Das bedeutet das Energieeffizienzgesetz - Weitreichende Pflichten für Unternehmen ab 7,5 & 2,5 GWh

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  • Опубліковано 19 жов 2023
  • Aufzeichnung unseres Webinars vom 17.10.2023
    IHRE BEANTWORTETEN FRAGEN AUS DEM WEBINAR FINDEN SIE HIER: www.cp-energie.de/das-energie...
    Am 21.09.2023 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf „zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ beschlossen.
    Das sogenannte Energieeffizienzgesetz, kurz EnEfG, wurde dabei ab Entwurfsfassung an entscheidenden Stellen mehrfach angepasst. Nach der Abstimmung ist jedoch klar, dass Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in der Pflicht stehen, innerhalb von 20 Monaten ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen - bisher entschied sich gesetzlich einzig an dem Kriterium der Unternehmensgröße, wer ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nachweisen musste.
    Mit der Pflicht zur Bewertung möglicher Abwärmenutzung legt das Energiegesetz in Bezug auf Effizienzsteigerungsmaßnahmen auch einen inhaltlichen Fokus und erfordert gleichzeitig die Erfassung der Energieverbräuche und Prozesstemperaturen über ein detailliertes Monitoringsystem.
    Konkret definiert ist darüber hinaus die Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Effizienzmaßnahmen: Weisen Maßnahmen nach 50 % der maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren einen positiven Kapitalwert auf, sind sie als wirtschaftlich zu definieren und umzusetzen. Zudem entsteht über das neue Gesetz eine Veröffentlichungspflicht zu den Energieeffizienzplänen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Planung sowie der zugrunde gelegten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung muss vor der Veröffentlichung von einem Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditor bestätigt werden.
    Wichtig für Unternehmen unterhalb der Grenze von 7,5 GWh:
    Die Pflichten zur Prüfung, Veröffentlichung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch schon für jene Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 2,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch!
    Die wichtigsten Inhalte noch einmal im Überblick:
    -Was ändert sich mit dem EnEfG?
    Geänderte Rahmenbedingungen für Energie und Umweltmanagementsysteme
    -Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung konkreter, durchführbarer Pläne für Endenergieeinsparmaßnahmen
    -Vermeidung und Verwendung von Abwärme
    -Handlungsempfehlungen

КОМЕНТАРІ • 3

  • @Andre_73
    @Andre_73 4 місяці тому +1

    Vielen Dank für die verständliche Vorstellung.
    Wie verhält es sich bei einem Unternehmen was nach ISO 50001 zertifiziert ist aber unter 2,5GWh p.a. liegt? Aus meinem Verständnis heraus trifft für dieses Unternehmen das Energieeffizienzgesetz nicht zu, sehen Sie das auch so?
    Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich Voraus.

    • @cpenergiegmbh2789
      @cpenergiegmbh2789  4 місяці тому +1

      Ja, das ist korrekt. Die Verpflichtungen zur Führung des Abwärmekatasters, zur Veröffentlichung von Maßnahmen oder zur Einführung von Energiemanagementsystemen sind allesamt nicht relevant unterhalb der Grenze von 2,5 GWh p.a.. Nichtsdestotrotz können Sie unter Umständen dennoch über das EDL-G zur Durchführung von Energieaudits oder alternativ zur Einführung eines Energiemanagementsystems verpflichtet sein - nämlich dann, wenn Ihr Unternehmen ein sogenanntes Groß-Unternehmen, also ein Nicht-KMU ist (die Grenze liegt bei 250 Mitarbeitenden, 50 Millionen Umsatz und 43 Millionen Bilanzsumme).

    • @Andre_73
      @Andre_73 4 місяці тому

      @@cpenergiegmbh2789 vielen Dank für Ihre kompetente und sehr schnelle Rückmeldung. Es sollten mehr solche UA-cam-Kanäle wir Ihren geben, wo Unternehmen sich über generelle Unternehmensthemen schnell und einfach informieren können.
      Vielleicht können Sie mir noch eine Frage beantworten. Ich bin in einer Holdingstruktur für die Themen "Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit, einschließlich Zertifizierung (ISO 50001, ISO 14001) hauptverantwortlich.
      Die Holdingstruktur setzt sich wie folgt zusammen:
      Holding hat ca. 30 Mitarbeiter (reine Angestellte, hier wird nichts produziert und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter sind auf unterschiedliche Standorte "deutsche Tochtergesellschaften" verteilt), das Headquater der Holding ist aber in den Räumlichkeiten der Tochtergesellschaft B untergebracht.
      Die ISO 50001 Zertifizierung liegt für die Holding und dessen Tochtergesellschaften A, B und C als Materixzertifizierung vor. Wir wurden auch schon zweimal von der BAFA überprüft 🙂
      Die Holding besitzt insgesamt 4 inländische Tochtergesellschafte (die Eigentumsrechte liegen zu 100% bei der Holding), die die Rechtsform GmbH führen, die ausländischen Standorte lasse ich außer Betracht.
      Die Struktur sieht wie folgt aus:
      Tochtergesellschaft A GmbH mit 400 Mitarbeiter
      Tochtergesellschaft B GmbH mit 380 Mitarbeiter, Tochtergesellschaft B hat ein zweites Produktionswerk (kein eigenständiges Unternehmen)
      Tochtergesellschaft C GmbH mit 40 Mitarbeiter
      Tochtergesellschaft D GmbH mit 30 Mitarbeiter
      Jede Tochtergesellschaft liegt einzel betrachtet, deutlich unterhalb der 2,5 GWh p.a. Grenze. Kommulieren wir allerdings die Energieverbräuche der Tochtergesellschaften, komme wir auf 2,9 GWh p.a..
      Frage: Trifft das Energieeffizienzgesetz für die Holding zu oder nicht? Bis dato habe ich immer argumentiert, dass es nicht zutrifft, da die einzelnen GmbH deutlich unterhalb der 2,5 GWh Grenze liegen. Je mehr ich mich aber in die Thematik einarbeite, um so mehr kommt bei mir das Gefühl hoch, dass ich mit meiner Argumentation falsch liegen. 😞
      Ich hoffe, meine Frage ist verständlich und Sie finden Zeit diese zu beantoworten?
      Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team ein schönes und erholsames Wochenende.
      Viele Grüße
      Andre