KEIN Vorsteuerabzug bei PV-Anlagen für Batteriespeicher, Solar, Photovoltaik Steuerberater Mücke

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  • Опубліковано 27 вер 2024

КОМЕНТАРІ • 197

  • @ralfrohrer3979
    @ralfrohrer3979 2 роки тому +13

    Vielen Dank für diese ausführliche und gut verständliche Darstellung der Rechtslage.

  • @Matthias02
    @Matthias02 2 роки тому +3

    danke für die gut verständliche Info Herr Mücke. Ich bin auch mit einem Hauskraftwerk von e3dc betroffen, in dem Speicher und Wechselrichter integriert sind. Da ohne dieses Hauskraftwerk die PV-Anlage nicht laufen wird müsste hier eine Einzelfallprüfung des FA erfolgen, wie in den Kommentaren unten bereits dargestellt. LG und Ihnen einen schönen Sonntag!

  • @khalstenberg
    @khalstenberg 2 роки тому

    Danke für Ihre informativen und verständlich gestalteten Videos zu den unterschiedlichsten Steuerfragen.
    Bei allen drei Varianten bezüglich der Installation eines Batteriespeichers weisen Sie darauf hin, dass es möglicherweise Probleme bei der Erstattung der Vorsteuer geben kann; sogar bei der gemeinsamen Installation von PV-Anlage und Batterie. Die Finanzbehörde verneint den Vorsteuerabzug dann mit dem Argument, dass der Betrieb eines Batteriespeichers ausschließlich zur Optimierung der privaten Nutzung des erzeugten Stromes verwendet wird.
    Ich habe meinen Batteriespeicher zwei Jahre nach der PV-Anlage installiert und trotzdem die Vorsteuer erstattet bekommen. Der Grund ist einfach: Der Speicher der Firma sonnen in Wildpoldsried wird unternehmerisch genutzt. Ich nehme mit meinem Batteriespeicher an einem sog. Virtuellen Kraftwerk teil, das durch die Nutzung vieler zigtausend Batterien zur Netzstabilisierung beiträgt. Da ich dafür eine Vergütung von jährlich 200 Euro zzgl. MwSt. erhalte, wird die Batterie unternehmerisch genutzt. Ergo habe ich Anspruch auf die Erstattung der Vorsteuer.

  • @jogi_54
    @jogi_54 2 роки тому +11

    Hallo Herr Mücke,
    da sind 2 Fälle nicht betrachtet worden:
    1. Systeme. die ohne Batteriespeicher nicht funktionieren, z.B. inselnetzfähige, Schwarzstart - fähige Victron Anlagen, bei denen die MPP Tracker für die PV-Module zum Starten morgens die Gleichspannung aus dem Batteriespeicher beziehen/benötigen und rein steuerungstechnisch immer in die Batterie einspeisen.
    2. Durch die mögliche Verlagerung der Mittagsspitze (70% Regelung) kann morgens und abends mehr eingespeist werden und somit mehr Strom verkauft werden. Dabei wird zwar kein Strom aus der Batterie ins Netz eingespeist - ist nicht zulässig - aber es wird außerhalb der Mittagsspitze der Strom für den Haushalt aus der Batterie entnommen, und somit bleibt mehr Strom zum Einspeisen übrig.
    Ich denke, das ist noch nicht das letzte Wort gesprochen ...

    • @U_H89
      @U_H89 2 роки тому +1

      Ja, vor allem auch für sog. Alphasolarsysteme ist die Entscheidung inhaltlich unsinnig, da die Akkus hier ausschließlich (zeitversetzt) Energie für ihre Verwendung liefern...

  • @manuelfocker9476
    @manuelfocker9476 2 роки тому +3

    Jetzt bin ich völlig überfordert... sollte man bei dem Speicher die MwSt (Vorsteuer) im Rahmen der Regelbesteuerung nicht erstattet bekommen, da die Lieferung und Rechnung bedingt durch Lieferengpässe später erfolgt, dann stellt sich mir die Frage ob man sich nicht doch für die Kleinunternehmerregelung entscheiden soll.... der ganze Aufwand ist ja dann nicht mehr so lukrativ...
    Wie macht ihr es? Abwarten? Und an Herrn Mücke und Team ein Dankeschön für das Video!!!

  • @IKS-Solar
    @IKS-Solar 2 роки тому +3

    Danke für die Informationen. Bei DC-gekoppelten Anlagen von Victron Energy ist der Stromspeicher zentrales Element ohne das die PV-Anlage nicht funktionieren würde. Hier bleibt aber zu klären, wie groß dieser aus steuerlicher Sicht denn sein darf.

    • @batou5178
      @batou5178 2 роки тому +1

      ist egal. Siehe mein Kommentar hier. Bei DC ist der Speicher ausnahmlos ein unselbständiger Bestandteil der PV Anlage. Es muss bei diesen Anlagen immer Strom im Speicher landen, der danach erst über den Wechselrichter geht und veräußert werden kann. Somit besteht eine Zuordnungspflicht zum Betriebs-/Unternehmensvermögen!!!! Die wahren Nutzungsanteile sind unerheblich, da man auch mit dem gesamten Strom aus den Speicher Einnahmenerzielungsabsicht haben wird und wirtschaftlich am Markt tätig sein kann. Die Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter sind da ganz gut im Thema ... hab einmal Klage angedroht und schon haben sie es sich eingestanden. Zweiter Fall ging so klar, da der Sachbearbeiter den Unterschied kannte. Also bei DC immer 100 % Zuordnung vornehmen, privat genutzter Strom ist dann eine unentgeltliche Lieferung aus dem Unternehmensvermögen. Anders geht es nicht. VG

  • @thomass.758
    @thomass.758 2 роки тому +2

    Wie sieht es denn bei Anlagen aus, bei denen Speicher und Wechselrichter ein Gerät ist wie z.B. bei den Senec Anlagen?
    Dort wird der Speicher mit integriertem Wechselrichter geliefert und ist ein Gerät!

  • @weissnichswelt
    @weissnichswelt 2 роки тому +5

    moin und grüsse vom Kanal Weissnichs Welt.. hoffen wir mal das nicht zuviele FAs dieses Video sehen... die frage wäre jetzt was ist denn dann mit mwst auf den eigenverbrauch aus dem speicher?

    • @nemex04
      @nemex04 2 роки тому +1

      Sehe ich genauso. Ich verkaufe mir fiktiv (auch über Nacht) den eigenen Strom und zahle brav die Umsatzsteuer dafür, zudem noch auf Basis meiner Bezugskosten und nicht meiner Gestehungskosten. Irgendwie läuft hier was falsch.

    • @U_H89
      @U_H89 2 роки тому

      Und was ist mit Hybridwechselrichter, BatterieManagementSystem, EnergyMeter usw. - dient auch nicht direkt der Erzeugung... 🤷🤦

    • @weissnichswelt
      @weissnichswelt 2 роки тому

      @@U_H89 jetzt mach nicht noch ein fass mehr auf.. schon schlimm genug das der dieses video überhaupt online gestellt hat... bald weiss es auch jedes dorffinanzamt..

    • @ralfo1704
      @ralfo1704 2 роки тому

      @@weissnichswelt ja aber die werden auch viel Gegenwind von uns bekommen;)

    • @U_H89
      @U_H89 2 роки тому

      @@ralfo1704 ist halt die Aufforderung an die Hersteller, nur noch untrennbare Komplettsysteme a la BlackBox zu liefern derweil - es war schon immer etwas teurer hier nach deutschen Standards ...

  • @wolfganggruber4643
    @wolfganggruber4643 2 роки тому +1

    Wie ist es bei Anlagen aus 2011 die eine Eigenverbrauch Vergütung bekommen. Umsatzsteuerrechtlich werden diese Anlagen behandelt als ob diese den gesamten erzeugten Strom an den Netzbetreiber liefern, fiktive Lieferung. Hier ist dann auch Umsatzsteuer fällig. Ein PV Speicher liefert daher den gespeicherten Strom fiktiv zu 100 Prozent an den Netzbetreiber. Wäre hier ein Vorsteuerabzug möglich?

  • @anjapfetzing8191
    @anjapfetzing8191 2 роки тому

    Wenn ich das korrekt verstehe, müsste man einfach nur eine seperate Rechnung über den Speicher erhalten in dem die MwSt extra aufgeführt wird. Das ganze bezieht sich ja nur dann auf den Speicher, die Erstattung MWst der PV-Anlage ohne Speicher sollte ja dann möglich sein.

  • @Flo-8bit
    @Flo-8bit 2 роки тому

    Eine spannende Herangehensweise wäre auch folgende: Wechselrichter sind meistens etwas träge. Beispiel: Der Herd ist gerade an und zieht 2000 Watt aus der Batterie. Herd wird ausgeschalten, aber der Wechselrichter braucht noch ein paar Sekunden bis er sich wieder runter regelt. In dieser Zeit werden die 2000 Watt ins Stromnetz eingespeist.
    Ich wäre zwar überrascht, wenn man damit über die 10% Hürde kommt, aber man weiß ja nie ;)

  • @topfundus1093
    @topfundus1093 2 роки тому

    Danke, sehr informativ. 2 Anmerkungen: Ausbaufähig wäre ja nun der Rat, wie man den unternehmerischen Anteil der separaten Akkuinvestition belegen kann bzw. soll. Beispielsweise durch Stromzähler, einmal für die privaten Gerätschaften und einmal für die betrieblichen Gerätschaften (z.B. Computer, Büro Freiberufler). Zweitens wurde gar nicht behandelt, wie es ist, wenn man eine kleine Firma hat (GmbH, Handwerksbetrieb ...) und den Akku über diese Firma kauft (und zumindest teilweise betreibt).

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Guten Tag. Danke für Ihren Kommentar. Die betriebliche Nutzung kann idealerweise anhand eines Zwischenzählers dargestellt werden. Bei einem PC in einem Arbeitszimmer führt das sicher nicht zum gewünschten Ergebnis. Bei einer Büroetage oder Werkstatt ist dies für die Quantifizierung der Betriebsausgaben sowieso zu empfehlen; so auch bei einer Handwerksbetrieb als Einzelunternehmer. Auch eine GmbH könnte einen Batteriespeicher "fürs sich" kaufen. Soweit dann der Strom betriebsfremd verwendet wird muss eine Verrechnung erfolgen. Immer unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, also abhängig von den Kapazitäten. Wir empfehlen in unserer solche Konstrukte, mit wiederkehrenden Verrechnungen nur, wenn lohnend (Blick für das wesentliche). Bitte besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater. StB Stefan Mücke

  • @jurgenbinning5974
    @jurgenbinning5974 2 роки тому +1

    Das widerspricht "dem überragenden öffentlich Interesse und liegt nicht im Sinne der öffentlichen Sicherheit"
    Die Bürger-Energie-Wende wird damit ausgebremst.
    Der Gesetzgeber: Herr Habeck und Herr Lindner sind gefragt.

  • @falmanosse3101
    @falmanosse3101 2 роки тому

    Spannende Frage: PV+Wechselrichter (nicht speicherfähig) gebaut und angesetzt. Für die Erweiterung der PV um einen Speicher braucht es auch einen neuen Wechselrichter (Hybrid). Wenn man das in 2 Etappen macht, müsste man doch den WR noch mit Vorsteuerabzug tauschen lassen können, oder? Dann hätte man wenigstens die VST in dem Fall "gespart".

  • @maximilianschulz1031
    @maximilianschulz1031 2 роки тому +1

    In diesem Fall wäre auch keine Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom aus dem Speicher abzuführen.

  • @frankf8752
    @frankf8752 2 роки тому +2

    Moin, das Hauskraftwerk von E3DC erfüllt die Bedingungen einen Komplettanlage mit Speicher.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому +2

      Guten Tag. Untrennbare Komponenten helfen. StB Stefan Mücke

    • @stefanp3158
      @stefanp3158 2 роки тому +1

      Ja, das ist bei uns auch geplant. Allerdings bedeutet es für uns auch, dass wir keine Stromproduktion haben bis das Hauskraftwerk da ist, obwohl die Module schon früher installiert werden.

  • @markusfuchshuber4305
    @markusfuchshuber4305 2 роки тому +1

    Das heißt wenn der Speicher und der Wechselrichter eine untrennbare Einheit bilden, dann dürfte es ja auch im Fall 1 kein Problem geben, denn die alten Wechselrichter werden abgebaut und ich brauche die neue Einheit mit Speicher zum Weiterbetrieb, und verkaufe ja den Überschuss

  • @rainhardkunz5810
    @rainhardkunz5810 2 роки тому

    Hallo, ist die Entscheidung nicht rechtswidrig? Schließlich bezahlen wir ja für den selbstverbrauch aus dem Batteriespeicher genutzten Strom auch MwSt.

  • @gerdthiele3392
    @gerdthiele3392 2 роки тому

    Das der Tank im Dienstwagen auch nicht zum Fahren gebraucht wird und nur zum Speichern von energie benutzt wird, weiß das Finanzamt schon?
    Wenn die PV nur mit Speicher angeboten wird, ist er auch Bestandteil dieser?

  • @robertstephan7404
    @robertstephan7404 2 роки тому

    In der Rechnung von e3dc ist der Speicher doch nicht explizit ausgewiesen?

  • @theobernd
    @theobernd 2 роки тому +6

    Schönes Video, jedoch was ist, wenn der Akku nicht extra in der Rechnung ausgewiesen wurde?

    • @UtermarkS
      @UtermarkS 2 роки тому

      Wichtiger Punkt, ist bei mit auch der Fall…ein Preis für alles

  • @hilti7549
    @hilti7549 2 роки тому +1

    Bezüglich Änderungen würde ich mal ein Blick in §176 AO empfehlen.

  • @danielwestermann6580
    @danielwestermann6580 2 роки тому +4

    Vielen Dank für das interessante Video. Leider betrifft uns genau dies, da wir momentan noch bauen und unsere PV Anlage mit Speicher bereits bestellt ist. Nun stellt sich mir jedoch die Frage, wie der Eigenverbrauch zu versteuern und zu berechnen ist, wenn man trotzdem auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet? Durch den Speicher soll der Eigenverbrauch ja gesteigert werden. Wenn dieser jedoch nicht mehr zur gesamten Anlage gehört, wäre eine Versteuerung des, durch den Speicher erzeugten Mehreigenverbrauchs, m.E. nicht gerechtfertigt. Könnte schwierig werden, so noch eine gerechte Umsatzversteuerung zu gewährleisten. Was halten Sie davon?

    • @Psi-Storm
      @Psi-Storm 2 роки тому +1

      Du beziehst x kwh aus der PV als Privatentnahme. Was du dann mit dem Strom machst, ob nun Direktverbrauch oder Zwischenspeicherung, ist für die MWSt Abfuhr irrelevant.

    • @4lpha0ne
      @4lpha0ne 2 роки тому +1

      @@Psi-Storm Wobei die Batterie erst die zusätzliche Entnahme ermöglicht. Ja, spannend.

    • @danielwestermann6580
      @danielwestermann6580 2 роки тому +1

      @@4lpha0ne das ist ja eben das Problem. Ohne Batterie wäre der Eigenverbrauch deutlich geringer und wenn diese nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, wäre eine Umsatzversteuerung, des Mehreigenverbrauchs schon eine miese Sache

    • @tiktak7628
      @tiktak7628 2 роки тому +1

      Die Regelbesteuerung führt auf der einen Seite zum Vorsteuerabzug der Investition. Aber auf der Anderen Seite zu einer Besteuerung des Eigenverbrauchs. Und der ist höher mit Batterie. Dieser dürfte dann auch nicht mehr besteuert werden

    • @Psi-Storm
      @Psi-Storm 2 роки тому

      @@tiktak7628 Das ist nicht ganz richtig. Es wird nicht der Eigenverbrauch besteurt sondern die private Entnahme. Auf Eigenverbrauch im Betrieb muss keine MWSt. abgeführt werden.
      Mann kann die PV Anlage steuerlich auch teilen. Wenn man eine 10 kwp Anlage baut und vorraussichtlich 3000 kwh privat entnimmt, kann man die PV zu 70% dem Geschäft zuordnen, und bekommt dafür die MWSt. zurück. Die 30% werden als privat ausgewiesen. Dafür gibt es dann keine MWSt Erstattung, man braucht aber auch keine Steuer für die Privatentnahme von 30% des Jahresverbrauchs abführen. Lohnt sich vor allem, wenn man aufgrund einer Selbständigkeit nicht auf KUR wechseln darf, aber auch mit sehr hoher Autarkie mit Akku.

  • @OsningOsning
    @OsningOsning 2 роки тому +2

    👍☀️😎💡🔌🔋🌻🔋🔌💡😎☀️👍 spannende & hilfreiche Information - macht die Energiewende wieder zu kompliziert. Da müßte der Gesetzgeber kann.

  • @wibkeeisgruber1342
    @wibkeeisgruber1342 2 роки тому

    Ich habe eine Frage: wenn ich den Speicher bei der Umsatzsteuererklärung nicht berücksichtigen darf, wie verhält es sich dann mit der Versteuerung des aus dem Speicher verbrauchten Eigenverbrauch? Darf ich den aus dem Eigenverbrauch dann auch herausrechnen und mit der EEG Vergütung berechnen und versteuern? (Was bei der aktuellen Differenz der beiden Werte ja auf das Jahr gesehen ein Steuervorteil wäre.)
    Denn ohne den Speicher hätte ich das ja eingespeist. Wenn ich den Speicher also nicht geltend machen darf, dann doch eigentlich auch nicht den Eigenverbrauch daraus?

  • @michaelskorsky5973
    @michaelskorsky5973 2 роки тому

    Vielen Dank für die Info. Und mal wieder zeigt sich wie wichtig die Energiewende dem Staat ist. Ich finde es einfach zum Kotzen (sorry für den Ausdruck). Im Umkehrschluss brauche ich dann den Eigenverbrauch aus dem Speicher auch nicht mehr versteuern. Denn der Eigenverbrauch erfolgt ja dann nicht mehr direkt aus der Zuordnungseinheit PV-Anlage.😉

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Guten Abend, Herr Skorsky. Die Stromentnahme müsste dann schon versteuert werden, wenn die Batterie geladen wird. Eine Minderung der Umsatzsteuer ergibt sich hierdurch nicht. Wir benötigen für die Energiewende und die PV-Anlagen Sonderregelungen bzw ein neues Konzept. StB Stefan Mücke

  • @erronemo
    @erronemo 2 роки тому

    Bin steuerlicher Laie. Für mich wäre die Konsequenz, einen Gleichstrom-Batteriespeicher mit integriertem Wechselrichter zu verwenden. Ohne diesen ließen sich die PV-Module nicht betreiben. Betr. 10 %-Hürde: Ich muß den betrieblich genutzten E-PKW laden, wieso wird das nicht betrachtet?

  • @karimkahtan4876
    @karimkahtan4876 2 роки тому

    Also ein nachträglich angeschafftes Warenlager darf man also auch nicht anrechnen?;)) die Produktion von irgendwas ist ja auch ohne Lager möglich... macht Sinn...

  • @TischtennistrainingberlinDe1
    @TischtennistrainingberlinDe1 2 роки тому +4

    Was ist, wenn der Wechselrichter im Speicher ist? Z.b. E3DC

    • @erecr
      @erecr 2 роки тому +2

      Würde mich auch interessieren.

    • @daheimwerker5553
      @daheimwerker5553 2 роки тому +1

      mich auch

    • @sirfex2423
      @sirfex2423 2 роки тому +1

      E3DC war auch mein erster Gedanke dabei ...

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому +6

      Guten Tag, danke für Ihre Kommentare. Diesen Fall hatte ich mit der modellvielfalt gemeint. Hier liegt mE ein (!) Zuordnungsobjekt vor, das nicht "atomatisiert" werden kann. StB Stefan Mücke

    • @georgschuhmann4976
      @georgschuhmann4976 2 роки тому +5

      Das würde mich auch sehr interessieren.
      Bei E3DC handelt es sich um sog. Hauskraftwerke. Die PV-Anlage besteht also aus den Modulen sowie ggf. mehreren dieser Kraftwerke. Einen separaten Speicher gibt es nicht, und beide Komponenten sind technisch untrennbar verbunden. Meine Vermutung wäre, dass dieser (nicht vom FG betrachtete) Fall unter „Einzelfallprüfung“ fällt. Allerdings besitzt diese Form der Anlage ja nicht die klassische Struktur aus Modulen - Wechselrichter - Speicher. Ich glaube, hier ließe sich ganz gut begründen, dass es nur ein einziges Zuordnungsobjekt gibt. Aber was das eigene Finanzamt daraus macht, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

  • @dorschotto
    @dorschotto 2 роки тому +1

    Was ist z.b. Speicher von E3DC da funktioniert die Anlage nicht ohne den Speich, da all in one.
    Was ist bei Nachrüstung eines Speichers bei älteren Anlagen mit Vergütung für Selbstverbrauch?

    • @ralfo1704
      @ralfo1704 2 роки тому

      ich habe auch einen Speicher von E3DC bestellt. Da ist ja der Wechselrichter mit dem Speicher verbunden. Dh. es sollte beim FA kein Problem geben hoffe ich.

  • @michaelzajc4083
    @michaelzajc4083 2 роки тому

    Wie stellt sich die Situation dar, wenn man aus seinem Speicher des Nachts 11% in's Netz abgibt?
    Anders herum: Wieso wird der selbst erzeugte Strom, den man aus seinem Speicher nimmt versteuert wenn man doch keine Vorsteuer für den Speicher zurückbekommt?
    Was ist für den Fall, das man seinen mit der PV errichteten Speicher erweitert (modulare Erweiterung bedeutet ja keinen "neuen" Speicher zu errichten sondern einfach eine weitere Komponente dazubaut? ), und vorher schon die 10%- Regelung erfüllt hat (nächtliche Abgabe)?

  • @paulkrause2056
    @paulkrause2056 2 роки тому

    Wie sehen die Regeln außerhalb von BaWü und Bayern aus? Können Sie hierzu bitte eine Info liefern.

  • @skyte61
    @skyte61 2 роки тому +2

    Danke für die Info. Gilt das auch für die Abschreibung der PV-Speicher-Anlage?

    • @skyte61
      @skyte61 2 роки тому

      Ich glaube hier ist ein Bot unterwegs!

  • @jore011
    @jore011 2 роки тому

    Wann hat das Finanzgericht Baden-Württemberg das Urteil ausgesprochen? Wieso finde ich keine Informationen im Netz? Im Netz sind nur Leitfäden von Baden-Württemberg, dass wenn die PV-Anlage und der Speicher zusammen erworben werden, es als ein System zu betrachten werden.

    • @martinbergmann6896
      @martinbergmann6896 2 роки тому +1

      FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2020 - 12 K 418/18 (auf Nachfrage durch Herrn Mücke beantwortet)

  • @VLogs_mit_handicap
    @VLogs_mit_handicap 2 роки тому

    Wenn ich einen Speicher und eine Wallbox betreibe, dann ist der Speicher ja nicht nur für den Eigenverbrauch gedacht, sondern auch um beispielsweise bei Nacht zu ermöglichen.

  • @honey_at_work
    @honey_at_work 2 роки тому

    Ein Selbstverbrauch ist doch auch ein Verkauf an sich selbst. Immerhin muss ich ja auch die Mwst auf meinen selbsterzeugten Strom bezahlen.
    Denn, wenn ich den Strom anmich selber verkaufe bezahle ich die MWST vom Marktbezugspreis ca 30ct 19% macht ca 6 ct Steuern. Speise ich den Strom aber ein, so sind das nur 6ct 19% macht 1,2ct abzuführende MWSt. Somit veredelt der Speicher den Strom. Auf jeden Fall verdient der Fiskus an dem Stromspeicher.

  • @LGM-Coherent
    @LGM-Coherent 2 роки тому

    Wenn der Speicher nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist, müsste dann nicht auch die Umsatzsteuer die ich Nachts auf auf meinen Selbstverbrauchten Strom bezahlen muss entfallen? Oder generell aller Strom den nicht dirket von der PV kommt sondern aus dem Speicher?

    • @RS-zw4em
      @RS-zw4em 2 роки тому

      Nein. Dann müssten die ja mit gleichem Maß messen. Das können und wollen die doch nicht.

    • @LGM-Coherent
      @LGM-Coherent 2 роки тому

      @@RS-zw4em Die Erfassung wäre nur über Anzahl der Ladenzyklen x Speicherkapzitäte möglich. Das wäre alles viel zu aufwendig. Weiterhin müsste dann auch die EÜR im Folgejahr angepasst werden weil da die VSt-Rückerstattung als Einnahme versteuert wird. d.h hier müsste das Finanzamt ja gezahlte EkSt zurückerstatten....ich glaube nicht das die Finanzämter für Altanlagen aktiv werden.

  • @thomask2439
    @thomask2439 2 роки тому +1

    Guten Tag Herr Mücke, sehr interessantes Video! Ich kann jedoch bei Recherche auf Google nichts weiter zu diesem Thema finden. Könnten Sie vielleicht den Link zu dem Urteil posten? Vielen Dank!

    • @martinbergmann6896
      @martinbergmann6896 2 роки тому

      FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2020 - 12 K 418/18

  • @auris22dcat
    @auris22dcat 2 роки тому +2

    Vielen Dank Herr Mücke für das sehr interessante Video!
    Das Beispiel mit dem Verkauf des Stroms aus dem Speicher an die Ehefrau für ihr E-Auto hat mich aufhorchen lassen. Wäre das auch möglich, wenn der nicht mehr im selben Haushalt lebende Sohn jedesmal sein E-Auto lädt, wenn er uns besucht, und wir ihm für den geladenen Strom eine Rechnung schreiben? Die 10% von einem 8 KW Speicher machen aufs Jahr gerechnet 9,6 KW, die er laden und in Rechnung gestellt bekommen müsste... Und muss man nachweisen, dass der Strom aus dem Speicher kam, und nicht aus dem Netz oder direkt von der PV-Anlage?Könnten wir mit diesem Modell auch die 10% Hürde nehmen, da es sich ja immerhin um "Verwandtschaft 1. Grades" handelt?
    Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort! Und noch einen schönen Sonntag!

    • @schubertpeter7028
      @schubertpeter7028 2 роки тому +1

      Immer E Auto nur laden, wenn keine Sonne da, am besten Nachts

    • @ZoltanUszta
      @ZoltanUszta 2 роки тому

      @@schubertpeter7028 Meine Frage dazu: Wie kann man es beweisen/messen - wieviel Strom wurde vom Speicher ins Auto geladen? (und mit extra Messtechnik oder mit vlt. Ladelogs/Specherstand-Logs? )

  • @helmutk.2583
    @helmutk.2583 2 роки тому +1

    Keine guten Nachrichten. Ich gehe davon aus, dass die Urteile nur für Bayern und Baden Württemberg gelten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass NRW das anders sieht. Leider habe ich dazu noch nichts gefunden. Haben Sie dazu auch einen aktuellen Kenntnisstand?
    Dennoch vielen Dank für das Video.

    • @xyCommander
      @xyCommander 2 роки тому +1

      Bayern und BaWü sind für uns private PV-Besitzer insofern maßgebend, weil sie als bislang einzige Bundesländer einfache und verständliche Leitfäden herausgegeben haben! (an denen ich mich auch in als Hesse orientiere - und mein Finanzamt hoffentlich ebenso! *gg*)

    • @helmutk.2583
      @helmutk.2583 2 роки тому

      @@xyCommander Danke für Deine Info.

  • @dontswitch8951
    @dontswitch8951 2 роки тому

    Vorteil für Sonnen, da man dort den Speicher für Einnahmen (Laden- und Entladen auf Anforderung zur Netzstabilisierung) nutzen kann.

    • @herrcbaer4429
      @herrcbaer4429 2 роки тому

      Ist es nicht nur Netzüberschuss der eingeladen wird?

    • @dontswitch8951
      @dontswitch8951 2 роки тому

      @@herrcbaer4429 Soweit ich es verstanden habe wird auch bei Netzbedarf, abhängig vom Ladestand der Batterie, eingespeist.

  • @batou5178
    @batou5178 2 роки тому

    Das wichtigste wurde nicht gesagt. DC gekoppelte Speicher stellen immer ein einheitliches Wirtschaftsgut mit der PV Anlage dar. Hab da 2 Finanzämter bereits überzeugt. Im Falle einer Ablehnung des Einspruchs einfach klagen. Bei DC gekoppelten Systemen dient der Speicher ausnahmslos auch der Speicherung von Strom, den man später verkauft. Die Rechtsbehelfsstellen sind da vielerorts im Thema. AC gekoppelt wird es sehr schwer

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Guten Tag. Danke für Ihre Kommentare. Die Unterscheidung der DC bzw AC Speicher wird in der Einkommensteuer vorgenommen und bei der Frage der Betriebsvermögenseigenschaft. Hat Ihr Finanzamt diese Betrachtung auch bei der Umsatzsteuer angestellt? Die Einkommensteuer unterscheidet sich von der Umsatzsteuer dass ein Wirtschaftsgut entweder ganz oder gar nicht die Betriebsvermögenseigenschaft haben kann oder nicht bzw ganz oder gar nicht wilkürt werden kann. Danke Ihnen. StB Stefan Mücke

    • @batou5178
      @batou5178 2 роки тому +1

      @@SteuerberaterMuecke Schönen guten Tag. Ich habe das einmal mit dem FA tief ausdiskutieren müssen. In einem anderen Fall hat der Sachbearbeiter es genauso gesehen wie ich (weil technisch zum Glück informiert). Bei DC gekoppelten Anlagen kann niemand eine 100 prozentige Einnahmenerzielungsabsicht des Gesamtsystems ausschließen. Es mangelt an der Trennbarkeit des dem Wechselrichter vorgeschalteten Systems, auch wenn das auf den ersten Blick ("Du willst doch mit deinem Speicher nur deinen Eigenverbrauchsanteil erhöhen") anders erscheint. Bei DC-Anteilen findet die Entnahme/unentgeltliche Lieferung nachgelagert statt. Da der Wechselrichter der PV/ dem Speicher nachgeschaltet ist, dient das Gesamtsystem PV-Anlage plus Speicher zur Schaffung des "mittels Wechselrichter erst veräußerbaren Stroms". Insofern habe ich für den Speicher eines DC-Systems immer eine 100% umsatzsteuerliche Nutzung bzw. 100%ige Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Technisch ist das nicht anders machbar. Der eigenverbrauchte Strom stellt umsatzsteuerlich bei DC-Systemen dann anschließend eine umsatzsteuerlich unentgeltliche Lieferung bzw. ertragsteuerliche Entnahme dar.
      Man kann es mit einer Fertigungsstraße vergleichen. Das letzte Eingreifen in das fertige Produkt (den umsatzsteuerlichen Gegenstand) ist in unserem Fall der Wechselrichter.

    • @batou5178
      @batou5178 2 роки тому

      Hab mir die Urteile noch mal angesehen. Sind meines Erachtens nicht auf die Allgemeinheit mit PV-Anlage/DC Speichern übertragbar. Da wird der Strom aus dem Speicher nie ausschliesslich privat verbraucht. Ein solcher Strom entsteht als umsatzsteuerlicher Gegenstand erst nachdem er durch den Wechselrichter gegangen ist. Somit wird auch der durch den Wechselrichter gelaufene Strom aus dem Speicher neben dem Eigenverbrauch an den Energieversorger geliefert. Bin gespannt auf erste Urteile zu den DC Speichern.

  • @obsoleszenzneindanke8562
    @obsoleszenzneindanke8562 2 роки тому

    Ich bin Einzelunternehmer und betreibe seit November 2021 unternehmerisch eine PVA auf meinem privatem Dach, der Speicher kommt voraussichtlich wegen Lieferschwierigkeiten im November 2022. Gilt für mich ebenfalls , daß die Vorsteuer nicht abgesetzt werden kann?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Guten Tag, es kommt nach der Rechtsprechung darauf an, ob und wie der Strom aus der Batterie verwendet wird. Wenn Sie aus anderen Gründen schon Unternehmer sind und beispielsweise min 10 Prozent des Strom aus der Batterie für Ihr anderes Unternehmen bzw unternehmensteil verwenden, dann ist eine Zuordnung möglich. Wichtig und deshalb immer wieder zu wiederholen. Die 10 % Hürde muss nur beim Einkauf genommen werden. StB Stefan Mücke

  • @tost1989
    @tost1989 2 роки тому

    Technisch betrachtet ist die Entscheidung nicht korrekt. Eine PV-Anlage produziert Gleichstrom. Ein Batteriespeicher speichert Gleichstrom. Erst durch den Wechselrichter kann der Strom im Haus genutzt und ins Netz eingespeist werden. Um Verluste zu verhindern wird der Strom beim Laden vom Energiemanagement (Laderegler), welches häufig in den Wechselrichtern integriert ist oder als Kombigerät Wechselrichter mit Speicher gebaut ist auch in Form von Gleichstrom gespeichert, ohne dass der Weg über den Wechselrichter geht. Somit bildet der Speicher einen unselbständigen Bestandteil der Anlage, der ohne die entsprechenden Komponenten weder geladen, noch genutzt (Wechselstrom) werden kann. Berichtigen Sie mich, wenn ich da falsch liege.
    Der Staat soll die Anlagen generell USt-Befreien, so wie es nun unter der neuen MwStSysRL jetzt ermöglicht ist. Der Verwaltungsaufwand bei den PV-Anlagen steht eh in keinem Verhältnis. Wenigstens gibt es schon mal die Liebhaberei. Aber wir verwalten uns mit solchen Sachen echt zu Tode!

  • @jurgen1278
    @jurgen1278 2 роки тому

    Kann man die Sache nicht auch so sehen:
    Ohne Speicher verkaufe ich meinen Strom an den Netzbetreiber für die Einspeisevergütung, sagen wir mal 6,5 Cent / kWh.
    Mit Speicher wird ein Teil dieser Strommenge nicht mehr an den Netzbetreiber verkauft, sondern an die Privatperson.
    Hier sollte man dann die Gestehungskosten ansetzen (aus EKSt-Sicht). Meist sind diese heutzutage höher als die Einspeisevergütung. Sagen wir mal 10 Cent / kWh.
    Erhöht sich damit nicht den Gewinn des PV-Unternehmens (besser gesagt: reduziert die Verluste)? Dann könnte man doch eine unternehmerische Nutzung des Speichers unterstellen.
    Außerdem gibt es auch Fälle, bei denen der Speicher für mehr Ertrag der PV-Anlage sorgt. Einmal wie schon hier ein paarmal erwäht die 70%-Abregelung.
    Oder auch bei Überbelegung des Wechselrichters. Es gibt Wechselrichter (z.B. RCT Power Storage DC 10.0), die neben der AC-Erzeugung gleichzeitig noch die Batterie laden können.
    z.B. besagter Wechselrichter mit 15 kWp PV-Module auf Ost/West. Die können ca. 12 kW tatsächlich im Peak erreichen. Der Wechselrichter kann aber nur 10 kW AC bereitstellen.
    Jedoch kann er gleichzeitig noch die Batterie laden (laut Nachfrage mit 20A, d.h. die Leistung hängt dann von der Batteriespannung ab - liegt aber praktisch immer über 2 kW).
    Ohne Batterie müssten also diese 2 kW verworfen werden. Der Batteriespeicher erhöht damit die Gesamtproduktion der Anlage.

  • @johu4047
    @johu4047 2 роки тому +2

    Danke wie immer für die tollen Erklärungen.
    Im Fall 2: Finanzamt entscheidet kein Vorsteuerabzug.
    Was ist dann mit dem Eigenverbrauch in den ersten 5-6 Jahren? Muss man dann trotzdem Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch aus dem Speicher bezahlen?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому +2

      Danke für Ihren Kommentar. Der Selbstverbrauch muss davon unabhängig trotzdem versteuert werden. Das ist auch richtig, denn der erzeugte Strom wird privat verbraucht. Er wird nur vor dem direkten Verbrauch zwischengespeichert. StB Stefan Mücke

    • @kompetenzcare6847
      @kompetenzcare6847 2 роки тому +1

      @@SteuerberaterMuecke Sollte mein FA die bereits erstattete Vorsteuer für den Batteriespeicher (vor 1 Monat) jetzt nicht mehr anerkennen, ergibt sich der Vorsteuerabzug ja nur noch auf die reine PV-Anlage. Damit macht eine Versteuerung des Eigenverbrauches keinen Sinn mehr, da damit zu rechnen ist, dass ich in 5 (6) Jahren mehr Steuern darauf bezahlen muss als ich jetzt nur noch auf die reine PV-Anlage erstattet bekomme. Frage also, kann ich mit dem FA den ganzen Vorgang bei Nichtanerkennung komplett rückabwickeln und dafür dann die Kleinunternehmerregelung anwenden?

    • @uwem8396
      @uwem8396 2 роки тому +1

      Unglaublich was in diesem Land so entschieden wird. Irgendwie macht das alles keine Spaß mehr. Ich bin mal gespannt, was unsere aktuelle Bundesregierungdaraus macht.

    • @Chris_Werner_vom_Gantenhof
      @Chris_Werner_vom_Gantenhof 2 роки тому

      @@SteuerberaterMuecke ich habe durch den Speicher aber einen bedeutend höheren Eigenverbrauch, als ohne Speicher.
      Das macht schon mal gut 40-50% des gesamten Eigenverbrauchs aus.
      Ich hätte also ohne Speicher eine viel geringere Steuerlast.
      Wer hat vor dem Steuergericht die Steuerzahler vertreten?

  • @justizfreund9959
    @justizfreund9959 2 роки тому

    Dann wäre es ja aber auch so, dass für den Strom, der aus dem Speicher verbraucht wird keine Umsatzsteuer zu zahlen ist?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Guten Tag, diese These ist nicht richtig, denn der Strom muss in dem Speicher gelangen und der Selbstverbrauch tritt damit bei ladung der Batterie ein. StB Stefan Mücke

  • @martinbergmann6896
    @martinbergmann6896 2 роки тому +1

    Welche Entscheidung des FG BW ist hier gemeint? Laut dem FG Bayern gilt sehr wohl ein einheitliches Zuordnungsobjekt. Wenn der Speicher gleichzeitig gekauft und installiert wird oder das zumindest geplant und möglich wäre, aber ohne Schuld der Unternehmers nicht geklappt hat. FG München, Urteil v. 24.08.2017 - 14 K 2753/15

    • @RS-zw4em
      @RS-zw4em 2 роки тому

      Laut Herrn Mücke in diesem Video hat das FGBW schon auf die "Annahmen" von Bayern/München usw. hingewiesen und diese als nicht bindend für die Festsetzung betitelt.

    • @martinbergmann6896
      @martinbergmann6896 2 роки тому

      @@RS-zw4em Er spricht da von der OFD Karlsruhe, dem bayerischen LfF und dem LAfSt. Er hat behauptet, die Finanzgerichte! hätten entschieden, dass bei späterer Lieferung der Speicher in jedem Fall ein eigenes Zuordnungsobjekt wäre. Welche Entscheidung wäre das?
      Außerdem behauptet er, das FG BW hätte in einem Urteil die Ansicht vertreten, selbst wenn der Speicher zeitgleich installiert würde, wäre er ein eigenes Zuordnungsobjekt. Auf welches Urteil bezieht er sich da?

  • @werano9606
    @werano9606 2 роки тому

    Wir haben gerade im März eine AlphaESS i10 Anlage mit Speicher bekommen. Laut Name ja eine Zusammengehörige Anlage aber zwei getrennte Geräte die theoretisch auch unabhängig laufen könnten. Das müsste man beim Hersteller jetzt fragen. Der Vorsteuerabzug wurde gerade gestellt und liegt vor, wie sollte ich jetzt handeln um in 4j nicht plötzlich fast 2000€ nachzahlen zu müssen? Würde mich über eine Antwort freuen.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому +1

      Guten Tag, um die Vorsteuerabzug zu sichern müsste der Strom im Zeitpunkt des Einkaufs (im voranmeldungszeitraum) zu 10 % unternehmerisch verbraucht bzw verkauft werden. StB Stefan Mücke

    • @werano9606
      @werano9606 2 роки тому

      @@SteuerberaterMuecke
      Vielen Dank Herr Mücke, im Moment wird oft mehr Strom ins Netz verkauft als wir selbst verbrauchen. Der geladene Speicher wird über die Nacht auch auf 20% runter verbraucht da Wärmepumpe mit Lüftunsanlage vorhanden. Verstehe ich es richtig das für uns kein Handlungsbedarf besteht also wir keine Sorge haben müssten?

  • @norbertkessler8998
    @norbertkessler8998 2 роки тому

    Ein weiterer Fall ist der nachträgliche Einbau des Batteriespeichers in eine Anlage, die aus 2011 noch Einspeisevergütung für Eigennutzung erhält. Hier wurde mir nach Prüfung der Vorsteuerabzug gewährt. Bei Mieterstrommodellen entsteht ja auch ein Mehrwert durch den Batteriespeicher. Der Verkaufspreis von z.B. 25cent liegt deutlich über der Einspeisevergütung von 7cent. Würde hier der Vorsteuerabzug nicht gewährt wären ja diese Gewinne Mehrwertsteuer frei. Oder liege ich hier völlig falsch?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому +1

      Guten Tag, bei mieterstrommodell ergibt sich kein Problem. Hier wird der Speicher ausreichend unternehmerisch genutzt. StB Stefan Mücke

  • @thomasbeer783
    @thomasbeer783 2 роки тому

    Moin Tolle Videos und erklärungen .Wie sieht das mit der Wallbox aus. Wenn ich bei der Solaranlage gleich die Wallbox mit kaufe. Bekomme ich die mwst für die Wallbox auch wieder wenn ich mich für die Regelbesteuerung entscheide? Gruß Thomas

  • @stefanschneider5168
    @stefanschneider5168 2 роки тому

    Vielen Dank für die vielen Information on den Videos.
    Ich baue eine pv Anlage und bekomme 4000€ Förderung. Muss ich diese 4000€ vom Anschaffungspreis abziehen bevor ich die Vorsteuer ziehe oder kann ich die Vorsteuer vom gesamt Anlagenpreis ziehen?
    Danke

    • @herrcbaer4429
      @herrcbaer4429 2 роки тому

      Wenn ein eventuell verbauter Stromspeicher nicht an der 10% Hürde scheitert, dann können Sie die Vorsteuer der gesamten Anlage geltend machen.
      Ihre Forderung an das Finanzamt wird von der Förderung nicht berührt.

    • @stefanschneider5168
      @stefanschneider5168 2 роки тому

      @@herrcbaer4429 danke für die Antwort. Die Förderung bezieht sich auf einen speicher. Kaufe aber alles zusammen für eine gemeinsame In betriebnahme. Denke vom Speicher werde ich die Steuer nicht abziehen.

  • @jensmichels2966
    @jensmichels2966 2 роки тому

    und wie sieht es zum Fall 3a aus? PV-Anlage mit Batteriespeicher wird nach 9 Monaten um einen Speicherblock erweitert?
    Wie ist die vorsteuerliche Betrachtung für den weiteren Speicherblock?

  • @honey_at_work
    @honey_at_work 2 роки тому

    Ein Fall fehlt noch. Der Batteriespeicher hat nach zwei Jahren einen Totalschaden und Herrsteller gibt es nicht mehr oder muss nicht haften.

  • @DemokratieErwacht
    @DemokratieErwacht 2 роки тому

    Und was wäre, wenn ich morgens um 8Uhr immer meinen Speicher durch Einspeisung leere und mittags wegen der 70% wieder auflade.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому +1

      Guten Abend, wenn Sie das regeln können, dann würde ausreichen, dass aus der Batterie zumindest 10 Prozent eingespeist wird. Wie im Video darauf hingewiesen. Diese Hürde muss nur beim Einkauf genommen werden. 10 Prozent im Jahr der Lieferung (der Zeitpunkt bzw Zeitraum ist gerichtlich nicht geklärt), im nächsten Jahr dann 0 Prozent okay. StB Stefan Mücke

  • @a.b.4344
    @a.b.4344 2 роки тому

    Ich mag die Einschätzungen bezüglich der Zuordnung nicht teilen. Das EEG fordert vom Betreiber einer PV-Anlage entweder eine Abreglung der Anlage auf maximal 70% der Nennleistung oder eine Möglichkeit der Fernabregelung. Insofern wird ein Stromspeicher ein essentieller Bestandteil der Stromerzeugung, da diese ansonsten maximal zu 70% wirtschaftlich genutzt werden kann. Zusätzlich leistet ein Stromspeicher einen essentiellen Beitrag zur Betriebssicherheit der Niederspannungsnetze, da einzelne Leistungsspitzen geglättet werden.
    In dieser Hinsicht sollten sich die Anschlußnetzbetreiber öffentlich machen und zumindest einen entsprechenden Wunsch beim Anmeldegesuch seitens der PV-Betreiber schriftlich äußern.
    Da die Stabilität der Netze ein wichtiges Ziel im Hinblick auf die eigenen Gewinnerzielungsabsicht darstellt, sollte dies aber auch gerichtsfest bis zu einer letztinstandlichen Enstcheidung durch zu bringen sein ?!

    • @tiktak7628
      @tiktak7628 2 роки тому +1

      Wo genau ist denn nachzulesen dass Private nicht steuerbare Batterie Speicher gut für das Netz sind?

    • @a.b.4344
      @a.b.4344 2 роки тому

      ​@@tiktak7628 Nehmen wir beidpielsweise die aktuelle "Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über die Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher (VwV netzdienliche PV-Batteriespeicher" des Landes Bade-Württemberg vom Vom 9. Januar 2019 - Az.: 6-4552.27-1.
      In dieser wird die Netzdienlichkeit durch die Vermeidung zusätzlicher Belastungen in Niederspannungsnetzen in Spitzenlastzeiten definiert.
      Eine darüber hinausgehende Landesförderung ergibt sich bei Vorhandenseins einer prognosebasierenden Regelung (implementiiert im Speicher) nicht aber einer Steierung von Außen...

    • @tiktak7628
      @tiktak7628 2 роки тому

      @@a.b.4344 das mag ja sein das schlaue Menschen in der Theorie das so sehen. Fast alle aktuellen Feldversuche an Netzen. Egal auf welcher Ebene, zeigen dies nur Leider nicht. Helfen würde es, wenn sie steuerbar wären und eine aktive Vermarktung stattfinden kann. Egal ob regelbesteuerung, day ahead oder intraday. Dann können die Speicher aktiv eingebunden werden. So stehen sie nur rum und nehmen bis zehn Uhr pv einspeisespitzen raus. Selbst mit Wetter Prognosen verschiebt sich das Phänomen nur leicht

  • @patrickb2254
    @patrickb2254 2 роки тому

    Spannend, vielen Dank! Wie sieht es denn dann mit Cloudmodellen aus? Zum einen ist die Anschaffung incl. Batterie nur als Einheit möglich und auch die Batterie ist essentieller Bestandteil des Betriebes, ABER ich kann im Vorfeld ja gar nicht sagen, ob ich die 10% Verkaufsqoute schaffen werde z.B. bei hoher Eigennutzung aus Erzeugung und "abfeiern" des cloudkontoguthabens.

    • @tiktak7628
      @tiktak7628 2 роки тому +1

      Bei der Cloud wird ebenfalls Strom verkauft. Du hast lediglich ein Strom Kontingent über die Cloud erworben. Das ändert nichts daran dass du Strom an dem Netz Betreiber verkaufst. Egal ob du die eeg Vergütung bekommst oder nicht. Es gibt wohl keine Anlage in Deutschland die diese 10 % nicht erreicht

  • @kullatnunu2087
    @kullatnunu2087 2 роки тому +3

    @14:57 _"wünschenwert wäre, wenn der Gesetzgeber oder zumindest die Finanzverwaltung auf Bundesebene"_ nicht einen solchen Unfug wie die 10% Hürde vertreten würde.
    Privathaushalte bis zu einer gewissen Größe bzw. einen Eigenverbrauch von mindestens >50% (oder einem anderen geeigneten Kriterium welches nicht einen vorrangigen unternehmerischen Zweck des Vorhabens erkennen lässt) sollte für meine Begriffe von dem kompletten Umsatzsteuergedöns ausgenommen sein.
    Es müssen nicht Millionen von Unternehmern auf Teufel komm raus erzeugt werden die wiederum einen höheren Verwaltungsaufwand erfordern.
    Das öffnet nur wieder Tür und Tor für alle möglichen "Mauscheleien" die es nicht wert sind durch derartige unsinnigen Regeln überhaupt erst in den Bereich des Möglichen gerückt zu werden.

    • @marcof.3056
      @marcof.3056 2 роки тому

      Es wird Niemand gezwungen zur Regelbesteuerung/ Umsatzsteuer zu optieren. Von der Höhe des jährlichen Umsatzes her, kann praktisch jede private PV-Anlage nach Kleinunternehmerregelung betrieben werden. Dann wird zwar nicht die gezahlte Umsatzsteuer zurückerstattet, aber dieser Betrag kann zusätzlich als Betriebsausgabe bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden und die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch in den ersten fünf Jahren entfällt auch. Meiner Meinung nach lohnt sich der Aufwand bei normalen PV-Anlagen eher nicht, aber das kann letztlich jeder selbst entscheiden. Außerdem besteht natürlich noch die Möglichkeit die Anlage als Nulleinspeiser zu betreiben. Wenn keine Einnahmen entstehen, dann ist auch das Finanzamt raus.

    • @kullatnunu2087
      @kullatnunu2087 2 роки тому +1

      @@marcof.3056 _"Außerdem besteht natürlich noch die Möglichkeit die Anlage als Nulleinspeiser zu betreiben."_
      Ist ja richtig, geht aber alles am Ziel einer sinnvollen Energiewende vorbei.
      Und das wäre ja das wichtigste.

    • @willelektroauto2658
      @willelektroauto2658 2 роки тому +1

      @@kullatnunu2087 Das Hauptproblem ist ja, daß man an den entscheidenden Stellen den Schuss immer noch nicht gehört hat. Sonst wäre der referentenentwurf schon lange wegen Schwachsinn vom Tisch, und man würde sich um so ein klein-klein wie hier nicht streiten.

  • @uweschmidt9326
    @uweschmidt9326 2 роки тому

    Herr Mücke hat an anderer Stelle mehrfach betont, die Umsatzsteuer ist nur ein durchlaufender Posten. Die Erstattung der USt wird im folgenden Jahr als Einnahme verbucht. Wenn das so ist, muss sich niemand aufregen. Das Finanzamt muss die Steuerbescheide (USt und EkSt, ggf. auch GewSt) aus 2 Jahren ändern. Also außer Spesen nix gewesen? Auswirkungen hätte das Urteil nur dann, wenn der Speicher nicht abgeschrieben werden kann.

  • @wernerstrube4848
    @wernerstrube4848 2 роки тому

    Hilfe, das macht doch keinen Spaß.
    Bei soviel Bürokratie lässt mans lieber bleiben 🙄

  • @stefanransom8675
    @stefanransom8675 2 роки тому +4

    Wie ist es zu bewerten, wenn ich mit meinen Stromspeicher bspw. an sonnens virtuellen Kraftwerk teilnehme und dafür auch eine Vergütung bekomme? Damit sollte die gewerbliche Nutzung doch nachgewiesen sein, oder?
    Vielen Dank Herr Mücke für die Aufbereitung der Informationen. Ihre Videos sind immer wieder sehr erhellend!

  • @ralfgobel7682
    @ralfgobel7682 2 роки тому +6

    Könnte man die unternehmerische Nutzung des Batteriespeichers nicht auch mit der 70-Prozent-Regelung begründen?
    In den Sommermonaten kann ja der Leistungsüberschuss, der über 70% der Spitzenleistung liegt, in der Batterie gespeichert werden. Hierdurch wird erreicht, dass zu einem späteren Zeitpunkt, an dem die Leistung wieder unter 70% sinkt, mehr PV Leistung eingespeist werden kann.

    • @micha8765
      @micha8765 2 роки тому +1

      aber auch dann ist der Batteriespeicher nur für den Eigenbedarf

    • @ralfgobel7682
      @ralfgobel7682 2 роки тому

      @@micha8765 Aber nicht ausschließlich für den Eigenbedarf.

    • @herrcbaer4429
      @herrcbaer4429 2 роки тому

      Kann denn der Wechselrichter Batteriestrom ins Netz einspeisen?
      Ich denke, dass er nur lokal im Hausnetz genutzt werden kann und nicht ins Landstromnetz eingespeist werden kann.
      Lediglich die umgerichteten Überschüsse der Module, sollten für eine Einspeisung Verwendung finden.
      Berichtigt mich gerne, wenn ich falsch liege.

    • @ralfgobel7682
      @ralfgobel7682 2 роки тому

      Soweit ich weiß darf die Batterie nicht aus dem öffentlichen Netz geladen, sondern nur mit Solarstrom geladen werden.
      Die Netzeinspeisung aus der Batterie wird sogar im Bericht der Bundesnetzagentur „Regelungen zu Stromspeichern im deutschen Strommarkt“ erwähnt:
      „Die Netzeinspeisung von gespeichertem Solarstrom kann sinnvoll sein, wenn der im Speicher enthaltene Strom bis zum Sonnenaufgang des Folgetages nicht verbraucht wurde.“

  • @js.energiekonzepte
    @js.energiekonzepte 2 роки тому +3

    danke für die Erklärung, dies bestätigt meine Theorie, das eine Vereinfachung des Steuerrechts seit Jahren dringend notwendig wäre... deswegen sind viele Kunden unsicher und verunsichert... die einzigen die davon profitieren sind die Finanzbehörden und deren Beamten sowie dadurch auch Steuerberater

  • @martinbambach3863
    @martinbambach3863 2 роки тому +2

    wie wäre das zu beurteilen, wenn die Nutzung der Batterie, die Entlademöglichkeit auf 90% beschränkt würde? Damit wäre sichergestellt, dass 10% des möglichen Batteriestroms eingespeist werden...

    • @almiroutdoor
      @almiroutdoor 2 роки тому

      Eine gute Idee. Ob das wohl geht?

  • @lukek36
    @lukek36 2 роки тому +1

    Hallo Herr Mücke, ihre Lösungsmöglichkeiten sind leider in der Praxis nicht anwendbar, da man beim Verkauf von Strom an Dritte zum Energieversorger wird und damit den gleichen Regularien unterliegt wie Eon etc.
    Beste Grüße

  • @markusmandler4132
    @markusmandler4132 2 роки тому +1

    Oh . Ich befinde mich in Fall 2 . 2020 erste PV Anlage in Betreib genommen mit Vorsteuerabzug. 2022 zweite PV Anlage mit Akku in 2021 Bestellt . PV Anlage ist geliefert und aufgebaut und im Betreib seit März, Akku mit Netzersatzbetrieb ist noch nicht geliefert und nicht in Betreib . Bisher nur eine Abschlagsrechnung bezahlt. Komplette Rechnung kommt erst wenn Akku auch da ist und in Betreib .
    Wass könnte den jetzt passieren wenn ich die Vorsteuerabzüge für dieses Packet mache . Bin selbst auch Gewerbebetreibender
    Mit freundlichen Grüßen MM

  • @jurgenherzog1289
    @jurgenherzog1289 2 роки тому +1

    Hallo Herr Mücke, das sind ja tolle Neuigkeiten. Und wie verhält es sich wenn man die PV-Anlage komplett mit Batteriespeicher zu 100% zuordnet?
    Wieso muss man bei eigen verbrauchtem Strom die 19% abführen?Er wird ja privat erzeugt und verbraucht. Ist es da nicht untulässig das man da die Mehrwertsteuer abzuführen hat?
    Vielen Dank für Ihren Einsatz

    • @Taxman_Watchman
      @Taxman_Watchman 2 роки тому

      Der eigen verbrauchte Strom ist halt eine Lieferung. Und diese unterliegt der USt. Ist so etwas wie Sachbezug aus der eigenen Firma. Andere Firmen müssen auch USt abführen, wenn sie an egal wen etwas liefern. Das kann ein externer Kunde, Mitarbeiter, GF oder auch Eigentümer sein. Du wirst nur gleich behandelt. Wie kann man nur auf die Idee kommen, dass man besser gestellt wird als jeder andere Fremde... Cherrypicking.
      Die Lieferung von Stom an die Netzbetreiber führt ja auch zu einem Entgeld (EEG 5,6 ct/KWh), das der USt unterliegt. Der eigen verbrauchte Strom führt zu einer Ersparnis von Strombezug beim Netzbebreiber in Höhe des Netzbetreiberentgeldes (ca. 30 ct/KWh).
      Diese Behandlung ist nur folgerichtig, wenn man den vollen VSt-Abzug haben will.
      Auf nicht USt-pflichtige Umsätze gäbe es zudem (anteilg) keinen VSt-Abzug!
      Das FA ist wegen der aktuellen Regelung so unendlich großzügig, dem Steuerpfichtigen auf Monatsbasis den Nachweis zu ersparen, in welcher Höhe er USt-pflichtige Umsätze erzielt. Um den Anteil der nicht USt-pflichtigen Umsätze müsste die VSt gerechnet auch die Nutzungadauer gekürzt werden. Würde dann darauf hinauslaufen, dass erst am Ende 20 Jahre Nutzungsdauer eine VSt-Erstattung kommt. Und nach 20 Jahren ohne Wechsel auf Kleinunternehmerregelung nach 5 Jahren zahlst Du noch ohne Ende USt oben drauf.
      Also noch einmal: Das FA ist in mehrfacher Hinsicht echt großzügig. Und das verstehst Du noch nicht einmal...

  • @guido5168
    @guido5168 2 роки тому +3

    Vielen Dank für Ihre nützlichen Informationen bezüglich Steuern. Da kann ich mich ja „glücklich“ schätzen, einen Speicher von sonnen zu besitzen. Da werden ja 10% Unternehmerisch genutzt.

    • @tiktak7628
      @tiktak7628 2 роки тому

      Wo genau wird denn das der Speicher unternehmerisch genutzt? Wenn man da mal genau hinter die Kulissen guckt. Ist da nicht viel mit unternehmen.

    • @guido5168
      @guido5168 2 роки тому

      @@tiktak7628 beim Speicher von sonnen wird immer 10% der speicherkapazität zur netzstabilisierung genutzt. Dafür gibt es jedes jahr eine Vergütung.

    • @tiktak7628
      @tiktak7628 2 роки тому

      @@guido5168 Sonnen ist kein Netzbetreiber. Und kann daher seine Speicher dafür nicht einsetzen. Das einzige was sie machen können, ist, die feie Kapazität vermarkten. Das Sonnen aber überhaupt nicht präqualifiziert ist, um regelenergie oder anderes zu vermarkten, ist das sehr gutes Marketing. Aber technisch tun sie das sicherlich nicht. Und ob diese Einnahme als Unternehmerische Tätigkeit angesehen wird. Ist sichtlich eine Prüfung wert. Ich würde vermuten das es eher eine Miete gleich kommt.

    • @guido5168
      @guido5168 2 роки тому +1

      Habe auch nichts von netzbetreiber gesagt. Sie dienen zur Netzstabilisierung und dafür gibt es netzdienstleistungen. Für das betreiben von Kraftwerken muss man ja kein netzbetreiber sein.

    • @micha8765
      @micha8765 2 роки тому

      guter Hinweis :)

  • @heikekramer5843
    @heikekramer5843 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank, für das verständlich erklärte Video. Ich hätte die Variante 3 in Bayern, aber ich wollte die Anlage und den Speicher eben nicht dem Betriebsvermögen zuordnen, da ich die Kleinunternehmerregelung gewählt habe. Nun sagt das Finanzamt aber, dass ich es doch dem Betriebsvermögen zuordnen muss, da ich einen Teil (vermutlich mehr als 10% aufs Jahr betrachtet) einspeise. Ist das so richtig und zu wieviel % müsste ich die Anlage dann zuordnen? So wie das Verhältnis Eigenverbrauch zu Einspeisung?

  • @helmutworner8928
    @helmutworner8928 2 роки тому

    Keine Steuernvergünstig für nichts wäre Besser ,dann macht man nur das was für einem selbst was bringt. Würde die Bürokratie revolutionieren.

  • @AlejandroPerez-ks6ig
    @AlejandroPerez-ks6ig 2 роки тому

    Wie ist der Fall bei einem Geschäftsmodell wie der der Firma Sonnen, wo man den Anbieter den Speicher zur Verfügung stellt und er jederzeit den Speicher nutzen kann?

  • @matthiasschrader4952
    @matthiasschrader4952 2 роки тому

    Endlich wird dieser Unsinn mal von einem Gericht festgestellt.. und hoffentlich abgestellt.

  • @olafsparwel984
    @olafsparwel984 2 роки тому

    Wie sieht es aus wenn wie bei E3DC Wechselrichter / Batteriewechselrichter / Speicher ein Gerät sind und Monetär nicht einzeln dazustellen sind?

  • @thomasm6358
    @thomasm6358 2 роки тому

    Speicherförderungen bräuchte ich dann auch nicht als Betriebseinnahmen angeben?

  • @jurgenbinning5974
    @jurgenbinning5974 2 роки тому

    Damit wäre auch das bidirektionale Laden tot.

  • @ChristianS-1
    @ChristianS-1 2 роки тому

    Ich frage mich wie das ist: ich als PV Unternehmer muss USt Anmeldungen machen, Steuererklärung, usw. Da mache ich ja alles abends auf einen Laptop, den ich nur dafür angeschafft habe. Abend bekommen ich von meinem PV-Unternehmen aber kein Strom von meiner Anlage. Ich brauche da ja einen Speicher, da ich sonst mein PV-Unternehmen garnicht richtig betreiben kann.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому +1

      Guten Tag. Es dürften berechtige Zweifel bestehen, dass der Laptop ausschließlich unternehmerisch genutzt wird. Selbst wenn die der Fall ist, wird der Energiebedarf nicht so hoch sein um die 10 Prozent Hürde zu erreichen. StB Stefan Mücke

  • @rudolfluginger5268
    @rudolfluginger5268 2 роки тому

    Wieder sehr gut. Haben sie zu Baden Württemberg ein Aktenzeichen? Leider nicht gefunden.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Guten Tag, Herr Luginger. Hier die Urteilsdaten: FG Baden-Württemberg vom 19.02.2020 - 12 K 418/18
      Grüße StB Stefan Mücke

    • @rudolfluginger5268
      @rudolfluginger5268 2 роки тому

      Vielen lieben Dank!!!

  • @andreasderinger215
    @andreasderinger215 2 роки тому

    Stichwort notstrom Ersatz Strom

  • @ontheroad2086
    @ontheroad2086 2 роки тому

    Das

  • @fritzchen-6655
    @fritzchen-6655 2 роки тому

    Wie sieht es aus, wenn ich auch gespeicherten Strom einspeise?

    • @fritzchen-6655
      @fritzchen-6655 2 роки тому

      Eventuell ist es insgesamt sinnvoll, falls man in die Abregelung kommt, den Speicher nachts zu leeren, um tagsüber genug Kapazität zu haben, um alle Energie zu ernten.
      Aber das Ist ein Thema der Regelung und nicht der Finanzierung, obwohl es den Ertrag erhöht.

  • @TripleP84
    @TripleP84 2 роки тому

    Vielen lieben Dank für das gut gemachte und sehr informative Video.
    Wie verhält es sich eigentlich, wenn ma PV-Anlage zusammen mit Speicher und ein Elektroauto anschafft. Kann manauch die MwSt des E-Autos geltend machen?

    • @stevethewindsurfer8911
      @stevethewindsurfer8911 2 роки тому

      Ernsthaft? Die PV Anlage funktioniert doch auch ohne Auto 😅

    • @TripleP84
      @TripleP84 2 роки тому

      @@stevethewindsurfer8911 PV-Anlage funktioniert auch ohne Stromspeicher 😉.

  • @bau.clever3473
    @bau.clever3473 2 роки тому

    Was wäre , wenn ich den Speicher als USV verwende ?

    • @uwep.8144
      @uwep.8144 2 роки тому

      Das spielt doch keine Rolle, Speicher ist Speicher. Eine USV gehört ja nicht zur PV - Anlage. Wenn gewerblich eine USV erforderlich ist, ist sowiso alles anders.

    • @bau.clever3473
      @bau.clever3473 2 роки тому

      @@uwep.8144 wo gehört denn eine USV dann dazu ? Wenn sie mir hilft die unterbrochene Stromversorgung zu kompensieren ?

    • @uwep.8144
      @uwep.8144 2 роки тому

      @@bau.clever3473 USV ist wie "normaler" Speicher Privatvergnügen. Es findet ja kein Gewerbe, also Stomverkauf, über den Speicher / USV statt.

    • @bau.clever3473
      @bau.clever3473 2 роки тому

      @@uwep.8144 Ich bin seit 40 Jahren Unternehmer - und Alles was ich für mein Unternehmen brauche hole ich mir die Vorsteuer . Ich lasse mir doch von dieser Energieversorger und Finanzamtmafia nicht alles gefallen .
      Es ist mir scheiss egal wer den Strom verbraucht - es hilft die Unterbrechung zu stopfen - und das reicht

    • @uwep.8144
      @uwep.8144 2 роки тому

      @@bau.clever3473 Hab ich doch geschrieben. Für Unternehmen gelten andere Regeln bzw. hat man andere Möglichkeiten