Das bedeutet der Referentenentwurf zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
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- Опубліковано 10 лип 2024
- BESCHLUSS DES EnEfG IM APRIL 2023: DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN: www.cp-energie.de/kabinett-be...
Was wurde am 10.04.2023 von der Bundesregierung verändert?
Entwurf mit abgeschwächten Pflichten für Unternehmen veröffentlicht
1. Primär- und Endenergieverbrauch
Während die vorherige Fassung des EnEfG für 2030 gegenüber dem Jahr 2008 eine Einsparung von mindestens 24 % beim Endenergieverbrauch und mindestens 37 % beim Primärenergieverbrauch vorsah, soll der Endenergieverbrauch um 26,5 % und der Primärenergieverbrauch um 39,3 % sinken.
2. Unternehmen
- Die Pflicht zur Umsetzung der als wirtschaftlich durchführbar identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen ab einem gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh gilt aktuell nicht mehr. Mit dem neuen Entwurf besteht lediglich die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung konkreter, durchführbarer Pläne. Was wird dabei als wirtschaftlich betrachtet? Bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte sich nach maximal 50 % der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergeben, wobei die Nutzungsdauer auf maximal 15 Jahre begrenzt ist und sich die Maßnahme somit innerhalb von 7,5 Jahre lohnen muss.
- Mit dem EnEfG werden Unternehmen mit einem großen Energieverbrauch (Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 GWh) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Über die konkrete Effizienzmaßnahme entscheiden die Unternehmen.
3. Rechenzentren
Bei einem Betrieb eines Rechenzentrums ab 2026, sollen mindestens 10 % bis schrittweise zu 20 % der Abwärme genutzt werden (zuvor galt: ab 2025 noch 30 % und für solche ab 2027 sogar 40 %)
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Ende des letzten Jahres wurde der Referentenentwurf für das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland - kurz: das Energieeffizienzgesetz - veröffentlicht.
Der Entwurf zielt auf eine deutliche Anhebung der Energieeffizienzziele und die ambitioniertere Ausgestaltung der Energieeffizienzanforderungen vor.
Sie arbeiten in einem Unternehmen, was mehr als 2,5 GWh im Jahr verbraucht oder in einer öffentlichen Einrichtung bzw. Rechenzentrum? Dann richtet sich das Video genau an Sie:
Schätzungsweise werden etwa 5000 Unternehmen zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagement verpflichtet. Dies und weitere Pflichten fasst unser Experte Eduard Meisner für Sie in wenigen Minuten zusammen.
Wie immer bringen Verpflichtungen auch Chancen mit sich. Hier gilt: Je eher die betroffenen Unternehmen handeln, umso stärker profitieren Sie von den Veränderungen.
Für ein Beratungsgespräch nutzen Sie gerne folgenden Link:
outlook.office365.com/owa/cal...
Oder melden Sie sich jederzeit unter team@cp-energie.de bzw.
Tel: 0421-699 090-0.
Link zur Kapitalwertmethode: • Die Kapitalwertmethode...
Kapitel des Videos:
00:00 Einleitung
00:24 Aktuelle Bilanz
01:20 Energieeffizienzziele
01:45 Sektor 1: Die öffentliche Hand
02:29 Sektor 2: Unternehmen mehr als 2,5 GWh
02:35 Pflicht: Energieaudit und Managementsysteme für Unternehmen
03:55 Pflicht: Energiemonitoring
04:21 Pflicht: Vermeidung und Verwendung von Abwärme
05:15 Sektor 3: Rechenzentren
06:15 Fazit
Danke für das sehr informative Video!
Tolles Konzept 😵💫: Es soll bis 2045 57% eingespart werden aber die öffentlichen Einrichtungen müssen nur 2% p.a. oder 33% bis zum Jahr 2045 einsparen. Die Politiker, die sich das ausgedacht haben, sollten noch einmal in die Grundschule gehen um die Sache mit der Mathematik zu lernen.
Das wird den Produktionsprozess verteuern. Die Massnahmen kosten mehr wie eingespart werden kann. Waers anders, haetten die Unternehmen das schon laengst gemacht. Und der bürokratische Aufwand steigt, d. h. auch da zusaetzliche Kosten.