E-Rechnung. Countdown zur Pflicht & Chance ab 2025 für Unternehmer, Rechnungsempfang und Fristen
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- Опубліковано 27 вер 2024
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Steuerberater Stefan Mücke
Partner der BVWM PartG
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
www.muecke.de/
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E-Rechnung. Countdown zur Pflicht & Chance ab 2025 für Unternehmer, Rechnungsempfang und Fristen
Mit dem Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung für Unternehmer zur Pflicht.
Die heutige PDF-Rechnung ist KEINE E-Rechnung. Die E-Rechnung erfordert ein strukturiertes Format, das eine automatische Weiterverarbeitung ermöglicht (z. B. xRechnung oder ZUGFerd).
Durch die verpflichtende Maschinenlesbarkeit wird die E-Rechnung zum Digitalisierungsbooster.
Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnung gilt uneingeschränkt ab dem 1.1.2025. Für die Ausstellungspflicht gibt es eine Einführungsphase.
gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
Wachstumschancengesetz
§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG
Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
Betreiber des UA-cam-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt
Eine Mischung aus George Orwell " 1984 und Terminator "
ICH bin ein Einmann Handwerksbetrieb muss ich das auch machen?
Wenn da weitere kosten entstehen
Sperr ich zu. Kònnen die neuen Fachkràfte machen!
Guten Tag. Wenn Sie auch gewerbliche Kunden haben (wovon ich ausgehe), dann müssen Sie. Wenn Sie eine Software einsetzen, dann sollte die Funktion implementiert werden. Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke Danke
Erst ab 800000 Euro Umsatz sonst hast Du noch 4 Jahre Zeit
das Problem ist, dass der StB davon profitiert, der Handwerker leider nicht. Zumal, wenn er Solo ist.
Den Aufwand kann er nur abgeben und muss dafür natürlich zahlen.
Vorteil? Den hat sicher der StB der die Buchführung macht.
Seine alten Rechnungen bzw Programme oder Datenbanken muss der Handwerker entweder von Profis teuer umswitchen lassen in die neue Software oder er muss es aufwändig selbst tun. Danach hat er, das gleiche wie zuvor, nur teuerer und die Zeit für den Aufwand bezahlt ihm keiner.
Es ist definitiv eine Katastrophe.
Guten Morgen Herr Mücke, die Frist ab 1.1.25 gilt dann erstmal nur für umsatzsteuerpflichtige Erlöse? Steuerfreie Erlöse fallen hierunter nicht?
Lg
Guten Tag. Bei steuerfreien Umsätzen muss unterschieden werden. Wir werden dies in einem nachfolgenden Video besprechen. Danke und Gruß Stefan Mücke
Super, weiter Richtung Überwachungsstaat.
Sie haben keine Ahnung, worüber Sie reden.
@@streptokokke1003 Sie aber auch nicht! 🤣🤣🤣
@@hanniballecter3234 Ich kann Ihnen versichern, dass der Staat auch bisher keinerlei Probleme hatte, den gewerblichen Zahlungsverkehr zu überwachen. Dafür braucht es nun wirklich keine maschinenlesbaren Rechnungen.
@@streptokokke1003 Das ist mir auch klar, aber die Überwachung ist jetzt KI basiert und strukturierter. Ich sehe nicht nur schwarz - weiß und natürlich auch die Vorteile. Aber es füttert mal wieder die Softwarefirmen, die mittlerweile nur noch Abo Lizenzen anbieten und gerade den Kleinunternehmern fast schon erpresserisch hohe Kosten verursachen. Beispiele für diese Abzocke kann ich genug bringen und Kleinunternehmer, Freiberufler sind davon überproportional betroffen. Ein kleines Beispiel: Hebammen müssen in Zukunft komplett digitalisiert nicht nur Rechnungen, sondern die komplette Dokumentation digital abwickeln. Die Software Abo Kosten trifft die Hebamme, die seit 2018 weder Inflationsausgleich, noch eine Erhöhung der Bezahlung erhalten hat, mit 3% ihres Jahresumsatzes.
@@hanniballecter3234 Was exakt gar nichts mit „weiter Richtung Überwachungsstaat“ zu tun hat.
wird zeit dass dies auch von Firma -> Kunde passiert. Ich hasse diesen Papierkram......
als ob das papierlose Büro nicht längst existiert 😂😂😂
ob die Bürokratie das auch schon weiß?😮
Gerade für Kleinbetriebe schwer zu stemmen. Besonders, wenn man wenig Ahnung von IT hat.
Guten Tag. Für Klein- und Kleinstunternehmen empfehlen wir Lexoffixe. Stefan Mücke
👍💶💡💶👍
Gilt das auch für eine Rechnung ans Ausland (nicht EU)?
Moin Herr Mücke, gilt das Ganze auch für Kleinunternehmer?