Kita2Day I Achtung bei einer Überlastungsanzeige! Denn auf die Formulierung kommt es an!

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  • Опубліковано 6 вер 2024
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    kitarechtler.de/
    🔥🔥🔥 Kita2Day I Folge 771: Achtung bei einer Überlastungsanzeige! Denn auf die Formulierung kommt es an...!
    Einfach mal den Frust per Gefährdungsanzeige bzw. Überlastungsanzeige rauslassen? Keine gute Idee, wenn damit zugleich durch die anzeigenden Erzieherinnen und Erzieher der Eindruck geschaffen wird, nun die Arbeitsleistung den tatsächlich oder vermeintlich untragbaren Bedingungen anzupassen. Denn dadurch könnte dies wie eine angekündigte Arbeitsverweigerung wirken und eine solche ist nur unter dsher bestimmten Bedingungen zulässig und sollte keinesfalls unbedacht "ins Spiel gebracht" werden.
    Allerdings kann eine ungenaue Formulierung einer solchen Gefährdungsanzeige / Überlastungsanzeige auch aus einem anderen Grund durchaus Probleme schaffen: Denn im Fall eines Unfalls bei einem Kind in Krippe, Kindergarten oder Hort / Ganztag könnte schnell ebenfalls der Eindruck entstehen, dass sich dies nur ereignet habe, weil vielleicht nicht mit der gebotenen vollen Sorgfalt nach Stellen der Anzeige die Aufsichtspflicht ausgeübt wurde. Das mag im Einzelfall gegebenenfalls überhaupt nicht so gewesen sein, allerdings steht dieser Verdacht erst einmal im Raum. Daher sollte allseits mit Fingerspitzengefühl an eine Überlastungsanzeige gegangen werden.
    Wichtig für Erzieher und Erzieherinnen, Leitungen und insbesondere Träger-Verantwortliche in Krippe, Kindergarten oder Hort! Mehr dazu im Video!
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    Rechtsanwalt Holger Klaus
    VEST Rechtsanwälte / Kitarechtler.de

КОМЕНТАРІ • 4

  • @affegorilla1299
    @affegorilla1299 Місяць тому

    Hallo und Danke für die tollen Videos. Darf mir eine Kita nach Zusage des Kitaplatzes diesen wieder aberkennen nur weil mein dreijähriger Sohn noch eine Windel trägt? Ein Video dazu wäre toll! Nach meiner Information ist das nämlich nicht rechtens. LG, fabian

  • @raphaelakroczek2170
    @raphaelakroczek2170 Місяць тому

    Muss es nicht korrekterweise "Gefährdungsanzeige" heißen? Die Überlastung steht doch nicht im Arbeitsschutz. Überlastung ist doch eher als AU Grund und liegt in einem selbst. Die Gefährdung hingegen setzt durch die äußeren Rahmenbedingungen ein.
    Als zweites: Was haltet ihr von dem Formular von verdi? Ist das nicht ein super Instrument?

    • @Kitarechtler
      @Kitarechtler  Місяць тому +1

      Wir sehen die Gefährdungs- oder Gefahrenanzeige als Überbegriff / Sammelbegriff unter den auch die Überlastungsanzeige fallen kann. Dabei muss eine Überlastung oder eine drohende Überlastung unseres Erachtens auch nicht zwangsläufig mit einer AU einhergehen, wobei auch die Überlastung ja von externen Faktoren herrühren kann und gerade sicherlich am meisten in Krippe & Kita verspürt wird - daher auch der Titel. Zum Formular: Nun, es ist eben am Ende immer noch... ein Formular ;)

    • @raphaelakroczek2170
      @raphaelakroczek2170 Місяць тому

      @@Kitarechtler Ich finde das Formular eine große Hilfestellung, weil es sehr umfassend aufgreift, welche Bereiche zur Gefährdung von Kindern und Fachkräften führen können. Außerdem ist die zeitliche Hürde geringer, weil es schneller auszufüllen ist, als wenn man (eh schon sehr belastet oder überlastet) noch umfassend formulieren muss. Ich glaube, das ist eine der größten Hindernisse, die Gefährdungen wirklich dem AG aufzuzeigen.