Sehr interessant, zwar nicht aus steuerlicher Sicht, sondern Vermögensschutz vor Insolvenz oder Erbschaftsstreitigkeiten. Auch die Definition eines Stiftungszwecks stimmt mich positiv zu diesem Modell.
klare Worte insbesondere die Hinweis bei Minute 14:37 zum Gestaltungsmodell: "Familienstiftungsschaukel | Vermögenstauschmodell" - bei vielen Beratungen wird schlicht das blaue vom Himmel versprochen; in München bei MW wird das Versprochene auch stets gewissenhaft umgesetzt oder gar nicht erst versprochen. echte gentleman Berater so to speak :-) Grüße gehen raus nach...Köln.
6:05 Das ist Sinn und Zweck der Stiftung, auch der Familienstiftung. Es soll ja für Ewig die Familie gesichert werden... Sonst braucht man ja keine Stiftung.
Super Content. Hätte auch eine Frage. Immobilie im Privatvermögen wird zu 66% der Ortsmiete an die eigene Familienstiftung vermietet. Diese wird vermietet die Wohnung dann für 100% an einen Fremden. Anstehende größere Renovierungen/Zinsen könnten dann ja steuerlich voll in Anzug gebracht werden. Betriebsaufspaltung gibt es ja soweit ich weiß bei der Stiftung nicht. Könnte das so funktionieren?
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage! Ihre Gestaltungsidee ist meines Erachtens durchaus denkbar, aber ohne nähere Prüfung leider nicht verbindlich zu beantworten. Zum einen besteht bei jeder Gestaltung die Gefahr, § 42 AO zu verwirklichen. Zum anderen ist eine Betriebsaufspaltung auch bei einer Familienstiftung nicht vollständig ausgeschlossen. Der Stifter hat zwar keine formalen Gesellschafterrechte, eine faktische Beherrschung der Stiftung ist aber weiterhin möglich, und diese würde ausreichen, um eine personelle Verflechtung zu begründen. Daher halte ich die Erfolgsaussichten für durchaus gegeben, kann Ihnen auf diesem Wege aber nur erste Anhaltspunkte und Argumente mit auf den Weg geben. Für eine nähere Prüfung stehe ich Ihnen selbstredend telefonisch oder per E-Mail an weidmann@weidmann-recht-steuern.de zur Verfügung. Herzliche Grüße Matthias Weidmann
die Stiftung lohnt sich ab 500.000 Euro wenn man ne Gmbh drunter installiert die GmbH inso gehen sollte aus welchen Grund auch immer man Immobilien im Wert von 500000 in der Stiftung verwaltet und diese Vermietet. Kann man sich ein Gehalt von 1000 Euro monatlich aus der Stiftung auszahlen lassen, notfalls wenn zuwenig Gehalt, kann man noch Wohngeld beantragen das ist die perfekte Gestaltung finde ich zumindest. Wenn man keine Familie hat kann man das trozdem machen habe ich gehört.
Sehr geehrte Frau Kolpe, herzlichen Dank für Ihren Kommentar und, abgesehen davon, auch ausdrücklich für Ihre alltägliche Arbeit. Grundsätzlich können Familienangehörige und Verwandte Begünstigte einer Familienstiftung sein. In den meisten Fällen sind der Ehegatte sowie die Abkömmlinge des Stifters die Begünstigten (sogenannte Destinatäre). Dieser Kreis der Begünstigten kann sich durch das Hinzukommen (Geburt) oder Wegfallen (Tod, Scheidung) von Familienangehörigen verändern. Herzliche Grüße Team Weidmann
Sehr interessant, zwar nicht aus steuerlicher Sicht, sondern Vermögensschutz vor Insolvenz oder Erbschaftsstreitigkeiten. Auch die Definition eines Stiftungszwecks stimmt mich positiv zu diesem Modell.
Immer wieder sehr sympathisch rübergebracht!
klare Worte insbesondere die Hinweis bei Minute 14:37 zum Gestaltungsmodell: "Familienstiftungsschaukel | Vermögenstauschmodell" - bei vielen Beratungen wird schlicht das blaue vom Himmel versprochen; in München bei MW wird das Versprochene auch stets gewissenhaft umgesetzt oder gar nicht erst versprochen. echte gentleman Berater so to speak :-) Grüße gehen raus nach...Köln.
CJ zittert schon. ;)
6:05 Das ist Sinn und Zweck der Stiftung, auch der Familienstiftung. Es soll ja für Ewig die Familie gesichert werden... Sonst braucht man ja keine Stiftung.
In welchem Bundesland kann ich eine Familienstiftung für 25/50.000€ gründen?
Franke erklärt... Suba!
Super Content. Hätte auch eine Frage.
Immobilie im Privatvermögen wird zu 66% der Ortsmiete an die eigene Familienstiftung vermietet. Diese wird vermietet die Wohnung dann für 100% an einen Fremden.
Anstehende größere Renovierungen/Zinsen könnten dann ja steuerlich voll in Anzug gebracht werden. Betriebsaufspaltung gibt es ja soweit ich weiß bei der Stiftung nicht.
Könnte das so funktionieren?
Galt das Herz dem super Content oder würden Sie sagen dass das so funktionieren könnte? Liebhaberei?
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage!
Ihre Gestaltungsidee ist meines Erachtens durchaus denkbar, aber ohne nähere Prüfung leider nicht verbindlich zu beantworten.
Zum einen besteht bei jeder Gestaltung die Gefahr, § 42 AO zu verwirklichen.
Zum anderen ist eine Betriebsaufspaltung auch bei einer Familienstiftung nicht vollständig ausgeschlossen. Der Stifter hat zwar keine formalen Gesellschafterrechte, eine faktische Beherrschung der Stiftung ist aber weiterhin möglich, und diese würde ausreichen, um eine personelle Verflechtung zu begründen.
Daher halte ich die Erfolgsaussichten für durchaus gegeben, kann Ihnen auf diesem Wege aber nur erste Anhaltspunkte und Argumente mit auf den Weg geben. Für eine nähere Prüfung stehe ich Ihnen selbstredend telefonisch oder per E-Mail an weidmann@weidmann-recht-steuern.de zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Matthias Weidmann
die Stiftung lohnt sich ab 500.000 Euro wenn man ne Gmbh drunter installiert die GmbH inso gehen sollte aus welchen Grund auch immer man Immobilien im Wert von 500000 in der Stiftung verwaltet und diese Vermietet. Kann man sich ein Gehalt von 1000 Euro monatlich aus der Stiftung auszahlen lassen, notfalls wenn zuwenig Gehalt, kann man noch Wohngeld beantragen das ist die perfekte Gestaltung finde ich zumindest. Wenn man keine Familie hat kann man das trozdem machen habe ich gehört.
Sehr geehrte Frau Kolpe,
herzlichen Dank für Ihren Kommentar und, abgesehen davon, auch ausdrücklich für Ihre alltägliche Arbeit.
Grundsätzlich können Familienangehörige und Verwandte Begünstigte einer Familienstiftung sein. In den meisten Fällen sind der Ehegatte sowie die Abkömmlinge des Stifters die Begünstigten (sogenannte Destinatäre). Dieser Kreis der Begünstigten kann sich durch das Hinzukommen (Geburt) oder Wegfallen (Tod, Scheidung) von Familienangehörigen verändern.
Herzliche Grüße
Team Weidmann
10:20 keine Ahnung.. hat der weidmann eine Stiftung?