Bei Tesla auch. Und nachdem ja die EU sowieso vorgegeben hat das die Daten aufgezeichnet werden müssen bei den neuen Fahrzeugen kann man auch die Kamaras mit aufzeichnen die ja eigentlich auch schon in jedem Fahrzeug verbaut sind.
Da ist Nix “montiert” neue Fahrzeuge haben sowie überall Kameras. Der Rest Liese sich Software technisch recht leicht lösen. Auch sollte man, wenn man diese nachträglich einbaut nicht an der DashCam sparen. Es bringt mir nichts wenn ich mir für 20-100€ eine Cam hole deren Aufnahmen wirken als würden die mit einer Kartoffel aufgenommen. Meine 3CH DashCam mit 4K 120/60FPS und gutem Sensor kam rund 350€ Wenn man überlegt das ein Unfall deutlich teurer ausfallen kann sind das gut invertierte 350€ und lieber haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben.
Wichtig ist: niemals die SD Karte oder Dashcam abgeben, auch nicht der Polizei. Nur das Unfallvideo exportieren und ggf. noch zu kürzen dass nur der Unfall zu sehen ist. Kontextbezogen ein paar Sekunden davor und danach. Und nur das Video dem Anwalt, der Polizei oder Versicherung zukommen lassen.
Polzei bitte nicht! die geht die Aufnahme nichts an. Dashcam vor Ort nicht erwähnen. Die Aufzeichnung wird nur bei Bedarf, nach Begutachtung des Anwalts an das Gericht übergeben.
Sehe ich auch so. Aber oftmals werden die Videos auf einer Cloud abgespeichert, sodass bei Verlust der SD-Karte der Zugriff auf die Originalvideodateien vorhanden bleibt.
@@hawksights nicht notwendig außer es benachteiligt dich. Du kannst hier nicht die Regeln der Dashcam Kanäle ansetzen, die gelten nur bei öffentlicher Vorführung, daher ist auch Pixeln nicht notwendig.
@ Sehe ich genauso. Außerdem könnte die (Nach-)Bearbeitung ("Manipulation") des Originals als Beweismittel unzulässig werden. Am besten im Originalzustand belassen, dann passiert auch nichts.
@@SirLaughalot123 Richtig, gerade die sollten ein Interesse daran haben,wenn der Unfallverursacher mit weiteren Passagieren gegen eine Einzelperson aussagt und die Sachlage dann als klar erscheint und man folglich zu Unrecht hochgestuft wird.
@ man wird ja hochgestuft, weil die Versicherung dem Gegner zu Unrecht Geld ausbezahlen muss. Ist also auch im Interesse der Versicherung, nicht zu Unrecht zahlen zu müssen. Außerdem kann man sich mit der Dashcam gegen unberechtigte Ansprüche der gegnerischen Versicherung schützen.
Kurz und knapp: Beweiserhebungsverbot, heißt nicht automatisch Beweisverwertungsverbot= ein Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und moniert, dass das Gerät nicht DSGVO konform eingerichtet oder generell verboten ist, kann durch die Staatsanwaltschaft oder den Richter ( je nach Ausmaß des Unfalls) "eingefangen" und trotzdem als Beweismittel zugelassen werden. Schönen Abend euch.
Habe seit Jahren eine Dashcam. Konnte so meine Unschuld beweisen: Ich hatte grün und bin in den Kreuzungsbereich eingefahren, ich musste eine Gefahrenbremsung machen da ein Autofahrer mit wirklich hoher Geschwindigkeit über Rot gefahren ist. Mir ist der Hintermann leicht aufgefahren ohne Schaden, nur ein paar leichte Oberfläche Lackspuren, bin mit Ihm zur Seite gefahren, er hat mich angemotzt warum ich bei grün bremse, habe Ihm das Video gezeigt und er hat seine Meinung geändert und sich mehrfach entschuldigt. Ein Kennzeichen war vom Rotlichtsünder leider nicht erkennbar. Bis auf ein paar oberflächlichen Lackspuren die ich rauspolieren konnte ist nichts passiert. Der Hintermann wohnt in der Parallelstraße und er hatte auch keinen Schaden am Auto. Glück gehabt
Vergessen. Habe dem Hintermann auch das Video zukommen lassen, wenn doch ein größere Schaden entstanden wäre z.B. an den Sensoren. Er hat sich daraufhin auch eine gekauft.
Bei uns im Täterschutzland braucht sich doch keiner Gedanken zu machen. Falls die Aufnahmen jemanden belasten sollten, gilt doch sowieso sofort irgendein Datenschutz Paragraf, welcher die Aufnahmen nicht nutzbar macht. Man darf ja nicht mal seine Aufnahmen von so einer Ring Klingel nutzen, wenn etwas aus dem Vorgarten gestohlen wird. 😅😂 Die armen Einbrecher haben nämlich keine Genehmigung gegeben für die Aufnahmen. Also hat mein ein klares Bild vom Täter und es kann/ darf nichts gemacht werden….
Und wenn mir dann ein Kind vors Auto läuft, ich nicht mehr bremsen kann und die Zeugen behaupten ich wäre mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeigerast? Hilft mir dann eine Kamera?
@themightywhatever4884 wenn man nicht bremsen kann war man halt zu schnell. Dann könnte ein unaufmerksamer Überfahrer damit argumentieren dass keine Warnblinker am Bus an waren und die Geschwindigkeit angemessen war.
@manfredschrock9929 Wenn die Person direkt vor dein Auto auf die Fahrbahn tritt, sodass ein Meter oder weniger Abstand gegeben ist, bremst du gar nichts mehr.
Ich gebe meine Dashcam-Aufnahmen an die Versicherung und niemals an die Polizei, es sei denn, es ist absolut notwendig. Den Rest überlasse ich meiner Versicherung.
Das habe ich leider schon anderes erlebt. Mir wurde die Kamars beschlagnahmt. Ich hatte auch diskutiert mit den Beamten aber keine Chance. Nur hatte ich zum Glück die SD Karte zuvor schon ausgetauscht. Ich habe immer für den Fall Fälle eine SD Karte mit harmlosen Aufnahmen an der Dashcsm mit Tesa befestigt das ich diese schnell tauschen kann. Die Dashcam bekam ich nach ca. Sechs Monaten zerlegt in Einzelteile zurück. Die waren wohl etwas beleidigt das sie nicht das gefunden haben was sie wollten. 😂😂
Warum hat der Fahrer den Bus deutlich zu schnell 😮überholt? Wenn, wie gesagt, mit einem Kind zu rechnen sei, wäre Schrittgeschwindigkeit angebracht. MfG 👍
Also ich wäre für ein Gesetz dass Dashcams erlaubt hier entsteht jetzt der Eindruck dass Dashcams im Strassenverkehr generell erlaubt sind dass ist es nicht im Weg steht hier der Datenschutz ein permanentes Aufzeichnen im Strassenverkehr ist verboten und das machen alle Dashcams darum ist es eine Grauzone übrigens in Bayern könnten Strafen bis 300.000 Euro fällig werden wenn man gegen den Datenschutz verstösst !
Nicht diskutiert wird hier das Problem, dass man auch dann gegen die DSGVO verstößt, wenn man eine Aufnahmeschleife eingerichtet hat, aber diese recht groß ist. Die meisten Dashcams schreiben erst die ganz Karte voll bevor das älteste Video überschrieben wird. Wenn eine entsprechende Speicherkarte verwendet wird, kann das dazu führen, dass mehrere Tage Videomaterial auf der Karte sind. Man braucht also eine Kamera, die eine Privacy-Einstellung hat, die bewirkt, dass stets nur ein paar Minuten gespeichert sind. Dann wird hier Beweiserhebungsverbot und Beweisverwertungsverbot vermischt. Auch wenn ein Beweis unerlaubt erhoben wurde, kann er zur Verwertung vor Gericht zugelassen werden. Daher empfiehlt es sich, zunächst keine Aussage zu machen, dass man Videomaterial hat. Bringt man es später im Prozess ein, kann so leicht keiner feststellen, dass Aufnahmen unzulässig aufgenommen wurden.
Wir sind völlig über reguliert durch Gesetze. In der Sache macht es doch überhaupt keinen Unterschied, bei dem Beispiel mit dem Bus und dem Schulkind, in welcher Art die Kamera aufgezeichnet hat. Die Auswirkung auf das Kind sind nach wie vor die gleichen. Rechtlich ist es aber Tag und Nacht.
Interessant aber auch die Montage. Viele Cams hängen mitten im Sichtfeld und blockieren die Sicht …. Da werden z.B. Fußgänger, Fahrradfahrer etc. mit ihrer schmalen Silhouette schnell unsichtbar…
Ich bin Hobby-Ornithologe, ich nehme den Flug der Vögel mit meiner 24-Stunden-Dashcam auf, ich analysiere das Videomaterial einmal im Jahr, ich schreibe eine Dissertation über den Zusammenhang zwischen der Route der Zugvögel und der Route der Autostraßen. Ist das verboten?
Ja, ein grandioses Beispiel, wie er da mit viel zu hoher Geschwindigkeit in einer leichten Kurve ohne Sicht an dem Bus vorbei zieht und dabei was von angefahrenen Kindern erzählt... 🤣
@@hschmidt79 Da die Kamara weiter innen ist, hat der Fahrer eine andere Sicht. Der konnte daher ggf. schon erkennen, das kein Gegenverkehr kommt. Die Hohe Geschwindigkeit merkt man. Ggf. aber schauts auch nur schneller aus. Aber Schrittgeschwindigkeit war es nicht. ^-^ ZUdem sollte man aber auch Kindern beibringen, nicht vor dem Bus über die Straße zu laufen, ggf. erst abzuwarten, bis der Bus weg ist, so das man gute Sicht in beide Richtungen hat.
@@-Gothicgirl- Nein tut er nicht. Die Aufzeichnung ohne Anlass an sich ist schon ein Verstoß. Wenn dich die Polizei anhält und das feststellt kannst du schon belangt werden ohne das es jemals abgespielt wurde.
Viele einzelbilder, also flüssigeres Bild ist so nicht ganz optimal ausgedrückt ... Man kann zwar mit 60 Bilder pro Sekunde aufnehmen und die Aufnahmen sehen am Tag gut aus. Es empfielt sich aber trotzdem lieber nur mit 30 Bildern die Sekunde aufzunehmen, weil der Kamera Sensor in der Nacht dann eine bessere Qualität hinbekommt, als mit 60 Bilder pro Sekunde. Das empfehlen auch unsere großen Dashcam UA-camr!
Es ist nicht ganz richtig. Datenschutz interessiert erst bei veröffentlichung. Und dauer aufzeichnen geht auch wen man es nicht veröffentlicht. Nach kunsturheberrecht ist das im öffentlichen raum erlaubt. Und bedienung einer kamera kann unter benutzungsverbot wie ein handy fallen daher ist sogar daueraufnahme besser. Und bei nen loop von 3 min kann es im fslll eines unfalls dazu kommen das man nicht die taste drücken kann und dann ist die aufnahme überschrieben! Und anlasslos filmen? Eine aufnshme um in fall eines unfalls was zu haben ist ein anlass! Und keiner kann im endeffekt erkennen ob eine momentaufnahme aus schleife oder daueraufnahme ist! Aber klar kameras ab werk wie zb in teslas dürfen 24h am tag filmen und speichern. Der nutzer aber nicht? Kameras die parkraum überwachen und erst auf ne erschütterung reagieren sind schrott! Wenn man anwälte irgendwo auskramt nach dem motto wer am lautesten hier ruft
Das meiste davon ist seit ein Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahre 2018 schlicht weg falsch. Das Aufnehmen mit einer Digitalkamera ist eine automatische Datenverarbeitung und diese ist nur nach vorhergehender Genehmigung durch die aufgenommenen Personen legal.
@@avronautnein das kunsturheberrecht erlaubt jegliche Aufnahme von Fotos oder Videos im öffentlichen raum. Rumlaufen Leute sind sogenannter verfangen und man braucht die nicht fragen! Erst bei veröffentlichung müsste man die Fragen! Die dsvgo ist im übrigen ein schwammige Haufen Müll den jeder dieser anwaltsheinis anders interpretiert! Es steht nichtmal was von dashcam direkt in der dsvgo ebenso wenig steht was von loop oder loop Dauer drinnen!
Dieses Datenschutz Gesetz, sollte geändert werden. Viel einfacher wäre wenn es die ganze Zeit filmen dürfte. Das würde auch für mehr Verkehrssicherheit sorgen.
Du filmst ja quasi die ganze Zeit. Es wird nur keine durchgängige Daueraufnahme gemacht sondern z.B. in der Einstellung ein Clip von 3 Minuten. Dann beginnt eine neue Aufnahme. Du hast jetzt z.B. 20 oder 30 Stück 3 Minuten Aufnahmen, je nachdem wann deine Speicherkarte voll ist, wird dann der Reihe nach beginnend mit der ersten Aufnahme wieder neu überschrieben. Den Unfallclip kannst du dann rausnehmen, extra speichern und ggf. dann vor Gericht nutzen.
@@0SirHappy0klar loop ist rechtlich ok? Zeig mir wo das steht das es loop sein muss! Datenschutz greift erst bei veröffentlichung! Im öffentlichen raum darfst Filmen und Fotos machen wie du lustig bist. Aber Autohersteller dürfen Kameras 24h mit dauerhafter Speicherung laufen lassen!
Ich kann mir als Rentner keine 150-Euro-Dashcam leisten, habe für meinen Roller eine 10 Jahre alte der 24-Euro-Klasse. Von einem Beschleunigungs- (wohl eher Aufprall-)Sensor oder einer rückwirkenden Notfalltaste kann da keine Rede sein. Eingesteckt habe ich eine Speicherkarte von zwei Gigabyte, die immer die drei letzten Fünf-Minuten-Häppchen speichert und neu überschreibt. Wenn mich das trotzdem mal ein Bußgeld kostet, dann ist das eben so. Vierzig Prozent aller Unfallverursacher in dieser unseren so soliden Gesellschaft werden unfallflüchtig, das heisst, jeder, der überhaupt noch wegfahren kann. Da bringe ich gerne finanzielle Opfer gegen diese Verbrecher, als auch die Behörden, die zu ihren Komplizen werden. Man muss übrigens zwischen Ordnungsrecht und Strafrecht eine kleine, aber feine Unterscheidung treffen. Gerichte können frei entscheiden, ob sie eine Dashcam-Aufnahme als Beweis anerkennen. Also ich zahle doch lieber einen Tausender Strafe, als dass ich mir zu Unrecht die Schuld an einem Unfalltoten zuschieben lasse.
@@wwhb4780 120€? letztens bei Aliexpress eine aktuelle (GPS, WLAN, parküberwachung) für 21€ Einführungspreis erhascht. Vorher n Jahrzehnt ne Mobius für ~50 genutzt. (Und noch vorher ne PSP mit Kamera als Fahrtkamera.)
@@Adventure1844 Wenn die Dashcamaufnahmen relevante Informationen enthalten, werden die vor Gericht auch anerkannt. Man muss auch unterscheiden zwischen Beweiserhebungsverbot und Beweisverwertungsverbot! Das ist richtig kompliziert, da ist schon so mancher angehender Jurist dran gescheitert... Einfach gesagt, muss der Richter abwägen, ob der "illegale" Beweis in die Bewertung des Falls einbezogen wird oder nicht. Wenn die Information schon da ist, geht es um die Beweisverwertung, die (illegale) Beweiserhebung hat ja bereits stattgefunden. In den USA ist jeder illegal erhobene Beweis automatisch von einem Verwertungsverbot betroffen, aber im Deutschen Rechtssystem stehen im Vordergrund Aufklärung der Tat, Resozialisierung des Täters und die Interessen des Opfers.
@@michaelb.8193 Leider nicht generell. Habe mit 130 km/h überholt. Als wir am Heck des Anhängers eines Buses aus der Schweiz waren, ist der Fahrer urplötzlich und rücksichtslos auf unsere Spur gezogen. Ich, und der Notbremsassistent, konnten einen Crash gerade noch verhindern. Trotz Anzeige bei der Polizei, und belegt mittels Aufnahme der Front- und Heckkamera, dazu Ausschnittsvergrößerung des Busfahrers, hat eine Staatsanwältin das Verfahren eingestellt. Begründung: der Busfahrer könne sich an den Vorfall nicht erinnern… Da kommen schon Zweifel am Rechtsstaat, bzw. dem beruflichen Engagementswillen eines Staatsanwaltes auf. 🤬 Dennoch: besser mit, als ohne Kamera unterwegs!
Ziemliche Grauzone. Wenn jemand auf einem Parkplatz ums Auto herum geht, wie soll die Kamera wissen, ob er grade Kratzer macht oder nur neugierig ist? Ich finde, die Dinger gehören generell verboten.
Nein sie gehören sogar Generell und ohne Einschränken erlaubt. (abgesehen vom veröffentlichen des unzensierten Materials) Wer in der Öffentlichkeit sich bewegt muss damit rechnen auch irgendwie auf ÜW Material zu laden. Oder gehst du auch in einem Supermarkt zur Leitung und verlangst das man jetzt alle Aufnahmen löscht während du im Laden warst? Lauf und guck einfach nicht in fremde Autos 🤷♂️ Jedes Auto sollte sogar eine DashCam Pflicht haben, somit sinkt die Wahrscheinlichkeit für Fahrerflucht das es ja als Beweis gesichert ist.
@@Wha73v3r Öffentlicher Raum und ein Supermarkt sind ja wohl zwei völlig verschiedene Dinge. Meine Persönlichkeitsrechte sind mir wichtiger als ein Kratzer in deinem Auto, sorry.
@@EinzigfreierName Willst du also auch Touristen Fotos verbieten auf denen du auftauchen könntest? Niemand interesiert sich für dich. Ich würde es verstehen wenn man dich verfolgt und überwacht weil man dich überwachen will. Das ist hier nicht der Fall. Leute die damit ein Problem haben sollen einfach zu Hause bleiben. In Zukunft mit Autonomen Fahrzeugen ist das sowieso nötig. Was dann? Willst du Fortschritt verbieten? Ich verstehe Menschen wie dich nicht.
@@Wha73v3r Und ich verstehe nicht, was daran "fortschrittlich" sein soll, immer und überall überwacht zu werden. Überhaupt dieser (in meinen Augen) übertriebene Drang nach Sicherheit und Kontrolle. Innerhalb seiner eigenen vier Wände oder auf seinem eigenen Grundstück kann ja jeder machen, was er will. Aber im öffentlichen Raum sollte Videoüberwachung die Ausnahme sein. Und genauso ist es ja letztendlich auch gesetzlich geregelt. Ich sehe keinen Grund, das aufzuweichen, nur weil irgendwer irgendwann vielleicht einmal ein Auto beschädigen könnte. Ich soll einfach zu Hause bleiben? Lass du doch einfach dein Auto zuhause in der Garage, wenn du solche Angst drum hast, dass es in der bösen Welt da draussen beschädigt werden könnte. Problem gelöst :)
Ich hab mal ne Frage! Meine Dashcam macht immer so eine Minute Videos und dann wieder eine Minute Video usw und überschreibt dann immer wieder die Alten Videos ist es so erlaubt?????
die Frage ist, ob wirklich das alte Video überschrieben wird. Meist wird die Speicherkarte vollgeschriben und erst dann die ersten Videos überschrieben.
@bildungfehltimland mhm..... Dann dürfte so ne sd karte ja nur paar MB haben statt GB! Ich kenne keine Cam die immer wieder das letzte Video überschreibt.
@2:08min Natürlich verpasst die Kamera etwas, wenn das Ereignis länger als 2 Minuten dauert, dann sind schließlich nu die letzten 2 Minuten gespeichert, also nicht das gesamte Ereignis. Völlig falsch und sehr schlecht erklärt... oh mann.... NTV Amateurladen....
KAUFT KEINE BILLIGEN! hatte selber eine und wenns drauf ankommt erkennt meine nichts, keine Nummernschulder und keine gesichter von fahrer. hab die Viofo A229 Dual weil auch nach hinten ist wichtig (weger auffahrer usw) Nextbase ist auch noch gut und ja hab 250€ bezahlt die sich schon lange ausgezahlt haben
Yep, was bringt einem eine billige Kamera, wenn man dann merkt, dass sie gar nicht gefilmt hat, wenn man die Aufnahme braucht. Ist mir mal passiert, ist direkt rausgeflogen das Mistding.
Was ist mit Autos, in denen diese Kameras bereits ab Werk eingebaut sind? Ein Tesla hat NEUN (!) Kameras, liebe made-in-Germany-Juristen! Weiß jemand von Ihnen, was diese Kameras aufnehmen und wie lange sie das speichern? Ich denke, ich als Trabant-Fahrer habe die gleichen Rechte. Und für ein selbstfahrendes Auto ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, alles auf Video aufzuzeichnen und über längere Zeit aufzubewahren. Jetzt seid ihr alle verwirrt, oder? 🤣 Solltet ihr euch nicht vielleicht nach einem normalen Job umsehen? …Irgendetwas, das tatsächlich Wert schafft.
Wie soll ein Richter denn feststellen, ob die Kamera während des Unfalls aktiv war oder erst im Nachhinein der Speicherknopf betätigt wurde? Die Kamera läuft doch ständig und überschreibt die älteren Aufnahmen automatisch. Was für ein Unsinn. Was passiert, wenn du bei einem Unfall bewusstlos wirst und die Aufnahmen gar nicht sichern kannst?
Na, wie wird ein Richter das wohl feststellen? Durch Naive, die die Aufnahme der Polizei übergeben, durch Beschlagnahmung der Polizei gegen den Willen des Filmers bzw. des bewusstlosen Filmers.
Gute Dashcams haben eigentlich alle Sensoren eingebaut welche eine unnormal starke Verzögerung / Lageveränderung wie sie bei schweren Unfällen häufig vorkommt erkennen und die Aufnahme automatisch speichern.
Dashcams sollten in jeden Auto von Werk aus montiert sein. Bei anderen unnützen Kram geht es ja auch.
Bei BMW gibt's das.
Bei Tesla auch. Und nachdem ja die EU sowieso vorgegeben hat das die Daten aufgezeichnet werden müssen bei den neuen Fahrzeugen kann man auch die Kamaras mit aufzeichnen die ja eigentlich auch schon in jedem Fahrzeug verbaut sind.
tesla hat das, nio ebenfalls. jedes neue auto hat kameras für spurhale funktionen, sollen die kameras auch gleich als dashcam fungieren
Da ist Nix “montiert” neue Fahrzeuge haben sowie überall Kameras. Der Rest Liese sich Software technisch recht leicht lösen.
Auch sollte man, wenn man diese nachträglich einbaut nicht an der DashCam sparen. Es bringt mir nichts wenn ich mir für 20-100€ eine Cam hole deren Aufnahmen wirken als würden die mit einer Kartoffel aufgenommen.
Meine 3CH DashCam mit 4K 120/60FPS und gutem Sensor kam rund 350€
Wenn man überlegt das ein Unfall deutlich teurer ausfallen kann sind das gut invertierte 350€ und lieber haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben.
Wichtig ist: niemals die SD Karte oder Dashcam abgeben, auch nicht der Polizei. Nur das Unfallvideo exportieren und ggf. noch zu kürzen dass nur der Unfall zu sehen ist. Kontextbezogen ein paar Sekunden davor und danach. Und nur das Video dem Anwalt, der Polizei oder Versicherung zukommen lassen.
Polzei bitte nicht! die geht die Aufnahme nichts an.
Dashcam vor Ort nicht erwähnen. Die Aufzeichnung wird nur bei Bedarf, nach Begutachtung des Anwalts an das Gericht übergeben.
Sehe ich auch so. Aber oftmals werden die Videos auf einer Cloud abgespeichert, sodass bei Verlust der SD-Karte der Zugriff auf die Originalvideodateien vorhanden bleibt.
Und am Besten alle Daten wie gps und Geschwindigkeit weg croppen. Besonders wenn man noch ne alte dashcam hat
@@hawksights nicht notwendig außer es benachteiligt dich. Du kannst hier nicht die Regeln der Dashcam Kanäle ansetzen, die gelten nur bei öffentlicher Vorführung, daher ist auch Pixeln nicht notwendig.
@ Sehe ich genauso. Außerdem könnte die (Nach-)Bearbeitung ("Manipulation") des Originals als Beweismittel unzulässig werden. Am besten im Originalzustand belassen, dann passiert auch nichts.
Ganz abgesehen von der Verwertbarkeit vor Gericht können Dashcams vor allem für die Versicherungen unglaublich wertvoll sein!
@@SirLaughalot123
Richtig, gerade die sollten ein Interesse daran haben,wenn der Unfallverursacher mit weiteren Passagieren gegen eine Einzelperson aussagt und die Sachlage dann als klar erscheint und man folglich zu Unrecht hochgestuft wird.
@ man wird ja hochgestuft, weil die Versicherung dem Gegner zu Unrecht Geld ausbezahlen muss. Ist also auch im Interesse der Versicherung, nicht zu Unrecht zahlen zu müssen.
Außerdem kann man sich mit der Dashcam gegen unberechtigte Ansprüche der gegnerischen Versicherung schützen.
Kurz und knapp: Beweiserhebungsverbot, heißt nicht automatisch Beweisverwertungsverbot= ein Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und moniert, dass das Gerät nicht DSGVO konform eingerichtet oder generell verboten ist, kann durch die Staatsanwaltschaft oder den Richter ( je nach Ausmaß des Unfalls) "eingefangen" und trotzdem als Beweismittel zugelassen werden.
Schönen Abend euch.
Deswegen fährt man an Bussen nur mit Schrittgeschwindigkeit. Aber das haben alle wieder vergessen...
Vielen Dank für diesen Beitrag. Bei der heutigen Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr sind sie mittlerweile unverzichtbar. 💐
Habe seit Jahren eine Dashcam.
Konnte so meine Unschuld beweisen:
Ich hatte grün und bin in den Kreuzungsbereich eingefahren, ich musste eine Gefahrenbremsung machen da ein Autofahrer mit wirklich hoher Geschwindigkeit über Rot gefahren ist.
Mir ist der Hintermann leicht aufgefahren ohne Schaden, nur ein paar leichte Oberfläche Lackspuren, bin mit Ihm zur Seite gefahren, er hat mich angemotzt warum ich bei grün bremse, habe Ihm das Video gezeigt und er hat seine Meinung geändert und sich mehrfach entschuldigt.
Ein Kennzeichen war vom Rotlichtsünder leider nicht erkennbar.
Bis auf ein paar oberflächlichen Lackspuren die ich rauspolieren konnte ist nichts passiert. Der Hintermann wohnt in der Parallelstraße und er hatte auch keinen Schaden am Auto. Glück gehabt
Vergessen.
Habe dem Hintermann auch das Video zukommen lassen, wenn doch ein größere Schaden entstanden wäre z.B. an den Sensoren.
Er hat sich daraufhin auch eine gekauft.
Jemand zerkratzt dein Auto aber die Kamera war 24 Stunden. Am Ende bekommt der geschädigte eine 50 000 Euro Strafe! 😂
Bei uns im Täterschutzland braucht sich doch keiner Gedanken zu machen. Falls die Aufnahmen jemanden belasten sollten, gilt doch sowieso sofort irgendein Datenschutz Paragraf, welcher die Aufnahmen nicht nutzbar macht. Man darf ja nicht mal seine Aufnahmen von so einer Ring Klingel nutzen, wenn etwas aus dem Vorgarten gestohlen wird. 😅😂 Die armen Einbrecher haben nämlich keine Genehmigung gegeben für die Aufnahmen. Also hat mein ein klares Bild vom Täter und es kann/ darf nichts gemacht werden….
0:34 da hilft keine Fahrtkamera sondern, wie vorgeschrieben, Schrittgeschwindigkeit beim überholen haltender Busse (die nicht in ner Haltebucht sind.)
Und wenn mir dann ein Kind vors Auto läuft, ich nicht mehr bremsen kann und die Zeugen behaupten ich wäre mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeigerast? Hilft mir dann eine Kamera?
@themightywhatever4884 wenn man nicht bremsen kann war man halt zu schnell. Dann könnte ein unaufmerksamer Überfahrer damit argumentieren dass keine Warnblinker am Bus an waren und die Geschwindigkeit angemessen war.
@@themightywhatever4884mit Schritttempo kannst du immer bremsen
@manfredschrock9929 Wenn die Person direkt vor dein Auto auf die Fahrbahn tritt, sodass ein Meter oder weniger Abstand gegeben ist, bremst du gar nichts mehr.
@auricom24 Siehe meine Antwort auf Manfred.
Ich gebe meine Dashcam-Aufnahmen an die Versicherung und niemals an die Polizei, es sei denn, es ist absolut notwendig. Den Rest überlasse ich meiner Versicherung.
Korrekt. Die Aufnahme gehören nur zum Anwalt (ob der Eigene oder der der Versicherung).
Das habe ich leider schon anderes erlebt. Mir wurde die Kamars beschlagnahmt. Ich hatte auch diskutiert mit den Beamten aber keine Chance.
Nur hatte ich zum Glück die SD Karte zuvor schon ausgetauscht. Ich habe immer für den Fall Fälle eine SD Karte mit harmlosen Aufnahmen an der Dashcsm mit Tesa befestigt das ich diese schnell tauschen kann.
Die Dashcam bekam ich nach ca. Sechs Monaten zerlegt in Einzelteile zurück.
Die waren wohl etwas beleidigt das sie nicht das gefunden haben was sie wollten. 😂😂
@@martinlo.9510Schön wenn man seine Fehler unter den Tisch fegen kann.😮
Warum hat der Fahrer den Bus deutlich zu schnell 😮überholt? Wenn, wie gesagt, mit einem Kind zu rechnen sei, wäre Schrittgeschwindigkeit angebracht. MfG 👍
Also ich wäre für ein Gesetz dass Dashcams erlaubt hier entsteht jetzt der Eindruck dass Dashcams im Strassenverkehr generell erlaubt sind dass ist es nicht im Weg steht hier der Datenschutz ein permanentes Aufzeichnen im Strassenverkehr ist verboten und das machen alle Dashcams darum ist es eine Grauzone übrigens in Bayern könnten Strafen bis 300.000 Euro fällig werden wenn man gegen den Datenschutz verstösst !
Solche hohen "bis zu" Summen werden in der Praxis nicht für private Einzelpersonen verhängt. Sowas betrifft Multi Millionen Unternehmen.
Nicht diskutiert wird hier das Problem, dass man auch dann gegen die DSGVO verstößt, wenn man eine Aufnahmeschleife eingerichtet hat, aber diese recht groß ist. Die meisten Dashcams schreiben erst die ganz Karte voll bevor das älteste Video überschrieben wird. Wenn eine entsprechende Speicherkarte verwendet wird, kann das dazu führen, dass mehrere Tage Videomaterial auf der Karte sind. Man braucht also eine Kamera, die eine Privacy-Einstellung hat, die bewirkt, dass stets nur ein paar Minuten gespeichert sind.
Dann wird hier Beweiserhebungsverbot und Beweisverwertungsverbot vermischt. Auch wenn ein Beweis unerlaubt erhoben wurde, kann er zur Verwertung vor Gericht zugelassen werden. Daher empfiehlt es sich, zunächst keine Aussage zu machen, dass man Videomaterial hat. Bringt man es später im Prozess ein, kann so leicht keiner feststellen, dass Aufnahmen unzulässig aufgenommen wurden.
Wir sind völlig über reguliert durch Gesetze. In der Sache macht es doch überhaupt keinen Unterschied, bei dem Beispiel mit dem Bus und dem Schulkind, in welcher Art die Kamera aufgezeichnet hat. Die Auswirkung auf das Kind sind nach wie vor die gleichen. Rechtlich ist es aber Tag und Nacht.
00:26 Das war kein Überholmanöver sondern ein klassisches Vorbwifahren. Experten 😂😂😂
Interessant aber auch die Montage. Viele Cams hängen mitten im Sichtfeld und blockieren die Sicht ….
Da werden z.B. Fußgänger, Fahrradfahrer etc. mit ihrer schmalen Silhouette schnell unsichtbar…
Ich bin Hobby-Ornithologe, ich nehme den Flug der Vögel mit meiner 24-Stunden-Dashcam auf, ich analysiere das Videomaterial einmal im Jahr, ich schreibe eine Dissertation über den Zusammenhang zwischen der Route der Zugvögel und der Route der Autostraßen. Ist das verboten?
Tolles Beispiel: Wenn man ein Kind angefahren hat! - Hätte es ein Vorfahrtsverstoß nicht gereicht?
Um Kinder zu schützen hilft nur Vorsicht.
Ja, ein grandioses Beispiel, wie er da mit viel zu hoher Geschwindigkeit in einer leichten Kurve ohne Sicht an dem Bus vorbei zieht und dabei was von angefahrenen Kindern erzählt... 🤣
@@hschmidt79 Da die Kamara weiter innen ist, hat der Fahrer eine andere Sicht. Der konnte daher ggf. schon erkennen, das kein Gegenverkehr kommt.
Die Hohe Geschwindigkeit merkt man. Ggf. aber schauts auch nur schneller aus. Aber Schrittgeschwindigkeit war es nicht. ^-^
ZUdem sollte man aber auch Kindern beibringen, nicht vor dem Bus über die Straße zu laufen, ggf. erst abzuwarten, bis der Bus weg ist, so das man gute Sicht in beide Richtungen hat.
Wenn da nur der Datenschutz nicht wäre!
Video überhaupt angeschaut? Oder einfach nicht verstanden?
Datenschutz greift erst bei veröffentlichung
Die Herrschaft weiss über uns alles,wir wissen von diesen hingegen von diesen Arschlöchern gar nichts.
Ich bin sehr froh über den Datenschutz in Deutschland. Im Gegenteil, mit Daten werden sehr viele dunkle Geschäfte betrieben.
@@-Gothicgirl- Nein tut er nicht. Die Aufzeichnung ohne Anlass an sich ist schon ein Verstoß. Wenn dich die Polizei anhält und das feststellt kannst du schon belangt werden ohne das es jemals abgespielt wurde.
Der Fahrer hat eine sehr seltsame Sitzposition.
Extra für die Kamera.
Mit Vorlaufzeit ist das schon nicht mehr anlassbezogen.
Die gelten immer als Beweismittel
Viele einzelbilder, also flüssigeres Bild ist so nicht ganz optimal ausgedrückt ...
Man kann zwar mit 60 Bilder pro Sekunde aufnehmen und die Aufnahmen sehen am Tag gut aus. Es empfielt sich aber trotzdem lieber nur mit 30 Bildern die Sekunde aufzunehmen, weil der Kamera Sensor in der Nacht dann eine bessere Qualität hinbekommt, als mit 60 Bilder pro Sekunde.
Das empfehlen auch unsere großen Dashcam UA-camr!
Jetzt wäre Interessant, welche Dashcam ist gut.
Ich nutze eine VIFO A229 Plus 3CH
Super Cam, gestochen Scharfes Bild und auch bei Nacht sehr gut.
Es ist nicht ganz richtig.
Datenschutz interessiert erst bei veröffentlichung.
Und dauer aufzeichnen geht auch wen man es nicht veröffentlicht.
Nach kunsturheberrecht ist das im öffentlichen raum erlaubt.
Und bedienung einer kamera kann unter benutzungsverbot wie ein handy fallen daher ist sogar daueraufnahme besser.
Und bei nen loop von 3 min kann es im fslll eines unfalls dazu kommen das man nicht die taste drücken kann und dann ist die aufnahme überschrieben!
Und anlasslos filmen? Eine aufnshme um in fall eines unfalls was zu haben ist ein anlass!
Und keiner kann im endeffekt erkennen ob eine momentaufnahme aus schleife oder daueraufnahme ist!
Aber klar kameras ab werk wie zb in teslas dürfen 24h am tag filmen und speichern.
Der nutzer aber nicht?
Kameras die parkraum überwachen und erst auf ne erschütterung reagieren sind schrott!
Wenn man anwälte irgendwo auskramt nach dem motto wer am lautesten hier ruft
Das meiste davon ist seit ein Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahre 2018 schlicht weg falsch. Das Aufnehmen mit einer Digitalkamera ist eine automatische Datenverarbeitung und diese ist nur nach vorhergehender Genehmigung durch die aufgenommenen Personen legal.
Bin da voll bei ihnen
@@avronautnein das kunsturheberrecht erlaubt jegliche Aufnahme von Fotos oder Videos im öffentlichen raum.
Rumlaufen Leute sind sogenannter verfangen und man braucht die nicht fragen!
Erst bei veröffentlichung müsste man die Fragen!
Die dsvgo ist im übrigen ein schwammige Haufen Müll den jeder dieser anwaltsheinis anders interpretiert! Es steht nichtmal was von dashcam direkt in der dsvgo ebenso wenig steht was von loop oder loop Dauer drinnen!
Gesetze die wir nicht wollen, von Leuten die wir nicht gewählt haben.
Kommentare, die wir nicht wollen, von Leuten, die nicht gefragt wurden.
Das was der Anwalt interpretiert steht in keinem gesetz
Hoffentlich ist der Spuk mit der nächsten Wahl zu Ende.
@@DieBohne444 Interessiert mich nicht die Bohne.
Dieses Datenschutz Gesetz, sollte geändert werden. Viel einfacher wäre wenn es die ganze Zeit filmen dürfte. Das würde auch für mehr Verkehrssicherheit sorgen.
Du filmst ja quasi die ganze Zeit. Es wird nur keine durchgängige Daueraufnahme gemacht sondern z.B. in der Einstellung ein Clip von 3 Minuten. Dann beginnt eine neue Aufnahme. Du hast jetzt z.B. 20 oder 30 Stück 3 Minuten Aufnahmen, je nachdem wann deine Speicherkarte voll ist, wird dann der Reihe nach beginnend mit der ersten Aufnahme wieder neu überschrieben. Den Unfallclip kannst du dann rausnehmen, extra speichern und ggf. dann vor Gericht nutzen.
@
Aber ich dachte, gerade das ist verboten.
@@0SirHappy0klar loop ist rechtlich ok? Zeig mir wo das steht das es loop sein muss! Datenschutz greift erst bei veröffentlichung!
Im öffentlichen raum darfst Filmen und Fotos machen wie du lustig bist.
Aber Autohersteller dürfen Kameras 24h mit dauerhafter Speicherung laufen lassen!
@ Im Einzellfall sind Aufnahmen gerichtlich zulässig. Wurde mein ich schon BGH 2018 mal entschieden.
Ich kann mir als Rentner keine 150-Euro-Dashcam leisten, habe für meinen Roller eine 10 Jahre alte der 24-Euro-Klasse. Von einem Beschleunigungs- (wohl eher Aufprall-)Sensor oder einer rückwirkenden Notfalltaste kann da keine Rede sein.
Eingesteckt habe ich eine Speicherkarte von zwei Gigabyte, die immer die drei letzten Fünf-Minuten-Häppchen speichert und neu überschreibt. Wenn mich das trotzdem mal ein Bußgeld kostet, dann ist das eben so. Vierzig Prozent aller Unfallverursacher in dieser unseren so soliden Gesellschaft werden unfallflüchtig, das heisst, jeder, der überhaupt noch wegfahren kann. Da bringe ich gerne finanzielle Opfer gegen diese Verbrecher, als auch die Behörden, die zu ihren Komplizen werden.
Man muss übrigens zwischen Ordnungsrecht und Strafrecht eine kleine, aber feine Unterscheidung treffen. Gerichte können frei entscheiden, ob sie eine Dashcam-Aufnahme als Beweis anerkennen. Also ich zahle doch lieber einen Tausender Strafe, als dass ich mir zu Unrecht die Schuld an einem Unfalltoten zuschieben lasse.
@@wwhb4780 120€?
letztens bei Aliexpress eine aktuelle (GPS, WLAN, parküberwachung) für 21€ Einführungspreis erhascht.
Vorher n Jahrzehnt ne Mobius für ~50 genutzt.
(Und noch vorher ne PSP mit Kamera als Fahrtkamera.)
Also ist es immer noch nicht klar... loop-Modus- wie viele Videos dürfen auf der Karte sein?
Die Größe der Karte limitiert die Anzahl der Videoschnipsel.
@ schon klar, aber wie viele dürfen es dann sein?
Ich hab schon 2 Jahre in beiden Autos eine drinnen.
Auch von dem Hersteller im Video.
bringt nur nichts, wenn das nicht anerkannt wird vor Gericht
@@Adventure1844 Naja, jeder Spacko kann ein Videoschnitttool benutzen, wo ist das Problem?
@Adventure1844
Aber bei Anzeigen bringt das wohl was wenn man genötigt oder fasst vom LKW in der Baustelle von der Bahn geschubst wird.
@@Adventure1844 Wenn die Dashcamaufnahmen relevante Informationen enthalten, werden die vor Gericht auch anerkannt. Man muss auch unterscheiden zwischen Beweiserhebungsverbot und Beweisverwertungsverbot! Das ist richtig kompliziert, da ist schon so mancher angehender Jurist dran gescheitert...
Einfach gesagt, muss der Richter abwägen, ob der "illegale" Beweis in die Bewertung des Falls einbezogen wird oder nicht. Wenn die Information schon da ist, geht es um die Beweisverwertung, die (illegale) Beweiserhebung hat ja bereits stattgefunden. In den USA ist jeder illegal erhobene Beweis automatisch von einem Verwertungsverbot betroffen, aber im Deutschen Rechtssystem stehen im Vordergrund Aufklärung der Tat, Resozialisierung des Täters und die Interessen des Opfers.
@@michaelb.8193 Leider nicht generell. Habe mit 130 km/h überholt. Als wir am Heck des Anhängers eines Buses aus der Schweiz waren, ist der Fahrer urplötzlich und rücksichtslos auf unsere Spur gezogen. Ich, und der Notbremsassistent, konnten einen Crash gerade noch verhindern.
Trotz Anzeige bei der Polizei, und belegt mittels Aufnahme der Front- und Heckkamera, dazu Ausschnittsvergrößerung des Busfahrers, hat eine Staatsanwältin das Verfahren eingestellt. Begründung: der Busfahrer könne sich an den Vorfall nicht erinnern…
Da kommen schon Zweifel am Rechtsstaat, bzw. dem beruflichen Engagementswillen eines Staatsanwaltes auf. 🤬 Dennoch: besser mit, als ohne Kamera unterwegs!
Ziemliche Grauzone. Wenn jemand auf einem Parkplatz ums Auto herum geht, wie soll die Kamera wissen, ob er grade Kratzer macht oder nur neugierig ist? Ich finde, die Dinger gehören generell verboten.
Nein sie gehören sogar Generell und ohne Einschränken erlaubt. (abgesehen vom veröffentlichen des unzensierten Materials)
Wer in der Öffentlichkeit sich bewegt muss damit rechnen auch irgendwie auf ÜW Material zu laden.
Oder gehst du auch in einem Supermarkt zur Leitung und verlangst das man jetzt alle Aufnahmen löscht während du im Laden warst?
Lauf und guck einfach nicht in fremde Autos 🤷♂️
Jedes Auto sollte sogar eine DashCam Pflicht haben, somit sinkt die Wahrscheinlichkeit für Fahrerflucht das es ja als Beweis gesichert ist.
@@Wha73v3r Öffentlicher Raum und ein Supermarkt sind ja wohl zwei völlig verschiedene Dinge. Meine Persönlichkeitsrechte sind mir wichtiger als ein Kratzer in deinem Auto, sorry.
@@EinzigfreierName Willst du also auch Touristen Fotos verbieten auf denen du auftauchen könntest?
Niemand interesiert sich für dich.
Ich würde es verstehen wenn man dich verfolgt und überwacht weil man dich überwachen will. Das ist hier nicht der Fall.
Leute die damit ein Problem haben sollen einfach zu Hause bleiben.
In Zukunft mit Autonomen Fahrzeugen ist das sowieso nötig. Was dann? Willst du Fortschritt verbieten?
Ich verstehe Menschen wie dich nicht.
@@Wha73v3r Und ich verstehe nicht, was daran "fortschrittlich" sein soll, immer und überall überwacht zu werden. Überhaupt dieser (in meinen Augen) übertriebene Drang nach Sicherheit und Kontrolle. Innerhalb seiner eigenen vier Wände oder auf seinem eigenen Grundstück kann ja jeder machen, was er will. Aber im öffentlichen Raum sollte Videoüberwachung die Ausnahme sein. Und genauso ist es ja letztendlich auch gesetzlich geregelt. Ich sehe keinen Grund, das aufzuweichen, nur weil irgendwer irgendwann vielleicht einmal ein Auto beschädigen könnte. Ich soll einfach zu Hause bleiben? Lass du doch einfach dein Auto zuhause in der Garage, wenn du solche Angst drum hast, dass es in der bösen Welt da draussen beschädigt werden könnte. Problem gelöst :)
Ich hab mal ne Frage! Meine Dashcam macht immer so eine Minute Videos und dann wieder eine Minute Video usw und überschreibt dann immer wieder die Alten Videos ist es so erlaubt?????
die Frage ist, ob wirklich das alte Video überschrieben wird.
Meist wird die Speicherkarte vollgeschriben und erst dann die ersten Videos überschrieben.
@bildungfehltimland mhm..... Dann dürfte so ne sd karte ja nur paar MB haben statt GB! Ich kenne keine Cam die immer wieder das letzte Video überschreibt.
@ eben, sowas gibts nicht mehr.
@2:08min Natürlich verpasst die Kamera etwas, wenn das Ereignis länger als 2 Minuten dauert, dann sind schließlich nu die letzten 2 Minuten gespeichert, also nicht das gesamte Ereignis. Völlig falsch und sehr schlecht erklärt... oh mann.... NTV Amateurladen....
Sie sitzen zu nah am Lenkrad.
Blödsinn 😂
Zuerst gar nicht drauf geachtet, ja er sitzt wirklich zu nah. Bei 1:06 gut zu sehen. Die Arme viel zu stark gewinkelt.
@@minecraftzocker1122Rentner sitzen so.
Find ich ja super das ihr nach 20 Jahren Dashcam auch mal was dazu sagt. Ihr seit genauso aktuell wie unsere Politik...
KAUFT KEINE BILLIGEN! hatte selber eine und wenns drauf ankommt erkennt meine nichts, keine Nummernschulder und keine gesichter von fahrer. hab die Viofo A229 Dual weil auch nach hinten ist wichtig (weger auffahrer usw) Nextbase ist auch noch gut und ja hab 250€ bezahlt die sich schon lange ausgezahlt haben
Yep, was bringt einem eine billige Kamera, wenn man dann merkt, dass sie gar nicht gefilmt hat, wenn man die Aufnahme braucht. Ist mir mal passiert, ist direkt rausgeflogen das Mistding.
Habe die selbe Kamera, hat mir schon einmal den Arsch gerettent
Wer es sich leisten kann die Viofo A229 PRO. Die hat einen Starvis 2 Sensoren und ist noch mal deutlich besser als die plus.
Ich hab die VIFO A229 Pro 3CH
Die VIFo Cams sind echt top, auch Nachts 👍
Was ist mit Autos, in denen diese Kameras bereits ab Werk eingebaut sind? Ein Tesla hat NEUN (!) Kameras, liebe made-in-Germany-Juristen! Weiß jemand von Ihnen, was diese Kameras aufnehmen und wie lange sie das speichern? Ich denke, ich als Trabant-Fahrer habe die gleichen Rechte.
Und für ein selbstfahrendes Auto ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, alles auf Video aufzuzeichnen und über längere Zeit aufzubewahren. Jetzt seid ihr alle verwirrt, oder? 🤣 Solltet ihr euch nicht vielleicht nach einem normalen Job umsehen? …Irgendetwas, das tatsächlich Wert schafft.
Kernschrott
Hier wird völliger Unsinn behauptet!
Wie soll ein Richter denn feststellen, ob die Kamera während des Unfalls aktiv war oder erst im Nachhinein der Speicherknopf betätigt wurde? Die Kamera läuft doch ständig und überschreibt die älteren Aufnahmen automatisch. Was für ein Unsinn. Was passiert, wenn du bei einem Unfall bewusstlos wirst und die Aufnahmen gar nicht sichern kannst?
Das kann keiner! Max irgendein vorensiker. Loop ubd loop dauer ist nirgends vorgeschrieben
Na, wie wird ein Richter das wohl feststellen? Durch Naive, die die Aufnahme der Polizei übergeben, durch Beschlagnahmung der Polizei gegen den Willen des Filmers bzw. des bewusstlosen Filmers.
Gute Dashcams haben eigentlich alle Sensoren eingebaut welche eine unnormal starke Verzögerung / Lageveränderung wie sie bei schweren Unfällen häufig vorkommt erkennen und die Aufnahme automatisch speichern.
@@MarcoAusLeipzig👍 Der Crash-Sensor ist schließlich dafür da. Scheinbar haben einige Leute den Sinn einer Dash nicht verstanden.
Wieso braucht man heutzutage solche Kameras?
Einfach das Video in Ruhe ansehen, kann helfen!
Falsche Frage, wieso hat heutzutage nicht jeder eine. Der Verkehr wird immer wilder und Menschen immer unehrlicher.
Warum muss ntv Werbung machen