Vielen Dank für diese klare und umfangreiche Erklärung. Endlich sagt es jemand klar und deutlich. Ich würde gern wissen wie es jetzt mit dem Umsatz funktioniert. 2024 ist es noch dass man VORRAUSSICHTLICH Summe 123 macht und daran die Begrenzungen bemessen werden. Aber wie ist das jetzt in 2025? Ist es dann wirklich nur noch echte Brutto? Vielen Dank!
Hi, die Kleinunternehmerregelung gilt nur für die Umsatzsteuer. Die Höhe der Einkommensteuer ist von der Höhe des Gewinns und der anderen Einkünfte zB Angestelltentätigkeit abhängig.
Hallo, mal ne frage möchte mich nebenberuflich selbständig machen. Wenn ich zum Gewerbeamt gehe und ein Gewerbe anmelde ist das direkt Kleingewerbe wenn ich das Nebenberuflich mache muss ich da irgendwo angeben ? hinzukommt ich möchte nicht von Kleinunternehmerreglung gebrauch machen.. nicht das ich da was falsch mache habe ich mir gedacht frage einen Experten😊
Hallo, du kannst auf Kleinunternehmerregelung im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ verzichten. Ich habe für den Fragebogen auch ein Video gemacht. Mit dem Video kannst du den ausfüllen. Das hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun.
Für das Finanzamt ist das egal. Beim der Gewerbeanmeldung kann das teilweise angegeben werden. Meines Erachtens macht das aber keinen unterschied. Vor allem nicht für das Finanzamt. Viel Erfolg 👍
Du hast das Vorjahr vergessen. Die Regelung gilt ab 2025 mit dem Vorjahr darf Umsatz bis 25000 gemacht werden. Das Vorjahr für 2025 ist 2024. Somit darf man doch schon 2024 bis 25 k machen. Oder?
@@steuerteam-hannover Wenn du in 2024 gestartet hast, dann zählt für 2024 bereits die Grenze von 25k. -----------das heisst in 2024 gilt bereits die 25.000 € Grenze?
im ersten jahr kein umsatz ( 2023) im zweiten jahr 15k umsatz (2024) im dritten jahr prognose 36K umsatz ( 2025) bin ich noch kleinunternehmer mit der regelungen ? LG
Ab 2026 bist du aber dann keiner mehr da du ja im Vorjahr also 2025 nicht mehr wie 25k machen darfst, du hast aber 36k gemacht. Also für jeden der Kleinunternehmer bleiben will, es hat sich nicht wirklich was geändert.
Hallo, Angefangen 2023 mit Kleinunternehmer Regelung unter den 22,5k€ gewesen im Jahr 2024 Max 50k€ wenn man unter dem Wert von 50k€ ist dann ab 1.1.25 100.000€ ist das richtig?? Grüße
Beispiel: Bist du in diesem Jahr bei 30.000 Euro Umsatz (dazu gehören alle Umsätze auch zB Vermietung von Stellplätzen), dann wirst Du in 2025 regelbesteuerer.. ABER das must Du dem Finanzamt selbst mitteilen. Darum sollte man als Kleinunternehmer spätestens im dezember ALLE umsätze ausrechnen. Wenn Du das dem Finanzamt erst mit der Umsatzsteuererklärung mitteilst, kann das extrem bitter werden... Denn deine Kunden werden sich nicht freuen, wenn sie erfahren, dass Du denen weiterhin Rechnungen nach § 19 sendest, aber die Rechnung mit UST hätte ausgewiesen werden müssen UND sie evtl hätten die Vorsteuer ziehen können... Das kann extrem unerfreulich werden. Also im Dezember hinsetzen und alle Umsatzste des KJ saldieren ...um 100 % sicher zu gehen.
Vielen Dank für diese klare und umfangreiche Erklärung. Endlich sagt es jemand klar und deutlich. Ich würde gern wissen wie es jetzt mit dem Umsatz funktioniert. 2024 ist es noch dass man VORRAUSSICHTLICH Summe 123 macht und daran die Begrenzungen bemessen werden. Aber wie ist das jetzt in 2025? Ist es dann wirklich nur noch echte Brutto? Vielen Dank!
Hi, wie sieht es mit der Einkommenssteuer als Kleinunternehmer aus ? Danke und Grüße
Hi, die Kleinunternehmerregelung gilt nur für die Umsatzsteuer. Die Höhe der Einkommensteuer ist von der Höhe des Gewinns und der anderen Einkünfte zB Angestelltentätigkeit abhängig.
@@steuerteam-hannover danke
Hallo, mal ne frage möchte mich nebenberuflich selbständig machen.
Wenn ich zum Gewerbeamt gehe und ein Gewerbe anmelde ist das direkt Kleingewerbe wenn ich das Nebenberuflich mache muss ich da irgendwo angeben ? hinzukommt ich möchte nicht von Kleinunternehmerreglung gebrauch machen.. nicht das ich da was falsch mache habe ich mir gedacht frage einen Experten😊
Hallo, du kannst auf Kleinunternehmerregelung im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ verzichten. Ich habe für den Fragebogen auch ein Video gemacht. Mit dem Video kannst du den ausfüllen. Das hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun.
@ bezogen auf ob ich das nebenberuflich mache ist das direkt ein Kleingewerbe oder muss man das irgendwo angeben Danke für die Antwort
Für das Finanzamt ist das egal. Beim der Gewerbeanmeldung kann das teilweise angegeben werden. Meines Erachtens macht das aber keinen unterschied. Vor allem nicht für das Finanzamt. Viel Erfolg 👍
@ es geht ja darum habe was gehört von unter 600k Umsatz und 60k Gewinn deshalb frage ich
Das waren die Grenze für Bilanzierung.
Du hast das Vorjahr vergessen. Die Regelung gilt ab 2025 mit dem Vorjahr darf Umsatz bis 25000 gemacht werden. Das Vorjahr für 2025 ist 2024. Somit darf man doch schon 2024 bis 25 k machen. Oder?
Wenn du in 2024 gestartet hast, dann zählt für 2024 bereits die Grenze von 25k.
Wenn du in 2025 startest, musst du die 25000 in 2025 beachten.
İch habe bereits 2021 gestartet. Meine umsatz ist dieses Jahr erstmas über 22 k, genauergesagt liege ich aktuell bei bei 24900@@steuerteam-hannover
@@steuerteam-hannover Wenn du in 2024 gestartet hast, dann zählt für 2024 bereits die Grenze von 25k. -----------das heisst in 2024 gilt bereits die 25.000 € Grenze?
Können sie diese Frage beantworten? Wie viel Umsatz darf in 2024 gemacht werden?
22000 oder 25000?
im ersten jahr kein umsatz ( 2023)
im zweiten jahr 15k umsatz (2024)
im dritten jahr prognose 36K umsatz ( 2025)
bin ich noch kleinunternehmer mit der regelungen ? LG
Ja, die Grenze ist ab 2025 100K. Viel Erfolg
@ Danke für die schnelle Rückmeldung! Abo dargelasde
Ab 2026 bist du aber dann keiner mehr da du ja im Vorjahr also 2025 nicht mehr wie 25k machen darfst, du hast aber 36k gemacht.
Also für jeden der Kleinunternehmer bleiben will, es hat sich nicht wirklich was geändert.
Wer drunter bleiben will, sollte die neuen Grenzen beachten. Wer mit steigenden Umsätze rechnet, muss ab 2025 die Umsätze laufend kontrollieren.
Hallo,
Angefangen 2023 mit Kleinunternehmer Regelung unter den 22,5k€ gewesen im Jahr 2024 Max 50k€ wenn man unter dem Wert von 50k€ ist dann ab 1.1.25 100.000€ ist das richtig??
Grüße
Beispiel: Bist du in diesem Jahr bei 30.000 Euro Umsatz (dazu gehören alle Umsätze auch zB Vermietung von Stellplätzen), dann wirst Du in 2025 regelbesteuerer.. ABER das must Du dem Finanzamt selbst mitteilen. Darum sollte man als Kleinunternehmer spätestens im dezember ALLE umsätze ausrechnen. Wenn Du das dem Finanzamt erst mit der Umsatzsteuererklärung mitteilst, kann das extrem bitter werden... Denn deine Kunden werden sich nicht freuen, wenn sie erfahren, dass Du denen weiterhin Rechnungen nach § 19 sendest, aber die Rechnung mit UST hätte ausgewiesen werden müssen UND sie evtl hätten die Vorsteuer ziehen können... Das kann extrem unerfreulich werden. Also im Dezember hinsetzen und alle Umsatzste des KJ saldieren ...um 100 % sicher zu gehen.
He? Quatscht? Man zahlt nicht ab 25.000 € Ust. Erst ab 100.000€!
Wenn die Neugründung in 2025 erfolgte, zählt die Grenze von 25000€. Daher ist es für Gründer wichtig, diese zu beachten.
Ihr erzählt nur Quatsch!
Nein, kein Quatsch. Ist einfach nur ne neue gesetzliche Regelung.