Firmenwagen als Einzelunternehmer: Das solltest du wissen!
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- Опубліковано 10 лют 2021
- Ihr seid Einzelunternehmer und wollt euer Fahrzeug steuerlich geltend machen? Wie das funktioniert, wann ihr Kilometergeld verrechnen könnt und wie ein Fahrtenbuch aussehen soll, das und vieles mehr erfahrt ihr in diesem Video von Steuerberater Roman Jagersberger.
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▬▬ Wer ist Roman Jagersberger ▬▬
Ich bin Roman Jagersberger, strategischer Steuerberater aus Österreich. In meiner eigenen Steuerberatungskanzlei mit Sitz in Wiener Neustadt arbeite ich mit Unternehmern & Immobilieninvestoren zusammen, mit dem Fokus auf die Optimierung von Steuern und der Firmenstrukturen.
Auf diesem Kanal bekommst du regelmäßig Informationen rund um die Themen Steuern, Immobilien und Unternehmertum.
▬▬ Impressum ▬▬
Jagersberger Steuerberatungs GmbH
Johannesgasse 5
A-2700 Wiener Neustadt
Tel.:(+43) 0 26 22 / 220 71
Fax:(+43) 0 26 22 / 220 71 9
www.jagersberger.at
office@jagersberger.at
Super Video
Einfach erklärt 👍🏻
Wenn Ihre Kunden auch noch solche Tipps und mehr als PDF bekommen sind Sie und Ihr Team die besten am Markt 😁😊
Sehr informativ, vielen Dank!
Echt spitze,wieder was gelernt
Super Video, wie immer sehr informativ. Danke dafür!
Vielen Dank! 😀
Sehr hilfreich danke
Wieder einmal top auf den Punkt gebrachte Infos! Vielen Dank! 👍🏼
Danke 😀
Starke Leistung my bua
Wie immer top!
Vielen Dank!
super danke
super Video, danke für die ausführlichen Erklärungen!
Wie ist es steuerlich geregelt, wenn ich bei einem Leasing 5.000€ anzahle, kann ich diese Kosten dann direkt absetzen oder müssen diese aktiviert werden?
Gibt es die Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu umgehen (z.B. Pauschalversteuerung)? Und wie sieht das bei privat/beruflich kombinierten Fahrten aus? Also wenn man einen kleinen Umweg für private Zwecke oder Essen abholen macht?
Vielen Dank für die interessanten Videos! Weiter so, sehr gute Arbeit.
Eine Frage zum Auto: Darf man für einen „normalen“ Benziner-Kombi ‚nur‘ km-Geld und Abschreibung geltend machen oder auch Vorsteuer abziehen? Oder gilt das nur für Klein-LKWs und E-Autos?
Bei Kfz mit einem CO2 Ausstoß von mehr als 0 g/km, also somit nicht nur Benziner, sondern auch Diesel und Hybridfahrzeuge sind nur zum VSt-Abzug berechtigt, wenn sie in der Liste der Fiskal-LKWs (www.bmf.gv.at) angeführt sind.
@@stb_jagersberger Herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung! Das weiß ich zu schätzen.
informationsreiches video, zeigt aber wieder dass Österreich eine bürokratische Bananenrepublik ist
Die monatliche Leasingrate als Betriebskosten über die Steuer zurückzuholen werden dann ein Mal im Jahr zurückerstattet, oder bekommt man diese monatlich erstattet?
Servus! Komme aus DE, da ist es ähnlich. Weißt du vllt ob man bei privat genutzten Fahrzeugen die unter 50% liegen die tatsächlichen Kosten auch mit einer Fahrtkostenabrechnung ähnlich wie bei der Pauschale geltend machen kann? Habe kein Lückenloses Fahrtenbuch geführt. In DE sind es leider nur 0,30€. Cent, somit würde ich leider mit dieser Regelung sehr viel Geld verschenken….
Gilt das auch bei der kleinunternehmer Regelung?
Wenn ich mein private Fahrzeug für meine eigene Firma nütze, muss das Fahrzeug auf meine Firma zugelassen sein? Oder reicht nur Fahrtenbuch? Bitte um Info
Und was ist mit der über 50% betrieblichen Nutzung? 1% Regelung? Sachbezug? Fahrtenbuch? etc. wäre noch in Form eines Videos interessant
Gibt es hierfür schon eine Information?
Was ist mit der 1% Regelung?
Die Uhrzeit ist im Fahrtenbuch keine Pflichtangabe!
Korrekt, aber hilfreich, wenn man Diäten geltend machen möchte.
2:55 Papier? Echt? Gibt es keine Tools oder sonstiges die erlaubt sind?
Hey muss man private Fahrten auch dokumentieren
Die Fahrt als privat zu vermerken sollte ausreichen. Wohin die private Fahrt ging, sollte Privatsache bleiben.
Nenn dich doch ‚Der Steuerpunk‘ xD
Wenn man kein Fahrtenbuch schreiben will? Soviet ich weiss, gibt és auch eine pauschal Abschreibung mit 1 % ?
In diesem Fall ist der Sachbezug von 1,5% oder 2% anzusetzen.