Steuern sparen: Das sollten Senioren bis zum Jahresende noch erledigen!

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  • Опубліковано 9 лип 2024
  • Alle Jahresenden wieder sollten auch Rentenbezieher auf die eigene steuerliche Situation zurückschauen und sich Gedanken machen, ob und wie sie für das laufende Jahr noch Steuern sparen können. Vor allem, wenn man als Rentnerin oder Rentner verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben. Rechtsanwalt Martin Frömel, Steuerexperte des Bundes der Steuerzahler Hessen geht der Frage nache, was Senioren zu diesem späten Zeitpunkt im Jahr noch tun könen, damit der Staat weniger von ihnen kassiert.
    Die Schwerpunkte sind dabei:
    - Spenden
    - Krankheitskosten
    - Handwerkerleistungen
    - Demnächst Rentner? Ausgaben vorverlegen!
    - Belege sortieren
    - Heirat/Versöhnung bei Ehegatten
    Einen umfassenden Überblick über die Materie bietet die Broschüre "Senioren und Steuern", die hier kostenfrei bestellt werden kann (solange der Vorrat reicht): www.steuerzahler-hessen.de/se...
    Wer immer auf dem Laufenden über die Arbeit des BdSt Hessen für die Interessen der Steuerzahler bleiben will, abonniert am besten gleich kostenfrei:
    - den UA-cam-Kanal des BdSt Hessen: ua-cam.com/users/bdsthessen?su...
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КОМЕНТАРІ • 4

  • @dietmarpawlas1602
    @dietmarpawlas1602 7 місяців тому +1

    Die stufige Eigenbelastung ist viel zu hoch, um damit Steuern zu sparen !!!

  • @joachimfl6625
    @joachimfl6625 7 місяців тому +1

    Zum Geld auszugeben muss man gute Rente haben derjenige mit weniger Rente geht es nicht

  • @angiefro8710
    @angiefro8710 4 місяці тому

    Ich hätte mal eine nicht ganz unwichtige Frage zum unterjährigen Rentenbeginn in 2024.
    Der Rentenfreibetrag wird ja erst im Folgejahr ermittelt. Wie ist es mit den Steuern in 2024, wenn man bis zum Rentenbeginn gearbeitet hat, fällt der Freibetrag völlig weg für die Rentenmonate 2024?
    Vielen Dank

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  4 місяці тому

      Wenn Sie bereits im Jahr 2024 in Rente gegangen sind, dann richtet sich der steuerpflichtige Anteil der Rente natürlich nach diesem Jahr, entsprechend der prozentuale Anteil der Rente, der steuerfrei bleibt. Also ist auch für 2024 ein Teil der Rente steuerfrei. 2025 kann dann erstmalig der Freibetrag in voller Höhe abgezogen werden.