@@hanniballecter3234 Ich kann Ihnen versichern, dass der Staat auch bisher keinerlei Probleme hatte, den gewerblichen Zahlungsverkehr zu überwachen. Dafür braucht es nun wirklich keine maschinenlesbaren Rechnungen.
@@streptokokke1003 Das ist mir auch klar, aber die Überwachung ist jetzt KI basiert und strukturierter. Ich sehe nicht nur schwarz - weiß und natürlich auch die Vorteile. Aber es füttert mal wieder die Softwarefirmen, die mittlerweile nur noch Abo Lizenzen anbieten und gerade den Kleinunternehmern fast schon erpresserisch hohe Kosten verursachen. Beispiele für diese Abzocke kann ich genug bringen und Kleinunternehmer, Freiberufler sind davon überproportional betroffen. Ein kleines Beispiel: Hebammen müssen in Zukunft komplett digitalisiert nicht nur Rechnungen, sondern die komplette Dokumentation digital abwickeln. Die Software Abo Kosten trifft die Hebamme, die seit 2018 weder Inflationsausgleich, noch eine Erhöhung der Bezahlung erhalten hat, mit 3% ihres Jahresumsatzes.
Moin Stefan, bitte aktualisiere mal die Aussage. Die E-Rechnungspflicht wurde ja mit BMF Schreiben aus Mitte Oktober mit einer Übergangsregelung versehen! Somit erst frühestens ab 2027 die Ausstellung Pflicht. Und das auch nur ab 800.000 EUR Vorjahresumsatz.
Guten Abend. Die Empfangspflicht gilt ab dem 1.1.2025. Die Übergangsreglungen bei der Ausstellung von Rechnungen besprechen wir in dem Video. Stefan Mücke
@ Sorry. Hatte nur die ersten Minuten gesehen, wie so viele Mandanten auch. Die kommen jetzt alle und meinen sie müssen zwingend schon ab Januar auch e Rechnungen versenden. Ich bin der Meinung da sind die einleitenden Worte etwas zu eskalativ gewählt. Aber gut. Danke für die schnelle Antwort. Alles Gute dir
Guten Tag. Wenn Sie auch gewerbliche Kunden haben (wovon ich ausgehe), dann müssen Sie. Wenn Sie eine Software einsetzen, dann sollte die Funktion implementiert werden. Stefan Mücke
das Problem ist, dass der StB davon profitiert, der Handwerker leider nicht. Zumal, wenn er Solo ist. Den Aufwand kann er nur abgeben und muss dafür natürlich zahlen. Vorteil? Den hat sicher der StB der die Buchführung macht. Seine alten Rechnungen bzw Programme oder Datenbanken muss der Handwerker entweder von Profis teuer umswitchen lassen in die neue Software oder er muss es aufwändig selbst tun. Danach hat er, das gleiche wie zuvor, nur teuerer und die Zeit für den Aufwand bezahlt ihm keiner. Es ist definitiv eine Katastrophe.
Es wird sich nicht mehr lohnen, in Zukunft für kleine Aufträge eine Rechnung auszustellen. Der Handwerker wird die Summe in vorraus schwarz und in bar verlangen. Bin schon mal gespannt, wie das Finanzamt da drauf reagieren wird. Ein Bargeld Verbot wäre sicher die Folge. Das andere Problem wird sein, das Beamte sich am Wochenende schwarz was zu verdienen müssen, um ihren Lebensstandard zu erhalten. Und das ist leider kein Witz Erich
Super, weiter Richtung Überwachungsstaat.
Sie haben keine Ahnung, worüber Sie reden.
@@streptokokke1003 Sie aber auch nicht! 🤣🤣🤣
@@hanniballecter3234 Ich kann Ihnen versichern, dass der Staat auch bisher keinerlei Probleme hatte, den gewerblichen Zahlungsverkehr zu überwachen. Dafür braucht es nun wirklich keine maschinenlesbaren Rechnungen.
@@streptokokke1003 Das ist mir auch klar, aber die Überwachung ist jetzt KI basiert und strukturierter. Ich sehe nicht nur schwarz - weiß und natürlich auch die Vorteile. Aber es füttert mal wieder die Softwarefirmen, die mittlerweile nur noch Abo Lizenzen anbieten und gerade den Kleinunternehmern fast schon erpresserisch hohe Kosten verursachen. Beispiele für diese Abzocke kann ich genug bringen und Kleinunternehmer, Freiberufler sind davon überproportional betroffen. Ein kleines Beispiel: Hebammen müssen in Zukunft komplett digitalisiert nicht nur Rechnungen, sondern die komplette Dokumentation digital abwickeln. Die Software Abo Kosten trifft die Hebamme, die seit 2018 weder Inflationsausgleich, noch eine Erhöhung der Bezahlung erhalten hat, mit 3% ihres Jahresumsatzes.
@@hanniballecter3234 Was exakt gar nichts mit „weiter Richtung Überwachungsstaat“ zu tun hat.
Moin Stefan, bitte aktualisiere mal die Aussage. Die E-Rechnungspflicht wurde ja mit BMF Schreiben aus Mitte Oktober mit einer Übergangsregelung versehen! Somit erst frühestens ab 2027 die Ausstellung Pflicht. Und das auch nur ab 800.000 EUR Vorjahresumsatz.
Guten Abend. Die Empfangspflicht gilt ab dem 1.1.2025. Die Übergangsreglungen bei der Ausstellung von Rechnungen besprechen wir in dem Video. Stefan Mücke
@ Sorry. Hatte nur die ersten Minuten gesehen, wie so viele Mandanten auch. Die kommen jetzt alle und meinen sie müssen zwingend schon ab Januar auch e Rechnungen versenden. Ich bin der Meinung da sind die einleitenden Worte etwas zu eskalativ gewählt. Aber gut. Danke für die schnelle Antwort.
Alles Gute dir
ICH bin ein Einmann Handwerksbetrieb muss ich das auch machen?
Wenn da weitere kosten entstehen
Sperr ich zu. Kònnen die neuen Fachkràfte machen!
Guten Tag. Wenn Sie auch gewerbliche Kunden haben (wovon ich ausgehe), dann müssen Sie. Wenn Sie eine Software einsetzen, dann sollte die Funktion implementiert werden. Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke Danke
Erst ab 800000 Euro Umsatz sonst hast Du noch 4 Jahre Zeit
das Problem ist, dass der StB davon profitiert, der Handwerker leider nicht. Zumal, wenn er Solo ist.
Den Aufwand kann er nur abgeben und muss dafür natürlich zahlen.
Vorteil? Den hat sicher der StB der die Buchführung macht.
Seine alten Rechnungen bzw Programme oder Datenbanken muss der Handwerker entweder von Profis teuer umswitchen lassen in die neue Software oder er muss es aufwändig selbst tun. Danach hat er, das gleiche wie zuvor, nur teuerer und die Zeit für den Aufwand bezahlt ihm keiner.
Es ist definitiv eine Katastrophe.
Ein Mann Handwerksbetrieb??? Bitte mal ihre Kalkulation offenlegen und ihre Zeiterfassung. Was ist denn hier unterwegs???
Eine Mischung aus George Orwell " 1984 und Terminator "
Gilt die Pflicht auch für alle privaten PV-Betreiber die eine Einspeisevergütung mit Mehrwertsteuer bekommen?
Moin Herr Mücke, gilt das Ganze auch für Kleinunternehmer?
Ja
Guten Morgen Herr Mücke, die Frist ab 1.1.25 gilt dann erstmal nur für umsatzsteuerpflichtige Erlöse? Steuerfreie Erlöse fallen hierunter nicht?
Lg
Guten Tag. Bei steuerfreien Umsätzen muss unterschieden werden. Wir werden dies in einem nachfolgenden Video besprechen. Danke und Gruß Stefan Mücke
Gilt das auch für eine Rechnung ans Ausland (nicht EU)?
wird zeit dass dies auch von Firma -> Kunde passiert. Ich hasse diesen Papierkram......
als ob das papierlose Büro nicht längst existiert 😂😂😂
ob die Bürokratie das auch schon weiß?😮
Gerade für Kleinbetriebe schwer zu stemmen. Besonders, wenn man wenig Ahnung von IT hat.
Guten Tag. Für Klein- und Kleinstunternehmen empfehlen wir Lexoffixe. Stefan Mücke
Es wird sich nicht mehr lohnen, in Zukunft für kleine Aufträge eine Rechnung auszustellen. Der Handwerker wird die Summe in vorraus schwarz und in bar verlangen.
Bin schon mal gespannt, wie das Finanzamt da drauf reagieren wird.
Ein Bargeld Verbot wäre sicher die Folge.
Das andere Problem wird sein, das Beamte sich am Wochenende schwarz was zu verdienen müssen, um ihren Lebensstandard zu erhalten.
Und das ist leider kein Witz
Erich
👍💶💡💶👍