Sehr geehrter Herr Bredereck, seit einem Jahr bin ich nun im Krankenschein und habe mich entschieden, mich von meinem Arbeitgeber zu trennen, bzw, nicht mehr zurück zu kehren. (Ersteinmal nicht berufstätig sein zu wollen und als Ehefrau und Mutter zu Hause zu sein.Also keine neue Arbeitsstelle anzutreten) Mein Arbeitgeber bietet mir einen Aufhebungsvertrag an. Nun geht es in den meisten Videos darum, Aufhebungsvertrag oder Kündigung vom Arbeitgeber. Wie sieht es aus bei der Frage; Aufhebungsvertrag oder selbst kündigen aus? Herzliche Grüße, Heike K.
Sehr geehrte Frau Kiefer, selbst kündigen können Sie immer. das ist aber in der Regel der schlechteste Weg. Im Aufhebungsvertrag können Sie möglicherweise mehr Rechte für sich rausholen. Nur dann macht der Aufhebungsvertrag wirklich Sinn. Mit Blick auf das Sperrzeitrisiko von der Bundesagentur für Arbeit sind beide Vorgehensweisen äußerst problematisch. Ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden und ausreichend beantwortet. Ansonsten fragen Sie gern nochmal nach. Herzliche Grüße!
Sehr geehrter herr bredereck, meine kollegin hat gekündigt, zum 31.12. Damit mehr zeit ist, jemanden zu finden, hat sie es jetzt schon gesagt, was sie gar nicht müsste. Jetzt soll sie einen aufhebungsvertrag unterschreiben. Warum. Das ist eine normale kündigung, .
Herr Bredereck ist in der Zeit vom 17.09.2018 bis 05.10.2018 im Urlaub. In dieser Zeit kann er hier leider nicht kommentieren. Er wird dies aber nach Rückkehr aus dem Urlaub nachholen. Herzliche Grüße
Sehr geehrte Frau Hermann, Selbstverständlich muss Ihre Kollegin keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, wie Sie schon selber schreiben. Das ist eine ganz normale Kündigung. Eine Aufhebungsvereinbarung kommt nur in Betracht, wenn man Ihr entsprechend lukrative Gegenleistung bietet.
Sehr geehrter Herr Bredereck, seit einem Jahr bin ich nun im Krankenschein und habe mich entschieden, mich von meinem Arbeitgeber zu trennen, bzw, nicht mehr zurück zu kehren. (Ersteinmal nicht berufstätig sein zu wollen und als Ehefrau und Mutter zu Hause zu sein.Also keine neue Arbeitsstelle anzutreten) Mein Arbeitgeber bietet mir einen Aufhebungsvertrag an. Nun geht es in den meisten Videos darum, Aufhebungsvertrag oder Kündigung vom Arbeitgeber. Wie sieht es aus bei der Frage; Aufhebungsvertrag oder selbst kündigen aus? Herzliche Grüße, Heike K.
Sehr geehrte Frau Kiefer, selbst kündigen können Sie immer. das ist aber in der Regel der schlechteste Weg. Im Aufhebungsvertrag können Sie möglicherweise mehr Rechte für sich rausholen. Nur dann macht der Aufhebungsvertrag wirklich Sinn. Mit Blick auf das Sperrzeitrisiko von der Bundesagentur für Arbeit sind beide Vorgehensweisen äußerst problematisch. Ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden und ausreichend beantwortet. Ansonsten fragen Sie gern nochmal nach. Herzliche Grüße!
Sehr geehrter herr bredereck, meine kollegin hat gekündigt, zum 31.12. Damit mehr zeit ist, jemanden zu finden, hat sie es jetzt schon gesagt, was sie gar nicht müsste. Jetzt soll sie einen aufhebungsvertrag unterschreiben. Warum. Das ist eine normale kündigung, .
Herr Bredereck ist in der Zeit vom 17.09.2018 bis 05.10.2018 im
Urlaub. In dieser Zeit kann er hier leider nicht kommentieren. Er wird dies
aber nach Rückkehr aus dem Urlaub nachholen.
Herzliche Grüße
Sehr geehrte Frau Hermann,
Selbstverständlich muss Ihre Kollegin keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, wie Sie schon selber schreiben. Das ist eine ganz normale Kündigung. Eine Aufhebungsvereinbarung kommt nur in Betracht, wenn man Ihr entsprechend lukrative Gegenleistung bietet.
Danke. Und hoffentlich hatten sie einen schönen urlaub
Gern. Der Urlaub war wie immer super :) !
kann man das gesundheitsamt vor gericht bringen????