Brandschutztüren I Rauchschutztüren I Abschlüsse I Was muss man grundlegend wissen?

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  • Опубліковано 21 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 4

  • @samiral1150
    @samiral1150 10 місяців тому

    Danke für die tollen Informationen!

  • @qqqppp123
    @qqqppp123 10 місяців тому

    Super Informativ!

  • @TimBublitz_AASt
    @TimBublitz_AASt 6 місяців тому

    Unglaublich komplexes Thema gut erklärt. Vielleicht noch zu ergänzen: der Schlossaustausch und auch andere Änderungen an bereits eingebauten Feuerschutzabschlüssen sind in den Zulassungen seit 2010 explizit erwähnt. Allerdings steht in jeder Zulassung der Hinweis, dass solche Änderungen zwar ohne weiteren Nachweis, jedoch erst "nach Abstimmung mit dem Antragsteller der Zulassung" durchgeführt werden dürfen. Veränderungen am Schließblech und am Türblatt dürfen dadurch nicht erforderlich werden.
    Auch bei Türen ohne Zulassung, die ein CE-Zeichen tragen, weist der Hersteller durch Prüfungen nach, dass seine Produkte entsprechende Leistungen bringen. Ähnliches Prinzip: bei jeder Änderung den Hersteller fragen, am besten natürlich eine schriftliche Antwort abwarten und dann nur so verändern, wie es der Hersteller erlaubt. Durch europäische Harmonisierung wird es ja immer öfter der Fall sein, dass auf DIBt-Zulassungen verzichtet werden kann und direkt beim Hersteller geschaut werden muss.