Lizenzgebühren ins Ausland: So vermeiden Sie 15% Quellensteuer | Steuerberater Christoph Juhn

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  • Опубліковано 28 січ 2025

КОМЕНТАРІ • 16

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 місяці тому

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  • @1La2La3La4La
    @1La2La3La4La 2 роки тому +3

    Im Beispiel 2 (zu dem Punkt 6:20) muss die spanische SPL doch die Quellensteuer bezahlen, die am Ende die deutsche GmbH belastet wird?

  • @der-rolex-dealer
    @der-rolex-dealer 4 роки тому +2

    Sie sind ein G E N I E , Kompliment!

  • @APW84
    @APW84 4 роки тому

    ein guter Beitrag, vielen Dank dafür.

  • @annabelle4558
    @annabelle4558 3 роки тому +2

    Wie immer ein großartiges Video von einem der wohl besten StB Deutschlands.
    Frage mich nur: Wozu der ganze Online-Marketing Aufwand („Rufen Sie uns an“) wenn man ohnehin keine GmbH-Kunden unter 1-10 Mio. annimmt?

  • @ezcanada
    @ezcanada Рік тому +2

    Es ist etwas verwirrend, und ich frage mich, ob Sie die Inbound- und Outbound-Fälle miteinander vermischen. Zunächst sprechen Sie über eine Lizenzzahlung ins Ausland (Outbound-Fall, wobei der deutsche Unternehmer der Lizenznehmer ist. Beispiel 1). Aber später scheinen Sie auf eine Lizenzzahlung nach Deutschland über EU Ausland einzugehen (Inbound-Fall, wobei der deutsche Unternehmer der Lizenzgeber ist. Bespiel 2. EU Ausland). Oder täusche ich mich?

    • @RIB0S0ME
      @RIB0S0ME 6 місяців тому

      verstehe ich nicht... könntest du das erläutern?

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  4 роки тому +1

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  • @rostamn.2348
    @rostamn.2348 2 роки тому

    Das Video ist nun ja schon etwas älter, aber immer noch sehr informativ! Daher danke dafür!
    Dazu noch zwei Fragen:
    1.) Ist dieses Gesetz bzw. diese Struktur auch heute noch (Mitte 2022) gültig/machbar?
    2.) Wie sieht es aus wenn es eine AG im Ausland ist und diese eine direkte Tochtergesellschaft (GmbH) in Deutschland gründet? Wenn ich das jetzt richtig verstehe, sollte man dann den Sitz der Geschäftsführung der Tochter-GmbH ins Ausland legen (direkt bei der Muttergesellschaft) und so kann die Muttergesellschaft einfach die Lizenzen im Land an die Tochtergesellschaft weitergeben und auch die vollen Lizenzgebühren (100€) kassieren, korrekt? Die Tochtergesellschaft darf sie dann in Deutschland nutzen, da der Sitz ja in D ist, richtig? Macht es einen Unterschied ob die Tochtergesellschaft in Deutschland nicht zu 100% der ausländischen Muttergesellschaft gehört, sondern bspw. nur zu 51% oder sogar weniger?
    Über eine Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen.
    Danke & beste Grüße

  • @MertCoskun47
    @MertCoskun47 7 місяців тому

    Theoretisch gesehen, reicht es doch wenn meine erste (gewinnmachende) GmbH ihre Geschäftsleitung im Ausland hat. Damit würde ja schon im ersten Schritt keine Quellensteuer anfallen, weil die GmbH unbeschränkt kst-pflichtig ist und die Einkünfte der AG keine inlädischen sind. Damit müsste ich keine zweite GmbH gründen und erspare mir diesen Schritt.
    Würde mich sehr auf eine Antwort freuen ;)

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  7 місяців тому

      Das müsste man im Einzelfall klären. Tatsächlich ist durch den Geschäftsleitungssitz im Ausland wohl auch mit einer dortigen Steuerpflicht zu rechnen. Eventuell klärt ein DBA die Besteuerung. Zur Einstimmung in diese komplexe Materie empfehlen wir Ihnen folgende Lektüre:
      www.juhn.com/fachwissen/internationales-steuerrecht/ort-geschaeftsleitung-internationales-steuerrecht/

  • @MrOwen315
    @MrOwen315 2 роки тому

    Wenn wir das zweite Modell betrachten, können die beiden ausländischen Gesellschaften in dem selben EU-Land sein oder müssen es zwei unterschiedliche Länder sein?

  • @fabianbeutel9256
    @fabianbeutel9256 3 роки тому

    Im zweiten Fall stellt sich mir die Frage, ob England/Spanien keine Quellensteuer bezieht? Ansonsten muss man in Deutschland keine Quellensteuer bezahlen, aber in England/Spanien.

  • @klauskohlibri882
    @klauskohlibri882 4 роки тому +2

    Könnten Sie in Ihrem Video bitte öfter die Paragraphen einblenden, die sie gerade benutzen?
    Und ich fände es super, wenn Sie BMF Schreiben oder Urteile in der Videobeschreibung zitieren könnten. Da würde ich dann nämlich auch mal gerne reinschauen:)