Bei einer Schenkung sind sowohl der Schenker, als auch der Beschenkte zu einer Meldung verpflichtet. Meldet einer von beiden, reicht dies aus. Steuerpflichtig ist stets der Beschenkte.
sehr informatives Video. Eine Frage: wenn zwei Freunden (nicht mit mir verwandt) jeweils mir 20000 Euro schenken, z. B. Freund A schenkt 20000€ und Freund B schenkt auch 20000€, wie sieht die Schenkungsteuer aus? gibt es Meldepflicht? danke.
Zwischen fremden Dritten kann alle 10 Jahre eine Schenkung in höhe von € 20.000.- erfolgen, das ist richtig. Es würde für beide, also für den Schenker, als auch den Beschenkten eine Verpflichtung bestehen, dies dem Finanzamt zu melden. Wenn Sie mich fragen, ob alle diese Fälle, in denen tatsächlich keine Schenkungsteuer anfällt, tatsächlich dem Finanzamt gemeldet werden, glaube ich, dass dies sicherlich in sehr vielen Fällen nicht geschieht.
@@Reitz-Steuerberater Danke. Ich habe meine Frage wahrscheinlich nicht klar geschrieben. Ich wollte fragen, ob der Beschenkte die zwei Schenkungen je 2000€ von zwei Fremden zusammen addieren muss - die Summe von 40000€ dann ist über die 20000€ Freibetrag so dass der Beschenkte dafür Schenkungsteuer zahlen muss? Wenn der Schenker nicht Deutsch Staatsbürger und in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, wie kann er die Meldung der Schenkung machen? durch einen formlosen Brief? DANKE
Erhalten Sie eine Schenkung über 20.000.- von Person 1, dann kann Ihnen dieser erst wieder in 10 Jahren erneut 20.000.- schenken. Sie können aber von Person 2 ebenso 20.000.- geschenkt bekommen, ohne das eine Schenkungsteuer anfällt, oder von Person 3.... usw. Um Ihre Frage zu beantworten, die Schenkungen von 2 verschiedenen Personen werden bei Ihnen nicht zusammengerechnet. Da immer der Beschenkte eine Schenkungsteuer zu zahlen hätte, empfiehlt sich hier natürlich eine Meldung druch die Person, welche beschenkt wurde und im Inland ansässig ist.
Kurze Frage, wie genaue ist der ablauf wenn die person die verschenkt nicht in Deutschland lebt? Wie kann die person das beim Finanzamt melden? z.B, wenn ich von meinem Bruder der in Spanien lebt 20000€ bekomme.
Erhalte ich etwas von einer Person im Ausland geschenkt, ist Ihr örtliches Finanzamt "für Erbschaft und Schenkung" zuständig. Also nicht Ihr reguläres Finanzamt, bei dem Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, sondern das nächste Finanzamt für Erbschaft und sCehnkungsteuer. Dies können Sie über die Website jedes Finanzamtes abfragen.
@@Reitz-Steuerberater Danke für die Antwort. Aber meine Frage bezieht sich mehr auf mein Bruder. Wenn wir beide das den Finanzamt melden müssen, aber er garnicht in Deutschland lebt, wie soll er dann es den Deutschen Finanzamt melden? Oder muß er das nur im Spanischen Finanzamt melden?
Es sind sowohl der Schenker, als auch der Beschenkte zu einer Meldung verpflichtet. Meldet einer von beiden, muss der andere nicht noch einmal melden. Es ist also ausreichend, wenn nur einer von Ihnen beiden eine Meldung vornimmt.
Ich habe eine Frage zum Erbschaftsgeld, wenn meine Mutter vor mehr als einem Jahr verstorben ist. Ich habe etwa 200.000 Euro geerbt. Das gesamte Geld wurde auf mein Konto in Vietnam überwiesen. Dann habe ich 200.000 Euro von meinem vietnamesischen Konto auf mein deutsches Konto überwiesen. Nachdem das Geld auf meinem deutschen Konto eingegangen ist, muss ich diesen Betrag durch Ausfüllen des Formulars Schenkungsteuererklärung angeben. Meine Frage ist: Meine Mutter ist verstorben. Warum fülle ich dieses Formular aus? Oder gibt es eine andere Form, die für mich funktionieren könnte? Und das überwiesene Geld kam von meinem Konto in Vietnam, nicht vom Konto meiner Mutter, weil meine Mutter verstorben ist. Was soll ich nun richtig machen? Kennt ihr euch aus und könnt mir helfen? Vielen Dank!
Bringt es etwas gegen einen Schenkungssteuerbescheid Einspruch einzulegen? Der Wert der Geschenkten Immobilie von der Mutter an den Sohn, wurde vom Finanzamt auf 480.000€ bewertet und liegt nun 80.000€ über dem Freibetrag.
Im Rahmen der Schenkung einer Immobilie gibt es 2 Bescheide. Einen Bescheid zur Feststellung des Wertes der geschenkten Immobilie und dann den Schenkungsteuerbescheid, der diesen Immobilienwert übernimmt. Der Rechtsbehelf ist dann gegen den Bescheid zur Bewertung des Grundbesitzes notwendig. Und hier versuche ich dann einen niedrigeren Wert für die Immobilie zu bekommen. Normalerweise berechnen sie den Wert der Immobilie und das Finanzamt überprüft diese Bewertung. Das Finanzamt ermittelt diesen Wert nicht selbstständig, sondern schätzt diesen, ggf. zu hoch, wenn sie keine eigene Bewertung einreichen.
@@ReitzSteuerberater Sollte man dann bereits schon für Feststellung des Wertes Einspruch einlegen oder auf den Bescheid warten? Der Wert der Immobilie wurde von uns auf 380k€ geschätzt. Das FA hat diesen Wert nun auf 480K in der Feststellung festgelegt.
@@marcelloweiler2038 Einspruch einzulegen sichert die Änderbarkeit des Steuerbescheids, wenn auch nicht der Grundstücksbewertung, verursacht keine Kosten und ist jederzeit rücknehmbar. Man kann dadurch nur selten etwas falsch machen. Die Änderbarkeit des Steuerbescheids gilt allerdings dann nicht nur für Sie, sondern auch für das Finanzamt.
@@marcelloweiler2038 der Knackpunkt dürfte in der Grundstücksbewertung liegen. Hier sollten Sie Ihren Steuerberater um Errechnung des korrekten Wertes bitten oder zumindest um Überprüfung des vom Finanzamt geschätzten Wertes.
Es wird jede Schenkung einzeln betrachtet. Ist man nicht mit dem Schenker verwandt, kann man € 20.000.- von jeder Person schenkungsteuerfrei erhalten. Der darüber hinausgehende Betrag kostet Schenkungsteuer. Erhält man mehrere Schenkungen von ein und derselben Person werden diese Schenkungen für 10 Jahre zusammengerechnet. Ein Freibetrag von € 500.000.- gilt nur zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern.
Ich habe eine kurze Frage, Wie ist es wenn ein Kind seinen Eltern 25.000€ verschenkt? Und diese ein gemeinsames Konto haben? Gilt der Freibetrag von 20.000€ pro Elternteil? Oder kann das Kind 20.000€ seiner Mutter und 20.000€ seinem Vater schenken?
Muss bei Schenkung einer Immobilie an den leiblichen Sohn Schenkungssteuer gezahlt werden, obwohl schenker und beschenkter seit Jahrzehnten dort wohnen? Es ist ein Haupthaus mit Anbauhaus
Wie immer, kommt es darauf an. Die Mutter kann die Wohnung ohne die Schulden übertragen oder der Sohn kann die Schulden mit übernehmen. Übernimmt der Sohn auch die Schulden, dann ergibt sich eine sogenannte gemischte Schenkung. Will heißen, einen Teil der Wohnung hat der Sohn geschenkt bekommen, den anderen Teil hat er durch die Übernahme des Bankdarlehens gekauft.
@@Reitz-Steuerberater Hallo, lieben Dank für ihre Antwort. Hier ist die Situation so, dass mein Bruder hat unseren Mutter ein Wohnung schenkt . Geht das auch mit die gleichen Konditionen? Meine Mutter muss jetzt 15% (45000€) auf die Wohnungswert an FA zahlen obwohl die Wohnung nicht abbezahlt ist. LG cristina
Sehr gut erklärt aber, das Thema Schenkungssteuer zwischen Ehehgatten ist totaler Schwachsinn. Letzten gab es einen Fall. Ehegatten die eine Gemeinschaftskonto verfügt haben und monatlich zusammen 30.000€ verdient haben, mussten plötzlich Schenkungssteuer zahlen, obwohl das Geld schon versteuert ist.
Hallo, ja das ist ein interessantes Thema. Eigentlich eine gute Idee für ein Video, das mal genauer darzustellen. Ehegatten, welche im gesetzlichen Güterstand verheiratet sind, werden bei Schenkungen genauso behandelt wie fremde Personen untereinander. Jeder hat sein eigenes Vermögen, schenkt er dem anderen Ehegatten etwas und dies kann auch durch Überweisung auf ein gemeinsames Konto geschehen, schlägt die Schenkungsteuer zu. Vorteilhaft wirkt sich der hohe Freibetrag zwischen Ehegatten in Höhe von € 500.000.- aus. Erst darüberhinaus kommt es zu einer Schenkungsteuer.
@@ReitzSteuerberaterWenn meine Eltern bei ihrer Heirat nichts besessen haben, sich alles, was da ist, zusammen aufgebaut haben, wer hat dann welchen Teil davon als eigenes Vermögen? (Es gibt Gemeinschaftskonten aber auch Konten auf nur einen Namen, was aber reine Spielerei meines Vaters ist und nichts damit zu tun hat, wer welchen Anteil an gemeinsamen Vermögen erwirtschaftet hat.)
Super erklärt Dankeschön 😊
Was ist, wenn der Schenker sich weigert es beim Finanzamt anzuzeigen? Und der Beschenkte es anzeigt? Bekommt der Schenker dann Probleme?
Bei einer Schenkung sind sowohl der Schenker, als auch der Beschenkte zu einer Meldung verpflichtet. Meldet einer von beiden, reicht dies aus. Steuerpflichtig ist stets der Beschenkte.
@Reitz-Steuerberater vielen herzlichen Dank.
sehr informatives Video. Eine Frage: wenn zwei Freunden (nicht mit mir verwandt) jeweils mir 20000 Euro schenken, z. B. Freund A schenkt 20000€ und Freund B schenkt auch 20000€, wie sieht die Schenkungsteuer aus? gibt es Meldepflicht? danke.
Zwischen fremden Dritten kann alle 10 Jahre eine Schenkung in höhe von € 20.000.- erfolgen, das ist richtig. Es würde für beide, also für den Schenker, als auch den Beschenkten eine Verpflichtung bestehen, dies dem Finanzamt zu melden. Wenn Sie mich fragen, ob alle diese Fälle, in denen tatsächlich keine Schenkungsteuer anfällt, tatsächlich dem Finanzamt gemeldet werden, glaube ich, dass dies sicherlich in sehr vielen Fällen nicht geschieht.
@@Reitz-Steuerberater Danke. Ich habe meine Frage wahrscheinlich nicht klar geschrieben. Ich wollte fragen, ob der Beschenkte die zwei Schenkungen je 2000€ von zwei Fremden zusammen addieren muss - die Summe von 40000€ dann ist über die 20000€ Freibetrag so dass der Beschenkte dafür Schenkungsteuer zahlen muss?
Wenn der Schenker nicht Deutsch Staatsbürger und in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, wie kann er die Meldung der Schenkung machen? durch einen formlosen Brief? DANKE
Erhalten Sie eine Schenkung über 20.000.- von Person 1, dann kann Ihnen dieser erst wieder in 10 Jahren erneut 20.000.- schenken. Sie können aber von Person 2 ebenso 20.000.- geschenkt bekommen, ohne das eine Schenkungsteuer anfällt, oder von Person 3.... usw. Um Ihre Frage zu beantworten, die Schenkungen von 2 verschiedenen Personen werden bei Ihnen nicht zusammengerechnet.
Da immer der Beschenkte eine Schenkungsteuer zu zahlen hätte, empfiehlt sich hier natürlich eine Meldung druch die Person, welche beschenkt wurde und im Inland ansässig ist.
@@Reitz-Steuerberater Herzlich Dank für Ihre Antwort - die ist sehr hilfreich.
Kurze Frage, wie genaue ist der ablauf wenn die person die verschenkt nicht in Deutschland lebt? Wie kann die person das beim Finanzamt melden?
z.B, wenn ich von meinem Bruder der in Spanien lebt 20000€ bekomme.
Erhalte ich etwas von einer Person im Ausland geschenkt, ist Ihr örtliches Finanzamt "für Erbschaft und Schenkung" zuständig. Also nicht Ihr reguläres Finanzamt, bei dem Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, sondern das nächste Finanzamt für Erbschaft und sCehnkungsteuer. Dies können Sie über die Website jedes Finanzamtes abfragen.
@@Reitz-Steuerberater
Danke für die Antwort.
Aber meine Frage bezieht sich mehr auf mein Bruder.
Wenn wir beide das den Finanzamt melden müssen, aber er garnicht in Deutschland lebt, wie soll er dann es den Deutschen Finanzamt melden?
Oder muß er das nur im Spanischen Finanzamt melden?
Es sind sowohl der Schenker, als auch der Beschenkte zu einer Meldung verpflichtet. Meldet einer von beiden, muss der andere nicht noch einmal melden. Es ist also ausreichend, wenn nur einer von Ihnen beiden eine Meldung vornimmt.
Ich habe eine Frage zum Erbschaftsgeld, wenn meine Mutter vor mehr als einem Jahr verstorben ist. Ich habe etwa 200.000 Euro geerbt. Das gesamte Geld wurde auf mein Konto in Vietnam überwiesen. Dann habe ich 200.000 Euro von meinem vietnamesischen Konto auf mein deutsches Konto überwiesen.
Nachdem das Geld auf meinem deutschen Konto eingegangen ist, muss ich diesen Betrag durch Ausfüllen des Formulars Schenkungsteuererklärung angeben.
Meine Frage ist: Meine Mutter ist verstorben. Warum fülle ich dieses Formular aus? Oder gibt es eine andere Form, die für mich funktionieren könnte?
Und das überwiesene Geld kam von meinem Konto in Vietnam, nicht vom Konto meiner Mutter, weil meine Mutter verstorben ist.
Was soll ich nun richtig machen? Kennt ihr euch aus und könnt mir helfen?
Vielen Dank!
Bringt es etwas gegen einen Schenkungssteuerbescheid Einspruch einzulegen? Der Wert der Geschenkten Immobilie von der Mutter an den Sohn, wurde vom Finanzamt auf 480.000€ bewertet und liegt nun 80.000€ über dem Freibetrag.
Im Rahmen der Schenkung einer Immobilie gibt es 2 Bescheide. Einen Bescheid zur Feststellung des Wertes der geschenkten Immobilie und dann den Schenkungsteuerbescheid, der diesen Immobilienwert übernimmt.
Der Rechtsbehelf ist dann gegen den Bescheid zur Bewertung des Grundbesitzes notwendig. Und hier versuche ich dann einen niedrigeren Wert für die Immobilie zu bekommen.
Normalerweise berechnen sie den Wert der Immobilie und das Finanzamt überprüft diese Bewertung. Das Finanzamt ermittelt diesen Wert nicht selbstständig, sondern schätzt diesen, ggf. zu hoch, wenn sie keine eigene Bewertung einreichen.
@@ReitzSteuerberater Sollte man dann bereits schon für Feststellung des Wertes Einspruch einlegen oder auf den Bescheid warten? Der Wert der Immobilie wurde von uns auf 380k€ geschätzt. Das FA hat diesen Wert nun auf 480K in der Feststellung festgelegt.
@@marcelloweiler2038 Einspruch einzulegen sichert die Änderbarkeit des Steuerbescheids, wenn auch nicht der Grundstücksbewertung, verursacht keine Kosten und ist jederzeit rücknehmbar. Man kann dadurch nur selten etwas falsch machen. Die Änderbarkeit des Steuerbescheids gilt allerdings dann nicht nur für Sie, sondern auch für das Finanzamt.
@@marcelloweiler2038 der Knackpunkt dürfte in der Grundstücksbewertung liegen. Hier sollten Sie Ihren Steuerberater um Errechnung des korrekten Wertes bitten oder zumindest um Überprüfung des vom Finanzamt geschätzten Wertes.
Sehr schön erklärt :)
Vielen Dank
Was ist wenn man von verschiedene Personen Schenkung bekommt von jewals unter 500.000 € ab 2 Personen...?!
Es wird jede Schenkung einzeln betrachtet. Ist man nicht mit dem Schenker verwandt, kann man € 20.000.- von jeder Person schenkungsteuerfrei erhalten. Der darüber hinausgehende Betrag kostet Schenkungsteuer.
Erhält man mehrere Schenkungen von ein und derselben Person werden diese Schenkungen für 10 Jahre zusammengerechnet.
Ein Freibetrag von € 500.000.- gilt nur zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern.
Ich habe eine kurze Frage, Wie ist es wenn ein Kind seinen Eltern 25.000€ verschenkt? Und diese ein gemeinsames Konto haben? Gilt der Freibetrag von 20.000€ pro Elternteil? Oder kann das Kind 20.000€ seiner Mutter und 20.000€ seinem Vater schenken?
Das Kind kann jedem Elternteil € 20.000.- schenken und das alle 10 Jahre wieder, in Summe € 40.000.- an beide Elternteile.
Muss bei Schenkung einer Immobilie an den leiblichen Sohn Schenkungssteuer gezahlt werden, obwohl schenker und beschenkter seit Jahrzehnten dort wohnen? Es ist ein Haupthaus mit Anbauhaus
Freibetrag liegt bei 400.000€ über 400.000€ muss Schenkungssteuer gezahlt werden.
Hallo
Wie sieht es aus wenn der Sohn seiner Mutter eine Immobilie die noch nicht voll abbezahlt ist schenkt? LG und Dankeschön
Wie immer, kommt es darauf an. Die Mutter kann die Wohnung ohne die Schulden übertragen oder der Sohn kann die Schulden mit übernehmen. Übernimmt der Sohn auch die Schulden, dann ergibt sich eine sogenannte gemischte Schenkung. Will heißen, einen Teil der Wohnung hat der Sohn geschenkt bekommen, den anderen Teil hat er durch die Übernahme des Bankdarlehens gekauft.
@@Reitz-Steuerberater Hallo, lieben Dank für ihre Antwort. Hier ist die Situation so, dass mein Bruder hat unseren Mutter ein Wohnung schenkt . Geht das auch mit die gleichen Konditionen? Meine Mutter muss jetzt 15% (45000€) auf die Wohnungswert an FA zahlen obwohl die Wohnung nicht abbezahlt ist. LG cristina
Schreiben Sie mir doch einfach eine Mail dazu, dann kann ich Ihnen direkt antworten. Email findet sich unterhalb eines jeden Videos.
Sehr gut erklärt aber, das Thema Schenkungssteuer zwischen Ehehgatten ist totaler Schwachsinn. Letzten gab es einen Fall. Ehegatten die eine Gemeinschaftskonto verfügt haben und monatlich zusammen 30.000€ verdient haben, mussten plötzlich Schenkungssteuer zahlen, obwohl das Geld schon versteuert ist.
Hallo, ja das ist ein interessantes Thema. Eigentlich eine gute Idee für ein Video, das mal genauer darzustellen. Ehegatten, welche im gesetzlichen Güterstand verheiratet sind, werden bei Schenkungen genauso behandelt wie fremde Personen untereinander. Jeder hat sein eigenes Vermögen, schenkt er dem anderen Ehegatten etwas und dies kann auch durch Überweisung auf ein gemeinsames Konto geschehen, schlägt die Schenkungsteuer zu. Vorteilhaft wirkt sich der hohe Freibetrag zwischen Ehegatten in Höhe von € 500.000.- aus. Erst darüberhinaus kommt es zu einer Schenkungsteuer.
@@ReitzSteuerberaterWenn meine Eltern bei ihrer Heirat nichts besessen haben, sich alles, was da ist, zusammen aufgebaut haben, wer hat dann welchen Teil davon als eigenes Vermögen? (Es gibt Gemeinschaftskonten aber auch Konten auf nur einen Namen, was aber reine Spielerei meines Vaters ist und nichts damit zu tun hat, wer welchen Anteil an gemeinsamen Vermögen erwirtschaftet hat.)
Ja
Ich werde 15000 Euro jeweils von 3 Freunde als Geschenk bekommen. Ist so was steuerpflichtig ? Soll ich das melden ?