Geniale Gestaltung: Familienstiftung vermietet Auto und spart mehrfach Steuern!

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 14 лип 2024

КОМЕНТАРІ • 42

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  Рік тому +1

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

  • @lucasjacobs2928
    @lucasjacobs2928 Рік тому +22

    Ich würde behaupten, dass wenn man diverse Fahrzeuge vermietet, man relativ schnell in die Gewerblichkeit kommt. Zumindest würde ich da als Prüfer drüber nachdenken.

  • @peterpan2441
    @peterpan2441 Рік тому +19

    R 15.7 Abs. 3 EStR: "Die Vermietung beweglicher Gegenstände (z. B. Pkw, Wohnmobile, Boote) führt grundsätzlich zu sonstigen Einkünften i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG [...]. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn im Zusammenhang mit der Vermietung ins Gewicht fallende Sonderleistungen erbracht werden oder der Umfang der Tätigkeit eine unternehmerische Organisation erfordert."
    Die Argumentation, eine Flotte von 100 Fahrzeugen ohne unternehmerische Organisation vermieten zu können, erscheint mir gewagt.

  • @ermano6775
    @ermano6775 Рік тому +1

    Weiter soo Top

  • @claudiaroot4785
    @claudiaroot4785 Рік тому

    So eine ehrliche Gestaltung hatte ich mir auch überlegt aber mit einem Verein geht das auch

  • @ItzMAagic
    @ItzMAagic Рік тому +11

    Also die These einen ganzen Fuhrpark durch die Stiftung zu vermieten gepaart mit dem Beispiel eines Taxiunternehmens, halte ich für sehr gewagt.
    In dem besagten Fall des Taxiunternehmens stellen die Fahrzeuge schließlich eine wesentliche Betriebsgrundlage dar, sodass man leicht auf die Idee kommen könnte, dass aufgrund der sicherlich existenten personellen Verflechtung zwischen Stiftung (Besitzunternehmen) und Taxiunternehmen (Betriebsunternehmen), eine Betriebsaufspaltung und somit gewerbliche Einkünfte vorliegen können, H 15.7 (4) "Allgemeines" EStG.
    Vor dem Hintergrund der BFH-Rechtsprechung (I R 72/16) betreffend den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer Stiftung wäre ich bei der besagten Gestaltung eher pessimistisch.

  • @marcogriebenow
    @marcogriebenow Рік тому +13

    Dass das Wort "Einkünfte" nur positive Einkünfte umfasst, sehe ich kritisch. M.E. gibt es sowohl negative Gewinne als auch negative Einkünfte. Haben Sie Ihre Auffassung aus einer Kommentierung?

    • @lucasjacobs2928
      @lucasjacobs2928 Рік тому +1

      Das steht sicherlich auch im Kommentar, aber ergibt auch aus der Logik: Wenn im Rahmen des §22 Nr 3 nur positive Einkünfte berücksichtigt werden (Verluste: siehe §22 Nr 3 Satz 3 und 4), können negative Einkünfte ja nicht zur Verlängerung der Spekulationsfrist führen. Dann würden die Einkünfte ja ungerechtfertigt unterschiedlich berücksichtigt.

    • @marcogriebenow
      @marcogriebenow Рік тому +4

      @@lucasjacobs2928 Es ist nicht richtig, dass im Rahmen von § 23 I Nr. 2 EStG nur positive Einkünfte berücksichtigt werden (siehe z.B. negative Einkünfte aus Handel mit Kryptowährungen. Fallen hier Verluste an, dann sind die lediglich in einem eigenen Verlustverrechnungskreis gefangen.). Lediglich bei Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs (z.B. ersten 1-4 Autos der Stiftung) unterstellt der Gesetzgeber ein verlustträchtiges Veräußerungsgeschäft. Und da § 23 I Nr. 2 S. 4 EStG nur auf Wirtschaftsgüter i.S.d. S. 1, welche keine Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs darstellen (ab Auto Nr. 5 der Stiftung), kann man m.E. nicht argumentieren, dass in S. 4 lediglich positive Einkünfte gemeint sind. Ich lasse mich aber gerne von einer Kommentierung, Urteil o.ä umstimmen.

    • @lucasjacobs2928
      @lucasjacobs2928 Рік тому +1

      @@marcogriebenow hab gerade keine Recherchemöglichkeiten zur Verfügung. Gucke aber gerne nochmal nach.

  • @RowerTobiSchad
    @RowerTobiSchad Рік тому +4

    Cooles Video! Ist dann z.b. ein Wohnmobil oder ein Tiny Haus auf Rädern auch ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs, wenn er von der Gmbh an Touristen vermietet wird?

    • @GlasPerson
      @GlasPerson Рік тому

      Wäre interessant zu wissen

  • @arago99
    @arago99 Рік тому +1

    Sehr informatives Video, vielen Dank! Funktioniert dies auch, wenn die Familienstiftung als Holding der darunter liegenden operativen GmbH fungiert, in welchem die Autos gebraucht werden? Oder lediglich, wenn beide Firmen entkoppelt sind? Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    • @danielro9304
      @danielro9304 Рік тому +3

      In diesem Fall müsste man wohl noch die Betriebsaufspaltung vermeiden.

  • @MaxMax-si8dx
    @MaxMax-si8dx Рік тому +3

    Geht das auch wenn der Mieter also die GmbH auch der Stiftung gehört?

  • @claudiakolpe3196
    @claudiakolpe3196 9 місяців тому

    muss ich Umsatzsteuer zahlen in der Stiftung oder kann man sich befreien lassen

  • @manfredneulinger3929
    @manfredneulinger3929 4 місяці тому

    Hallo Herr Juhn, muss die Familienstiftung mit der Vermietung von einem Auto oder einem Wohnmobil an einen Destinater oder an den Vorstand nicht langfristige Gewinn Absichten nachweisen und droht dann, wenn das nicht so ist eventuell eine so genannte „Liebhaberei“ mit der Folge der totalen Aberkennung der steuerlichen Absetzbarkeit?
    Liebe Grüsse Manfred Neulinger

  • @paulberlin2380
    @paulberlin2380 Рік тому +3

    Wenn man eh eine Stiftung hat kann man das so machen. Dafür extra zu gründen lohnt m.E. nicht. Dann scheint mir das ebenfalls hier vorgestellte Modell Mietkauf attraktiver.

    • @kyrbies
      @kyrbies Рік тому

      Stiftung nur für ein Auto lohnt sich sicher nicht von den Substanzkosten.
      Das „Mietkauf“-Modell mit der Frau ist da dann deutlich attraktiver, wenn man Verluste auf privater Ebene gebrauchen kann.

  • @GlasPerson
    @GlasPerson Рік тому

    Wäre die Vermietung an die destinatäre auch möglich?

  • @dieimmoinfos3183
    @dieimmoinfos3183 8 місяців тому

    Kann ich denn als Stiftungsgründer das Auto privat fahren ohne 1%?
    Wie teuer ist eine Stiftung jährlich ? Mit allen kosten.

  • @larsk.3406
    @larsk.3406 5 місяців тому

    Warum geht denn der Trend zu mehreren Familienstiftungen?

  • @buhltbuhlt
    @buhltbuhlt Рік тому +3

    Wenn man ein Modell fährt, in dem die Stiftung das Auto für einen begrenzten Betrag vermietet, der nicht die Abschreibung übersteigt, und somit keine Gewinne erzielt, frage ich mich ob man das gleiche nicht in einer GmbH (auch als Vermögensverwaltung) machen kann. Dass die GmbH mit 30% einen höheren Steuersatz als die Stiftung hat, wäre dann ja egal weil der zu besteuernde Gewinn 0 wäre.

    • @RowerTobiSchad
      @RowerTobiSchad Рік тому +3

      der §23 ist glaube nicht anwendbar bei einer gmbh

    • @buhltbuhlt
      @buhltbuhlt Рік тому

      @@RowerTobiSchad ah ok

    • @kyrbies
      @kyrbies Рік тому +1

      Und Thema Betriebsaufspaltung beachten.
      Ansonsten für alle ohne Familienstiftung wohl eher zum speziellen „Mietkauf“ mit der Frau greifen…

  • @MJ823
    @MJ823 Рік тому

    Mir stellt sich die Frage, wenn man diverse Fahrzeuge für sich selber und oder für GF an die GmbH oder ähnliche vermietet, macht es dann nicht fast mehr Sinn eine Autovermietung zu gründen ? Dort hätte man doch auch diverse Steuervorteile.

  • @mdaiii1
    @mdaiii1 Рік тому +1

    Und alle 30 Jahre fällt Erbschaftssteuer an ? Wie bringen sie das runter ?

    • @davidkohler670
      @davidkohler670 Рік тому +1

      Liechtensteinische Familienstiftung! ;-)

  • @MaxMax-si8dx
    @MaxMax-si8dx Рік тому +1

    Was sich mir nicht erschließt warum die Vermietung Beweglicher Wirtschaftsgüter eine VV Tätigkeit sein soll egal ob in Stiftung oder GmbH? Das würde ja bedeuten eine GmbH die nur Maschinen Geräte Vermietet ist eine VV?

    • @kyrbies
      @kyrbies Рік тому

      Hängt doch eher vom Umfang ab bzw. welche Organisation erforderlich ist. Tagesvermietung dürfte schnell gewerblich werden, Langzeitmiete erst ab einer höheren Anzahl an Fahrzeugen… das hat CJ leider offen gelassen im Video.

    • @florianr.8345
      @florianr.8345 Рік тому +1

      Nein, eine GmbH erzielt immer gewerbliche Einkünfte (siehe 8 Abs. 2 iVm 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG).

  • @kyrbies
    @kyrbies Рік тому

    Auto mit Gewinn verkaufen…wird doch idR nur etwas bei den hochpreisigen Sondermodellen („gibt weltweit nur 200 Stück“) oder wenn man sich, wie aktuell, die sofortige Verfügbarkeit bezahlen lässt und vorher durch Rahmenabkommen (als Stiftung etwas schwieriger) satte Rabatte erhalten hat.

  • @Paul-yp7vp
    @Paul-yp7vp Рік тому +1

    Wenn die GmbH den Wagen direkt kauft
    , spart sie doch ebenfalls 30%. Wo liegt hier der Unterschied?

    • @stickybit1815
      @stickybit1815 4 місяці тому

      Der spätere Verkauf müsste dann durch die GmbH voll versteuert werden. Für eine Stiftung ist der Verkauf steuerfrei, wenn die Spekulationsfrist vorbei ist, da Stiftungen in diesem Fall wie Privatpersonen behandelt werden. Für GmbHs gibt es keine Spekulationsfristen. Die zahlt dann IMMER Steuern.

  • @davidkohler670
    @davidkohler670 Рік тому +3

    Ich glaube dabei wurde vergessen, dass das Geld aus der Stiftung bereits mit bis zu 50 % versteuertes Geld ist, mit dem dann die Stiftung gegründet und die Fahrzeuge erworben werden. Diese vorherige Besteuerung muss man in die Überlegung mit einbeziehen. Die Fahrzeuge werden mit bereits versteuertem Geld erworben!

    • @stickybit1815
      @stickybit1815 4 місяці тому

      Die Stiftung sollte noch andere Einnahmequellen haben, ansonsten macht sie keinen Sinn.

  • @claudiakolpe3196
    @claudiakolpe3196 9 місяців тому

    weil die gmbh kann keine 19 % zurückholen abs. 16 g §4 UstG

  • @HorstSchlaemmer00
    @HorstSchlaemmer00 Рік тому +6

    schlaue Unternehmer fahren sowieso nur E-Auto