!WICHITG! In dieses Video hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Bei 3:45 reden wir davon, dass Hausgeldrückstände nicht nur Ablehnung der Verwalterzustimmung berechtigen. Hierzu noch eine wichtige Info: "Wichtige Gründe" dürfen nur beim KÄUFER berücksichtigt werden. Bestehende Hausgeldschulden des VERKÄUFERS berechtigen somit nicht zur Verwehrung der Zustimmung. Sorry!
Wenn Hausgeldschulden vorliegen kommt derjenige doch aber seinen Zahlungspflichten nicht nach? Wieso sind Hausgeldschulden, dann kein wichtiger Grund? Danke für die super Videos :)
Vielen Dank für deinen Kommentar und für den Hinweis! Da ist uns tatsächlich ein kleiner Fehler unterlaufen. Wir haben eine wichtige Info vergessen: Es dürfen nur "wichtige Gründe" des KÄUFERS berücksichtigt werden. Damit berechtigen Hausgeldschulden des VERKÄUFERS nicht zu einer Ablehnung der Verwalterzustimmung. Ich hoffe das ist verständlich :)
!WICHITG!
In dieses Video hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen.
Bei 3:45 reden wir davon, dass Hausgeldrückstände nicht nur Ablehnung der Verwalterzustimmung berechtigen. Hierzu noch eine wichtige Info: "Wichtige Gründe" dürfen nur beim KÄUFER berücksichtigt werden. Bestehende Hausgeldschulden des VERKÄUFERS berechtigen somit nicht zur Verwehrung der Zustimmung. Sorry!
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Super Video👍🏻 könnt ihr irgendwann ein Video über die Mehrheiten machen? Also welche Mehrheit benötigt wird für was.
Danke. Klar können wir machen!👍🏼
Ich warte zurzeit auf die Verwalter Zustimmung.
Makler, Notarkosten usw sind schon bezahlt .
[ Psst: Meine erste eigene Immobilie]
Cool danke
Bitte 😊
👍
Wenn Hausgeldschulden vorliegen kommt derjenige doch aber seinen Zahlungspflichten nicht nach? Wieso sind Hausgeldschulden, dann kein wichtiger Grund?
Danke für die super Videos :)
Vielen Dank für deinen Kommentar und für den Hinweis! Da ist uns tatsächlich ein kleiner Fehler unterlaufen. Wir haben eine wichtige Info vergessen: Es dürfen nur "wichtige Gründe" des KÄUFERS berücksichtigt werden. Damit berechtigen Hausgeldschulden des VERKÄUFERS nicht zu einer Ablehnung der Verwalterzustimmung. Ich hoffe das ist verständlich :)