E-Rechnung. Countdown zur Pflicht & Chance ab 2025 für Unternehmer, Rechnungsempfang und Fristen

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 27 вер 2024
  • ➤ 📧 Kostenloser Steuer FOKUS free für Unternehmer:
    steuerfokus.de
    ➤ 💡 SteuerFokus - E-Rechnungen ab 2025:
    www.muecke.de/...
    ➤ 👨‍💼 Jetzt Mandant werden:
    muecke.de/zusa...
    ➤ 🖥️ BizzCalc - der neue und smarte Tischrechner:
    bizzcalc.de
    ➤ 🗒️ SteuerCheckliste - Steuervorsorge für GmbHs und Unternehmer:
    www.muecke.de/...
    ➤ 🚗 Fahrzeug-Bot und SteuerClass Firmenfahrzeuge:
    muecke.de/unter...
    ➤ 🏘️ SteuerClass für VERMIETER , Tipps & Tricks:
    muecke.de/vermi...
    ------------------------------------------------------------------------------------------------
    Steuerberater Stefan Mücke
    Partner der BVWM PartG
    Frühlingstr. 10-12
    63839 Kleinwallstadt
    www.muecke.de/
    ------------------------------------------------------------------------------------------------
    E-Rechnung. Countdown zur Pflicht & Chance ab 2025 für Unternehmer, Rechnungsempfang und Fristen
    Mit dem Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung für Unternehmer zur Pflicht.
    Die heutige PDF-Rechnung ist KEINE E-Rechnung. Die E-Rechnung erfordert ein strukturiertes Format, das eine automatische Weiterverarbeitung ermöglicht (z. B. xRechnung oder ZUGFerd).
    Durch die verpflichtende Maschinenlesbarkeit wird die E-Rechnung zum Digitalisierungsbooster.
    Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnung gilt uneingeschränkt ab dem 1.1.2025. Für die Ausstellungspflicht gibt es eine Einführungsphase.
    gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
    Wachstumschancengesetz
    § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG
    Hinweise und Haftungsausschluss
    Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
    Betreiber des UA-cam-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

КОМЕНТАРІ • 25

  • @helmutmoreth5328
    @helmutmoreth5328 24 дні тому +4

    Eine Mischung aus George Orwell " 1984 und Terminator "

  • @georgstreifeneder4333
    @georgstreifeneder4333 26 днів тому +4

    ICH bin ein Einmann Handwerksbetrieb muss ich das auch machen?
    Wenn da weitere kosten entstehen
    Sperr ich zu. Kònnen die neuen Fachkràfte machen!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  26 днів тому

      Guten Tag. Wenn Sie auch gewerbliche Kunden haben (wovon ich ausgehe), dann müssen Sie. Wenn Sie eine Software einsetzen, dann sollte die Funktion implementiert werden. Stefan Mücke

    • @georgstreifeneder4333
      @georgstreifeneder4333 26 днів тому

      @@SteuerberaterMuecke Danke

    • @andreas5010
      @andreas5010 24 дні тому

      Erst ab 800000 Euro Umsatz sonst hast Du noch 4 Jahre Zeit

    • @torstenbuchwald8468
      @torstenbuchwald8468 15 днів тому +2

      das Problem ist, dass der StB davon profitiert, der Handwerker leider nicht. Zumal, wenn er Solo ist.
      Den Aufwand kann er nur abgeben und muss dafür natürlich zahlen.
      Vorteil? Den hat sicher der StB der die Buchführung macht.
      Seine alten Rechnungen bzw Programme oder Datenbanken muss der Handwerker entweder von Profis teuer umswitchen lassen in die neue Software oder er muss es aufwändig selbst tun. Danach hat er, das gleiche wie zuvor, nur teuerer und die Zeit für den Aufwand bezahlt ihm keiner.
      Es ist definitiv eine Katastrophe.

  • @heidelorekrebs3610
    @heidelorekrebs3610 27 днів тому

    Guten Morgen Herr Mücke, die Frist ab 1.1.25 gilt dann erstmal nur für umsatzsteuerpflichtige Erlöse? Steuerfreie Erlöse fallen hierunter nicht?
    Lg

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  26 днів тому +1

      Guten Tag. Bei steuerfreien Umsätzen muss unterschieden werden. Wir werden dies in einem nachfolgenden Video besprechen. Danke und Gruß Stefan Mücke

  • @andreasunger2713
    @andreasunger2713 27 днів тому +12

    Super, weiter Richtung Überwachungsstaat.

    • @streptokokke1003
      @streptokokke1003 27 днів тому +3

      Sie haben keine Ahnung, worüber Sie reden.

    • @hanniballecter3234
      @hanniballecter3234 26 днів тому +3

      @@streptokokke1003 Sie aber auch nicht! 🤣🤣🤣

    • @streptokokke1003
      @streptokokke1003 26 днів тому +1

      @@hanniballecter3234 Ich kann Ihnen versichern, dass der Staat auch bisher keinerlei Probleme hatte, den gewerblichen Zahlungsverkehr zu überwachen. Dafür braucht es nun wirklich keine maschinenlesbaren Rechnungen.

    • @hanniballecter3234
      @hanniballecter3234 26 днів тому +4

      @@streptokokke1003 Das ist mir auch klar, aber die Überwachung ist jetzt KI basiert und strukturierter. Ich sehe nicht nur schwarz - weiß und natürlich auch die Vorteile. Aber es füttert mal wieder die Softwarefirmen, die mittlerweile nur noch Abo Lizenzen anbieten und gerade den Kleinunternehmern fast schon erpresserisch hohe Kosten verursachen. Beispiele für diese Abzocke kann ich genug bringen und Kleinunternehmer, Freiberufler sind davon überproportional betroffen. Ein kleines Beispiel: Hebammen müssen in Zukunft komplett digitalisiert nicht nur Rechnungen, sondern die komplette Dokumentation digital abwickeln. Die Software Abo Kosten trifft die Hebamme, die seit 2018 weder Inflationsausgleich, noch eine Erhöhung der Bezahlung erhalten hat, mit 3% ihres Jahresumsatzes.

    • @streptokokke1003
      @streptokokke1003 26 днів тому +1

      @@hanniballecter3234 Was exakt gar nichts mit „weiter Richtung Überwachungsstaat“ zu tun hat.

  • @stevewichmann5148
    @stevewichmann5148 25 днів тому +2

    wird zeit dass dies auch von Firma -> Kunde passiert. Ich hasse diesen Papierkram......

    • @torstenbuchwald8468
      @torstenbuchwald8468 15 днів тому

      als ob das papierlose Büro nicht längst existiert 😂😂😂
      ob die Bürokratie das auch schon weiß?😮

  • @markuskruger1889
    @markuskruger1889 26 днів тому +2

    Gerade für Kleinbetriebe schwer zu stemmen. Besonders, wenn man wenig Ahnung von IT hat.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  26 днів тому +1

      Guten Tag. Für Klein- und Kleinstunternehmen empfehlen wir Lexoffixe. Stefan Mücke

  • @OsningOsning
    @OsningOsning 13 днів тому

    👍💶💡💶👍

  • @kathrinlehmann207
    @kathrinlehmann207 22 дні тому

    Gilt das auch für eine Rechnung ans Ausland (nicht EU)?

  • @wiedu8065
    @wiedu8065 27 днів тому +3

    Moin Herr Mücke, gilt das Ganze auch für Kleinunternehmer?