Steuererklärung 2021 (ESt und USt) für Photovoltaikanlage (PV-Anlage/Solaranlage), StB Stefan Mücke

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  • Опубліковано 15 лис 2024

КОМЕНТАРІ • 203

  • @EWB-Plaid
    @EWB-Plaid 2 роки тому +18

    Vielen Dank Herr Mücke. Ganz großes Kino. 😀
    Profundes Wissen anschaulich und verständlich vermittelt. Und im Vergleich mit den vielen "Pseudo-PV Fachkanälen" wird dem Steuerthema hier kompetent die entprechende wichtige und nötige Tiefe eingeräumt. Daumen ganz weit hoch. 👍

  • @muratuludag5422
    @muratuludag5422 2 роки тому +5

    Sehr gut erklärt. Ich bin solchen Menschen immer dankbar die solche Themen kompakt und verständlich erklären. Problem ist nur das das in Deutschland viel zu kompliziert abgerechnet wird für ein paar KW aus der Solaranlage. Ich finde bis zu einer gewissen Größe der PV Anlage sollte 1zu1 abgerechnet werden mit dem Netzbetreiber ohne Finanzamt

  • @juergenkopp9582
    @juergenkopp9582 2 роки тому +1

    Ich habe mich schon viel mit den Steuern für meine PV-Anlage aus 2021 beschäftigt und war schon auf dem Weg zu einem Steuerberater, da mir selbst befreundete Steuerberater keine erschöpfende Auskunft geben konnten. Ihr Video streift alle mir bekannten Themen und stellt sie verständlich da. Einige Punkte waren mir aber noch gänzlich neu. Vielen Dank 😄

  • @josefbaumann6414
    @josefbaumann6414 2 роки тому

    TOP- die beste und verständlichste Erklärung dazu. Umfangreich und detailliert aufbereitet! Erste Klasse!

  • @holmbottcher3337
    @holmbottcher3337 2 роки тому +1

    Das Video ist von außergewöhnlich guter Qualität und für den Nutzer bestens geeignet. Das EXCEL- file ist - besonders wegen der angegebenen Zeilennummern für die Anlage EÜR und die Umsatzsteuererklärung - auch für mich als Anfänger sehr praktisch und anwenderfreundlich.

  • @wgs12
    @wgs12 2 роки тому +2

    Endlich hat es jemand richtig, langsam und genau erklärt.
    Besten Dank dafür!!!!!!!!!
    Super Video

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому +1

      Guten Abend. Wow. Das freut uns sehr. Lieben Dank für diesen positiven Kommentar. StB Stefan Mücke

    • @michaell7365
      @michaell7365 2 роки тому

      @@SteuerberaterMuecke Herzlichen Dank Herr Mücke für die umfassende Erklärung! Die im Januar 2022 erhaltene Erstattung der Umsatzsteuer aus dem Kauf der PV-Anlage (Q4 2021) habe ich in Feld D41 "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen lfd. Jahr 2021 in 2022 gezahlt" mit einem negativen Vorzeichen eingetragen. Damit erhalte ich mit den in G50 eingetragenen Anschaffungskosten in Summe eine 0. Ist das so korrekt?

  • @stefanb.2863
    @stefanb.2863 2 роки тому

    Wie einer meiner Vorredner bereits anmerkte: das Video ist Gold wert! Ich trage mich mit dem Gedanken eine PV (nächstes Jahr) zu installieren und hatte bislang beim Versuch die steuerliche Seite für mich klar zu bekommen nach entsprechender Lektüre im Netz i.d.R. mehr neue Fragen als Antworten. Ihr Beitrag hat viele meiner Fragen diesbezüglich ausgeräumt und mir die Bedenken bezüglich der Installation von mehr als 10kwp genommen. Herzlichen Dank dafür!

  • @thomasschmitt9669
    @thomasschmitt9669 Рік тому +1

    Vielen Dank für die tolle Darstellung, Herr Mücke. Die Finanzämter sollten sich bei ihnen ebenfalls bedanken, dass sie die Aufklärung über den Sachverhalt übernehmen und damit viele Nachfragen und Irritationen vermeiden. Ein echter Lichtblick für den "kleinen" Solaranlagenbesitzer, der sich vorher nie mit der Umsatzsteuer beschäftigen musste. Schöne Festtage und 👍

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Рік тому

      Danke für das Lob! Bitte beachten Sie die anstehenden Neuregelungen durch das Jahressteuergesetzt 2022.

  • @franksaebel3926
    @franksaebel3926 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke, ich bin begeistert über die fundierte und plakative Erklärung des Themas. Obwohl ich meine St.-Erklärung vom Stb. machen lasse, schadet es ja nicht zu wissen, was ort alles Berücksichtigung finden muss.
    Herzlichen Dank für die Mühe. 👍👍

  • @ChristianeStark-fo6dm
    @ChristianeStark-fo6dm Рік тому

    Sehr wertvolle Tips! und sehr verständlich präsentiert! Vielen Dank!!!

  • @OsningOsning
    @OsningOsning 2 роки тому +5

    👍 40 Minuten kompakte Information verspricht der Titel. Wichtiges Thema. Ich bin sehr gespannt. Schaue ich mir in 10 Stunden, nach der Arbeit, ganz in Ruhe an. 👍

  • @tuberbum
    @tuberbum 2 роки тому

    Absolut hervorragendes Video, hier wird alles was man wissen muss gut erklärt.
    Klar man könnte überall noch mehr ins Detail gehen, aber diese 40 Minuten hier sind Gold wert!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Wow. Herzlichen Dank für Ihren positiven Kommentar. Danke. StB Stefan Mücke

  • @hansguentherbuchmann1955
    @hansguentherbuchmann1955 2 роки тому +2

    Hallo HerrMuecke, ich komme bei dem Selbstverbrauch nicht auf den Betrag von -734,42. Eigenverbrauch hier 6500 kWh mal 0.09 sind bei mir 585.00€. Mache ich einen Den kfehler?

  • @sandraselbmann8464
    @sandraselbmann8464 2 роки тому +1

    Guten Tag Herr Stb Mücke, kurze Frage: muss die Versicherungspolice auf den Unternehmer sprich auf Ehemann laufen oder ist es dort egal?

  • @franzbrot-s9k
    @franzbrot-s9k Рік тому

    Ein sehr guter Beitrag Herr Mücke, vielen Dank!
    Jetzt muß ich erstmal die Excel-Datei anfordern und den Beitrag nochmal angucken.
    Liebe Grüße

  • @helgaschuster5088
    @helgaschuster5088 2 роки тому

    Sehr geehrter Herr Mücke,
    Ihre Informationen und Anleitungen sind außerordentlich hilfreich und unterstützen viele PV-Anlagen-Betreiber, vor allem Neulinge.
    Wenn es Ihre Zeit erlaubt, könnten Sie Ihre Hilestellungen bei den Steuer-Formularen komplettieren, indem Sie einen Beitrag über den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" verfassen, bei dem m.E. einige Knackpunkte zu beachten sind, die durchaus zu unangenehmen Konsequenzen führen können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Schuster

  • @Draegar
    @Draegar 2 роки тому +3

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für das informative Video. Dazu hätte ich zwei Fragen: Zum einen wie wird ein AC-Speicher, der zusammen mit der PV Anlage gekauft wurde, behandelt? Soweit ich weiß, darf er ja nicht abgeschrieben und nicht in der EÜR berücksichtigt werden, aber umsatzsteuerlich die Vorsteuer trotzdem geltend gemacht werden, oder? Der zweite Punkt betrifft die Bewertung des Selbstverbrauchs für die Einkommenssteuer: In der PV Hilfe des bayerischen Finanzamts ist zu lesen, dass dieser auch mittels der Einspeisevergütung, sofern niedriger als der Einkaufspreis, bewertet werden kann. Die Einspeisevergütung ist ja für neuere Anlagen aktuell mit rund 7 Cent deutlich günstiger, als die 20 Cent aus ihrem Beispiel?

  • @klskldsf56
    @klskldsf56 2 роки тому

    Super erklärt 🙂 Frage: Ich habe Ihre Exceldatei genutz um EÜR zu berechnen für das Jahr 2022 . PV Anlage ab August 2022 funktionsfähig. Frage: Ist der IAB im 1. Veranlagungsjahr (hier 2021)beantragt immer mit einer negativen Firmenbilanz verbunden? Ich muss doch dann im Jahr 2022 die Summe vom IAB berechnen bei Nr. 4 Investitionskosten: statt Anschaffungskosten muss ich doch mit Anschaffung Absetzung AK 50% IAB berechnen? Sowie ich auch in Nr. 5. Ergebnis: als Gewinn ein Minusbetrag von -2.494,32€. Enstanden aus Betriebseinnahmen 713,00€ - lf. Betriebsausgaben -333,37 und AFA(AFA+Sonderafa) -2.873,95. Bedeutet das einen Verlust? Für eine Antwort wäre ich dankbar.

  • @georgkonig118
    @georgkonig118 2 роки тому +3

    Tolles informatives Video, Herr Mücke!!!
    Bei dem Punkt Vorsteuerverlust durch (unbeabsichtigt) falsche Betreiberwahl bin ich ein wenig nachdenklich geworden, ob dies auch auf mich zutrifft/zutreffen wird. Daher wäre für mich interessant, ob eine PV-Anlage auch dann schon als "gemeinsam" gekauft gilt, wenn Sie vom Gemeinschaftkonto der Ehepartner bezahlt wird, obwohl auf der Rechnung nur der Mann steht. Die Ehepartner wurden bisher zusammen veranlagt und es wurde nun eine Umsatzsteuernummer beim Finanzamt beantragt. Die PV-Anlage ist auf dem privaten Wohnhaus installiert, welches beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen gehört. Mit wem muss hier der Einspeisevertrag geschlossen werden, damit es nicht zum Verlust der Vorsteuer kommt?
    Vielen Dank das Sie uns an Ihrem Fachwissen teilhaben lassen!

  • @INT-nv7lz
    @INT-nv7lz 2 роки тому +1

    Sehr interessantes Video. Was mir etwas fehlt ist eine geförderte Eigenvergütung für Anlagen nach EEG 2011 und früher. Gerade weil der selbstverbrauchte Strom dann noch unterschiedlich bei bis zu 30% oder über 30% gefördert wird.

  • @987BlackFoxx
    @987BlackFoxx 2 роки тому +1

    Vielen Dank Herr Mücke, ich konnte schon viel durch ihre Videos lernen. Eine Frage hätte ich noch, wenn ich einen Stromspeicher nachgerüstet habe und dieser dadurch nicht Vorsteuerabzugsfähig war, muss ich diesen bei den Herstellkosten / kWh für den Eigenverbrauch mit einrechnen oder reichen hier die Herstellkosten / kWh von der PV Anlage? MfG Schwarz

  • @mirtho5124
    @mirtho5124 2 роки тому +2

    Hervorragend aufbereitet und vorgetragen! Vielen Dank!

  • @schuetzm5691
    @schuetzm5691 2 роки тому

    Sehr schön und seriös erklärt. Vielen Dank! Werde Sie weiterempfehlen.

  • @rallecapital8867
    @rallecapital8867 2 роки тому

    Vielen Dank für den Vortrag. Frage: Muß ich sämtliche Betriebseinnahmen (Einspeisung und Selbstverbrauch) beim Elster Formular unter Punkt 38 in der Umsatzsteuererklärung eintragen (Lieferung und sonstige Leistungen zu 19% Umsatzsteuer) ?
    Oder fülle ich zunächst die Anlage EUR aus und AVEUR und die Einträge erfolgen automatisch ?

  • @ct9427
    @ct9427 2 роки тому +2

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die gute Erklärung. Trotzdem die Frage wo wird die erstattete Vorsteuer eingetragen? AUCH wäre schön wenn Sie ein Beispiel mit der degressiven Abschreibung und der Sonderabschreibung nach 7b EStG.
    VG Christian

    • @anjoria257
      @anjoria257 2 роки тому

      Dies würde mich auch interessieren. Vielen herzlichen Dank schon mal.

  • @h1733
    @h1733 2 роки тому +1

    noch eine dumme Frage!
    Ich kann nicht nachvollziehen, wie Sie bei der SK-Anpassung auf 0,09 € auf minus 734,42 u. in der EUR-Spalte auf plus 565,58 € kommen??
    6500 KW X 0,09 = 585 + 19 % =696,15?
    Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.

  • @mdweb1
    @mdweb1 2 роки тому +3

    Hallo Herr Mücke - ich muss sagen, eines der besten Videos, die ich bis datzo zu dem Thema gesehen habe. Eine Sache habe ich jedoch nicht verstanden: Wie errechnet sich der Wert in Zeile 24 (Selbstverbrauch - Selbstkosten) unter der Überschrift "Brutto-Einnahme" in Höhe von -734,42€ und was stellt dieser Negativwert inhaltlich dar?
    Viele Grüße

    • @arst1237
      @arst1237 2 роки тому

      Hallo.
      Ab 35 Minute wird erklärt, wie die Herstellungskosten für Den Strom berechnet werden.
      Die Summe dann multipliziert mit dem prozentualen Eigenverbrauchsanteil( hier 16,88%) ergibt den Wert in der Zeile 24.

  • @slmi2
    @slmi2 2 роки тому +1

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die detaillierten Informationen! Verstehe ich das richtig, dass wenn ich im Rahmen der Einkommenssteuer "Liebhaberei" erkläre, ich auf die Möglichkeit den IAB und die AfA geltend zu machen, verzichte? Hätte ich dann auch hier die Möglichkeit, erst nach 5 - 6 Jahren in die "Liebhaberei" zu wechseln?

  • @christianmontag4496
    @christianmontag4496 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke, ich plane eine PV-Anlage und den Austausch meiner Gasheizung durch eine Wärmepumpe. Sehe ich das richtig, dass wenn ich die Kreditzinsen als Ausgaben der PV-Anlage ansetzen möchte, ich zwei getrennte Finanzierungen (PV-Anlage und Heizung) machen muss? Oder kann man dass bei einer Komplett-Finanzierung anteilig angeben.

  • @dietera.untermair1703
    @dietera.untermair1703 2 роки тому

    Hallo herr Mücke, ich habe mir ihr Excel-Modell gekauft. Meine Anlage wurde 2021 installiert. Das Finanzamt hat mir die USt der Anlage mit der 1. USt-Voranmeldung verrechnet. Wo wird in Ihrem odell der Erstattungsbetra eingetragen.

  • @maikfiedler
    @maikfiedler 2 роки тому

    Vielen Dank für die Erläuterungen. In Zweifamiliehäusern lohnt sich prinzipiell kein Mieterstrommodell. Alternativ könnte man ja einen Teil des PV-Anlage an seine Mieter vermieten. Was muss dabei beachtet werden?

  • @petrahetterich8000
    @petrahetterich8000 2 роки тому

    Hallo,
    ich hätte eine kurze Frage zur EÜR. Muss eigentlich die erstattete MWSt. der Anschaffungskosten der PV-Anlage in der EÜR als Betriebseinnahmen aufgeführt werden?
    Über eine Antwort wäre ich mehr als dankbar :-)
    Gruß
    Petra

  • @marcod.1603
    @marcod.1603 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke,
    VIELEN DANK für die vielen Tipps!!!! Ich bekomme im Juni 2022 einen 8,63KWp Anlage und muss noch meine Steuererklärung 2021 machen. Da gibt es viel zu beachten.
    Aber mich beschäftigt besonders der Punkt "20:10 min. vermeiden Sie diesen Fehler".
    Welche Punkte müssen gleich sein und habe ich einen Punkt vergessen?
    - Die Finanzierung läuft auf Eheleute
    - Das PV-Angebot / Rechnung der PV-Anlage auf Ehemann
    - Der Vertrag mit dem Stromanbieter auf Ehemann
    Muss ich nun alles auf Eheleute umstellen oder reichen die zwei Punkte auf Ehemann?
    VIELEN DANK für Ihre Unterstützung!!!
    Beste Grüße

  • @venus5971
    @venus5971 2 роки тому

    Hallo, ich hätte mal ne Frage, bei der ersten Umsatzsteuererklärung, wo trage ich da die bereits erhaltene Vorsteuer ein oder muss die gar nicht erwähnt werden ?

  • @alexanderkonig2842
    @alexanderkonig2842 2 роки тому +1

    Herr Mücke, das ist ein sehr informatives Video!
    Eine Frage würde jedoch nie angesprochen: in den Jahren 2010/2011 gab es die sogenannte "Bonusregelung". Bei den Anlagen wurde auch der Selbstverbrauch vergütet. Beispiel - Einspeisung mit 34 Cent, selbstgenutzter Strom mit 16 Cent plus Steuer. Muss denn für den Selbstverbrauch auch Steuer ans Finanzamt gezahlt werden? Denn er wird ja vom Netzbetreiber vergütet, nur zu einem geringeren Satz.

  • @ARi-fx6qp
    @ARi-fx6qp 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke, wie verhält es sich mit dem Darlehen (Privatdarlehen) welches für den Kauf einer PV aufgenommen wurde hinsichtlich der Höhe? Ich möchte mir später die Vorsteuer zurückholen und benötige ein Darlehen über den Bruttopreis. Kann ich die Zinsen für das Darlehen bei der ESt geltend machen?

  • @uweschmidt528
    @uweschmidt528 2 роки тому

    Danke für die ausführlichen Informationen. Ich habe im Jahr 2021 eine PV Anlage installieren lassen. Mal angenommen, in den ersten Jahren wird kein Gewinn erzielt. Ab welchem Betriebsjahr der Anlage erkennt das Finanzamt auf Liebhaberei? Ist dies ein eher kurzer, z.B. 3 oder 5 Jahre, oder ein eher langer Zeitraum, z.B. 7 oder sogar 10 Jahre oder noch länger? Danke und freundliche Grüße von Uwe Schmidt

  • @melittaschneider2933
    @melittaschneider2933 2 роки тому

    Tolles Erklärungen, vielen Dank. Ich muss jetzt das erste Mal die UStVA mit Einnahmen(Einspeisevergütung) machen. Ist es immernoch aktuell , dass man den erzeugten Strom pauschal mit 20 cent ansetzen kann? Oder spricht etwas dagegen? Vielen Dank schon mal für eine Antwort.

  • @memovy
    @memovy Рік тому

    Hallo Herr Mücke,
    vielen Dank für das tolle Video. Eine Frage bleibt für mich noch:
    Ich mache nur die Umsatzsteuer-Erklärung (keine EÜR). Gilt in der Umsatzsteuer-Erklärung auch das Zu-/Abflussprinzip? Konkret: Ich habe 2022 vom Netzbetreiber monatlich einen geschätzten pauschalen Betrag als Einspeisevergütung erhalten. Die genaue Abrechnung der Einspeisevergütung erfolgt aber erst in den nächsten Wochen für das letzte Jahr auf Basis meines Zählers. Lege ich bei der Umsatzsteuer für 2022 also den pauschal erhaltenen Betrag oder den genauen Betrag nach Abrechnung zu Grunde?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe und einen guten Start ins neue Jahr!

  • @martinschroeder8440
    @martinschroeder8440 2 роки тому

    Sehr geehrter Herr Mücke,
    Sie sprechen in Ihrem Video von einem Investitionsabzugsbetrag von 50% der Nettoinvestitionssumme. Auf verschiedenen Portalen werden 40% genannt.
    Hat sich hier kürzlich etwas geändert?
    Und noch eine zweite Frage: Es ist doch richtig, dass ich den Investitionsabzugsbetrag in meiner "normalen" Lohnsteuererklärung 2021 als Verlustverrechnung eintragen kann (ein Gewerbe habe ich für 2021 ja noch nicht angemeldet).
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    M. Schroeder

  • @bbberg7122
    @bbberg7122 2 роки тому +1

    Super Video, das die völlig verrückte aktuelle Steuersituation treffend darstelt. Ich hoffe inständig, das die Regierung unter Beachtung der EU Richtlinie RED2 PV-Anlagen bis 30kWP von jeder Steuerpflicht befreit. Warum z.B. ist der Preis für meinen selbstgenutzten Strom allein durch den höheren Einkommensteuersatz teurer als der meines Nachbarn, während gekaufter Strom für uns beide gleich teuer ist ?

  • @poldemo8
    @poldemo8 2 роки тому

    Gut erklärt - danke! Insb. auch die Fallstricke!

  • @biankahubner5299
    @biankahubner5299 2 роки тому

    Super Video, ich frage jedoch wie der Eigenverbrauch bestimmt wird. Muss man Tag genau seinen Stromzähler ablesen. Wer überprüft wieviel Strom ich tatsächlich erzeugt habe ?

  • @FlorianZ06
    @FlorianZ06 2 роки тому

    Eine Interessante Frage hätte ich sicher noch.
    Ich als Einzelunternehmer habe auch ein E-Auto (als Firmenwagen im eigenen Einzelunternehmen), welches ich an meinem Hausanschluss mit PV Anlage lade.
    Dafür habe ich auch einen separaten KWH Zähler.
    Kann ich hier Kosten geltend machen (in welcher Höhe) oder nehme ich lieber gleich die Pauschale (70€)?

  • @vitalibauer4573
    @vitalibauer4573 Рік тому

    Hallo Herr Mücke,
    Vielen Dank für das umfassende Video. Ich habe seit 2022 eine PV Anlage und frage mich, ob ich das Grundgerüst aus 2021 nutzen kann. Bzw. Planen Sie für 2022 ein ähnliches Video?
    Danke und liebe Grüße

  • @dietera.untermair1703
    @dietera.untermair1703 2 роки тому +1

    Hallo Herr Mücke, ergänzend zu meiner Anfrage vom 05.08.22. Die Anlage wurde am 10.02.21 steuerlich angmeldet. Die MWSt wurde mir mit der 1. USt-Voranmeldung verrechnet und der Differenzbetrag ca. 2.700 € ausgezahlt. Wo wird in Ihrem Excel-Modell in den Einnahmen-Ausgaben der Erstattungsbetrag von 2.700 eingetragen. Über eine aussagefähige Antwort würde ich mich freuen.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому +1

      Guten Tag Herr Untermair, die Umsatzsteuererstattung durch das Finanzamt ordnen Sie der Art "Umsatzsteuer-VZ" zu, wenn die Vorauszahlung im laufenden Jahr erfolgt (egal ob Zahlung oder Erstattung) oder "Umsatzsteuer-Vorjahr", wenn die Zahlung im Jahr 02 erfolgt, aber Umsatzsteuer aus dem Jahr 01 betrifft. StB Stefan Mücke

    • @dietera.untermair1703
      @dietera.untermair1703 2 роки тому

      Danke für die schnelle Antwort. Ich habe das so gemacht, wundere mich aber, dass ich jetzt ca. 338 € nachzahlen soll.
      Anlagenkauf Netto 14.500 € plus 19% MwSt. 2.755 € davon 2.730,68 € nach der 1. USt-Voranmeldung ausgezahlt.
      Ich habe Erlöse von 519,56 € und Entnahmen von 340,20 € Summe USt 163,36 €. Vorauszahlungen 174,60 €.
      Keine sonstigen Versicherungen, Darlehen, Zinsen, Beratungen, etc.
      Da kann doch etwas nicht richtig sein.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      @@dietera.untermair1703 Ich behaupte Sie haben die Umsatzsteuer-Vorauszahlung mit falschen Vorzeichen erfasst. Ich bitte um Verständnis, dass wir keine Einzelfälle lösen können. StB Stefan Mücke

  • @benderofborg
    @benderofborg 2 роки тому

    vielen herzlichen Dank für das hochinformative Video, die Bereitstellung derartiger Informationen in der vorliegenden Dichte müsste eigentlich die Finanzverwaltung gewährleisten, das ist leider nicht mal im Ansatz zu erkennen…
    offene Fragen für die angesprochenen FAQs:
    - Errichtung über Jahreswechsel: wie verhält es sich bei Abschlagzahlungen im Vorjahr wenn die Schlussrechnung und -Zahlung erst im nächsten Jahr erfolgt (AfA ab Inbetriebnahme? (noch im Vorjahr), entspricht für die WechselFrist zum Kleinunternehmer die Schlussrechnung als Lieferzeitpunkt oder der Inbetriebnahmezeitpunkt?)
    - Förderung: die AfA ist um die Fördermittelzahlungen zu kürzen? (nachträglich im Folgejahr?) hat das einen Einfluss auf die geleistete Vorsteuer?

  • @ahopetrus3651
    @ahopetrus3651 2 роки тому +1

    Wie ist das wenn mein Bescheid teilweise vorläufig ist? Kann ich dann trotzdem noch irgendwie den Investitionsabzugsbetrag in 2020 noch angeben und 2022 den Antrag auf Liebhaberei stellen?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Guten Tag, die Vorläufigkeit umfasst ganz genau beschriebene Sachverhalte. Eine nachträgliche Berücksichtigung ist daher grundsätzlich nicht mehr möglich. StB Stefan Mücke

  • @pb59tmy
    @pb59tmy 2 роки тому

    Vielen Dank Herr Mücke. Kompetent und verständlich dargestellt!.
    Frage zu IAB in 2020. Ich habe einen IAB beantragt und er wurde voll berücksichtigt. In dem Bescheid vom Finanzamt steht allgemein unter "Art der Festlegung" -> "Der Bescheid ist nach § 165 Abs.1 Satz 2 A0 teilweise vorläufig."
    In der detaillieren Beschreibung bezieht sich die Vorlaüfigkeit aber nur auf:
    §165 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 A0: Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit
    §165 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 A0: Verfassungsmäßigkeiz des Solidaritätszuschlaggesetzes.
    Ist somit die Anerkennung des IAB "nicht vorläufig" und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung?
    Kann ich jetzt einen Antrag auf Liebhaberei stellen ohne zu befürchten, dass der IAB vom Finanzamt aberkannt wird?
    Besten Dank!

  • @rudiunterhuber5778
    @rudiunterhuber5778 2 роки тому

    Noch eine Frage für Ihr angekündigtes Antwortvideo auf evtl. Fragen:
    Was passiert wenn man 2021 eine PV-Anlage unter 10KWp anschafft und diese dem FA gegenüber als Liebhaberanlage erklärt,
    aber dann in 2022 (oder auch später) die Anlage erweitert. Bleibt es dann bei der Liebhaberei oder muss man dann den ganzen Steueraufwand nachholen?

  • @karl-heinzschick555
    @karl-heinzschick555 2 роки тому

    Vielen Dank Herr Mücke!
    Wie ist es, wenn ich den Strom nicht an einen gewerblichen Mieter sondern einen privaten Mieter der Einliegerwohnung im eigenen Haus verkaufe?

  • @derjethie9164
    @derjethie9164 2 роки тому +1

    Sehr interessant und schön beschrieben! Vielen Dank dafür :-)
    Muss man diese komplette EÜR vornehmen wenn man zwar in der Regebesteuerung ist aber gleichzeitig befreit von der Einkommens-Steuer? Letzten Endes stellt man ja nur die gezahlten Beträge der UStVoranmeldung mit den realen Abrechnungen der Einspeisung und Eigenverbrauch noch einmal gegenüber. Eventuell gibts ja da noch ne Excel-Tab-Light für die rein privaten Fälle ohne Einkommenssteuerteil!? Viele grüße und nochmal Danke für das Video

  • @gerhardlorenz3006
    @gerhardlorenz3006 Рік тому

    Guten Tag,
    wie komme ich an die im Video verwendete Excel-Tabelle?

  • @volkerh5635
    @volkerh5635 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke,
    ich habe bisher in den letzten 6 Jahren dem Finanzamt immer eine selbst erstellte Aufstellung de Gewinnermittlung übermittelt. Die war bei weitem nicht so umfangreich, wie ihre. Aber das Finanzamt hat sie anerkannt. Ihr Tool habe ich für meine Belange angepasst und muss sagen, dass es doch sehr hilfreich ist. Sollte ich einen Ausdruck von dieser Aufstellung dem Finanzamt übermitteln oder es bei meiner Vereinfachten Darstellung belassen? Vielen Dank für ihre Antwort.

  • @stephanminke1704
    @stephanminke1704 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke,
    sehr guter Vortrag, top!. Frage: Ist zur Berücksichtigung bzgl des Investitionsabzugsbetrags für die geplante Anschaffung einer PV Anlage ein Nachweis der Investitionsabsicht erforderlich? Konkret: Kaufvertrag im Oktober 2021 unterschrieben, Montage im August 2022. Investitionsabzugsbetrag wird dann für Steuerjahr 2021 eingereicht. Vor Abgabe der Steuererklärung 2021 wird dann noch die Betriebseröffnungsabsicht eingereicht. Vielen Dank.

  • @el.l.5519
    @el.l.5519 2 роки тому

    Hallo Herr Muecke; folgende Frage: mein Gesamterzeugnis aus dem Jahr 2021 beträgt 20500 Kwh die Aufwendungen (AfA + Verw.Aufw.) 715 €. Liegen meine Selbstkosten etwa bei 0,03 €? Erscheint mir etwas wenig, nicht? Ob das FA diesen Wert so akzeptiert? Alle anderen Punkte sind klar aber bei dem Selbstverbrauchswert kriege ich das Gefühl, dass etwas nicht stimmt.
    P.S.: Eigenverbrauch lag bei 4904 Kwh

  • @volkerschenk4580
    @volkerschenk4580 2 роки тому

    Ich habe 3 PV-Anlagen: 4,6 kWp Südwest vom Okt. 2010, 9,8 kWp Nordost (aus Überzeugung um den Planeten zu retten, aber aus EEG-Umlagegründen unter 10 kWp) vom Juni 2020 und dann habe ich im Mai 2021 mein Dach voll gelegt - nochmal 4,97 kWp. Macht zusammen 19,37 kWp. Kann ich für alle 3 Anlagen, die ja alle unter 10 kWp liegen, Liebhaberei beantragen?

  • @taurus_70
    @taurus_70 2 роки тому

    Vielen Dank für die strukturierte und detaillierte Darstellung.
    Eine Frage meinerseits: In den Darstellungen für ESt. und USt. Vermisse ich den Zukauf von Strom. Selbst mit Speicher wird niemals eine Autarkie von 100% erreicht. Insofern muss ich Strom zukaufen. Dieser ist dann doch als Aufwand absetzbar inkl. VST. Abzug, oder?

  • @larsschoener
    @larsschoener Рік тому

    Vielen Dank für das informative Video. Leider hat die Anforderung per E-Mail nicht geklappt, ich erhielt Infos für 2023. Können Sie mir die Excel-Datei für 2021 zukommen lassen?

  • @inesmorgenroth5914
    @inesmorgenroth5914 2 роки тому

    Wie sieht das mit der Vergütung des Netzwerkbetreibers aus, wenn die Vergütung an einen anderen Anbieter (Sonnenflat) gezahlt wurden wegen einer Abtretungserklärung? D.h. ich gabe keinen Cent für die Einspeisung erhalten.

  • @jurgenhill6962
    @jurgenhill6962 2 роки тому

    Hallo HerrMücke, ich habe da mal eine ganz spezielle Frage: ich habe seit 2012 eine PV- Anlage auf dem Dach. Ich bin jetzt 71 Jahre und habe seit einiger Zeit das Haus, was damalls noch meiner Frau und mir gehörte, an meinen Sohn vererbt mit Insitzrecht für mich und meine Frau. Die PV anlage ist aber noch in meinem Besitz. Wenn jetzt mein Sohn Reparaturarbeiten an dem Dach des nun ihm gehörenden Hauses vornehmen möchte (Z.B. Neueindeckung), muss ja nun meine PV-Anlage abgebaut werden und anschließend wieder aufgebaut. Ist das nun für ihn eine Sonderausgebe oder muss ich für den Ab,-und Aufbau aufkommen? Falls ich, kann ich das als Sonderausgabe Steuerlich geltend machen, und das auch als Kleinunternehmer? Oder trage ich die Kosten komplett? Gruß

  • @h1733
    @h1733 2 роки тому

    Danke für die schnelle Antwort. Etwas ist mir noch unklar: "erhaltene USt ist die Umsatzsteuer aus der Einspeisevergütung". Ist diese nicht schon in dem Punkt " Einnahmen Netzbetreiber" enthalten? Was sonst könnte noch gemeint sein?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Diese wird nur mit dem Nettobetrag dargestellt. Daher kommt die erhaltene Umsatzsteuer noch dazu. StB Stefan Mücke

  • @TheRemo11
    @TheRemo11 2 роки тому

    Ich frage mich, ob das mit dem Investionskosten Vorabzug immer noch funktioniert. Ich plane gerade eine 8,7 kwp Anlage auf meinem Haus. Die Fertigstellung wird aber erst in 2023 sein. Derzeit kann ich mich noch nicht für die 10KwP Regel 8oder nicht) entscheiden. Die Entscheidung fält erst im nächsten Jahr. Nachdem ich meine Einkommensteuer für 2022 eingereicht habe. :-)

  • @vruser8430
    @vruser8430 2 роки тому

    Hallo Hr. Mücke, ich bin mit meiner PV-Anlage in der Regelbesteuerung und erziele Umsätze aus Einspeisung und Eigenverbrauch. Wie ist den steuerrechtlich das Thema Grundgebühren der Stromanbieter zur behandeln? Ich lese immer wieder, dass die Kosten für den Betrieb der Messeinrichtung eben bei der Vorsteuer dazu kommen.. nicht nur die Bezugskosten der kWh. Aber sind dann nicht eben auch die Grundgebühren in der Jahresabrechnung komplett anzusetzen als Betriebsausgaben? Ohne die Messeinrichtung / Zähler ist ja der Betrieb und die Unterscheidung zw. Unternhemen und Privat nicht möglich. Beste Grüße V.B.

  • @janlukowsky4915
    @janlukowsky4915 2 роки тому

    Sehr geehrter Herr Mücke, erstmal vielen Dank für die ausführlichen und wirklich leicht verständlichen Ausführungen. Das hilft mir bei der Steuererklärung wirklich sehr viel weiter! Es gibt allerdings einen Punkt, der mich betrifft und nicht angesprochen wurde. Ich habe gegenüber dem Finanzamt die PV-Anlage als gemischt genutztes Wirtschaftsgut hinsichtlich der Vorsteuer angemeldet (20 % Eigenverbrauch). Wenn ich es recht verstehe, hat dies bei der EÜR jedoch keine Auswirkung, sondern lediglich bei der Umsatzsteuererklärung. Dabei gehe ich davon aus, daß ein Eigenverbrauch von ca. 20 % nicht der Umsatzsteuer unterliegt? Und was ist zu berücksichtigen, wenn der Eigenverbrauch bei mehr oder weniger als 20 % lag? Können Sie mir bei diesen Fragen weiterhelfen? Vielen Dank!

  • @clausroscher3543
    @clausroscher3543 2 роки тому

    Zum Investitionsabzugsbetrag und der Liebhaberanlage hätte ich eine Frage. Funktioniert der 50% Abzugsbetrag auch wenn ich den Investitionsabzugsbetrag in der Steuer 2021 beantrage, die Anlage 2022 kaufe und baue und dann in 2022 denn Antrag auf Liebhaberanlage stelle? Kann ich auch dann noch die 50% von der Einkommensteuer abrechnen? oder ginge das nur mit der Steuer von 2020?.

  • @axelpuschel7029
    @axelpuschel7029 2 роки тому

    Sehr geehrter Herr Mücke,
    die Erklärungen sind gut. Allerdings vermisse ich die Rechtsgrundlagen. Wenn Sie sagen, dass die Finanzverwaltung 20 Cent in der USt akzeptiert, dann wäre es hilfreich zu wissen, falls sich dies z.B. ändert, wo es steht.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Guten Tag, das Bay. Landesamt für Steuern erkennt für die Einkommensteuer 20 Cent für die Entnahme an (Stand November 2021) . Bei der Umsatzsteuer gilt der vergleichbare Einkaufspreis. Ist Verwaltungsauffassung, also keine echte Rechtsgrundlage. StB Stefan Mücke

  • @gunterschulze2650
    @gunterschulze2650 2 роки тому

    Hallo, alles soweit OK.
    Ich habe bei mir noch eine Besonderheit.
    1. PV-Anlage 2005, 8kWp, nur Einspeisung
    2. PV-Anlage 2021, 6kWp mit Speicher, Selbstverbrauch + Überschusseinspeisung (Installation Juli 21, Stromanschluss Okt. 21).
    Hiermit liege ich über der 10 kWp - Leistung. Was macht man am besten in der Steuererklärung.

  • @gordonvetter2212
    @gordonvetter2212 2 роки тому

    Moin! Min5:50 : kann ich den Investitionsabzugsbetrag für 2022 angeben, wenn die Investition in 2022 schon angezahlt bzw bezahlt? Dez.21 planung und anzahlung- baubeginn 01/22- fertigstellung 02/22. allerdings ist der fragebogen zur steuerl.Festst. Erst gestern raus und Firmengruendung zu 20.2.22 angegeben… Danke

  • @frankwitten7881
    @frankwitten7881 2 роки тому

    Ich mache die KUR. Muss ich da in D23 mit 0 arbeiten? Eigentlich brauche ich ja keine Umsatzsteuer bei KUR entrichten, richtig? Oder gilt die Tabelle bei KUR so nicht?

  • @joemohle5293
    @joemohle5293 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke, sehr gut erläutert, vielen Dank! Wir haben in 2021 eine 9,86 kWp-Anlage mit Speicher in Niedersachsen in Betrieb genommen. Die Schlussrechnung haben wir bislang nicht bezahlt (ca. 10% der Gesamtsumme) und auch noch nicht den bewilligten Zuschuss für den Batteriespeicher (40% der Anschaffungskosten Förderprogramm Niedersachsen) erhalten. Diesen wollen wir als Minderung der Anschaffungskosten behandeln. Wie ermitteln wir für 2021 die Basis für die AfA da wir ja Einnahme-Überschussrechnung machen aber zwei entscheidende Geldflüsse nicht erfolgt sind?

  • @alfredkern4846
    @alfredkern4846 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die Informationen. Ich habe noch eine Frage wie sieht es aus bei einer Anlage unter 10 KW mit 0 Einspeisung. Der gesamte Strom wird selbst verbraucht.
    Die Anlage wurde in 2021 installiert. Muss ich da steuerlich was beachten?

  • @PGlex998
    @PGlex998 2 роки тому +2

    Hallo Herr Mücke,
    erstmals vielen Dank für den tollen Inhalt inkl. Excel Vorlage.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn es vielleicht auch einmal eine schlanke Version für reine Private - Anlagenbetreiber geben würde.
    (Also keinerlei weitere/andere Unternehmertätigkeit - einzig eine PV Anlage in der Regelbesteuerung auf dem Eigenheim-Dach)
    Ist nachfolgende Ansicht bzgl. möglichen Einnahmen-/ Ausgaben Quellen für eine PV Anlage auf dem Eigenheim-Dach korrekt?
    Einnahme-Quellen:
    Einspeisevergütung
    Selbstverbrauch
    Zuschüsse vom Staat (Förderprogramme)
    Kosten-Quellen:
    Anschaffung
    Wartungen
    Versicherungen
    Zinskosten Kredit
    Wir haben seit 08/21 eine 11,4 kWp Anlage auf dem Dach.
    Es gab entsprechend bislang nur 2 Umsatzsteuervoranmeldungen (Q3 + Q4)
    Fragen:
    - Wie geht man mit einem später erhaltenen Zuschuss (Förderbetrag) um, wenn man schon die Vorsteuer via Umsatzsteuervoranmeldung von der Ursprungsrechnung erhalten hat?
    (Ist es korrekt, von den Förderbeiträgen später einfach 19% USt abzuführen und der Förderbetrag wirkt sich Kaufpreis schmälernd aus?)
    - Ist eine Umsatzsteuerjahreserklärung einfach nur die Zusammenfassung der getätigten einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen?
    (Wenn man die USt-Voranmeldungen immer 100% korrekt und vollständig für ein vergangenes Quartal abgibt - kann die Umsatzsteuerjahreserklärung nur die Zusammenfassung sein - Bis auf eine geringe Korrektur in der Einspeisevergütung - da nachträglich per Jahresabrechnung auf die genaue Jahreseinspeisung angepasst wird - man aber bis dahin monatliche Abschläge erhält.)
    - Bzgl. Eigenverbrauch: Kann man als Strompreisbasis für die Einkommenssteuer den eigenen Einspeisevergütungssatz nehmen? (08/21 >10kWp = 7,15 Cent)
    (In der USt Betrachtung setzt man ja den Selbstverbrauch mit dem Strompreis vom aktuellen Strompreisanbieter an)
    - Wie ist der genaue Weg um aus der Regelbesteuerung nach 5 Jahren in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln? (Unsere Anlage war am 24.08.2021 in Betrieb gegangen)
    - Verschwinden mit dem Wechsel in die Kleinunternehmerregelung alle Pflichten gegenüber dem Finanzamt (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Voranmeldungen, Jahreserklärungen). Man verliert also auch die Steuernummer die man in der Zeit der Regelbesteuerung verwendet hat? Oder bleiben mit der PV auf dem Dach irgendwelche besonderen Pflichten?
    Vielen Dank und Gruß
    PS: Sorry für den doch viel zu groß gewordenen Beitrag.

    • @nicolhempel3766
      @nicolhempel3766 2 роки тому

      Brauche ich die Steuernummer etwa in der Kleinunternehmerreglung gar nicht? Gute Frage an Herrn Mücke! Danke an meinen Vorschreiber 😉

  • @CatGerlach
    @CatGerlach 2 роки тому

    Könnten Sie auf den Fehler (Ehegatten bestellen Anlage, Einspeisevertrag falsch abgeschlossen) etwas präzisieren? Hätte der Einspeisevertrag in ihrem Beispiel mit beiden Ehepartnern abgeschlossen werden müssen? Was ist, wenn nur einer der Ehegatten die Anlage bestellt hat, sie aber von beiden bezahlt und der Einspeisevertrag für beide eingerichtet wurde? Ein kurzes Erläuterungsvideo für diese spezielle Falle wäre toll, denn das ist sicherlich vielen Neulingen (wie mir) gar nicht bewusst.

  • @mebymyself77
    @mebymyself77 2 роки тому

    Wie sieht das mit dem Vosteuerabzug as, wenn der Mann bereits 2 Jahre Kleinunternehmer ist und die Ehefrau (Arbeitsnehmerin) die PV Anlage kauft und sich für die Regelbesteuerung entscheidet. Ist die Ehefrau dann zum Vorsteuerabzug der PV-Kosten berechtigt? Gruß und weitrer so...

  • @losc5031
    @losc5031 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke,
    kurze Frage, ich habe 9,9 KWp installiert und vermiete zeitweise eine voll möblierte Einliegerwohnung. Die Miete beinhaltet alle Nebenkosten. Kann ich in diesem Fall die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen?

  • @kirstenfranzke5743
    @kirstenfranzke5743 2 роки тому

    Hallo, habe ich das richtig verstanden: Ich kann mir die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer wieder holen und muss dann auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten.
    Heißt ich muss eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
    Kann ich jetzt trotzdem für die Einkommenssteuer die Vereinfachungsregelung nutzen? Oder geht das nicht, wenn ich mich bei der Umsatzsteuer als Steuerzahler entschieden habe?
    Wenn ich den Investitionsabzugsbetrag nutzen möchte - kann ich also nicht von der Vereinfachungsregelung Gebrauch machen?
    Danke für die Antwort

  • @torstenwolf3921
    @torstenwolf3921 2 роки тому

    Hallo, gibt es auch eine Tabelle für das Erstinbetriebnahmejahr?

  • @dagmarmargeit6365
    @dagmarmargeit6365 Рік тому

    Sehr geehrter Herr Mücke, vielen Dank für dieses sehr gute Video mit sehr guten Hinweisen. Ich hätte noch eine Frage: Wir haben einen Batteriespeicher nach dem Wechselrichter, die Kosten für den Batteriespeicher dürfen wir nicht mit angeben? Ist das richtig? Mit freundlichen Grüßen DM

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Рік тому

      Guten Tag, ja richtig, wenn Sie vom Jahr 2021 sprechen. In 2022 sind die Einnahmen/Entnahmen "begünstigter Anlagen" steuerfrei; die Ausgaben sind dann nicht abzugsfähig. StB Stefan Mücke

  • @jan-frederiktiemann3476
    @jan-frederiktiemann3476 2 роки тому

    Hallo und vielen Dank für das Video.
    Ich habe eine Frage zur IAB: Kann ich bei Inbetriebnahme 2021 und Zahlung 2022 die IAB noch für 2021 geltend machen?
    Vielen Dank im Voraus!

  • @romanrempel2823
    @romanrempel2823 Рік тому

    Hätte jetzt ein Video erwartet wie und wo genau man was in die Anlage einträgt. Und zwar anschaulich. Davon habe ich nichts gesehen.

  • @viktorhensel4511
    @viktorhensel4511 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke, wie ist es mit der Steuererklärung wenn man sie mietet?

  • @dominik4503
    @dominik4503 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für das Video.
    Ich habe noch zwei,drei Fragen die Sie mir vielleicht beantworten können.
    Meine 8,6kwp PV Anlage wurde im Dezember 21 gebaut und in Rechnung gestellt. Die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgte zum 03.01.22.
    Einkommenssteuer: Ich wollte eigentlich > 10kwp bauen, der Erbauer sah das aber mit den verwendeten Komponenten und Dachflächen nicht als möglich an. Daher möchte ich nun zeitnah die Anlage erweitern. Kann ich dadurch der Liebhaberei entgehen, wenn ich das in den nächsten Monaten erweitern lasse um die 10 kwp Grenze zu durchbrechen? Oder zählt das beim FA dann immer als Einzelanlage?
    Umsatzsteuer und Frist für Wechsel in die KUR: Den Vorsteuerabzug habe ich für Q4 21 bereits beantragt. Kann ich nun zum 1.1.26 oder erst zum 1.1.27 in die KUR wechseln, da die Anlage jetzt noch immer nicht in Betrieb ist? Durch die geplante Erweiterung werde ich aber ohnehin die Frist neu anlaufen lassen, richtig? Vielen Dank vorab.

  • @Vaugeh
    @Vaugeh 2 роки тому

    auch von mir vielen Dank für diese ausführliche und anschauliche Behandlung des Themas.
    Ich habe eine Frage zum Investitionsabzug. Meine PV-Anlage wurde teilweise schon in 2021 installiert und bezahlt, nahm ihren Betrieb (Einspeisung) aber erst im Januar 2022 auf. Ist der Stichtag der Unsatzsteuervoranmeldung der 31.7.2022 oder erst der 31.7.2023?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Für die Zuordnung zum Vorsteuerabzug kommt es auf den Leistungsbezugs an. Die Zuordnungsentscheidung ist daher bis 31.7.2022 zu erklären. Ich empfehle jetzt schon den Vorsteuerabzug über die Voranmeldung geltend zu machen. StB Stefan Mücke

  • @eco3058
    @eco3058 2 роки тому +1

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für diesen hervorragenden Beitrag zur PV Steuerthematik.👍
    Ich habe noch eine Frage zu den Investitionskosten. Bei Inanspruchnahme der Sonderabschreibung wird doch die AFA der Folgejahre um den entsprechenden Betrag verringert. In ihrem Beispiel wurde die Sonderabschreibung genutzt, für die Berechnung der jährlichen Abschreibung jedoch weiterhin die Anschaffungskosten von 48T€ verwendet. Durch die Sonderabschreibung müsste sich doch eigentlich der Bemessungswert ändern. Also ähnlich der Degressiven Abschreibung.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому +1

      Guten Abend. Danke für Ihren Kommentar. Die lineare AfA ändert sich erst nach Ablauf des Begünstigungszeitraums von 5 Jahren. Unsere Anlage wurde erst in 2019 angeschafft, so dass in 2021 die lineare AfA von den Anschaffungskosten zu bemessen ist. StB Stefan Mücke

    • @vruser8430
      @vruser8430 2 роки тому

      @@SteuerberaterMuecke Vielen Dank Hr. Mücke, dass wäre auch genau meine Frage gewesen.. also AfA + Sonder AfA von den Anschaffungskosten in den ersten 5 Jahren.. Danach neue Restwertbildung.. Eine Frage zur SonderAfA: Kann die jeder PV-Besitzer in der Regelbesteuerung nutzen, oder nur unter betimmten Umständen wie zB Gewerbebetriebe. Bin PV-Besitzer, in der Regelbesteuerung und erziele Einkünfte nur aus der Einspeisung und durch nichtselbstständige Arbeit als Angestellter. Besten Dank für eine Antwort und ich hoffe Ihre Excel zu erhalten... Grüße 🙂

  • @hudadnamini8846
    @hudadnamini8846 2 роки тому

    Hallo, hat die Neuregelung 2023 eine Auswirkungen auf die Investitionsabzugsbetrag?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Guten Tag, danke für Ihren Kommentar. Ich möchte auch Sie einladen, unser Video am nächsten Sonntag (23.8.) anzusehen. StB Stefan Mücke

  • @utas.6148
    @utas.6148 2 роки тому

    Vilen Dank Herr Mücke.
    Leider habe ich noch ein Problem bei der EÜR . Ich bekomme die Fehlermeldung, dass bei Punkt 7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG - eine Eintragung erforderlich ist? Können Sie dazu etwas sagen? Herzlichen Dank!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому +1

      Guten Tag, bitte tragen Sie jeweils 0 Euro ein. Die Abfrage betrifft nur einen besonderen hier nicht relevanten Schuldzinsenabzug. StB Stefan Mücke

    • @utas.6148
      @utas.6148 2 роки тому

      @@SteuerberaterMuecke Wow! Vielen Dank für die umgehende Antwort... schönen Feiertag!!

  • @dieterwegner1912
    @dieterwegner1912 2 роки тому

    Meine Fragen: ich habe 2021 eine zweite PV-Anlage als Erweiterung der Altanlage aus 2011 angeschafft; kann ich die Einnahmen/
    Ausgaben der zwei Anlagen in der Abrechnung zusammenfassen ? Wie ist der in der PV-Anlage 2021 integrierte Speicher Beschaffungskosten rd. 10.000 €) steuerrechtlich zu berücksichtigen (er dient ja vor allem zur Erhöhung der Nutzung des Anteils an privat genutztem Strom aus der Anlage). Vielen Dank im Voraus

  • @myrazem5769
    @myrazem5769 2 роки тому

    Hallo, vielen Dank für ausführliche Erklärungen. Soweit alles verstanden bis auf eine Sache. Wenn ich nach Anschaffung einer PV Anlage in erste Steuererklärung 20% Sonder AfA abschreiben kann, wie kann ich verstehen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50% des Anschaffungskosten? Kann ich beide geltend machen? Ich möchte eine PV Anlage in 2022 anschaffen. Der Investitionsabzugsbetrag 50% kann ich schon im Einkommensteuer 2021 geltend machen und im Einkommensteuer 2022 darf ich 20% Sonder AfA von üblichen 50% abschreiben? Habe ich das gut verstanden? Und zweite Frage: wenn ich Investitionsabzugsbetrag in Steuererklärung geltend mache, dann darf ich schon nicht mehr Antrag auf Liebhaberei stellen, richtig? Vielen Dank und lg

  • @martinschroeder8440
    @martinschroeder8440 2 роки тому

    Sehr geehrter Herr Mücke,
    leider bin ich erst jetzt auf ihr sehr interesantes Video. Da ich an der exceldatei interessiert bin habe ich auch gleich an die von Ihnen genannte E-Maiadresse geschrieben. In der Rückantwort waren zwar auch interassnate Dateien abrufbar aber nicht die von Ihnen vorgestellte Excel-Datei zur Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärung. Verbirgt sich die Datei hinter dem Link "DIY Tool/Exceldatei"? Dieser Link zu einem kostenpflichtigen Dokument lief ins Leere (Produkt existeiert nicht mehr).
    Wie komme ich an die Datei?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Guten Tag, Herr Schröder, die Exceldatei DIY betrifft ein anderes Video und ein anderes Tool. Damit können Sie durch Eingabe von Einzelwerten Ihre Einkünfte und Umsätze automatisch berechnen lassen. Das von Ihnen gewünschte Tool ist wie im Video genannt kostenfrei verfügbar. Leider war es aber schon aus der Mail, die Sie erhalten hatten entfernt. Bitte senden Sie einfach nochmals eine Mail an pva2021@muecke.de. Sie erhalten dann jetzt eine erweiterte Mail. Danke für Ihren Hinweis. StB Stefan Mücke

  • @rudolfbuchholz8765
    @rudolfbuchholz8765 Рік тому

    Hallo, sehr verständliches Video 👍
    Frage: habe meine PV-Anlage 2021 bezahlt, die Vorsteuer der Anlage am 14.01.2022 erstattet bekommen. Heißt das, dass ich diesen Betrag erst in der EÜR 2022 angeben kann/muss?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Рік тому

      Guten Tag, Sie gehören zum Glückspilzen. Vorsteuer bei Zahlung Betriebsausgabe. Erstattung in 2023 Betriebseinnahme, aber steuerfrei 😊. StB Stefan Mücke

  • @martinmohle5177
    @martinmohle5177 2 роки тому

    Das imponiert! Besten Dank!
    Ich beabsichtige eine PVA in 2022 zu kaufen und bin freiberuflich tätig. Kann ich dann tatsächlich einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50% der Investitionssumme inkl. USt. in meiner Steuererklärung für 2021 beantragen? - Das klingt zu schön um wahr zu sein!

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Guten Tag, Herr Möhle, der Investitionsabzugsbetrag ist möglich! Auswirkungen auf die Umsatzsteuer bestehen aber nicht; der IAB ist eine einkommensteuerrechtliche Förderung. StB Stefan Mücke

  • @danielzadrus4494
    @danielzadrus4494 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke, meinen Daumen und Abo habe ich gerne da gelassen. Akzeptieren die Finanzämter eine Unentgeltliche Wertabgabe von Pauschal 20ct/kWh trotz Strompreisen jenseits von 40ct?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому

      Guten Tag, bislang gibt es noch keine flächendeckende anderen Erkenntnisse. Gerne hören wir von Ihren Erfahrungen zu diesem Thema. Persönlich erwarte ich dass eine Anpassung in Zukunft erfolgen wird. StB Stefan Mücke

  • @chrisbauer2965
    @chrisbauer2965 2 роки тому

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum Investionsabzug: Ich habe 2021 eine PV Anlage bestellt im September 21, diese wurde am 03.12.2021 geliefert und Installiert, das Inbetriebnahmedatum ist somit der 3.12.21. Da aber noch nicht alles zu 100 passt, habe ich stand heute noch keine Rechnung. Was ist nun für den Investitionsabzug für eine Steuererklärung in 2021 maßgeblich. Das Auftragsdatum (September 2021), das Inbetriebnahmedatum(3.12.2021) oder das Rechnungsdatum (2022)??

  • @xchrom1
    @xchrom1 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke, auch auf die Gefahr, dass Sie das noch solanger Zeit nicht mehr lesen werden. Ich habe noch eine Frage zu den Ansatz der Herstellungskosten für den Strom, wenn ich die Degressive Abschreibung nutze. Muss ich hier den Wert der Degresiven Abschreibung ansetzen oder wird hier mit 5% über 20 Jahre gerechnet. Bei ersten Fall wären die Eigenkosten im Jahr 1 extrem hoch und am Ende extrem niedrig.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  2 роки тому +1

      Guten Abend. ME sind die tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen. Das führt in der Tat dazu, dass die anteiligen Aufwendungen am Anfang höher sind und später durch die Degression niedriger. Nur eine Sonder AfA bleibt unberücksichtigt; die AfA ist fiktiv ohne Sonder AfA zu berücksichtigen. StB Stefan Mücke

  • @Combo-hr4fc
    @Combo-hr4fc 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke. Super Video! Ich gerade erst den Fragenbogen/Erfassungsbogen vom FA für meine PV Anlage zurückgesendet und denke auch alles richtig ausgefüllt zu haben (Optierung zur Regelbesteuerung etc.). Werden die sich jetzt melden und nach der Rechnung der PV fragen um mir die Mwst. zu erstatten oder muss ich selber aktiv hier werden?

  • @pfaelzer_on_tour
    @pfaelzer_on_tour 2 роки тому

    Hallo Herr Mücke, wie immer ein toll erklärtes Video.
    Eine Verständnisfrage habe ich aber noch. Meine Anlage geht erst 2022 im Februar ans Netz. Wenn ich bei der Steuererklärung für 2022 die 20% Sonder-AfA anwende im ersten Jahr, werden dann in den Folgejahren 5% angewendet, solange bis die Anlage abgeschrieben ist. Also nicht 20 Jahre, sondern durch die Sonder-AfA einige Jahre weniger. Ist das korrekt?
    Und wie hier schon jemand anders gefragt, wie teilt man dem FA mit, dass man im ersten Jahr die 20% Sonder-AfA anwenden möchte?
    Vielen Dank und ich bin gespannt auf das angekündigte FAQ-Video zu den hier gestellten Fragen.
    MfG Frank

  • @mauricewendorff9684
    @mauricewendorff9684 2 роки тому

    Super video herr Mücke !!!Also funktioniert der investitionsabzugbetrag nur wenn ich auf die liebhaberei verzichte? Und kann ich die 50 % Investitionsabzugbetrag und die sonderabschreibung 20 % in einen Nutzen in der Steuererklärung 2021 ?? Darf ich den speicher dann miteinrechnen ?

  • @dieterwegner1912
    @dieterwegner1912 2 роки тому

    Vielen Dank für Ihr informatives Video!

  • @silvioh.4041
    @silvioh.4041 2 роки тому

    Kann man allgemein sagen in Bezug auf den Geldbeutel: 30 kWp investieren als Unternehmen wie GBR, GmbH etc?