So werden Mieteinnahmen auf die Witwenrente angerechnet!

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  • Опубліковано 27 вер 2024

КОМЕНТАРІ • 22

  • @boesemine
    @boesemine 3 місяці тому +1

    💐 Dankeschön für die immer sehr informativen und verständlich erklärten Videos❣️💝

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 місяці тому +1

      Vielen Dank für den netten Kommentar 😊

  • @dr.bauhofer.arabic.channel
    @dr.bauhofer.arabic.channel 2 місяці тому +1

    Hallo Rentenfuchs,
    ich habe 2 Fragen an Sie; hoffe, ich bekomme die Antworten von Ihnen, da jeder was anderes sagt.
    1) Person A ist in Deutschland geboren; hat die türkische Staatsbürgerschaft und ist für iimmer in die Türkei ausgewandert.
    - "Er möchte eine Rente in der Türkei beantragen; braucht jedoch den Rentenbescheid aus Deutschland."
    - Muss er dafür extra nach Deutschland fliegen oder kann er das auch auf andere Wege beantragen; Fax, Email, etc. ?
    2) Person A ist in Deutschland geboren; hat die türkische Staatsbürgerschaft und ist für immer in die Türkei ausgewandert.
    - "Er möchte die Rentenbeiträge auszahlen lassen."
    Muss er dafür extra nach Deutschland fliegen oder kann er das auch auf andere Wege beantragen; Fax, Email, etc.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 місяці тому +1

      Hallo und vielen Dank für die Fragen!
      Die Antwort ist in beiden Fällen die Gleiche: Um den Antrag zu stellen, ist es nicht erforderlich, nach Deutschland zu kommen. Das geht auch per Post oder noch einfacher über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung. Hier der Link zu den Online-Diensten: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/antrag_stellen.html

    • @dr.bauhofer.arabic.channel
      @dr.bauhofer.arabic.channel 2 місяці тому +1

      @@rentenfuchs vielen vielen Dank ❤️

    • @dr.bauhofer.arabic.channel
      @dr.bauhofer.arabic.channel 2 місяці тому

      @@rentenfuchs Sie haben uns die Arbeit erleichtert, nochmals vielen Dank ❤️
      Wenn Sie uns noch sagen könnten welche der Punkte wir anzuklicken haben bezüglich (Rentenbescheid beantragen, bzw dass der Rentenbescheid in die Türkei geschickt wird und wegen Rentenbeiträge auszahlen lassen) dann wären wir durch 😊

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 місяці тому

      @@dr.bauhofer.arabic.channel Für den Rentenantrag müssen Sie unter "Rente" den "Antrag auf Versichertenrente (R0100)" auswählen. Den Antrag auf Beitragserstattung finden Sie nicht bei den Online-Diensten, sondern wenn Sie nach dem Formular "V0901" googeln.

  • @elaengelchen2828
    @elaengelchen2828 4 місяці тому +1

    Vielen Dank für dieses informative Video ! Wie sieht es denn bei neuem Hinterbliebenen-Recht in Punkto Zinseinkünfte aus ? Leider kann ich darüber keine detaillierten Aussagen finden, sondern nur "Wischi-Waschi"

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 місяці тому +2

      Auch Zinseinkünfte sind auf die Witwenrente anzurechnen, sofern diese den Sparerpauschbetrag von aktuell 1.000 Euro im Jahr übersteigen. Wie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung werden auch Zinserträge, die den Sparerpauschbetrag überschreiten, pauschal um 25 % gekürzt. Der verbleibende Betrag zählt dann als bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigendes Einkommen.

    • @elaengelchen2828
      @elaengelchen2828 4 місяці тому

      @@rentenfuchs Vielen Dank für die Antwort :) Wie sieht es denn dann mit dem mtl Freibetrag von 992€ aus ? Werden Zinseinnahmen nur abgezogen, wenn sie diesen Freibetrag übersteigen ? Es ist alles sehr verwirrend, sorry ... Warum kann man nicht einfach sagen, Zinsen die mtl höher als der Freibetrag sind, werden angerechnet ... Man kann doch nicht einmal unter den Freibetrag fallen (zb Mieteinkünfte) und bei Zinseinkünften nicht ?

    • @majaschmidt5479
      @majaschmidt5479 4 місяці тому

      So krass, manche Witwen nach altem Recht haben mehr Rente als ich verdiene, obwohl sie selber nie gearbeitet haben.

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 місяці тому +2

      @@elaengelchen2828 Da habe ich mich womöglich etwas unklar ausgedrückt: Vielleicht macht es ein Beispiel klarer: Angenommen, jemand hat jährliche Zinseinkünfte von 9.000 Euro. Dann rechnet die Rentenversicherung wie folgt:
      Schritt 1: Von den 9.000 Euro wird der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen. Es verbleiben noch 8.000 Euro.
      Schritt 2: Von den 8.000 Euro werden 25 % abgezogen. Es verbleiben noch 6.000 Euro.
      Schritt 3: Die 6.000 Euro werden auf 12 Monate aufgeteilt. Das monatlich anzurechnende Einkommen liegt somit bei 500 Euro.
      Schritt 4: Abgleich mit dem Freibetrag von 992,62. Sofern die Zinseinnahmen die einzigen anzurechnenden Einkünfte sind, über die man verfügt, läge man mit den 500 Euro unterhalb des Freibetrags. Hat man den Freibetrag hingegen schon ausgeschöpft, zum Beispiel durch die eigene Rente, würden von den 500 Euro dann 40 % angerechnet werden. Die Rente würde sich also um 200 Euro verringern.
      Ich hoffe, das macht es etwas klarer.

    • @elaengelchen2828
      @elaengelchen2828 3 місяці тому +1

      @@rentenfuchs SUPER, vielen vielen Dank, jetzt habe das sogar ich kapiert *leise lach ... Dann bin ich ja beruhigt, habe außer den Zinsen keine sonstigen Einkünfte neben der W-Rente ... DANKE nochmals und mach bitte weiter so, Dein Kanal hat mir schon bei vielem geholfen *lächel

  • @petersabine2283
    @petersabine2283 2 місяці тому +1

    Danke für die sehr gut erklärten Informationen. Bin immer wieder erstaunt über das immense wissen. Nochmals danke

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  2 місяці тому

      Vielen Dank für den netten Kommentar 😊

  • @stephanieschmitz5362
    @stephanieschmitz5362 3 місяці тому +1

    Super erklärt- vielen lieben Dank

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  3 місяці тому

      Vielen Dank für den netten Kommentar ☺️

  • @marieluise3309
    @marieluise3309 4 місяці тому

    Ich habe gerade einen Schreck bekommen!
    Ich erhalte Witwenrente seit Mai 2022.
    Seit Oktober 2023 habe ich eine Wohnung vermietet, die ich geerbt habe.
    Ich bin überhaupt noch nicht auf die Idee gekommen, dass ich das eventuell der Rentenversicherung mitteilen müsste! 😳
    Ich kann mich auch nicht erinnern, schon einmal soetwas gefragt worden zu sein! Nur immer bezüglich des eigenen Einkommens musste ich ein Formular beim Arbeitgeber ausfüllen lassen.
    Muss ich die Mieteinnahmen aus der eigenen Wohnung melden?

    • @rentenfuchs
      @rentenfuchs  4 місяці тому +1

      Hallo, sofern Ihre Witwenrente nach neuem Recht gezahlt wird, sind auch die Mieteinkünfte auf die Witwenrente anzurechnen. Tatsächlich müssen Sie sich aber keine Gedanken machen, dass Sie zu viel an Witwenrente erhalten haben. Denn Einkommenserhöhungen sind immer erst ab dem nächsten 1.7. zu berücksichtigen. Bei der letzten Einkommensprüfung zum 1.7.2023 hatten Sie ja noch keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese werden erst im Rahmen der Einkommensprüfung zum 1.7.2024 relevant. Sollten Sie im Rahmen der Einkommensprüfung zum 1.7.2024 den Vordruck R0660 von der Rentenversicherung erhalten, können Sie hier bei Frage 8.4 die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eintragen. Zusätzlich wird dann noch der Vordruck R0681 benötigt. Sollte die Rentenversicherung den Vordruck R0660 nicht von sich aus schicken, würde ich Ihnen raten, die Rentenversicherung darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.

    • @marieluise3309
      @marieluise3309 4 місяці тому +1

      @@rentenfuchs vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort! 🤗

    • @Petra374
      @Petra374 Місяць тому +1

      Danke, du hast meine Frage gerade beantwortet.