Nuja, wenn dir z.B. eine Service-Firma deines "Vertrauens" Leistungs-Posten in Rechnung stellt, die sie gar nich erbracht haben, ist das auch anders als anständig. Selbstverständlich haben wir versucht den Kontakt zum Service herzustellen. Dieser hatte jedoch partout nicht reagiert und auch nie unsere Bitte nach Rückruf erfüllt. Wir prüfen gerade, ob wir über die Möglichkeiten des Widerrufs belehrt wurden und evtl. doch noch unser Geld zurückbekommen.
@@epultimast Allerdings ist das auch ein komplett anderes Thema... Denn hier geht es ja um tatsächlich und auch sachgerecht erbrachte Leistungen und genau NICHT um NICHT erbrachte Leistungen... 😉
Ich finde das Sehr gut, dieses Gesetz gibt es schon lange, ich komme aus dem Vertragswesen. Der Verbraucher Schutz wird endlich mal umgesetzt. Es gibt auch Fälle in denen es Sinnvoll ist, und dieses Gesetzt sollte immer umgesetzt werden.
Damit wird der Mittelstand weiterhin kaputtgemacht. Es ist nur zu hoffen, dass die Menschen es nicht ausnutzen, sondern die erbrachte Leistung zu schätzen wissen. Ich danke dir für diesen Beitrag🙏
ja - ganz bewusst! Und ja - ich hoffe, die Menschen erkennen, dass sie sich langfristig selbst ans Messer liefern! Denn ohne Mittelstand stirbt unser Land!
Die EU-Richter gehören verklagt. Wenn der besagte Handwerksbetrieb seine Arbeit ordentlich erledigt hat, soll er auch dafür entlohnt werden. Die unsägliche Raffinesse des Hauseigentümers ist kaum zu ertragen.
stimme dir voll und ganz zu. anders wäre es bei den so genannten haustürgeschäften wie zb internet-, energie- und handyverträgen. denn gerade bei diesen lügenbolden sollte es wirklich zum tragen kommen, wenn diese keine widerrufsbelehrung dabei haben,
@@daemon18111 Schau dir mal den Fall genauer an! Die Darstellung ist im Beitrag unsauber. Der Kunde war nicht zufrieden mit der Ausführung und hat deswegen nicht gezahlt, der Handwerker wollte nicht (kostenlos) nachbessern und so wurde ein Anwalt betraut der im Endeffekt dieses Schlupfloch mit Wiederrufsbelehrung gefunden hat.
Ich finds eigentlich unfassbar! Da wird eine Leistung vollständig entgegen genommen und dann dem Leistenden die Zunge rausgestreckt. Irgendwie werden wir unsere Wirtschaft schon kaputt kriegen🤦🏼♂️🤦🏻♀️
Noch irgendwelche Fragen, warum bei so viel Bürokratie Handwerker nicht mehr zu Kleinaufträgen fahren oder sich diese eben entsprechend bezahlen lassen, damit auch der immer größer werdende Mehraufwand bezahlt werden kann? Das ist ja leider nicht der einzige Strick, den Handwerksbetriebe mit immer umfangreicheren Absicherungsmaßnahmen verhindern müssen. Für viele Aufträge dauert die Angebotserstellung und Nachbearbeitung (Buchhaltung) inzwischen länger als die eigentliche Auftragsausführung. Vielleicht verstehen die Kunden nun mal so langsam, dass der StundenVERRECHNUNGSSATZ für die vor Ort erbrachten Leistungen nicht der StundenLOHN des Handwerkers ist.
Diese Entscheidung ist schon ein Hammer, aber da müssen die Betroffenen Betriebe, Selbstständigen etc. nun in entsprechenden Situationen einfach daran denken, sich den Erhalt der Widerrufsbelehrung schriftlich bestätigen zu lassen. Wieder mehr Bürokratie...
Vielen Verbrauchern, die soetwas befürworten ist einfach nicht klar. Das die denn Bürokratischen Aufwand am ende bezahlen müssen. Diese beschweren sich dann warum der Stundenlohn über 100eur liegt.😢
@@malermeistereugenschroderes heißt schon für klein Aufträge, wie Abdichtung an lüftungsrohre kommen schon keine Handwerke, weil der Auftrag für sie zu gering sei. Übrigens alle Internetfirmen, wo man was bestellt schicken meisten mit der Rechnung eine widderrufbelehrung mit. Übrigens heißt doch wenn der Kunde im Internet das dargestellte angbot bestellt, muss die Firma diese noch bestätigen, das sie diese Bestellung auch annehme. Erst dann ist der Vertrag abgeschlossen. Jetzt könnte man streiten, ob der Vertrag im Geschäftshaus der Internetfirmen beschlossen wurde oder nicht. Den der Kunde war ja nicht physisch dort vor Ort. Und wenn die Firmen nachweislich darstellen konnte, das sie eine widerrufsbelehrung zugeschickt hat. Das eine Privatperson, den Erhalt der wiederrufsbelehrung bestätigen muss, war bis jetzt eigentlich nie der Fall.
@@edwinschnipsel7421ist klar! Und wenn demnächst ein Gesetz erlassen wird, das du nur noch einmal am Tag pinkeln darfst-festgehalten per Video-dann hältst du dich natürlich daran. 🤔🙄
Am Ende leidet der Endverbraucher und kleine Betriebe ... -Für kleine Betriebe wird der Papierkrieg zu groß. -Für Endverbraucher... Sie müssen bei größeren Firmen kaufen. Es ist unfassbar . Ich wünsche allen Kleinbetreiben viel Erfolg im täglichen Betriebsablauf... Die Endverbraucher brauchen Eure Dienste
Der Sachverhalt war anders als dargestellt. Es gab wohl Mängel/Probleme der Kunde war nicht zufrieden mit der Leistung und der Handwerker wollte nicht (kostenlos) nachbessern. Das Schlupfloch hat nen Anwalt dann gefunden und als Begründung benutzt. Ist bei Autokauf-, finanzierungs- und Leasingverträgen aber genau so abgelaufen. Falsche Widerrufsbelehrung und schon konnte widerrufen werden ohne Chance auf Entschädigung für die Nutzung / Verschleiß und Wertverlust des Fahrzeuges.
Klar ist das widersinnig, aber bei Verträgen worauf etwas nicht hingewiesen wurde, sind später ja auch entsprechend rechtlich geändert worden. Ist das eine Dienstleistung, die nicht sofort erbracht werden kann/muss, dann haben wir als Kunde genug Zeit uns zu überlegen, ob wir die wirklich haben wollen.
Solche Typen die nicht zahlen wollen, sollten sofort auf eine internationale Warnliste für Dienstleiter gesetzt werden, dass sie nie wieder irgendwelche Leistungen in Anspruch nehmen können. Und diesen Richtern sollte man das Gehalt streichen.
Auch wenn das juristisch wohl einwandfrei ist so zu handeln, wird der eine oder andere dies wohl Gnadenlos ausnutzen und Dank immer verrückt werdener Bürokratie Recht bekommen. Wo ist die gute alte Zeit hin, als ein Handschlag noch etwas galt.
Ich kenne den Fall schon von einem anderen Video. Es ist ein bisschen unklar, was da genau vor gegangen ist. Jedenfalls bringt das Ganze bestimmt einige Leute auf dumme Gedanken. Ich kenne das von meinem Neffen, der musste aufgeben weil er Kunden hatte, denen vom Bankberater bei der Finanzierung geraten wurde, die Baukosten durch Nichtbezahlen von Handwerkerrechnungen zu drücken. Ihm wurde es zu viel, ständig klagen zu müssen um an sein Geld zu kommen.
@@heiligesblechel Es geht hauptsächlich um die erledigten Aufträge. Aber bei Handwerksarbeiten gibt es meist Abschlagszahlungen. Der Kunde zahlt vorab nur, wenn er ein wirkliches Interesse an der Erledigung des Auftrags hat. Das nachträglich aufzudröseln, könnte als Vorsatz ausgelegt werden. Auch wird in den Österreichischen grenznahen Bereichen sowie in weiten teilen Niederbayerns bei solchen Unklarheiten sofort Anzeige bei der Polizei erstattet.
Das wird dazu führen, daß Handwerkerleistungen im Voraus zu bezahlen sind und Verträge nur noch im Handwerkergeschäft abgeschlossen werden. Das ist toll, weil Handwerker ohnehin schon kaum zu bekommen sind, gerade im ländlichen Raum.
Nein, jeder Unternehmer wird eine Widerrufsbelehrung dabei haben und wenn etwas sofort gemacht werden muss, gibt es eben eine Verzichtserklärung, die unterschrieben werden will, wenn man es sofort gemacht haben will, wenn solch eine Dienstleistung erbracht werden kann.
Wenn das so war, wie im Video beschrieben, dass der Auftraggeber einfach nicht zahlen wollte - dann macht das die kleinen Handwerker kaputt. Sollte der Sachverhalt so gewesen sein, dass die Ausführung unkorrekt war und es einfach nicht kostenlos nachgebessert werden wollte, dann ist es tatsächlich gut, dass dies gemacht werden muss. Viele urteilen hier- wahrscheinlich ohne den genauen Hintergrund zu kennen
Das rechtfertig m.E. aber nicht das behalten der kompletten Elektroinstallation. Wie so oft müssten dann entsprechend des Gesamtauftrages die strittigen Positionen herausgerechnet werden. Oder wenn komplett vom Vertrag zurückgetreten werden muss, zumindest den Rückbau. Hierbei ist dann vom Handwerksbetrieb die Sache in die entsprechende „Urform“ zu bringen. Ob es günstiger ist, sei mal dahingestellt. Der Handwerker würde aber zumindest die Option haben, die verbaute Elektrotechnik wieder zu erhalten.
@@xy5937 Mit der Zahlung des ersten Abschlags vor Baubeginn signalisiert der Kunde ein eindeutiges Interesse an der kompletten Dienstleistung / Werkvertrag.
Das Urteil ist eine Frechheit für die kleinen Firmen. Dabei ist es eine verwerfliche Aktion des Hauseigentümers gewesen. Einfach unfassbar sowas, hoffe auch das keiner nun zu den ganzen kleinen Firmen rennt und diese ruiniert.
So ganz wie dort dargestellt war der Fall aber nicht. Es gab vorher ein paar Ungereimtheiten und Problemstellungen die der Handwerksbetrieb nicht ändern wollte. Erst dann hat der Rechtsanwalt des Auftragnehmers nach einer Möglichkeit gesucht aus dem Vertrag herauszukommen. Da ist aufgefallen, dass der Handwerker versäumt hatte eine Widerrufsbelehrung unterschreiben zu lassen.
Danke das ist ein ganz anderer Sachverhalt. Im Beitrag kommt es so rüber das der Kunde einfach nur noch zahlen wollte bzw. sogar mit Vorsatz die Auftrag erteilte und das ist dann nicht in Ordnung und könnte in die Betrugsstraftat gehen, da der Kunde nie vorhatte zu bezahlen.
Wenn es in dem Fall gut war, dass der Rechtsanwalt den Formfehler gefunden hat, so kann dieser rechtliche Kniff nun trotzdem auch für nicht angemessene Fälle misbraucht werden.
Anständige Kunden wissen einen Handwerker zu schätzen, mit oder ohne Widerrufsbelehrung. Erst nach denken und dann zum Gericht laufen. Besser wäre es.😂😂😂 Gott mit uns.
Das machst Du dreimal, dann darfst Du die polnische Firma beauftragen, die dann in 1,5 Jahren mal mit 400 Euro Anfahrtskosten vorbei kommt. Das macht nämlich lokal schnell die Runde, und dann darf Mister Geiz seine Elektroinstallation, Toilettenreparatur oder Wandmalerarbeiten zukünftig alleine durchführen.
Aus psychischer Sicht macht es noch ein wenig mehr mit einem Volk! > Und genau das ist beabsicht, einschließlich den Klein- und Mittelstand zu ruinieren + manches mag ein Rattenschwanz für betreffende Familie haben ...!
Ich bin seit 20 Jahren selbstständiger Handwerker. Aufgrund der Politik und der daraus resultierenden abwärts gehen Zukunft, werde ich jetzt wegen dem in diesem Beitrag erzählten Widerrufsrecht, den Betrieb schließen. Ich zahl mich schon tot an Steuern, jetzt ist das Faß übergelaufen. Deutschland kann mich jetzt mal wirklich!!!! Chiao
Habe ich es richtig verstanden, sollte ich jetzt kurzfristig einen Handwerker benötigen und er mir zusagt den Schaden z.B. an meiner Heizung zu beheben, bringt er mir eine Auftragsbestätigung inklusive einer Widerrufsbelehrung vorbei und kommt nach 14 Tage zur Behebung des Schaden, um so dem Urteil genüge zu tun. So werden die Fristen gewahrt und die Heizung bleib 14 Tage außer Betrieb. 😉
Wie kann man nur so ein Gesetz erlassen? Die haben doch den Arsch offen. Bin gerade froh, dass ich kein Gewerbetreibender bin. RIP an alle Unternehmer, die daran zerbrechen.
@@heiligesblechel Der Handwerker wird Privatpersonen, die er nicht kennt, noch genauer durchleuchten. Bonität und negative Kommentare über den Menschen. Und er wird den Auftrag ablehnen. Punkt aus. Ihr könnt dann einige der vielen neuen Fachkräfte verpflichten.
Das heißt also, IMMER eine Widerrufsbelehrung unterschreiben lassen. Und wenn die Arbeiten VOR dem Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist beginnen, muss dann da sinngemäß etwas drin stehen wie (ich bin auch kein Jurist, die können das sicherlich besser formulieren) "Die Widerrufsfrist endet mit dem beginn der Arbeiten, wenn diese vor Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist beginnen."
Korrekt das ist ja auch normal nur das diese Regelung auch 1zu1 auf Handwerksleistungen inkl. Material zurückzuführen ist finde ich nicht OK. Aber gut, dann gibt es eben keine mündlichen Verträge mehr und gut, haben ja nicht genug Bürokratie in Deutschland.
@@Wildcard71 Ja da bereits individuelle Leistungen erbracht werden. Du hast trotzdem Widerrufsrecht solange du nicht unterschreibst das du darauf verzichtest. Es wurde zwar auch schon konstruiert das das ein Fix definiertes Leistungsdatum z.B. in 15 Tagen muss Arbeit XYZ abgeschlossen sein (sonst Vertragsstrafe). Wenn die Tätigkeit jetzt aber eindeutig länger als einen Tag dauert (z.B. neue Stromverkabelung in einer ganzen Wohnung verlegen) ist je nach Fall ein automatischer Verzicht auf das Widerrufsrecht ohne eigenen "Verzicht" möglich. Ist aber sehr konstruiert.
@@chriss.2634 Klar ist das mehr Bürokratie, aber was ist denn so schlimm daran, ein paar mehr Seiten an Papier dabei zu haben!? In der Regel sollte jede Firma den Text des Widerrufs als Text-Datei auf dem PC haben, zusätzlich muss er halt zwei Seiten hinzufügen, eine für den Kunden und eine für das Unternehmen, wo beide unterschreiben müssen. Hat der Kunde das unterschrieben, geht auch schon das 14-tägige Widerrufsrecht los oder ab einem bestimmten Datum. Sollte es nicht möglich sein, weil es sofort gemacht werden muss, dann gibt es auch eine entsprechende Verzichtserklärung.
Fragwürdig das hier die höhere Instanz so urteilt. Der Auftraggeber hat den Auftrag ausgegeben und hat die arbeiten zugelassen und am Ende fällt ihm sowas ein? 🤦♂️
Sachverhalt war anders als im Beitrag. Der Kunde war unzufrieden, der Handwerker wollte nicht (kostenlos) nachbessern, ein Anwalt wurde einschaltet und hat nach gescheiterter Schlichtung dieses Schlupfloch gefunden. Meine Meinung: Der Kunde soll mindestens das Material und die Arbeit die nicht zu beanstanden hat bezahlen bzw. jemanden Beauftragen der die Fehler korrigiert und dessen Kosten von der Rechnung abziehen.
Moin, wir haben mal mit einem Anwalt dadrüber gesprochen. Bei uns kommen die Kunden 2-3 mal ins Studio und erhalten oft den Auftrag per Mail, dieser wird dann unterschrieben und dann per Mail zurück an uns. Hier gilt die Regelung wohl nicht, da der Kunde vorher die Möglichkeiten hatte Beratung und auch Aufklärung zu erhalten. Werde aber zur Sicherheit nun auch entsprechende Texte in den Auftrag nehmen. Tolles Video ✌️
BTC / ETH ist die Zukunft von Crypto und die Fragen, die sich die meisten Händler jetzt stellen, sind: Ist dies der richtige Zeitpunkt, um zu investieren? Bevor ich zu dem Schluss springe, denke ich, dass Sie sich zuerst die Dinge ansehen sollten
Ich investiere auch mit Frau Shana Heckel, sie erhebt eine Provision von 20% auf den Gewinn, der nach jeder Handelssitzung erzielt wird, was fair im Vergleich zu den Anstrengungen ist, die sie unternimmt, um riesige Gewinne zu erzielen.
Dies ist nicht das erste Mal, dass ich von Frau Shana Heckel und ihren Heldentaten in der Handelswelt höre, aber ich habe keine Ahnung, wie ich sie erreichen kann.
Als zum ersten Mal begann ich mit Frau Shana Heckel zu handeln, schätze ich persönlich ihren geradlinigen und einfachen Ansatz bei der Ausbildung von Händlern. Mein Portfolio ist innerhalb weniger Wochen nach dem Handel mit ihr mehr gewachsen.
Spannend, Danke.. Gilt das auch für die Verlängerung von Miet- und Wartungsverträgen bzw. Software as a Service? Also es besteht ein Vertrag mit Hinweis auf automatische Verlängerung bis 30.06.23 und ab 01.07.23 würde die neue Vertragsfrist für 12 Monate laufen.
Also, ich weiß nicht, ob es nicht auch dasselbe ist, wie bei den Abos, wo nach der Mindestvertragslaufzeit, monatlich gekündigt werden kann, denn bei Telekom-Verträgen und Zeitschriften-Abos läuft das ja so inzwischen.
Wir im Kosmetikbereich erbringen ja auch Dienstleistungen am Kunden selbst mit Einverständniserklärungen. Bisher war "Geld-Zurück" ausgeschlossen. Ist das nun auch in diesem Bereich geändert?? 😵💫
Wie im Video erwähnt ist es wichtig, dass diese Angebote per E-mail,Telefon eingeholt werden müssen. Wenn du eine Dienstleistungen anbietest z.B in deinem Laden dann zündet dieser Urteil nicht
Erst einmal 15 € für die Widerrufsbelehrung. Die kommt 14 Tage später, wenn nicht widersprochen wird. Dann fängt die Frist wieder von vorn an zu laufen.
Wirklich unfassbar 😮 Da ich einige Freunde habe, die Unternehmer sind. Hab auf jeden Fall das Video weitergeleitet, super Arbeit Simon! #finanznerddepot Amazon🎉
Menschen zu finden, die Dinge reparieren und installieren können ist die eigentliche Herausforderung. Die Macht liegt klar bei ihnen. Wir können damit aufhören auf nicht dienliche Absurditäten mit Aufregen und Gehorchen zu reagieren.
@FinanzNerd michvwürse interessieren, ob dies auch für freiberufliche beratende Dienstleistungen gilt? Ich bin Burnout-Beraterin und Resilienz-Trainerin und das verunsichert mich jetzt. Danke.
Was auch immer Sie machen, sollten Sie sich sicherheitshalber halt mit einer Widerrufsbelehrung und/oder Verzichtserklärung eindecken. Was ja auch nicht wirklich das Problem darstellt.
Darf die Leistung, sofern sie rückgängig machbar ist, durch das auftragsausführende Unternehmen rückgängig gemacht werden? Also darf der Elektriker die Elektroinstallation wieder abbauen und mitnehmen? 😕🤔
@@ghostwriter5172 ich hatte ein Video zu dem Thema zuerst im Mai in YT auf Taxpro gesehen. Frau Lederer ist Steuerfachanwältin, und sie hat es genau so erklärt.
Danke für das Update. Aber aus meiner Sicht mal wieder ein Schritt in die falsche Richtung. Ich habe bei unserem Haubau sehr viel mit den Handwerkern vor Ort besprochen ohne Widerrufsbelehrung. Die kleinen Handwerksbetriebe können einem nur Leid tun. #finanznerddepot Danaher
Also, bei jedem Onlineshop bekommst du eine Widerrufsbelehrung, wenn der Artikel bei dir angekommen ist, ist in der Regel auch ein Blatt dabei oder in einer der eMails, die du zugeschickt bekommst!
Na, da bin ich doch wirklich froh, dass der EUGH so sehr seine schützende Hand über uns Verbraucher hält. Die Kehrseite ist, dass damit der ohnehin schon teilweise absurd gewordene Aufwand einen Auftrag abzuwickeln, noch weiter erhöht wird und damit selbstverständlich auch die Kosten weiter steigen werden.
In manchen Fällen ist das gut z.B. wenn nur Geld abgezockt wird und keine oder minderwertige Leistungen erbracht werden. Ich bezahle gute Handwerker gern nur habe ich z.B auch eine Reiserücktrittsversicherung gehabt die sich nicht an Datenschutz hielt und das finde ich persönlich eine Frechheit und von der Rechtsschutz der Allianz weiß ich jetzt auch das ich auf deren Hilfe verzichten kann.
@@heiligesblechel Ja, durch Zwangsvertrag! Zahlungsanforderung, mit Androhung von Sanktionen (Schufa) etc. bzw. Beugehaft.... Zusammengefasst in die freundlichere Ausdrucksweise "Die Rechtsbelehrung" :..: Das kann nicht rechtens sein.... Weil in DEUTSCHELAND herrscht keine Vertragspflicht, wunderlich das SO VIELE MENSCHEN das mit sich machen lassen.
Das ist völliger Unsinn, denn außerhalb von Geschäftsräumen spielt dann keine Rolle, wenn der Verbraucher den Unternehmer beauftragte und dieser erst daraufhin in sein privates Anwesen kam! Es gibt schon einen Grund warum Rechtsberatung Juristen vorbehalten ist. Dieser Fall hier spielt in den sog. Drückerkolonnen-Fällen - wo also Handwerker unaufgefordert an der Haustüre klingeln und dann ein Auftrag erteilt wird!! Und da ist das auch absolut angemessen!!
Das Video stellt keine Rechtsberatung dar, das ist ein informelles Video. Und 2-4 Blatt extra Papier dabei zu haben, wenn ein Vertrag geschlossen wird, bringt niemanden um.
@@heiligesblechel Wozu Widerrufsbelehrung, wenn der Handwerker aufgrund einer Beauftragung durch den Kunden kam? Dann liegt kein Fernabsatz- bzw. Haustürgeschäft vor.
Das passt zu den amderen Abstrusitäten in dieser Zeit. Eine Stärkung für Auftraggeber ohne Moral. Ein bürokratischer Tiefschlag für Handwerker und andere Dienstleister.
Ja, sicher ist das ein Tiefschlag, mal 2-4 Seiten im Außeneinsatz dabei zu haben. In der Regel sollte jeder Händler/Dienstleister die Schreiben schon fertig haben oder in kürzester Zeit überarbeitet.
Ein Student gibt Nachhilfe, es gibt keinen Vertrag, der Schüler erreicht sein Klassenziel. Können jetzt die Eltern die gezahlten Geldbeträge zurückfordern?
Ich hab tatsächlich auch das Gefühl, dass die EU und Deutschland unterwandert wurde und aktuell absichtlich zerstört oder in Richtung Bürgerkrieg getrieben wird. In Frankreich klapps ja schon ganz gut.
Das schwächt Europa nicht. Der Kunde wird nur darauf hingewiesen, dass er ein Widerrufsrecht hat, womit er dann zurücktreten kann. Das sind nur 2-4 Seiten Papier zusätzlich.
Grundsätzlich ist das unanständig. Meine Frage: Gilt das auch wenn ein Freiberufler einen Vertrag, der telefonisch geschlossen wurde, kündigen will? Ich habe einen Vertrag abgeschlossen bei dem für Freiberufler + Selbständige das Widerrufrecht ausgeschlossen wurde.
Meine Erfahrung als Handwerker damit. - Formular Ausfüllen - an den Kunden versendet - Mehrmals nachfragen warum ich es nicht zurück geschickt bekomme. Gesamt Aufwand ca. 30-60min pro Kunde. Werde ich wohl umlegen müssen. Dann kostet halt eine Türlackierung Anstatt 180eur 240eur. Vielen Dank an die Richter
Wenn du deinen Vertrag im Außendienst klar machst, hast du die 2-4 Seiten dabei und kannst die sofort unterschreiben lassen, ansonsten kommt kein Vertrag zustande!
😮😮😮😳oh mein Gott😂Ich rieche schon die nächsten Betrugsfälle...Mal ehrlich was machen die denn da😂🙄 Heftig....Danke für das Video..Hoffe wir können nun viele Unternehmen retten vor Fehlern 😳
Ist zumindest eine gute Möglichkeit, falls es schon Ärger mit Firmen gab, wo Pfusch ohne Ende verbrochen wurde und die Kunden die Leidtragenden waren. Bei anständiger Arbeit oder angemessener Nachbesserung selbstverständlich nicht, da alle nur Menschen sind und jeder mal Fehler machen darf.
Das ändert aber nichts daran, dass es auch weiterhin Pfusch geben wird. Du wirst halt vorher die Widerrufsbelehrung unterschreiben müssen, sollte es eine sofortige Leistung sein, musst du eine Verzichtserklärung unterschreiben.
5 Sätze hätten gereicht & dann aber den richtigen, stichhaltigen Gesetzestext für die KMU Betriebe mit aufgeführt. So bleiben deine Ausführungen in der Aufregung & Panikmache. My 2 cents. Mit besten Wünschen Christian
Ist ein solches vorgehen (nachträglich das Geld zurückzufordern, weil rein formaljuristisch keine Widerrufsbelehrung vorliegt) nicht rechtsmissbräuchlich?
Mich würde mal eine Analyse zu dem wie ich persönlich finde interessantesten Titel in der Wasserbranche interessieren: Xylem. Die mit Abstand bei mir größte Einzelaktienposition, weil ich von dem Unternehmen aber auch allgemein von dem tätigen Sektor absolut überzeugt bin.
Verbraucher die so handeln, kommen in eine Liste und werden künftig sich ihren Handwerken schnitzen müssen. Dann bitte nie den Schlüssel stecken lassen, sonst wird es kalt vor der haustür, und dergleichen. Ich finde das Urteil nicht gut!!!!!
Sind aber nicht alle so. Und wenn es tatsächlich so gewesen sein sollte wie jemand geschrieben hat, dass der Sachverhalt so war, dass die Firma nicht korrekt gearbeitet hat und nicht kostenlos nachbessern wollte, hat das nichts mit Betrug zu tun
Selbst das Gewissen wird umdefiniert und abgeschafft. Widerlich !!! Wie kann der noch in den Spiegel sehen ??? Ich wäre dafür dass das Karma das regelt.
Heutzutage kann man froh sein überhaupt einen Handwerker zu finden, wer nutzt sowas denn aus, unmöglich. Gute Arbeit muss bezahlt werden, egal ob das Widerrufsrecht vorliegt.
Es ist trotz Legalität unanständig, die erbrachte Leistung nicht zu bezahlen
Und leider werden das schlechte Menschen nun auch ausnutzen. Die armen Firmen.
Nuja, wenn dir z.B. eine Service-Firma deines "Vertrauens" Leistungs-Posten in Rechnung stellt, die sie gar nich erbracht haben, ist das auch anders als anständig. Selbstverständlich haben wir versucht den Kontakt zum Service herzustellen. Dieser hatte jedoch partout nicht reagiert und auch nie unsere Bitte nach Rückruf erfüllt.
Wir prüfen gerade, ob wir über die Möglichkeiten des Widerrufs belehrt wurden und evtl. doch noch unser Geld zurückbekommen.
@@epultimastwie habt ihr gezahlt? Separat kann man ja bis zu 8 Wochen zurückverlangen von der Bank
@@epultimast Allerdings ist das auch ein komplett anderes Thema...
Denn hier geht es ja um tatsächlich und auch sachgerecht erbrachte Leistungen und genau NICHT um NICHT erbrachte Leistungen... 😉
Ich finde das Sehr gut, dieses Gesetz gibt es schon lange, ich komme aus dem Vertragswesen. Der Verbraucher Schutz wird endlich mal umgesetzt. Es gibt auch Fälle in denen es Sinnvoll ist, und dieses Gesetzt sollte immer umgesetzt werden.
Damit wird der Mittelstand weiterhin kaputtgemacht. Es ist nur zu hoffen, dass die Menschen es nicht ausnutzen, sondern die erbrachte Leistung zu schätzen wissen. Ich danke dir für diesen Beitrag🙏
ja - ganz bewusst!
Und ja - ich hoffe, die Menschen erkennen, dass sie sich langfristig selbst ans Messer liefern! Denn ohne Mittelstand stirbt unser Land!
Die EU-Richter gehören verklagt. Wenn der besagte Handwerksbetrieb seine Arbeit ordentlich erledigt hat, soll er auch dafür entlohnt werden. Die unsägliche Raffinesse des Hauseigentümers ist kaum zu ertragen.
stimme dir voll und ganz zu. anders wäre es bei den so genannten haustürgeschäften wie zb internet-, energie- und handyverträgen. denn gerade bei diesen lügenbolden sollte es wirklich zum tragen kommen, wenn diese keine widerrufsbelehrung dabei haben,
Das ist korrekt
@@daemon18111 Schau dir mal den Fall genauer an! Die Darstellung ist im Beitrag unsauber. Der Kunde war nicht zufrieden mit der Ausführung und hat deswegen nicht gezahlt, der Handwerker wollte nicht (kostenlos) nachbessern und so wurde ein Anwalt betraut der im Endeffekt dieses Schlupfloch mit Wiederrufsbelehrung gefunden hat.
"Die EU-Richter" haben sich im Gegensatz zu dir, den ganzen Fall genau angeschaut und dann geurteilt.
@@FantomasDE genau angeschaut, zwei Sätze kann ich mir vielleich zu dir noch merken.
Ich finds eigentlich unfassbar! Da wird eine Leistung vollständig entgegen genommen und dann dem Leistenden die Zunge rausgestreckt. Irgendwie werden wir unsere Wirtschaft schon kaputt kriegen🤦🏼♂️🤦🏻♀️
Am Schlimmsten daran ist, dass es Menschen gibt, die so etwas machen…
😊
Bester Kommentar !
Noch irgendwelche Fragen, warum bei so viel Bürokratie Handwerker nicht mehr zu Kleinaufträgen fahren oder sich diese eben entsprechend bezahlen lassen, damit auch der immer größer werdende Mehraufwand bezahlt werden kann? Das ist ja leider nicht der einzige Strick, den Handwerksbetriebe mit immer umfangreicheren Absicherungsmaßnahmen verhindern müssen. Für viele Aufträge dauert die Angebotserstellung und Nachbearbeitung (Buchhaltung) inzwischen länger als die eigentliche Auftragsausführung. Vielleicht verstehen die Kunden nun mal so langsam, dass der StundenVERRECHNUNGSSATZ für die vor Ort erbrachten Leistungen nicht der StundenLOHN des Handwerkers ist.
Da merkt man mal wieder, wie Politiker und auch hohe Richter (speziel EU Richter) weit weg sind von der Realität und dem Leben der Menschen.
Kranke Gesellschaft! Die Menschen sind doch alle geübt im Lügen. Und jeder, der nur ein bißchen nachdenkt, erkennt daran den Untergang eines Volkes.
Diese Entscheidung ist schon ein Hammer, aber da müssen die Betroffenen Betriebe, Selbstständigen etc. nun in entsprechenden Situationen einfach daran denken, sich den Erhalt der Widerrufsbelehrung schriftlich bestätigen zu lassen. Wieder mehr Bürokratie...
Vielen Verbrauchern, die soetwas befürworten ist einfach nicht klar. Das die denn Bürokratischen Aufwand am ende bezahlen müssen. Diese beschweren sich dann warum der Stundenlohn über 100eur liegt.😢
Kurz:
ABM Maßnahme für Leute, die man sonst nicht gebrauchen kann.
@@malermeistereugenschroderes heißt schon für klein Aufträge, wie Abdichtung an lüftungsrohre kommen schon keine Handwerke, weil der Auftrag für sie zu gering sei.
Übrigens alle Internetfirmen, wo man was bestellt schicken meisten mit der Rechnung eine widderrufbelehrung mit.
Übrigens heißt doch wenn der Kunde im Internet das dargestellte angbot bestellt, muss die Firma diese noch bestätigen, das sie diese Bestellung auch annehme. Erst dann ist der Vertrag abgeschlossen. Jetzt könnte man streiten, ob der Vertrag im Geschäftshaus der Internetfirmen beschlossen wurde oder nicht. Den der Kunde war ja nicht physisch dort vor Ort.
Und wenn die Firmen nachweislich darstellen konnte, das sie eine widerrufsbelehrung zugeschickt hat.
Das eine Privatperson, den Erhalt der wiederrufsbelehrung bestätigen muss, war bis jetzt eigentlich nie der Fall.
Das wird sicher korrektive Gesetzgebung auslösen. F*CK EU
Und brauchen bald schon eine eigene Rechtsabteilung bevor!!!! ein Auftrag angenommen wird.
Wie siehts denn mit Leistungserschleichung seitens des Auftraggebers aus? Denn er hat ja eine Leistung erhalten die er nicht Honoriert hat.
Wieder mal ein Schritt zur Zerstörung des Handwerks!!!
Wieso? Man muss einfach nur alles den Gesetzen nach korrekt regeln und sich absichern …
@@edwinschnipsel7421aber der Aufwand ist für Einmannbetriebe enorm
@@edwinschnipsel7421ist klar! Und wenn demnächst ein Gesetz erlassen wird, das du nur noch einmal am Tag pinkeln darfst-festgehalten per Video-dann hältst du dich natürlich daran. 🤔🙄
Brauchst doch nur eine Widerrufsbelehrung
@@PDD87 Eigentlich auch noch eine Widerrufsbelehrung zur Widerrufsbelehrung. So läuft die Wartefrist mindestens zweimal.
Am Ende leidet der Endverbraucher und kleine Betriebe ...
-Für kleine Betriebe wird der Papierkrieg zu groß.
-Für Endverbraucher... Sie müssen bei größeren Firmen kaufen.
Es ist unfassbar .
Ich wünsche allen Kleinbetreiben viel Erfolg im täglichen Betriebsablauf...
Die Endverbraucher brauchen Eure Dienste
Heftig, da tuen mir die Handwerkerbetriebe echt leid.
Warum? Sie müssen doch nur eine Widerrufsbelehrung unterschreiben lassen und schon sind sie aus der Sache raus
@@ceasy Aber wer weiß das? Die meisten machen es nicht und die meisten haben es auch nie gemacht. Es läuft einfach immer genau so wie im Beispielfall.
@@ceasy Sorry sie haben nicht geschrieben das das ihre persönliche Meinung ist, damit sind sie leider verpflichtet an einer Umerziehung teilzunehmen.
Ein Widerruf nachdem eine Leistung mit Billigung des Auftraggebers erfolgt ist, ist völlig widersinnig.
Der Sachverhalt war anders als dargestellt. Es gab wohl Mängel/Probleme der Kunde war nicht zufrieden mit der Leistung und der Handwerker wollte nicht (kostenlos) nachbessern.
Das Schlupfloch hat nen Anwalt dann gefunden und als Begründung benutzt. Ist bei Autokauf-, finanzierungs- und Leasingverträgen aber genau so abgelaufen. Falsche Widerrufsbelehrung und schon konnte widerrufen werden ohne Chance auf Entschädigung für die Nutzung / Verschleiß und Wertverlust des Fahrzeuges.
Klar ist das widersinnig, aber bei Verträgen worauf etwas nicht hingewiesen wurde, sind später ja auch entsprechend rechtlich geändert worden.
Ist das eine Dienstleistung, die nicht sofort erbracht werden kann/muss, dann haben wir als Kunde genug Zeit uns zu überlegen, ob wir die wirklich haben wollen.
Solche Typen die nicht zahlen wollen, sollten sofort auf eine internationale Warnliste für Dienstleiter gesetzt werden, dass sie nie wieder irgendwelche Leistungen in Anspruch nehmen können. Und diesen Richtern sollte man das Gehalt streichen.
Vielen Danke für das Video und einfach nur unglaublich. #Finanznerddepot Munich Re
Wahnsinn! Mir fehlen die Worte!
Auch wenn das juristisch wohl einwandfrei ist so zu handeln, wird der eine oder andere dies wohl Gnadenlos ausnutzen und Dank immer verrückt werdener Bürokratie Recht bekommen.
Wo ist die gute alte Zeit hin, als ein Handschlag noch etwas galt.
Ich kenne den Fall schon von einem anderen Video. Es ist ein bisschen unklar, was da genau vor gegangen ist. Jedenfalls bringt das Ganze bestimmt einige Leute auf dumme Gedanken. Ich kenne das von meinem Neffen, der musste aufgeben weil er Kunden hatte, denen vom Bankberater bei der Finanzierung geraten wurde, die Baukosten durch Nichtbezahlen von Handwerkerrechnungen zu drücken. Ihm wurde es zu viel, ständig klagen zu müssen um an sein Geld zu kommen.
Mit anderen Worten, der Auftraggeber ist für ihn jetzt einfacher die Handwerker abzuzocken.
Nein, ist er nicht! Wenn eine Widerrufsbelehrung dabei ist und das wird jeder dann, zum Unterschreiben, dabei haben.
@@heiligesblechelkönnte man für die Zukunft ja noch akzeptieren, aber dass das jetzt rückwirkend gilt, ist eine Frechheit. Juristen💩
@@heiligesblechel Es geht hauptsächlich um die erledigten Aufträge. Aber bei Handwerksarbeiten gibt es meist Abschlagszahlungen. Der Kunde zahlt vorab nur, wenn er ein wirkliches Interesse an der Erledigung des Auftrags hat. Das nachträglich aufzudröseln, könnte als Vorsatz ausgelegt werden. Auch wird in den Österreichischen grenznahen Bereichen sowie in weiten teilen Niederbayerns bei solchen Unklarheiten sofort Anzeige bei der Polizei erstattet.
Danke für dies Video !!
Das wird dazu führen, daß Handwerkerleistungen im Voraus zu bezahlen sind und Verträge nur noch im Handwerkergeschäft abgeschlossen werden. Das ist toll, weil Handwerker ohnehin schon kaum zu bekommen sind, gerade im ländlichen Raum.
Nein, jeder Unternehmer wird eine Widerrufsbelehrung dabei haben und wenn etwas sofort gemacht werden muss, gibt es eben eine Verzichtserklärung, die unterschrieben werden will, wenn man es sofort gemacht haben will, wenn solch eine Dienstleistung erbracht werden kann.
Ist die Arbeit von öffentlich-rechtliche Sender auch eine Art Dienstleistung ? Von denen habe ich noch nie eine
Widerrufsbelehrung gesehen 😊
Ich habe diesbezüglich noch nicht mal einen Vertrag geschlossen/unterschrieben.🤷♂️
...aber angeblich andere (RundfunkbeitragsstaatsVERTRAG)
Wenn das so war, wie im Video beschrieben, dass der Auftraggeber einfach nicht zahlen wollte - dann macht das die kleinen Handwerker kaputt. Sollte der Sachverhalt so gewesen sein, dass die Ausführung unkorrekt war und es einfach nicht kostenlos nachgebessert werden wollte, dann ist es tatsächlich gut, dass dies gemacht werden muss.
Viele urteilen hier- wahrscheinlich ohne den genauen Hintergrund zu kennen
Das rechtfertig m.E. aber nicht das behalten der kompletten Elektroinstallation. Wie so oft müssten dann entsprechend des Gesamtauftrages die strittigen Positionen herausgerechnet werden. Oder wenn komplett vom Vertrag zurückgetreten werden muss, zumindest den Rückbau. Hierbei ist dann vom Handwerksbetrieb die Sache in die entsprechende „Urform“ zu bringen.
Ob es günstiger ist, sei mal dahingestellt. Der Handwerker würde aber zumindest die Option haben, die verbaute Elektrotechnik wieder zu erhalten.
@@xy5937 Mit der Zahlung des ersten Abschlags vor Baubeginn signalisiert der Kunde ein eindeutiges Interesse an der kompletten Dienstleistung / Werkvertrag.
Das Urteil ist eine Frechheit für die kleinen Firmen. Dabei ist es eine verwerfliche Aktion des Hauseigentümers gewesen. Einfach unfassbar sowas, hoffe auch das keiner nun zu den ganzen kleinen Firmen rennt und diese ruiniert.
So ganz wie dort dargestellt war der Fall aber nicht. Es gab vorher ein paar Ungereimtheiten und Problemstellungen die der Handwerksbetrieb nicht ändern wollte. Erst dann hat der Rechtsanwalt des Auftragnehmers nach einer Möglichkeit gesucht aus dem Vertrag herauszukommen. Da ist aufgefallen, dass der Handwerker versäumt hatte eine Widerrufsbelehrung unterschreiben zu lassen.
Sonst wäre der Hauseigentümer auch ein ziemliches A*loch ...
Danke das ist ein ganz anderer Sachverhalt. Im Beitrag kommt es so rüber das der Kunde einfach nur noch zahlen wollte bzw. sogar mit Vorsatz die Auftrag erteilte und das ist dann nicht in Ordnung und könnte in die Betrugsstraftat gehen, da der Kunde nie vorhatte zu bezahlen.
Wenn es in dem Fall gut war, dass der Rechtsanwalt den Formfehler gefunden hat, so kann dieser rechtliche Kniff nun trotzdem auch für nicht angemessene Fälle misbraucht werden.
@@sonnenscheinsommer4754 ja aber gleichzeitig sind alle Handwerker gewarnt und können vorsorglich handeln
und trotzdem ist es sehr sehr assi eine erbrachte Leistung nicht zu zahlen
Anständige Kunden wissen einen Handwerker zu schätzen, mit oder ohne Widerrufsbelehrung. Erst nach denken und dann zum Gericht laufen. Besser wäre es.😂😂😂 Gott mit uns.
Unglaublich, was die sich so einfallen lassen.
Das machst Du dreimal, dann darfst Du die polnische Firma beauftragen, die dann in 1,5 Jahren mal mit 400 Euro Anfahrtskosten vorbei kommt. Das macht nämlich lokal schnell die Runde, und dann darf Mister Geiz seine Elektroinstallation, Toilettenreparatur oder Wandmalerarbeiten zukünftig alleine durchführen.
Aus psychischer Sicht macht es noch ein wenig mehr mit einem Volk! > Und genau das ist beabsicht, einschließlich den Klein- und Mittelstand zu ruinieren + manches mag ein Rattenschwanz für betreffende Familie haben ...!
Eine fatale Fehlentscheidung in der Rechtsprechung. Was geht in den Köpfen dieser Richter vor?
Ich bin seit 20 Jahren selbstständiger Handwerker. Aufgrund der Politik und der daraus resultierenden abwärts gehen Zukunft, werde ich jetzt wegen dem in diesem Beitrag erzählten Widerrufsrecht, den Betrieb schließen. Ich zahl mich schon tot an Steuern, jetzt ist das Faß übergelaufen. Deutschland kann mich jetzt mal wirklich!!!! Chiao
gutes video,wotu ich aber noch ne für mich wichtige frage hätte :) gilt das auch für die GEZ ?
Das wäre super, aber niemand hat je einen Vertrag abgeschlossen. Leider muss das jeder bezahlen. Staatlicher Betrug halt.
Habe ich es richtig verstanden, sollte ich jetzt kurzfristig einen Handwerker benötigen und er mir zusagt den Schaden z.B. an meiner Heizung zu beheben, bringt er mir eine Auftragsbestätigung inklusive einer Widerrufsbelehrung vorbei und kommt nach 14 Tage zur Behebung des Schaden, um so dem Urteil genüge zu tun. So werden die Fristen gewahrt und die Heizung bleib 14 Tage außer Betrieb. 😉
Ja außer du unterschreibst das du auf das Wiedderrufsrecht verzichtest. Das machen viele Internetprovider schon ewig. Sonst wird 14 Tage gewartet.
@@ghostwriter5172 Dann müsste halb UA-cam seit 10 Jahren und die Bild "Zeitung" seit 30 Jahren bereits hinter Gittern sein.
Damit soll das Volk doch nur beruhigt werden und wir uns gegenseitig fertig machen sollen 😢.
Vielen Dank für diese wichtige Information.
Wie kann man nur so ein Gesetz erlassen? Die haben doch den Arsch offen. Bin gerade froh, dass ich kein Gewerbetreibender bin. RIP an alle Unternehmer, die daran zerbrechen.
Keiner wird daran zerbrechen, man hat das einfach dabei zu haben und gut ist!
@@heiligesblechel Der Handwerker wird Privatpersonen, die er nicht kennt, noch genauer durchleuchten. Bonität und negative Kommentare über den Menschen. Und er wird den Auftrag ablehnen. Punkt aus. Ihr könnt dann einige der vielen neuen Fachkräfte verpflichten.
Das heißt also, IMMER eine Widerrufsbelehrung unterschreiben lassen.
Und wenn die Arbeiten VOR dem Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist beginnen, muss dann da sinngemäß etwas drin stehen wie (ich bin auch kein Jurist, die können das sicherlich besser formulieren) "Die Widerrufsfrist endet mit dem beginn der Arbeiten, wenn diese vor Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist beginnen."
Wo ist der Unweltschutz? Also dank DSGVO und diesem neuem drecksgesetz woeder mehr Papierkrieg und mehr Platz für Ordner!!!
Korrekt das ist ja auch normal nur das diese Regelung auch 1zu1 auf Handwerksleistungen inkl. Material zurückzuführen ist finde ich nicht OK.
Aber gut, dann gibt es eben keine mündlichen Verträge mehr und gut, haben ja nicht genug Bürokratie in Deutschland.
Gilt das Einrichten der Baustelle schon als Beginn der Arbeiten?
@@Wildcard71 Ja da bereits individuelle Leistungen erbracht werden. Du hast trotzdem Widerrufsrecht solange du nicht unterschreibst das du darauf verzichtest.
Es wurde zwar auch schon konstruiert das das ein Fix definiertes Leistungsdatum z.B. in 15 Tagen muss Arbeit XYZ abgeschlossen sein (sonst Vertragsstrafe).
Wenn die Tätigkeit jetzt aber eindeutig länger als einen Tag dauert (z.B. neue Stromverkabelung in einer ganzen Wohnung verlegen) ist je nach Fall ein automatischer Verzicht auf das Widerrufsrecht ohne eigenen "Verzicht" möglich. Ist aber sehr konstruiert.
@@chriss.2634 Klar ist das mehr Bürokratie, aber was ist denn so schlimm daran, ein paar mehr Seiten an Papier dabei zu haben!? In der Regel sollte jede Firma den Text des Widerrufs als Text-Datei auf dem PC haben, zusätzlich muss er halt zwei Seiten hinzufügen, eine für den Kunden und eine für das Unternehmen, wo beide unterschreiben müssen. Hat der Kunde das unterschrieben, geht auch schon das 14-tägige Widerrufsrecht los oder ab einem bestimmten Datum.
Sollte es nicht möglich sein, weil es sofort gemacht werden muss, dann gibt es auch eine entsprechende Verzichtserklärung.
Fragwürdig das hier die höhere Instanz so urteilt. Der Auftraggeber hat den Auftrag ausgegeben und hat die arbeiten zugelassen und am Ende fällt ihm sowas ein? 🤦♂️
Sachverhalt war anders als im Beitrag. Der Kunde war unzufrieden, der Handwerker wollte nicht (kostenlos) nachbessern, ein Anwalt wurde einschaltet und hat nach gescheiterter Schlichtung dieses Schlupfloch gefunden.
Meine Meinung:
Der Kunde soll mindestens das Material und die Arbeit die nicht zu beanstanden hat bezahlen bzw. jemanden Beauftragen der die Fehler korrigiert und dessen Kosten von der Rechnung abziehen.
@@chriss.2634 Daran sieht man doch, wie manche Anwälte genauso missraten sind, wie manch anderer Mensch!
Moin, wir haben mal mit einem Anwalt dadrüber gesprochen. Bei uns kommen die Kunden 2-3 mal ins Studio und erhalten oft den Auftrag per Mail, dieser wird dann unterschrieben und dann per Mail zurück an uns. Hier gilt die Regelung wohl nicht, da der Kunde vorher die Möglichkeiten hatte Beratung und auch Aufklärung zu erhalten. Werde aber zur Sicherheit nun auch entsprechende Texte in den Auftrag nehmen. Tolles Video ✌️
Das gabs doch schon immer, aber eins weiß ich, hier in der Gegend würde der "Kunde" nicht einen Handwerker mehr finden, egal in welcher Branche.
Vielen Dank für eure tollen Videos. Macht bitte weiter so.
#Finanznerddepot ADP
Vielen Dank für das Video. Dann mach ich mich mal an die Suche wo ich Geld zurück fordern kann.
Moral ist nicht judizierbar. Moral ist nur Mangel an Gelegenheit.
Kannst Du was zu dem Lastenausgleichsgesetz was am 1.1.24 in Kraft tritt sagen?
Dem Hauseigentümer würde ich kostenlos einer Knie OP unterziehen und das ohne Widerrufsrecht.
BTC / ETH ist die Zukunft von Crypto und die Fragen, die sich die meisten Händler jetzt stellen, sind: Ist dies der richtige Zeitpunkt, um zu investieren? Bevor ich zu dem Schluss springe, denke ich, dass Sie sich zuerst die Dinge ansehen sollten
Ich investiere auch mit Frau Shana Heckel, sie erhebt eine Provision von 20% auf den Gewinn, der nach jeder Handelssitzung erzielt wird, was fair im Vergleich zu den Anstrengungen ist, die sie unternimmt, um riesige Gewinne zu erzielen.
Dies ist nicht das erste Mal, dass ich von Frau Shana Heckel und ihren Heldentaten in der Handelswelt höre, aber ich habe keine Ahnung, wie ich sie erreichen kann.
Als zum ersten Mal begann ich mit Frau Shana Heckel zu handeln, schätze ich persönlich ihren geradlinigen und einfachen Ansatz bei der Ausbildung von Händlern. Mein Portfolio ist innerhalb weniger Wochen nach dem Handel mit ihr mehr gewachsen.
@Shanatrades
DAS IST DER BENUTZERNAME
Spannend, Danke.. Gilt das auch für die Verlängerung von Miet- und Wartungsverträgen bzw. Software as a Service? Also es besteht ein Vertrag mit Hinweis auf automatische Verlängerung bis 30.06.23 und ab 01.07.23 würde die neue Vertragsfrist für 12 Monate laufen.
Ich denke nicht. Nur, wenn er neu/abgeändert wurde.
Also, ich weiß nicht, ob es nicht auch dasselbe ist, wie bei den Abos, wo nach der Mindestvertragslaufzeit, monatlich gekündigt werden kann, denn bei Telekom-Verträgen und Zeitschriften-Abos läuft das ja so inzwischen.
Bei uns gibt es deshalb bei verschiedenen Kunden nur noch Lieferung gegen Vorkasse ---Problem gelöst
Wir im Kosmetikbereich erbringen ja auch Dienstleistungen am Kunden selbst mit Einverständniserklärungen.
Bisher war "Geld-Zurück" ausgeschlossen.
Ist das nun auch in diesem Bereich geändert?? 😵💫
Wie im Video erwähnt ist es wichtig, dass diese Angebote per E-mail,Telefon eingeholt werden müssen. Wenn du eine Dienstleistungen anbietest z.B in deinem Laden dann zündet dieser Urteil nicht
@@DerReaperZockt Findige Auskunfteien werden das sicherlich so handhaben.
Unfassbar trifft es 🙄
Schätze mal der Hausbesitzer wird künftig sehr viele Arbeiten selbst durchführen müssen. Falls überhaupt, Vorkasse, an der maximal oberen Kostenkante.
Erst einmal 15 € für die Widerrufsbelehrung. Die kommt 14 Tage später, wenn nicht widersprochen wird.
Dann fängt die Frist wieder von vorn an zu laufen.
Wirklich unfassbar 😮
Da ich einige Freunde habe, die Unternehmer sind. Hab auf jeden Fall das Video weitergeleitet, super Arbeit Simon!
#finanznerddepot Amazon🎉
Menschen zu finden, die Dinge reparieren und installieren können ist die eigentliche Herausforderung.
Die Macht liegt klar bei ihnen.
Wir können damit aufhören auf nicht dienliche Absurditäten mit Aufregen und Gehorchen zu reagieren.
@FinanzNerd michvwürse interessieren, ob dies auch für freiberufliche beratende Dienstleistungen gilt? Ich bin Burnout-Beraterin und Resilienz-Trainerin und das verunsichert mich jetzt. Danke.
Was auch immer Sie machen, sollten Sie sich sicherheitshalber halt mit einer Widerrufsbelehrung und/oder Verzichtserklärung eindecken. Was ja auch nicht wirklich das Problem darstellt.
Darf die Leistung, sofern sie rückgängig machbar ist, durch das auftragsausführende Unternehmen rückgängig gemacht werden? Also darf der Elektriker die Elektroinstallation wieder abbauen und mitnehmen? 😕🤔
Nein, hat er deutlich erklärt.
Laut dem Gerichtsurteil durfte er die Installation behalten.
@@ghostwriter5172 ich hatte ein Video zu dem Thema zuerst im Mai in YT auf Taxpro gesehen. Frau Lederer ist Steuerfachanwältin, und sie hat es genau so erklärt.
Ist das auch bei ungerechtfertigten Arztrechnungen anwendbar?
Vielleicht nochmal das Video schauen, dann hast du deine Antwort!
Danke für das Update. Aber aus meiner Sicht mal wieder ein Schritt in die falsche Richtung. Ich habe bei unserem Haubau sehr viel mit den Handwerkern vor Ort besprochen ohne Widerrufsbelehrung. Die kleinen Handwerksbetriebe können einem nur Leid tun.
#finanznerddepot Danaher
Habe es einem Bekannten Handwerker geschickt. 👍
Wie ist es mit online shops?
bekomme nie wiederrufs belehrung mit dazu
ist ja auch unterschiedlich je nach dem was man bestellt
Also, bei jedem Onlineshop bekommst du eine Widerrufsbelehrung, wenn der Artikel bei dir angekommen ist, ist in der Regel auch ein Blatt dabei oder in einer der eMails, die du zugeschickt bekommst!
Was das Gesetz nicht verbietet, verbietet der Anstand. (Lucius Annaeus Seneca)
Leider hat nicht jeder Anstand!
Ein Staat, der solche Gesetze hat, ist nicht wert, weiter zu bestehen, weg damit. Das ist doch einfach nur irre.
Eine Welt, die solche Gesetze braucht, um den Kunden zu schützen ... 😉
Einfach nur danke für das, wie immer, top Video. 😊👌
#finanznerddepot Microsoft
Und wie wird bewiesen wo (beim Kunde oder beim Beauftragten) der Vertrag abgeschlossen wurde?
Naja, das sollte im Vertrag stehen, bzw. erhältst du eine Widerrufsbelehrung.
Na, da bin ich doch wirklich froh, dass der EUGH so sehr seine schützende Hand über uns Verbraucher hält. Die Kehrseite ist, dass damit der ohnehin schon teilweise absurd gewordene Aufwand einen Auftrag abzuwickeln, noch weiter erhöht wird und damit selbstverständlich auch die Kosten weiter steigen werden.
Was hat dieses Beispiel mit Verbraucherschutz zutun, wenn die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde?
In manchen Fällen ist das gut z.B. wenn nur Geld abgezockt wird und keine oder minderwertige Leistungen erbracht werden. Ich bezahle gute Handwerker gern nur habe ich z.B auch eine Reiserücktrittsversicherung gehabt die sich nicht an Datenschutz hielt und das finde ich persönlich eine Frechheit und von der Rechtsschutz der Allianz weiß ich jetzt auch das ich auf deren Hilfe verzichten kann.
Das ist ein Schweinerei...was ist mit dem Menschheit passiert 😢😢
Inhaltlich gut, aber der Zuhörer muss fast 2 Minuten (!) warten, bis der eigentliche Inhalt präsentiert wird.
Vorspulen lohnt sich 🙂
Mancher Handwerksbetrieb tut mir echt leid. Zieht euch warm an.
Ich denke, dass sich das herumsprechen wird. Ansonsten: "Aus schaden wird man Klug!" oder Pleite.
Kann man das auch gegen die GEZ geltend machen?
Nein, du hast nie einen Vertrag geschlossen, also hast du auch kein Widerrufsrecht
@@heiligesblechel Ja, durch Zwangsvertrag! Zahlungsanforderung, mit Androhung von Sanktionen (Schufa) etc. bzw. Beugehaft.... Zusammengefasst in die freundlichere Ausdrucksweise "Die Rechtsbelehrung" :..: Das kann nicht rechtens sein.... Weil in DEUTSCHELAND herrscht keine Vertragspflicht, wunderlich das SO VIELE MENSCHEN das mit sich machen lassen.
Das ist völliger Unsinn, denn außerhalb von Geschäftsräumen spielt dann keine Rolle, wenn der Verbraucher den Unternehmer beauftragte und dieser erst daraufhin in sein privates Anwesen kam! Es gibt schon einen Grund warum Rechtsberatung Juristen vorbehalten ist. Dieser Fall hier spielt in den sog. Drückerkolonnen-Fällen - wo also Handwerker unaufgefordert an der Haustüre klingeln und dann ein Auftrag erteilt wird!! Und da ist das auch absolut angemessen!!
Das Video stellt keine Rechtsberatung dar, das ist ein informelles Video.
Und 2-4 Blatt extra Papier dabei zu haben, wenn ein Vertrag geschlossen wird, bringt niemanden um.
@@heiligesblechel Was soll jetzt Papier hier ändern?
@@dukeoflakeshore5805 Das Papier ändert schon was, darauf sind die Widerrufsbelehrung+Verzichtserklärung. Schade, dass du nicht soweit gedacht hast :(
@@heiligesblechel Wozu Widerrufsbelehrung, wenn der Handwerker aufgrund einer Beauftragung durch den Kunden kam? Dann liegt kein Fernabsatz- bzw. Haustürgeschäft vor.
Deshalb hat er such Mündlich geordert . Abzockr ohne gleichen. Toll damit noch mehr Abzocken.
Das passt zu den amderen Abstrusitäten in dieser Zeit.
Eine Stärkung für Auftraggeber ohne Moral. Ein bürokratischer Tiefschlag für Handwerker und andere Dienstleister.
Ja, sicher ist das ein Tiefschlag, mal 2-4 Seiten im Außeneinsatz dabei zu haben. In der Regel sollte jeder Händler/Dienstleister die Schreiben schon fertig haben oder in kürzester Zeit überarbeitet.
Hallo! Danke für den Beitrag. Leider geht der Link nicht. Nette Grüsse aus der Lausitz.
Sehr geil, ich habe mal meine Unterlagen durchgeschaut und könnte mir quasi Dienstleistungen i.H.v. 20.000 € erstatten lassen.
Aber kannst du dann noch jeden Tag so beschämt in den Spiegel schauen ;)
Betrifft das nur die Arbeitsleistung oder auch verbaute Produkte (zB bei einer Küche die Schränke)? danke.
Ein Student gibt Nachhilfe, es gibt keinen Vertrag, der Schüler erreicht sein Klassenziel. Können jetzt die Eltern die gezahlten Geldbeträge zurückfordern?
Ja,wenn diese schäbig genug sind.... leider.
Gilt das auch für online Geschäfte?
Da gibt es doch schon Widerrufsbelehrungen!
Hier ist Moral und Anstand gefragt. Wo leben wir, wenn sowas ausgenutzt wird?
Warum Will die EU Europa so schwächen?
Ich hab tatsächlich auch das Gefühl, dass die EU und Deutschland unterwandert wurde und aktuell absichtlich zerstört oder in Richtung Bürgerkrieg getrieben wird.
In Frankreich klapps ja schon ganz gut.
Das schwächt Europa nicht. Der Kunde wird nur darauf hingewiesen, dass er ein Widerrufsrecht hat, womit er dann zurücktreten kann. Das sind nur 2-4 Seiten Papier zusätzlich.
Das ist das perfekte Mittel um die GEZ-Gebühren "abzuschaffen"
Grundsätzlich ist das unanständig. Meine Frage: Gilt das auch wenn ein Freiberufler einen Vertrag, der telefonisch geschlossen wurde, kündigen will? Ich habe einen Vertrag abgeschlossen bei dem für Freiberufler + Selbständige das Widerrufrecht ausgeschlossen wurde.
Kommt darauf an, ob der Vertrag für den privaten oder den Geschäftsbereich gilt.
Das Gesetz mit der Widerrufsbehlerung gilt aber nicht für Geschäftsleute , oder?
Ist wie im Handel, dort hat die Firma auch kein Widerrufsrecht!
Meine Erfahrung als Handwerker damit.
- Formular Ausfüllen
- an den Kunden versendet
- Mehrmals nachfragen warum ich es nicht zurück geschickt bekomme.
Gesamt Aufwand ca. 30-60min pro Kunde.
Werde ich wohl umlegen müssen.
Dann kostet halt eine Türlackierung
Anstatt 180eur 240eur.
Vielen Dank an die Richter
Wenn du deinen Vertrag im Außendienst klar machst, hast du die 2-4 Seiten dabei und kannst die sofort unterschreiben lassen, ansonsten kommt kein Vertrag zustande!
die Leute die das entschieden haben gehören gesteinigt. Vorallem im Handwerk ist es doch üblich
Aber vorher eine Verzichtserklärung unterzeichnen, die Steine zurück zu fordern!
😮😮😮😳oh mein Gott😂Ich rieche schon die nächsten Betrugsfälle...Mal ehrlich was machen die denn da😂🙄 Heftig....Danke für das Video..Hoffe wir können nun viele Unternehmen retten vor Fehlern 😳
Ist zumindest eine gute Möglichkeit, falls es schon Ärger mit Firmen gab, wo Pfusch ohne Ende verbrochen wurde und die Kunden die Leidtragenden waren.
Bei anständiger Arbeit oder angemessener Nachbesserung selbstverständlich nicht, da alle nur Menschen sind und jeder mal Fehler machen darf.
Das ändert aber nichts daran, dass es auch weiterhin Pfusch geben wird. Du wirst halt vorher die Widerrufsbelehrung unterschreiben müssen, sollte es eine sofortige Leistung sein, musst du eine Verzichtserklärung unterschreiben.
Gilt das auch für abgeschlosse Kredite?
Video Anschauen oder deinen Vertrag mit AGB durchschauen, da steht sicher was drin wegen widerruf!
5 Sätze hätten gereicht & dann aber den richtigen, stichhaltigen Gesetzestext für die KMU Betriebe mit aufgeführt.
So bleiben deine Ausführungen in der Aufregung & Panikmache.
My 2 cents.
Mit besten Wünschen
Christian
Kann mir nicht helfen für mich klingt das alles wie Kolchose.
Ist ein solches vorgehen (nachträglich das Geld zurückzufordern, weil rein formaljuristisch keine Widerrufsbelehrung vorliegt) nicht rechtsmissbräuchlich?
Geht das auch endlich mit der GEZ?
Mich würde mal eine Analyse zu dem wie ich persönlich finde interessantesten Titel in der Wasserbranche interessieren: Xylem.
Die mit Abstand bei mir größte Einzelaktienposition, weil ich von dem Unternehmen aber auch allgemein von dem tätigen Sektor absolut überzeugt bin.
Verbraucher die so handeln, kommen in eine Liste und werden künftig sich ihren Handwerken schnitzen müssen. Dann bitte nie den Schlüssel stecken lassen, sonst wird es kalt vor der haustür, und dergleichen. Ich finde das Urteil nicht gut!!!!!
Das sind die besten Lehrmeister im betrügen.😢
Sind aber nicht alle so. Und wenn es tatsächlich so gewesen sein sollte wie jemand geschrieben hat, dass der Sachverhalt so war, dass die Firma nicht korrekt gearbeitet hat und nicht kostenlos nachbessern wollte, hat das nichts mit Betrug zu tun
Ganz schön mutig, einen Handwerker heutzutage zu verprellen.
Und wie sieht das z.B. mit Mobilfunkvertägen/ Heimnetz aus?
Da ist es mittlerweile auch übliche Verträge per Telefon abzuschließen.
Da gibt es doch schon was zu, seit einigen Jahren!
Danke für diese Info wer hat denn einen Tip wie dieser Widerrufanspruch formuliert sein soll
Eine Suchmaschine hilft!
Selbst das Gewissen wird
umdefiniert und abgeschafft. Widerlich !!! Wie kann der noch in den Spiegel sehen ??? Ich wäre dafür dass das Karma das regelt.
Heutzutage kann man froh sein überhaupt einen Handwerker zu finden, wer nutzt sowas denn aus, unmöglich. Gute Arbeit muss bezahlt werden, egal ob das Widerrufsrecht vorliegt.
Wie schaut das B to B aus?
LG Kai
Da sieht man halt wieder, dass das alles Theoretiker sind. Einfach nur traurig...
Das sind Praktiker ;)
Jeder, der im Außendienst ist, wird wohl 2-4 Seiten Papier dabei haben, die er sich unterschreiben lassen kann.