Bleibt man immer unter der 370k AED Grenze, muss ich mich dann trotzdem für die Steuer registrieren bzw. eine Steuererklärung einreichen, obwohl keine Steuerschuld vorhanden ist? Oder entfällt dann auch die Abgabepflicht ?
Was ich mich frage , wenn ich eine freezone company in dubai eröffne ( dropshipping bzw ecommerce ) und ich verkaufe Produkte nach Deutschland und ich habe einen Jahresgewinn von 240.000€ , muss ich auf diese 240.000€ 9% Körperschaftsteuer zahlen?
Gewinne über dem Freibetrag von AED 375.000, was in etwa EUR 95.000 entspricht, bleiben steuerfrei. Erst Gewinnanteile, die darüber hinaus zu berücksichtigen sind, werden mit 9 % CIT (Corporate Income Tax) besteuert. Dies gilt aber nur außerhalb der Freezones, also in Mainland Dubai. In den Freezones selbst herrschen andere Regeln, sodass dort in der Regel keine CIT anfällt.
Super Video ❤.......Wie sieht es denn mit Aktien Veräußerungen auf privater oder Firmenebene in Dubai aus? Können Sie dazu mal ein kleines Video machen 😊
Körperschaftssteuer ist 9% und Einkommensteuer 0%? Welcher Trottel gründet denn dann bitte eine Körperschaft? Oder gibt es in Dubai keine Personengesellschaften?
Ein logisches Missverständnis: Die genaue Übersetzung lautet zwar „Körperschaftsteuer“ (Corporate Income Tax, kurz CIT), tatsächlich handelt es sich aber um eine allgemeine Unternehmensteuer. Das bedeutet, auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften (ja, die gibt es dort ebenfalls) zahlen CIT.
In den VAE gibt es keine Unterscheidung und somit keine steuerliche Sonderrolle für freie Berufe im Sinne des deutschen Einkommensteuerrechts. Also zahlen dort auch Rechtsanwälte, Steuerberater, etc. Körperschaftsteuer. Überhaupt: diese Unterscheidung (und Privilegierung) ist eine typisch deutsche, die es im Ausland kaum gibt.
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Tolle Videos!!
Sind Sie interessiert ein Video über 0% Steuer auf Nordzypern zu machen?
Bleibt man immer unter der 370k AED Grenze, muss ich mich dann trotzdem für die Steuer registrieren bzw. eine Steuererklärung einreichen, obwohl keine Steuerschuld vorhanden ist? Oder entfällt dann auch die Abgabepflicht ?
Können sie bitte ein Video über die Part-GmbB machen? Anforderungen, Vorteile aber auch Tücken?
Besten Danke
Was ich mich frage ,
wenn ich eine freezone company in dubai eröffne ( dropshipping bzw ecommerce ) und ich verkaufe Produkte nach Deutschland und ich habe einen Jahresgewinn von 240.000€ , muss ich auf diese 240.000€ 9% Körperschaftsteuer zahlen?
Gewinne über dem Freibetrag von AED 375.000, was in etwa EUR 95.000 entspricht, bleiben steuerfrei. Erst Gewinnanteile, die darüber hinaus zu berücksichtigen sind, werden mit 9 % CIT (Corporate Income Tax) besteuert. Dies gilt aber nur außerhalb der Freezones, also in Mainland Dubai. In den Freezones selbst herrschen andere Regeln, sodass dort in der Regel keine CIT anfällt.
Super Video ❤.......Wie sieht es denn mit Aktien Veräußerungen auf privater oder Firmenebene in Dubai aus? Können Sie dazu mal ein kleines Video machen 😊
Vielen Dank für das Feedback und für den tollen Input. :) Zurzeit haben wir noch ein paar Projekte in der Pipeline.
Körperschaftssteuer ist 9% und Einkommensteuer 0%? Welcher Trottel gründet denn dann bitte eine Körperschaft? Oder gibt es in Dubai keine Personengesellschaften?
Ein logisches Missverständnis: Die genaue Übersetzung lautet zwar „Körperschaftsteuer“ (Corporate Income Tax, kurz CIT), tatsächlich handelt es sich aber um eine allgemeine Unternehmensteuer. Das bedeutet, auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften (ja, die gibt es dort ebenfalls) zahlen CIT.
@@juhnsteuerberater Ah, das ergibt natürlich Sinn. Betrifft das dann auch Freiberufler oder ist die Steuer mehr wie die deutsche Gewerbesteuer?
In den VAE gibt es keine Unterscheidung und somit keine steuerliche Sonderrolle für freie Berufe im Sinne des deutschen Einkommensteuerrechts. Also zahlen dort auch Rechtsanwälte, Steuerberater, etc. Körperschaftsteuer. Überhaupt: diese Unterscheidung (und Privilegierung) ist eine typisch deutsche, die es im Ausland kaum gibt.
Kennt man in Dubai so einen Quatsch wie Arbeitnehmerüberlassung?