Der Hahn erklärt Strafrecht - §§ 22, 23 StGB Strafbarkeit des Versuchs Kurzversion

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  • Опубліковано 20 гру 2024
  • Eine kurze Darstellung der strafrechtlichen Prüfung des Versuchs.
    Ein Kanal des Fachgebiets Strafrecht der Hochschule der Polizei
    HINWEIS: Die Videos stellen die Rechtslage zum Zeitpunkt des jeweiligen Erscheinens dar und basieren auf Literaturmeinungen sowie Rechtsprechung. Teilweise werden auch kritische Inhalte aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Jede Nutzerin / Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte auf Aktualität sowie Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
    Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Onlinevorlesungen nicht sämtliche im Rahmen eines juristischen Studiums behandelten Theorien und Meinungsstreitigkeiten dargestellt werden, sondern nur diejenigen, die nach Auffassung der Dozentinnen und Dozenten des Fachgebietes Strafrecht der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz für unsere Studierenden und die polizeiliche Praxis von Relevanz sind.

КОМЕНТАРІ • 4

  • @shoxsen
    @shoxsen 4 роки тому +1

    Frage, muss ich denn das vollendete Delikt prüfen bis ich bei einem Merkmal aussteige, um dann in den Versuch über zu gehen oder kann ich direkt in den Versuchsaufbau gehen?

    • @derhahnerklartstrafrecht4434
      @derhahnerklartstrafrecht4434  4 роки тому +5

      Eine Ablehnung des objektiven Tatbestands muss vor der Versuchsprüfung erfolgen...fragen sie bei ihrem Dozenten nach, welchen Aufbau er wünscht

  • @fate_1337
    @fate_1337 6 років тому +1

    Gibts hier einen Unterschied zum österreichischen Recht?

    • @derhahnerklartstrafrecht4434
      @derhahnerklartstrafrecht4434  6 років тому +3

      Das kann ich Ihnen leidet nicht beantworten, da ich die dortige Rechtsprechung nicht kenne. Tut mir Leid. Die Gesetzestexte sind aber nahezu identisch, wenn ich mich nicht irre