Mir wurde damals gesagt zügig,aber gesittet. Es nützt absolut niemanden wenn man auf den weg zum Gerätehaus einen Unfall baut. Mit der roten Ampel wurde gesagt nachts um drei Uhr wenn alles frei ist und man sich absolut sicher ist ok. Tagsüber im Feierabendsverkehr sollte man das nicht machen.
Das mit der Ampel muss man einfach selbst abwägen, wenn ich tagsüber zum Einsatz fahre, ich bin erster an der Ampel, die Kreuzung ist gut einsehbar es kommt keiner dann fahr ich drüber, wenn ich dritter oder noch weiter hinten an der Ampel stehe und es kommt auch querverkehr, Fußgänger usw dann mach ich das nicht aber es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Auch nachts kann plötzlich Querverkehr kommen.
Ihr habt am Anfang eine Art vergessen: Der Läufer. Ich bin nämlich Läufer: knapp 200-300 Meter Laufstrecke zur Wache. Und das auch noch leicht bergab. Da brauche ich kein Auto.
Würde auch schon alarmiert und mich auf den Weg gemacht. Auf halber Strecke kam die Alarmrücknahme. Als braver Schüler gleich zurück gefahren und gerade wieder an der Schule gewesen, da kam ein neuer Einsatz VU. Das war tatsächlich ein Kamerad, der das Auto auf die Seite gelegt hat. Zum Glück nichts weiter passiert, aber war und allen eine Lehre.
Ich würde ebenso reagieren.Ich muß auch abwegen: "wie weit bin ich vom Feuerwehrgerätehaus entfernt".Bin ich weit weg,dann wurde ich mich ann alle regeln halten.Die chanse ist dann auch groß das das fahrzeug oder die fahrzeuge bereits voll besetzt sind und vielleicht bereits weg sind.Bei vielen meldeempfängern kann ich auch durch geben das ich nicht ein zu setzen bin.Ich kann mich also abmelden UND anmelden für einsätze.
@@hermanvankampen6047 Es kommt aber auch auf die EInsätze drauf an. Klar, man soll jetzt nicht wie ein beklopter zum Feuerwehrgerätehaus fahren. Wenn ich einen Brandalarm oder schwerer VU bekomme, fahre ich schon etwas anderster, als eine Ölspur. Natürlich immer mit Rücksichtsnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer. Da fahre ich dann lieber mit dem 2. Feuerwehrauto raus, als mit dem 1. Möchte ja nicht für einen 2. Einsatz sorgen. Ich stimme dir natürlich auch zu.
Wie hat mein Abteilungskommandant letzte Woche gesagt, als ich "in Dienst" gestellt wurde und den Melder bekommen habe: Nur net huddle, wir warten auf dich 😂 Sehr gut erklärt von der Kollegin. Danke dafür!
Meines Erachtens habt ihr hier ein RICHTIG GUTES, FUNDAMENTIERTES Infovideo abgeliefert, für dass (ich) man sich nur respektvoll bedanken kann! Dass die Rechtssprechung so unterschiedlich ist, macht es den Einsatzkräften leider nach wie vor schwer, die richtige Entscheidung zu treffen... ;-(
Ich arbeite seit 30 Jahren im Rettungsdienst und wurde schon mehrmals zu Unfällen gerufen bei denen sich Feuerwehrleute gegenseitig auf dem Weg zum Gerätehaus abgeschossen haben. Leider beobachte ich immer wieder fahrlässiges Verhalten.
Unsern jetzigen Stellv hat vor ungefähr zehn Jahren bei der Anfahrt jemand vom Motorrad gefetzt, dass unklar war, ob er sich je wieder erholt. Zur Schuldfrage weiß ich nix, ich war da noch nicht bei der Feuerwehr.
Und wie viel mehr Menschen wären schon zu Schaden gekommen, hätten die Einsatzkräfte nicht von ihren Sonderrechten gebrauch genacht? Was hier fahrlässig ist und welche Risikoabwägung sinnvoll ist, lässt sich objektiv kaum beurteilen.
Alleine auch dieses bescheuerte Rennen. Bin schon den ein oder anderen im GH gelegt weil er gestürzt oder Umgeknickt ist. Eigenschutz geht schon bei der Anfahrt und umziehen vor.
Ein absolut gelungener Beitrag. Alles geklärt und keine Fragen mehr offen. Vielen Dank dafür. Würde den gerne für Schulungszwecke im Ausbildungsdienst nutzen.
Also ich persönlich finde die Dachaufsätze „Feuerwehr im Einsatz“ am besten. Vom lieben Sascha von Fahrnünftig (soll keine Werbung sein), hat der Liebe mal gezeigt, dass selbst die Polizei bei einem PKW mit derartigem Aufsatz an den Fahrbahnrand gefahren ist, um Platz für den Kameraden zu machen. Die Schilder sind gut zu erkennen und auch für Außenstehende zu verstehen.
Moin aus Erlensee (MKK, HE), also ich bin erstmal erschrocken bei 0:19 =P. Ich bin zwischen Entspannt und Normal. Seit dem bei uns aber die Ölspuren wegfallen hauptsächlich der Normale Typ. Kommt immer auf das Stichwort an.
Ich habe noch nie von euch gehört. Muss aber sagen das ihr hier gut abgeliefert habt! Witzige ideen, gut umgesetzt und vorallem Fachwissen statt Halbwissen. Bravo!
@@magic.merlin_5330 da sieht man es wieder einmal,was die Schweizer-Qualität ausmacht !! heheheh. Gruss eines Auslandschweizers ....aus Niederösterreich ! noch einen guten Rutsch ins neue Jahr !
Die Abwägung ist in der Schweiz etwas einfacher: Bis zum Gerätehaus bist du zu hundert Prozent Zivilist und jede Verkehrsregel ist einzuhalten. Da beiss ich manchmal fast ins Lenkrad, meine ersten 500 Meter zum Gerätehaus sind 30er Zone... Und bei unseren Bussen und Stafen, haltet man sich daran =D (70 bei 30 = 1 Jahr Haft)
Ja oder: Wenn man 71 fährt wo 70 erlaubt ist kostet es 35 €. Ich finde da ist die Verhältnismäßigkeit von Strafe zu Tat überhaupt nicht gegeben. Vor allem auch weil da ja nicht 70 vorgeschrieben ist weil 71 zu schnell wäre - sondern weil 80 zu schnell wäre, es werden ja in der Regel nur runde Zahlen verwendet. Und das eine Jahr Haft bedarf meiner Meinung nach einer Tat die leichtfertig Menschenleben gefährdet hat. Es müsste also bei jedem Fall untersucht werden ob mit 70 an spielenden Kindern vorbeigefahren wurde oder nachts um 3 Uhr in einer verlassenen Gegend eine Fahrt zum Gerätehaus.
@@hardtekk7735 häää ja klar und auch wenn meine familie nicht bei der FW sind rücken die mit aus damit ich etwas (wo)man-power vor ort habe. wenns brennt gehe ich halt alleine unter PA rein bis die normale FW eintrifft.
@@Schwummiwumi wenn du wüsstest ... mancherorts in Europa haben tatsächlich Privatpersonen (u.a. FW-Kameraden) sich z.B. Löschfahrzeuge gekauft um in ihrer entlegenen Ecke weit weg vom nächsten Gerätehaus einen Erstangriff im Alleingang starten zu können
@@EnjoyFirefighting ja aber sicherlich nicht in deutschland. das kriegst ja gar nicht zugelassen. sowohl signalanlage als auch versicherungstechnisch wenn was passiert.
Danke für das Video! Ich hätte garnicht gedacht, dass freiwillige Feuerwehrleute in ihren privat PKW von Sonderrechten Gebrauch machen dürfen. Wenn ich mir die Gerichtsurteile ansehe, scheint es ja doch recht schwammig zu sein. Auch sind wohl die Maßstäbe nicht einheitlich, denn wenn man überlegt wie gefährlich beispielsweise zivile Polizeivideofahrzeuge fahren um Verkehrsverstöße zu dokumentieren und zu ahnden..... das zivile Polizeifahrzeug ist wie auch der privat PKW der Feuerwehrleute für die anderen Verkehrsteilnehmer erstmal nicht als Fahrzeug mit Sonderrechten zu erkennen, die Gefahr ist also die gleiche. Wäre der Polizeiwagen aber innerorts wie der Wagen des freiwilligen Feuermannes geblitzt worden, hätte es vermutlich nie ein Verfahren gegen den Polizeibeamten gegeben. Jetzt muss man überlegen was den höheren Stellenwert hat... den Raser zu überführen oder das die Feuerwehr schnell am Einsatzort ist.
Und woher willst du das Wissen ? Richtig nämlich gar nicht, sowas muss man immer in Einzelfallentscheidungen sehen, jenachdem obs fahrlässig war haftet auch die Polizei. Zumal das Fahrzeug ja über ein Blauesblinklicht und Folgetonhorn besitzt und sich dementsprechend bemerkbar machen kann.
Gut erklärt. Vor allem auch die Tatsache, dass die Gerichte das Thema sehr unterschiedlich sehen (in Hessen z.B. gibt es nach Auffassung des OLG Frankfurt gar keine Sonderrechte für Privat-PKW). Das Urteil des AG Offenburg war mir bisher noch nicht bekannt. Ich denke auch, dass man die Fälle Speyer - Offenburg durch i.g.O. und a.g.O. nicht direkt vergleichen kann; innerorts ist die potentielle Gefährdungslage sicher eine andere als außerorts. Ich bringe bei meinen Kameraden immer das Beispiel mit der Schule: Vor einer Schule ist 30 km/h angeordnet. Wenn man nachts um drei zu einem Einsatz hier mit 50 km/h vorbeifährt, ist das sicher gerechtfertigt. Wenn man jedoch Mittags um 12 Uhr hier zum Einsatz vorbei muss und alles voller Schüler steht, können selbst die erlaubten 30 km/h zu viel sein.
Ich finde hier die Lösung von den wenigen ffw in Amerika gut. Da hab ich Mal gesehen das die grüne Blicklichter mit denen sie auf sich aufmerksam machen. Sowas in der Art also eine dritte Farbe, in Kombination mit einem Dachaufsetzer ,um eben die Sonderrechte (keine Wegerechte!!) kenntlich zu machen... Nartülich sollte immer noch angepasst gefahren werden
Vorsorglich der Hinweis: zusätzliche lichttechnische Anlagen in Deutschland (auch abnehmbare, beleuchtete Dachaufsetzer) benötigen eine individuelle Genehmigung. Also lieber von Blinkleuchten jeder Art hierzulande tunlichst vermeiden. 😉
Es gab in Deutschland vor einigen Jahren auch Mal eine Petition zu diesem Thema. Unter anderem der Deutsche Feuerwehrverband sprachen sich damals jedoch gegen eine solche Erweiterung des Gesetzesparagraphen aus. Meiner Meinung nach auch aus gutem Grund. Das Fahren mit Wegerechten bringt eine Menge Verantwortung mit einher und nicht jeder ist dieser gewachsen.
@@wir3bug Korrekt... der Kreis der Blaulichtfahrer sollte aus gutem Grund möglichst gering gehalten werden: Die Wahrscheinlichkeit, unter Sonder- und Wegerechten zu verunfallen ist 20 Mal höher. Jedoch wäre für Sonderrechte durchaus mehr Rechtssicherheit wünschenswert.
@@wir3bug ich wollte ja gar nicht auf Wegerechte hinaus das sollte wirklich bei den Blaulicht Fahrzeugen bleiben so wie es jetzt gerade ist. Wichtig wäre ein bessere visuelle kenntlichmachung für die im Video angesprochen Sonderrechte. Also keine direkte Änderungen der Rechtslage. Keine Weisung für andere Verkehrsteilnehmer Platz zu machen oder ähnliches. Nur eine bessere kenntlichmachung , Vorallem um sich rechtlich besser abzusichern.
Am besten nie mehr als 20 km/h über dem Tempolomit fahren und dann sollte man keine probleme haben So handhabe ich die ganze sache und bin damit immer gut und sicher am Gerätehaus angekommen
Hängt von der jeweiligen Bußgeldstelle und den genauen Umständen ab und ist keine allgemeingültige Regel. Und mit dem privaten PKW im Einsatz blitzen lassen würde ich tunlichst vermeiden. Das gibt nur unnötig Arbeit.
Also das mit dem Blaulicht + Martinshorn lernt man in der Fahrschule anders. Nur Blaulicht: Absichern einer Unfallstelle, Absicherung einer Veranstaltung / Eskorte Blaulicht + Horn: Dem Einsatzfahrzeug platz machen, beobachten wo das Einsatzfahrzeug hin will. Natürlich fahren viele Einsatzfahrzeuge auch ohne Horn und man macht Platz, das ist eig. selbstverständlich aber es weist eben auch auf die genannten Sachen hin. Sehr informatives Video, gefällt mir sehr!
Komme aus der Nähe von Offenburg (bin ebenfalls bei der FF & DLRG) und wir haben damals alle gespannt auf das Urteil des Gerichts gewartet. Es war dann für uns alle nachvollziehbar, dass der Beschuldigte zwar nicht das volle Strafmaß, aber dennoch keinen Freispruch bekommt. 89 km/h innerorts sind einfach zu viel. Wir haben bei uns die inoffizielle Faustformel +20 km/h. Das ist auch innerorts noch vertretbar.
@@horsthorstmann7921 kann ich nicht wirklich beurteilen, denn ich war bisher nur einmal in Berlin mit Auto und das ist schon zu lange her (muß vor 2010 gewesen sein), um mich zu erinnern... Davor war ich nur in Ost-Berlin, bzw. eher in Schönefeld... da gab's aber die DDR noch und wir waren auf der Durchreise in die UdSSR. Ich kann mich erinnern, dass unser Bus damals auf der A9 zwischen Hirschberg und Berliner Autobahnring so gut wie alle Fahrzeuge überholt hat...
Naja. Ich denke es macht schon einen unterschied ob ich außerorts wo selten Fußgänger unterwegs sind, oder innerorts zu schnell fahre. Denn wie in dem Video schon richtig erwähnt müssen auch Einsatzfahrzeuge bei ihrer Fahrt zum Einsatz darauf achten dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Denn wenn etwas passiert, sind sie auf jeden Fall mit in der Verantwortung.
Das § 35 (8) StVO ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist, ist mir neu. Ich hatte mal gelernt, dass es ein konkretes Gefährdungsdelikt ist. Da muss ich die Kommentare nochmals wälzen. Besten Dank für das tolle Video.
10:25 Paragraph 70 StvZO sieht vor das in Ausnahmefällen Blaulicht an privat zugelassenen PKW möglich sind! Aber eben nur Ausnahmsweise. Gewährt wird das häufig Kreisbrandmeistern und Außennotärzten. Muss dann auch in die Zulassungpapiere eingetragen werden 🚨
@@bobmeier4903 Genau, die Behörden können auch Genehmigungen erteilen die der StvZO wiedersprechen. Gelegentlich eben für Blaulicht and Privatfahrzeugen. Ist aber sehr selten.
Das hängt von deinem Dienstgrad ab und "wieviel Bock du drauf hast". ein mir bekannter Stellv. Gemeindebrandmeister hat das bei sich nachgerüstet, mit immensem Dokumentationsaufwand und entsprechender Zulassung, aber der Typ ist halt auch eher ne "Heißdüse". Denn gibt es entspanntere Stadt- / Gemeindebrandmeister, die das gar nicht haben wollen. Aber unter dem Stellv. Stadt- / Gemeindebrandmeister ist das ziemlich sicher nicht erlaubt!
@@Hurrycane-j Hängt auch nicht wenig vom politischen Willen in der Gemeinde oder Kreisverwaltung ab seiner Feuerwehr sowas zu ermöglichen oder eben nicht. Und klar, für den einfachen Feuerwehrmann gibt es das nicht.
Ich persönlich habe im Regelfall 300m zum Fw-Haus daher betrifft mich die Thematik nicht so sehr ABER ich fände die Sache mit dem Grünen Blinklicht z.b. in Verbindung mit einem "kurzen" Fahrsicherheitstraining (wie z.b. Rettungsdienst oder Polizei) relativ sinnvoll... in den USA klappt es schon sehr gut seit ein paar Jahren und irgendwie müssen die Kameraden sich ja kenntlich machen wenn Opa Heinrich wieder mit 60 über die Landstraße schleicht... Natürlich gibt es auch (meist Junge) Kameraden die die Straße als Rennstrecke sehen und mit 80 durch eine 30er Zone fahren daher ist es halt ein sehr heikles Thema welches warscheinlich auch noch lange diskutiert werden wird... In diesem Sinne fahrt immer Vorsichtig und kommt heile zum Einsatz und vom Einsatz zurück!
Ich finde es schade, das die Dachaufsetzer allgemein genommen wurden. Es gibt ja die unbeleuchtete und die beleuchtete Version. Und die beleuchtete Version ist ja nicht erlaubt, die unbeleuchtete schon. Oder auch diverse Schilder welche leuchten/blinken können. Bzw auch das Thema Magnetschilder welche reflektierend sind, diese sind ebenfalls nicht erlaubt. Das hat mir im Video etwas gefehlt
Genau da sollte man noch differenzieren! Dachaufsetzer unbeleuchtet OK, Dachaufsetzer beleuchtet NICHT OK. Was erlaubt ist und was nicht, steht auch nochmal in der Videobeschreibung. Guter Punkt an der Stelle 👍
@@Blaulichtkanal Beleuchtete Dachaufsteller sind nicht erlaubt, aber gestern habe ich ein Taxi mit ner großen Beleuchteten Werbung auf dem Dach gesehen... 🙄
Der entscheidende Punkt ist, daß es sich um eine lichttechnische Anlage handelt, und diese muss zwingend gemäß StvZO zugelassen und eingetragen sein. Ergo: Alles was leuchtet und nicht zum Fahrzeug gehört, hat auf selbigen nichts verloren. Das hat sogar noch weitreichendere Folgen, denn durch die Nutzung von nicht zugelassener Beleuchtung kann die Betriebserlaubnis erlöschen und damit erlischt automatisch auch der Versicherungsschutz. Was das im Falle eines Unfalles für Folgen haben kann, will ich gar nicht näher ausführen.
Ich fande es sehr informativ. Problem ist einfach der Gesetzegeber das es da unklar dar gestellt wird dass müsste besser gemacht werden vom Staat bzw. von den Ländern
Klar wäre nur geht nie oder egal was getan wird gibt es keine Verantwortlichkeit, offensichtlich Beides Unsinn. Also muss man sich damit abfinden dass die Realität komplex ist und Hirn ein notwendiges Organ.
Bei uns in der SEG haben wir es so geregelt (auch in Absprache mit dem Landkreis) Die Führungskräfte haben ein Magnetblaulicht mit eingebautem Signalhorn erhalten. Die regulären Einsatzkräfte haben normale Dachaufsetzer mit Dauerlicht erhalten. Ich selbst habe meistens mein Dienst PKW Zuhause in dem ein Signalhorn fest verbaut ist hinter dem Kühlergrill und ich habe ein LED Magnetblaulicht im Dienstwagen. (Weil ich häufig auch direkt zur Einsatzstelle durchfahre und dort mich am ELW der Feuerwehr einfinde oder der ELW der SEG nachkommt) Aber ich weiß z.B. dass bei uns in meinem Wohnort der Ortswehrführer seinen Kameraden sagte, dass die auf dem Weg zum Gerätehaus mit Warnblinker fahren sollen und die Wehr gibt auch unbeleuchtete Dachaufsetzer raus. Aber ich gehe Mal von der Sichtweise einer Normalen Autofahrerin aus, bei der aufeinmal hinter ihr einer mit überhöhter Geschwindigkeit und Warnblinker auftaucht. Da wäre dass es sich um ein Mitglied einer Hilfsorganisationen ist nicht unbedingt mein erster Gedanke. Eher: mensch was ist das denn für ein Vollhorst ist wohl ein bisschen weich zwischen den Ohren.
@@Blaulichtkanal ich möchte meinen genauen Standort aus diversen privaten Gründen (da ich hier auch viele gesellschaftliche Dinge die hier in dem Land schief laufen auch bei UA-cam kritisiere. Was mir dienstliche Probleme geben kann) nicht bekannt geben. Sagen wir mal so ich bin im Norden Deutschlands ansässig. Ich bitte dafür um Verständnis. (Das ist auch nicht mein echter Name sondern ein Pseudonym)
Ich bin definitiv der Normale ^^ Im übrigen bin ich der Meinung das der Entspannte Typ nur bei Einsätzen ohne Sonderrechte, wie zum Beispiel einer Ölspur, entspannt sein sollte!
Hallo, passend zu eurem Video hätte ich mal eine spannende, abgewandelte Frage zum Thema Nutzung von Sonderrechten / Wegerechten, mit Organisationsfremden Fahrzeugen, auf dem Weg zum Gerätehaus. Hierbei stellt sich mir primär die Frage: Sind Sonderrechte / Wegerechte personen- oder fahrzeuggebunden? Hierzu möchte ich gerne das folgende Beispiel aufführen: Ein Feuerwehrmann wird zu einem Einsatz alarmiert. In diesem Moment befindet er sich bei einer anderen Organisation, z.B. bei dem DRK, THW, Bergwacht,... Bei dieser Organisation steht ein Blaulichtfahrzeug zur Verfügung, das aktuell nicht benötigt wird und mit dem der Feuerwehrmann zum Gerätehaus gebracht werden könnte oder er dürfte selbst fahren. Nun die Frage, wäre es rechtens, dass diese Person mit dem Fahrzeug das Sondersignal nutzt, auf dem Weg in das Gerätehaus? Vielleicht gibt es ja noch mehrere Zuschauer, die diese Frage interessieren würde. Ist es daher möglich über diese Thematik ein Video zu machen? Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr. Liebe Grüße
Sonderrechte sind personengebunden, Wegerechte sind Fahrzeuggebunden. Daher sollte das aus diesen beiden Gründen rechtens sein. Eher könnten evtl. andere Regelungen dagegen sprechen, evtl. dass diese andere Organisation es nicht zulässt, dass Betriebsfremde ihre Fahrzeuge mit Blaulicht benutzen.
Ich wurde auf dem Weg zur Rettungswache mit 65 kmh geblitzt. Nach dem Einsatz die Leitstelle darüber informiert. Die hat die Polizei informiert. Mir wurde ein Bußgeld zugesendet, bei dem ich Einspruch eingelegt habe. Uhrzeit der Alarmierung und Einsatz Nr. haben gelangt und der Vorgang wurde eingestellt. 65 kmh ist in der Toleranz. Natürlich nicht an Kindergärten oder Schulen.
Ihr habt das Sammeltaxi vergessen. :P Der Rekord bei unserer Feuerwehr liegt bei 12 Kameraden auf einen Traktor mit Siloschwanz und Frontlader. Das war vor etwa 20 Jahren bei einen Großbrand. ( andere Kameraden sind Damals mit einen Fiat Uno gekommen.
Man sollte dieses Video als Schulung nutzen da bin ich sicher das viele noch was lernen und auch über das eigen verhalten nach denke so wohl als Einsatzkraft als auch als nicht Angehöriger einer BOS bin ich sicher das alle etwas lernen und mehr auf das ganze achten
Auf der einen Seite kann ich es nachvollziehen dasser mit 90 durch die Stadt kachelt, aber angepasst ist das der Sicht der anderen Verkehrsteilnehmer nunmal nicht. Wenn da jemand mit 90 durch die Stadt brettert
@@MHG790 Kann durchaus gegeben sein. Nur ist die Frage, wie weit Verstöße gegen die StVO gerechtfertigt sind. Einerseits gibt es oft Voralarme (abends geht die Info raus, dass man sich nächsten Morgen um 8 Treffen wird), dann die Vorlaufzeit und was bringt es, sich den Ar... abzufahren, wenn man mit dem KatSchutz 150 km entfernt zum Hochwassereinsatz fährt?!?😉
Ich wäre ja für eine Regelung wie in Kanada, da dürfen Angehörige der ffw grünes blinklicht ohne Sirene in ihren privaten pkws verbauen das find ich super
@@petersondermann9039 In Deutschland bremsen gerne viele wenn jemand versucht zügig zu fahren. Also ausbremsen. Unsere Medien können alles breit treten. Das sollten die dann auch mal tun. Einsatzkraft auf dem Weg zum Gerätehaus. Bitte die Leute wenn möglich vorbei lassen. Vom Gerätehaus müssen die Einsatzkräfte schließlich noch zum Einsatz zur Menschenrettung. Zu deutsch: Der drängelt nicht weil das Auto so toll ist, sondern weil er Menschen helfen will!
@@martinthamm3147 sie haben jetzt viel geschrieben aber keiner meiner Fragen beantwortet. Also nochmal:) was genau soll so ein grünes Licht bringen? Welche Vorteile bietet es ? Es gibt ja schon blaues Blinklicht. Die Frage ist was ist besser an Grün ? Wäre super wenn sie mir das beantworten könnten.
@@petersondermann9039 Blaues Licht ist ein Hoheitszeichen. Gelb bzw. Orange für Gefahr. Grün war schon länger im Gespräch, da es neutral ist und unter anderem freie Fahrt gewährt. Wenn es der Gruppe zugeordnet wird die zum Einsatz müssen, wäre das ideal. Soll einfach nur ein schnelles vorankommen ermöglichen wenn möglich. Nicht verpflichtend. Nur wenn möglich!! Ab Alarmierung haben Einsatzkräfte nur wenig Zeit bis sie am Einsatzort sein müssen.
@@martinthamm3147 also ich mache seit über 25 Jahren Dienst in der Feuerwehr. Sowohl Haupt als auch ehrenamtlich. Bei meinen zahlreichen Einsatzfahrten bin ich immer wieder von Verkehrsteilnehmern nicht wahrgenommen worden. Wie soll denn ein grünes Licht in der Praxis funktionieren ? Wenn an der roten Ampel 20 Autos stehen ? Die fahren dann alle nach und nach an die Seite ? Als Mitglied der ehrenamtlichen Feuerwehr solte man besonnen und zügig den Standort anfahren. Sonder und Wegerechte gibt es für bestimmte Personen bzw Fahrzeuge. Die Freiwillige Feuerwehr hat ausreichend Zeit zum Gerätehaus zu fahren. Sollte die Hilfsfrist nicht eingehalten werden können, muss die Kommune nach einer Lösung suchen. Nicht der ehrenamtliche Kamerad. Im übrigen sind in meiner Kreisstadt 100 Feuerwehrleute aktiv. Stelle mir gerade 60 privat PKW vor, die bei Alarm mit grünem Blinklicht durch die Stadt " rasen".
Ich war auch in der Feuerwehr,das Thema war in den 90 ein großes was Sonderrechte betrifft mit Privatwagen im Einsatz.Damals gab es immer eine Bescheinigung der Stadt,was wir Mitglied der Feuerwehr sind .
Mega tolles Video. Ich hatte vor vielen Jahren mal so einen Fall. Auf dem Weg nach Hause gehts an der FF vorbei und auf dem Weg dahin hing mir jemand mit Warnblinker hinten dran und er konnte nicht überholen. Ich dachte natürlich nur daran was das für ein Idiot ist. Als mir das später klar wurde, war mir das sehr unangenehm. Darum würde ich mir wünschen, dass die FF'ler sich wenigstens ein Blaulicht aufs Dach stellen dürfen. Für mich braucht es da auch keine Sirene für die Sonderrechte, denn ich mache auch schnellstmöglich Platz wenn jemand nur Blaulicht anhat (umsonst wird es nicht an sein). Alles weitere, was die Sonderrechte und das Übertreten von Gesetzen angeht, muss eh jeder für sich abwägen um niemand anderen in Gefahr zu bringen. Schließlich müssen ja selbst die Polizei und Rettungsdienste mit Sirene besonders aufpassen, wie sie fahren. Aber da wir in Deutschland sind wird noch Jahrzehnte diskutiert, bis es zu keinem Ergebnis kommt^^
Interessant wäre noch wie es sich verhält wenn man, gerade wie es im ländlichen Raum üblich ist, dann auch mit dem Privat-PKW vom Feuerwehrhaus zur Einsatzstelle anfährt?
Ob nun zum Feuerwehrhaus oder zur Einsatzstelle ist egal... Die Rechtsgrundlage und damit verbundenen Rechtsfolgen (ausschließlich Sonderrechte) sind die selben. Nur sollte man natürlich seinen PKW nicht direkt an der Einsatzstelle parken und besonders vorsichtig sein, wenn man sich dieser nähert, da nicht jedem sofort klar ist, dass du ne Einsatzkraft bist.
@@EnjoyFirefighting Gerade in Wehren mit nur einem Fahrzeug kommt es oft vor, dass man mit privat PKW nachkommt. Auf z. B. ein TSF(-W) gehen nunmal nur 6 Leute, damit man die Hälfte der Mannschaft nicht heim schickt, fährt man privat nach. Ist keine große Seltenheit. Ach ja: und in manchen Bundesländern (z. B. Bayern) sind die so antiqiert, dass sie die kleinsten Feuerwehren noch mit einem TSA ausrücken (sorry, aber ein unmotorisiertes Fahrzeug ist schlicht nicht Stand der technik), dort dürfte es auch sehr oft vorkommen, dass man privat nachfährt.
Super Infos .. hab zwar selber nichts mit der Feuerwehr zu tun (ausser mein Nachbar ist wieder dumm) aber finde die Infos mega interessant. Danke für so viel Aufklärung 👍
Genau kann ich das nicht sagen. Ich habe allerdings von 2 THW-Helfern gehört, dass das THW die Inanspruchnahme von Sonderrechten auf der Anfahrt zur Unterkunft in den internen Richlinien ausschließt und verbietet. (www.thwiki.org: thwiki.org/t=Sonderrecht) Wenn man den verlinkten Eintrag durchliest, stände dem THW auf Grund der Ausübung von hoheitlichen Aufgaben das Sonderrecht zu. (Kathastrophenschutz)
In der Theorie könnte der KatS die gleichen Rechte in Anspruch nehmen. In Praxis würde ich bei einem KatS EInsatz die Rechtfertigung bestreiten, weil die Ausrückezeiten deutlich länger sind und damit das "dringend geboten" fast immer entfällt. Somit kann der Helfer nicht argumentieren, dass sein schnelleres Fahren hier wirklich notwendig ist.
Ja aber in der dlrg bei uns gibt es eine örtliche Gefahrenabwehr indemsinne melder wasserrettungskonzept ortsspezievisch sowas wie person in rhein und daraus resultiert ein melder einsatz aber kann mir kaum vorstellen das man dies in diesem Falle nicht nutzen dürfte die Sonderrechte es geht ja in diesem falle auch um leben usw
Gibt es bei den aufsetzern/schildern irgendwelche rechtlichen Vorraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit man das nutzen kann oder darf ma auch ein selbst gebautes schild nutzen?
Also was ich mal in Amerika gesehen habe ist dort eine Regelung das Angehörige Freiwilliger Rettungsorganisationen (Feuerwehr, Wasserrettung etc.) in ihren Privatwagen Grüne Blitzer/ Warnanlagen verbaut haben mit der rechtlichen Verankerung das diese nur auf Anfahrt zur Wache benutzt werden dürfen. So eine Regelung wäre denke ich auch etwas hier für Deutschland. ua-cam.com/video/7gcANmdqp2c/v-deo.html hier ein link zu den Anfahrten
Wie weit hat mans in der Regel bis zum gerätehaus? Normalerweise 3-5 Minuten. Wer es dann nicht ohne Sonder aufs Fahrzeug schafft, hat eben Pech gehabt. Wie viel bringt eine Signalanlage, wie viel Risiko erzeugt sie. Steht in keinem Verhältnis.
Sorry aber da sehe ich nur Risiken. Der kleine eventuelle Zeitvorteil steht da in keinem Verhältnis zum gesteigerten Risiko. Wenn dann müsste man sämtliche Nutzer dieser Sondersignale auch noch extra ausbilden.
Viel höheres Risiko weil dann jeder Einsatzrambo denkt er könnte noch schneller fahren Außerdem kommen die meisten Autofahrer ja nichtmal mit Blaulicht klar, wie soll das bloß werden wenn noch Grün dazu kommt^^
Habe zu dem thema tatsächlich eine frage: Wenn man auf einer bewegungsfahrt ist beispielsweise tanken etc und man ein Einsatzfahrzeug fährt und dann der melder geht, darf man mit diesem Fahrzeug mit Signal ans gerätehaus fahren oder nicht?🤔 Also das Einsatzfahrzeug geht nicht in den Einsatz sondern man möchte zur Feuerwehr und dann von dort aus auf ein anderes Fahrzeug wechseln. Bzw in einem anderen Fall geht es in den Einsatz, gibt es da auch eine Regelung?
Wie im Video genannt. Wenn die Kriterien erfüllt werden und blaues Blinklicht in Verbindung mit dem Horn verwendet wird, darf man die Sonder UND Wegerechte in Anspruch nehmen. Ich hoffe das ich deine Frage beantworten konnte.
Danke für das schnelle Korrigieren. Super Video, aber ihr habt in der Infobox einen kleinen Fehler eingebaut (im Video ist alles richtig). In der Infobox habt ihr Angehörige des Rettungsdienstes unter P e r s o n e n, die Sonderrechte nach Paragraph 35 StVO beanspruchen dürfen. Laut Gesetzestext fallen nur F a h r z e u g e des Rettungsdienstes unter diese Vorschrift, weshalb z.B. bei uns die Helfer, die einen RTW zur so genannten Spitzenabdeckung auf der Anfahrt zur Unterkunft und First-Responder/HVO mit Privatfahrzeug keine Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. Im Bereich KatS hat und unser DRK KV übrigens die Nutzung von Sonderrechte im privaten PKW aus Sicherheitsgründen untersagt, obwohl gesetzlich zulässig (finde ich aber auch gut so). Wahrscheinlich ist das in der Infobox einfach übersehen worden, wirklich gutes Video 👍🏻 Weiter so!
Der KatSchutz braucht auch in den meisten Fällen keine Sonderrechte übermäßig verwenden, da seine Einheiten nur sehr selten tatsächlich zeitkritisch sind. Zumal es teils relativ große Vorlaufzeiten gibt oder gar mit Voralarmen gearbeitet wird. Von daher gute Entscheidung eurerseits, keine Sonderrechte im privazen PKW in Anspruch zu nehmen. 👍🏻
@@Blaulichtkanal Klasse Umgang mit Kritik! Eins noch: Hast du weitere Probleme mit der Anwendung der StVo? Vermutlich sieht man dich dann gelegentlich auf einem der Dashcam-Kanäle hier? "Es gibt Leute auf der Straße, die haben da nichts, aber überhaupt nichts zu suchen!"
Frage: in §52 StVZO ist diese abschließende Liste aufgeführt. Wir bei der Justiz haben Gefangenentransporter mit Frontblitzern und blauem Lichtbalken, obwohl dort nicht explizit aufgeführt?
Echt schade. Das würde doch bedeuten, auch wenn ich gerade mit Sonderrechten mit hoheitlichen Aufgaben dringend los muss, kann ich mich doch nicht darauf verlassen, dass ich für meine Eile, die ja zur Wahrung von Menschenleben geboten ist, keine Strafe bekomme. Also, spiele ich mit dem Feuer, wenn ich Menschen helfen und retten will, oder mache ich gemütlich und riskiere nicht meinen Lappen. Hier müssen meines Erachtens ganz klar rechtliche Regelungen geschaffen werden, damit das Personal mit Ordnungs und Sicherungsraufgaben rechtssicher agieren kann. Bis dahin geht Selbstschutz vor.
Ich wohne in der nähe meiner lokalen freiwilligen Feuerwehr und die Straße zum Feuerwehrhaus führt entlang der Straßeneinfahrt, die zu meinem Haus führt (wohlgemerkt: Straße!) - wie oft hier schon Leute mit Warnblinkern und Lichthupe ohne Rücksicht auf Verluste die Straße entlanggerast sind (locker deutlich über 50kmh) und ich wirklich vollbremsen musste, weil ich schon mit dem halben Auto über der Ausfahrt war, kann ich nicht mehr zählen. Für mich ist das unterste Schublade. Was hilft es euch denn, wenn ihr rechtzeitig beim Einsatz seit, dabei aber einen anderen Unfall verursacht?!
Ich hab mit Feuerwehr nichts am Hut. Aber für mich ist es unterste Schublade, wo du ja weißt dass bei dir schnell fahrende Autos höchstwahrscheinlich Feuerwehrleute im Einsatz sind, dass du dich so beschwerst. Und wie du an diesem Video und den Gerichtsurteilen siehst ist es Abwägungssache. Ja es _kann_ gerechtfertigt sein, wenn bei einer von 500 Anfahrten ein Blechschaden entsteht, dafür aber die 500 Einsätze Leben retten.
ich fände es sinnvoll, wenn man seine Sonderrechte auch optisch(!) anzeigen dürfte. Leider gibt es da (ausser dem Dachaufsetzer) in der StVZO nix. Schick wären da z.B. Kennleuchten die wechselweise gelb und blau blinken. "Gelb" für "Achtung!" und "Blau" für "ich hab´s eilig". Die Farben gelb und blau sind entsprechend im Verkehr eingeführt und in ihrer Bedeutung bekannt. Damit würde (wenn das mal eingeführt/zugelassen wäre) jedem Verkehrsteilnehmer signalisiert, dass hier jemand Sonderrechte in Anspruch nehmen möchte und auch darf. Das würde Verständnis schaffen, wenn man sich z.B. an einer roten Ampel am Stau vorbei nach vorne drängelt, schneller als Schrittgeschwindigkeit durch eine Spielstrasse fährt etc.
Hallo, eigentlich ein gute Idee. ABER: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ja auch schon vergessen, was im Zusammenhang mit Kolonnen zu geschehen hat. Meinen Sie wirklich, daß die Verkehrsteilnehmer das dann auch noch verstehen....?
Top Video. Mir wurden Fragen beantwortet, welche ich schon immer wissen wollte. Aber mir ist noch eine Frage aufgekommen. Wie sieht es mit beleuchteten Dachschildern oder led Sonnenblendenschilder?
Da es sich dabei um zusätzliche Beleuchtungseinheiten handelt, bedarf es hierfür eine Abnahme. Die wird man dafür aber nicht bekommen. Daher: Unbeleuchtet = OK, Beleuchtet = unzulässig. Grüße
Klasse Video auch sehr notwendiges Video könnt ihr die Dame mal verlinken mit den Social-Media-Kanälen falls vorhanden ich glaube eine Anwältin in dem Fachbereich ist oftmals oder kann auch mal wichtig werden für Angehörige der Feuerwehr Zittau freue mich auf nichts Video bin gespannt was als nächstes kommt
darf man Strobo gelb oder blau egal ,an der Unfallstelle an machen wenn die Gefährdung besteht selbst erfasst zu werden von einem pkw usw ? um die unfallstelle abzusichern.... meinte ich
Am Ende ist es Rechtfertigender Notstand, wenn Du diest tust. Eine gut abgesicherte Unfallstelle wird nie jemand bemängeln, wenn Du eine Kennleuchte zum Absichern nutzt.
Nachfrage: Es würde mich interessieren, ob denn in der Rechtssprechung eine Unterscheidung erkennbar ist, wenn die Rechtsverstöße durch ein "offizielles Einsatzmittel" begangen werden (auch da bleibt es zunächst ja einmal bei einem Rechtsverstoß, der im Zweifelsfall rechtlich zu klären ist) oder durch eine/n (z.B. ehrenamtliche/n) Angehörige/n einer entsprechenden Hilfsorganisation mit dem Privat-Fahrzeug? Ich finde, dass auch hier der Gesetzgeber dringend gefordert ist, für die (ehrenamtlichen) Einsatzkräfte eine gewisse Rechtssicherheit herzustellen (wo die Rechte und Bedingungen genau festgeschrieben sind), um deren sehr hoch zu schätzendes Engagement abzusichern und -auf ein angemessenes Maß- einzugrenzen. Beispiel: Sonderrechte/Wegerechte JA - aber nicht bei einer Ölspur, sondern nur für schwerwiegende Nofallereignisse...
Grundsätzlich wird keine Unterscheidung gemacht, ob man nun im Privat- oder Einsatzfahrzeug unterwegs ist. Wenn du im Rahmen der Sonderrechte unangemessen reagiert hast (klassisches Beispiel mit 70 durchs Wohngebiet in ner 30er Zone), dann zahlst du so oder anders. Nur gibt es keine allgemeingültigen Regeln, wie weit man nun in Situation X gegen die Verkehrsregeln im Rahmen der Sonderrechte verstoßen darf - das hängt am Ende vom Richter ab. Im Einsatzfahrzeug hast nur den Vorteil, dass du vielleicht schon über den kurzen Dienstweg sich anbahnende Bußgeldverfahren verhindern, während du im privat PKW generell den Schreibkram hast.
Zu dem Thema mit "Gelblicht" auf dem Dach: Ich hatte während meiner beruflichen Laufbahn auch ein gelbes Rundumlicht in meinem Privat-PKW, welches aber eigentlich nur zur Nutzung auf dem Betriebsgelände, bzw. auf der Baustelle erlaubt war. Ehrenamtlich war ich auch beim Rettungsdienst. Ich bin auch schon ein paar mal privat bei Verkehrsunfällen gewesen, nicht weil ich alarmiert wurde, sondern weil ich daran vorbei kam. Ich hab da auch jedes mal die Rundumleuchte aufs Dach drauf gesetzt, um zusätzlich vor der Unfallstelle zu warnen und es kam nie irgendwas von der Polizei, oder von anderen Behörden, dass das nicht rechtmässig gewesen sein soll. Ganz im Gegenteil, die fanden das auch noch gut, obwohl es nicht erlaubt ist / war. Einmal wars sogar auf der Autobahn, als sich etwa 100 Meter vor mir ein PKW mit Wohnanhänger 1,5 mal gedreht hatte und dann quer zur Fahrbahn fast alle Spuren blockiert hat. Da es ja da Helden gab, die meinten, sie müssen über die Standspur an dem Unfall vorbei fahren, obwohl da Teile des Verunfallten Fahrzeuges herum lagen hatte ich mich mit dem Fahrzeug und dem gelben Blicker auf dem Dach da hin gestellt und die Spur blockiert bis die Polizei da war. Das tragische an dem ganzen Unfall war aber, dass in dem Wohnanhängergespann ein älteres Ehepaar mit deren Enkelkind waren, welches sich zu dem Zeitpunkt des Unfalls hinten im Wohnanhänger aufgehalten hat. GsD konnten wenigstens die Rettungskräfte schnell anrücken, da es keine 100 Meter nach dem Unfallort eine sogenannte "illegale Abfahrt" gegeben hat, welche dann geöffnet wurde.
Mag sein. Aber wenn es auf der Fahrt zum Gerätehaus zu einem Unfall kommt oder geblitzt werdet, die StA ermittelt und sich alle vor Gericht sehen, kommt das böse Erwachen. Fazit: Also mit dem privaten PKW normal, im Rahmen der Gesetze ohne Wege- und Sonderrechte zum Gerätehaus fahren, dann trifft man sich nicht vor Gericht.
@@PeterNichtlustig0815 Anscheinend haben Sie die Lage nicht erkannt, worauf sich meine Stellungnahme bezieht. Es ist die Fahrt mit einem privaten PKW ohne Blaulicht und ohne Sondersignale in Einbeziehung der Sonderrechte auf dem Weg zum Gerätehaus und es zum Unfall kommt. Es mag legitim zu sein, aber es ist nicht anzuraten, Sonderrechte zu nutzen, weil sie erst mit Dienstantritt genutzt werden dürfen.
@@j.kaiser6511 Was ein falscher und latent dümmlicher Mist. "Wegerechte" kannst du mit deiner Privat Karre eh nicht nutzen. Die Sonderrechte helfen dir übrigens zügiger und adäquater ans Gerätehaus zu kommen um den hoheitlichen (!) Auftrag wahrzunehmen. Kannst natürlich, wenn du zum VU eingeklemmt, Feuer MiG oder zu einer Reanimation fährst, mit 50km/h innerorts zu fahren, an der Ampel zu halten, noch schön nen Parkplatz in ner Tiefgarage suchen. Das kannst du alles tuen, dann hast du aber in einer BOS nichts zu suchen!
@@PeterNichtlustig0815 Wer hat ihnen das erzählt? Wegerecht nach § 38 StVO kann auch von Privatfahrzeuge in Anspruch genommen werden, wie z.B. LNA, Energieversorger, Werkfeuerwehr, die Privatfahrzeuge mit Blaulicht und Sondersignal fahren. Die Installation oder Benutzung wird auf Antrag erteilt de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Straßenverkehrsrecht) Sonderrechte wird in § 35 StVO geregelt und erlaubt Personen im Gesetz genannter Organe Sonderrechte in Ausübung ihres Dienstes wahrnehmen zu dürfen. de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte_(Straßenverkehrsordnung) Ich frage Sie, ab wann beginnt für Sie der Dienst? Beginnt der Dienst mit der Alarmierung oder mit dem Betreten des Gerätehauses oder der Dienststelle? Das Problem ist, dass ihre Meinung keine Bedeutung hat. Meine Ausführungen als falsch und latent dümmlicher Mist zu bezeichnen schlägt auf Sie zurück. Nach der überwiegenden Rechtsprechung gehört grundsätzlich die Fahrt zur Arbeit bzw. zum Dienst nicht zum Dienst bzw. zur Arbeit, mit Ausnahme der Außendienstmitarbeiter, der Stadt- bzw. Kreisbrandmeister und eventuell Berufskraftfahrer, alle anderen Feuerwehrleute und Polizisten* gehören nicht dazu, ihr Dienst beginnt mit dem Betreten der Dienststelle. Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich, es gibt hierzu unterschiedliche Urteile. (googeln sie: Ab wann beginnt der Dienst) *Jeder Polizist muss sich gem. § 163 StPO in seiner Freizeit in Dienst setzen und hoheitlich handeln, wenn die Lage es erfordert.
Hehe... ich bin der entspannte und der Blinker auf dem Weg zum Gerätehaus. Wenn ich zuhause bin mach ich entspannt, wohne gegenüber 😅 und wenn ich auf Arbeit bin, bin ich der Blinker. Zudem benutze ich oft dem Dachaufsetzer (bei Tag) und manchmal ein Blinkschild mit dem Schriftzug „Feuerwehr im Einsatz“. Das Blinkschild funktioniert überraschend gut, habe viele Autos die rechts ranfahren und Platz machen Bzw mir das überholen ermöglichen. In seltenen Fällen sind Autos an der Kreuzung stehen geblieben und haben mir das queren der Kreuzung ermöglicht...
Ich hatte gaaanz früher mal ein unbeleuchtetes (und damit zulässiges) Schild. Das hat nix gebracht. Und da das beleutete unzulüssig ist, würde ich es nicht benutzen.
Schade, dass die Mär vom „Wegerecht“ nicht ausgeräumt wurde... Das Wegerecht ist eine eingetragene Last, wenn ich über ein fremdes Grundstück muss, um an mein eigenes zu gelangen... und der Dachaufsetzer darf nicht leuchten oder blinken, da das ein Eingriff in die Beleuchtung des Fahrzeuges ist... Betriebserlaubnis erlischt.
Ich bin selber schon seit 22 jahren bei der Freiwilligen feuerwehr und nutze daher selber öfter Sonderrechte. Die beiden benannten Fälle die vor Gericht kamen sind auch unterschiedlich zu behandeln. Auf einer Landstraße kann man bei gerader, gut übersichtlicher Strecke gerne mal mit 150 Km/h befahren, da gefahren bzw. Gefahrenpunkte schon weit vorher ersichtlich sind. Anders sehe ich das bei 89 Km/h innerorts. Da erwartet niemand ein so schnelles Fahrzeug und Reaktionszeiten können nicht eingehalten werden. ich finde beide Urteile für richtig, auch wenn mich dafür einige kritisieren könnten. Meine Grenze innerorts sind 70 Km/h bei gerader, übersichtlicher Strecke ohn andere verkehrsteilnehmer. Und sobald ein Fußgänger, Fahrradfahrer oder eine leichte Kurve in Sicht kommt gehe ich vom gas. Punkt
2:16 hat mich gekillt kommt der mit dem Blaulichtbalken aus dem Haus 🙈🤣
Der war wirklich gut muste glei an Itsmarvin denken
Haja hat doch jeder so ne DBS 4000 neben der Tür rumstehn
Das ist standart mach ich auch wenn ich von der Schule abgeholt werde (da hab ich immer einen blaulichtbalken in meinem spint)😂
@@Krystin117 der Balken geht garnich in den Spint :P :D
musste wohl doch die hier nehmen instagram.com/p/CHhzy5unXpZ/?
Klar ich habe daheim schon das hlf😂
Mir wurde damals gesagt zügig,aber gesittet. Es nützt absolut niemanden wenn man auf den weg zum Gerätehaus einen Unfall baut. Mit der roten Ampel wurde gesagt nachts um drei Uhr wenn alles frei ist und man sich absolut sicher ist ok. Tagsüber im Feierabendsverkehr sollte man das nicht machen.
Das mit der Ampel muss man einfach selbst abwägen, wenn ich tagsüber zum Einsatz fahre, ich bin erster an der Ampel, die Kreuzung ist gut einsehbar es kommt keiner dann fahr ich drüber, wenn ich dritter oder noch weiter hinten an der Ampel stehe und es kommt auch querverkehr, Fußgänger usw dann mach ich das nicht aber es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Auch nachts kann plötzlich Querverkehr kommen.
Ihr habt am Anfang eine Art vergessen: Der Läufer.
Ich bin nämlich Läufer: knapp 200-300 Meter Laufstrecke zur Wache. Und das auch noch leicht bergab. Da brauche ich kein Auto.
Kenn ich, bin aber aufn Fahrrad noch schneller. Dann geht's beim Umziehen entspannter zu.
@@SK-he3fr da ich oft einer der ersten bin, habe ich da keine Probleme mit.
ich würde bei meinem Kessel glatt vorbeischießen, wenn ich rennen würde 🤣🤣
Läufst du dann mit Sonder- und Wegerechten? :-)
@@girlgonewild439 klar, so ungefähr: bidubidubidu 😂
Lieber einen Ticken langsamer angehen und ne Minute länger brauchen, als sich den A...abfahren und gar nicht ankommen. 👍🏻
#AnkommenStattUmkommen ♥
Würde auch schon alarmiert und mich auf den Weg gemacht. Auf halber Strecke kam die Alarmrücknahme. Als braver Schüler gleich zurück gefahren und gerade wieder an der Schule gewesen, da kam ein neuer Einsatz VU. Das war tatsächlich ein Kamerad, der das Auto auf die Seite gelegt hat.
Zum Glück nichts weiter passiert, aber war und allen eine Lehre.
Mein Vater hat immer gesagt: wir kommen früh genug zu spät!
Ich würde ebenso reagieren.Ich muß auch abwegen: "wie weit bin ich vom Feuerwehrgerätehaus entfernt".Bin ich weit weg,dann wurde ich mich ann alle regeln halten.Die chanse ist dann auch groß das das fahrzeug oder die fahrzeuge bereits voll besetzt sind und vielleicht bereits weg sind.Bei vielen meldeempfängern kann ich auch durch geben das ich nicht ein zu setzen bin.Ich kann mich also abmelden UND anmelden für einsätze.
@@hermanvankampen6047 Es kommt aber auch auf die EInsätze drauf an. Klar, man soll jetzt nicht wie ein beklopter zum Feuerwehrgerätehaus fahren. Wenn ich einen Brandalarm oder schwerer VU bekomme, fahre ich schon etwas anderster, als eine Ölspur. Natürlich immer mit Rücksichtsnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer. Da fahre ich dann lieber mit dem 2. Feuerwehrauto raus, als mit dem 1. Möchte ja nicht für einen 2. Einsatz sorgen. Ich stimme dir natürlich auch zu.
Wie hat mein Abteilungskommandant letzte Woche gesagt, als ich "in Dienst" gestellt wurde und den Melder bekommen habe: Nur net huddle, wir warten auf dich 😂 Sehr gut erklärt von der Kollegin. Danke dafür!
Der Leitspruch meines Wachleiters war immer: Leute macht langsam, denn wir habens eilig. 😁
Das Interview war sehr gut. Nicht nur die Anwältin. Auch die Fragen waren sehr intelligent und klug gestellt. Daumen hoch.
Danke ☺️
Meines Erachtens habt ihr hier ein RICHTIG GUTES, FUNDAMENTIERTES Infovideo abgeliefert, für dass (ich) man sich nur respektvoll bedanken kann!
Dass die Rechtssprechung so unterschiedlich ist, macht es den Einsatzkräften leider nach wie vor schwer, die richtige Entscheidung zu treffen... ;-(
Vielen Dank
Ich hätte bei 03:20 gelacht, wenn es Christian Solmecke gewesen wäre ^^
Einfach zügig und besonnen zum Gerätehaus fahren. Lieber durch kompetente Handlungen Hilfe leisten als aufgeregt und gestresst zum Einsatz kommen.
Ich arbeite seit 30 Jahren im Rettungsdienst und wurde schon mehrmals zu Unfällen gerufen bei denen sich Feuerwehrleute gegenseitig auf dem Weg zum Gerätehaus abgeschossen haben. Leider beobachte ich immer wieder fahrlässiges Verhalten.
Unsern jetzigen Stellv hat vor ungefähr zehn Jahren bei der Anfahrt jemand vom Motorrad gefetzt, dass unklar war, ob er sich je wieder erholt. Zur Schuldfrage weiß ich nix, ich war da noch nicht bei der Feuerwehr.
Habe in 25 Jahren Feuerwehr auch ganz viele schlaue Leute kennengelernt die noch nie Fehler gemacht haben.
@@Eraser112 Fehler und Fahrlässigkeit sind leider nicht das selbe…..
Und wie viel mehr Menschen wären schon zu Schaden gekommen, hätten die Einsatzkräfte nicht von ihren Sonderrechten gebrauch genacht? Was hier fahrlässig ist und welche Risikoabwägung sinnvoll ist, lässt sich objektiv kaum beurteilen.
Alleine auch dieses bescheuerte Rennen.
Bin schon den ein oder anderen im GH gelegt weil er gestürzt oder Umgeknickt ist.
Eigenschutz geht schon bei der Anfahrt und umziehen vor.
Ein absolut gelungener Beitrag. Alles geklärt und keine Fragen mehr offen.
Vielen Dank dafür.
Würde den gerne für Schulungszwecke im Ausbildungsdienst nutzen.
Also ich persönlich finde die Dachaufsätze „Feuerwehr im Einsatz“ am besten. Vom lieben Sascha von Fahrnünftig (soll keine Werbung sein), hat der Liebe mal gezeigt, dass selbst die Polizei bei einem PKW mit derartigem Aufsatz an den Fahrbahnrand gefahren ist, um Platz für den Kameraden zu machen. Die Schilder sind gut zu erkennen und auch für Außenstehende zu verstehen.
Wüsstest du welche Folge das von Sascha war?
Würd mich auch interessieren
@@BurningSkyFeuerwerke
Teil 1: Eure Videos #67 ab 3:05
Teil 2: Eure Videos #71 ab 2:25
Diese Schilder sind meines Wissens nach nicht in jedem Bundesland erlaubt
@@fabwes1168 Das ist auch gut so. 😂
Na wie viele von euch sind bei 0:19 aufgesprungen? :D
Welcher Typ bist du? - Schreibs in die Kommentare!
Ganz klar zwischen der Entspannte und der normale jenachdem was gemeldet ist
Der "Normale" und bei größeren Schadenslagen auch der "Blinker "
Wird natürlich immer abgewogen 🚨
Ich bin auch zwischen Entspannt und Normal. Wobei ich in dem Moment, wenn der Melder geht, grundsätzlich erstmal der Normale.
Ich nehm das Radl oder die Beine da der Kommandoposten (Katastrophenschutzdepot in der Schweiz) in Nachberschaft liegt!
Moin aus Erlensee (MKK, HE), also ich bin erstmal erschrocken bei 0:19 =P. Ich bin zwischen Entspannt und Normal. Seit dem bei uns aber die Ölspuren wegfallen hauptsächlich der Normale Typ. Kommt immer auf das Stichwort an.
Ich hab mir letztens erst Gedanken darüber gemacht. Macht weiter so💪
Ich habe noch nie von euch gehört. Muss aber sagen das ihr hier gut abgeliefert habt!
Witzige ideen, gut umgesetzt und vorallem Fachwissen statt Halbwissen. Bravo!
Ich hab mich so erschrocken wo der Melder bei Minute 0:20 ging weil wir haben den gleichen Ton 😂
Klassiker hihi
Manche Kameraden haben das als Handyklingelton.
Ich bitte darum, anzukündigen, wenn ein Melder geht 😂 ich bin natürlich aufgeschreckt 🙄😂
Ja hatte Kopfhörer an und habe mich erschrocken
Gut das wir swissphone haben
@@magic.merlin_5330 da sieht man es wieder einmal,was die Schweizer-Qualität ausmacht !! heheheh. Gruss eines Auslandschweizers ....aus Niederösterreich ! noch einen guten Rutsch ins neue Jahr !
Ich auch, wollte mich eben wieder anziehen, da habe ich die gesehen 😂
Zum Glück hab ich ein anderen Ton
Die Abwägung ist in der Schweiz etwas einfacher: Bis zum Gerätehaus bist du zu hundert Prozent Zivilist und jede Verkehrsregel ist einzuhalten.
Da beiss ich manchmal fast ins Lenkrad, meine ersten 500 Meter zum Gerätehaus sind 30er Zone... Und bei unseren Bussen und Stafen, haltet man sich daran =D (70 bei 30 = 1 Jahr Haft)
Ich find es so geil, dass ihr kein "ß" kennt ... Bei euren "Bussen und Strafen" und ich frag mich was ein Bus damit zu tun hat ^^
@@derdiddo hat mich auch kurz gewundert :D
Ja oder: Wenn man 71 fährt wo 70 erlaubt ist kostet es 35 €.
Ich finde da ist die Verhältnismäßigkeit von Strafe zu Tat überhaupt nicht gegeben. Vor allem auch weil da ja nicht 70 vorgeschrieben ist weil 71 zu schnell wäre - sondern weil 80 zu schnell wäre, es werden ja in der Regel nur runde Zahlen verwendet.
Und das eine Jahr Haft bedarf meiner Meinung nach einer Tat die leichtfertig Menschenleben gefährdet hat. Es müsste also bei jedem Fall untersucht werden ob mit 70 an spielenden Kindern vorbeigefahren wurde oder nachts um 3 Uhr in einer verlassenen Gegend eine Fahrt zum Gerätehaus.
@@DelibroFahr mal nach Skandinavien. Da biste schnell 3 oder 4-stellig.
Pfff was für Anfänger... ich hab mein privates HLF immer direkt vor der Haustüre geparkt und bin immer als Erster da...! 😂😂😂
Echt jetzt
Ich auch
@@hardtekk7735 häää ja klar und auch wenn meine familie nicht bei der FW sind rücken die mit aus damit ich etwas (wo)man-power vor ort habe. wenns brennt gehe ich halt alleine unter PA rein bis die normale FW eintrifft.
@@Schwummiwumi wenn du wüsstest ... mancherorts in Europa haben tatsächlich Privatpersonen (u.a. FW-Kameraden) sich z.B. Löschfahrzeuge gekauft um in ihrer entlegenen Ecke weit weg vom nächsten Gerätehaus einen Erstangriff im Alleingang starten zu können
@@EnjoyFirefighting ja aber sicherlich nicht in deutschland. das kriegst ja gar nicht zugelassen. sowohl signalanlage als auch versicherungstechnisch wenn was passiert.
Danke für das Video! Ich hätte garnicht gedacht, dass freiwillige Feuerwehrleute in ihren privat PKW von Sonderrechten Gebrauch machen dürfen. Wenn ich mir die Gerichtsurteile ansehe, scheint es ja doch recht schwammig zu sein. Auch sind wohl die Maßstäbe nicht einheitlich, denn wenn man überlegt wie gefährlich beispielsweise zivile Polizeivideofahrzeuge fahren um Verkehrsverstöße zu dokumentieren und zu ahnden..... das zivile Polizeifahrzeug ist wie auch der privat PKW der Feuerwehrleute für die anderen Verkehrsteilnehmer erstmal nicht als Fahrzeug mit Sonderrechten zu erkennen, die Gefahr ist also die gleiche. Wäre der Polizeiwagen aber innerorts wie der Wagen des freiwilligen Feuermannes geblitzt worden, hätte es vermutlich nie ein Verfahren gegen den Polizeibeamten gegeben. Jetzt muss man überlegen was den höheren Stellenwert hat... den Raser zu überführen oder das die Feuerwehr schnell am Einsatzort ist.
Und woher willst du das Wissen ?
Richtig nämlich gar nicht, sowas muss man immer in Einzelfallentscheidungen sehen, jenachdem obs fahrlässig war haftet auch die Polizei.
Zumal das Fahrzeug ja über ein Blauesblinklicht und Folgetonhorn besitzt und sich dementsprechend bemerkbar machen kann.
Gut erklärt. Vor allem auch die Tatsache, dass die Gerichte das Thema sehr unterschiedlich sehen (in Hessen z.B. gibt es nach Auffassung des OLG Frankfurt gar keine Sonderrechte für Privat-PKW). Das Urteil des AG Offenburg war mir bisher noch nicht bekannt. Ich denke auch, dass man die Fälle Speyer - Offenburg durch i.g.O. und a.g.O. nicht direkt vergleichen kann; innerorts ist die potentielle Gefährdungslage sicher eine andere als außerorts.
Ich bringe bei meinen Kameraden immer das Beispiel mit der Schule:
Vor einer Schule ist 30 km/h angeordnet. Wenn man nachts um drei zu einem Einsatz hier mit 50 km/h vorbeifährt, ist das sicher gerechtfertigt. Wenn man jedoch Mittags um 12 Uhr hier zum Einsatz vorbei muss und alles voller Schüler steht, können selbst die erlaubten 30 km/h zu viel sein.
Auf so ein Video hab ich lange gewartet! Hoch informativ! Weiter so!
Eure Videos sind echt wertvoll.
Ich finde hier die Lösung von den wenigen ffw in Amerika gut. Da hab ich Mal gesehen das die grüne Blicklichter mit denen sie auf sich aufmerksam machen. Sowas in der Art also eine dritte Farbe, in Kombination mit einem Dachaufsetzer ,um eben die Sonderrechte (keine Wegerechte!!) kenntlich zu machen... Nartülich sollte immer noch angepasst gefahren werden
Vorsorglich der Hinweis: zusätzliche lichttechnische Anlagen in Deutschland (auch abnehmbare, beleuchtete Dachaufsetzer) benötigen eine individuelle Genehmigung. Also lieber von Blinkleuchten jeder Art hierzulande tunlichst vermeiden. 😉
Die Verkehrsteilnehmer in Deutschland kommen nicht mal auf das eine Licht (Blaulicht) klar, und du willst mehr einführen😂😂😂😂
Es gab in Deutschland vor einigen Jahren auch Mal eine Petition zu diesem Thema. Unter anderem der Deutsche Feuerwehrverband sprachen sich damals jedoch gegen eine solche Erweiterung des Gesetzesparagraphen aus.
Meiner Meinung nach auch aus gutem Grund. Das Fahren mit Wegerechten bringt eine Menge Verantwortung mit einher und nicht jeder ist dieser gewachsen.
@@wir3bug Korrekt... der Kreis der Blaulichtfahrer sollte aus gutem Grund möglichst gering gehalten werden: Die Wahrscheinlichkeit, unter Sonder- und Wegerechten zu verunfallen ist 20 Mal höher.
Jedoch wäre für Sonderrechte durchaus mehr Rechtssicherheit wünschenswert.
@@wir3bug ich wollte ja gar nicht auf Wegerechte hinaus das sollte wirklich bei den Blaulicht Fahrzeugen bleiben so wie es jetzt gerade ist. Wichtig wäre ein bessere visuelle kenntlichmachung für die im Video angesprochen Sonderrechte. Also keine direkte Änderungen der Rechtslage. Keine Weisung für andere Verkehrsteilnehmer Platz zu machen oder ähnliches. Nur eine bessere kenntlichmachung , Vorallem um sich rechtlich besser abzusichern.
Am besten nie mehr als 20 km/h über dem Tempolomit fahren und dann sollte man keine probleme haben
So handhabe ich die ganze sache und bin damit immer gut und sicher am Gerätehaus angekommen
Hängt von der jeweiligen Bußgeldstelle und den genauen Umständen ab und ist keine allgemeingültige Regel. Und mit dem privaten PKW im Einsatz blitzen lassen würde ich tunlichst vermeiden. Das gibt nur unnötig Arbeit.
@@rob9514 jo so richtig deswegen lesen was auf dem melder steht und dan dementsprechend fahren
Ich würde es so nie sagen. 120 auf der leeren Bundesstraße ist nicht wirklich viel. 70 innerorts finde ich schon heftig.
@@lucaschneider1 70 innerorts wird hier in frankfurt auf den ausfallstraßen täglich von allen pendlern gefahren. (machts aber nicht besser ;-))
@@NochEinKamel Gut, so was ist natürlich auch wieder was anderes. Ich hab mit innerorts jetzt nur ans Dorf gedacht😅
Ich bin für Blaulicht für die Jungs und Mädels von der Feuerwehr. Ihr macht einen Supi Job. Danke für euren Einsatz. 👍👍👍
Das ist aber halt Quatsch.
@@PeterNichtlustig0815 bis du wegen 1-2 min elendig im Haus verbrennst. Lol
@@dragonlord3504 Wat.
Meine Antwort war auf einen mittlerweile gelöschten Kommentar bezogen ;)
Also das mit dem Blaulicht + Martinshorn lernt man in der Fahrschule anders. Nur Blaulicht: Absichern einer Unfallstelle, Absicherung einer Veranstaltung / Eskorte
Blaulicht + Horn: Dem Einsatzfahrzeug platz machen, beobachten wo das Einsatzfahrzeug hin will.
Natürlich fahren viele Einsatzfahrzeuge auch ohne Horn und man macht Platz, das ist eig. selbstverständlich aber es weist eben auch auf die genannten Sachen hin.
Sehr informatives Video, gefällt mir sehr!
Wie sieht es denn rechtlich mit "Hornersatz" aus, wo die Hupe mit Schleifenfunktion ausgestattet ist wie zB. bei Abschleppern?
Nicht erlaubt.
@@Blaulichtkanal Ach menno die gönnen einem auch garkeinen Spass :D
@@SunriseGroupGermany nö :D
Wer sowas nötig hat, sollte sich generell mal Gedanken machen... Aber spaßig wäre es allemal.
@@QualityHODL Gerade bei Abschleppern finde ich das sehr sinnvoll wenn sie zb mal wieder durch eine nicht gaybildete Rettungsgasse müssen
Geil die Coffin Dance Musik - super Video wie immer eigentlich!
Komme aus der Nähe von Offenburg (bin ebenfalls bei der FF & DLRG) und wir haben damals alle gespannt auf das Urteil des Gerichts gewartet. Es war dann für uns alle nachvollziehbar, dass der Beschuldigte zwar nicht das volle Strafmaß, aber dennoch keinen Freispruch bekommt. 89 km/h innerorts sind einfach zu viel. Wir haben bei uns die inoffizielle Faustformel +20 km/h. Das ist auch innerorts noch vertretbar.
In Bayern ist +20km/h aber der fließende Verkehr ^^.
@@marcesser4218 vor allem in München...
@@matthiasendler7268 In Berlin eher -20 km/h.
@@horsthorstmann7921 kann ich nicht wirklich beurteilen, denn ich war bisher nur einmal in Berlin mit Auto und das ist schon zu lange her (muß vor 2010 gewesen sein), um mich zu erinnern... Davor war ich nur in Ost-Berlin, bzw. eher in Schönefeld... da gab's aber die DDR noch und wir waren auf der Durchreise in die UdSSR. Ich kann mich erinnern, dass unser Bus damals auf der A9 zwischen Hirschberg und Berliner Autobahnring so gut wie alle Fahrzeuge überholt hat...
Mega gutes Video, sehr spannend und informativ 🥳🚨🚒👍🏼
Danke ☺️
Super Video! 1A, endlich mal ein fundiertes Video ohne bla bla sondern mit einer Rechtsanwältin. Macht weiter so!
Naja. Ich denke es macht schon einen unterschied ob ich außerorts wo selten Fußgänger unterwegs sind, oder innerorts zu schnell fahre. Denn wie in dem Video schon richtig erwähnt müssen auch Einsatzfahrzeuge bei ihrer Fahrt zum Einsatz darauf achten dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Denn wenn etwas passiert, sind sie auf jeden Fall mit in der Verantwortung.
Tiptop Infovideo. Besten Dank!
Denkt dran "Mit Dachaufsetzerschild zum Gerätehaus fahren: JA" aber nur unbeleuchtet!
Klasse . Dieser Clip ist glatt als Schulungsvideo anzusehen. Top detailreicher Input
Mega gut erklärt 👍
Das § 35 (8) StVO ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist, ist mir neu. Ich hatte mal gelernt, dass es ein konkretes Gefährdungsdelikt ist. Da muss ich die Kommentare nochmals wälzen. Besten Dank für das tolle Video.
Wieder Verdammt gutes Video wie immer
10:25 Paragraph 70 StvZO sieht vor das in Ausnahmefällen Blaulicht an privat zugelassenen PKW möglich sind! Aber eben nur Ausnahmsweise. Gewährt wird das häufig Kreisbrandmeistern und Außennotärzten. Muss dann auch in die Zulassungpapiere eingetragen werden 🚨
Meinst du, wenn das von entsprechenden Behörden für den Einzelfall genehmigt wird, oder welcher Teil dieses Paragraphen erlaubt das?
@@bobmeier4903 Genau, die Behörden können auch Genehmigungen erteilen die der StvZO wiedersprechen. Gelegentlich eben für Blaulicht and Privatfahrzeugen. Ist aber sehr selten.
Das hängt von deinem Dienstgrad ab und "wieviel Bock du drauf hast". ein mir bekannter Stellv. Gemeindebrandmeister hat das bei sich nachgerüstet, mit immensem Dokumentationsaufwand und entsprechender Zulassung, aber der Typ ist halt auch eher ne "Heißdüse". Denn gibt es entspanntere Stadt- / Gemeindebrandmeister, die das gar nicht haben wollen. Aber unter dem Stellv. Stadt- / Gemeindebrandmeister ist das ziemlich sicher nicht erlaubt!
@@Hurrycane-j Hängt auch nicht wenig vom politischen Willen in der Gemeinde oder Kreisverwaltung ab seiner Feuerwehr sowas zu ermöglichen oder eben nicht. Und klar, für den einfachen Feuerwehrmann gibt es das nicht.
Wie immer top👍🏻
Ich persönlich habe im Regelfall 300m zum Fw-Haus daher betrifft mich die Thematik nicht so sehr ABER ich fände die Sache mit dem Grünen Blinklicht z.b. in Verbindung mit einem "kurzen" Fahrsicherheitstraining (wie z.b. Rettungsdienst oder Polizei) relativ sinnvoll... in den USA klappt es schon sehr gut seit ein paar Jahren und irgendwie müssen die Kameraden sich ja kenntlich machen wenn Opa Heinrich wieder mit 60 über die Landstraße schleicht... Natürlich gibt es auch (meist Junge) Kameraden die die Straße als Rennstrecke sehen und mit 80 durch eine 30er Zone fahren daher ist es halt ein sehr heikles Thema welches warscheinlich auch noch lange diskutiert werden wird... In diesem Sinne fahrt immer Vorsichtig und kommt heile zum Einsatz und vom Einsatz zurück!
Wichtiges Thema. Interessant und informativ 👍👍👍
Ich finde es schade, das die Dachaufsetzer allgemein genommen wurden. Es gibt ja die unbeleuchtete und die beleuchtete Version. Und die beleuchtete Version ist ja nicht erlaubt, die unbeleuchtete schon. Oder auch diverse Schilder welche leuchten/blinken können. Bzw auch das Thema Magnetschilder welche reflektierend sind, diese sind ebenfalls nicht erlaubt.
Das hat mir im Video etwas gefehlt
Genau da sollte man noch differenzieren! Dachaufsetzer unbeleuchtet OK, Dachaufsetzer beleuchtet NICHT OK. Was erlaubt ist und was nicht, steht auch nochmal in der Videobeschreibung.
Guter Punkt an der Stelle 👍
@@Blaulichtkanal Beleuchtete Dachaufsteller sind nicht erlaubt, aber gestern habe ich ein Taxi mit ner großen Beleuchteten Werbung auf dem Dach gesehen... 🙄
@@Handom1 die sind aber auch vom TÜV abgenommen und zugelassen
Der entscheidende Punkt ist, daß es sich um eine lichttechnische Anlage handelt, und diese muss zwingend gemäß StvZO zugelassen und eingetragen sein. Ergo: Alles was leuchtet und nicht zum Fahrzeug gehört, hat auf selbigen nichts verloren. Das hat sogar noch weitreichendere Folgen, denn durch die Nutzung von nicht zugelassener Beleuchtung kann die Betriebserlaubnis erlöschen und damit erlischt automatisch auch der Versicherungsschutz. Was das im Falle eines Unfalles für Folgen haben kann, will ich gar nicht näher ausführen.
Ich fande es sehr informativ. Problem ist einfach der Gesetzegeber das es da unklar dar gestellt wird dass müsste besser gemacht werden vom Staat bzw. von den Ländern
Klar wäre nur geht nie oder egal was getan wird gibt es keine Verantwortlichkeit, offensichtlich Beides Unsinn. Also muss man sich damit abfinden dass die Realität komplex ist und Hirn ein notwendiges Organ.
Danke für den Beitrag, hoch interessant
Danke für das Lob!
Super informatives Video.. und sehr hilfreich! 💪🏼🤘🏼
Gutes Video, keine Frage aber das muss man auch so wissen als Angehöriger eines Hilfswerkes !
Bei uns in der SEG haben wir es so geregelt (auch in Absprache mit dem Landkreis) Die Führungskräfte haben ein Magnetblaulicht mit eingebautem Signalhorn erhalten.
Die regulären Einsatzkräfte haben normale Dachaufsetzer mit Dauerlicht erhalten.
Ich selbst habe meistens mein Dienst PKW Zuhause in dem ein Signalhorn fest verbaut ist hinter dem Kühlergrill und ich habe ein LED Magnetblaulicht im Dienstwagen. (Weil ich häufig auch direkt zur Einsatzstelle durchfahre und dort mich am ELW der Feuerwehr einfinde oder der ELW der SEG nachkommt)
Aber ich weiß z.B. dass bei uns in meinem Wohnort der Ortswehrführer seinen Kameraden sagte, dass die auf dem Weg zum Gerätehaus mit Warnblinker fahren sollen und die Wehr gibt auch unbeleuchtete Dachaufsetzer raus.
Aber ich gehe Mal von der Sichtweise einer Normalen Autofahrerin aus, bei der aufeinmal hinter ihr einer mit überhöhter Geschwindigkeit und Warnblinker auftaucht.
Da wäre dass es sich um ein Mitglied einer Hilfsorganisationen ist nicht unbedingt mein erster Gedanke. Eher: mensch was ist das denn für ein Vollhorst ist wohl ein bisschen weich zwischen den Ohren.
Interessant. Wo bist du denn ansässig?
@@Blaulichtkanal ich möchte meinen genauen Standort aus diversen privaten Gründen (da ich hier auch viele gesellschaftliche Dinge die hier in dem Land schief laufen auch bei UA-cam kritisiere. Was mir dienstliche Probleme geben kann) nicht bekannt geben. Sagen wir mal so ich bin im Norden Deutschlands ansässig.
Ich bitte dafür um Verständnis. (Das ist auch nicht mein echter Name sondern ein Pseudonym)
@@jasminewinkler7119 es ist ja auch keine echte SEG, sondern die von Playmobil.
@@andybisandenbelt1399 genau solche niveauvollen Kommentare ist auch ein Grund, wieso ich meinen richtigen Namen und Wohnort nicht bekannt geben 😉
@@jasminewinkler7119 Nein Kelly Bundy, solcher Schwachsinn kommt immer von erbärmlichen, feigen Fake-Kreaturen...
Ich bin definitiv der Normale ^^
Im übrigen bin ich der Meinung das der Entspannte Typ nur bei Einsätzen ohne Sonderrechte, wie zum Beispiel einer Ölspur, entspannt sein sollte!
wir haben definitiv paar "Entspannte", die fahren auf dem zweiten Auto mit und sagen eigentlich immer auf Anfahrt: Ein gutes Feuer braucht seine Zeit!
Hallo,
passend zu eurem Video hätte ich mal eine spannende, abgewandelte Frage zum Thema Nutzung von Sonderrechten / Wegerechten, mit Organisationsfremden Fahrzeugen, auf dem Weg zum Gerätehaus.
Hierbei stellt sich mir primär die Frage: Sind Sonderrechte / Wegerechte personen- oder fahrzeuggebunden?
Hierzu möchte ich gerne das folgende Beispiel aufführen:
Ein Feuerwehrmann wird zu einem Einsatz alarmiert. In diesem Moment befindet er sich bei einer anderen Organisation, z.B. bei dem DRK, THW, Bergwacht,...
Bei dieser Organisation steht ein Blaulichtfahrzeug zur Verfügung, das aktuell nicht benötigt wird und mit dem der Feuerwehrmann zum Gerätehaus gebracht werden könnte oder er dürfte selbst fahren.
Nun die Frage, wäre es rechtens, dass diese Person mit dem Fahrzeug das Sondersignal nutzt, auf dem Weg in das Gerätehaus?
Vielleicht gibt es ja noch mehrere Zuschauer, die diese Frage interessieren würde.
Ist es daher möglich über diese Thematik ein Video zu machen?
Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr.
Liebe Grüße
Sonderrechte sind personengebunden, Wegerechte sind Fahrzeuggebunden. Daher sollte das aus diesen beiden Gründen rechtens sein.
Eher könnten evtl. andere Regelungen dagegen sprechen, evtl. dass diese andere Organisation es nicht zulässt, dass Betriebsfremde ihre Fahrzeuge mit Blaulicht benutzen.
Super,ist auch vom Rechtsanwalt sicher und rechtlich klar da gestellt.Und nicht aus der Luft geholt.
Dankeschön
Ich wurde auf dem Weg zur Rettungswache mit 65 kmh geblitzt. Nach dem Einsatz die Leitstelle darüber informiert. Die hat die Polizei informiert.
Mir wurde ein Bußgeld zugesendet, bei dem ich Einspruch eingelegt habe. Uhrzeit der Alarmierung und Einsatz Nr. haben gelangt und der Vorgang wurde eingestellt.
65 kmh ist in der Toleranz.
Natürlich nicht an Kindergärten oder Schulen.
Ihr habt das Sammeltaxi vergessen. :P Der Rekord bei unserer Feuerwehr liegt bei 12 Kameraden auf einen Traktor mit Siloschwanz und Frontlader. Das war vor etwa 20 Jahren bei einen Großbrand. ( andere Kameraden sind Damals mit einen Fiat Uno gekommen.
Man sollte dieses Video als Schulung nutzen da bin ich sicher das viele noch was lernen und auch über das eigen verhalten nach denke so wohl als Einsatzkraft als auch als nicht Angehöriger einer BOS bin ich sicher das alle etwas lernen und mehr auf das ganze achten
Auf der einen Seite kann ich es nachvollziehen dasser mit 90 durch die Stadt kachelt, aber angepasst ist das der Sicht der anderen Verkehrsteilnehmer nunmal nicht. Wenn da jemand mit 90 durch die Stadt brettert
der Anfang war legende
Tolles Video! Sehr informativ
Wie ist das zum Beispiel mit der DLRG, Katastrophenschutz oder Bergwacht?
Meines Wissens nach (nach Gesprächen mit einem Anwalt) haben die keine Sonderrechte auf dem Weg zu ihrer Wache.
Katastrophenschutz wurde im Video gennant: 4:55
@@oliverbierzanek8115 Ehrlicherweise dürfte die Rechtfertigung für den KatS (u.a. dringend geboten) ziemlich schwer fallen, wenn man es genau nimmt.
@@MHG790 Kann durchaus gegeben sein. Nur ist die Frage, wie weit Verstöße gegen die StVO gerechtfertigt sind.
Einerseits gibt es oft Voralarme (abends geht die Info raus, dass man sich nächsten Morgen um 8 Treffen wird), dann die Vorlaufzeit und was bringt es, sich den Ar... abzufahren, wenn man mit dem KatSchutz 150 km entfernt zum Hochwassereinsatz fährt?!?😉
Also bei uns bei der SEG sollen wir zügig unter Beachtung der StVO die Unterkunft anfahren.
Wie ist das für die HiOrgs ?
Ich wäre ja für eine Regelung wie in Kanada, da dürfen Angehörige der ffw grünes blinklicht ohne Sirene in ihren privaten pkws verbauen das find ich super
Und das bring dann hier was genau? Was für Vorteile hat ein grünes Licht hier in Deutschland wenn es eingeführt würde ?
@@petersondermann9039
In Deutschland bremsen gerne viele wenn jemand versucht zügig zu fahren. Also ausbremsen. Unsere Medien können alles breit treten. Das sollten die dann auch mal tun.
Einsatzkraft auf dem Weg zum Gerätehaus. Bitte die Leute wenn möglich vorbei lassen.
Vom Gerätehaus müssen die Einsatzkräfte schließlich noch zum Einsatz zur Menschenrettung.
Zu deutsch:
Der drängelt nicht weil das Auto so toll ist, sondern weil er Menschen helfen will!
@@martinthamm3147 sie haben jetzt viel geschrieben aber keiner meiner Fragen beantwortet. Also nochmal:) was genau soll so ein grünes Licht bringen? Welche Vorteile bietet es ? Es gibt ja schon blaues Blinklicht. Die Frage ist was ist besser an Grün ?
Wäre super wenn sie mir das beantworten könnten.
@@petersondermann9039 Blaues Licht ist ein Hoheitszeichen. Gelb bzw. Orange für Gefahr. Grün war schon länger im Gespräch, da es neutral ist und unter anderem freie Fahrt gewährt.
Wenn es der Gruppe zugeordnet wird die zum Einsatz müssen, wäre das ideal.
Soll einfach nur ein schnelles vorankommen ermöglichen wenn möglich. Nicht verpflichtend. Nur wenn möglich!!
Ab Alarmierung haben Einsatzkräfte nur wenig Zeit bis sie am Einsatzort sein müssen.
@@martinthamm3147 also ich mache seit über 25 Jahren Dienst in der Feuerwehr. Sowohl Haupt als auch ehrenamtlich. Bei meinen zahlreichen Einsatzfahrten bin ich immer wieder von Verkehrsteilnehmern nicht wahrgenommen worden. Wie soll denn ein grünes Licht in der Praxis funktionieren ? Wenn an der roten Ampel 20 Autos stehen ? Die fahren dann alle nach und nach an die Seite ?
Als Mitglied der ehrenamtlichen Feuerwehr solte man besonnen und zügig den Standort anfahren. Sonder und Wegerechte gibt es für bestimmte Personen bzw Fahrzeuge. Die Freiwillige Feuerwehr hat ausreichend Zeit zum Gerätehaus zu fahren. Sollte die Hilfsfrist nicht eingehalten werden können, muss die Kommune nach einer Lösung suchen. Nicht der ehrenamtliche Kamerad.
Im übrigen sind in meiner Kreisstadt 100 Feuerwehrleute aktiv. Stelle mir gerade 60 privat PKW vor, die bei Alarm mit grünem Blinklicht durch die Stadt " rasen".
Ich war auch in der Feuerwehr,das Thema war in den 90 ein großes was Sonderrechte betrifft mit Privatwagen im Einsatz.Damals gab es immer eine Bescheinigung der Stadt,was wir Mitglied der Feuerwehr sind .
Mega tolles Video. Ich hatte vor vielen Jahren mal so einen Fall. Auf dem Weg nach Hause gehts an der FF vorbei und auf dem Weg dahin hing mir jemand mit Warnblinker hinten dran und er konnte nicht überholen. Ich dachte natürlich nur daran was das für ein Idiot ist. Als mir das später klar wurde, war mir das sehr unangenehm. Darum würde ich mir wünschen, dass die FF'ler sich wenigstens ein Blaulicht aufs Dach stellen dürfen. Für mich braucht es da auch keine Sirene für die Sonderrechte, denn ich mache auch schnellstmöglich Platz wenn jemand nur Blaulicht anhat (umsonst wird es nicht an sein). Alles weitere, was die Sonderrechte und das Übertreten von Gesetzen angeht, muss eh jeder für sich abwägen um niemand anderen in Gefahr zu bringen. Schließlich müssen ja selbst die Polizei und Rettungsdienste mit Sirene besonders aufpassen, wie sie fahren. Aber da wir in Deutschland sind wird noch Jahrzehnte diskutiert, bis es zu keinem Ergebnis kommt^^
Danke für das klärende Video🙂
Interessant wäre noch wie es sich verhält wenn man, gerade wie es im ländlichen Raum üblich ist, dann auch mit dem Privat-PKW vom Feuerwehrhaus zur Einsatzstelle anfährt?
Ob nun zum Feuerwehrhaus oder zur Einsatzstelle ist egal... Die Rechtsgrundlage und damit verbundenen Rechtsfolgen (ausschließlich Sonderrechte) sind die selben. Nur sollte man natürlich seinen PKW nicht direkt an der Einsatzstelle parken und besonders vorsichtig sein, wenn man sich dieser nähert, da nicht jedem sofort klar ist, dass du ne Einsatzkraft bist.
üblich? Das habe ich hierzulande bei noch keiner Feuerwehr aufm Land gesehen
@@EnjoyFirefighting Dann bist du noch nicht viel rum gekommen. 😉
@@rob9514 da muss ich widersprechen
@@EnjoyFirefighting Gerade in Wehren mit nur einem Fahrzeug kommt es oft vor, dass man mit privat PKW nachkommt. Auf z. B. ein TSF(-W) gehen nunmal nur 6 Leute, damit man die Hälfte der Mannschaft nicht heim schickt, fährt man privat nach. Ist keine große Seltenheit. Ach ja: und in manchen Bundesländern (z. B. Bayern) sind die so antiqiert, dass sie die kleinsten Feuerwehren noch mit einem TSA ausrücken (sorry, aber ein unmotorisiertes Fahrzeug ist schlicht nicht Stand der technik), dort dürfte es auch sehr oft vorkommen, dass man privat nachfährt.
Super Infos .. hab zwar selber nichts mit der Feuerwehr zu tun (ausser mein Nachbar ist wieder dumm) aber finde die Infos mega interessant. Danke für so viel Aufklärung 👍
Gut dass dein Nachbar offenbar nur manchmal dumm ist :)
Soweit ich weiß, dürfen die Dachaufsteller (Feuerwehr im Einsatz) nicht beleuchtet sein
Sie dürfen beleuchtet sein aber nicht blinken
@@viktorri9757 Ganz klar nicht. Alles was leuchtet oder blinkt, ist zusätzliche Beleuchtung und das ist laut StVZO § 49a nicht erlaubt.
Sie dürfen nicht beleuchtet sein -> Ansonsten VOWi Erlöschen Be.
Und wie ist es mit leuchtenden/blinkenden Dach- aufsetzern?
Wurde im Video gesagt.
Es dürfen nur Fahrzeuge der Organisationen entsprechende Blitzer haben. Du selbst darfst das nicht haben.
Melderton am Anfang RIP Kopfhörer
Gilt das jetzt aber auch für nicht Feuerwehrler (thw, dlrg, etc.) oder hilft das nur für die Feuerwehr?
Wie sieht es eigentlich aus bei andern hiorgs thw und oder dlrg usw
In NRW sind wir als Hi ORG Teil des KatS und können die dann nutzen
Genau kann ich das nicht sagen. Ich habe allerdings von 2 THW-Helfern gehört, dass das THW die Inanspruchnahme von Sonderrechten auf der Anfahrt zur Unterkunft in den internen Richlinien ausschließt und verbietet. (www.thwiki.org: thwiki.org/t=Sonderrecht) Wenn man den verlinkten Eintrag durchliest, stände dem THW auf Grund der Ausübung von hoheitlichen Aufgaben das Sonderrecht zu. (Kathastrophenschutz)
Ich würde aber deinen Leiter HiOrg einfach fragen. Oder zugeleitet etc die wissen das alle
In der Theorie könnte der KatS die gleichen Rechte in Anspruch nehmen. In Praxis würde ich bei einem KatS EInsatz die Rechtfertigung bestreiten, weil die Ausrückezeiten deutlich länger sind und damit das "dringend geboten" fast immer entfällt. Somit kann der Helfer nicht argumentieren, dass sein schnelleres Fahren hier wirklich notwendig ist.
Ja aber in der dlrg bei uns gibt es eine örtliche Gefahrenabwehr indemsinne melder wasserrettungskonzept ortsspezievisch sowas wie person in rhein und daraus resultiert ein melder einsatz aber kann mir kaum vorstellen das man dies in diesem Falle nicht nutzen dürfte die Sonderrechte es geht ja in diesem falle auch um leben usw
Sehr interessant! Vielen Dank
Das schöne ist ja: Die Nummer 1 "der entspannte" spiegelt quasi 90% aller Berufsretter wieder ;)
Also ich bin eigentlich schnell im Gerätehaus 😄
Gibt es bei den aufsetzern/schildern irgendwelche rechtlichen Vorraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit man das nutzen kann oder darf ma auch ein selbst gebautes schild nutzen?
Also was ich mal in Amerika gesehen habe ist dort eine Regelung das Angehörige Freiwilliger Rettungsorganisationen (Feuerwehr, Wasserrettung etc.) in ihren Privatwagen Grüne Blitzer/ Warnanlagen verbaut haben mit der rechtlichen Verankerung das diese nur auf Anfahrt zur Wache benutzt werden dürfen. So eine Regelung wäre denke ich auch etwas hier für Deutschland.
ua-cam.com/video/7gcANmdqp2c/v-deo.html hier ein link zu den Anfahrten
Genau an das Video musste ich auch denken
Warum nicht in Deutschland so
Würde vieles einfacher machen ...
Wie weit hat mans in der Regel bis zum gerätehaus? Normalerweise 3-5 Minuten. Wer es dann nicht ohne Sonder aufs Fahrzeug schafft, hat eben Pech gehabt. Wie viel bringt eine Signalanlage, wie viel Risiko erzeugt sie. Steht in keinem Verhältnis.
Sorry aber da sehe ich nur Risiken. Der kleine eventuelle Zeitvorteil steht da in keinem Verhältnis zum gesteigerten Risiko. Wenn dann müsste man sämtliche Nutzer dieser Sondersignale auch noch extra ausbilden.
Viel höheres Risiko weil dann jeder Einsatzrambo denkt er könnte noch schneller fahren
Außerdem kommen die meisten Autofahrer ja nichtmal mit Blaulicht klar, wie soll das bloß werden wenn noch Grün dazu kommt^^
Habe zu dem thema tatsächlich eine frage:
Wenn man auf einer bewegungsfahrt ist beispielsweise tanken etc und man ein Einsatzfahrzeug fährt und dann der melder geht, darf man mit diesem Fahrzeug mit Signal ans gerätehaus fahren oder nicht?🤔
Also das Einsatzfahrzeug geht nicht in den Einsatz sondern man möchte zur Feuerwehr und dann von dort aus auf ein anderes Fahrzeug wechseln.
Bzw in einem anderen Fall geht es in den Einsatz, gibt es da auch eine Regelung?
Unseres Wissens nach, darf man dies.
Sicher ankommen hat oberste Priorität. Immer.
Das war ja nie die Frage.
Gelten die Wegerechte auch für den Rettungsdienst?
Wie im Video genannt. Wenn die Kriterien erfüllt werden und blaues Blinklicht in Verbindung mit dem Horn verwendet wird, darf man die Sonder UND Wegerechte in Anspruch nehmen.
Ich hoffe das ich deine Frage beantworten konnte.
@@herrburgermeister8087 Ok, danke!👍
Danke für das schnelle Korrigieren.
Super Video,
aber ihr habt in der Infobox einen kleinen Fehler eingebaut (im Video ist alles richtig). In der Infobox habt ihr Angehörige des Rettungsdienstes unter P e r s o n e n, die Sonderrechte nach Paragraph 35 StVO beanspruchen dürfen. Laut Gesetzestext fallen nur F a h r z e u g e des Rettungsdienstes unter diese Vorschrift, weshalb z.B. bei uns die Helfer, die einen RTW zur so genannten Spitzenabdeckung auf der Anfahrt zur Unterkunft und First-Responder/HVO mit Privatfahrzeug keine Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen.
Im Bereich KatS hat und unser DRK KV übrigens die Nutzung von Sonderrechte im privaten PKW aus Sicherheitsgründen untersagt, obwohl gesetzlich zulässig (finde ich aber auch gut so).
Wahrscheinlich ist das in der Infobox einfach übersehen worden, wirklich gutes Video 👍🏻
Weiter so!
Der KatSchutz braucht auch in den meisten Fällen keine Sonderrechte übermäßig verwenden, da seine Einheiten nur sehr selten tatsächlich zeitkritisch sind. Zumal es teils relativ große Vorlaufzeiten gibt oder gar mit Voralarmen gearbeitet wird. Von daher gute Entscheidung eurerseits, keine Sonderrechte im privazen PKW in Anspruch zu nehmen. 👍🏻
Hallo wir bräuchten die Kanzlei wie heißt sie und wo ist diese.
1. warum? Und 2. einfach mal den Namen in eine Suchmaschine eingeben? Dauert 1 Minute.
0:53 War auf der Straße kein Platz mehr zum parken? Wo der Wagen steht, das heißt nicht ohne Grund 'Bürgersteig'! ^^
Wenn Dich sonst nichts besseres beschäftigt. :D
@@Blaulichtkanal Klasse Umgang mit Kritik!
Eins noch: Hast du weitere Probleme mit der Anwendung der StVo?
Vermutlich sieht man dich dann gelegentlich auf einem der Dashcam-Kanäle hier?
"Es gibt Leute auf der Straße, die haben da nichts, aber überhaupt nichts zu suchen!"
Und beim losfahren wurde kein Blinker gesetzt
Kennst du das Verkehrszeichen 315? Kennst du die Örtlichkeit? Woher weißt du, dass es dort nicht erlaubt ist? 🙂
Frage: in §52 StVZO ist diese abschließende Liste aufgeführt. Wir bei der Justiz haben Gefangenentransporter mit Frontblitzern und blauem Lichtbalken, obwohl dort nicht explizit aufgeführt?
Echt schade. Das würde doch bedeuten, auch wenn ich gerade mit Sonderrechten mit hoheitlichen Aufgaben dringend los muss, kann ich mich doch nicht darauf verlassen, dass ich für meine Eile, die ja zur Wahrung von Menschenleben geboten ist, keine Strafe bekomme. Also, spiele ich mit dem Feuer, wenn ich Menschen helfen und retten will, oder mache ich gemütlich und riskiere nicht meinen Lappen.
Hier müssen meines Erachtens ganz klar rechtliche Regelungen geschaffen werden, damit das Personal mit Ordnungs und Sicherungsraufgaben rechtssicher agieren kann. Bis dahin geht Selbstschutz vor.
Top Formulierung, sehe ich genauso. Werde halt leidet null von anderen registriert mit Dachaufsetzer
Allein für den Anfang gibt's nen fettes like 😂
Ich wohne in der nähe meiner lokalen freiwilligen Feuerwehr und die Straße zum Feuerwehrhaus führt entlang der Straßeneinfahrt, die zu meinem Haus führt (wohlgemerkt: Straße!) - wie oft hier schon Leute mit Warnblinkern und Lichthupe ohne Rücksicht auf Verluste die Straße entlanggerast sind (locker deutlich über 50kmh) und ich wirklich vollbremsen musste, weil ich schon mit dem halben Auto über der Ausfahrt war, kann ich nicht mehr zählen. Für mich ist das unterste Schublade. Was hilft es euch denn, wenn ihr rechtzeitig beim Einsatz seit, dabei aber einen anderen Unfall verursacht?!
Ich hab mit Feuerwehr nichts am Hut. Aber für mich ist es unterste Schublade, wo du ja weißt dass bei dir schnell fahrende Autos höchstwahrscheinlich Feuerwehrleute im Einsatz sind, dass du dich so beschwerst.
Und wie du an diesem Video und den Gerichtsurteilen siehst ist es Abwägungssache. Ja es _kann_ gerechtfertigt sein, wenn bei einer von 500 Anfahrten ein Blechschaden entsteht, dafür aber die 500 Einsätze Leben retten.
Bist du bei der Feuerwehr Mücke?
ich fände es sinnvoll, wenn man seine Sonderrechte auch optisch(!) anzeigen dürfte. Leider gibt es da (ausser dem Dachaufsetzer) in der StVZO nix. Schick wären da z.B. Kennleuchten die wechselweise gelb und blau blinken. "Gelb" für "Achtung!" und "Blau" für "ich hab´s eilig". Die Farben gelb und blau sind entsprechend im Verkehr eingeführt und in ihrer Bedeutung bekannt. Damit würde (wenn das mal eingeführt/zugelassen wäre) jedem Verkehrsteilnehmer signalisiert, dass hier jemand Sonderrechte in Anspruch nehmen möchte und auch darf. Das würde Verständnis schaffen, wenn man sich z.B. an einer roten Ampel am Stau vorbei nach vorne drängelt, schneller als Schrittgeschwindigkeit durch eine Spielstrasse fährt etc.
Hallo,
eigentlich ein gute Idee.
ABER:
Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ja auch schon vergessen, was im Zusammenhang mit Kolonnen zu geschehen hat. Meinen Sie wirklich, daß die Verkehrsteilnehmer das dann auch noch verstehen....?
Top Video. Mir wurden Fragen beantwortet, welche ich schon immer wissen wollte. Aber mir ist noch eine Frage aufgekommen. Wie sieht es mit beleuchteten Dachschildern oder led Sonnenblendenschilder?
Da es sich dabei um zusätzliche Beleuchtungseinheiten handelt, bedarf es hierfür eine Abnahme. Die wird man dafür aber nicht bekommen. Daher: Unbeleuchtet = OK, Beleuchtet = unzulässig. Grüße
Hol dir ein gebrauchtes Taxi als Einsatzwagen.
Klasse Video auch sehr notwendiges Video könnt ihr die Dame mal verlinken mit den Social-Media-Kanälen falls vorhanden ich glaube eine Anwältin in dem Fachbereich ist oftmals oder kann auch mal wichtig werden für Angehörige der Feuerwehr Zittau freue mich auf nichts Video bin gespannt was als nächstes kommt
Tanja Melzer Rechtsprobleme im Rettungsdienst bei UA-cam eingeben 👍🏼
darf man Strobo gelb oder blau egal ,an der Unfallstelle an machen wenn die Gefährdung besteht selbst erfasst zu werden von einem pkw usw ? um die unfallstelle abzusichern.... meinte ich
Am Ende ist es Rechtfertigender Notstand, wenn Du diest tust. Eine gut abgesicherte Unfallstelle wird nie jemand bemängeln, wenn Du eine Kennleuchte zum Absichern nutzt.
ich dachte, dass der Balken in Betrieb wäre... Wär soo geil gewesen
Nachfrage: Es würde mich interessieren, ob denn in der Rechtssprechung eine Unterscheidung erkennbar ist, wenn die Rechtsverstöße durch ein "offizielles Einsatzmittel" begangen werden (auch da bleibt es zunächst ja einmal bei einem Rechtsverstoß, der im Zweifelsfall rechtlich zu klären ist) oder durch eine/n (z.B. ehrenamtliche/n) Angehörige/n einer entsprechenden Hilfsorganisation mit dem Privat-Fahrzeug?
Ich finde, dass auch hier der Gesetzgeber dringend gefordert ist, für die (ehrenamtlichen) Einsatzkräfte eine gewisse Rechtssicherheit herzustellen (wo die Rechte und Bedingungen genau festgeschrieben sind), um deren sehr hoch zu schätzendes Engagement abzusichern und -auf ein angemessenes Maß- einzugrenzen. Beispiel: Sonderrechte/Wegerechte JA - aber nicht bei einer Ölspur, sondern nur für schwerwiegende Nofallereignisse...
Grundsätzlich wird keine Unterscheidung gemacht, ob man nun im Privat- oder Einsatzfahrzeug unterwegs ist. Wenn du im Rahmen der Sonderrechte unangemessen reagiert hast (klassisches Beispiel mit 70 durchs Wohngebiet in ner 30er Zone), dann zahlst du so oder anders. Nur gibt es keine allgemeingültigen Regeln, wie weit man nun in Situation X gegen die Verkehrsregeln im Rahmen der Sonderrechte verstoßen darf - das hängt am Ende vom Richter ab.
Im Einsatzfahrzeug hast nur den Vorteil, dass du vielleicht schon über den kurzen Dienstweg sich anbahnende Bußgeldverfahren verhindern, während du im privat PKW generell den Schreibkram hast.
Zu dem Thema mit "Gelblicht" auf dem Dach: Ich hatte während meiner beruflichen Laufbahn auch ein gelbes Rundumlicht in meinem Privat-PKW, welches aber eigentlich nur zur Nutzung auf dem Betriebsgelände, bzw. auf der Baustelle erlaubt war. Ehrenamtlich war ich auch beim Rettungsdienst. Ich bin auch schon ein paar mal privat bei Verkehrsunfällen gewesen, nicht weil ich alarmiert wurde, sondern weil ich daran vorbei kam. Ich hab da auch jedes mal die Rundumleuchte aufs Dach drauf gesetzt, um zusätzlich vor der Unfallstelle zu warnen und es kam nie irgendwas von der Polizei, oder von anderen Behörden, dass das nicht rechtmässig gewesen sein soll. Ganz im Gegenteil, die fanden das auch noch gut, obwohl es nicht erlaubt ist / war. Einmal wars sogar auf der Autobahn, als sich etwa 100 Meter vor mir ein PKW mit Wohnanhänger 1,5 mal gedreht hatte und dann quer zur Fahrbahn fast alle Spuren blockiert hat. Da es ja da Helden gab, die meinten, sie müssen über die Standspur an dem Unfall vorbei fahren, obwohl da Teile des Verunfallten Fahrzeuges herum lagen hatte ich mich mit dem Fahrzeug und dem gelben Blicker auf dem Dach da hin gestellt und die Spur blockiert bis die Polizei da war. Das tragische an dem ganzen Unfall war aber, dass in dem Wohnanhängergespann ein älteres Ehepaar mit deren Enkelkind waren, welches sich zu dem Zeitpunkt des Unfalls hinten im Wohnanhänger aufgehalten hat. GsD konnten wenigstens die Rettungskräfte schnell anrücken, da es keine 100 Meter nach dem Unfallort eine sogenannte "illegale Abfahrt" gegeben hat, welche dann geöffnet wurde.
Zur Warnung vor Gefahrstellen müsste es soweit ich weiß auch im Privat-pkw erlaubt sein
Sofern es beim warnen vor Unfällen geschieht, darfst du auch zb gelbe Heck / Front Blitzer benutzen. Wichtig: Nur im Stand ist es gedulted / erlaubt.
2. Kommentar und gutes Thema 😉👍🏻
Mag sein. Aber wenn es auf der Fahrt zum Gerätehaus zu einem Unfall kommt oder geblitzt werdet, die StA ermittelt und sich alle vor Gericht sehen, kommt das böse Erwachen.
Fazit: Also mit dem privaten PKW normal, im Rahmen der Gesetze ohne Wege- und Sonderrechte zum Gerätehaus fahren, dann trifft man sich nicht vor Gericht.
Du widersprichst dir.
@@PeterNichtlustig0815
Anscheinend haben Sie die Lage nicht erkannt, worauf sich meine Stellungnahme bezieht. Es ist die Fahrt mit einem privaten PKW ohne Blaulicht und ohne Sondersignale in Einbeziehung der Sonderrechte auf dem Weg zum Gerätehaus und es zum Unfall kommt. Es mag legitim zu sein, aber es ist nicht anzuraten, Sonderrechte zu nutzen, weil sie erst mit Dienstantritt genutzt werden dürfen.
@@j.kaiser6511 Was ein falscher und latent dümmlicher Mist. "Wegerechte" kannst du mit deiner Privat Karre eh nicht nutzen. Die Sonderrechte helfen dir übrigens zügiger und adäquater ans Gerätehaus zu kommen um den hoheitlichen (!) Auftrag wahrzunehmen. Kannst natürlich, wenn du zum VU eingeklemmt, Feuer MiG oder zu einer Reanimation fährst, mit 50km/h innerorts zu fahren, an der Ampel zu halten, noch schön nen Parkplatz in ner Tiefgarage suchen. Das kannst du alles tuen, dann hast du aber in einer BOS nichts zu suchen!
@@PeterNichtlustig0815
Wer hat ihnen das erzählt?
Wegerecht nach § 38 StVO kann auch von Privatfahrzeuge in Anspruch genommen werden, wie z.B. LNA, Energieversorger, Werkfeuerwehr, die Privatfahrzeuge mit Blaulicht und Sondersignal fahren. Die Installation oder Benutzung wird auf Antrag erteilt
de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Straßenverkehrsrecht)
Sonderrechte wird in § 35 StVO geregelt und erlaubt Personen im Gesetz genannter Organe Sonderrechte in Ausübung ihres Dienstes wahrnehmen zu dürfen.
de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte_(Straßenverkehrsordnung)
Ich frage Sie, ab wann beginnt für Sie der Dienst? Beginnt der Dienst mit der Alarmierung oder mit dem Betreten des Gerätehauses oder der Dienststelle?
Das Problem ist, dass ihre Meinung keine Bedeutung hat. Meine Ausführungen als falsch und latent dümmlicher Mist zu bezeichnen schlägt auf Sie zurück.
Nach der überwiegenden Rechtsprechung gehört grundsätzlich die Fahrt zur Arbeit bzw. zum Dienst nicht zum Dienst bzw. zur Arbeit, mit Ausnahme der Außendienstmitarbeiter, der Stadt- bzw. Kreisbrandmeister und eventuell Berufskraftfahrer, alle anderen Feuerwehrleute und Polizisten* gehören nicht dazu, ihr Dienst beginnt mit dem Betreten der Dienststelle.
Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich, es gibt hierzu unterschiedliche Urteile.
(googeln sie: Ab wann beginnt der Dienst)
*Jeder Polizist muss sich gem. § 163 StPO in seiner Freizeit in Dienst setzen und hoheitlich handeln, wenn die Lage es erfordert.
@@j.kaiser6511 Das ist aber keine Regel, sondern Bedarf expliziter Genehmigung durch das LRA!
@Blaulichtkanal Mich würde interessieren wie es mit der Bergwacht bezüglich diesen Themas aussieht.
0:20 Adrenalin level 2000😂😂
Hehe... ich bin der entspannte und der Blinker auf dem Weg zum Gerätehaus. Wenn ich zuhause bin mach ich entspannt, wohne gegenüber 😅 und wenn ich auf Arbeit bin, bin ich der Blinker. Zudem benutze ich oft dem Dachaufsetzer (bei Tag) und manchmal ein Blinkschild mit dem Schriftzug „Feuerwehr im Einsatz“. Das Blinkschild funktioniert überraschend gut, habe viele Autos die rechts ranfahren und Platz machen Bzw mir das überholen ermöglichen. In seltenen Fällen sind Autos an der Kreuzung stehen geblieben und haben mir das queren der Kreuzung ermöglicht...
Ich hatte gaaanz früher mal ein unbeleuchtetes (und damit zulässiges) Schild. Das hat nix gebracht. Und da das beleutete unzulüssig ist, würde ich es nicht benutzen.
Schade, dass die Mär vom „Wegerecht“ nicht ausgeräumt wurde... Das Wegerecht ist eine eingetragene Last, wenn ich über ein fremdes Grundstück muss, um an mein eigenes zu gelangen... und der Dachaufsetzer darf nicht leuchten oder blinken, da das ein Eingriff in die Beleuchtung des Fahrzeuges ist... Betriebserlaubnis erlischt.
Ich bin selber schon seit 22 jahren bei der Freiwilligen feuerwehr und nutze daher selber öfter Sonderrechte. Die beiden benannten Fälle die vor Gericht kamen sind auch unterschiedlich zu behandeln. Auf einer Landstraße kann man bei gerader, gut übersichtlicher Strecke gerne mal mit 150 Km/h befahren, da gefahren bzw. Gefahrenpunkte schon weit vorher ersichtlich sind. Anders sehe ich das bei 89 Km/h innerorts. Da erwartet niemand ein so schnelles Fahrzeug und Reaktionszeiten können nicht eingehalten werden. ich finde beide Urteile für richtig, auch wenn mich dafür einige kritisieren könnten. Meine Grenze innerorts sind 70 Km/h bei gerader, übersichtlicher Strecke ohn andere verkehrsteilnehmer. Und sobald ein Fußgänger, Fahrradfahrer oder eine leichte Kurve in Sicht kommt gehe ich vom gas. Punkt