Bei uns steht gerade die Gründung der GmbH ins Haus und unser StB hat uns geraten die Immobikie die meiner Frau und mir zu 50% gehört trotzdem aufzuteilen und jemandem zu100% überlassen während der Gesellschafter der GmbH ebenfalls zu 100% beteiligt ist. Ich verstehe dass so eine persönliche verflechteung ausgeschlossen wird aber die Übertragung der Anteile einer wertvollen Immobilie ist mit hohen Zusatzkosten verbunden. Lt Ihrem Beispiel wäre eine 50/50 Teilhabe an der immo und einer 100% Teilhabe an der Gesellschaft aber unkritisch richtig?
Vielen Dank für das spannende Video! Ich habe eine Frage zu Ihrem Beispiel aus Minute 13:12 (A will GF der GbR sein/bleiben): A und B möchten beide (z.B. aus Haftungsgründen), dass A für alle anderen Geschäfte der GbR Allein-GF ist/bleibt. Nur die Vermietung der Immobilie an die GmbH soll von A und B gemeinsam entschieden werden, um die Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Kann man B nur für dieses spezielle Vermietungsgeschäft als GF bestellen und direkt wieder absetzen? Oder ggf. vorab per Gesellschafterbeschluss entscheiden, dass A dieses spezielle Geschäft nur mit der Zustimmung aller Gesellschafter schließen darf? Dann doch wäre keine personelle Verflechtung gegeben und damit das Problem der Betriebsaufspaltung gelöst oder übersehe ich etwas? Beste Grüße Nico
Super Video, danke dafür. Könnten Sie mal eine Info Reihe zu den einzelnen Institutionen und deren Rechte und Funktionen machen? Mich würde mal interessieren, warum die BA als Richterrecht legitimiert ist. Man hört immer BMF, BFH etc, aber warum und wie diese funktionieren und legitimiert sind, weiß man gar nicht so richtig.
Hey wichtige Frage Herr Juhn ;), wie sieht die ganze Lage aus wenn ich eine UG gründe mit der Anschrift bei mir Zuhause, die Immobilie gehört aber meinen Eltern und nicht mir, also sozusagen vom Kinderzimmer heraus? Wäre dir dankbar für eine schnelle Antwort?
Guten Tag, wenn man die Struktur SBV mit GmbH & Co KG hat, wie von Ihnen vorgeschlagen. Kann man dann anschließend das SBV in eine vvGmbH überführen steuerneutral?
Hallo rstgbd2835, die Antwort zu Deiner Frage haben wir als Video aufgenommen und als Reel zur Verfügung gestellt: instagram.com/reel/CuWXhFvgI8o/?igshid=MzRlODBiNWFlZA== Wir freuen uns auf weitere Kommentare, zu denen wir Videos/Reels aufnehmen können. Viele Grüße Dein JUHN-Partner-Team!
Kann auch die Übernahme eines UA-cam-Kanals mit 100 Abonnenten von der EU zur GmbH zur Betriebsaufspaltung führen, wenn man keine Umwandlung durchführt?
@matzederober2633 da sehe ich wenn dann eher das Problem einer verdeckten Einlage, die dann nicht mehr steuerneutral wäre, sofern der Besitz des UA-cam-Kanals auch tatsächlich in die GmbH übergeht und nicht beim EU bleibt.
Hallo, wir freuen uns immer über neue Ideen für zukünftige Videos und werden Ihren Vorschlag mit in die Planung aufnehmen. Ihnen einen guten Start in die Woche! Viele Grüße Ihr Team JUHN Partner
@@juhnsteuerberater Würde ich auch begrüßen. Betroffen sind davon Immobiliengesellschaften mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung. Interessant ist das neue Urteil des BGH vom 16. September 2021, IV R 7/18, der das bisher geltende Durchgriffsverbot zumindest für Personengesellschaften aufweichte.
Hallo Patrick Krumm, die Antwort zu Deiner Frage haben wir als Video aufgenommen und als Reel zur Verfügung gestellt: instagram.com/reel/CsqLPeKAGm-/ Wir freuen uns auf weitere Kommentare, zu denen wir Videos/Reels aufnehmen können. Viele Grüße Dein JUHN-Partner-Team!
@@juhnsteuerberater Nun ja, das ist schon ein großes Problem, wenn die Immobilien-GmbH die erweiterte GewSt-Kürzung hat und nur 15% KSt. zahlt, nun aber wegen der kap. Betriebsaufspaltung gewerbliche Einkünfte hat und dadurch gewerbesteuerpflichtig wird.
Ist das nicht so, dass fast jeder Gründer eine Betriebsaufspaltung hat, weil fast alle Gründer eine Domain und teilweise Marken schneller eingetragen bekommen als die GmbH mit eventuellen Holding Strukturen gegründet ist? Wie teuer wird es die Marken, Domain etc. nach Eintragung der Firma in diese Firma rein zu bekommen? Und gibt es da kostenlose Wege?
Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag! Ist es auch möglich, die personelle Verflechtung mit einer (z. B. mit Ehepartner) gemeinsamen Immobilien-GmbH statt -GbR zu umgehen, sofern satzungsmäßig die Einstimmigkeit geregelt ist? Dann ließen sich ja insbesondere die Vorteile der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für die Einkünfte aus der Vermietung nutzen...
Die Frage der personellen Verflechtung stellt sich hier gar nicht, da eine GmbH kein Besitzunternehmen sein kann und folglich auch keine Betriebsaufspaltung auslöst. Das eigentliche Problem, das mit einer Betriebsaufspaltung verbunden ist, ließe sich trotzdem nicht vermeiden: Das Grundstück wird durch die Einbringung in die GmbH Betriebsvermögen und damit steuerverstrickt, d.h. eine steuerfreie Veräußerung ist dann nicht mehr möglich.
@@Kommentator_Jan Bedenke, dass das Besitzunternehmen nur ein steuerliches Konstrukt ist und zivil-rechtlich gar nicht existiert. Versuch dir folgendes vorzustellen: Du betreibst als Alleingesellschafter einen Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH. Das Grundstück, auf dem der Betrieb geführt wird, möchtest du aber aus der Haftungsmasse der GmbH raushalten. Statt das Grundstück also in die GmbH als Sacheinlage einzulegen oder es an deine GmbH zu verkaufen, behältst du es einfach in deinem Privatvermögen und überlässt es deiner GmbH einfach zur Nutzung. Das ist zivil-rechtlich ohne weiteres möglich! Auf steuerlicher Ebene entsteht dem Staat hier aber ein Nachteil: wäre das Grundstück im Betriebsvermögen deiner GmbH, weil du es z.B. an deine GmbH verkauft hast, würde eine Veräußerung später dazu führen, dass der Gewinn hieraus besteuert wird. Anders ist es hingegen, wenn du das Grundstück als Privatperson im Privatvermögen behältst. Hier ist es möglich, dass das Grundstück nach Ablauf einer Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei verkauft werden kann. Da das Grundstück nun wirtschaftlich betrachtet von deiner GmbH wie Betriebsvermögen benutzt wird, kommt die Finanzverwaltung und Rechtsprechung nun daher mit dem Konstrukt der Betriebsaufspaltung: Steuerlich wird fingiert, dass das Grundstück nicht mehr Privatvermögen ist, sondern Betriebsvermögen im Rahmen eines Einzelunternehmens (Besitzunternehmen). Deine Anteile an der GmbH werden ärgerlicherweise auch Betriebsvermögen. Und damit zurück zu deiner Frage: Würdest du jetzt das Grundstück auf eine "Besitz-GmbH" übertragen, würde die beschriebene steuerliche Problematik gar nicht erst entstehen: das Grundstück wird nämlich auch hier Betriebsvermögen, nämlich das der "Besitz-GmbH". Und damit ist das Kind in den Brunnen gefallen. Ein Veräußerungsgewinn oder auch eine Entnahme würden dann zwar nicht auf Ebene der "Betriebs-GmbH" (der Handwerksbetrieb), sondern einfach auf Ebene der "Besitz-GmbH" besteuert werden. Liebe Grüße, kein StB, aber ein Taxation Student. 😛
@@sh6997 Richtig, aber auch da wirkt die kapitalistische Betriebsaufspaltung hinein, weil dann wegen der Gewerblichkeit die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 GewStG versagt wird.
@@andreastolle6073Das verstehe ich nicht ganz, die Besitz-GmbH würde dann doch von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung Gebrauch machen können und somit keine Gewerbesteuer zahlen, sofern nur die Immobilie gehalten und vermietet wird…
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
Dein bestes Video zur Betriebsaufspaltung. Mit Fallbeispielen immer top Video.
Klasse Beitrag
Bei uns steht gerade die Gründung der GmbH ins Haus und unser StB hat uns geraten die Immobikie die meiner Frau und mir zu 50% gehört trotzdem aufzuteilen und jemandem zu100% überlassen während der Gesellschafter der GmbH ebenfalls zu 100% beteiligt ist. Ich verstehe dass so eine persönliche verflechteung ausgeschlossen wird aber die Übertragung der Anteile einer wertvollen Immobilie ist mit hohen Zusatzkosten verbunden. Lt Ihrem Beispiel wäre eine 50/50 Teilhabe an der immo und einer 100% Teilhabe an der Gesellschaft aber unkritisch richtig?
Vielen Dank für das spannende Video! Ich habe eine Frage zu Ihrem Beispiel aus Minute 13:12 (A will GF der GbR sein/bleiben): A und B möchten beide (z.B. aus Haftungsgründen), dass A für alle anderen Geschäfte der GbR Allein-GF ist/bleibt. Nur die Vermietung der Immobilie an die GmbH soll von A und B gemeinsam entschieden werden, um die Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Kann man B nur für dieses spezielle Vermietungsgeschäft als GF bestellen und direkt wieder absetzen? Oder ggf. vorab per Gesellschafterbeschluss entscheiden, dass A dieses spezielle Geschäft nur mit der Zustimmung aller Gesellschafter schließen darf? Dann doch wäre keine personelle Verflechtung gegeben und damit das Problem der Betriebsaufspaltung gelöst oder übersehe ich etwas?
Beste Grüße Nico
Eine Frage-Insolvenz gewollt oder ungewollt
Super Video, danke dafür. Könnten Sie mal eine Info Reihe zu den einzelnen Institutionen und deren Rechte und Funktionen machen? Mich würde mal interessieren, warum die BA als Richterrecht legitimiert ist. Man hört immer BMF, BFH etc, aber warum und wie diese funktionieren und legitimiert sind, weiß man gar nicht so richtig.
Hey wichtige Frage Herr Juhn ;),
wie sieht die ganze Lage aus wenn ich eine UG gründe mit der Anschrift bei mir Zuhause, die Immobilie gehört aber meinen Eltern und nicht mir, also sozusagen vom Kinderzimmer heraus? Wäre dir dankbar für eine schnelle Antwort?
Ergänzung: Vermutlich doch schädlich, schau mal in R15.7 VIII EStR
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung
Guten Tag, wenn man die Struktur SBV mit GmbH & Co KG hat, wie von Ihnen vorgeschlagen. Kann man dann anschließend das SBV in eine vvGmbH überführen steuerneutral?
Hallo rstgbd2835,
die Antwort zu Deiner Frage haben wir als Video aufgenommen und als Reel zur Verfügung gestellt: instagram.com/reel/CuWXhFvgI8o/?igshid=MzRlODBiNWFlZA==
Wir freuen uns auf weitere Kommentare, zu denen wir Videos/Reels aufnehmen können.
Viele Grüße
Dein JUHN-Partner-Team!
@@juhnsteuerberater schade. aber danke für die Antwort!
Kann auch die Übernahme eines UA-cam-Kanals mit 100 Abonnenten von der EU zur GmbH zur Betriebsaufspaltung führen, wenn man keine Umwandlung durchführt?
@matzederober2633 da sehe ich wenn dann eher das Problem einer verdeckten Einlage, die dann nicht mehr steuerneutral wäre, sofern der Besitz des UA-cam-Kanals auch tatsächlich in die GmbH übergeht und nicht beim EU bleibt.
Vielen Dank für das super Video, aber können Sie in Zukunft bitte ein bisschen langsamer sprechen?
Können sie mal ein Video zur kapitalistischen betriebsaufspaltung machen?
Hallo,
wir freuen uns immer über neue Ideen für zukünftige Videos und werden Ihren Vorschlag mit in die Planung aufnehmen.
Ihnen einen guten Start in die Woche!
Viele Grüße
Ihr Team JUHN Partner
@@juhnsteuerberater Würde ich auch begrüßen. Betroffen sind davon Immobiliengesellschaften mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung. Interessant ist das neue Urteil des BGH vom 16. September 2021, IV R 7/18, der das bisher geltende Durchgriffsverbot zumindest für Personengesellschaften aufweichte.
Hallo Patrick Krumm,
die Antwort zu Deiner Frage haben wir als Video aufgenommen und als Reel zur Verfügung gestellt: instagram.com/reel/CsqLPeKAGm-/
Wir freuen uns auf weitere Kommentare, zu denen wir Videos/Reels aufnehmen können.
Viele Grüße
Dein JUHN-Partner-Team!
@@juhnsteuerberater Nun ja, das ist schon ein großes Problem, wenn die Immobilien-GmbH die erweiterte GewSt-Kürzung hat und nur 15% KSt. zahlt, nun aber wegen der kap. Betriebsaufspaltung gewerbliche Einkünfte hat und dadurch gewerbesteuerpflichtig wird.
Ist das nicht so, dass fast jeder Gründer eine Betriebsaufspaltung hat, weil fast alle Gründer eine Domain und teilweise Marken schneller eingetragen bekommen als die GmbH mit eventuellen Holding Strukturen gegründet ist? Wie teuer wird es die Marken, Domain etc. nach Eintragung der Firma in diese Firma rein zu bekommen? Und gibt es da kostenlose Wege?
Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag!
Ist es auch möglich, die personelle Verflechtung mit einer (z. B. mit Ehepartner) gemeinsamen Immobilien-GmbH statt -GbR zu umgehen, sofern satzungsmäßig die Einstimmigkeit geregelt ist? Dann ließen sich ja insbesondere die Vorteile der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für die Einkünfte aus der Vermietung nutzen...
Die Frage der personellen Verflechtung stellt sich hier gar nicht, da eine GmbH kein Besitzunternehmen sein kann und folglich auch keine Betriebsaufspaltung auslöst. Das eigentliche Problem, das mit einer Betriebsaufspaltung verbunden ist, ließe sich trotzdem nicht vermeiden: Das Grundstück wird durch die Einbringung in die GmbH Betriebsvermögen und damit steuerverstrickt, d.h. eine steuerfreie Veräußerung ist dann nicht mehr möglich.
@@sh6997 Wieso kann eine GmbH denn kein Besitzunternehmen werden?
@@Kommentator_Jan Bedenke, dass das Besitzunternehmen nur ein steuerliches Konstrukt ist und zivil-rechtlich gar nicht existiert.
Versuch dir folgendes vorzustellen:
Du betreibst als Alleingesellschafter einen Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH. Das Grundstück, auf dem der Betrieb geführt wird, möchtest du aber aus der Haftungsmasse der GmbH raushalten. Statt das Grundstück also in die GmbH als Sacheinlage einzulegen oder es an deine GmbH zu verkaufen, behältst du es einfach in deinem Privatvermögen und überlässt es deiner GmbH einfach zur Nutzung. Das ist zivil-rechtlich ohne weiteres möglich!
Auf steuerlicher Ebene entsteht dem Staat hier aber ein Nachteil: wäre das Grundstück im Betriebsvermögen deiner GmbH, weil du es z.B. an deine GmbH verkauft hast, würde eine Veräußerung später dazu führen, dass der Gewinn hieraus besteuert wird. Anders ist es hingegen, wenn du das Grundstück als Privatperson im Privatvermögen behältst. Hier ist es möglich, dass das Grundstück nach Ablauf einer Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei verkauft werden kann.
Da das Grundstück nun wirtschaftlich betrachtet von deiner GmbH wie Betriebsvermögen benutzt wird, kommt die Finanzverwaltung und Rechtsprechung nun daher mit dem Konstrukt der Betriebsaufspaltung: Steuerlich wird fingiert, dass das Grundstück nicht mehr Privatvermögen ist, sondern Betriebsvermögen im Rahmen eines Einzelunternehmens (Besitzunternehmen). Deine Anteile an der GmbH werden ärgerlicherweise auch Betriebsvermögen.
Und damit zurück zu deiner Frage: Würdest du jetzt das Grundstück auf eine "Besitz-GmbH" übertragen, würde die beschriebene steuerliche Problematik gar nicht erst entstehen: das Grundstück wird nämlich auch hier Betriebsvermögen, nämlich das der "Besitz-GmbH". Und damit ist das Kind in den Brunnen gefallen. Ein Veräußerungsgewinn oder auch eine Entnahme würden dann zwar nicht auf Ebene der "Betriebs-GmbH" (der Handwerksbetrieb), sondern einfach auf Ebene der "Besitz-GmbH" besteuert werden.
Liebe Grüße, kein StB, aber ein Taxation Student. 😛
@@sh6997 Richtig, aber auch da wirkt die kapitalistische Betriebsaufspaltung hinein, weil dann wegen der Gewerblichkeit die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 GewStG versagt wird.
@@andreastolle6073Das verstehe ich nicht ganz, die Besitz-GmbH würde dann doch von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung Gebrauch machen können und somit keine Gewerbesteuer zahlen, sofern nur die Immobilie gehalten und vermietet wird…
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