würde sich bei der Strafbarkeit des einseitig fehlgeschlagenen doppelselbstmord etwas ändern, wenn kein Stein zum Einsatz gekommen wäre, sondern lediglich der Fuß einer Person?
Ich frage nochmal hier nach und hoffe auf eine, für juristische Laien wie mich, verständliche Antwort: Wenn "nullum crimen, nulla poena sine lege" bei Suizid gilt...wie kann kann dann Beihilfe dazu strafbar sein? (Unter der vorraussetzung, dass der Suizident der Beihilfe in vollem Bewusstsein zustimmt).
Die Tablette, die zum Tod geführt hat, wurde ja aber eigenverantwortlich zur Selbstschädigung eingenommen ohne Beteiligung des Garanten. Könnte man als Verteidiger so argumentieren, dass der komatöse Zustand nach abgeschlossener Selbstschädigung eingetreten ist und der Übergang auf den Garanten als Täter hinfällig ist?
Die Beteiligung als Gehilfe an einem straflosen Selbstmord ist eben nicht strafbar, weil man zur Begründung der Strafbarkeit der Beihilfe eine vorsätzliche rechtswidrige Haupttat braucht. Deswegen ergeben sich viele der im Video angesprochenen Probleme erst.
@@thesuperjohanna1 Ja eben, bleibt also meine Frage, da wir ja keine rechtswirdrige Haupttat (Suizid) haben, wie kann dann Beihilfe dazu strafbar sein? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
@@jayanthony3006die Strafbarkeit der 27 wird aus der tbm rw Haupttat herabgeleitet. Haupttat muss tbmäßig rw nicht aber schuldhaft sein (sog. limitierte Akzessorietät) Wenn man so will: Strafbarkeit der Beihilfe ernährt sich aus der Strafbarkeit der Haupttat. Ist die Haupttat nicht strafbar (Suizid-keine Pflicht zum Leben etc) kann auch gar keine strafbare Beihilfe dazu knüpfen. Es gäbe ja keine Anschließungsmöglichkeit. Teilnahme am Suizid ist somit starflos.
Danke, Frau Tofahrn! Wirklich angenehm, Ihnen zu zuhören
Einfach hervorragend!
Danke für den Tipp mit dem Oldtimer
Vielen danke für dieses sehr informative, einleuchtende Video! Besser kann man es nicht darstellen!
Sie hat es wirklich toll erklärt !
Herzlichen Dank.
würde sich bei der Strafbarkeit des einseitig fehlgeschlagenen doppelselbstmord etwas ändern, wenn kein Stein zum Einsatz gekommen wäre, sondern lediglich der Fuß einer Person?
Nein, auch hier würden Sie zunächst § 216 durch aktives Einleiten der Abgase und dann §§ 216, 13 durch Unterlassen der Rettung prüfen.
Ich frage nochmal hier nach und hoffe auf eine, für juristische Laien wie mich, verständliche Antwort: Wenn "nullum crimen, nulla poena sine lege" bei Suizid gilt...wie kann kann dann Beihilfe dazu strafbar sein? (Unter der vorraussetzung, dass der Suizident der Beihilfe in vollem Bewusstsein zustimmt).
Die Teilnahme zum freiverantwortlichen Suizid ist nicht strafbar
Die Tablette, die zum Tod geführt hat, wurde ja aber eigenverantwortlich zur Selbstschädigung eingenommen ohne Beteiligung des Garanten. Könnte man als Verteidiger so argumentieren, dass der komatöse Zustand nach abgeschlossener Selbstschädigung eingetreten ist und der Übergang auf den Garanten als Täter hinfällig ist?
§1901a BGB ist nun §1827 BGB
Vielen Dank, genau die Frage habe ich mir grade gestellt.
Blöde Frage als Laie: Wenn Selbstmord nicht strafbar ist, wie kann dann Beihilfe zu selbigem strafbar sein?
Die Beteiligung als Gehilfe an einem straflosen Selbstmord ist eben nicht strafbar, weil man zur Begründung der Strafbarkeit der Beihilfe eine vorsätzliche rechtswidrige Haupttat braucht. Deswegen ergeben sich viele der im Video angesprochenen Probleme erst.
@@thesuperjohanna1 Ja eben, bleibt also meine Frage, da wir ja keine rechtswirdrige Haupttat (Suizid) haben, wie kann dann Beihilfe dazu strafbar sein? Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
@@jayanthony3006die Strafbarkeit der 27 wird aus der tbm rw Haupttat herabgeleitet. Haupttat muss tbmäßig rw nicht aber schuldhaft sein (sog. limitierte Akzessorietät)
Wenn man so will: Strafbarkeit der Beihilfe ernährt sich aus der Strafbarkeit der Haupttat. Ist die Haupttat nicht strafbar (Suizid-keine Pflicht zum Leben etc) kann auch gar keine strafbare Beihilfe dazu knüpfen. Es gäbe ja keine Anschließungsmöglichkeit.
Teilnahme am Suizid ist somit starflos.
Sirius ist doch kein Planet.
Deswegen kann man dort auch nicht hinreisen - dem Opfer hätte das auffallen müssen ;)
Sterne sind grundsätzlich keine Planeten