Hallo Herr Mücke! So stelle ich mir einen Top-Steuerberater vor. Hatte bisher den Eindruck, die Berater beraten für das Fiamt, nicht für den Mandanten. 👍👍👍 Ihre Adresse ist vorgemerkt ..
Guten Tag Herr Mücke, wenn ich das richtig verstanden habe ist der Kauf des Fahrzeugs keine Betriebsausgabe. Wie wird denn der Nachweis mit der maximalen 50%-tigen Nutzung geführt? Das ist doch das Lieblingskind der Prüfer! Und man muss es beweisen können.
Ein PKW der 70% betrieblich gefahren wird, ist ja ein notwendiges Betriebsvermögen. Ich muss ja betrügen, wenn ich daraus ein Privatvermögen machen will. In vielen Fällen hängt ja auch noch eine Reisekostenabrechnung mit dran, aus der dann oft auch erkennbar ist, dass man mit dem PKW mehr als 50% privat gefahren ist. Wie will man also diesen "Steuertrick" auf dem legalen Wege durchbringen?
Danke, für Beitrag. Mein Steuerberater wohl eine Schlafmütze, solche Tipps hätte ich gerne von meinem erhalten wollen, das u.a. Einziges was dieser kann Gebühren, ist eine Steuerberater Gesellschaft mit vielen Niederlassungen und haben wohl vergessen den Mandanten zu beraten.
Hallo Herr Mücke, sehr gutes Video! Das Auto, welches privat gekauft wird, kann das auf den Inhaber laufen oder muss das von einer anderen Person gekauft und bewirtschaftet werden? Was ist wenn der Nutzungsgrad nach Führung der Aufstellung über die 50% hinausgeht? Grüße!
Guten Tag, die anteilige AfA - der Anteil der auf die betriebliche Nutzung entfällt - kann im Wege Aufwandseinlage steuerlich geltend gemacht werden. Das ist der große Vorteil. Steuerlicher Aufwand absetzbar (soweit betriebliche Nutzung) und späterer Verkauf nicht steuerpflichtig - bzw. bei späterer vollständiger Privatnutzung keine Entnahmebesteuerung. StB Stefan Mücke
Sehr geehrter Herr Mücke, das Video ist nun schon gute 2 Jahre alt, aber nach wie vor hochaktuell. Erstmal danke für die Bekanntmachung dieses Tricks!! Dazu hätte ich ein paar Fragen: 1.) Ein Bekannter von mir macht jetzt die Steuererklärung von 2020 seines Einzelunternehmen. Dort hat er ein 2018 gekauftes Gebrauchtfahrzeug bis dahin mit 1% versteuert. Kann er für die jetzt zu machende Erklärung für 2020 einfach umstellen auf 50% und von der 1%-Regelung befreit werden? 2.) Das Fahrzeug wurde damals mit USt.-Abzug gekauft. Wenn es verkauft wird, dann fallen ja, genau wie Sie im Video erklärt haben, entsprechend die USt. an und es muss als Gewinn verbucht werden. Kann er jetzt einfach diesen 50%-Trick anwenden und braucht den Erlös dann nicht mehr als Firmengewinn zu verbuchen? Wie ist es dann mit der USt.? 3.) Wie sieht es aus mit den laufenden Kosten des Fahrzeugs (Sprit, Reparaturen, etc.) müssen diese dann nicht auch zu 50% aus privater Tasche bezahlt werden? Würde mich über Aufklärung sehr freuen. Herzlichen Dank!
Danke für das Video, sehr hilfreich. Eine Frage: Wenn man das Auto privat anschafft (Leasing) und auch weniger als 50 % betrieblich nutzt, dann ist bei einem e-Auto die BAFA-Prämie auch nicht zu versteuern, oder? Weil sie ja im Grunde genommen nur ein Rabatt auf die Anschaffung/Rate auf der privaten Seite und zudem beim Leasing üblicherweise als Sonderzahlung einzubringen ist. Also quasi nur ein durchlaufender Posten auf der privaten Seite, richtig?
Danke für den Exkurs, Herr Mücke! Folgende Verständnisfragen habe ich: Das Fahrzeug ordne ich dem Unternehmensvermögen (nicht dem Betriebsvermögen!) unter Beachtung der 10%-Hürde zu. Den Nachweis der 10%-50% Betrieblichen Nutzung führe ich durch die tabellarische Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten über 3 Monate und berechne so den Anteil betrieblich/privat. 1. Muss ich die Aufzeichnung der Fahrten jedes Jahr neu machen oder reicht es einmal nach dem Kauf (für 3 Monate)? 2. Wenn ich das Fahrzeug mit MwSt kaufe kann ich mir die Vorsteuer 100% ziehen, muss es aber auch wieder mit MwSt verkaufen und diese abführen. Die Einnahme an sich ist aber einkommenssteuerrechtlich nicht relevant. Ist das richtig so?
Das sind gute Fragen. 1. Habe ich es auch so verstanden, dass man mit dem 50% Trick KEIN Fahrtenbuch führen muss, weil ja in dem Video zwischen dem "fleißigen" Steuerpflichtigen, der sein Fahrtenbuch führt und dem mit dem Steuertrick 50% unterschieden wird. Allerdings glaube ich, dass das kaum so ist?! 2. Ist hier auch die Frage tatsächlich relevant, zu welchem Vermögen das Fahrzeug zugeordnet werden soll? 3. Und laut meiner Recherche, muss man beim Verkauf mit MwSt. verkaufen und diese abführen?! Jedoch müsste man dann eine Gewährleistung/Garantie anbieten oder?! Fragen über Fragen, alles etwas kompliziert.
Das ist doch ein default-setting für jeden Einzelunternehmer/Freiberufler, warum sollte man von etwas anderem ausgehen als 50% privat, wer hat denn schon 2 autos oder nutzt das 1 zu 70% beruflich, nichts neues also für das gros der selbstständigen, denn die sind EU/FB
Guten Tag, die anteilige Abschreibung, also die Abschreibung die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfällt, wird in Rahmen einer Aufwandseinlage steuerlich geltend gemacht. StB Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke und durch die Aufwandseinlage kommt man dann trotzdem wieder auf 10.000€ jährlicher Abschreibungswert, wie in ihrem gezeigten Rechenbeispiel, ist das korrekt oder lag hier ein Fehler in der Berechnung vor? VG
Jetzt habe ich doch noch eine Frage: Wo hinterlege ich dem Finanzamt, daß das Fahrzeug bis 50% privat genutzt wird. Wo schreibe ich das in den Elster-EÜR-Bogen? Kann ich es dann auch, wie hier gezeigt voll abschreiben? Die Abnutzung/ Wertverlust entfällt dann doch wie sonstige Kosten auch nur 50% auf den geschäftlich genutzten Anteil, oder habe ich einen Denkfehler 🤔 Danke schon mal für Antwort .
Bei dem zweiten Fall (betriebliche/private Nutzung= 50%:50%) ist das Fahrzeug gewillkürtes Betriebsvermögen. Wenn der Unternehmer sich entscheidet, das Fahrzeug unter seinem Privatvermögen zu halten, wie kann man das Fahrzeug trotzdem abschreiben? LG
Sehr geehrter Herr Mücke, Ein gutes Video; Dankeschön. Bleibt für mich noch die Frage der Behandlung der Umsatzsteuer für ein Fahrzeug, dass nicht zum Betriebsvermögen gehört. Dankeschön!
Guten Tag, Herr Gebbink. Die Umsatzsteuer ist davon losgelöst. Sie können das Fahrzeug zu 100 % dem Unternehmensvermögen zuordnen und den Vorsteuerabzug geltend machen (unter Beachtung der 10%-Hürde). StB Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke aber in dem Video sagten sie das das Auto NICHT im betriebsvermögen ist und daher der Verkauf nicht versteuert werden muss. In der Antwort schreiben Sie er sei drinnen
Das heißt aber auch dass ich die privaten 50% als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung unterwerfen muss. Oder sollte man das besser gleich bei der Zuordnung aufteilen?
Hallo, Herr Mücke. Schönes Modell! Eine Frage habe ich dazu und zwar: Wie senkt man den betrieblichen Nutzungsanteil bewusst? Heißt das, der Unternehmer muss bewusst mehr Privatfahrten oder weniger Betriebsfahrten machen? Ich schätze, dass das vielen Unternehmern unmöglich erscheint, weil sie das Auto ja für ihren beruflichen Alltag benötigen, um z.B. zu Kunden zu fahren o. ä. Was raten Sie einem Unternehmer, der nicht weiß, wie diese Verschiebung des Nutzungsanteils bewerkstelligen soll? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort. Beste Grüße aus Wiesbaden ;-)
Guten Tag. Ja richtig. Wir können die Steuern in diesem Fall legal nur gestalten, wenn wir den Sachverhalt gestalten (können). Bei einem Handelsvertreter der das Fahrzeug z. B. zu 95 % betrieblich nutzt, keine Chance für den 50%-Steuertrick. Für solche Steuerpflichtige ist ein Fahrtenbuch zu empfehlen - mit dem Nachteil der Schreibarbeit bzw. Verwaltung bei elektronischen Fahrtenbücher.
Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für das Video. Kurze Verständnisfrage zu Ihrem Beispiel, falls Fahrzeug 100% privat bleibt, jedoch umsatzsteuerlich 100% dem Betrieb zugeordnet wird: Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs kann ja keine Rechnung mit ausgewiesener USt ausgestellt werden, da Privatverkauf. Und obwohl trotzdem auf Basis des VK Preises vom Verkäufer eine USt errechnet und abgeführt wird, könnte der spätere Käufer keine VSt mehr ziehen, da ja keine Rechnung mit ausgewiesener USt erstellt wird. D.h. die USt - VSt. Kausalität endet bei mir, richtig? Danke sehr.
Guten Abend. Durch die Zuordnung der PKW zum Unternehmensvermögen ist ein späterer Verkauf auch umsatzsteuerpflichtig und Sie können (müssen) eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen. Der Käufer ist dann auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. StB Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihr sehr interessantes Video. Ich habe eine Frage zur Ermittlung des betrieblich genutzten Anteils, und zwar zu der Bewertung der Fahrten zum Betrieb und zurück. Sind diese Fahrten zu 100 betriebliche Fahren oder 50 Prozent betriebliche und 50 Prozent private Fahrten? Oder ist dies ein Punkt, der von den Finanzämtern unterschiedlich bewertet wird? Vielen Dank für Ihre Antwort/Rückmeldung zu diesem Punkt!
Hallo Herr Mücke, Sehr gutes Video aber ich hätte da mal ne frage, mein Problem ist aktuell mein Wagen der sowohl Privat als auch überwiegend Geschäftlich genutzt wird ist Finanziert, soweit so gut, jetzt ist es aber wohl so obwohl ich nicht Vorsteuer Abzugsfähig bin also mir nie die 19% gezogen habe soll ich trotzdem wenn ich meinen Wagen aus der Finanzierung raus kaufe und Privat verkaufe die MwSt ans Finanzamt abführen. Ist für mich total unlogisch, kann das sein? Würde mich über eine Nachricht von Ihnen freuen. Vg KP
Moin Herr Mücke, demnach macht es ja auch Sinn ? Wenn über meinen privaten alten PKW die Reisekosten mit 38 Cent als Geschäftsausgabe verbuchen würde? Wenig Aufwand und reduziert mein Einkommen als Freelancer. Grüße
Da blieben noch einige Fragen offen: 1.Laut dem Video könnte man es so verstehen, man mit dem 50% Trick KEIN Fahrtenbuch führen muss, weil ja in dem Video zwischen dem "fleißigen" Steuerpflichtigen, der sein Fahrtenbuch führt und dem Steuerpflichtigen mit dem Steuertrick 50% unterschieden wird?! 2. Muss man das Fahrzeug mit MwSt. verkaufen und diese abführen?!
Hallo Herr Mücke, ein wirklich sehr interessante Ansatz mit dem das Fahrtenbuch umgangen werden kann. Ist das mit Leasing Fahrzeugen auch möglich? Selbstverständlich hat man hier nicht den Vorteil der Veräußerung. Beste Grüße
Ein sehr informatives Video. Danke. Sie erwähnen in einigen Kommentaren, dass die Vorsteuer getrennt zu betrachten ist. Für die Gesamtkosten ist sie aber dennoch meiner Meinung nach relevant. Angenommen man kauft ein Auto für 80.000 Euro BLP. Beim 50% Ansatz kann man die Vorsteuer nicht geltend machen, muss beim Verkauf aber auch keine USt. ausweisen. Ordne ich das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zu, kann ich im besten Fall 12.770 Euro Vorsteuer ziehen. Beim Verkauf für 20.000 Euro muss ich dafür dann wieder 3.800 Euro ausweisen. Müsste ich diese 8.970 Euro denn nicht auch bei meiner Rentabilitätsbetrachtung berücksichtigen? Oder verstehe ich hier etwas falsch?
Hallo Herr Mücke! Folgender Fall eines Freundes von mir: Listenpreis Hybrid Leasing-Fahrzeug 80.000€ (0,5% Versteuerung) Im monatlichen Gehaltszettel steht es nun folgendermaßen: Bruttogehalt xxxx€ Privatfahrten +399€ Zuzahlung Firmenwagen steuerpflichtig -399€ Nettogehalt xxxx€ Sachabzüge -399€ = Ihm wird jeden Monat also faktisch 399€ vom Netto abzogen für ein Full-Service-Leasing - Benzinkosten übernimmt auch der Arbeitgeber auf Einreichen der Belege. Frage: Kommen hier noch steuerliche Belastungen auf ihn zu? Oder sind 399€ pro Monat die einzigen de-facto Kosten, bei denen es bleibt? Und wenn ja, wonach richten sich etwaige steuerliche Belastungen? Annahme: Keine weiteren Fahrten zum Arbeitgeber pro Jahr. Lieben Dank!
Super erklärt. Ich bin als galabauer selbständig und für den betrieb wird unser lkw genutzt. Nun habe ich mir ein Zweitwagen zugelegt für kundenfahrten und privat zum nutzen diese 1% regelung macht mir echt Bauchschmerzen. Zu meiner frage ich könnte es auf ledigliche privatnutzung einstufen und müsste keine 1% versteuern?
Hallo, vielen Dank fur den Trick. Kann ich denn auch dann die Umst. Von Finanzamt zurück verlangen. Von dem Tank Beleg zur 50% und vom Fahrzeug auch ? Aber wenn ich das Fahrzeug verkaufe muss Ich dann die 50% mwst. Zurück geben?
Guten Tag, die ertragsteuerrechtliche Einordnung ist losgelöst von der Umsatzsteuer. Sie können trotz ertragsteuerrechtlichen Privatvermögen das Fahrzeug dem Unternehmensvermögen zuordnen. Insoweit möchte ich auf unser heutiges (5.10.2021) neues Video für die Zuordnungsentscheidung verweisen. StB Stefan Mücke
Guten Tag, Herr Kratz, die Grundlage ergibt sich unmittelbar aus dem Einkommensteuergesetz. Daher ist es überraschend, dass es von vielen Berufskollegen nicht wahrgenommen wird. In § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG heißt es "Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen". Tatbestandsvoraussetzung der 1%-Regelung ist daher eine mehr als 50 %ige betriebliche Nutzung. Hier will der Gesetzgeber vermeiden, dass sich bei einem Fahrzeug, welches z. B. zu 85 % Privat genutzt wird, durch die 1%-Regelung Vorteile für den Steuerpflichtigen ergibt. Für ein solches Fahrzeug müsste die Privatnutzung nach dem Gesetz mit 85 % angesetzt werden. Diese Vorschrift kann spiegelbildlich Vorteile bringen, wie wir in dem Video dargestellt haben. StB Stefan Mücke
warum darf man überhaupt die kosten für ein auto durch die bücher laufen lassen obwohl man es NICHT dem betriebsvermögen zuordnet? das scheint mir nicht schlüssig!
Guten Tag. die Besteuerung nach dem Nettoprinzip verlangt, dass betrieblich veranlasste Aufwendungen auch gewinnmindernd berücksichtigt werden. Stefan Mücke
Guten Tag, der betriebliche Nutzungsanteil ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Dazu reicht es aus, wenn Sie die betrieblichen Fahrten aufzeichnen. Ein Fartenbuch, wie bei der 1%-Regelung ist NICHT obligatorisch. StB Stefan Mücke
Ich fahre als Mitarbeiter eines IT-Unternehmens seit über 20 Jahren Firmenwagen mit Privatnutzung und % 1 Regelung. Zur Zeit zahle ich für ein Auto nach Listenpreis von 31.000 Euro. Ich weis aber die Firma zahlt für das Auto höchstens 21.000 Euro. Die meisten Autohersteller haben die Listenpreise künstlich hochgesetzt um den Kunden größere Rabatte zu gewähren. Ist es ungerecht gegenüber Firmenwagennutzer, die höhere Steuern zahlen müssen?
Mal anders herum: was würde passieren, hätte der Gesetzgeber als Bemessungsgrundlage für die 1% Regelung nicht den Listenpreis sondern den tatsächlichen Kaufpreis lt Rechnung genommen? 1. Würde dann derjenige bevorzugt werden, der das bessere Geschäft macht und mehr Rabatte aushandelt 2. Wie würde man das in Leasingfällen umsetzen? 3. Würde jeder daran bedacht sein das Auto möglichst günstig zu kaufen (bei Gebrauchtwagen zB Unfälle oder wertmindernde Eigenschaften zu suggerieren)...
Wie ist das mit 100 % betriebliche Nutzung werde in ca 6 Monaten ein Auto haben kaufe es aber wirklich nur für den Betrieb privat fahre ich mit der Monatskarte ich brauch das Auto nur für die Firma.
Guten Tag, das Finanzamt wird mit Ihrer Aussage "wirklich nur für den Betrieb" nicht auf den Ansatz der Privatnutzung verzichten. Sie müssen das dann mittels Fahrtenbuch nachweisen oder Sie können den Anscheinsbeweis entkräften, weil Sie im Privatvermögen ein gleichartiges und gleichwertes Fahrzeug haben (was nach Ihren Angaben wohl nicht der Fall ist). StB Stefan Mücke
Guten Tag, der Anteil der betrieblichen Nutzung (bis max. 50 %) muss nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Hierfür ist kein "Fahrtenbuch" wie bei der 1%-Regelung erforderlich. StB Stefan Mücke
Aber wie sonst als tägliche Aufzeichnungen kann die Nutzung belegt werden. Ich nutze im Moment die 1%-Regelung und muß gerade für einen Zeitraum von 3 Monaten den Nachweis durch fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen erbringen. Gibt es andere Methoden des Nachweises?
Genau da ist nach meinem Verständnis das Problem. Man muss zwar kein Fahrtenbuch führen, wohl aber Aufzeichnungen der betrieblichen Fahrten machen. M.E. ist das dann so, wie wenn man für sein privates KFZ die 30 Cent/Km für betriebliche Fahrten ansetzt. Wie verhält es sich, wenn der Einzelunternehmer mehrere Fahrzeuge besitzt und somit Zugang zu nicht nur einem Fahrzeug? Also ohne Aufzeichnungen und Fahrtenbuch geht es weiterhin nur mit der 1%-Methode. Richtig? Ansonsten würde ich mich über ein ergänzendes Video zu diesem Sachverhalt freuen!
Hab es probiert. Das Finanzamt hat es nicht akzeptiert! So was gibt es in Deutschland nicht ! Was soll man da machen? Sollte mir doch mal wieder einen Steuerbarer suchen.
Guten Tag, Herr Kratz, in diesem Fall sollte ein (aufklärendes) Gespräch mit dem Finanzamt geführt werden. Ich empfehle Ihnen, sich wirklich einen Steuerberater zu suchen. Gruß StB Stefan Mücke
Guten Tag, und vielen Dank für Ihre interessanten Ansätze... schade,dass sehr viele (kritische) Fragen unbeantwortet bleiben! Meine Frage: Könnte man ein kfz dem Unternehmen nicht auch für eine max laufleistung zum fixpreis überlassen? Ggf anfallende privatfahrten pauschal abziehen?
Ich musste bei meinem Firmenwagen (BLP 142.000€) bei der 1% Regelung zusätzlich noch 19% Umsatzsteuer von 1.420€ zahlen. Sas waren ca. 270€. Ist das so korekkt?
Guten Tag, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften/Gesellschafter ist der 1%-Wert ein Nettowert. Die Umsatzsteuer kommt dann noch hinzu. StB Stefan Mücke
Meiner Meinung nach ist die Berechnung des "Tricks" fehlerhaft. Wenn der PKW ertragsteuerlich dem Privatvermögen zugeordnet wird, kann auch nur der betriebliche Anteil im Wege der Kosteneinlage, also Prozentual, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und nicht 100%, sonst wäre es ja notwendiges Betriebsvermögen. Bei der Umsatzsteuer ist m.E., bei einer Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen, entweder der volle Abzug aus der Anschaffung mit anschließender Wertabgabenbesteuerung möglich und aus den laufenden Kosten je nach Fall, oder bei einer anteiligen Zuordnung eben nur anteilig, mit einer ggf. übersteigenden Wertabgabenbesteuerung, jedoch nicht zu empfehlen, da hier keine Erstattungs-Differnzberechnung möglich ist und nur eine schlechterstellendr Höher-Besteuerung notwendig wäre. Natürlich muss die USt in die Gesamtbetrachtung miteinkalkuliert werden. MfG
Guten Tag, das ist richtig. Aufwandseinlage nur entsprechend des betrieblichen Nutzungsumfangs. Was anderes wird im Video nicht gesagt. StB Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke! So stelle ich mir einen Top-Steuerberater vor. Hatte bisher den Eindruck, die Berater beraten für das Fiamt, nicht für den Mandanten. 👍👍👍
Ihre Adresse ist vorgemerkt ..
Viele Steuerberater sind nur Steuererklärungsausfüllhelfer. Dieser hier meint es aber offensichtlich ernst mit seinem Mandat! Sehr gut!
Vielen Dank Herr Mücke, ich habe mich auf ihr Video riesig gefreut.
Guten Tag Herr Mücke, wenn ich das richtig verstanden habe ist der Kauf des Fahrzeugs keine Betriebsausgabe. Wie wird denn der Nachweis mit der maximalen 50%-tigen Nutzung geführt? Das ist doch das Lieblingskind der Prüfer! Und man muss es beweisen können.
Ein PKW der 70% betrieblich gefahren wird, ist ja ein notwendiges Betriebsvermögen.
Ich muss ja betrügen, wenn ich daraus ein Privatvermögen machen will.
In vielen Fällen hängt ja auch noch eine Reisekostenabrechnung mit dran, aus der dann oft auch erkennbar ist, dass man mit dem PKW mehr als 50% privat gefahren ist.
Wie will man also diesen "Steuertrick" auf dem legalen Wege durchbringen?
@SteuerberaterMuecke Wäre interessant wie dies legal gehen soll?
@@KarlMaier-lc2jq fährst mit der Kiste mal in den Urlaub?
ja, interessiert mich auch! Fahrtenbuch? Graus!
Fahrtenbuch digital machen. Mercedes Me oder Tesla oder separater dongle mit App
Danke, für Beitrag. Mein Steuerberater wohl eine Schlafmütze, solche Tipps hätte ich gerne von meinem erhalten wollen, das u.a. Einziges was dieser kann Gebühren, ist eine Steuerberater Gesellschaft mit vielen Niederlassungen und haben wohl vergessen den Mandanten zu beraten.
Guten Tag. Schauen Sie sich bitte unser Video am morgigen Sonntag an. Stefan Mücke
Guten Tag, wie soll man denn die Nutzung bis zu 50 % "gestalten", wenn man aber tatsächlich eine Nutzung von beispielsweise 70% hat ?
Wirklich hervorragend erklärt.
Hallo Herr Mücke, sehr gutes Video! Das Auto, welches privat gekauft wird, kann das auf den Inhaber laufen oder muss das von einer anderen Person gekauft und bewirtschaftet werden? Was ist wenn der Nutzungsgrad nach Führung der Aufstellung über die 50% hinausgeht? Grüße!
Muss man dann einen Fahrtenbuch führen ? Wie kann ich nachweisen das es 50% sind
Sehr geehrter Herr Mücke, wenn ich den 50% Trick anwende, kann ich die Umsatzsteuer beim Kauf als Vorsteuer gelten machen ? Danke im Voraus.
Tolles Video, freu mich schon auf den Steuertrick für GmbHs. Kanal abonniert.
Ist schon lustig wenn sie über "Tricks" fabulieren, das ist geltendes Recht.
9:05 Aber wenn ich das Fahrzeug nicht dem Betriebsvermögen zuordne kann ich doch auch keine AfA als Betriebsausgaben geltend machen, oder?
Guten Tag, die anteilige AfA - der Anteil der auf die betriebliche Nutzung entfällt - kann im Wege Aufwandseinlage steuerlich geltend gemacht werden. Das ist der große Vorteil. Steuerlicher Aufwand absetzbar (soweit betriebliche Nutzung) und späterer Verkauf nicht steuerpflichtig - bzw. bei späterer vollständiger Privatnutzung keine Entnahmebesteuerung. StB Stefan Mücke
Sehr geehrter Herr Mücke, das Video ist nun schon gute 2 Jahre alt, aber nach wie vor hochaktuell. Erstmal danke für die Bekanntmachung dieses Tricks!! Dazu hätte ich ein paar Fragen:
1.) Ein Bekannter von mir macht jetzt die Steuererklärung von 2020 seines Einzelunternehmen. Dort hat er ein 2018 gekauftes Gebrauchtfahrzeug bis dahin mit 1% versteuert. Kann er für die jetzt zu machende Erklärung für 2020 einfach umstellen auf 50% und von der 1%-Regelung befreit werden?
2.) Das Fahrzeug wurde damals mit USt.-Abzug gekauft. Wenn es verkauft wird, dann fallen ja, genau wie Sie im Video erklärt haben, entsprechend die USt. an und es muss als Gewinn verbucht werden. Kann er jetzt einfach diesen 50%-Trick anwenden und braucht den Erlös dann nicht mehr als Firmengewinn zu verbuchen? Wie ist es dann mit der USt.?
3.) Wie sieht es aus mit den laufenden Kosten des Fahrzeugs (Sprit, Reparaturen, etc.) müssen diese dann nicht auch zu 50% aus privater Tasche bezahlt werden?
Würde mich über Aufklärung sehr freuen. Herzlichen Dank!
Danke für die Info besser als mein Steuerberater
Danke Ihnen. Das hört man gerne.
Danke für das Video, sehr hilfreich. Eine Frage: Wenn man das Auto privat anschafft (Leasing) und auch weniger als 50 % betrieblich nutzt, dann ist bei einem e-Auto die BAFA-Prämie auch nicht zu versteuern, oder? Weil sie ja im Grunde genommen nur ein Rabatt auf die Anschaffung/Rate auf der privaten Seite und zudem beim Leasing üblicherweise als Sonderzahlung einzubringen ist. Also quasi nur ein durchlaufender Posten auf der privaten Seite, richtig?
Danke für den Exkurs, Herr Mücke!
Folgende Verständnisfragen habe ich:
Das Fahrzeug ordne ich dem Unternehmensvermögen (nicht dem Betriebsvermögen!) unter Beachtung der 10%-Hürde zu.
Den Nachweis der 10%-50% Betrieblichen Nutzung führe ich durch die tabellarische Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten über 3 Monate und berechne so den Anteil betrieblich/privat.
1. Muss ich die Aufzeichnung der Fahrten jedes Jahr neu machen oder reicht es einmal nach dem Kauf (für 3 Monate)?
2. Wenn ich das Fahrzeug mit MwSt kaufe kann ich mir die Vorsteuer 100% ziehen, muss es aber auch wieder mit MwSt verkaufen und diese abführen. Die Einnahme an sich ist aber einkommenssteuerrechtlich nicht relevant. Ist das richtig so?
Das sind gute Fragen.
1. Habe ich es auch so verstanden, dass man mit dem 50% Trick KEIN Fahrtenbuch führen muss, weil ja in dem Video zwischen dem "fleißigen" Steuerpflichtigen, der sein Fahrtenbuch führt und dem mit dem Steuertrick 50% unterschieden wird. Allerdings glaube ich, dass das kaum so ist?!
2. Ist hier auch die Frage tatsächlich relevant, zu welchem Vermögen das Fahrzeug zugeordnet werden soll?
3. Und laut meiner Recherche, muss man beim Verkauf mit MwSt. verkaufen und diese abführen?! Jedoch müsste man dann eine Gewährleistung/Garantie anbieten oder?!
Fragen über Fragen, alles etwas kompliziert.
Kann man von der Fahrtenbuchmethode auf die 50% Methode wechseln ? Fahrzeug wurde letztes Jahr angeschafft.
Das ist doch ein default-setting für jeden Einzelunternehmer/Freiberufler, warum sollte man von etwas anderem ausgehen als 50% privat, wer hat denn schon 2 autos oder nutzt das 1 zu 70% beruflich, nichts neues also für das gros der selbstständigen, denn die sind EU/FB
Danke für das gute Video! Aber wie kann man denn die Abschreibung geltend machen wenn das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen ist?
Guten Tag, die anteilige Abschreibung, also die Abschreibung die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfällt, wird in Rahmen einer Aufwandseinlage steuerlich geltend gemacht. StB Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke und durch die Aufwandseinlage kommt man dann trotzdem wieder auf 10.000€ jährlicher Abschreibungswert, wie in ihrem gezeigten Rechenbeispiel, ist das korrekt oder lag hier ein Fehler in der Berechnung vor? VG
Jetzt habe ich doch noch eine Frage: Wo hinterlege ich dem Finanzamt, daß das Fahrzeug bis 50% privat genutzt wird. Wo schreibe ich das in den Elster-EÜR-Bogen? Kann ich es dann auch, wie hier gezeigt voll abschreiben? Die Abnutzung/ Wertverlust entfällt dann doch wie sonstige Kosten auch nur 50% auf den geschäftlich genutzten Anteil, oder habe ich einen Denkfehler 🤔
Danke schon mal für Antwort .
Ist dieses System auch für ein neues e Auto anzuwenden? Einzelunternehmer mit ca 400k jährlichen Umsatz
Bei dem zweiten Fall (betriebliche/private Nutzung= 50%:50%) ist das Fahrzeug gewillkürtes Betriebsvermögen. Wenn der Unternehmer sich entscheidet, das Fahrzeug unter seinem Privatvermögen zu halten, wie kann man das Fahrzeug trotzdem abschreiben? LG
Wie ist das bei einem LKW? Kastenwagen als Montagewagen?
Wie muss er denn den betrieblichen Anteil belegen? Einfache Fahrtkostenaufstellung reicht da?
Gute Frage!
Keine Antwort?
Sehr geehrter Herr Mücke,
Ein gutes Video; Dankeschön.
Bleibt für mich noch die Frage der Behandlung der Umsatzsteuer für ein Fahrzeug, dass nicht zum Betriebsvermögen gehört. Dankeschön!
Guten Tag, Herr Gebbink. Die Umsatzsteuer ist davon losgelöst. Sie können das Fahrzeug zu 100 % dem Unternehmensvermögen zuordnen und den Vorsteuerabzug geltend machen (unter Beachtung der 10%-Hürde). StB Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke aber in dem Video sagten sie das das Auto NICHT im betriebsvermögen ist und daher der Verkauf nicht versteuert werden muss. In der Antwort schreiben Sie er sei drinnen
@@mathisimon8983 Betriebsvermögen und Unternehmensvermögen sind unterschiedlich.. BV ist Einkommensteuer relevant, UV Mehrwertsteuer rechtlich..
Das heißt aber auch dass ich die privaten 50% als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung unterwerfen muss. Oder sollte man das besser gleich bei der Zuordnung aufteilen?
Hallo, Herr Mücke.
Schönes Modell! Eine Frage habe ich dazu und zwar: Wie senkt man den betrieblichen Nutzungsanteil bewusst? Heißt das, der Unternehmer muss bewusst mehr Privatfahrten oder weniger Betriebsfahrten machen?
Ich schätze, dass das vielen Unternehmern unmöglich erscheint, weil sie das Auto ja für ihren beruflichen Alltag benötigen, um z.B. zu Kunden zu fahren o. ä.
Was raten Sie einem Unternehmer, der nicht weiß, wie diese Verschiebung des Nutzungsanteils bewerkstelligen soll?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Beste Grüße aus Wiesbaden ;-)
Guten Tag. Ja richtig. Wir können die Steuern in diesem Fall legal nur gestalten, wenn wir den Sachverhalt gestalten (können). Bei einem Handelsvertreter der das Fahrzeug z. B. zu 95 % betrieblich nutzt, keine Chance für den 50%-Steuertrick. Für solche Steuerpflichtige ist ein Fahrtenbuch zu empfehlen - mit dem Nachteil der Schreibarbeit bzw. Verwaltung bei elektronischen Fahrtenbücher.
Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für das Video. Kurze Verständnisfrage zu Ihrem Beispiel, falls Fahrzeug 100% privat bleibt, jedoch umsatzsteuerlich 100% dem Betrieb zugeordnet wird: Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs kann ja keine Rechnung mit ausgewiesener USt ausgestellt werden, da Privatverkauf. Und obwohl trotzdem auf Basis des VK Preises vom Verkäufer eine USt errechnet und abgeführt wird, könnte der spätere Käufer keine VSt mehr ziehen, da ja keine Rechnung mit ausgewiesener USt erstellt wird. D.h. die USt - VSt. Kausalität endet bei mir, richtig? Danke sehr.
Guten Abend. Durch die Zuordnung der PKW zum Unternehmensvermögen ist ein späterer Verkauf auch umsatzsteuerpflichtig und Sie können (müssen) eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen. Der Käufer ist dann auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. StB Stefan Mücke
Mein Fahrzeug lease ich, funktioniert es da auch?
Und wie weise ich die max. 50% Nutzung dem Finanzamt nach?
Hallo Herr Mücke,
vielen Dank für Ihr sehr interessantes Video. Ich habe eine Frage zur Ermittlung des betrieblich genutzten Anteils, und zwar zu der Bewertung der Fahrten zum Betrieb und zurück. Sind diese Fahrten zu 100 betriebliche Fahren oder 50 Prozent betriebliche und 50 Prozent private Fahrten?
Oder ist dies ein Punkt, der von den Finanzämtern unterschiedlich bewertet wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort/Rückmeldung zu diesem Punkt!
Hallo Herr Mücke,
Sehr gutes Video aber ich hätte da mal ne frage, mein Problem ist aktuell mein Wagen der sowohl Privat als auch überwiegend Geschäftlich genutzt wird ist Finanziert, soweit so gut, jetzt ist es aber wohl so obwohl ich nicht Vorsteuer Abzugsfähig bin also mir nie die 19% gezogen habe soll ich trotzdem wenn ich meinen Wagen aus der Finanzierung raus kaufe und Privat verkaufe die MwSt ans Finanzamt abführen.
Ist für mich total unlogisch, kann das sein?
Würde mich über eine Nachricht von Ihnen freuen.
Vg KP
Moin Herr Mücke, demnach macht es ja auch Sinn ? Wenn über meinen privaten alten PKW die Reisekosten mit 38 Cent als Geschäftsausgabe verbuchen würde? Wenig Aufwand und reduziert mein Einkommen als Freelancer. Grüße
Wie kann ich die AfA in Anspruch nehmen, ohne den PKW im Betriebsvermögen zu führen?
Gar nicht
@@hans-joachimbratfisch5523 eben!
@@hans-joachimbratfisch5523 Doch das geht. Wird hier in den Fragen beantwortet. Stichwort: Aufwandseinlage
Super Video, er hat die Mücken im Blick
Da blieben noch einige Fragen offen:
1.Laut dem Video könnte man es so verstehen, man mit dem 50% Trick KEIN Fahrtenbuch führen muss, weil ja in dem Video zwischen dem "fleißigen" Steuerpflichtigen, der sein Fahrtenbuch führt und dem Steuerpflichtigen mit dem Steuertrick 50% unterschieden wird?!
2. Muss man das Fahrzeug mit MwSt. verkaufen und diese abführen?!
Hallo Herr Mücke, ein wirklich sehr interessante Ansatz mit dem das Fahrtenbuch umgangen werden kann. Ist das mit Leasing Fahrzeugen auch möglich? Selbstverständlich hat man hier nicht den Vorteil der Veräußerung.
Beste Grüße
Guten Tag, ich bin davon ausgegangen, dass bei einer betrieblichen Nutzung bis 50% zwingend ein Fahrtenbuch erforderlich ist?!
Guten Tag, das ist leider ein Irrglaube. Die Auffassung wird oft vertreten. Fahrtenbuch ist nicht nötig. StB Stefan Mücke
Ein sehr informatives Video. Danke.
Sie erwähnen in einigen Kommentaren, dass die Vorsteuer getrennt zu betrachten ist. Für die Gesamtkosten ist sie aber dennoch meiner Meinung nach relevant.
Angenommen man kauft ein Auto für 80.000 Euro BLP. Beim 50% Ansatz kann man die Vorsteuer nicht geltend machen, muss beim Verkauf aber auch keine USt. ausweisen. Ordne ich das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zu, kann ich im besten Fall 12.770 Euro Vorsteuer ziehen. Beim Verkauf für 20.000 Euro muss ich dafür dann wieder 3.800 Euro ausweisen. Müsste ich diese 8.970 Euro denn nicht auch bei meiner Rentabilitätsbetrachtung berücksichtigen? Oder verstehe ich hier etwas falsch?
Hallo Herr Mücke!
Folgender Fall eines Freundes von mir:
Listenpreis Hybrid Leasing-Fahrzeug 80.000€ (0,5% Versteuerung)
Im monatlichen Gehaltszettel steht es nun folgendermaßen:
Bruttogehalt xxxx€
Privatfahrten +399€
Zuzahlung Firmenwagen steuerpflichtig -399€
Nettogehalt xxxx€
Sachabzüge -399€
= Ihm wird jeden Monat also faktisch 399€ vom Netto abzogen für ein Full-Service-Leasing - Benzinkosten übernimmt auch der Arbeitgeber auf Einreichen der Belege.
Frage: Kommen hier noch steuerliche Belastungen auf ihn zu? Oder sind 399€ pro Monat die einzigen de-facto Kosten, bei denen es bleibt? Und wenn ja, wonach richten sich etwaige steuerliche Belastungen? Annahme: Keine weiteren Fahrten zum Arbeitgeber pro Jahr.
Lieben Dank!
Gilt der Steuertrick 50 auch für Freiberufler? Und müsste man die die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer mitberücksichtigen?
Guten Tag, ja, die Vorschrift gilt auch für Freiberufler. Die Umsatzsteuer bzw der Vorsteuerabzug ist davon unabhängig. StB Stefan Mücke
Aber privat muss ich trotz 50% Trick den 1% Geldwertenvorteil versteuern, richtig?
Der Vorteil liegt also nur bei der Gesellschaft?
Super erklärt. Ich bin als galabauer selbständig und für den betrieb wird unser lkw genutzt. Nun habe ich mir ein Zweitwagen zugelegt für kundenfahrten und privat zum nutzen diese 1% regelung macht mir echt Bauchschmerzen. Zu meiner frage ich könnte es auf ledigliche privatnutzung einstufen und müsste keine 1% versteuern?
Führen sie ein Fahrtenbuch
Wenn das Auto nicht im Betriebsvermögen ist wird es von versteuertem Geld gekauft.
Wo ist dies in ihrem Modell berücksichtigt?
Wenn man aber ein Auto kauft was einen BLP von 100 000 hat, dann kann man trotzdem mit der 1% Regelung besser dastehen oder?
Hallo, vielen Dank fur den Trick.
Kann ich denn auch dann die Umst. Von Finanzamt zurück verlangen. Von dem Tank Beleg zur 50% und vom Fahrzeug auch ? Aber wenn ich das Fahrzeug verkaufe muss Ich dann die 50% mwst. Zurück geben?
Guten Tag, die ertragsteuerrechtliche Einordnung ist losgelöst von der Umsatzsteuer. Sie können trotz ertragsteuerrechtlichen Privatvermögen das Fahrzeug dem Unternehmensvermögen zuordnen. Insoweit möchte ich auf unser heutiges (5.10.2021) neues Video für die Zuordnungsentscheidung verweisen. StB Stefan Mücke
wi finde ich die entsprechende Stelle für das Finanzamt?
Guten Tag, Herr Kratz, die Grundlage ergibt sich unmittelbar aus dem Einkommensteuergesetz. Daher ist es überraschend, dass es von vielen Berufskollegen nicht wahrgenommen wird. In § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG heißt es "Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen". Tatbestandsvoraussetzung der 1%-Regelung ist daher eine mehr als 50 %ige betriebliche Nutzung. Hier will der Gesetzgeber vermeiden, dass sich bei einem Fahrzeug, welches z. B. zu 85 % Privat genutzt wird, durch die 1%-Regelung Vorteile für den Steuerpflichtigen ergibt. Für ein solches Fahrzeug müsste die Privatnutzung nach dem Gesetz mit 85 % angesetzt werden. Diese Vorschrift kann spiegelbildlich Vorteile bringen, wie wir in dem Video dargestellt haben. StB Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke Vielen Dank. Ich hoffe, dass die Bearbeiterin das auch kennt.
warum darf man überhaupt die kosten für ein auto durch die bücher laufen lassen obwohl man es NICHT dem betriebsvermögen zuordnet?
das scheint mir nicht schlüssig!
Guten Tag. die Besteuerung nach dem Nettoprinzip verlangt, dass betrieblich veranlasste Aufwendungen auch gewinnmindernd berücksichtigt werden. Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke verstehe. da die kosten ja auch dann durch die (betriebliche) nutzung entstehen, wenn das auto kein betriebsvermögen ist.
Zählt die Fahrt zur Arbeit und zurück als Privatfahrt? Oder als dienstfahrt
Guten Tag, die Fahrt zum Betrieb ist für die 50 Grenze eine betriebliche Fahrt. StB Stefan Mücke
Wie erfolgt der Nachweis beim 50% Trick?
Genau das frage ich mich auch. Wird ja wohl nicht reichen, das einfach nur zu behaupten?
Guten Tag, der betriebliche Nutzungsanteil ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Dazu reicht es aus, wenn Sie die betrieblichen Fahrten aufzeichnen. Ein Fartenbuch, wie bei der 1%-Regelung ist NICHT obligatorisch. StB Stefan Mücke
Wie sieht es aus bei Einzelunternehmer kann er auch 50% Trick anwenden?
Auto ca 11 tausend wert brutto
Der Trick gilt für Einzelunternehmer und für Personengesellschaften
Ist das bei Privatnutzung nicht auf die 0,3 €/km beschränkt?
....oder alternativ die Kosten anteilig Nutzungsanteil. Die Kosten aber voll anzusetzen kann nicht richtig sein.
Ich fahre als Mitarbeiter eines IT-Unternehmens seit über 20 Jahren Firmenwagen mit Privatnutzung und % 1 Regelung. Zur Zeit zahle ich für ein Auto nach Listenpreis von 31.000 Euro. Ich weis aber die Firma zahlt für das Auto höchstens 21.000 Euro. Die meisten Autohersteller haben die Listenpreise künstlich hochgesetzt um den Kunden größere Rabatte zu gewähren. Ist es ungerecht gegenüber Firmenwagennutzer, die höhere Steuern zahlen müssen?
Mal anders herum: was würde passieren, hätte der Gesetzgeber als Bemessungsgrundlage für die 1% Regelung nicht den Listenpreis sondern den tatsächlichen Kaufpreis lt Rechnung genommen?
1. Würde dann derjenige bevorzugt werden, der das bessere Geschäft macht und mehr Rabatte aushandelt
2. Wie würde man das in Leasingfällen umsetzen?
3. Würde jeder daran bedacht sein das Auto möglichst günstig zu kaufen (bei Gebrauchtwagen zB Unfälle oder wertmindernde Eigenschaften zu suggerieren)...
Link zum GmbH trick?
Und was ist mit der Mehrwertsteuer? Nicht erwähnt oder?
Die Umsatzsteuer ist davon unabhängig
Wie ist das mit 100 % betriebliche Nutzung werde in ca 6 Monaten ein Auto haben kaufe es aber wirklich nur für den Betrieb privat fahre ich mit der Monatskarte ich brauch das Auto nur für die Firma.
Guten Tag, das Finanzamt wird mit Ihrer Aussage "wirklich nur für den Betrieb" nicht auf den Ansatz der Privatnutzung verzichten. Sie müssen das dann mittels Fahrtenbuch nachweisen oder Sie können den Anscheinsbeweis entkräften, weil Sie im Privatvermögen ein gleichartiges und gleichwertes Fahrzeug haben (was nach Ihren Angaben wohl nicht der Fall ist). StB Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke, muß man die max. 50% nicht nachweisen?
Guten Tag, der Anteil der betrieblichen Nutzung (bis max. 50 %) muss nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Hierfür ist kein "Fahrtenbuch" wie bei der 1%-Regelung erforderlich. StB Stefan Mücke
Aber wie sonst als tägliche Aufzeichnungen kann die Nutzung belegt werden. Ich nutze im Moment die 1%-Regelung und muß gerade für einen Zeitraum von 3 Monaten den Nachweis durch fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen erbringen.
Gibt es andere Methoden des Nachweises?
Genau da ist nach meinem Verständnis das Problem. Man muss zwar kein Fahrtenbuch führen, wohl aber Aufzeichnungen der betrieblichen Fahrten machen. M.E. ist das dann so, wie wenn man für sein privates KFZ die 30 Cent/Km für betriebliche Fahrten ansetzt.
Wie verhält es sich, wenn der Einzelunternehmer mehrere Fahrzeuge besitzt und somit Zugang zu nicht nur einem Fahrzeug?
Also ohne Aufzeichnungen und Fahrtenbuch geht es weiterhin nur mit der 1%-Methode. Richtig? Ansonsten würde ich mich über ein ergänzendes Video zu diesem Sachverhalt freuen!
Hab es probiert. Das Finanzamt hat es nicht akzeptiert! So was gibt es in Deutschland nicht ! Was soll man da machen? Sollte mir doch mal wieder einen Steuerbarer suchen.
Guten Tag, Herr Kratz, in diesem Fall sollte ein (aufklärendes) Gespräch mit dem Finanzamt geführt werden. Ich empfehle Ihnen, sich wirklich einen Steuerberater zu suchen. Gruß StB Stefan Mücke
Guten Tag, und vielen Dank für Ihre interessanten Ansätze... schade,dass sehr viele (kritische) Fragen unbeantwortet bleiben!
Meine Frage: Könnte man ein kfz dem Unternehmen nicht auch für eine max laufleistung zum fixpreis überlassen?
Ggf anfallende privatfahrten pauschal abziehen?
Ich musste bei meinem Firmenwagen (BLP 142.000€) bei der 1% Regelung zusätzlich noch 19% Umsatzsteuer von 1.420€ zahlen. Sas waren ca. 270€.
Ist das so korekkt?
Guten Tag, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften/Gesellschafter ist der 1%-Wert ein Nettowert. Die Umsatzsteuer kommt dann noch hinzu. StB Stefan Mücke
7378 Aufrufe keine Kommentare wie geht das ?
Leider gab es ein technisches Problem. Danke für Ihren Hinweis.
Aber das dumme Fahrtenbuch muss trotzdem geführt werdne....
Danke, ich schaue mir das gesamte Video an und erfahre im letzten Satz, dass dieses Modell nicht für GmbH-Gesellschafter anwendbar ist…😕
Guten Tag, das ist rechtsformbedingt. GmbHs haben ein anderes Gestaltungsmodell. Kfz-Vermietung. StB Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke Schon verstanden, nur wäre der Satz am Anfang des Videos sinnvoller. Trotzdem vielen Dank.
Das ist ja wirklich ausrauben 😬
Meiner Meinung nach ist die Berechnung des "Tricks" fehlerhaft.
Wenn der PKW ertragsteuerlich dem Privatvermögen zugeordnet wird, kann auch nur der betriebliche Anteil im Wege der Kosteneinlage, also Prozentual, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und nicht 100%, sonst wäre es ja notwendiges Betriebsvermögen.
Bei der Umsatzsteuer ist m.E., bei einer Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen, entweder der volle Abzug aus der Anschaffung mit anschließender Wertabgabenbesteuerung möglich und aus den laufenden Kosten je nach Fall, oder bei einer anteiligen Zuordnung eben nur anteilig, mit einer ggf. übersteigenden Wertabgabenbesteuerung, jedoch nicht zu empfehlen, da hier keine Erstattungs-Differnzberechnung möglich ist und nur eine schlechterstellendr Höher-Besteuerung notwendig wäre.
Natürlich muss die USt in die Gesamtbetrachtung miteinkalkuliert werden.
MfG
Guten Tag, das ist richtig. Aufwandseinlage nur entsprechend des betrieblichen Nutzungsumfangs. Was anderes wird im Video nicht gesagt. StB Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke Danke für Ihr Feedback. Da habe ich wohl die entsprechende Passage überhört.
Ist doch lächerlich Für den Stress