10 Tipps zum Steuern sparen, die viele in ihrer Steuererklärung vergessen

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  • Опубліковано 28 лип 2024
  • Für viele Menschen ist es sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben - selbst wenn sie eigentlich nicht dazu verpflichtet wären. Schließlich gibt es oftmals zu viel gezahlte Steuern vom Staat zurück. Doch für manche Steuerzahler wirken Aufwand und Komplexität abschreckend. Verunsichernd wirken dabei auch gelegentliche Änderungen des ohnehin schon unüberschaubar wirkenden Steuerrechts. Leicht übersieht man etwas und die Steuererstattung fällt geringer aus als gedacht. Der BdSt-Experte und Fachanwalt für Steuerrecht, Martin Frömel, gibt in diesem Video 10 Tipps zum Steuern sparen, die oft vergessen werden. Damit lässt sich der ein oder andere Euro mehr von der Steuer absetzen und die Steuererklärung fällt leichter.
    Wertvolle Hilfestellung bei der Steuererklärung für Arbeitnehmer liefert der gleichnamige Ratgeber des Bundes der Steuerzahler, der jährlich aktualisiert wird. Die Broschüre informiert kompakt und kompetent über Anträge, Anlagen, Fristen, Werbungskosten, Sonderausgaben - also über alles, was wichtig ist, damit zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet werden. Das Heft kann beim BdSt Hessen auf www.steuerzahler-hessen.de/se... kostenfrei angefordert werden (solange der Vorrat reicht).
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КОМЕНТАРІ • 5

  • @christophwohlfart3175
    @christophwohlfart3175 2 роки тому

    Tolles Video, ich kannte einige Tipps noch nicht. Weiter so :) Broschüre ist bestellt...

  • @saschasasch9208
    @saschasasch9208 3 роки тому

    Auch die Kosten eines Tierarztes wenn der zu mir nach Hause kommt ?

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  3 роки тому +1

      Leider nein. Tierärztliche Leistungen sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Darunter fallen begrifflich nur solche Leistungen, die "gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder darin Beschäftigte erledigt werden und regelmäßig anfallen". Tierärztliche Behandlungen aber sind eben keine Tätigkeit, die ein Steuerzahler selbst erledigt, weil er das überhaupt nicht kann. Das Finanzamt dürfte hier den Abzug der Tierarztkosten nicht anerkennen.
      Aber: Wenn die Tiere aus beruflichen Gründen gehalten werden, so zum Beispiel bei Therapie- oder Polizeihunden, können Tierarztkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sein.

  • @kristinastoba4325
    @kristinastoba4325 3 роки тому

    Naja, nix Neues dabei. Aber Hauptsache der Kuli fällt nicht runter.