Ab den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 13.0A (Pilotierungsversion, Vollversion, Bereitstellung 18.04.2024) wird eine BWA spezifisch für Vermietung und Verpachtung auf Gesamtebene angeboten. Die Freigabe für alle Anwender erfolgt im August 2024.
Wunderbar! Das hatte ich mich auch schon gefragt. Ich buche seit Jahren über Kanzlei-Rewe in Verbindung mit Kostenstellen und der ESt-Belegbuching. Da ist diese Umstellung wirklich überfällig gewesen! Vor allem, weil viele Berater ESt-Belegbuchen kaum genutzt haben.
Werden die Lerndateien übernommen (ich habe vorher den SKR 03 mit 6-stelligen Konten und Kostenstellen genutzt) und funktioniert das auch für Objekte, die teilweise mit und teilweise ohne USt vermietet werden, sprich wo die Vorsteuer umgebucht werden muss?
Ich meine ja, dass musst du nur überleiten. Die Umbuchung mit tlw. Vorsteuerabzug funktioniert auch. Hier müsstest du die Faktor 2 Funktion entsprechend einrichten, sodass der Teil für den Vorsteuer gezogen werden darf prozentual auf ein entsprechendes automatikkonto umgebucht wird. Ich biete für Steuerkanzleien in 2025 ein entsprechendes webinar zum branchenpaket an -> www.ah.consulting/webinare/vermietung-verpachtung-einfach-buchen
Danke Andreas 🎉. Kurze Frage zu den Stammdaten. Dann wird aus einer ExcelTapete eine VuV Buchhaltung. Prima. Stammdaten dann Unternehmen statt private Person?
Bei einer Einzelperson kannst du auch den „verbotenen“ Mandantentyp Einzelunternehmer wählen um eine Buchhaltung anzulegen. GbR, BTGs etc können und sollten aber als separater Unternehmensmandant wegen der GuE angelegt werden. Für GmbH gibt es das Branchenpaket übrigens nicht. Dafür gibt es hier das Branchenpaket Wohnungsbauunternehmen. Kontenrahmen und funktionieren sind hier ähnlich.
Hallo Andreas, wie immer sehr nett vorgetragen, aber diesmal kommt von mir ein großes ABER! Ich bin selbstbuchender Mandant und arbeite logischerweise nicht mit Kanzlei-RW. Beim selbstbuchenden Mandanten fehlt leider das Modul Jahresabschluss und damit fehlt komplett diese wunderhübsche Auswertung Gesamtübersicht ... Ich für meinen Teil, musste mir eine BWA selbst stricken, damit ich - bis irgendwann im Jahr dann auch eine BWA von DATEV angeboten wird - überhaupt eine Auswertung bekommen kann. Ich finde, dass bei der Einführung dieses "Branchenpakets" leider viel zu wenig auf den "kleinen" selbstbuchenden Kunden geachet wurde. Ich habe mich in den letzten Wochen schon über die Community an die DATEV Piloten gewandt, aber von dort kommt auch viel zu wenig feedback.
Das stimmt. Es gibt zum Branchenpaket keine individuelle BWA. Das liegt aber vermutlich daran, dass die DATEV die BWA von der Kontenlogik auf die BWA nach Kontenzwecken umstellen möchte. Da Letztere noch keine individuelle BWA unterstützt, bietet DATEV hier noch keine indiv. BWA beim Branchenpaket VuV an. Das ist aber nur meine Vermutung. Du hast übrigens auch als selbstbuchender Mandant mit Freigabe deiner Steuerkanzlei die Möglichkeit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zu lizensieren :-)
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact Im Programm DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact können Sie die Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung nutzen. Die Neuanlage eines Mandantenbestands mit der Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung ist bei aktiver Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum möglich. Folgende Programmfunktionen können nach Einrichtung durch Ihren steuerlichen Berater in seinem Programm Kanzlei-Rechnungswesen genutzt werden: Jahresübernahme mit SKR-Wechsel auf Lösung Vermietung und Verpachtung Individuelle Kontenfunktionen (inkl. Faktor2) Individuelle Steuerschlüssel Individuelle Kontenzwecke
Ja geht auch. Das Branchenpaket ist nicht auf EÜR beschränkt. Mein eigenes Beispiel aus der Praxis ist nur eine EÜR. Daher wollte ich es möglichst praxisnah zeigen :-)
Aber vielleicht möchte ich es ja auch mit Unternehmen online verbinden damit ich digital an die Belege komme. Bis jetzt habe ich mir das selber gebastelt. Ich bin gespannt wie die DATEV es gelöst hat, das die gezahlte Umsatzsteuer auch Aufwand je Mietobjekt ist.
Hallo Andreas, was mache bei Umstellugn innerhlab des Jahres 2024. Ich habe auf SKR03 gebucht. Muss ich die Datensätze komplett exportieren und dann wieder auf SKR97 aufbereiten. Stammdaten ändern SKR97 und dann wieder einspielen. KOST hatte ich mir seit Jahren dazu schon angelegt. KSt kann ich vermutlich auf KOST 9 übertragen, so dass dei Buchungssätze dann ach die richtigte KSt enthalten. Ich würde bei dem Vorgehen wohl die Primanoten exportieren und dort auf SKR97 komplett aufbereiten oder? LG Marcus
Ja, du musst die ganze Buchhaltung in einen neuen Bestand importieren. Du kannst dir aber eine Kontenüberleitungstabelle anlegen und beim ascii-Import hinterlegen. Wenn du eine 1 zu 1 Überleitung machst, kannst du dir in der Susa sogar das Konto im alten Kontenrahmen (SKR03) anzeigen lassen. Bei den Kostenstellen musst du erstmal nichts machen. Du kannst das Kost-System und die Kostenstellen sogar erst nach der Überleitung anlegen.
Ab den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 13.0A (Pilotierungsversion, Vollversion, Bereitstellung 18.04.2024) wird eine BWA spezifisch für Vermietung und Verpachtung auf Gesamtebene angeboten. Die Freigabe für alle Anwender erfolgt im August 2024.
Super Info, danke dafür 🙏
Wunderbar! Das hatte ich mich auch schon gefragt.
Ich buche seit Jahren über Kanzlei-Rewe in Verbindung mit Kostenstellen und der ESt-Belegbuching. Da ist diese Umstellung wirklich überfällig gewesen! Vor allem, weil viele Berater ESt-Belegbuchen kaum genutzt haben.
Werden die Lerndateien übernommen (ich habe vorher den SKR 03 mit 6-stelligen Konten und Kostenstellen genutzt) und funktioniert das auch für Objekte, die teilweise mit und teilweise ohne USt vermietet werden, sprich wo die Vorsteuer umgebucht werden muss?
Ich meine ja, dass musst du nur überleiten.
Die Umbuchung mit tlw. Vorsteuerabzug funktioniert auch.
Hier müsstest du die Faktor 2 Funktion entsprechend einrichten, sodass der Teil für den Vorsteuer gezogen werden darf prozentual auf ein entsprechendes automatikkonto umgebucht wird.
Ich biete für Steuerkanzleien in 2025 ein entsprechendes webinar zum branchenpaket an -> www.ah.consulting/webinare/vermietung-verpachtung-einfach-buchen
Bisher mache ich mir einfach den skr03 passend. Dad geht Recht flott und ich muss nur die salden in die Anlage V eintragen
Danke Andreas 🎉. Kurze Frage zu den Stammdaten. Dann wird aus einer ExcelTapete eine VuV Buchhaltung. Prima. Stammdaten dann Unternehmen statt private Person?
Bei einer Einzelperson kannst du auch den „verbotenen“ Mandantentyp Einzelunternehmer wählen um eine Buchhaltung anzulegen. GbR, BTGs etc können und sollten aber als separater Unternehmensmandant wegen der GuE angelegt werden.
Für GmbH gibt es das Branchenpaket übrigens nicht. Dafür gibt es hier das Branchenpaket Wohnungsbauunternehmen. Kontenrahmen und funktionieren sind hier ähnlich.
Danke. Kann man auch in die Anlage V der ESt-Erklärung übergeben? Danke für die Antwort
Ja, das ist der Sinn der Sache bei der Nutzung iVm Kostenstellen pro Objekt.
Hallo Andreas, wie immer sehr nett vorgetragen, aber diesmal kommt von mir ein großes ABER! Ich bin selbstbuchender Mandant und arbeite logischerweise nicht mit Kanzlei-RW. Beim selbstbuchenden Mandanten fehlt leider das Modul Jahresabschluss und damit fehlt komplett diese wunderhübsche Auswertung Gesamtübersicht ... Ich für meinen Teil, musste mir eine BWA selbst stricken, damit ich - bis irgendwann im Jahr dann auch eine BWA von DATEV angeboten wird - überhaupt eine Auswertung bekommen kann. Ich finde, dass bei der Einführung dieses "Branchenpakets" leider viel zu wenig auf den "kleinen" selbstbuchenden Kunden geachet wurde. Ich habe mich in den letzten Wochen schon über die Community an die DATEV Piloten gewandt, aber von dort kommt auch viel zu wenig feedback.
Das stimmt. Es gibt zum Branchenpaket keine individuelle BWA. Das liegt aber vermutlich daran, dass die DATEV die BWA von der Kontenlogik auf die BWA nach Kontenzwecken umstellen möchte. Da Letztere noch keine individuelle BWA unterstützt, bietet DATEV hier noch keine indiv. BWA beim Branchenpaket VuV an. Das ist aber nur meine Vermutung.
Du hast übrigens auch als selbstbuchender Mandant mit Freigabe deiner Steuerkanzlei die Möglichkeit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zu lizensieren :-)
@@AndreasHausmann . Ja, dass weiß ich. Aber da ist ein kleiner, aber bedeutender Preisunterschied, der sich nicht unbedingt für mich rechnet. 🤭
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact
Im Programm DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact können Sie die Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung nutzen.
Die Neuanlage eines Mandantenbestands mit der Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung ist bei aktiver Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum möglich.
Folgende Programmfunktionen können nach Einrichtung durch Ihren steuerlichen Berater in seinem Programm Kanzlei-Rechnungswesen genutzt werden:
Jahresübernahme mit SKR-Wechsel auf Lösung Vermietung und Verpachtung
Individuelle Kontenfunktionen (inkl. Faktor2)
Individuelle Steuerschlüssel
Individuelle Kontenzwecke
danke
Kann man auch über opos buchen?
Ja geht auch. Das Branchenpaket ist nicht auf EÜR beschränkt. Mein eigenes Beispiel aus der Praxis ist nur eine EÜR. Daher wollte ich es möglichst praxisnah zeigen :-)
Aber die V+V ist ja vom Grunde her eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, da ja grundsätzlich nur die Zahlungen in einem Jahr relevant sind.
Aber vielleicht möchte ich es ja auch mit Unternehmen online verbinden damit ich digital an die Belege komme. Bis jetzt habe ich mir das selber gebastelt. Ich bin gespannt wie die DATEV es gelöst hat, das die gezahlte Umsatzsteuer auch Aufwand je Mietobjekt ist.
Und der Aufwand erst Aufwand ist wenn auch die Bezahlung kommt. Und ob ich die Bezahlung auch wieder mach Kostenstellen aufteilen muss
@@octronrfKann man bei einer EUR dennoch mit OPOS buchen?
Hallo Andreas, was mache bei Umstellugn innerhlab des Jahres 2024. Ich habe auf SKR03 gebucht. Muss ich die Datensätze komplett exportieren und dann wieder auf SKR97 aufbereiten. Stammdaten ändern SKR97 und dann wieder einspielen. KOST hatte ich mir seit Jahren dazu schon angelegt. KSt kann ich vermutlich auf KOST 9 übertragen, so dass dei Buchungssätze dann ach die richtigte KSt enthalten. Ich würde bei dem Vorgehen wohl die Primanoten exportieren und dort auf SKR97 komplett aufbereiten oder? LG Marcus
Ja, du musst die ganze Buchhaltung in einen neuen Bestand importieren. Du kannst dir aber eine Kontenüberleitungstabelle anlegen und beim ascii-Import hinterlegen. Wenn du eine 1 zu 1 Überleitung machst, kannst du dir in der Susa sogar das Konto im alten Kontenrahmen (SKR03) anzeigen lassen.
Bei den Kostenstellen musst du erstmal nichts machen. Du kannst das Kost-System und die Kostenstellen sogar erst nach der Überleitung anlegen.
Sieht sehr gut aus. Ist dies hier auch geeignet, wenn ich etwa bei einer GbR die Kapitalkonten sauber entwickeln muss?
Für die Kapitalkontenentwicklung gibt es eigene DATEV Funktionen über die diese abgebildet werden können.
Super Video,danke. Was ist mit den Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt, werden die automatisch aufgeteilt oder muss man das noch händisch machen?
Ja, diese muss leider händisch aufgeteilt werden.