Wo jetzt die genaue Prüfung stattfindet habe ich nicht verstanden. Der Übergang im Video zwischen fehlgeschlagenem Versuch und Problemdiskussion ist mir undeutlich. Ob der Versuch fehlgeschlagen ist, das ist ja von der Diskussion der Möglichkeit des Rücktritts geschieden und unabhängig zu beantworten. Warum dann zwischen dem fehlgeschlagenen Versuch und der Bestimmung des beendeten oder unbeendeten Versuchs die Problemdiskussion? Kann ich das so verstehen, dass das Fehlschlagen nach hM ja eh außerhalb des §24 liegt, somit die Diskussion des Rücktritts genau genommen mit der Darstellung des Streitstands über die Möglichkeit des Rücktritts bei außertatbestandlicher Zielerreichung beginnt?
Grundsätzlich beginnen Sie bei der Prüfung des Rücktritts mit der Frage, ob ein Rücktritt, also ein Aufgeben der Vollendung, überhaupt noch möglich ist. Dies wird beim fehlgeschlagenen Versuch verneint und ist bei der außertatbestandlichen Zielerreichung umstritten.
0:11 - Sachverhalt
1:36 - Obersatz
1:47 - Aufbau des Versuchs
2:28 - Fehlgeschlagener Versuch
3:06 - Problem
4:03 - Außertatbestandliche Zielerreichung
5:50 - Welcher Versuch liegt vor?
6:20 - Rücktrittshorizont
7:17 - Freiwilligkeit
7:41 - Ergebnis
Ich schreibe morgen StrafR-Examen und schaue heute noch mal alle Video zur Wiederholung. Danke!
Wie war’s? Bin im 1. Semester 😬
Wie liefen die Abschlussklausuren im 1. Semester StrafR. ?
@@billright6424 Wie lief dein Studium bisher? Noch dabei?
Danke🙏🏻
Wo jetzt die genaue Prüfung stattfindet habe ich nicht verstanden. Der Übergang im Video zwischen fehlgeschlagenem Versuch und Problemdiskussion ist mir undeutlich. Ob der Versuch fehlgeschlagen ist, das ist ja von der Diskussion der Möglichkeit des Rücktritts geschieden und unabhängig zu beantworten. Warum dann zwischen dem fehlgeschlagenen Versuch und der Bestimmung des beendeten oder unbeendeten Versuchs die Problemdiskussion? Kann ich das so verstehen, dass das Fehlschlagen nach hM ja eh außerhalb des §24 liegt, somit die Diskussion des Rücktritts genau genommen mit der Darstellung des Streitstands über die Möglichkeit des Rücktritts bei außertatbestandlicher Zielerreichung beginnt?
Grundsätzlich beginnen Sie bei der Prüfung des Rücktritts mit der Frage, ob ein Rücktritt, also ein Aufgeben der Vollendung, überhaupt noch möglich ist. Dies wird beim fehlgeschlagenen Versuch verneint und ist bei der außertatbestandlichen Zielerreichung umstritten.
@@juracademy8947 Ich bedanke mich ganz inständig für die Antwort!