Herzlichen Dank für dieses Video. Vielen Dank, dass du auch immer wieder neue, aktuelle Videos zu den Themen hochlädst. Schöne Grüße und schönes Wochenende
Das Video ist einfach klasse. Als ausländischer Freiberufler in Deutschland das ist genau für mich passend gemacht. Herzlichen Dank und mach so weiter. LG
Servus Melchior, hab zwar meine Steuererklärung gestern schon gemacht für 2023 (mit Wiso Steuer) aber danke das du ein Video zu Elster Online gemacht hast.
Als ich dachte ich bin fertig. Hast du den Teil mit der Entnahme und der Einlage erklärt. Jetzt bin ich hellwach, denn ich habe alles mit meinem privaten Konto gemacht. Kannst du bitte nochmal erklären (Beispiel), was ich jetzt tun muss. Ich arbeite voll und bin nebenbei freiberuflich tätig und ich habe kein Geld gespart von den zustätzlichen Einnahmen zu meinem normalen Einkommen. Ich habe aber privates Geld in die Hand genommen um Arbeitsmittel und so weiter zu kaufen. Ich bin das erste Jahr dabei und mache diese Anlage S / EÜR das erste Mal.
sehr effektives Video nur eine Frage in welche Zeile soll ich ausgaben für Häusliche Arbeitszimmer eintragen, wenn ich meine selbstständige Tätigkeit in meiner Wohnung in eine Häusliche Arbeitszimmer erfülle
Danke für deine Videos und dass du die Anleitung immer aktualisierst, um allen zu helfen. Sie haben mir sehr geholfen, und ich habe fast alle angesehen. Aber ich finde immer noch keine präzise Antwort für meinen speziellen Fall. Wenn du dir 2 Minuten Zeit nehmen könntest, um es zu lesen, wäre das eine große Hilfe... 😊 Wenn ich Geld für Umfragen und Dolmetschen erhalten habe (ca. 6500 Euro Gewinn pro Jahr) und kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich das dann einmal in EÜR - Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ... und einmal in Einkommensteuererklärung - Sonstiges - Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit einzutragen ? (Ich habe keinen Angestelltenvertrag, sondern ich stelle Rechnungen ohne Steuer aus, und bekomme das Geld für meine Dolmetschstunden und die Teilnahme an Umfragen überwiesen.) gilt dann auch sonsitge natürliche person als Rechtsform des Betriebs?
Hey, erstmal eine ganz andere Frage: Warum hast du für die Umfragen kein Gewerbe angemeldet? Das ist doch eine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Oder verstehe ich etwas falsch?
Danke sehr für deine Rückmeldungen 😊... Die Umfragen, an denen ich gearbeitet habe, gehörten zu bestimmten Projekten, die über einen festgelegten Zeitraum liefen, und der Arbeitsaufwand lag bei weniger als 6 Wochenstunden. (Das entspricht einem Drittel der im Gesetz genannten Regelarbeitszeit.) Und ich habe einen Hauptberuf (Angestelltenverhältnis). Deswegen habe ich kein Gewerbe angemeldet. Vielleicht hilft das weiter: § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG „Eine Tätigkeit ist nebenberuflich, wenn sie mit einem Umfang von weniger als einem Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Person ausgeübt wird.
Darf ich mal fragen, wie du auf § 15 Satz 1 Nr. 2 kommst? Der lautet Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind... 2 die Gewinnanteile der Gesellschafter einer oHG.... Im gesamten § 15 EStG gibt es keine Definition, wann eine Tätigkeit nebenberuflich ist. Abgesehen davon: Nebenberuflich ausgeübt oder nicht ist kein Tatbestandsmerkmal, ob eine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, oder ob sonstige Einkünfte vorliegen. Deine Tätigkeit erfüllt die Kriterien des § 15 Abs. 2 EStG und dürfte damit auch als Gewerbe zu qualifizieren sein, oder aber (Übersetzungen) als freiberufliche Tätigkeit. Zu deiner Frage: Die Anlage EUR musst du abgeben, wenn deine Tätigkeit als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit zu qualifizieren ist. Bei sonstigen Einkünften brauchst du die nicht. Ich darf dir aber empfehlen, mit deinem Finanzamt zu klären, wie die deine Einkünfte einordnen, um da hinterher keinen "Stress" zu bekommen.
Dem kann ich nicht ganz folgen… Erstens steht im entsprechenden Paragrafen etwas anderes. Und zweitens spielt es doch gar keine Rolle, ob du einen Hauptjob hast und wie lange du dich mit deiner Selbstständigkeit beschäftigst. Eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit ist gewerblich, unabhängig davon, wie viel Zeit du dafür aufwendest.
@@Anke-x5s Um das das vielleicht novh etwas klarzustellen: Deine Definition der Nebentätigkeit bezieht sich auf § 3 Nr. 26 EStG, der die nebenberufliche Tätigkeit z. B. als Übungsleiter oder als Pflegeperson steuerfrei stellt. Mit Gewerbe oder kein Gewerbe hat die nichts zu tun.
Entweder habe ich das im Video überhört aber wo genau in welcher Zeile würde ich die Kosten des Geldverkehrs für die Paypal Gebühren eintragen? Sonst habe ich alles richtig durch dein tolles Video! Du erklärst es einfach am besten. Für die Benennung der Zeile wäre ich sehr dankbar xD
Jedes Jahr aufs neue hier :D Kurze Frage, würdest du generell empfehlen als anfänglicher Content Creator einen Berater zu suchen oder es bei kleinen Umsätzen lieber selber machen? Die Fehlerquote stelle ich mir recht hoch vor haha
@@igel3566 Na ja, was du dir vorstellst, ist die eine Sache, in der Realität gibts da nur eine Antwort: Es kommt drauf an. Sich über die steuerlichen Folgen zu informieren, dürfte da ziemlich verpflichtend sein, wenn du keinen Zoff mit dem Finanzamt (und ggf. auch der Krankenkasse) haben willst. Ob du dazu zum Berater gehst oder dich z. B. hier informierst, ist wahrscheinlich auch abhängig davon, ob du Vorkenntnisse hast oder du schon bei deiner Einkommensteuererklärung vor Verzeiflung drei mit Whiskey verfeinerte Tafeln Schokolade brauchst. Wenn du es selber machen willst, solltest du zumindest wissen, was du da machst und wie du es (richtig) machen musst. Auch der Umfang ist da nicht unerheblich. Wenn du deinen Content mit dem Handy produzierst u nd ein paar hundert Euro im Jahr von UA-cam kassierst, kannst du das eher (noch) selber machen. Wenn es dann um Kooperationen, Werbung, Eventteilnahme geht, brauchst du das entsprechende Hintergrundwissen, um das steuerlich korrekt zu händeln. Wenn du also nicht weißt, dass dein cooles, extra für deinen Content gekauftes Outfit nebst dem sexy Oberteil deiner im Hintergrund winkenden Freundin eben keine Betriebsausgabe darstellt, dass kostenlos überlassene Artikel ggf. eine steuerpflichtige Einnahme sind oder du die kostenlose Teilnahme an Events evtl. als geldwerten Vorteil versteuern musst, wie es mit der Umsatzsteuer bei Werbepartnern aus dem Ausland aussieht oder das "Geschenke" deiner Zuschauer eben nicht unbedingt Geschenke, sondern steuerpflichtige Einnahmen sind, wäre der Berater sicher nicht verkehrt. Letztendlich ist das aber eine individuelle Entscheidung, für die es keine pauschale Aussage geben kann.
Hallo Melchior, vielen Dank für deine großartige Arbeit! Ich habe intensiv nach Antworten auf zwei Fragen gesucht, bin jedoch auf keine zufriedenstellende Lösung gestoßen. Daher wollte ich sie hier noch einmal zusammenfassen: 1. Ich bin selbstständig und war 2022 Kleinunternehmer. Seit dem 01.01.2023 unterliege ich der Regelbesteuerung. Im Februar 2023 habe ich ein Honorar für Leistungen aus 2022 erhalten. In welcher Zeile der EÜR 2023 trage ich dieses Honorar ein, da es ja keine umsatzsteuerpflichtige Einnahme ist und somit nicht in die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen 2023 in Zeile 14 aufgenommen werden kann? Gleichzeitig bin ich kein Kleinunternehmer mehr und kann diese Einnahme daher auch nicht in Zeile 11 eintragen, oder? 2. Kann ich die Kilometerpauschale für Geschäftsreisen geltend machen, auch wenn ich kein eigenes Auto habe und mit anderen Personen zum Einsatzort gefahren bin? Ich freue mich auf deine Antwort und danke dir im Voraus für deine Hilfe!
35:00 Sagst du Hier kann ich auch mein Arbeitszimmer eintragen. Bei der Überschrift steht aber, ohne häusliches Arbeitszimmer. Das verwirrt mich etwas. Soll ich das nun dort eintragen oder nicht?
Huhu, danke für das Video. Bei mir kam die Frage bei dem Punkt: Gezahlte Vorsteuerbeträge auf , ob ich da als Kleinunternehmerin überhaupt was eintragen muss?
Ich hätte noch ne Frage. Ich bin ja Kleinunternehmerin und habe kein Geschäftskonto, da die Einnahmen sehr gering sind. Bei 7 - Entnahmeb und Einlagen ... sind dann nicht mein Unsatz die Entnahmen (also dass was ich dann für mich privat verdiene bzw nutze) und die Einlagen sind sas, was bei den Punkten vorher schon als Ausgaben zusammengerechnet wurden? Weil die gingen ja immer von meinem privaten Konto ab. Also ist das nicht in dem Fall einfach = Umsatz und Ausgaben ? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?😅
Ohne Geschäftskonto ist das Ganze leider etwas schwieriger. 🙃 Im letzten Livestream haben wir das einmal angesprochen: ua-cam.com/video/IJ-8Ri_bWcU/v-deo.htmlsi=Y-NeMWAEL0BsHVf5&t=1826 (ab 30:20) Unser Tipp ist immer: Geschäftskonto einrichten, egal wie hoch die Einnahmen sind! Es gibt da auch viele kostenfreie Varianten, wie zum Beispiel von Kontist: steuerfit.tv/kontist-konto
Hey Melchior, danke für dein super content. Ist es richtig das Amazon affiliate und amazon kdp Einnahmen bzw Umsätze, steuerbare Einnahmen sind und auf die Umsatzgrenze des Kleinunternehmers angerechnet werden müssen?
Lieber Melchior, Ich möchte Internet und Handy Kosten zu 50% absetzen (50% gewerbliche Nutzung und 50% private Nutzung). Setze ich einfach 50% der netto Kosten in Zeile 41 unter Aufwendungen für Telekommunikation, oder geht das ganze unter einen anderen Posten? Ich arbeite von Zuhause und nutze die Geräte privat und gewerblich. Vielen Dank im Voraus und für Dein tolles Video
Danke für dein tolles und ausführliches Video! Ich habe nochmal eine Frage und versuche es kurz zu halten: Kontext: Bin nebenbei selbstständig, habe kein Firmenkonto Frage zu 7. Einlagen: Ergibt sich aus Ausgaben und weiteren Einlagen wie zB. privates Bahnticket für den Weg zu Kunden (richtig?). Da Selbstständigkeit nur nebenbei ist: wie viel Prozent verrechnet man in etwa von den Gesamtkosten? Gibt es da Richtwerte? Würde mich sehr über deine Antwort freuen!
Wenn du das Bahnticket gekauft hast um zu deinem Kunden zu fahren, dann kannst du dieses zu 100% steuerlich geltend machen. Hier noch mehr Infos zum Thema "privates Konto und Einlagen und Entnahmen": ua-cam.com/video/IJ-8Ri_bWcU/v-deo.htmlsi=g6rAKvZjpnQAa7D2&t=1819 Wir empfehlen jedem Selbstständigen sich ein Geschäftskonto anzulegen. Das macht es nicht nur übersichtlicher für dich, sondern sorgt auch im Falle einer Betriebsprüfung dafür, dass du nicht deinen gesamten privaten Zahlungen der letzten zehn Jahre offen legen musst. Es gibt da auch kostenlose Konten - zum Beispiel Kontist (steuerfit.tv/kontist-konto)
danke für die Videos! Ich bin Selbst. darst. Künstlerin. Aber weil ich freischaffende Künstlerin habe ich ein Umsatzsteuerbefreiung. Ich bin auch mitglied in ein GbR. Müss ich dann trotzdem ein EÜR machen? Oder nur die EST?
Moin, tauchen die Umsatzsteuern die ich laut Umsatzsteuererklärung 2023 ans Finanzamt zahlen muss in der EÜR irgendwo als Betriebsausgaben aus? Wenn ja, wo?!
Hallo Melchior, bis vor kurzem, war ich gewerblich unterwegs. Jetzt habe ich meinen Master in Psychologie abgeschlossen, bin jetzt Psychologe und gehöre mit meiner Coachingtätigkeit jetzt als psychologischer Berater den Freiberufen an. Jetzt ist meine Frage, wie muss ich jetzt den Wechsel vom Gewerbe zum Freiberufler durchführen? Melde ich dafür das Gewerbe ab und melde mich neu als Freiberufler an? Danke dir für die Auskunft und beste Grüße, Paul
Grundsätzlich: Gewerbe bei der Stadt abmelden, und dem Finanzamt mitteilen, dass du jetzt eine freiberufliche Tätigkeit ausübst. Das sollte eigentlich reichen, da das FA ja deine (bisherigen) Daten schin alle hat. Die Gewerbeabmeldung ist aber ggf. eine Betriebsaufgabe, und da man da (vor allem bei umfangreichen Anlagevermögen) viel teuren "Blödsinn" machen kann, solltest du ein paar Euro für eine Beratung beim Steuerberater investieren.
Richtig gutes Video! Danke! Hierzu eine Frage: Wenn ich als Kleinunternehmer auf meinen Rechnungen USt ausweise, trage ich dann alles so ein als wäre ich kein Kleinunternehmer? Sprich bei den Ausgaben immer nur Nettobetrge und dann unten die Steuer in Zeile 55?
Hi Melchior, mir hat dein Video sehr gefallen! Seit Beginn meiner Steuererklärung habe ich das Problem das mir automatisch ein Punkt eingesetzt wird sobald ich Zahlen einsetzte (z.B Anlage G). Kannst du mur sagen, ob ich das ausschalten kann? Oder sind diese Tausendertrennzeichen für die Steuererklärung irrelevant. Grüße ✌️
Ich habe mein Kleingewerbe in 2023 gegründet und dachte deshalb ich müsste für das Jahr ein abweichendes Wirtschaftsjahr angeben (weil das Gewerbe im Januar beispielsweise noch nicht existiert hat). So wie ich dich aber nun verstanden habe, nehme ich es wieder raus :D Zusatzfrage: Wie ist es im zweiten Geschäftsjahr - muss ich den Gewinn / Verlust vom Vorjahr irgendwo notieren (falls ja - wo?) oder fängt man wieder frisch an?
@@28SongTube28 Rausnehmen ist schon mal eine gute Idee 😂 Bei deiner zweiten Frage wirds etwas komplizierter. Bei der Gewerbesteuer wird ein Verlust vorgetragen, dazu gibt es im Steuerformular ein entsprechendes Feld. Hast du einen Verlust in 2023, wäre der in der Gewerbesteuererklärung 2024 da einzutragen. Du bekommst aber auch einen entsprechenden Steuerbescheid über den vortragsfähigen Gewerbeverlust. Wenn du das Eintragen vergisst, berücksichtigt den den das FA meist automatisch. Bei der Einkommensteuer werden Verluste aus dem Gewerbe zuerst mit anderen positiven Einkünften verrechnet, wenn du welche hast. Ansonsten hast du ein Wahlrecht, ob die (auch teilweise) ins Vorjahr zurückgetragen oder ins Folgejahr vorgetragen werden sollen. Das musst du in der Einkommensteuererklärung entsprechend angeben. Machst du da keine Angaben, wird automatisch zurückgetragen, was steuerlich ungünstig sein kann, weil sich dann z. B. deine Sonderausgaben nicht mehr auswirken. Einen Gewinn musst du nirgends vortragen, der wird jährlich ermittelt.
Hallo. Muss ich die EÜR separat ausfüllen und versenden? Wollte die Est 2023 machen , aber er zeigt mir da nur Anlage G mit an und nicht EÜR. Muss ich den die Anlage G bei der Est mit machen ? Vielen Dank in voraus
Die Anlage EÜR findest du wie im Video beschrieben (ab 1:55). Wie du Anlage G ausfüllst, erklären wir dir hier: ua-cam.com/video/VLUOrCXU9jQ/v-deo.html
Hello Melchior, ein erneutes großartiges Video von Dir - vielen Dank für Dein Wissen. Eine Frage konnte ich bisher nicht beantworten, Stichwort EÜR, Zeile 56 "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten.)": Situation: - Geschäftsjahr ist Kalenderjahr - Freiberufler - Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember wird bis 10. Januar des Folgejahres erstellt - Finanzamt zieht Umsatzsteuer für Dezember am 15. Januar des Folgejahres ein Frage: Zählt dieser im Januar gezahlte Betrag für den Dezember des Vorjahres zur EÜR des Vorjahres oder zur EÜR des neuen Jahres? Falls ich mich nicht klar ausgedrückt habe, bitte kurze Rückfrage zu Klärung Danke und Gruß Stephan 😉
Hallo Stephan, die 10 - Tage - Regelung legt der BFH eng aus. Der Zeitraum bezieht sich auf die tatsächliche Zahlung, also die Abbuchung auf deinem Bankkonto. Zieht das Finanzamt also erst nach dem 10. das Geld ein, gehört die Zahlung in das neue Wirtschaftsjahr.
@@lutzvormann Sicher? Bei erteiltem Lastschriftmandat und Abgabe der Voranmeldung bis zum 10.01. sollte das doch dem Vorjahr zugerechnet werden. "Im Lastschriftverfahren liegt ein Abfluss im Sinne des § 11 EStG bereits dann vor, wenn der Steuerpflichtige durch die Erteilung der Einzugsermächtigung und eine ausreichende Deckung seines Girokontos alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Zahlung der Steuerschuld zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu gewährleisten. Wann der Leistungserfolg eintritt, ist unerheblich. Der Abfluss ist daher regelmäßig mit Abgabe der Voranmeldung anzunehmen (Bayerisches Landesamt für Steuern vom 27.7.2021, S 2226.2.1-5/23 St32)."
Eine sehr dumme Frage vielleicht : Setze ich bei Betriebsausgaben (Festplatte, Laptop oder co.) den bezahlten Preis (brutto) oder netto an? Ich bin nebenberuflich Kleinunternehmerin, ohne Ust-Pflicht. Kriege sie also nicht zurück. Danke dir!
Hey Melchior, Ich habe eine frage: Wenn ich eine minijob habe die 535€ sind ja steuerfrei und ich muss es auch nicht in the steuerklärung abgeben & deswegen wollte ich fragen soll ich in meinem geschäftskonto die 535€ im persönlichen Bereich tun oder in Business bereich?
@@SH-pv5mv An der Anlage EÜR ändert sich da bei GbR nichts, die wird genauso ausgefüllt wie beim Einzelunternehmen. Allerdings bei den Steuererklärungen. Die Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter sind der "Einheitlichen und gesonderten Feststellung" dem Finanzamt anzugeben. Die dort genannten Gewinnanteile werden dann die Einkommensteuererklärung der einzelnen Gesellschafter übernommen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige interessant, vielen Dank :). Kommt denn demnächst auch ein Video zur Rürup Rente?. Diese ist ja für Selbstständige nicht unattraktiv, wie ich hörte
Wenn du Einzelunternehmer bist ist der Gesamte Gewinn als dein "Gehalt" anzusehen und wird mit der Steuererklärung dann versteuert. Alles was du dir rausnimmst ist eine Privatentnahme und muss nicht zusätzlich versteuert werden.
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die Erklärung. Reduziert das denn nicht die Steuerlast, wenn man z.B. 1000€ pro Monat als Gehalt entnimmt?. Denn wenn ich dein Video richtig verstanden habe, muss das in Zeile 106 eingetragen werden und hat laut deiner Aussage keinen Einfluss auf die Steuerlast.
@@MrSongoten Als Einzelunternehmer wird dein Gewinn nicht durch ein "Gehalt" reduziert. Wenn du dir selbst Geld auszahlst ist das eine Privatentnahme aus deinem Einzelunternehmen und die hat steuerlich keine Auswirkungen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige kann man die dann auch gleichzeitig wieder als Ausgabe buchen, wenn ich die für den Betrieb brauche und im Betriebsvermögen halten will? (Vllt. verstehe ich da etwas falsch, aber ich finde das komisch, dass ich ein kostenloses Produkt voll versteuern soll, aber wenn ich z.B. 100€ einnehme, und mir dann das Produkt für 100€ kaufe, gleicht sich das ja aus und ich habe effektiv keine Steuern...)
Das musst du unterscheiden, dass sind zwei getrennte Vorgänge.Zuerst bekommst du ein kostenloses Produkt, welches in dein Eigentum übergeht. Das ist eine Einnahme, in diesem Fall nicht in Geld, sondern in Geldeswert. Der zweite Schritt ist dann, wofür du das Produkt verwendest. Bei einer betrieblichen Verwendung ist das eine Betriebsausgabe, genauso, als wenn du das Produkt gekauft hättest. Damit hast du zwei Vorgänge, einmal die Einnahme, und einmal die Ausgabe. Wenn du das Produkt nicht betrieblich verwendest, bleibst es bei der Einnahme. Nota: Die Finanzämter überprüfen inzwischen auch vermehrt bei Privatpersonen, ob bei Vine-Mirgliedern durch die kostenlose Überlassung steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
Dann hast du drei Vorgänge: Einmal die kostenlose Überlassung (Einnahme), dann die Verwendung als Betriebsausgabe (Wareneinkauf - Ausgabe) und als dritten den Verkauf - Einnahme. Die erste Einnahme und die Ausgabe gleichen mit einem Saldo von 0 aus, auf den Verkaufserlös in Schritt drei zahlst du deine Steuern. In diesem Fall auf den kompletten Erlös, da du das Produkt kostenlos erhalten hast und entsprechend keine Anschaffungskosten angefallen sind.
Herzlichen Dank für dieses Video. Vielen Dank, dass du auch immer wieder neue, aktuelle Videos zu den Themen hochlädst. Schöne Grüße und schönes Wochenende
Das Video ist einfach klasse. Als ausländischer Freiberufler in Deutschland das ist genau für mich passend gemacht. Herzlichen Dank und mach so weiter. LG
Für mich auch
Servus Melchior, hab zwar meine Steuererklärung gestern schon gemacht für 2023 (mit Wiso Steuer) aber danke das du ein Video zu Elster Online gemacht hast.
Ich mach das selbst für mich auch immer mit WISO Steuer 😅🙂
Danke Melchor, sehr hilfreiches Video!
Zum Glück wurde mir das Video empfohlen, nachdem ich die Version von vor 2 Jahren geschaut hatte und dort Punkt 7 geskipped wurde haha
Wirklich top wie immer. Danke Tausend mal
Das Video hat mir sehr geholfen. Vielen Dank 😊🙏
Nach dem ich mit der Bürokratie fertig war ist das Jahr schon vergangen ;D
😂 So ging es mir auch. Deswegen hab ich es irgendwann zu meiner Beruf gemacht. 😜
@@STEUERFIT.Selbststaendige Gott sei dank werden bald kryptos die welt bereichern und alle steuerthematiken überflüssig werden ;F
Als ich dachte ich bin fertig. Hast du den Teil mit der Entnahme und der Einlage erklärt. Jetzt bin ich hellwach, denn ich habe alles mit meinem privaten Konto gemacht. Kannst du bitte nochmal erklären (Beispiel), was ich jetzt tun muss. Ich arbeite voll und bin nebenbei freiberuflich tätig und ich habe kein Geld gespart von den zustätzlichen Einnahmen zu meinem normalen Einkommen. Ich habe aber privates Geld in die Hand genommen um Arbeitsmittel und so weiter zu kaufen. Ich bin das erste Jahr dabei und mache diese Anlage S / EÜR das erste Mal.
sehr effektives Video nur eine Frage in welche Zeile soll ich ausgaben für Häusliche Arbeitszimmer eintragen, wenn ich meine selbstständige Tätigkeit in meiner Wohnung in eine Häusliche Arbeitszimmer erfülle
DANKE!!!
Danke für deine Videos und dass du die Anleitung immer aktualisierst, um allen zu helfen. Sie haben mir sehr geholfen, und ich habe fast alle angesehen. Aber ich finde immer noch keine präzise Antwort für meinen speziellen Fall. Wenn du dir 2 Minuten Zeit nehmen könntest, um es zu lesen, wäre das eine große Hilfe... 😊
Wenn ich Geld für Umfragen und Dolmetschen erhalten habe (ca. 6500 Euro Gewinn pro Jahr) und kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich das dann einmal in EÜR - Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ...
und einmal in Einkommensteuererklärung - Sonstiges - Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit einzutragen ?
(Ich habe keinen Angestelltenvertrag, sondern ich stelle Rechnungen ohne Steuer aus, und bekomme das Geld für meine Dolmetschstunden und die Teilnahme an Umfragen überwiesen.)
gilt dann auch sonsitge natürliche person als Rechtsform des Betriebs?
Hey, erstmal eine ganz andere Frage: Warum hast du für die Umfragen kein Gewerbe angemeldet? Das ist doch eine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Oder verstehe ich etwas falsch?
Danke sehr für deine Rückmeldungen 😊...
Die Umfragen, an denen ich gearbeitet habe, gehörten zu bestimmten Projekten, die über einen festgelegten Zeitraum liefen, und der Arbeitsaufwand lag bei weniger als 6 Wochenstunden. (Das entspricht einem Drittel der im Gesetz genannten Regelarbeitszeit.)
Und ich habe einen Hauptberuf (Angestelltenverhältnis).
Deswegen habe ich kein Gewerbe angemeldet.
Vielleicht hilft das weiter:
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
„Eine Tätigkeit ist nebenberuflich, wenn sie mit einem Umfang von weniger als einem Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Person ausgeübt wird.
Darf ich mal fragen, wie du auf § 15 Satz 1 Nr. 2 kommst? Der lautet
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind...
2 die Gewinnanteile der Gesellschafter einer oHG....
Im gesamten § 15 EStG gibt es keine Definition, wann eine Tätigkeit nebenberuflich ist. Abgesehen davon: Nebenberuflich ausgeübt oder nicht ist kein Tatbestandsmerkmal, ob eine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, oder ob sonstige Einkünfte vorliegen. Deine Tätigkeit erfüllt die Kriterien des § 15 Abs. 2 EStG und dürfte damit auch als Gewerbe zu qualifizieren sein, oder aber (Übersetzungen) als freiberufliche Tätigkeit.
Zu deiner Frage: Die Anlage EUR musst du abgeben, wenn deine Tätigkeit als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit zu qualifizieren ist. Bei sonstigen Einkünften brauchst du die nicht.
Ich darf dir aber empfehlen, mit deinem Finanzamt zu klären, wie die deine Einkünfte einordnen, um da hinterher keinen "Stress" zu bekommen.
Dem kann ich nicht ganz folgen…
Erstens steht im entsprechenden Paragrafen etwas anderes.
Und zweitens spielt es doch gar keine Rolle, ob du einen Hauptjob hast und wie lange du dich mit deiner Selbstständigkeit beschäftigst. Eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit ist gewerblich, unabhängig davon, wie viel Zeit du dafür aufwendest.
@@Anke-x5s
Um das das vielleicht novh etwas klarzustellen: Deine Definition der Nebentätigkeit bezieht sich auf § 3 Nr. 26 EStG, der die nebenberufliche Tätigkeit z. B. als Übungsleiter oder als Pflegeperson steuerfrei stellt. Mit Gewerbe oder kein Gewerbe hat die nichts zu tun.
Entweder habe ich das im Video überhört aber wo genau in welcher Zeile würde ich die Kosten des Geldverkehrs für die Paypal Gebühren eintragen? Sonst habe ich alles richtig durch dein tolles Video! Du erklärst es einfach am besten. Für die Benennung der Zeile wäre ich sehr dankbar xD
Merci :)
Jedes Jahr aufs neue hier :D Kurze Frage, würdest du generell empfehlen als anfänglicher Content Creator einen Berater zu suchen oder es bei kleinen Umsätzen lieber selber machen? Die Fehlerquote stelle ich mir recht hoch vor haha
@@igel3566
Na ja, was du dir vorstellst, ist die eine Sache, in der Realität gibts da nur eine Antwort: Es kommt drauf an. Sich über die steuerlichen Folgen zu informieren, dürfte da ziemlich verpflichtend sein, wenn du keinen Zoff mit dem Finanzamt (und ggf. auch der Krankenkasse) haben willst. Ob du dazu zum Berater gehst oder dich z. B. hier informierst, ist wahrscheinlich auch abhängig davon, ob du Vorkenntnisse hast oder du schon bei deiner Einkommensteuererklärung vor Verzeiflung drei mit Whiskey verfeinerte Tafeln Schokolade brauchst.
Wenn du es selber machen willst, solltest du zumindest wissen, was du da machst und wie du es (richtig) machen musst. Auch der Umfang ist da nicht unerheblich. Wenn du deinen Content mit dem Handy produzierst u nd ein paar hundert Euro im Jahr von UA-cam kassierst, kannst du das eher (noch) selber machen. Wenn es dann um Kooperationen, Werbung, Eventteilnahme geht, brauchst du das entsprechende Hintergrundwissen, um das steuerlich korrekt zu händeln. Wenn du also nicht weißt, dass dein cooles, extra für deinen Content gekauftes Outfit nebst dem sexy Oberteil deiner im Hintergrund winkenden Freundin eben keine Betriebsausgabe darstellt, dass kostenlos überlassene Artikel ggf. eine steuerpflichtige Einnahme sind oder du die kostenlose Teilnahme an Events evtl. als geldwerten Vorteil versteuern musst, wie es mit der Umsatzsteuer bei Werbepartnern aus dem Ausland aussieht oder das "Geschenke" deiner Zuschauer eben nicht unbedingt Geschenke, sondern steuerpflichtige Einnahmen sind, wäre der Berater sicher nicht verkehrt.
Letztendlich ist das aber eine individuelle Entscheidung, für die es keine pauschale Aussage geben kann.
Hallo Melchior, vielen Dank für deine großartige Arbeit! Ich habe intensiv nach Antworten auf zwei Fragen gesucht, bin jedoch auf keine zufriedenstellende Lösung gestoßen. Daher wollte ich sie hier noch einmal zusammenfassen:
1. Ich bin selbstständig und war 2022 Kleinunternehmer. Seit dem 01.01.2023 unterliege ich der Regelbesteuerung. Im Februar 2023 habe ich ein Honorar für Leistungen aus 2022 erhalten. In welcher Zeile der EÜR 2023 trage ich dieses Honorar ein, da es ja keine umsatzsteuerpflichtige Einnahme ist und somit nicht in die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen 2023 in Zeile 14 aufgenommen werden kann? Gleichzeitig bin ich kein Kleinunternehmer mehr und kann diese Einnahme daher auch nicht in Zeile 11 eintragen, oder?
2. Kann ich die Kilometerpauschale für Geschäftsreisen geltend machen, auch wenn ich kein eigenes Auto habe und mit anderen Personen zum Einsatzort gefahren bin?
Ich freue mich auf deine Antwort und danke dir im Voraus für deine Hilfe!
35:00 Sagst du Hier kann ich auch mein Arbeitszimmer eintragen. Bei der Überschrift steht aber, ohne häusliches Arbeitszimmer.
Das verwirrt mich etwas. Soll ich das nun dort eintragen oder nicht?
Kosten für das Arbeitszimmer kommen in Zeile 63 :)
Wie berechne ich denn jetzt die private Nutzung von z.B. einem Mikrofon?
LG Seba, stronges Video
MVP
Als kleine Unternehmer bzw Einzelunternehmer was soll ich auswählen beim Rechtsform des betriebs?
Vielen Dank für deine tolle Unterstützung ❤❤❤❤
Je nachdem ob du ein Gewerbe ("sonstige selbstständig tätige Person") hast oder Freiberufler ("Angehöriger der freien Berufe") bist. Im Video ab 10:18
Huhu, danke für das Video. Bei mir kam die Frage bei dem Punkt: Gezahlte Vorsteuerbeträge auf , ob ich da als Kleinunternehmerin überhaupt was eintragen muss?
Kannst du leer lassen oder eine 0 reinschreiben.
Muß ich Entnahmen und Einlagen (7) in netto oder brutto eingeben?
Ich hätte noch ne Frage. Ich bin ja Kleinunternehmerin und habe kein Geschäftskonto, da die Einnahmen sehr gering sind. Bei 7 - Entnahmeb und Einlagen ... sind dann nicht mein Unsatz die Entnahmen (also dass was ich dann für mich privat verdiene bzw nutze) und die Einlagen sind sas, was bei den Punkten vorher schon als Ausgaben zusammengerechnet wurden? Weil die gingen ja immer von meinem privaten Konto ab. Also ist das nicht in dem Fall einfach = Umsatz und Ausgaben ? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?😅
Ohne Geschäftskonto ist das Ganze leider etwas schwieriger. 🙃 Im letzten Livestream haben wir das einmal angesprochen: ua-cam.com/video/IJ-8Ri_bWcU/v-deo.htmlsi=Y-NeMWAEL0BsHVf5&t=1826 (ab 30:20)
Unser Tipp ist immer: Geschäftskonto einrichten, egal wie hoch die Einnahmen sind! Es gibt da auch viele kostenfreie Varianten, wie zum Beispiel von Kontist: steuerfit.tv/kontist-konto
Hey Melchior, danke für dein super content.
Ist es richtig das Amazon affiliate und amazon kdp Einnahmen bzw Umsätze, steuerbare Einnahmen sind und auf die Umsatzgrenze des Kleinunternehmers angerechnet werden müssen?
Lieber Melchior, Ich möchte Internet und Handy Kosten zu 50% absetzen (50% gewerbliche Nutzung und 50% private Nutzung).
Setze ich einfach 50% der netto Kosten in Zeile 41 unter Aufwendungen für Telekommunikation, oder geht das ganze unter einen anderen Posten?
Ich arbeite von Zuhause und nutze die Geräte privat und gewerblich.
Vielen Dank im Voraus und für Dein tolles Video
Danke für dein tolles und ausführliches Video!
Ich habe nochmal eine Frage und versuche es kurz zu halten:
Kontext: Bin nebenbei selbstständig, habe kein Firmenkonto
Frage zu 7. Einlagen: Ergibt sich aus Ausgaben und weiteren Einlagen wie zB. privates Bahnticket für den Weg zu Kunden (richtig?). Da Selbstständigkeit nur nebenbei ist: wie viel Prozent verrechnet man in etwa von den Gesamtkosten? Gibt es da Richtwerte?
Würde mich sehr über deine Antwort freuen!
Wenn du das Bahnticket gekauft hast um zu deinem Kunden zu fahren, dann kannst du dieses zu 100% steuerlich geltend machen. Hier noch mehr Infos zum Thema "privates Konto und Einlagen und Entnahmen": ua-cam.com/video/IJ-8Ri_bWcU/v-deo.htmlsi=g6rAKvZjpnQAa7D2&t=1819
Wir empfehlen jedem Selbstständigen sich ein Geschäftskonto anzulegen. Das macht es nicht nur übersichtlicher für dich, sondern sorgt auch im Falle einer Betriebsprüfung dafür, dass du nicht deinen gesamten privaten Zahlungen der letzten zehn Jahre offen legen musst. Es gibt da auch kostenlose Konten - zum Beispiel Kontist (steuerfit.tv/kontist-konto)
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die Antwort!
Und was ist mit Anlage G? Muss ich die zusätzlich zur EÜR einreichen, wenn ich nur einen Gewerbebetrieb führe?
Ja, du musst auch Anlage G ausfüllen.
danke für die Videos! Ich bin Selbst. darst. Künstlerin. Aber weil ich freischaffende Künstlerin habe ich ein Umsatzsteuerbefreiung. Ich bin auch mitglied in ein GbR. Müss ich dann trotzdem ein EÜR machen? Oder nur die EST?
Als Freiberuflerin musst du auch die EÜR abgeben.
Wo kann ich die Stromkosten eintragen?
Moin, tauchen die Umsatzsteuern die ich laut Umsatzsteuererklärung 2023 ans Finanzamt zahlen muss in der EÜR irgendwo als Betriebsausgaben aus? Wenn ja, wo?!
Schau mal in Zeile 56 (38:50) - ua-cam.com/video/LwjXUf7O3uI/v-deo.htmlsi=6hDzu0q3QcUfKrCo&t=2339
Hallo Melchior, bis vor kurzem, war ich gewerblich unterwegs. Jetzt habe ich meinen Master in Psychologie abgeschlossen, bin jetzt Psychologe und gehöre mit meiner Coachingtätigkeit jetzt als psychologischer Berater den Freiberufen an. Jetzt ist meine Frage, wie muss ich jetzt den Wechsel vom Gewerbe zum Freiberufler durchführen? Melde ich dafür das Gewerbe ab und melde mich neu als Freiberufler an? Danke dir für die Auskunft und beste Grüße, Paul
Grundsätzlich: Gewerbe bei der Stadt abmelden, und dem Finanzamt mitteilen, dass du jetzt eine freiberufliche Tätigkeit ausübst. Das sollte eigentlich reichen, da das FA ja deine (bisherigen) Daten schin alle hat.
Die Gewerbeabmeldung ist aber ggf. eine Betriebsaufgabe, und da man da (vor allem bei umfangreichen Anlagevermögen) viel teuren "Blödsinn" machen kann, solltest du ein paar Euro für eine Beratung beim Steuerberater investieren.
Richtig gutes Video! Danke! Hierzu eine Frage: Wenn ich als Kleinunternehmer auf meinen Rechnungen USt ausweise, trage ich dann alles so ein als wäre ich kein Kleinunternehmer? Sprich bei den Ausgaben immer nur Nettobetrge und dann unten die Steuer in Zeile 55?
Die Definition von der Kleinunternehmerregelung ist doch, dass man keine Umsatzsteuer ausweist 🤔
Hi Melchior, mir hat dein Video sehr gefallen! Seit Beginn meiner Steuererklärung habe ich das Problem das mir automatisch ein Punkt eingesetzt wird sobald ich Zahlen einsetzte (z.B Anlage G).
Kannst du mur sagen, ob ich das ausschalten kann? Oder sind diese Tausendertrennzeichen für die Steuererklärung irrelevant.
Grüße ✌️
Die Trennzeichen dienen nur der Übersichtlichkeit, für die Daten in der Erklärung sind die unerheblich. Und das kannst du auch nicht ausschalten.
Ich habe mein Kleingewerbe in 2023 gegründet und dachte deshalb ich müsste für das Jahr ein abweichendes Wirtschaftsjahr angeben (weil das Gewerbe im Januar beispielsweise noch nicht existiert hat). So wie ich dich aber nun verstanden habe, nehme ich es wieder raus :D
Zusatzfrage: Wie ist es im zweiten Geschäftsjahr - muss ich den Gewinn / Verlust vom Vorjahr irgendwo notieren (falls ja - wo?) oder fängt man wieder frisch an?
@@28SongTube28 Rausnehmen ist schon mal eine gute Idee 😂
Bei deiner zweiten Frage wirds etwas komplizierter. Bei der Gewerbesteuer wird ein Verlust vorgetragen, dazu gibt es im Steuerformular ein entsprechendes Feld. Hast du einen Verlust in 2023, wäre der in der Gewerbesteuererklärung 2024 da einzutragen. Du bekommst aber auch einen entsprechenden Steuerbescheid über den vortragsfähigen Gewerbeverlust. Wenn du das Eintragen vergisst, berücksichtigt den den das FA meist automatisch.
Bei der Einkommensteuer werden Verluste aus dem Gewerbe zuerst mit anderen positiven Einkünften verrechnet, wenn du welche hast. Ansonsten hast du ein Wahlrecht, ob die (auch teilweise) ins Vorjahr zurückgetragen oder ins Folgejahr vorgetragen werden sollen. Das musst du in der Einkommensteuererklärung entsprechend angeben. Machst du da keine Angaben, wird automatisch zurückgetragen, was steuerlich ungünstig sein kann, weil sich dann z. B. deine Sonderausgaben nicht mehr auswirken.
Einen Gewinn musst du nirgends vortragen, der wird jährlich ermittelt.
@@lutzvormann Danke für die ausführliche Erklärung!
@@28SongTube28 Gerne 😊
Hallo. Muss ich die EÜR separat ausfüllen und versenden? Wollte die Est 2023 machen , aber er zeigt mir da nur Anlage G mit an und nicht EÜR. Muss ich den die Anlage G bei der Est mit machen ? Vielen Dank in voraus
Die Anlage EÜR findest du wie im Video beschrieben (ab 1:55). Wie du Anlage G ausfüllst, erklären wir dir hier: ua-cam.com/video/VLUOrCXU9jQ/v-deo.html
Hello Melchior,
ein erneutes großartiges Video von Dir - vielen Dank für Dein Wissen.
Eine Frage konnte ich bisher nicht beantworten, Stichwort EÜR, Zeile 56 "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG ist zu beachten.)":
Situation:
- Geschäftsjahr ist Kalenderjahr
- Freiberufler
- Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember wird bis 10. Januar des Folgejahres erstellt
- Finanzamt zieht Umsatzsteuer für Dezember am 15. Januar des Folgejahres ein
Frage: Zählt dieser im Januar gezahlte Betrag für den Dezember des Vorjahres zur EÜR des Vorjahres oder zur EÜR des neuen Jahres?
Falls ich mich nicht klar ausgedrückt habe, bitte kurze Rückfrage zu Klärung
Danke und Gruß
Stephan 😉
Hallo Stephan,
die 10 - Tage - Regelung legt der BFH eng aus. Der Zeitraum bezieht sich auf die tatsächliche Zahlung, also die Abbuchung auf deinem Bankkonto. Zieht das Finanzamt also erst nach dem 10. das Geld ein, gehört die Zahlung in das neue Wirtschaftsjahr.
@@lutzvormann Danke für die schnelle Antwort, das hilft mit weiter. Viele Grüße und 👍
@@Stephan-u6i
Gerne 😊
@@lutzvormann Sicher? Bei erteiltem Lastschriftmandat und Abgabe der Voranmeldung bis zum 10.01. sollte das doch dem Vorjahr zugerechnet werden.
"Im Lastschriftverfahren liegt ein Abfluss im Sinne des § 11 EStG bereits dann vor, wenn der Steuerpflichtige durch die Erteilung der Einzugsermächtigung und eine ausreichende Deckung seines Girokontos alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Zahlung der Steuerschuld zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu gewährleisten. Wann der Leistungserfolg eintritt, ist unerheblich. Der Abfluss ist daher regelmäßig mit Abgabe der Voranmeldung anzunehmen (Bayerisches Landesamt für Steuern vom 27.7.2021, S 2226.2.1-5/23 St32)."
Eine sehr dumme Frage vielleicht : Setze ich bei Betriebsausgaben (Festplatte, Laptop oder co.) den bezahlten Preis (brutto) oder netto an? Ich bin nebenberuflich Kleinunternehmerin, ohne Ust-Pflicht. Kriege sie also nicht zurück. Danke dir!
Als Kleinunternehmerin setzt du den Bruttobetrag an
@@STEUERFIT.Selbststaendige Daaaanke dir - so hab ichs auch verstanden! :)
wenn ich mein gewerbe im gleichen jahr kündige, wie trage ich das ein, da ich ja auch nur das jahr 2023 und nicht 24' auswählen kann ?:)
Dann machst du das in der Steuererklärung im nächsten Jahr - also für das Steuerjahr 2024
Hey Melchior, Ich habe eine frage:
Wenn ich eine minijob habe die 535€ sind ja steuerfrei und ich muss es auch nicht in the steuerklärung abgeben & deswegen wollte ich fragen soll ich in meinem geschäftskonto die 535€ im persönlichen Bereich tun oder in Business bereich?
In den persönlichen 🙂
Moin kannst du das bitte auch einmal für Gesellschaften (GbR) durchsprechen?
@@SH-pv5mv An der Anlage EÜR ändert sich da bei GbR nichts, die wird genauso ausgefüllt wie beim Einzelunternehmen.
Allerdings bei den Steuererklärungen. Die Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter sind der "Einheitlichen und gesonderten Feststellung" dem Finanzamt anzugeben. Die dort genannten Gewinnanteile werden dann die Einkommensteuererklärung der einzelnen Gesellschafter übernommen.
@@lutzvormann ah okay danke dir!
Gerne 😊
Kann man die Investition in einen Etf als Altersvorsorge als Selbständiger von der Steuer absetzen?
Nein, von der Steuer kannst du das nicht absetzen
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die schnelle Antwort.
Gilt das auch, wenn man einen Vertrag z. B. über eine Versicherung geschlossen hat?.
Das kommt absolut auf die Versicherung an. Es gibt schon Verträge, die man steuerlich berücksichtigen kann.
@@STEUERFIT.Selbststaendige interessant, vielen Dank :). Kommt denn demnächst auch ein Video zur Rürup Rente?. Diese ist ja für Selbstständige nicht unattraktiv, wie ich hörte
In welche Zeile trägt man als Einzelperson sein Gehalt ein?.
Denn man muss ja von etwas leben😁
Wenn du Einzelunternehmer bist ist der Gesamte Gewinn als dein "Gehalt" anzusehen und wird mit der Steuererklärung dann versteuert. Alles was du dir rausnimmst ist eine Privatentnahme und muss nicht zusätzlich versteuert werden.
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke für die Erklärung.
Reduziert das denn nicht die Steuerlast, wenn man z.B. 1000€ pro Monat als Gehalt entnimmt?.
Denn wenn ich dein Video richtig verstanden habe, muss das in Zeile 106 eingetragen werden und hat laut deiner Aussage keinen Einfluss auf die Steuerlast.
@@MrSongoten Als Einzelunternehmer wird dein Gewinn nicht durch ein "Gehalt" reduziert. Wenn du dir selbst Geld auszahlst ist das eine Privatentnahme aus deinem Einzelunternehmen und die hat steuerlich keine Auswirkungen.
Könntest du mal eine it wiso mache ?
Die Frage verstehe ich nicht ganz
@@herbertmu7595 Ich denke, Herbert möchte ein Tutorial, wie die Steuererklärung mit Wiso Steuer erstellt wird?
Anlage EÜR, S und G haben wir schon einmal in einem Video besprochen: ua-cam.com/video/U66ngKy9CrY/v-deo.htmlsi=6-dV8iY7hRtFF243
Wie siehts mit Produkten von Amazon Vine aus?
Wenn du die Produkte im Rahmen einer Selbstständigkeit erhältst, sind es steuerpflichtige Betriebseinnahmen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige kann man die dann auch gleichzeitig wieder als Ausgabe buchen, wenn ich die für den Betrieb brauche und im Betriebsvermögen halten will? (Vllt. verstehe ich da etwas falsch, aber ich finde das komisch, dass ich ein kostenloses Produkt voll versteuern soll, aber wenn ich z.B. 100€ einnehme, und mir dann das Produkt für 100€ kaufe, gleicht sich das ja aus und ich habe effektiv keine Steuern...)
Das musst du unterscheiden, dass sind zwei getrennte Vorgänge.Zuerst bekommst du ein kostenloses Produkt, welches in dein Eigentum übergeht. Das ist eine Einnahme, in diesem Fall nicht in Geld, sondern in Geldeswert. Der zweite Schritt ist dann, wofür du das Produkt verwendest. Bei einer betrieblichen Verwendung ist das eine Betriebsausgabe, genauso, als wenn du das Produkt gekauft hättest. Damit hast du zwei Vorgänge, einmal die Einnahme, und einmal die Ausgabe. Wenn du das Produkt nicht betrieblich verwendest, bleibst es bei der Einnahme.
Nota: Die Finanzämter überprüfen inzwischen auch vermehrt bei Privatpersonen, ob bei Vine-Mirgliedern durch die kostenlose Überlassung steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
Wie sieht es aus, wenn man den Testartikel zum Weiterverkauf bestellt hat? Bezahlt man dann nur Steuern auf den Verkauf?
Dann hast du drei Vorgänge:
Einmal die kostenlose Überlassung (Einnahme), dann die Verwendung als Betriebsausgabe (Wareneinkauf - Ausgabe) und als dritten den Verkauf - Einnahme.
Die erste Einnahme und die Ausgabe gleichen mit einem Saldo von 0 aus, auf den Verkaufserlös in Schritt drei zahlst du deine Steuern.
In diesem Fall auf den kompletten Erlös, da du das Produkt kostenlos erhalten hast und entsprechend keine Anschaffungskosten angefallen sind.
Das Video hat mir sehr geholfen. Vielen Dank 😊🙏