Wenn der Arbeitgeber nicht explizit in der Einladung erwähnt, dass der Arbeitnehmer eine Vertrauensperson mitnehmen darf, sondern nur den Paragraphen 167 Abs. 2 in die Einladung schreibt. Und auch unter der Auflistung der Beteiligten lediglich: Vertreter des Arbeitgebers stehen, gilt die Einladung als fehlerhaft?
Eindeutig ja...! Eine davon zu unterscheidende (!) Frage ist, ob dieser Fehler dadurch 'geheilt' wird, dass Sie gleichwohl am betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen. Deshalb will im Einzelfall gut abgewogen sein, ob Sie die Einladung annehmen oder nicht. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Was wenn die Schwerbehindertenvertretung dazu rät die Diagnose dem Arbeitgeber mitzuteilen .. weil sonst kann er mir ja nicht helfen .. aber auf´s Leistungsprofil geschissen wird ..
Letztlich handelt es sich bei der Frage, ob und in welchem Umfang Sie so sensible gesundheitsbezogene Daten wie Diagnosen und Krankheitsursachen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements preisgeben mögen, um eine - Ihre! - höchstpersönliche Entscheidung. In diesem Punkt würde ich mich als Betroffener auch von der Schwerbehindertenvertretung nicht zur Mitteilung drängen lassen, so gut gemeint dieser Rat von ihr auch gemeint sein mag. Wichtig ist, dass Sie einen oder mehrere 'schöne' Vorschläge mit ins Gespräch nehmen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wenn der Arbeitgeber nicht explizit in der Einladung erwähnt, dass der Arbeitnehmer eine Vertrauensperson mitnehmen darf, sondern nur den Paragraphen 167 Abs. 2 in die Einladung schreibt.
Und auch unter der Auflistung der Beteiligten lediglich: Vertreter des Arbeitgebers stehen, gilt die Einladung als fehlerhaft?
Eindeutig ja...! Eine davon zu unterscheidende (!) Frage ist, ob dieser Fehler dadurch 'geheilt' wird, dass Sie gleichwohl am betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen. Deshalb will im Einzelfall gut abgewogen sein, ob Sie die Einladung annehmen oder nicht. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Was wenn die Schwerbehindertenvertretung dazu rät die Diagnose dem Arbeitgeber mitzuteilen .. weil sonst kann er mir ja nicht helfen .. aber auf´s Leistungsprofil geschissen wird ..
Letztlich handelt es sich bei der Frage, ob und in welchem Umfang Sie so sensible gesundheitsbezogene Daten wie Diagnosen und Krankheitsursachen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements preisgeben mögen, um eine - Ihre! - höchstpersönliche Entscheidung. In diesem Punkt würde ich mich als Betroffener auch von der Schwerbehindertenvertretung nicht zur Mitteilung drängen lassen, so gut gemeint dieser Rat von ihr auch gemeint sein mag. Wichtig ist, dass Sie einen oder mehrere 'schöne' Vorschläge mit ins Gespräch nehmen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Mein Nadelkissen ist präpariert.. pieks,pieks@@BetriebsratVideo
Einfach das Integrationsamt als Vertrauensperson mit einladen ..
Ausgezeichnete Idee...!
I can play dirty, too :) @@BetriebsratVideo