Also gelten diese Steuerregeln nur, wenn man als Verkäufer über Plattformen wie Etsy verkauft, richtig? Gilt dieselbe Regelung auch, wenn man als Verkäufer auf Amazon agiert? Zusätzlich habe ich noch zwei weiteren Fragen: 1. Ist dies etwas, worauf wir achten müssen, wenn wir Plattformen wie MBA, Redbubble o. Spreadshirt nutzen? 2. Kann man das OSS-Verfahren nachträglich in seiner Steuererfassung berücksichtigen?
Wie würde sich dein Beispiel verhalten, wenn der Endkunde eine Privatperson ist? Dann würde doch das OSS-Verfahren greifen oder? Und wie ist es, wenn man einzig digitale Produkte anbietet in Form von Downloads, dann dürften einzig die Einstellgebühren/Verkaufsprovisionen der Plattform im jeweiligen Land UST-Verpflichtungen auslösen, oder?
Hallo Thomas, wie ist es genau wenn Sitz in Deutschland, Verkauf nur innerhalb Deutschlands ABER der Versand aus einem anderen Land kommt bsp USA. durch eben die POD Thematik.
@@thomas-matisheck cool danke. kannst du mir vielleicht eine Sache erklären? ich mach bisher die steuer komplett alleine. 30 Rechnungen im Jahr plus UA-cam einnahmen. Wenn ich jetzt einen onlineshop mit internationaler ausrichtung betreibe, plus etsy-store UND dazu mit einem Steuerberater zusammenarbeite, wer meldet das dann alles an? Liefert mir der Steuerberater nur die Zahlen, oder meldet er auch alles an die entsprechenden staatlichen Stellen? Sodass ich am Ende (Monat/Quartal, je nach dem) nur einen Bericht bekomme und eine Aufforderung, welche Beträge wohin zu zahlen sind? läuft das so? - das wäre toll.
Vielleicht ergänzend: unter Umständen kann es ausreichen, wenn Du den Versand organisierst. Zum Beispiel beauftragst Du DHL das Produkt bei A abzuholen und zu C zu bringen. Aber da kommt es auf Kleinigkeiten an.
Wie immer kommt es darauf an. Der Steuerberater kümmert sich um die deutsche Steuer und übermittelt diese für dich an das Finanzamt und sagt dir, was du zu zahlen hast. Aber nur für die deutschen Steuern.
@@thomas-matisheck nene - es geht schon um einen ordentlichen Versand. Produktion, Lager, Versand im Haus (Garage), aber eben Verkauf in die ganze Welt.
Vielen Dank für die super Info. Jetzt bin ich wirklich froh, dass ich mit meinem Etsy POD Shop ausschließlich in die USA verkaufe und auch mein Print Provider Printify in den USA sitzt. Zur Zeit sitzte ich aber an meiner 2023er Buchführung und frage mich, wie ich meine Ausgangsrechnngen richtig verbuche. Könnten Sie mir einen Tipp geben ob ich auf Konto 8120 oder 8150 buchen muß (SKR03)? Denn da ich die Ware ja nie in Deutschland habe, ist es ja eigentlich keine steuerfreie Ausfuhr. Die Printify Rechnungen aus den USA würde ich auf 3200 ohne Steuer buchen. Oder haben Sie da evtl. auch einen Tipp für mich? Ganz herzlichen Dank im voraus.
Die Verkäufe davon sind nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar aus deutscher Sicht. Welches Tool nutzt Du? Beispielsweise wären 3200 und 8200 möglich, aber besonders für die Umsätze sollte man das richtige Konto wählen
@@thomas-matisheck Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Den Podcast habe ich mir sofort angehört, auch sehr interessant (ich hatte Sie bisher nur auf youtube gefunden). Ich nutze (noch) WISO EÜR. Darf ich noch eine kurze Frage stellen: wäre nicht vielleicht dann das Konto 8338 (Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze) genau das richtige für meine Erlöse POD USA? Denn die Sales Tax fällt ja in den USA an und wird über Etsy dort auch abgeführt. Ganz herzlichen Dank im voraus.
@@scrappycottage ja genau, das Konto eignet sich sehr gut dafür. Allerdings müssen sie später bei der Umsatzsteuer Voranmeldung und der Umsatzsteuer Jahreserklärung schauen, dass der Ausweis auch dort richtig erfolgt.
@@samuel.......973 ja, denn das deutsche Finanzamt interessiert es nur, ob Du die Steuer richtig abgeführt hast. Hat Etsy sie gezahlt, obwohl Du sie hättest zahlen müssen, holt sich die Finanzverwaltung die Steuer trotzdem von dir. Daher ist wichtig zu wissen, was richtig und was falsch ist um die Konsequenzen abschätzen zu können.
Wenn Du bei Amazon via Merch by Amazon verkaufst, dann ist das anders. Da verkaufst du nur an Amazon das Design. Genauso ist es bei spreadshirt. Bei Red Bubble müsste das gleiche wie bei Etsy Gelten . Das OSS findet keine Anwendung, das es sich umsatzsteuerlich um ein Reihengeschäft handelt.
Das heißt, bei Amazon via Merch u. ä. ist das Prinzip dahinter kein Reihengeschäft, sondern einzig ein Provisions- bzw. "Lizenzgeschäft", weil man ein Design zur Verfügung stellt und man mit dem Endkunden überhaupt nichts steuerlich zu tun hat, richtig? Und zu OSS: ich dachte immer OSS wäre ohnehin nur bei B2C-Geschäften anwendbar?! Übrigens, ich finde dich und deinen Kanal echt super! Bin durch einen anderen UA-camr zu dir gekommen, weil ich dich in dem Interview wirklich souverän und sympathisch wahrgenommen habe. Mach weiter so und viel Erfolg & Glück dabei!
Also gelten diese Steuerregeln nur, wenn man als Verkäufer über Plattformen wie Etsy verkauft, richtig? Gilt dieselbe Regelung auch, wenn man als Verkäufer auf Amazon agiert? Zusätzlich habe ich noch zwei weiteren Fragen: 1. Ist dies etwas, worauf wir achten müssen, wenn wir Plattformen wie MBA, Redbubble o. Spreadshirt nutzen? 2. Kann man das OSS-Verfahren nachträglich in seiner Steuererfassung berücksichtigen?
Wie würde sich dein Beispiel verhalten, wenn der Endkunde eine Privatperson ist? Dann würde doch das OSS-Verfahren greifen oder? Und wie ist es, wenn man einzig digitale Produkte anbietet in Form von Downloads, dann dürften einzig die Einstellgebühren/Verkaufsprovisionen der Plattform im jeweiligen Land UST-Verpflichtungen auslösen, oder?
Hallo Thomas,
wie ist es genau wenn Sitz in Deutschland, Verkauf nur innerhalb Deutschlands ABER der Versand aus einem anderen Land kommt bsp USA. durch eben die POD Thematik.
@@terezagross2335 und der Verkauf erfolgt über Etsy? Oder eine andere Plattform oder Shopify?
das heißt, OSS greift nur, wenn ich selbst versende?
Genau.
@@thomas-matisheck cool danke.
kannst du mir vielleicht eine Sache erklären?
ich mach bisher die steuer komplett alleine.
30 Rechnungen im Jahr plus UA-cam einnahmen.
Wenn ich jetzt einen onlineshop mit internationaler ausrichtung betreibe, plus etsy-store
UND dazu mit einem Steuerberater zusammenarbeite, wer meldet das dann alles an?
Liefert mir der Steuerberater nur die Zahlen, oder meldet er auch alles an die entsprechenden staatlichen Stellen?
Sodass ich am Ende (Monat/Quartal, je nach dem) nur einen Bericht bekomme und eine Aufforderung, welche Beträge wohin zu zahlen sind?
läuft das so? - das wäre toll.
Vielleicht ergänzend: unter Umständen kann es ausreichen, wenn Du den Versand organisierst. Zum Beispiel beauftragst Du DHL das Produkt bei A abzuholen und zu C zu bringen. Aber da kommt es auf Kleinigkeiten an.
Wie immer kommt es darauf an. Der Steuerberater kümmert sich um die deutsche Steuer und übermittelt diese für dich an das Finanzamt und sagt dir, was du zu zahlen hast.
Aber nur für die deutschen Steuern.
@@thomas-matisheck nene - es geht schon um einen ordentlichen Versand.
Produktion, Lager, Versand im Haus (Garage), aber eben Verkauf in die ganze Welt.
Vielen Dank für die super Info. Jetzt bin ich wirklich froh, dass ich mit meinem Etsy POD Shop ausschließlich in die USA verkaufe und auch mein Print Provider Printify in den USA sitzt.
Zur Zeit sitzte ich aber an meiner 2023er Buchführung und frage mich, wie ich meine Ausgangsrechnngen richtig verbuche. Könnten Sie mir einen Tipp geben ob ich auf Konto 8120 oder 8150 buchen muß (SKR03)? Denn da ich die Ware ja nie in Deutschland habe, ist es ja eigentlich keine steuerfreie Ausfuhr.
Die Printify Rechnungen aus den USA würde ich auf 3200 ohne Steuer buchen. Oder haben Sie da evtl. auch einen Tipp für mich?
Ganz herzlichen Dank im voraus.
Vielen lieben Dank, aber höre hierzu bitte unbedingt bei meiner neuen Podcast Folge rein. Da geht es um das Thema USA.
open.spotify.com/episode/5GCgmCHjlWEsKY4puQQoow
Die Verkäufe davon sind nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar aus deutscher Sicht. Welches Tool nutzt Du? Beispielsweise wären 3200 und 8200 möglich, aber besonders für die Umsätze sollte man das richtige Konto wählen
@@thomas-matisheck Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Den Podcast habe ich mir sofort angehört, auch sehr interessant (ich hatte Sie bisher nur auf youtube gefunden).
Ich nutze (noch) WISO EÜR.
Darf ich noch eine kurze Frage stellen: wäre nicht vielleicht dann das Konto 8338 (Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze) genau das richtige für meine Erlöse POD USA? Denn die Sales Tax fällt ja in den USA an und wird über Etsy dort auch abgeführt.
Ganz herzlichen Dank im voraus.
@@scrappycottage ja genau, das Konto eignet sich sehr gut dafür. Allerdings müssen sie später bei der Umsatzsteuer Voranmeldung und der Umsatzsteuer Jahreserklärung schauen, dass der Ausweis auch dort richtig erfolgt.
Etsy nimmt automatisch Ust. Ich verstehe das Problem nicht ganz . Danke
@@samuel.......973 zum Beispiel, dass Etsy für dich Steuer abführt, wo du keine oder eine andere Steuer schuldest und dafür weiterhin haftbar bist
@@thomas-matisheck also wenn etsy automatisch Umsatzsteuer auf den Artikel addiert muss man sich damit immernoch auseinandersetzen ?
@@samuel.......973 ja, denn das deutsche Finanzamt interessiert es nur, ob Du die Steuer richtig abgeführt hast.
Hat Etsy sie gezahlt, obwohl Du sie hättest zahlen müssen, holt sich die Finanzverwaltung die Steuer trotzdem von dir.
Daher ist wichtig zu wissen, was richtig und was falsch ist um die Konsequenzen abschätzen zu können.
Wenn Du bei Amazon via Merch by Amazon verkaufst, dann ist das anders.
Da verkaufst du nur an Amazon das Design.
Genauso ist es bei spreadshirt. Bei Red Bubble müsste das gleiche wie bei Etsy Gelten .
Das OSS findet keine Anwendung, das es sich umsatzsteuerlich um ein Reihengeschäft handelt.
Das heißt, bei Amazon via Merch u. ä. ist das Prinzip dahinter kein Reihengeschäft, sondern einzig ein Provisions- bzw. "Lizenzgeschäft", weil man ein Design zur Verfügung stellt und man mit dem Endkunden überhaupt nichts steuerlich zu tun hat, richtig? Und zu OSS: ich dachte immer OSS wäre ohnehin nur bei B2C-Geschäften anwendbar?!
Übrigens, ich finde dich und deinen Kanal echt super! Bin durch einen anderen UA-camr zu dir gekommen, weil ich dich in dem Interview wirklich souverän und sympathisch wahrgenommen habe. Mach weiter so und viel Erfolg & Glück dabei!