Wenn eine Kellerwohnung vermietet wird und deren Fenster zum einen nur im abgeschlossenen Vermietergarten münden zum anderen ausschließlich durch übergitterte relativ hohe Lüftungsschächte in den Außenbereich führen und nur Zugang zu einem Treppenhaus besteht ist es in dem Fall überhaupt zulässig diesen Keller als Wohnraum zu vermieten?
Ich finde es so unfassbar, dass niemand genau bennen kann bzw will was ein Aufenthaltsraum ist. Dann sage ich jetzt, ein Schlafzimmer im OG eines Einfamilienhauses ist kein Aufenthaltsraum, weil ich mich da nur zeitweise, ein paar Stunden, und nicht längerfristig aufhalte. Das Fenster im OG wäre übrigens auch ein baulicher rettungsweg. Insbesondere wenn ich eigentlich kein 90x120 m Fenster im Plan habe bzw aus optischen Gründen nicht will.
Danke für das Video :) könntest du ein Video zum Thema Rettungswege in Maisonette Wohnungen Bzw Wohnungen mit Galerieebene machen. Da bin ich immer so unglaublich verwirrt. Lg aus Berlin :D
Meines Wissens muss der 2. Rettungsweg in den öffentlichen Raum führen. Also sind Nutzungseinheiten bzw. Wohnungen, wo der 2. Rettungsweg nur in den abgeschlossenen Garten führt, nicht zulässig. Ist das richtig???
@@brandschutz-wissen2860 Ich habe das nun auch gefunden (BauO NRW #37;5): "Von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr bemerkbar machen können."
Wenn eine Kellerwohnung vermietet wird und deren Fenster zum einen nur im abgeschlossenen Vermietergarten münden zum anderen ausschließlich durch übergitterte relativ hohe Lüftungsschächte in den Außenbereich führen und nur Zugang zu einem Treppenhaus besteht ist es in dem Fall überhaupt zulässig diesen Keller als Wohnraum zu vermieten?
Ich finde es so unfassbar, dass niemand genau bennen kann bzw will was ein Aufenthaltsraum ist.
Dann sage ich jetzt, ein Schlafzimmer im OG eines Einfamilienhauses ist kein Aufenthaltsraum, weil ich mich da nur zeitweise, ein paar Stunden, und nicht längerfristig aufhalte.
Das Fenster im OG wäre übrigens auch ein baulicher rettungsweg. Insbesondere wenn ich eigentlich kein 90x120 m Fenster im Plan habe bzw aus optischen Gründen nicht will.
Danke für das Video :) könntest du ein Video zum Thema Rettungswege in Maisonette Wohnungen Bzw Wohnungen mit Galerieebene machen. Da bin ich immer so unglaublich verwirrt. Lg aus Berlin :D
Warum?
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Meines Wissens muss der 2. Rettungsweg in den öffentlichen Raum führen. Also sind Nutzungseinheiten bzw. Wohnungen, wo der 2. Rettungsweg nur in den abgeschlossenen Garten führt, nicht zulässig.
Ist das richtig???
Das ist für den Regelfall korrekt.
@@brandschutz-wissen2860
Ich habe das nun auch gefunden (BauO NRW #37;5):
"Von diesen Fenstern müssen sich Menschen zu öffentlichen Verkehrsflächen oder zu Flächen für Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr bemerkbar machen können."
Also sind Gebäude mit Seitenlängen über 70 m verboten?
Nein, wie kommen Sie darauf?
@@danielremiger83 Weil es dann keinen Fluchtweg von weniger als 35 m Länge geben kann.
@@hansdampf8991 doch, da sind dann treppenräume dazwischen.....oder Trennwände mit entsprechender brandschutztechnischer Qualität
Was ist mit alten Gebäuden? Müssen die das auch alles erfüllen?
Prinzipiell ja