmaschine die MT60 Enduroreifen eintragen zu lassen. ...nicht. :D
Das geilste ist immer, wenn ich mit meinem BMW C1 Roller zur HU/Asu gehn muß. Die schauen das Ding an, als wäre es ein Ufo !!!
Richtig gutes video, hast nen daumen hoch und abo 😊 gut auf den punkt gebracht 👍
Ein hoch auf die deutsche bürokratie!
Alles wird zunehmend und immer weiter reglementiert!
Das kann es ja nur in Deutschland geben... Wenn die mich wenigstens mal an der richtigen Stelle melken würden.. dann würde das wenigstens noch Spaß machen...
In Hessen gibt es noch die Bündelungsbehörde, da werden dann die Papiere vom TÜV hingeschickt, die prüfen ob der TÜV Mann seine Arbeit auch richtig gemacht hat. Ratet mal, wer das bezahlt?
Angeblich auch EU Vorgabe, nur in den anderen 15 Bundesländern brauchtest das nicht!
Ach so, in den andere EU-Ländern auch nicht.
Nur die Hessen zahlen 40€ wenn Sie was änderrn(müssen).
Kumpel von mir hat erst zuhause bemerkt das der tüvfuzi das Motorrad hingelegt hat nach reglamirung hat er es auch zugegeben
Das ist wieder typisch deutsch. Aber aktuell ist es so, dass das nur für Reifen gilt, dessen Produktionsjahr ab 2020 ist. Reifen mit Baujahr vor 2020 sind davon nicht betroffen. Stand heute.
Also nurnoch alte Reifen kaufen? Super Idee!
Da wurde einfach eine Grenze gezogen. Für mich verständlich.
Ich hoffe das ist ein schlechter Scherz.
Haben wir den 1. April?
Als erstes sollten dann bitte auch mal die Fahrzeugscheine angepasst werden. Entgegen aller freigegeben Radreifenkombinationen steht doch eh nur eine Grösse drin .erst dieses ominöse Coc Papier gibt Aufschluss darüber was ab Werk schon geht.
Wenn es dann schlussendlich nur um grössen änderungen ausserhalb der werkszulassung Geht, dann kann ich da noch etwas Verständnis für aufbringen.
Wenn ich aber den Wechsel von Marke A Zu B auch eintragen lassen muss obwohl der Reifenhersteller dafür bereits alles ausgiebig getestet hat dann ist das nicht mehr ganz begreiflich.
Ich möchte erst mal alle Grössen im Fahrzeugschein stehen stehen haben die ich auch fahren darf. Und nicht nur die kleinste wie beim Auto üblich.
... hab ich das jetzt richtig verstanden? Meine XS650 die letztes Jahr gemäß Reifenfreigabe von Avon noch legal auf deutschen resp. europäischen Straßen unterwegs war, hat jetzt keinen Versicherungsschutz mehr - weil die Reifen nicht eingetragen sind?!
Ich tät mich an Deiner Stelle mit dem Tüffer Deines Vertrauens kurzschliessen und den fragen....
Auf die Frage, wie so eine TÜV-Prüfung aussieht:
Zuerst bringt man mal 4 Sätze des Reifentyps mit. Dann macht sich der Prüfer auf den Weg durch die verschiedenen Klimazonen und Jahreszeiten, und natürlich durch jede verschiedene Kombination von Klimazone und Jahreszeit. Dazu dann natürlich noch bei jedem Wetter und somit selbstverständlich auch bei jeder Kombination aus Wetter, Klimazone und Jahreszeit. Das macht der Prüfer dann noch einmal mit leerem Motorrad und einmal mit voll beladem. Dann natürlich auch nochmal mit Sozius und mit Sozius und Zuladung. Selbstständige dann auch nochmal bei den verschiedenen Reifendrücken und den Kombinationen von Reifendrücken, Jahreszeiten, Wetter, Klimazonen, Sozius bzw kein Sozius und Zuladung.
Spätestens jetzt ist wahrscheinlich auch klar, warum man die 4 Sätze Reifen mitbringen muss.
Ca 1 einhalb Jahre später, kann man also als Besitzer des motorisierten Zweirades seinen Bock wieder abholen, welcher dann etwa 20.000km mehr auf der Uhr hat und dann sollte man vielleicht auch erstmal die ganzen versäumten Service nachholen.
Außerdem ist natürlich das Jahresgehalt des Prüfingenieurs als kleiner Unkostenbeitrag mit zu bringen. Falls in der Prüfzeit der TÜV abgelaufen ist, muss dieser natürlich nachgeholt werden, aber da kommen die einem dann, kooperativ wie sie sind, mit 10%igem Preisnachlass entgegen.
So. Ich verkaufe übrigens jetzt mein Haus, um den Reifenwechsel meines Motorrades zu finanzieren..
Ach warte :D
Ich kann auch einfach 50€ zahlen und der TÜV-Prüfer macht gar nichts? Na top 👌
Wo du Recht hast, hast du Recht!!!
Gibt auch ein paar Infos vom ADAC diesbezüglich:
www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf
Der Mann spricht wahre Worte... Auch beim entdrosseln machen die so ein Mist, kann muss 100 Euro zahlen damit ein Typ vom TÜV da 2 Zettel druckt und was unterschreibt -.- wow, einfach nur wow
Vielen Dank für die lustige Einlage .ggf. wird jetzt ein noch teureres Prüfverfahren konstruiert, um einen noch höheren Preis zu legitimieren. Danke dafür
Ich hab bei Umbauten schon immer auf Sicherheit geachtet. Das einzige was bei mir gerne mal bemängelt wird sind irgendwelche Schlauchschellen die ich mit Gaffa verstärkt habe. Ich sie demnächst einfach nichtmehr an, wenn die Männchen in blau das wollen...